Menu Expand

Die Erwerberhaftung für Ruhegeldanwartschaften bei der übertragenden Sanierung

Cite BOOK

Style

Lohkemper, W. (1997). Die Erwerberhaftung für Ruhegeldanwartschaften bei der übertragenden Sanierung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48967-1
Lohkemper, Wolfgang. Die Erwerberhaftung für Ruhegeldanwartschaften bei der übertragenden Sanierung. Duncker & Humblot, 1997. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48967-1
Lohkemper, W (1997): Die Erwerberhaftung für Ruhegeldanwartschaften bei der übertragenden Sanierung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-48967-1

Format

Die Erwerberhaftung für Ruhegeldanwartschaften bei der übertragenden Sanierung

Lohkemper, Wolfgang

Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 152

(1997)

Additional Information

Book Details

Pricing

Abstract

Nach § 613 a Abs. 1 S. 1 BGB tritt der Betriebserwerber in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Er haftet daher insbesondere auch für diejenigen Ruhegeldanwartschaften, die die Arbeitnehmer bereits vor dem Inhaberwechsel beim Betriebsveräußerer erdient haben. Problematisch ist, ob dies auch bei einer Veräußerung eines insolventen Betriebs (übertragende Sanierung) gilt. Zum einen ist hier bereits die Anwendbarkeit von § 613 a BGB umstritten. Zum anderen kollidiert eine Erwerberhaftung für Ruhegeldanwartschaften mit der infolge der Arbeitgeberinsolvenz entstandenen Haftung des Pensionssicherungsvereins nach § 7 BetrAVG. Die ganz h. M. stützt ihren Lösungsweg auf den insolvenzrechtlichen Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung. Bei einer Betriebsveräußerung im Stadium des eröffneten Insolvenzverfahrens trete der Erwerber gemäß § 613 a Abs. 1 S. 1 BGB zwar in die bestehenden Arbeitsverhältnisse einschließlich der vom Veräußerer zugesagten Altersversorgung ein. Der neue Betriebsinhaber hafte allerdings nicht für Altverbindlichkeiten, also nicht für die bereits vor der Insolvenzeröffnung im veräußerten Betrieb erdienten Ruhegeldanwartschaften. Bei einer Betriebsveräußerung außerhalb des laufenden Insolvenzverfahrens hafte der Erwerber hingegen uneingeschränkt. Diese Differenzierung überzeugt nicht. Die Reduktion der Haftungsfunktion des § 613 a BGB dient vielmehr in allen Stadien der Insolvenz der Verwirklichung des Hauptziels der Vorschrift, nämlich der Erhaltung der Arbeitsplätze. Der durch die Haftungsbeschränkung geschaffene Erwerberanreiz erleichtert die Veräußerung des insolventen Betriebs und kann damit zur Vermeidung einer ansonsten unabwendbaren, arbeitsplatzvernichtenden Betriebsstillegung beitragen. Diesem Gedanken - Sanierung statt Zerschlagung - trägt nunmehr auch das neue Insolvenzrecht Rechnung. Das den anwartschaftsberechtigten Arbeitnehmern im eigenen Interesse einer Arbeitsplatzerhaltung abverlangte Sonderopfer wird durch die Insolvenzsicherung im Recht der betrieblichen Altersversorgung (§§ 7 ff. BetrAVG) in Grenzen gehalten.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einleitung 21
§ 1 Einführung in das Thema 21
I. Der Begriff der „übertragenden Sanierung“ 22
II. Eingrenzung des Themas 23
III. Praxisrelevanz des Themas 24
§ 2 Gang der Untersuchung 25
Erster Teil: Die Erwerberhaftung für Ruhegeldanwartschaften beim Betriebsübergang nach Eröffnung des Konkursverfahrens 26
§ 3 Meinungsstand zur Anwendbarkeit des § 613 a BGB im Konkurs 26
I. Die konkursrechtliche Auffassung 26
1. Das Tatbestandsmerkmal „durch Rechtsgeschäft“ 27
2. Vergleich mit den §§ 25 HGB und 419 BGB 28
3. Verletzung des Gebots der Gleichbehandlung der Konkursgläubiger 31
4. Unbillige Doppelsicherung der Arbeitnehmer 32
5. Unvereinbarkeit mit dem Schutzzweck von § 613 a BGB 33
II. Die Gegenargumentation der arbeitsrechtlichen Auffassung 34
1. Kein tatbestandlicher Ausschluß von § 613 a BGB im Konkurs 35
a) Das „Rechtsgeschäft“ als Abgrenzungskriterium zur Gesamtrechtsnachfolge 35
b) Die Betriebsveräußerung durch den Konkursverwalter als rechtsgeschäftlicher Verwertungsakt 36
2. Keine Vergleichbarkeit der §§ 25 HGB, 419 BGB mit § 613 a BGB 37
3. Keine Verletzung des Gleichbehandlungsgebots aller Gläubiger 39
4. Keine unbillige Privilegierung der Arbeitnehmer 40
5. Kein Verstoß gegen die ratio legis von § 613 a BGB 40
III. Die vermittelnde Auffassung 42
1. Die drei Ziele des § 613 a BGB 43
a) Fortbestand der Arbeitsverhältnisse 43
b) Kontinuität des amtierenden Betriebsrats 44
c) Haftungsfunktion 45
2. Die grundsätzliche Anwendbarkeit des § 613 a BGB im Konkurs 45
3. Die teleologische Reduktion der Übernahmehaftung zur Verwirklichung des Grundsatzes der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung 47
4. Ständige Rechtsprechung des BAG 49
5. Die Reaktionen auf die Rechtsprechung des BAG 50
a) Überwiegende Zustimmung 50
b) Abweichende Stimmen 51
aa) Verweigerte Gefolgschaft des LAG Hamm und des ArbG Wetzlar 51
bb) Ablehnung im Schrifttum 52
IV. Wiederaufleben der Diskussion im Rahmen der Insolvenzrechtsreform 53
1. Kritik des sog. Gravenbrucher Kreises an den Reformentwürfen 54
2. Kritik des Bundes der Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit an den Reformentwürfen 54
3. Rückschlüsse aus der neuen Insolvenzordnung auf die Geltung der drei Funktionen von § 613 a BGB 55
a) Zur Geltung der Bestandsschutz- und Mitbestimmungsfunktion 55
b) Die offen gebliebene Frage der Geltung der Haftungsfunktion 57
§ 4 Die Auswirkungen einer teleologischen Reduktion der Haftungsfunktion des § 613 a BGB auf die betriebliche Altersversorgung 58
I. Einbeziehung der betrieblichen Altersversorgung in den Geltungsbereich von § 613 a BGB 59
1. Verknüpfung von Versorgungszusage und Arbeitsverhältnis 59
2. Der von § 613 a BGB betroffene Kreis der Versorgungsgläubiger 61
a) Aktive Arbeitnehmer 61
b) Ausgeschiedene Arbeitnehmer und Betriebsrentner 62
II. Die Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung 66
1. Die Betriebsrente als Bestandteil des Drei-Säulen-Konzepts der Alterssicherung 67
2. Die Einstandspflicht des PSV 68
a) Der PSV als Träger der Insolvenzsicherung 68
b) Die Unverfallbarkeitsvoraussetzungen für Versorgungsanwartschaften 69
c) Die Eröffnung des Konkursverfahrens als Sicherungsfall 70
III. Kollision zweier Haftungsnormen: § 7 I 1 BetrAVG und § 613 a I BGB 71
1. Ausschluß der Erwerberhaftung auf Tatbestandsebene (sog. Tatbestandslösung) 71
a) Der Forderungsübergang nach § 9 II 1 BetrAVG 72
b) Bedeutung des Forderungsübergangs für die Erwerberhaftung 72
c) Zur Kritik an der Tatbestandslösung 73
d) Eigene Bewertung der Tatbestandslösung 74
2. Keine Haftungskonkurrenz zwischen dem Erwerber und dem PSV aufgrund der teleologischen Reduktion von § 613 a BGB 77
a) Die Anwendbarkeit der teleologischen Reduktion der Haftungsfunktion von § 613 a BGB auf Versorgungsanwartschaften 78
aa) Der Rechtscharakter der Versorgungsanwartschaft 78
bb) Die konkursrechtliche Einordnung der Versorgungsanwartschaft 80
(1) Die Umwandlung der Versorgungsanwartschaft in einen kapitalisierten Zahlungsanspruch 80
(2) Die Versorgungsanwartschaft als aufschiebend bedingte Forderung 81
(3) Einordnung der Versorgungsanwartschaft unter die Haftungsfunktion des § 613 a BGB 81
(4) Die Neuregelung in Art. 91 Nr. 4 EGInsO 83
b) Die Haftungsaufteilung zwischen dem PSV und dem Betriebserwerber 84
aa) Zur Teilbarkeit der Versorgungsanwartschaft trotz Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses 85
bb) Der Zeitraum zwischen Konkurseröffnung und Betriebsübergang 86
(1) Der Eröffnungsbeschluß als Zäsur 87
(2) Der Betriebsübergang als Zäsur 87
(3) Die Rechtslage im neuen Insolvenzrecht 90
§ 5 Die Haftungsfunktion des § 613 a BGB im Konkurs als Sanierungshindernis – Eigene Betrachtung der teleologischen Reduktion – 91
I. Der Grundsatz der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung als untaugliches Abgrenzungskriterium 92
1. Inhalt des Grundsatzes der Gläubigergleichbehandlung 92
a) Geschichtliche Erscheinungsformen des Gleichbehandlungsgrundsatzes 94
b) Der Gleichbehandlungsgrundsatz im gegenwärtigen Insolvenzrecht 97
aa) Maßnahmen zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gläubigergleichbehandlung 97
bb) Die konkursrechtliche Verteilungsordnung 100
(1) Dinglich gesicherte Gläubiger 100
(2) Massegläubiger 102
(3) Die Rangordnung der Konkursforderungen 103
2. Die besondere Privilegierung der Arbeitnehmerforderungen 104
a) Ansprüche aus Sozialplänen und auf den Nachteilsausgleich 105
aa) Die Entscheidung des Großen Senats des BAG v. 13.12.1978 106
bb) Die Regelungen des Sozialplangesetzes 109
b) Der Abfindungsanspruch i.S.v. §§ 9, 10 KSchG 110
c) Lohnansprüche 112
d) Ruhegeldansprüche 115
II. Die Sanierungshilfe als wahrer Grund einer eingeschränkten Erwerberhaftung 116
1. Erleichterung einer übertragenden Sanierung als Alternative zur Betriebsstillegung 116
a) Arbeitsplatzerhaltung als Hauptzweck des § 613 a BGB 117
b) Vereitelung der ratio legis des § 613 a BGB durch Behinderung einer übertragenden Sanierung 118
aa) Rechtstatsächliche Untersuchungen über die Sanierungsfeindlichkeit des § 613 a BGB 120
bb) Zur Möglichkeit der Herabsetzung des Kaufpreises 121
c) Die Haftungsbefreiung von Altverbindlichkeiten als Beitrag zur Sanierungshilfe 124
2. Vergleich zur Sanierungshilfe nach § 16 II SpTrUG 126
3. Vereinbarkeit einer auf die Sanierungshilfe gestützten teleologischen Reduktion des § 613 a BGB mit dem EU-Recht 127
4. Einhaltung der Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung 129
5. Keine zweckwidrige Verwendung des PSV als Sanierungshelfer 132
a) Zweckgerechte Einstandspflicht des PSV 133
b) Im neuen Insolvenzrecht: Gesetzlich angeordnete Liquiditätshilfe durch den PSV 134
III. Zur eingeschränkten Erwerberhaftung bei der „übertragenden Sanierung im engeren Sinne“ 135
§ 6 Ergebnisüberprüfung anhand des ab dem 1.1.1999 geltenden Insolvenzrechts 139
I. Keine auf vollständige Gleichheit angelegte Gläubigerbefriedigung 140
II. Die Bedeutung der übertragenden Sanierung im neuen Insolvenzrecht 142
1. Die Hervorhebung der übertragenden Sanierung als Sanierungsinstrument 143
2. Die übertragende Sanierung auf der Grundlage eines Insolvenzplans 144
§ 7 Sonderfall: Verfallbare Anwartschaften 145
I. Das Schicksal verfallbarer Versorgungsanwartschaften bei Übergang eines insolventen Betriebs 146
II. Die Bedeutung des ab dem 1.1.1999 geltenden Insolvenzrechts für die Haftung für verfallbare Versorgungsanwartschaften 149
Zweiter Teil: Die Erwerberhaftung für Ruhegeldanwartschaften beim Betriebsübergang nach Ablehnung der Konkurseröffnung mangels Masse 151
§ 8 Die Voraussetzungen von § 107 KO 152
§ 9 Die sog. formlose Liquidation eines masselosen Betriebs 154
I. Masselose Konkurse als Massenphänomen 155
II. Die Interessen der Beteiligten am Übergang eines „masselosen“ Betriebs 155
§ 10 Die Geltung der Haftungsfunktion von § 613 a BGB bei einer Betriebsveräußerung im Stadium der „masselosen“ Liquidation 158
I. Die Auffassungen im Schrifttum 158
1. Uneingeschränkte Erwerberhaftung 159
2. Die Beschränkung der Erwerberhaftung auf Neuschulden 161
II. Die Auffassung der Rechtsprechung 162
1. BAG-Urteil v. 30.7.1980: Eingeschränkte Erwerberhaftung 162
2. BAG-Urteil v. 20.11.1984: Uneingeschränkte Erwerberhaftung 163
3. Der aktuelle Stand 163
§ 11 Kritische Betrachtung der uneingeschränkten Erwerberhaftung unter besonderer Berücksichtigung der Einstandspflicht des PSV 164
I. Grundsätzliche Bedenken gegen eine uneingeschränkte Erwerberhaftung 165
1. Das Bedürfnis einer Einschränkung der Erwerberhaftung 166
a) Parallele zwischen der Liquidation des Unternehmens nach einem Eröffnungsbeschluß und der Liquidation nach einem Ablehnungsbeschluß 167
aa) Vorliegen eines materiellen Konkursgrundes 168
bb) Drohende Betriebsstillegung 169
b) Schmaler Grat zwischen dem Eröffnungs- und dem Ablehnungsbeschluß 173
c) Umgehungsmöglichkeit durch Zahlung eines Kostenvorschusses 175
d) Zum Vorwurf einer mißbräuchlichen Ausnutzung der Haftungsbeschränkung 177
aa) Fehlende Kontrolle und Aufsicht 178
(1) Abgrenzung zur sog. freien Sanierung 179
(2) Beliebige Verteilung der Restmasse 180
bb) Antragstellung trotz offensichtlicher Masselosigkeit 181
2. Vereinbarkeit einer beschränkten Erwerberhaftung mit dem EU-Recht 184
3. Keine „Sowieso-Haftung“ des Erwerbers nach §§ 25 HGB, 419 BGB 186
a) Vermeidbarkeit einer Haftung nach § 25 HGB 186
b) Keine Behinderung einer Unternehmensveräußerung durch § 419 BGB 187
aa) Kritik an der Zeitgemäßheit des § 419 BGB 189
bb) Die Aufhebung des § 419 BGB mit Inkrafttreten der neuen Insolvenzordnung 190
cc) Die teleologische Reduktion des § 419 BGB bei der Unternehmensübertragung nach einem Ablehungsbeschluß i.S.v. § 107 KO 191
II. Kollision der Erwerberhaftung mit der Einstandspflicht des PSV bei unterstellter Geltung der Haftungsfunktion des § 613 a BGB 194
1. Keine Haftungskonkurrenz bei verfallbaren Versorgungsanwartschaften 194
2. Zur Haftungskonkurrenz bei unverfallbaren Versorgungsanwartschaften 196
a) Die Einstandspflicht des PSV 196
aa) Der Sicherungsfall nach § 7 I 3 Nr. 1 BetrAVG 196
bb) Der Zeitpunkt der Begründung der Einstandspflicht 197
cc) Der Forderungsübergang auf den PSV 197
b) Zum Ausschluß der Erwerberhaftung auf Tatbestandsebene 199
aa) Die sog. Tatbestandslösung und die „Rückbeziehung des Forderungsübergangs“ 199
bb) Die „Rückbeziehung des Forderungsübergangs“ als untaugliche Rechtfertigung der Tatbestandslösung 200
c) Zur uneingeschränkten Erwerberhaftung für die beim Veräußerer erdienten Anwartschaften 202
aa) Die Erwerberhaftung gegenüber dem einstandspflichtigen PSV 203
(1) Der Betriebserwerber als Rückgriffsschuldner i.S.v. § 9 II BetrAVG 203
(2) Bedenken gegen die Eigenschaft des Betriebserwerbers als Rückgriffsschuldner i.S.v. § 9 II BetrAVG 204
(a) Zur Anwendbarkeit des § 9 II BetrAVG auf den Betriebserwerber 205
(b) Zur Vereinbarkeit der Erwerberhaftung mit der insolvenzbedingten Umwandlung des Rückgriffsanspruchs 207
(c) Das Regreßverbot nach § 9 II 2 BetrAVG 208
bb) Die Erwerberhaftung anstelle der Einstandspflicht des PSV 210
(1) Zum Wegfall der Einstandspflicht aufgrund des Betriebsübergangs 211
(a) Subsidiarität der Einstandspflicht 211
(b) Keine endgültige Rechtszuweisung nach § 9 II BetrAVG 213
(2) Bedenken gegen eine Befreiung des PSV von der Einstandspflicht 214
(a) Das Fehlen eines rechtsgeschäftlichen Erlöschensgrundes 215
(b) Das Fehlen eines gesetzlich angeordneten Erlöschensgrundes 215
(c) Zur Subsidiarität der Einstandspflicht nach § 7 I 3 Nr. 1 BetrAVG 216
(aa) Zur Endgültigkeit der Rechtszuweisung nach § 9 II BetrAVG – Widersprüche der h.M 217
(bb) Vergleich mit dem Sicherungsfall nach § 7 I 3 Nr. 4 BetrAVG 218
(cc) Vergleich mit dem Sicherungsfall nach § 7 I 3 Nr. 2 BetrAVG (Quotenvergleich) 219
(dd) Zur Kollision von Erwerberhaftung und Einstandsverpflichtung des PSV beim Sicherungsfall des gerichtlichen Vergleichs 221
(ee) Vereinbarkeit einer endgültigen Einstandspflicht des PSV mit § 7 I 3 Nr. 5 BetrAVG 222
(ff) Insolvenzschutz aufgrund anerkannter Verfestigung erdienter unverfallbarer Versorgungsanwartschaften – Spezialität der Insolvenzsicherung – 223
Dritter Teil: Die Erwerberhafung für Ruhegeldanwartschaften beim Betriebsübergang im Falle der Einstellung des Konkursverfahrens mangels Masse 226
§ 12 Voraussetzungen und Rechtsfolgen von § 204 KO 227
§ 13 Betriebsveräußerung zwischen Eröffnungs- und Einstellungsbeschluß 228
I. Das Vorliegen der Voraussetzungen der eingeschränkten Erwerberhaftung 229
II. Zum Wegfall der Haftungsbeschränkung 229
1. Die uneingeschränkte Geltung von § 613 a BGB 230
a) Keine Verletzung konkursrechtlicher Grundsätze 230
b) Parallele zu den Auswirkungen des Ablehnungsbeschlusses nach § 107 KO 230
2. Die Aufrechterhaltung der Haftungsbeschränkung 231
a) Die Verteilung der Restmasse als Beleg für die Geltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes 231
b) Zum Argument der „Chance gleichmäßiger Gläubigerbefriedigung“ 233
c) Erforderlichkeit der teleologischen Reduktion des § 613 a BGB aufgrund gerichtlich festgestellter Sanierungsbedürftigkeit 234
d) Endgültigkeit der Einstandsverpflichtung des PSV 235
§ 14 Die Betriebsveräußerung nach dem Einstellungsbeschluß 237
I. Veräußerung nach einer Verteilung des Restvermögens gem. § 204 KO 237
II. Veräußerung nach einer Verteilung der Barmittel gem. § 207 InsO 238
Vierter Teil: Die Erwerberhaftung für Ruhegeldanwartschaften beim Betriebsübergang und nachfolgender Aufhebung des Eröffnungsbeschlusses im Rechtsmittelverfahren 242
§ 15 Voraussetzungen und Wirkungen der Aufhebung des Eröffnungsbeschlusses im Rechtsmittelverfahren 242
I. Beschwerdebefugnis, -frist und -gründe 242
II. Die Rechtsfolgen der erfolgreichen sofortigen Beschwerde 243
III. Auswirkungen der Aufhebung des Eröffnungsbeschlusses auf die Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung 244
§ 16 Zur (Weiter-)Geltung der Haftungsbeschränkung des Erwerbers 244
I. Uneingeschränkte Erwerberhaftung bei Anwendung des Grundsatzes der Gläubigergleichbehandlung 245
II. Nach dem Beschwerdegrund differenzierende Lösung 245
1. Haftungsbeschränkung bei Masseunzulänglichkeit als Beschwerdegrund 246
2. Uneingeschränkte Erwerberhaftung bei sonstigen Beschwerdegründen 247
Fünfter Teil: Die Erwerberhaftung für Ruhegeldanwartschaften beim Betriebsübergang im Konkursantragsverfahren 250
§ 17 Betriebsveräußerung durch den Sequester 250
I. Sequestrationsanordnung, Zweck und Wirkungen der Sequestration 251
1. Sequestrationsanordnung 251
2. Zweck der Sequestration 252
3. Wirkungen der Sequestration 253
II. Die Interessen der Beteiligten an einer möglichst frühzeitigen Betriebsveräußerung 253
III. Die Zulässigkeit von Betriebsveräußerungen in der Sequestration 256
1. Sicherungsmaßnahme kontra Verwertungsmaßnahme 256
2. Wahrung der Schuldnerinteressen 258
a) Betriebsveräußerung mit Zustimmung des Schuldners 259
b) Betriebsveräußerung bei unmittelbar bevorstehender Konkurseröffnung 259
3. Keine Umgehung des Gläubigermitspracherechts 261
IV. Die Zulässigkeit von Betriebsveräußerungen im vorläufigen Insolvenzverfahren (§§ 20 ff. InsO) 263
§ 18 Zur teleologischen Reduktion der Haftungsfunktion des § 613 a BGB 265
I. Der Vergleich eines Betriebserwerbs vom Sequester mit einem Betriebserwerb vom Konkursverwalter 266
1. Der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung 266
a) Die generelle Untauglichkeit des Gläubigergleichbehandlungsgrundsatzes zur Begründung der Haftungsreduktion des § 613 a BGB 267
b) Die Vorverlagerung der Geltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes auf den Zeitpunkt der Sequestrationsanordnung in anderen Fällen 268
aa) Die Beschränkung einer Einzelzwangsvollstreckung während der Sequestration 269
bb) Die Anfechtbarkeit von nach dem Eröffnungsantrag erfolgten Rechtshandlungen 270
cc) Die Aufrechnungsbeschränkung während der Sequestration 271
2. Die Veräußerung eines konkursreifen Betriebs in einem unter gerichtlicher Kontrolle stehenden Verfahren 272
a) Vorliegen eines Konkursgrundes 273
b) Drohende Betriebsstillegung 275
c) Keine mißbräuchliche Ausnutzung der Haftungsbeschränkung 275
3. Vereinbarkeit einer beschränkten Erwerberhaftung mit dem EU-Recht 277
4. Keine „Sowieso-Haftung“ des Erwerbers nach §§ 25 HGB, 419 BGB 277
II. Wahrung des Bestandsschutzes und die Einstandspflicht des PSV für Ruhegeldanwartschaften 277
1. Verfallbare Versorgungsanwartschaften 278
2. Unverfallbare Versorgungsanwartschaften 279
Literaturverzeichnis 283
Sachregister 312