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Extraterritoriale Beweisbeschaffung im deutschen Zivilprozeß

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Daoudi, J. (2000). Extraterritoriale Beweisbeschaffung im deutschen Zivilprozeß. Möglichkeiten und Grenzen der Beweisbeschaffung außerhalb des internationalen Rechtshilfeweges. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50215-8
Daoudi, Jamal. Extraterritoriale Beweisbeschaffung im deutschen Zivilprozeß: Möglichkeiten und Grenzen der Beweisbeschaffung außerhalb des internationalen Rechtshilfeweges. Duncker & Humblot, 2000. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50215-8
Daoudi, J (2000): Extraterritoriale Beweisbeschaffung im deutschen Zivilprozeß: Möglichkeiten und Grenzen der Beweisbeschaffung außerhalb des internationalen Rechtshilfeweges, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50215-8

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Extraterritoriale Beweisbeschaffung im deutschen Zivilprozeß

Möglichkeiten und Grenzen der Beweisbeschaffung außerhalb des internationalen Rechtshilfeweges

Daoudi, Jamal

Schriften zum Prozessrecht, Vol. 159

(2000)

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Abstract

Der Autor zeigt in der vorliegenden Arbeit vielfältige Möglichkeiten deutscher Gerichte auf, von der Anordnung einer Beweisaufnahme im Ausland, die nur unter Inanspruchnahme der zeitintensiven und kostenträchtigen internationalen Rechtshilfe erfolgen darf, abzusehen und stattdessen auf eine Herbeischaffung der Beweismittel vor das Prozeßgericht hinzuwirken.

Nach einer einleitenden Darstellung der internationalen Rechtshilfe im ersten Teil der Arbeit zeigt der Autor im zweiten Teil auf, daß vor dem Hintergrund der bedeutenden prozessualen Grundsätze der Beweisunmittelbarkeit und Parteiöffentlichkeit vorrangig Beweisbeschaffungsmaßnahmen zu ergreifen sind, zumal es sich dabei auch um die kostengünstigere und zeitsparendere Variante der grenzüberschreitenden Beweiserhebung handelt. Der dritte Teil geht der Frage der völkerrechtlichen Zulässigkeit der Beweisbeschaffung aus dem Ausland nach. Der Autor gelangt zu dem Ergebnis, daß völkerrechtliche Schranken weit weniger Bedeutung haben, als in der bisherigen Diskussion angenommen. Insbesondere ist die deutsche Diskussion zu sehr einem Denken in einem überholten Souveränitätsverständnis verpflichtet. Im vierten Teil fächert der Autor die Zulässigkeit extraterritorialer Beweisbeschaffung nach deutschem Prozeßrecht für alle nach der ZPO zugelassenen Beweismittel auf. Die Darstellung lehnt sich dabei stets an zahlreiche Beispielsfälle an und zeigt, daß das deutsche Prozeßrecht mannigfaltige Möglichkeiten bietet, Beweise aus dem Ausland zu beschaffen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einleitung 15
Erster Teil: Die internationale Rechtshilfe 17
§ 1 Begriff und Gegenstand der internationalen Rechtshilfe 17
§ 2 Abgrenzung zur innerstaatlichen Rechtshilfe 19
I. Notwendigkeit der internationalen Rechtshilfe 20
II. Rechtshilfe durch auslandsansässige inländische Behörden 21
§ 3 Vertragloser Rechtshilfeverkehr 24
I. Verpflichtung zur Gewährung von Rechtshilfe 25
1. Keine völkerrechtliche Verpflichtung 25
2. Herleitung einer Pflicht aus Art. 6 EMRK? 26
II. Gegenseitigkeitsprinzip 27
1. „courtoisie internationale“ 27
2. Erfordernis der Gegenseitigkeit 28
a) Gegenseitigkeitsverbürgung 28
b) Gegenseitiges Entgegenkommen 30
III. Zusammenfassung 30
§ 4 Vertraglicher Rechtshilfeverkehr 31
I. Multilaterale Rechtshilfeabkommen 32
1. Haager Übereinkommen 32
a) Haager Übereinkommen über die Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen vom 18.3.1970 (HBÜ) 33
b) Haager Übereinkommen über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen vom 15.11.1965 (HZÜ) 36
c) Haager Übereinkommen über den Zivilprozeß vom 1.3.1954 (HZPÜ) 37
d) Haager Abkommen über den Zivilprozeß vom 17.7.1905 37
e) Vereinbarungen zur weiteren Vereinfachung des Rechtsverkehrs nach den Haager Übereinkommen 38
2. New Yorker UN-Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland vom 20.6.1956 38
II. Bilaterale Rechtshilfeabkommen 39
III. Sachlicher Anwendungsbereich: Zivil- und Handelssachen 40
1. Vertretene Auffassungen 40
2. Eigene Stellungnahme: Differenzierung nach Art der Abkommen 41
IV. Verhältnis des HBÜ zum Brüsseler EWG-Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 27.9.1968 (EuGVÜ) 42
V. Zusammenfassung 44
§ 5 Formelle Gesichtspunkte des internationalen Rechtshilfeverkehrs 44
I. Die Rechtshilfeordnung für Zivilsachen vom 19.10.1956 (ZRHO) 44
II. Insbesondere: Die Kompetenzzuweisung an die Justizverwaltung 45
1. Vertragloser Rechtshilfeverkehr 46
2. Staatsvertraglich geregelter Bereich 46
a) Pflege der auswärtigen Beziehungen 46
b) Vorrang der richterlichen Unabhängigkeit 47
c) Eigene Stellungnahme 48
3. Verwaltungsmäßige Prüfung gemäß §§ 9, 27 ff. ZRHO 49
III. Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Justizverwaltung 51
IV. Antragsberechtigung zur Rechtshilfegewährung 52
V. Zusammenfassung 52
Zweiter Teil: Möglichkeiten extraterritorialer Beweiserhebungen und ihr Verhältnis zueinander 54
§ 6 Beweisaufnahme im Ausland 54
§ 7 Beweisbeschaffung aus dem Ausland 55
I. Völkerrechtliche Zulässigkeit 56
II. Zulässigkeit nach innerstaatlichem Recht 56
§ 8 Verhältnis der Beweisaufnahme zur Beweisbeschaffung unter Berücksichtigung der Beweisunmittelbarkeit und Parteiöffentlichkeit 57
I. Insbesondere: Der Einfluß des Unmittelbarkeitsgrundsatzes 57
1. Rechtsprechung 59
a) Einschränkung der Beweisunmittelbarkeit durch § 363 ZPO 59
b) Vorrangigkeit der Beweisunmittelbarkeit gegenüber § 363 ZPO 61
c) Beweisbeschaffung nach erfolgloser Beweisaufnahme 62
d) Unmittelbare Beweisaufnahme im Ausland durch das Prozeßgericht 62
2. Literatur 63
a) Beweisaufnahme im Ausland als gesetzlicher Normalfall 63
b) Vorrang der Beweisbeschaffung zur Einhaltung der Maxime 65
3. Eigene Stellungnahme 66
a) Ratio legis des § 355 Abs. 1 S. 1 ZPO 66
b) Wortlaut und Systematik des § 363 ZPO 68
c) Mangelnde Zwangsmittelanwendung 69
d) Zeit- und Kostenfragen 70
II. Parteiöffentlichkeit 73
1. Anspruch auf Benachrichtigung 73
2. Kosten 74
III. Zusammenfassung: Vorrangigkeit der Beweisbeschaffung 75
§ 9 Beweisbeschaffung im Anwendungsgebiet des HBÜ 76
I. Exklusivität des HBÜ 77
II. Keine Exklusivität des HBÜ 78
III. Eigene Stellungnahme 78
Dritter Teil: Völkerrechtliche Zulässigkeit extraterritorialer Beweisbeschaffung 81
§ 10 Zulässigkeit grenzüberschreitender Anordnungen: Differenzierung nach Adressaten 81
I. „lex-fori-Regel“ nach Leipold 82
II. „Annexzuständigkeit“ nach Schlosser 83
III. Internationale „Beweiszuständigkeit“ nach Mössle 85
IV. „Staatsangehörigkeit“ als Unterscheidungsmerkmal 86
V. Eigene Stellungnahme 87
1. Keine Notwendigkeit internationaler „Beweiszuständigkeit“ 88
2. „Besondere Rechtfertigung“ gegenüber Dritten aus lex-fori-Regel 88
3. Fortwirken der Personalhoheit trotz fremder Gebietshoheit 90
§ 11 Durchsetzbarkeit der Beweisbeschaffungsanordnungen 92
I. Erzwingung von Mitwirkungshandlungen der Prozeßpartei 92
II. Erzwingung von Mitwirkungshandlungen Dritter 94
1. Deutsche Staatsangehörige 94
2. Nichtdeutsche Staatsangehörige 95
a) Hinweis auf „Freiwilligkeit“ irrelevant 95
b) Völkerrechtliche Zulässigkeit bei „Freiwilligkeit“ 96
c) Eigene Stellungnahme 97
III. Zusammenfassung 99
§ 12 Übermittlung der Beweisbeschaffungsanordnung 99
I. Zustellung auf dem Rechtshilfeweg 100
II. Postalische Direktzustellung 101
1. Verbot postalischer Direktzustellung ins Ausland 101
2. Völkerrechtliche Zulässigkeit postalischer Direktzustellungen 103
III. Formlose Mitteilung mit einfachem Postbrief 105
§ 13 Sachverständigentätigkeit im Ausland 107
I. Beauftragung auslandsansässiger Sachverständiger 107
II. Beauftragung inlandsansässiger Sachverständiger 108
Vierter Teil: Innerstaatliche Zulässigkeit extraterritorialer Beweisbeschaffung 110
§ 14 Beweis durch Augenschein (§§ 371–372a ZPO) 110
I. Übertragung der Inaugenscheinnahme auf einen Sachverständigen oder Augenscheinsmittler 111
II. „Import“ des Augenscheinsobjektes vor das Prozeßgericht 113
III. Insbesondere: Abstammungsuntersuchung nach § 372a ZPO 114
1. Untersuchung einer Prozeßpartei 115
2. Untersuchung eines Dritten 117
§ 15 Beweis durch Zeugen (§§ 373–401 ZPO) 118
I. Ladung des Zeugen gemäß § 377 Abs. 1 ZPO 118
1. Unzweckmäßigkeit der Ladung von Auslandszeugen 119
2. Zulässigkeit und Zweckmäßigkeit der Ladung 120
3. Genereller Ausschluß der Ladung von Auslandszeugen 120
a) Grundloser Ausschluß 120
b) Ausschluß wegen völkerrechtlicher Unzulässigkeit 120
4. Eigene Stellungnahme 121
II. Schriftliche Befragung des Zeugen gemäß § 377 Abs. 3 ZPO 123
1. Unzulässigkeit schriftlicher Befragungen von Auslandszeugen 124
2. Zulässigkeit auch gegenüber Zeugen im Ausland 125
§ 16 Beweis durch Sachverständige (§§ 402–414 ZPO) 126
I. Beauftragung auslandsansässiger Sachverständiger 127
II. Beauftragung inländischer Sachverständiger 128
III. „Ladung“ zur Erläuterung des schriftlichen Gutachtens 130
1. „Ladung“ nach pflichtgemäßem Ermessen des Gerichts gemäß § 411 Abs. 3 ZPO 130
2. Pflicht zur „Ladung“ auf Antrag einer Partei gemäß §§ 402, 397 ZPO 132
§ 17 Beweis durch Urkunden (§§ 415–444 ZPO) 133
I. Anordnung der Urkundenvorlage als Beweisbeschaffung 134
II. Verwertung schriftlicher Zeugenaussagen im Wege des Urkundenbeweises 135
§ 18 Beweis durch Parteivernehmung (§§ 445–455 ZPO) 137
I. §§ 445 ff. ZPO 137
II. § 141 ZPO 138
III. § 613 ZPO 138
1. Regelungsgehalt der Vorschrift 138
2. Der Ehegatte im Ausland 139
§ 19 Übermittlung der Beweisbeschaffungsanordnung in das Ausland 141
I. Absehen von Zustellungen gemäß § 175 ZPO 142
II. Kein Zustellungserfordernis bei §§ 613, 450 Abs. 1 S. 2 ZPO 143
III. Zustellung gemäß § 199 ZPO nur bei Parteivernehmung gemäß § 450 Abs. 1 S. 2 ZPO 143
Fünfter Teil: Zusammenfassung: Die zulässigen Maßnahmen der Beweisbeschaffung außerhalb des internationalen Rechtshilfeweges 144
Literaturverzeichnis 152
Sachregister 163