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Friese, B. (2000). Kollektive Koalitionsfreiheit und Betriebsverfassung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50099-4
Friese, Birgit. Kollektive Koalitionsfreiheit und Betriebsverfassung. Duncker & Humblot, 2000. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50099-4
Friese, B (2000): Kollektive Koalitionsfreiheit und Betriebsverfassung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50099-4

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Kollektive Koalitionsfreiheit und Betriebsverfassung

Friese, Birgit

Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 180

(2000)

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Abstract

Zur näheren Bestimmung der Stellung der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervereinigungen im BetrVG wird auffällig schnell und häufig auf das Grundrecht der kollektiven Koalitionsfreiheit zurückgegriffen. Die nähere Untersuchung dieses Grundrechts zeigt jedoch, daß das einfach-gesetzlich manifestierte Verhältnis der Koalitionen zur Betriebsverfassung allein Ausdruck eines an die öffentliche Gewalt gerichteten »Konkurrenzverbotes« ist. Daher sind nur diejenigen Normen in bezug auf Art. 9 Abs. 3 GG relativ verfassungsfest, die verhindern, daß das Betriebsverfassungssystem zu einer funktionsgefährdenden Konkurrenz für die Koalitionen erwächst. Dieses Ergebnis gilt ebenso für das SprAuG sowie für das EBRG. Mit der Arbeit der Autorin wird unter anderem gezeigt, daß vor allem im Bereich der tarifvertragsschützenden Normen der Gewährleistungsgehalt der kollektiven Koalitionsfreiheit wesentlich weniger weit reicht, als zahlreiche Stellungnahmen der arbeitsrechtlichen Literatur vermuten lassen. Letztlich wird auch die Frage, ob das Grundrecht der kollektiven Koalitionsfreiheit Grenzen für eine Öffnung des Tarifvertrages im Sinne von § 77 Abs. 3 Satz 2 BetrVG enthält, zugunsten einer weitgehenden Öffnungsbefugnis beantwortet.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 23
Einleitung 29
Teil 1: Kollektive Koalitionsfreiheit 37
§ 1 Die personelle Reichweite von Art. 9 III GG 37
A. Die Koalitionen als Träger des Grundrechts der Koalitionsfreiheit 37
B. Die durch Art. 9 III GG geschützte personelle Repräsentationskompetenz der Koalitionen 41
I. Gewährleistung einer abgeleiteten Repräsentationskompetenz auch in bezug auf die nicht koalierten Arbeitnehmer 41
II. Gewährleistung einer umfassenden originären Repräsentationsfunktion aufgrund der Ordnungsfunktion der Koalitionsfreiheit 45
C. Der verfassungsrechtliche Koalitionsbegriff 53
D. Zusammenfassung 58
Teil 2: Die Stellung der Koalitionen im Betriebsverfassungsgesetz 59
§ 2 Die Koalitionen als Garanten einer effizienten Betriebsverfassung 59
A. Die Rechte der Gewerkschaften 59
I. Grundlegendes Verhältnis von Gewerkschaft und Betriebsrat in der Betriebsverfassung, § 2 I BetrVG 59
II. Mitwirkung bei der Bildung von Betriebsräten, Gesamtbetriebsräten, Konzernbetriebsräten sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretung 63
1. Mitwirkung bei der Bildung von Betriebsräten 63
a) Mitwirkung bei der Bildung des Wahlvorstands 64
b) Mitwirkung an der Wahlvorbereitung und Überwachung des Wahlvorstandes 66
c) Wahlvorschlagsrecht 66
d) Wahlüberwachung und Wahlschutz 69
2. Mitwirkung bei der Bildung des Gesamtbetriebsrats, des Konzernbetriebsrats sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretung 70
III. Unterstützung des Betriebsrats bei der Geschäftsführung 71
1. Teilnahme von Gewerkschaftsmitgliedern an Betriebsrats- und Ausschußsitzungen sowie sonstigen Besprechungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat 71
a) Teilnahmerecht an den Sitzungen des Betriebsrats nach § 31 BetrVG 71
b) Teilnahmerecht an den Sitzungen der Betriebsratsausschüsse entsprechend § 31 BetrVG 73
c) Sonstige Teilnahmerechte an Betriebsrats- und Ausschußsitzungen sowie Besprechungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat 75
(1) Teilnahmerecht an Betriebsrats- und Ausschußsitzungen kraft Geschäftsordnung des Betriebsrats oder durch Betriebsratsbeschluß/Ausschußbeschluß 75
(2) Teilnahmerecht an sonstigen Beratungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber 76
2. Verständigung bei der Aussetzung von Betriebsratsbeschlüssen 77
3. Schutz der unbeeinflußten Geschäftsführung des Betriebsrats 77
4. Schulungs- und Bildungsveranstaltungen der Gewerkschaften 77
IV. Überwachungs- und Kontrollfunktion der Gewerkschaften 79
1. Antragsrecht bei Pflichtverletzungen des Betriebsrats oder einzelner Betriebsratsmitglieder, §§ 23 I, 48, 56 BetrVG 79
2. Antragsrecht bei Pflichtverletzungen des Arbeitgebers, §§ 23 III, 48, 56 BetrVG 80
3. Strafantragsrecht nach § 119 II BetrVG 81
V. Weitere Rechte der Gewerkschaften für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben 81
1. Antrag auf Einberufung und Teilnahme an der Betriebsversammlung 81
2. Zutrittsrechte der Gewerkschaften zum Betrieb zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben 83
a) Anwendungsbereich des § 2 II BetrVG 83
b) Die Zutrittsrechte im Einzelnen 85
(1) Akzessorische Zutrittsrechte 85
(2) Selbständige Zutrittsrechte 86
VI. Die Vorschläge des DGB für eine Modernisierung der Betriebsverfassung 88
VII. Zusammenfassung und verfassungsrechtliche Fragestellungen 90
B. Die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften 90
I. Vertretensein im Betrieb 90
II. Der Gewerkschaftsbegriff in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts 91
III. Einheitlicher Gewerkschaftsbegriff kontra betriebsverfassungsspezifischer Begriffsbestimmung 93
IV. Erkenntnisse einer grammatikalischen Auslegung des Begriffes der Gewerkschaft im Betriebsverfassungsgesetz 97
V. Erkenntnisse einer systematischen Auslegung des Begriffes der Gewerkschaft im Betriebsverfassungsgesetz 98
VI. Erkenntnisse einer teleologischen Auslegung des Begriffes der Gewerkschaften im Betriebsverfassungsgesetz 102
1. Maßgeblichkeit des betriebsverfassungsgesetzlichen Integrationszweckes 102
2. Arbeitnehmervereinigungen leitender Angestellter als Gewerkschaften im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes 103
3. Ablehnung der Merkmale „überbetriebliche Organisation“ und „Tariffähigkeit“ 104
4. Konkretisierung des betriebsverfassungsrechtlichen Gewerkschaftsbegriffes 108
VII. Erkenntnisse einer historischen Auslegung des Begriffes der Gewerkschaften im Betriebsverfassungsgesetz 109
VIII. Vorläufiges Ergebnis der Bestimmung des betriebsverfassungsrechtlichen Gewerkschaftsbegriffes 113
C. Die Rechte der Arbeitgeberverbände sowie der Begriff der im Betrieb vertretenen Arbeitgebervereinigungen 114
D. Zusammenfassung 118
§ 3 Normsetzung der Koalitionen und Betriebsverfassung 119
A. Die Betriebsverfassung nach dem Betriebsverfassungsgesetz als Gegenstand tariflicher Normsetzung 120
I. Die betriebsverfassungsrechtliche Norm als eigenständiger Typus tarifvertraglicher Normen 120
II. Bestand einer allgemeinen Befugnis der Tarifvertragsparteien zur Regelung betriebsverfassungsrechtlicher Fragen 124
III. Zulässigkeit der tarifvertraglichen Einflußnahme auf die Organisation der gesetzlichen Betriebsverfassung 130
1. Betriebsverfassungsgesetzliche Zulassungsklauseln im organisatorischen Bereich 130
a) §§ 3 I, 117 II BetrVG 130
b) §§ 47 IV, 55 IV, 72 IV BetrVG 134
c) § 38 I 2 BetrVG 134
d) §§ 76 VIII, 76a V, 86 BetrVG 134
2. Zulässigkeit der tarifvertraglichen Abweichung von der durch das Betriebsverfassungsgesetz vorgegebenen Organisation der Betriebsverfassung 135
IV. Beteiligungsrechte des Betriebsrats und tarifliche Normsetzung 137
1. Beteiligungsrechte des Betriebsrats 137
a) Mitwirkung und Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten 137
b) Mitwirkung in arbeitsplatztechnischen Angelegenheiten 138
c) Mitwirkung und Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten 139
d) Mitwirkung und Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten 140
2. Beschränkung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats 141
3. Erweiterung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats 142
V. Die Vorschläge des DGB für eine Modernisierung der Betriebsverfassung 148
VI. Zusammenfassung und verfassungsrechtliche Fragestellungen 149
B. Betriebliche Normsetzung und Tarifvertrag 149
I. Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung 150
1. Der gesetzlich normierte Vorrang des Tarifvertrags vor Betriebsvereinbarungen 150
a) Der Vorbehalt tariflicher Regelungsbefugnis 150
b) Tarifvorbehalt bei fehlender Tarifbindung des Arbeitgebers 152
c) Einbeziehung von Regelungsabreden in die Tarifsperre des § 77 III 1 BetrVG 153
d) Das Normverhältnis der §§ 77 III 1 und 87 I Eingangssatz BetrVG 154
2. Gesetzliche und tarifvertragliche Öffnungsklauseln 156
a) Gesetzliche Tariföffnungsklauseln 156
b) Tarifvertragliche Tariföffnungsklauseln 157
3. Verfassungsrechtliche Fragestellungen 162
II. Der Schutz tariflicher Normsetzung 162
1. Sicherung und Gefährdung tariflicher Regelungen durch den Betriebsrat 162
2. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Schutz tariflicher Normsetzung 163
a) Unterlassungsanspruch und Antragsbefugnis im arbeitsgerichtlichen Urteils- und Beschlußverfahren 163
b) Unterlassungsanspruch und Antragsbefugnis unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts vom 20.4.1999 – 1 ABR 72/98 – 168
3. Stellungnahmen in der arbeitsrechtlichen Literatur 169
4. Verfassungsrechtliche Fragestellungen 173
III. Die Vorschläge des DGB für eine Modernisierung der Betriebsverfassung 173
C. Zusammenfassung 174
Teil 3: Grundrechtliche Betätigungsgarantie der Koalitionen und Betriebsverfassung 176
§ 4 Die Methode der Grundrechtsinterpretation und die Bedeutung von Grundrechtstheorien für die Grundrechtsauslegung 176
§ 5 Die Garantie koalitionsspezifischer Betätigung als Gegenstand des Schutzbereiches des Art. 9 III 1 GG 181
A. Der verfassungsrechtliche Garantieumfang der kollektiven Koalitionsbetätigungsfreiheit in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 181
I. BVerfGE 93, 352 ff. – Rechtsprechungswende oder Klarstellung? 181
II. Die Kernbereichsterminologie des Bundesverfassungsgerichts 182
1. Kernbereich eines Tarifvertragssystems 182
2. Kernbereich der Koalitionsbetätigung 185
3. Kernbereich der Koalitionsfreiheit 190
4. Distanzierung von der Kernbereichsterminologie 194
III. BVerfGE 93, 352 ff. als Änderung der Rechtsprechung zum Schutz der kollektiven Koalitionsfreiheit 196
IV. Zusammenfassung 199
B. Die verfassungsrechtliche Garantie der kollektiven Betätigungsfreiheit in der Literatur 199
I. Die grundrechtlich geschützte Betätigungsfreiheit der Koalitionen bei einem beschränkt-funktionalen Verständnis der kollektiven Koalitionsfreiheit 200
II. Die grundrechtlich geschützte Betätigungsfreiheit der Koalitionen bei einem Verständnis der Koalitionsfreiheit als kommunikative Ausübung der Grundrechte aus den Art. 12, 14 GG 202
III. Die grundrechtlich geschützte Betätigungsfreiheit der Koalitionen bei einer Differenzierung zwischen unmittelbarem und mittelbarem Schutzbereich des Art. 9 III 1 GG 205
IV. Die grundrechtlich geschützte Betätigungsfreiheit der Koalitionen bei Begründung eines einfachen oder qualifizierten Gesetzesvorbehalts 206
C. Entwurf einer allgemeinen Struktur des Grundrechts der kollektiven Koalitionsfreiheit aus Art. 9 III 1 GG in bezug auf den Schutz der Koalitionsbetätigung 208
I. Umfassender abwehrrechtlicher Koalitionsbetätigungsschutz durch Art. 9 III 1 GG für natürliche Koalitionsbetätigungen 209
1. Die umfassende Garantie der natürlichen Betätigung zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen 209
2. Bedürfnis nach einfach-gesetzlichen Regelungen im Bereich natürlicher Koalitionsbetätigung 213
II. Beschränkter Koalitionsbetätigungsschutz durch Art. 9 III 1 GG für auf normative Ausgestaltung angewiesene Handlungsformen 214
1. Die Notwendigkeit einer die Grundrechtswahrnehmung ermöglichenden Ausgestaltung durch den Gesetzgeber 214
2. Ableitung der Ausgestaltungsaufgabe des Gesetzgebers aus dem objektiven Gehalt der Grundrechte 218
3. Ausgestaltungsanspruch der Grundrechtsträger und Teilhabe der ausgestaltenden Gesetze an der grundrechtlichen Gewährleistung 220
4. Die Notwendigkeit der Betätigungsform als Anknüpfungspunkt für die Einbeziehung gesetzlicher Regelungen in den Schutzbereich von Art. 9 III 1 GG 223
5. Grenzen gesetzgeberischer Grundrechtsausgestaltung und Abgrenzung zum Grundrechtseingriff 227
D. Zusammenfassung 231
§ 6 Die Betriebsverfassung als Gegenstand koalitionsspezifischer Betätigung 232
A. Die Betriebsverfassung als „Arbeits- und Wirtschaftsbedingung“ 232
I. Die Einordnung der Betriebsverfassung als „Arbeits- und Wirtschaftsbedingung“ in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 233
II. Die Einordnung der Betriebsverfassung als „Arbeits- und Wirtschaftsbedingung“ in der arbeitsrechtlichen Literatur 234
1. Die Betriebsverfassung als „Arbeits- und Wirtschaftsbedingung“ unter Berücksichtigung des personellen Umfangs der Interessenvertretung durch die Koalitionen 235
2. Die Mitwirkung an unternehmerischen Entscheidungen des Arbeitgebers als Gegenstand der Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingung „Betriebsverfassung“ 236
III. Stellungnahme 239
1. Zuordnung der Betriebsverfassung zu den Arbeitsbedingungen des Art. 9 III 1 GG 239
2. Die Mitwirkung an unternehmerischen Entscheidungen des Arbeitgebers als Gegenstand der Wahrung und Förderung der „Arbeits- und Wirtschaftsbedingung“ Betriebsverfassung 242
IV. Zusammenfassung 245
B. Betriebsverfassungsrechtliche Fragen als Gegenstand tariflicher Normsetzung 245
I. Die Garantie eines Tarifvertragssystems 245
1. Die grundrechtliche Gewährleistung eines Kollektivvertragssystems 245
2. Die Garantie normativer Regelungsbefugnis 246
a) Ausgangsdaten der Garantie normativer Regelungsbefugnis 246
b) Garantie einer Normsetzungsbefugnis in instrumenteller Hinsicht 248
c) Garantie einer Normsetzungsbefugnis in gegenständlicher Hinsicht 249
d) Nähere Bestimmung des funktionellen Schutzbereiches der Tarifautonomie 255
II. Keine Garantie einer Normsetzungsbefugnis in betriebsverfassungsrechtlichen Fragen durch Art. 9 III 1 GG 258
III. Der Umfang zulässigen tarifvertraglichen Betriebsverfassungsrechts im Verhältnis zu den Normen des Betriebsverfassungsgesetzes 264
1. Allgemeine Befugnis der Tarifvertragsparteien zur Regelung betriebsverfassungsrechtlicher Fragen nach den §§ 1 I, 3 II TVG 264
2. Die Regelungsbefugnis in betriebsverfassungsrechtlichen Fragen und ihr Verhältnis zum Grundrecht der Koalitionsfreiheit der anders und nichtorganisierten Arbeitnehmer 265
a) Eingriff in das Grundrecht der Koalitionsfreiheit der anders und nichtorganisierten Arbeitnehmer bei tariflicher Einflußnahme auf die gesetzliche Betriebsverfassung 265
b) Grenzen tariflicher Einflußnahme auf die gesetzliche Betriebsverfassung bei Berücksichtigung der Koalitionsfreiheit der anders und nichtorganisierten Arbeitnehmer 266
(1) Das Grundrecht der kollektiven Koalitionsfreiheit als kollidierendes Verfassungsrecht 266
(2) Die Betriebsverfassung als kollidierendes Verfassungsrecht 267
(3) Verfassungskonforme Bestimmung der tarifvertraglichen Einflußnahmebefugnis auf die gesetzliche Betriebsverfassung unter Berücksichtigung der Koalitionsfreiheit der anders und nichtorganisierten Arbeitnehmer 274
3. Tarifvertraglicher Einfluß auf die Organisation der Betriebsverfassung 279
4. Verringerung oder Erweiterung der Mitwirkung und Mitbestimmung des Betriebsrats durch die Tarifvertragsparteien 281
5. Grenzen der Mitbestimmungserweiterung bei tarifvertraglichen Rahmenvorgaben für die Ausübung des Mitbestimmungsrechts durch den Betriebsrat 289
IV. Zusammenfassung 291
C. Die Betriebsverfassung als Gegenstand sonstiger Koalitionsbetätigung 293
I. Die Beteiligung der Koalitionen an der gesetzlichen Betriebsverfassung als unmittelbarer Gewährleistungsgegenstand des Grundrechts der kollektiven Koalitionsfreiheit aus Art. 9 III 1 GG 294
1. Die Beteiligung der Koalitionen an der gesetzlichen Betriebsverfassung als eine auf normative Ausgestaltung angewiesene Betätigungsform 294
2. Notwendigkeit der Beteiligung der Arbeitnehmervereinigungen an der gesetzlichen Betriebsverfassung 296
3. Notwendigkeit der Beteiligung der Arbeitgebervereinigungen an der gesetzlichen Betriebsverfassung 304
II. Die Gewährleistung natürlicher Betätigungsformen zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingung „Betriebsverfassung“ durch Art. 9 III 1 GG 304
1. Koalitive Werbung und Propaganda vor Betriebsratswahlen 305
2. Durchführung von Schulungs- und Bildungsveranstaltungen für Betriebsräte 309
3. Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers durch den Arbeitgeberverband 311
III. Zusammenfassung 312
Teil 4: Die betriebsverfassungsrechtliche Stellung der Koalitionen als Ausgleich für die gesetzliche Schaffung eines konkurrierenden Arbeitnehmerrepräsentanten auf der Betriebsebene 313
§ 7 Konkurrenzschutz als Garantiegehalt des Grundrechts der kollektiven Koalitionsfreiheit 313
A. Keine Garantie alleiniger Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen durch Art. 9 III 1 GG außerhalb staatlicher Gesetzgebung 313
I. Legislative Schaffung eines Betriebsverfassungssystems und Art. 9 III 1 GG 313
II. Grammatikalische Auslegung des Art. 9 III 1 GG 314
III. Systematische Auslegung des Art. 9 III 1 GG 315
IV. Teleologische Auslegung des Art. 9 III 1 GG 315
V. Historische Auslegung des Art. 9 III 1 GG 317
B. Keine Garantie eines Monopols oder absoluten Vorrangs der normativen Regelung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen durch Tarifvertrag außerhalb eines Konkurrenzschutzes durch Art. 9 III 1 GG 318
I. Grammatikalische Auslegung des Art. 9 III 1 GG 319
II. Systematische Auslegung des Art. 9 III 1 GG 319
III. Teleologische Auslegung des Art. 9 III 1 GG 320
IV. Historische Auslegung des Art. 9 III 1 GG 323
C. Grundrechtliche Grenzen der legislativen Schaffung konkurrierender Strukturen zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen aus Art. 9 III 1 GG 325
§ 8 Keine funktionsgefährdende Beeinträchtigung der kollektiven Koalitionsfreiheit durch das bestehende Betriebsverfassungssystem 328
A. Funktionsgefährdende Aspekte der bestehenden Betriebsverfassung 328
B. Keine funktionsgefährdende Konkurrenz aufgrund hinreichender Ausgleichsmechanismen 330
I. Die konkurrenzausgleichende Wirkung des Tarifvorbehalts 330
1. Die Verhinderung konkurrierender Regelungskompetenzen durch § 77 III 1 BetrVG 330
2. Die Beschränkung des Tarifvorbehalts auf Materien, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden 331
3. Beschränkung des Tarifvorbehalts auf Betriebsvereinbarungen 332
4. Der Tarifvorbehalt bei fehlender Tarifbindung des Arbeitgebers 333
a) Ausgangssituation I: Arbeitgeber nicht Verbandsmitglied, Verbandstarifvertrag existent, Arbeitnehmer teilweise Verbandsmitglied 333
(1) Keine funktionsgefährdende Beeinträchtigung durch die Möglichkeit betrieblicher Regelung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen 333
(2) Keine funktionsgefährdende Beeinträchtigung durch die Möglichkeit der Ausdehnung der tariflichen Regelung auf Arbeitnehmer-Außenseiter 336
b) Ausgangssituation II: Arbeitgeber nicht Verbandsmitglied, Verbandstarifvertrag im Nachwirkungszeitraum (§ 4 V TVG), Regelung tarifüblich, Arbeitnehmer teilweise Verbandsmitglied 339
5. Der Tarifvorbehalt bei fehlendem geltenden Tarifvertrag trotz grundsätzlicher Tarifbindung des Arbeitgebers – Ausgangssituation III: Arbeitgeber und Arbeitnehmer (teilweise) Verbandsmitglied, Tarifvertrag im Nachwirkungszeitraum (§ 4 V TVG) 339
II. Konkurrenzausgleichende Wirkung des Tarifvorrangs 341
III. Keine funktionsgefährdende Beeinträchtigung trotz der Gefahr tarifwidriger betrieblicher Regelungen 343
1. Lückenhafter Rechtsschutz tariflicher Regelungen vor tarifwidrigen betrieblichen Regelungen 343
2. Keine funktionsgefährdende Beeinträchtigung durch tarifwidrige betriebliche Regelungen 345
a) Beeinflussung der Tarifvertragsverhandlungen 345
b) Beeinflussung der Geltung des Tarifvertrags 345
3. Kein Unterlassungsanspruch unter Rückgriff auf Art. 9 III 1 GG als Schutz vor funktionsgefährdender Konkurrenz 352
4. Exkurs: Ableitung eines Unterlassungsanspruches unter Rückgriff auf Art. 9 III GG zur Geltungssicherung des Tarifvertrags 353
IV. Keine funktionsgefährdende Beeinträchtigung durch Funktionsablenkung 362
C. Beschränkung der Beteiligung der Koalitionen auf im Betrieb vertretene Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände 365
I. Die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften 365
1. Der betriebsverfassungsrechtliche Gewerkschaftsbegriff und die Konkurrenzschutzfunktion des Art. 9 III 1 GG 365
2. Die Beschränkung der betriebsverfassungsrechtlichen Integration auf die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften 366
3. Überprüfung des betriebsverfassungsrechtlichen Gewerkschaftsbegriffes 366
II. Die im Betrieb vertretene Vereinigung der Arbeitgeber 368
D. Zusammenfassung 368
§ 9 Eingriffsverhindernde Rechte des Betriebsverfassungsgesetzes 370
A. Beteiligungs-, Initiativ- und Kontrollrechte 370
I. Mitwirkungs- und Beteiligungsbefugnisse der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften 370
1. Die grundrechtliche Gebotenheit des Grundsatzes des Zusammenwirkens zwischen Betriebsräten und den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften, § 2 I BetrVG 370
2. Einflußnahme der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften auf die Wahl und die Zusammensetzung des Betriebsrats 372
a) Garantie eines selbständigen gewerkschaftlichen Wahlvorschlagsrechtes 372
b) Sonstige wahlbezogene Gewerkschaftsbefugnisse 377
3. Einflußnahme der Gewerkschaften auf die Geschäftsführung des Betriebsrats 378
a) Teilnahme der Gewerkschaften an den Betriebsratssitzungen sowie der Ausschußarbeit 378
b) Inanspruchnahme der Gewerkschaften bei Verständigungsversuchen nach § 35 I BetrVG 380
c) Geschäftsführungsbezogene Überwachungs-, Kontroll- und Schutzbefugnisse der Gewerkschaften 381
4. Garantie einer Kontroll-, Überwachungs- und Schutzfunktion der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften 382
a) Keine Garantie einer allgemeinen Kontroll-, Überwachungs- und Schutzfunktion 382
b) Garantie einzelner Kontroll-, Überwachungs- und Schutzbefugnisse der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften 383
c) Die gerichtliche Überprüfung betriebsverfassungsrechtlicher Streitigkeiten auf Antrag der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften über die durch Art. 9 III 1 GG garantierten Antragsrechte hinaus 386
5. Das Recht auf Teilnahme an den Betriebs- und Abteilungsversammlungen nach § 46 I BetrVG 387
6. Garantie tarifvertraglicher Regelungskompetenzen in betriebsverfassungsrechtlichen Fragen als Ausgleich für die Schaffung einer gesetzlichen Betriebsverfassung 390
7. Zugangsrechte zum Betrieb 391
a) Allgemeines 391
b) Garantie einzelner Zutrittsrechte 393
II. Mitwirkungs- und Beteiligungsbefugnisse der Arbeitgebervereinigungen 396
B. Verfassungsrechtliche Gewährleistung von Tarifvorbehalt, Tarifvorrang und Arbeitskampfverbot 397
I. Verfassungsrechtliche Gewährleistung von Tarifvorbehalt und Tarifvorrang 397
1. Unzulänglichkeit einer pauschalen Einordnung des § 77 III 1 BetrVG als durch Art. 9 III 1 GG gewährleistete Norm 397
2. Keine Gewährleistung der Tarifüblichkeitssperre durch Art. 9 III 1 GG 398
3. Verfassungsrechtliche Gewährleistung der Sperrwirkung bestehender Tarifverträge 402
4. Der nach Art. 9 III 1 GG erforderliche Umfang des Vorrangs des Tarifvertrags im Verhältnis zu Betriebsvereinbarungen 403
a) Keine verfassungsrechtliche Gewährleistung des Verbots, geltende Tarifbestimmungen durch Betriebsvereinbarungen zu übernehmen 403
b) Verfassungsrechtliche Gewährleistung eines generellen Geltungsvorrangs zugunsten des Tarifvertrags 405
(1) Zulässigkeit eines Geltungsvorrangs für vom Tarifvertrag zu Lasten der Arbeitnehmer abweichende oder neutrale Betriebsvereinbarungen 405
(a) Verbot eines generellen Geltungsvorrangs von Betriebsvereinbarungen 405
(b) Zulässigkeit eines beschränkten Geltungsvorrangs von Betriebsvereinbarungen 408
(2) Zulässigkeit des Günstigkeitsprinzips im Verhältnis von Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung 410
(3) Verfassungsrechtliche Gebotenheit des Günstigkeitsprinzips im Verhältnis von Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung 414
c) Zusammenfassung 415
5. Fehlen ausreichender Vorrangregelungen 415
a) Tarifvertragsvorrang aufgrund allgemeiner Rechtsgrundsätze 416
b) Betriebsverfassungsrechtliche Vorrangregelungen 417
c) Tarifrechtliche Vorrangregelungen 417
6. Zusammenfassung 419
II. Verfassungsrechtliche Gewährleistung des Arbeitskampfverbots 420
III. Zulässigkeit eines Betriebsvereinbarungsvorbehalts im Verhältnis von Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung 422
C. Zusammenfassung 423
Teil 5: Die betriebliche Flexibilisierung des Tarifvertrags mittels tarifvertraglicher Öffnungsklauseln im Lichte des Grundrechts der kollektiven Koalitionsfreiheit 426
§ 10 Grenzen tarifvertraglicher Öffnungsklauseln aus dem Grundrecht der kollektiven Koalitionsfreiheit des Art. 9 III 1 GG 426
A. Tarifvertragliche Öffnungsklauseln als Grundrechtsproblem des Art. 9 III GG 426
B. Die Pflicht der Koalitionen zum Grundrechtsgebrauch 427
I. Die Pflicht zum Grundrechtsgebrauch in der Grundrechtsdogmatik 427
II. Keine Pflicht zum Grundrechtsgebrauch aus Art. 9 III GG 430
C. Tarifvertragliche Öffnungsklauseln als Grundrechtsverzicht 435
I. Der Grundrechtsverzicht als Gegenstand der Grundrechtsdogmatik 436
1. Der Grundrechtsverzicht im Verhältnis zur öffentlichen Gewalt 436
2. Der Grundrechtsverzicht im Verhältnis zu Privaten 437
II. Die Öffnung des Tarifvertrags zugunsten des Betriebsrats als Verzicht auf grundrechtlich geschützte Freiheit 439
III. Zulässigkeit und Grenzen des Verzichts der Koalitionen auf den grundrechtlichen Schutz ihrer Betätigung durch Art. 9 III GG im Verhältnis zum Betriebsrat 441
1. Art. 9 III 2 GG als Grenze zulässigen Grundrechtsverzichts 441
2. Der Wesensgehalt des Art. 9 III 1 GG als Grenze zulässigen Grundrechtsverzichts 443
3. Öffentliche und Drittinteressen als Grenze zulässigen Grundrechtsverzichts 446
a) Ordnungsfunktion des Tarifvertrags 447
b) Pflicht zum eigenverantwortlichen Handeln von Autonomieträgern als Ausdruck des Rechtsstaats- und Demokratieprinzips 448
c) Die individuelle Koalitionsfreiheit als Grenze zulässigen Grundrechtsverzichts 454
(1) Die Bindung der tarifvertragsschließenden Koalitionen an die Grundrechte 454
(2) Das Grundrecht der Koalitionsfreiheit der Arbeitnehmer als Grenze zulässiger Tariföffnungsklauseln 457
(3) Das Grundrecht der Koalitionsfreiheit des Arbeitgebers als Grenze zulässiger Tariföffnungsklauseln 462
D. Zusammenfassung 462
Teil 6: Die Stellung der Koalitionen im Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten sowie im Gesetz über Europäische Betriebsräte unter Berücksichtigung des Grundrechts der kollektiven Koalitionsfreiheit 464
§ 11 Das Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten im Lichte des Grundrechts der kollektiven Koalitionsfreiheit 464
A. Die Stellung der Koalitionen im Sprecherausschußgesetz 464
I. Die fehlende Beteiligung der Koalitionen an der betrieblichen Repräsentation der leitenden Angestellten durch Sprecherausschüsse 464
II. Die fehlende Normierung eines Tarifvorbehalts bzw. -vorrangs 465
B. Die Zulässigkeit tarifvertraglicher Einflußnahme auf das gesetzliche System der Repräsentation der leitenden Angestellten durch Sprecherausschüsse 467
I. Keine Garantie der Regelungsbefugnis in betriebsverfassungsrechtlichen Fragen durch Art. 9 III GG für die Vereinigungen leitender Angestellter 467
II. Der Umfang zulässiger tarifvertraglicher Einflußnahme auf die Regelungen des Sprecherausschußgesetzes 471
C. Die Vereinbarkeit der Nichtberücksichtigung der Koalitionen im Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten mit Art. 9 III 1 GG 473
I. Die Zulässigkeit der fehlenden Beteiligung der Koalitionen an der Repräsentation der leitenden Angestellten durch Sprecherausschüsse 473
1. Keine unmittelbare oder eingriffsausgleichende Gewährleistung der Beteiligung der Koalitionen an der Sprecherausschußverfassung durch Art. 9 III 1 GG 473
2. Der Schutz der natürlichen sprecherausschußbezogenen Koalitionsbetätigungen 474
3. Keine Erforderlichkeit konkurrenzausgleichender Koalitionsberücksichtigung 477
II. Die Zulässigkeit der fehlenden Normierung eines Tarifvorbehalts und -vorrangs 480
D. Zusammenfassung 481
§ 12 Das Gesetz über Europäische Betriebsräte im Lichte des Grundrechts der kollektiven Koalitionsfreiheit 482
A. Die Richtlinie 94/45/EG vom 22.9.1994 482
I. Die Richtlinie 94/45/EG – europäisches Betriebsverfassungsrecht 482
II. Die Berücksichtigung der Vereinigungen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber 484
B. Die Stellung der Koalitionen im Gesetz über Europäische Betriebsräte 485
I. Die Berücksichtigung der Koalitionen bei der Umsetzung der Richtlinie 94/45/EG 485
II. Die Kritik am Gesetz über Europäische Betriebsräte wegen fehlender Berücksichtigung des Grundrechts der kollektiven Koalitionsfreiheit 488
C. Die Vereinbarkeit des Gesetzes über Europäische Betriebsräte mit dem Grundrecht der kollektiven Koalitionsfreiheit 489
I. Die Grundrechtsbindung des Gesetzgebers bei der Umsetzung sekundären Gemeinschaftsrechts 489
II. Der Schutz der natürlichen Koalitionsbetätigung in bezug auf das System Europäischer Betriebsräte 491
III. Keine Erforderlichkeit einer konkurrenzausgleichenden Koalitionsberücksichtigung 492
D. Die Vorschläge des DGB für eine Revision der Richtlinie 94/45/EG 494
E. Die Möglichkeit tariflicher Einflußnahme auf das Gesetz über Europäische Betriebsräte 495
F. Zusammenfassung 498
Teil 7: Zusammenfassung 499
Literaturverzeichnis 508
Sachwortverzeichnis 540