Kollektive Koalitionsfreiheit und Betriebsverfassung
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Kollektive Koalitionsfreiheit und Betriebsverfassung
Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 180
(2000)
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Abstract
Zur näheren Bestimmung der Stellung der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervereinigungen im BetrVG wird auffällig schnell und häufig auf das Grundrecht der kollektiven Koalitionsfreiheit zurückgegriffen. Die nähere Untersuchung dieses Grundrechts zeigt jedoch, daß das einfach-gesetzlich manifestierte Verhältnis der Koalitionen zur Betriebsverfassung allein Ausdruck eines an die öffentliche Gewalt gerichteten »Konkurrenzverbotes« ist. Daher sind nur diejenigen Normen in bezug auf Art. 9 Abs. 3 GG relativ verfassungsfest, die verhindern, daß das Betriebsverfassungssystem zu einer funktionsgefährdenden Konkurrenz für die Koalitionen erwächst. Dieses Ergebnis gilt ebenso für das SprAuG sowie für das EBRG. Mit der Arbeit der Autorin wird unter anderem gezeigt, daß vor allem im Bereich der tarifvertragsschützenden Normen der Gewährleistungsgehalt der kollektiven Koalitionsfreiheit wesentlich weniger weit reicht, als zahlreiche Stellungnahmen der arbeitsrechtlichen Literatur vermuten lassen. Letztlich wird auch die Frage, ob das Grundrecht der kollektiven Koalitionsfreiheit Grenzen für eine Öffnung des Tarifvertrages im Sinne von § 77 Abs. 3 Satz 2 BetrVG enthält, zugunsten einer weitgehenden Öffnungsbefugnis beantwortet.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsübersicht | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 23 | ||
Einleitung | 29 | ||
Teil 1: Kollektive Koalitionsfreiheit | 37 | ||
§ 1 Die personelle Reichweite von Art. 9 III GG | 37 | ||
A. Die Koalitionen als Träger des Grundrechts der Koalitionsfreiheit | 37 | ||
B. Die durch Art. 9 III GG geschützte personelle Repräsentationskompetenz der Koalitionen | 41 | ||
I. Gewährleistung einer abgeleiteten Repräsentationskompetenz auch in bezug auf die nicht koalierten Arbeitnehmer | 41 | ||
II. Gewährleistung einer umfassenden originären Repräsentationsfunktion aufgrund der Ordnungsfunktion der Koalitionsfreiheit | 45 | ||
C. Der verfassungsrechtliche Koalitionsbegriff | 53 | ||
D. Zusammenfassung | 58 | ||
Teil 2: Die Stellung der Koalitionen im Betriebsverfassungsgesetz | 59 | ||
§ 2 Die Koalitionen als Garanten einer effizienten Betriebsverfassung | 59 | ||
A. Die Rechte der Gewerkschaften | 59 | ||
I. Grundlegendes Verhältnis von Gewerkschaft und Betriebsrat in der Betriebsverfassung, § 2 I BetrVG | 59 | ||
II. Mitwirkung bei der Bildung von Betriebsräten, Gesamtbetriebsräten, Konzernbetriebsräten sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretung | 63 | ||
1. Mitwirkung bei der Bildung von Betriebsräten | 63 | ||
a) Mitwirkung bei der Bildung des Wahlvorstands | 64 | ||
b) Mitwirkung an der Wahlvorbereitung und Überwachung des Wahlvorstandes | 66 | ||
c) Wahlvorschlagsrecht | 66 | ||
d) Wahlüberwachung und Wahlschutz | 69 | ||
2. Mitwirkung bei der Bildung des Gesamtbetriebsrats, des Konzernbetriebsrats sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretung | 70 | ||
III. Unterstützung des Betriebsrats bei der Geschäftsführung | 71 | ||
1. Teilnahme von Gewerkschaftsmitgliedern an Betriebsrats- und Ausschußsitzungen sowie sonstigen Besprechungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat | 71 | ||
a) Teilnahmerecht an den Sitzungen des Betriebsrats nach § 31 BetrVG | 71 | ||
b) Teilnahmerecht an den Sitzungen der Betriebsratsausschüsse entsprechend § 31 BetrVG | 73 | ||
c) Sonstige Teilnahmerechte an Betriebsrats- und Ausschußsitzungen sowie Besprechungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat | 75 | ||
(1) Teilnahmerecht an Betriebsrats- und Ausschußsitzungen kraft Geschäftsordnung des Betriebsrats oder durch Betriebsratsbeschluß/Ausschußbeschluß | 75 | ||
(2) Teilnahmerecht an sonstigen Beratungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber | 76 | ||
2. Verständigung bei der Aussetzung von Betriebsratsbeschlüssen | 77 | ||
3. Schutz der unbeeinflußten Geschäftsführung des Betriebsrats | 77 | ||
4. Schulungs- und Bildungsveranstaltungen der Gewerkschaften | 77 | ||
IV. Überwachungs- und Kontrollfunktion der Gewerkschaften | 79 | ||
1. Antragsrecht bei Pflichtverletzungen des Betriebsrats oder einzelner Betriebsratsmitglieder, §§ 23 I, 48, 56 BetrVG | 79 | ||
2. Antragsrecht bei Pflichtverletzungen des Arbeitgebers, §§ 23 III, 48, 56 BetrVG | 80 | ||
3. Strafantragsrecht nach § 119 II BetrVG | 81 | ||
V. Weitere Rechte der Gewerkschaften für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben | 81 | ||
1. Antrag auf Einberufung und Teilnahme an der Betriebsversammlung | 81 | ||
2. Zutrittsrechte der Gewerkschaften zum Betrieb zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben | 83 | ||
a) Anwendungsbereich des § 2 II BetrVG | 83 | ||
b) Die Zutrittsrechte im Einzelnen | 85 | ||
(1) Akzessorische Zutrittsrechte | 85 | ||
(2) Selbständige Zutrittsrechte | 86 | ||
VI. Die Vorschläge des DGB für eine Modernisierung der Betriebsverfassung | 88 | ||
VII. Zusammenfassung und verfassungsrechtliche Fragestellungen | 90 | ||
B. Die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften | 90 | ||
I. Vertretensein im Betrieb | 90 | ||
II. Der Gewerkschaftsbegriff in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts | 91 | ||
III. Einheitlicher Gewerkschaftsbegriff kontra betriebsverfassungsspezifischer Begriffsbestimmung | 93 | ||
IV. Erkenntnisse einer grammatikalischen Auslegung des Begriffes der Gewerkschaft im Betriebsverfassungsgesetz | 97 | ||
V. Erkenntnisse einer systematischen Auslegung des Begriffes der Gewerkschaft im Betriebsverfassungsgesetz | 98 | ||
VI. Erkenntnisse einer teleologischen Auslegung des Begriffes der Gewerkschaften im Betriebsverfassungsgesetz | 102 | ||
1. Maßgeblichkeit des betriebsverfassungsgesetzlichen Integrationszweckes | 102 | ||
2. Arbeitnehmervereinigungen leitender Angestellter als Gewerkschaften im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes | 103 | ||
3. Ablehnung der Merkmale „überbetriebliche Organisation“ und „Tariffähigkeit“ | 104 | ||
4. Konkretisierung des betriebsverfassungsrechtlichen Gewerkschaftsbegriffes | 108 | ||
VII. Erkenntnisse einer historischen Auslegung des Begriffes der Gewerkschaften im Betriebsverfassungsgesetz | 109 | ||
VIII. Vorläufiges Ergebnis der Bestimmung des betriebsverfassungsrechtlichen Gewerkschaftsbegriffes | 113 | ||
C. Die Rechte der Arbeitgeberverbände sowie der Begriff der im Betrieb vertretenen Arbeitgebervereinigungen | 114 | ||
D. Zusammenfassung | 118 | ||
§ 3 Normsetzung der Koalitionen und Betriebsverfassung | 119 | ||
A. Die Betriebsverfassung nach dem Betriebsverfassungsgesetz als Gegenstand tariflicher Normsetzung | 120 | ||
I. Die betriebsverfassungsrechtliche Norm als eigenständiger Typus tarifvertraglicher Normen | 120 | ||
II. Bestand einer allgemeinen Befugnis der Tarifvertragsparteien zur Regelung betriebsverfassungsrechtlicher Fragen | 124 | ||
III. Zulässigkeit der tarifvertraglichen Einflußnahme auf die Organisation der gesetzlichen Betriebsverfassung | 130 | ||
1. Betriebsverfassungsgesetzliche Zulassungsklauseln im organisatorischen Bereich | 130 | ||
a) §§ 3 I, 117 II BetrVG | 130 | ||
b) §§ 47 IV, 55 IV, 72 IV BetrVG | 134 | ||
c) § 38 I 2 BetrVG | 134 | ||
d) §§ 76 VIII, 76a V, 86 BetrVG | 134 | ||
2. Zulässigkeit der tarifvertraglichen Abweichung von der durch das Betriebsverfassungsgesetz vorgegebenen Organisation der Betriebsverfassung | 135 | ||
IV. Beteiligungsrechte des Betriebsrats und tarifliche Normsetzung | 137 | ||
1. Beteiligungsrechte des Betriebsrats | 137 | ||
a) Mitwirkung und Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten | 137 | ||
b) Mitwirkung in arbeitsplatztechnischen Angelegenheiten | 138 | ||
c) Mitwirkung und Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten | 139 | ||
d) Mitwirkung und Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten | 140 | ||
2. Beschränkung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats | 141 | ||
3. Erweiterung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats | 142 | ||
V. Die Vorschläge des DGB für eine Modernisierung der Betriebsverfassung | 148 | ||
VI. Zusammenfassung und verfassungsrechtliche Fragestellungen | 149 | ||
B. Betriebliche Normsetzung und Tarifvertrag | 149 | ||
I. Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung | 150 | ||
1. Der gesetzlich normierte Vorrang des Tarifvertrags vor Betriebsvereinbarungen | 150 | ||
a) Der Vorbehalt tariflicher Regelungsbefugnis | 150 | ||
b) Tarifvorbehalt bei fehlender Tarifbindung des Arbeitgebers | 152 | ||
c) Einbeziehung von Regelungsabreden in die Tarifsperre des § 77 III 1 BetrVG | 153 | ||
d) Das Normverhältnis der §§ 77 III 1 und 87 I Eingangssatz BetrVG | 154 | ||
2. Gesetzliche und tarifvertragliche Öffnungsklauseln | 156 | ||
a) Gesetzliche Tariföffnungsklauseln | 156 | ||
b) Tarifvertragliche Tariföffnungsklauseln | 157 | ||
3. Verfassungsrechtliche Fragestellungen | 162 | ||
II. Der Schutz tariflicher Normsetzung | 162 | ||
1. Sicherung und Gefährdung tariflicher Regelungen durch den Betriebsrat | 162 | ||
2. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Schutz tariflicher Normsetzung | 163 | ||
a) Unterlassungsanspruch und Antragsbefugnis im arbeitsgerichtlichen Urteils- und Beschlußverfahren | 163 | ||
b) Unterlassungsanspruch und Antragsbefugnis unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts vom 20.4.1999 – 1 ABR 72/98 – | 168 | ||
3. Stellungnahmen in der arbeitsrechtlichen Literatur | 169 | ||
4. Verfassungsrechtliche Fragestellungen | 173 | ||
III. Die Vorschläge des DGB für eine Modernisierung der Betriebsverfassung | 173 | ||
C. Zusammenfassung | 174 | ||
Teil 3: Grundrechtliche Betätigungsgarantie der Koalitionen und Betriebsverfassung | 176 | ||
§ 4 Die Methode der Grundrechtsinterpretation und die Bedeutung von Grundrechtstheorien für die Grundrechtsauslegung | 176 | ||
§ 5 Die Garantie koalitionsspezifischer Betätigung als Gegenstand des Schutzbereiches des Art. 9 III 1 GG | 181 | ||
A. Der verfassungsrechtliche Garantieumfang der kollektiven Koalitionsbetätigungsfreiheit in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts | 181 | ||
I. BVerfGE 93, 352 ff. – Rechtsprechungswende oder Klarstellung? | 181 | ||
II. Die Kernbereichsterminologie des Bundesverfassungsgerichts | 182 | ||
1. Kernbereich eines Tarifvertragssystems | 182 | ||
2. Kernbereich der Koalitionsbetätigung | 185 | ||
3. Kernbereich der Koalitionsfreiheit | 190 | ||
4. Distanzierung von der Kernbereichsterminologie | 194 | ||
III. BVerfGE 93, 352 ff. als Änderung der Rechtsprechung zum Schutz der kollektiven Koalitionsfreiheit | 196 | ||
IV. Zusammenfassung | 199 | ||
B. Die verfassungsrechtliche Garantie der kollektiven Betätigungsfreiheit in der Literatur | 199 | ||
I. Die grundrechtlich geschützte Betätigungsfreiheit der Koalitionen bei einem beschränkt-funktionalen Verständnis der kollektiven Koalitionsfreiheit | 200 | ||
II. Die grundrechtlich geschützte Betätigungsfreiheit der Koalitionen bei einem Verständnis der Koalitionsfreiheit als kommunikative Ausübung der Grundrechte aus den Art. 12, 14 GG | 202 | ||
III. Die grundrechtlich geschützte Betätigungsfreiheit der Koalitionen bei einer Differenzierung zwischen unmittelbarem und mittelbarem Schutzbereich des Art. 9 III 1 GG | 205 | ||
IV. Die grundrechtlich geschützte Betätigungsfreiheit der Koalitionen bei Begründung eines einfachen oder qualifizierten Gesetzesvorbehalts | 206 | ||
C. Entwurf einer allgemeinen Struktur des Grundrechts der kollektiven Koalitionsfreiheit aus Art. 9 III 1 GG in bezug auf den Schutz der Koalitionsbetätigung | 208 | ||
I. Umfassender abwehrrechtlicher Koalitionsbetätigungsschutz durch Art. 9 III 1 GG für natürliche Koalitionsbetätigungen | 209 | ||
1. Die umfassende Garantie der natürlichen Betätigung zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen | 209 | ||
2. Bedürfnis nach einfach-gesetzlichen Regelungen im Bereich natürlicher Koalitionsbetätigung | 213 | ||
II. Beschränkter Koalitionsbetätigungsschutz durch Art. 9 III 1 GG für auf normative Ausgestaltung angewiesene Handlungsformen | 214 | ||
1. Die Notwendigkeit einer die Grundrechtswahrnehmung ermöglichenden Ausgestaltung durch den Gesetzgeber | 214 | ||
2. Ableitung der Ausgestaltungsaufgabe des Gesetzgebers aus dem objektiven Gehalt der Grundrechte | 218 | ||
3. Ausgestaltungsanspruch der Grundrechtsträger und Teilhabe der ausgestaltenden Gesetze an der grundrechtlichen Gewährleistung | 220 | ||
4. Die Notwendigkeit der Betätigungsform als Anknüpfungspunkt für die Einbeziehung gesetzlicher Regelungen in den Schutzbereich von Art. 9 III 1 GG | 223 | ||
5. Grenzen gesetzgeberischer Grundrechtsausgestaltung und Abgrenzung zum Grundrechtseingriff | 227 | ||
D. Zusammenfassung | 231 | ||
§ 6 Die Betriebsverfassung als Gegenstand koalitionsspezifischer Betätigung | 232 | ||
A. Die Betriebsverfassung als „Arbeits- und Wirtschaftsbedingung“ | 232 | ||
I. Die Einordnung der Betriebsverfassung als „Arbeits- und Wirtschaftsbedingung“ in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts | 233 | ||
II. Die Einordnung der Betriebsverfassung als „Arbeits- und Wirtschaftsbedingung“ in der arbeitsrechtlichen Literatur | 234 | ||
1. Die Betriebsverfassung als „Arbeits- und Wirtschaftsbedingung“ unter Berücksichtigung des personellen Umfangs der Interessenvertretung durch die Koalitionen | 235 | ||
2. Die Mitwirkung an unternehmerischen Entscheidungen des Arbeitgebers als Gegenstand der Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingung „Betriebsverfassung“ | 236 | ||
III. Stellungnahme | 239 | ||
1. Zuordnung der Betriebsverfassung zu den Arbeitsbedingungen des Art. 9 III 1 GG | 239 | ||
2. Die Mitwirkung an unternehmerischen Entscheidungen des Arbeitgebers als Gegenstand der Wahrung und Förderung der „Arbeits- und Wirtschaftsbedingung“ Betriebsverfassung | 242 | ||
IV. Zusammenfassung | 245 | ||
B. Betriebsverfassungsrechtliche Fragen als Gegenstand tariflicher Normsetzung | 245 | ||
I. Die Garantie eines Tarifvertragssystems | 245 | ||
1. Die grundrechtliche Gewährleistung eines Kollektivvertragssystems | 245 | ||
2. Die Garantie normativer Regelungsbefugnis | 246 | ||
a) Ausgangsdaten der Garantie normativer Regelungsbefugnis | 246 | ||
b) Garantie einer Normsetzungsbefugnis in instrumenteller Hinsicht | 248 | ||
c) Garantie einer Normsetzungsbefugnis in gegenständlicher Hinsicht | 249 | ||
d) Nähere Bestimmung des funktionellen Schutzbereiches der Tarifautonomie | 255 | ||
II. Keine Garantie einer Normsetzungsbefugnis in betriebsverfassungsrechtlichen Fragen durch Art. 9 III 1 GG | 258 | ||
III. Der Umfang zulässigen tarifvertraglichen Betriebsverfassungsrechts im Verhältnis zu den Normen des Betriebsverfassungsgesetzes | 264 | ||
1. Allgemeine Befugnis der Tarifvertragsparteien zur Regelung betriebsverfassungsrechtlicher Fragen nach den §§ 1 I, 3 II TVG | 264 | ||
2. Die Regelungsbefugnis in betriebsverfassungsrechtlichen Fragen und ihr Verhältnis zum Grundrecht der Koalitionsfreiheit der anders und nichtorganisierten Arbeitnehmer | 265 | ||
a) Eingriff in das Grundrecht der Koalitionsfreiheit der anders und nichtorganisierten Arbeitnehmer bei tariflicher Einflußnahme auf die gesetzliche Betriebsverfassung | 265 | ||
b) Grenzen tariflicher Einflußnahme auf die gesetzliche Betriebsverfassung bei Berücksichtigung der Koalitionsfreiheit der anders und nichtorganisierten Arbeitnehmer | 266 | ||
(1) Das Grundrecht der kollektiven Koalitionsfreiheit als kollidierendes Verfassungsrecht | 266 | ||
(2) Die Betriebsverfassung als kollidierendes Verfassungsrecht | 267 | ||
(3) Verfassungskonforme Bestimmung der tarifvertraglichen Einflußnahmebefugnis auf die gesetzliche Betriebsverfassung unter Berücksichtigung der Koalitionsfreiheit der anders und nichtorganisierten Arbeitnehmer | 274 | ||
3. Tarifvertraglicher Einfluß auf die Organisation der Betriebsverfassung | 279 | ||
4. Verringerung oder Erweiterung der Mitwirkung und Mitbestimmung des Betriebsrats durch die Tarifvertragsparteien | 281 | ||
5. Grenzen der Mitbestimmungserweiterung bei tarifvertraglichen Rahmenvorgaben für die Ausübung des Mitbestimmungsrechts durch den Betriebsrat | 289 | ||
IV. Zusammenfassung | 291 | ||
C. Die Betriebsverfassung als Gegenstand sonstiger Koalitionsbetätigung | 293 | ||
I. Die Beteiligung der Koalitionen an der gesetzlichen Betriebsverfassung als unmittelbarer Gewährleistungsgegenstand des Grundrechts der kollektiven Koalitionsfreiheit aus Art. 9 III 1 GG | 294 | ||
1. Die Beteiligung der Koalitionen an der gesetzlichen Betriebsverfassung als eine auf normative Ausgestaltung angewiesene Betätigungsform | 294 | ||
2. Notwendigkeit der Beteiligung der Arbeitnehmervereinigungen an der gesetzlichen Betriebsverfassung | 296 | ||
3. Notwendigkeit der Beteiligung der Arbeitgebervereinigungen an der gesetzlichen Betriebsverfassung | 304 | ||
II. Die Gewährleistung natürlicher Betätigungsformen zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingung „Betriebsverfassung“ durch Art. 9 III 1 GG | 304 | ||
1. Koalitive Werbung und Propaganda vor Betriebsratswahlen | 305 | ||
2. Durchführung von Schulungs- und Bildungsveranstaltungen für Betriebsräte | 309 | ||
3. Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers durch den Arbeitgeberverband | 311 | ||
III. Zusammenfassung | 312 | ||
Teil 4: Die betriebsverfassungsrechtliche Stellung der Koalitionen als Ausgleich für die gesetzliche Schaffung eines konkurrierenden Arbeitnehmerrepräsentanten auf der Betriebsebene | 313 | ||
§ 7 Konkurrenzschutz als Garantiegehalt des Grundrechts der kollektiven Koalitionsfreiheit | 313 | ||
A. Keine Garantie alleiniger Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen durch Art. 9 III 1 GG außerhalb staatlicher Gesetzgebung | 313 | ||
I. Legislative Schaffung eines Betriebsverfassungssystems und Art. 9 III 1 GG | 313 | ||
II. Grammatikalische Auslegung des Art. 9 III 1 GG | 314 | ||
III. Systematische Auslegung des Art. 9 III 1 GG | 315 | ||
IV. Teleologische Auslegung des Art. 9 III 1 GG | 315 | ||
V. Historische Auslegung des Art. 9 III 1 GG | 317 | ||
B. Keine Garantie eines Monopols oder absoluten Vorrangs der normativen Regelung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen durch Tarifvertrag außerhalb eines Konkurrenzschutzes durch Art. 9 III 1 GG | 318 | ||
I. Grammatikalische Auslegung des Art. 9 III 1 GG | 319 | ||
II. Systematische Auslegung des Art. 9 III 1 GG | 319 | ||
III. Teleologische Auslegung des Art. 9 III 1 GG | 320 | ||
IV. Historische Auslegung des Art. 9 III 1 GG | 323 | ||
C. Grundrechtliche Grenzen der legislativen Schaffung konkurrierender Strukturen zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen aus Art. 9 III 1 GG | 325 | ||
§ 8 Keine funktionsgefährdende Beeinträchtigung der kollektiven Koalitionsfreiheit durch das bestehende Betriebsverfassungssystem | 328 | ||
A. Funktionsgefährdende Aspekte der bestehenden Betriebsverfassung | 328 | ||
B. Keine funktionsgefährdende Konkurrenz aufgrund hinreichender Ausgleichsmechanismen | 330 | ||
I. Die konkurrenzausgleichende Wirkung des Tarifvorbehalts | 330 | ||
1. Die Verhinderung konkurrierender Regelungskompetenzen durch § 77 III 1 BetrVG | 330 | ||
2. Die Beschränkung des Tarifvorbehalts auf Materien, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden | 331 | ||
3. Beschränkung des Tarifvorbehalts auf Betriebsvereinbarungen | 332 | ||
4. Der Tarifvorbehalt bei fehlender Tarifbindung des Arbeitgebers | 333 | ||
a) Ausgangssituation I: Arbeitgeber nicht Verbandsmitglied, Verbandstarifvertrag existent, Arbeitnehmer teilweise Verbandsmitglied | 333 | ||
(1) Keine funktionsgefährdende Beeinträchtigung durch die Möglichkeit betrieblicher Regelung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen | 333 | ||
(2) Keine funktionsgefährdende Beeinträchtigung durch die Möglichkeit der Ausdehnung der tariflichen Regelung auf Arbeitnehmer-Außenseiter | 336 | ||
b) Ausgangssituation II: Arbeitgeber nicht Verbandsmitglied, Verbandstarifvertrag im Nachwirkungszeitraum (§ 4 V TVG), Regelung tarifüblich, Arbeitnehmer teilweise Verbandsmitglied | 339 | ||
5. Der Tarifvorbehalt bei fehlendem geltenden Tarifvertrag trotz grundsätzlicher Tarifbindung des Arbeitgebers – Ausgangssituation III: Arbeitgeber und Arbeitnehmer (teilweise) Verbandsmitglied, Tarifvertrag im Nachwirkungszeitraum (§ 4 V TVG) | 339 | ||
II. Konkurrenzausgleichende Wirkung des Tarifvorrangs | 341 | ||
III. Keine funktionsgefährdende Beeinträchtigung trotz der Gefahr tarifwidriger betrieblicher Regelungen | 343 | ||
1. Lückenhafter Rechtsschutz tariflicher Regelungen vor tarifwidrigen betrieblichen Regelungen | 343 | ||
2. Keine funktionsgefährdende Beeinträchtigung durch tarifwidrige betriebliche Regelungen | 345 | ||
a) Beeinflussung der Tarifvertragsverhandlungen | 345 | ||
b) Beeinflussung der Geltung des Tarifvertrags | 345 | ||
3. Kein Unterlassungsanspruch unter Rückgriff auf Art. 9 III 1 GG als Schutz vor funktionsgefährdender Konkurrenz | 352 | ||
4. Exkurs: Ableitung eines Unterlassungsanspruches unter Rückgriff auf Art. 9 III GG zur Geltungssicherung des Tarifvertrags | 353 | ||
IV. Keine funktionsgefährdende Beeinträchtigung durch Funktionsablenkung | 362 | ||
C. Beschränkung der Beteiligung der Koalitionen auf im Betrieb vertretene Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände | 365 | ||
I. Die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften | 365 | ||
1. Der betriebsverfassungsrechtliche Gewerkschaftsbegriff und die Konkurrenzschutzfunktion des Art. 9 III 1 GG | 365 | ||
2. Die Beschränkung der betriebsverfassungsrechtlichen Integration auf die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften | 366 | ||
3. Überprüfung des betriebsverfassungsrechtlichen Gewerkschaftsbegriffes | 366 | ||
II. Die im Betrieb vertretene Vereinigung der Arbeitgeber | 368 | ||
D. Zusammenfassung | 368 | ||
§ 9 Eingriffsverhindernde Rechte des Betriebsverfassungsgesetzes | 370 | ||
A. Beteiligungs-, Initiativ- und Kontrollrechte | 370 | ||
I. Mitwirkungs- und Beteiligungsbefugnisse der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften | 370 | ||
1. Die grundrechtliche Gebotenheit des Grundsatzes des Zusammenwirkens zwischen Betriebsräten und den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften, § 2 I BetrVG | 370 | ||
2. Einflußnahme der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften auf die Wahl und die Zusammensetzung des Betriebsrats | 372 | ||
a) Garantie eines selbständigen gewerkschaftlichen Wahlvorschlagsrechtes | 372 | ||
b) Sonstige wahlbezogene Gewerkschaftsbefugnisse | 377 | ||
3. Einflußnahme der Gewerkschaften auf die Geschäftsführung des Betriebsrats | 378 | ||
a) Teilnahme der Gewerkschaften an den Betriebsratssitzungen sowie der Ausschußarbeit | 378 | ||
b) Inanspruchnahme der Gewerkschaften bei Verständigungsversuchen nach § 35 I BetrVG | 380 | ||
c) Geschäftsführungsbezogene Überwachungs-, Kontroll- und Schutzbefugnisse der Gewerkschaften | 381 | ||
4. Garantie einer Kontroll-, Überwachungs- und Schutzfunktion der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften | 382 | ||
a) Keine Garantie einer allgemeinen Kontroll-, Überwachungs- und Schutzfunktion | 382 | ||
b) Garantie einzelner Kontroll-, Überwachungs- und Schutzbefugnisse der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften | 383 | ||
c) Die gerichtliche Überprüfung betriebsverfassungsrechtlicher Streitigkeiten auf Antrag der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften über die durch Art. 9 III 1 GG garantierten Antragsrechte hinaus | 386 | ||
5. Das Recht auf Teilnahme an den Betriebs- und Abteilungsversammlungen nach § 46 I BetrVG | 387 | ||
6. Garantie tarifvertraglicher Regelungskompetenzen in betriebsverfassungsrechtlichen Fragen als Ausgleich für die Schaffung einer gesetzlichen Betriebsverfassung | 390 | ||
7. Zugangsrechte zum Betrieb | 391 | ||
a) Allgemeines | 391 | ||
b) Garantie einzelner Zutrittsrechte | 393 | ||
II. Mitwirkungs- und Beteiligungsbefugnisse der Arbeitgebervereinigungen | 396 | ||
B. Verfassungsrechtliche Gewährleistung von Tarifvorbehalt, Tarifvorrang und Arbeitskampfverbot | 397 | ||
I. Verfassungsrechtliche Gewährleistung von Tarifvorbehalt und Tarifvorrang | 397 | ||
1. Unzulänglichkeit einer pauschalen Einordnung des § 77 III 1 BetrVG als durch Art. 9 III 1 GG gewährleistete Norm | 397 | ||
2. Keine Gewährleistung der Tarifüblichkeitssperre durch Art. 9 III 1 GG | 398 | ||
3. Verfassungsrechtliche Gewährleistung der Sperrwirkung bestehender Tarifverträge | 402 | ||
4. Der nach Art. 9 III 1 GG erforderliche Umfang des Vorrangs des Tarifvertrags im Verhältnis zu Betriebsvereinbarungen | 403 | ||
a) Keine verfassungsrechtliche Gewährleistung des Verbots, geltende Tarifbestimmungen durch Betriebsvereinbarungen zu übernehmen | 403 | ||
b) Verfassungsrechtliche Gewährleistung eines generellen Geltungsvorrangs zugunsten des Tarifvertrags | 405 | ||
(1) Zulässigkeit eines Geltungsvorrangs für vom Tarifvertrag zu Lasten der Arbeitnehmer abweichende oder neutrale Betriebsvereinbarungen | 405 | ||
(a) Verbot eines generellen Geltungsvorrangs von Betriebsvereinbarungen | 405 | ||
(b) Zulässigkeit eines beschränkten Geltungsvorrangs von Betriebsvereinbarungen | 408 | ||
(2) Zulässigkeit des Günstigkeitsprinzips im Verhältnis von Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung | 410 | ||
(3) Verfassungsrechtliche Gebotenheit des Günstigkeitsprinzips im Verhältnis von Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung | 414 | ||
c) Zusammenfassung | 415 | ||
5. Fehlen ausreichender Vorrangregelungen | 415 | ||
a) Tarifvertragsvorrang aufgrund allgemeiner Rechtsgrundsätze | 416 | ||
b) Betriebsverfassungsrechtliche Vorrangregelungen | 417 | ||
c) Tarifrechtliche Vorrangregelungen | 417 | ||
6. Zusammenfassung | 419 | ||
II. Verfassungsrechtliche Gewährleistung des Arbeitskampfverbots | 420 | ||
III. Zulässigkeit eines Betriebsvereinbarungsvorbehalts im Verhältnis von Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung | 422 | ||
C. Zusammenfassung | 423 | ||
Teil 5: Die betriebliche Flexibilisierung des Tarifvertrags mittels tarifvertraglicher Öffnungsklauseln im Lichte des Grundrechts der kollektiven Koalitionsfreiheit | 426 | ||
§ 10 Grenzen tarifvertraglicher Öffnungsklauseln aus dem Grundrecht der kollektiven Koalitionsfreiheit des Art. 9 III 1 GG | 426 | ||
A. Tarifvertragliche Öffnungsklauseln als Grundrechtsproblem des Art. 9 III GG | 426 | ||
B. Die Pflicht der Koalitionen zum Grundrechtsgebrauch | 427 | ||
I. Die Pflicht zum Grundrechtsgebrauch in der Grundrechtsdogmatik | 427 | ||
II. Keine Pflicht zum Grundrechtsgebrauch aus Art. 9 III GG | 430 | ||
C. Tarifvertragliche Öffnungsklauseln als Grundrechtsverzicht | 435 | ||
I. Der Grundrechtsverzicht als Gegenstand der Grundrechtsdogmatik | 436 | ||
1. Der Grundrechtsverzicht im Verhältnis zur öffentlichen Gewalt | 436 | ||
2. Der Grundrechtsverzicht im Verhältnis zu Privaten | 437 | ||
II. Die Öffnung des Tarifvertrags zugunsten des Betriebsrats als Verzicht auf grundrechtlich geschützte Freiheit | 439 | ||
III. Zulässigkeit und Grenzen des Verzichts der Koalitionen auf den grundrechtlichen Schutz ihrer Betätigung durch Art. 9 III GG im Verhältnis zum Betriebsrat | 441 | ||
1. Art. 9 III 2 GG als Grenze zulässigen Grundrechtsverzichts | 441 | ||
2. Der Wesensgehalt des Art. 9 III 1 GG als Grenze zulässigen Grundrechtsverzichts | 443 | ||
3. Öffentliche und Drittinteressen als Grenze zulässigen Grundrechtsverzichts | 446 | ||
a) Ordnungsfunktion des Tarifvertrags | 447 | ||
b) Pflicht zum eigenverantwortlichen Handeln von Autonomieträgern als Ausdruck des Rechtsstaats- und Demokratieprinzips | 448 | ||
c) Die individuelle Koalitionsfreiheit als Grenze zulässigen Grundrechtsverzichts | 454 | ||
(1) Die Bindung der tarifvertragsschließenden Koalitionen an die Grundrechte | 454 | ||
(2) Das Grundrecht der Koalitionsfreiheit der Arbeitnehmer als Grenze zulässiger Tariföffnungsklauseln | 457 | ||
(3) Das Grundrecht der Koalitionsfreiheit des Arbeitgebers als Grenze zulässiger Tariföffnungsklauseln | 462 | ||
D. Zusammenfassung | 462 | ||
Teil 6: Die Stellung der Koalitionen im Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten sowie im Gesetz über Europäische Betriebsräte unter Berücksichtigung des Grundrechts der kollektiven Koalitionsfreiheit | 464 | ||
§ 11 Das Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten im Lichte des Grundrechts der kollektiven Koalitionsfreiheit | 464 | ||
A. Die Stellung der Koalitionen im Sprecherausschußgesetz | 464 | ||
I. Die fehlende Beteiligung der Koalitionen an der betrieblichen Repräsentation der leitenden Angestellten durch Sprecherausschüsse | 464 | ||
II. Die fehlende Normierung eines Tarifvorbehalts bzw. -vorrangs | 465 | ||
B. Die Zulässigkeit tarifvertraglicher Einflußnahme auf das gesetzliche System der Repräsentation der leitenden Angestellten durch Sprecherausschüsse | 467 | ||
I. Keine Garantie der Regelungsbefugnis in betriebsverfassungsrechtlichen Fragen durch Art. 9 III GG für die Vereinigungen leitender Angestellter | 467 | ||
II. Der Umfang zulässiger tarifvertraglicher Einflußnahme auf die Regelungen des Sprecherausschußgesetzes | 471 | ||
C. Die Vereinbarkeit der Nichtberücksichtigung der Koalitionen im Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten mit Art. 9 III 1 GG | 473 | ||
I. Die Zulässigkeit der fehlenden Beteiligung der Koalitionen an der Repräsentation der leitenden Angestellten durch Sprecherausschüsse | 473 | ||
1. Keine unmittelbare oder eingriffsausgleichende Gewährleistung der Beteiligung der Koalitionen an der Sprecherausschußverfassung durch Art. 9 III 1 GG | 473 | ||
2. Der Schutz der natürlichen sprecherausschußbezogenen Koalitionsbetätigungen | 474 | ||
3. Keine Erforderlichkeit konkurrenzausgleichender Koalitionsberücksichtigung | 477 | ||
II. Die Zulässigkeit der fehlenden Normierung eines Tarifvorbehalts und -vorrangs | 480 | ||
D. Zusammenfassung | 481 | ||
§ 12 Das Gesetz über Europäische Betriebsräte im Lichte des Grundrechts der kollektiven Koalitionsfreiheit | 482 | ||
A. Die Richtlinie 94/45/EG vom 22.9.1994 | 482 | ||
I. Die Richtlinie 94/45/EG – europäisches Betriebsverfassungsrecht | 482 | ||
II. Die Berücksichtigung der Vereinigungen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber | 484 | ||
B. Die Stellung der Koalitionen im Gesetz über Europäische Betriebsräte | 485 | ||
I. Die Berücksichtigung der Koalitionen bei der Umsetzung der Richtlinie 94/45/EG | 485 | ||
II. Die Kritik am Gesetz über Europäische Betriebsräte wegen fehlender Berücksichtigung des Grundrechts der kollektiven Koalitionsfreiheit | 488 | ||
C. Die Vereinbarkeit des Gesetzes über Europäische Betriebsräte mit dem Grundrecht der kollektiven Koalitionsfreiheit | 489 | ||
I. Die Grundrechtsbindung des Gesetzgebers bei der Umsetzung sekundären Gemeinschaftsrechts | 489 | ||
II. Der Schutz der natürlichen Koalitionsbetätigung in bezug auf das System Europäischer Betriebsräte | 491 | ||
III. Keine Erforderlichkeit einer konkurrenzausgleichenden Koalitionsberücksichtigung | 492 | ||
D. Die Vorschläge des DGB für eine Revision der Richtlinie 94/45/EG | 494 | ||
E. Die Möglichkeit tariflicher Einflußnahme auf das Gesetz über Europäische Betriebsräte | 495 | ||
F. Zusammenfassung | 498 | ||
Teil 7: Zusammenfassung | 499 | ||
Literaturverzeichnis | 508 | ||
Sachwortverzeichnis | 540 |