Die Erwerberhaftung für Ruhegeldanwartschaften bei der übertragenden Sanierung
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Die Erwerberhaftung für Ruhegeldanwartschaften bei der übertragenden Sanierung
Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 152
(1997)
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Abstract
Nach § 613 a Abs. 1 S. 1 BGB tritt der Betriebserwerber in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Er haftet daher insbesondere auch für diejenigen Ruhegeldanwartschaften, die die Arbeitnehmer bereits vor dem Inhaberwechsel beim Betriebsveräußerer erdient haben. Problematisch ist, ob dies auch bei einer Veräußerung eines insolventen Betriebs (übertragende Sanierung) gilt. Zum einen ist hier bereits die Anwendbarkeit von § 613 a BGB umstritten. Zum anderen kollidiert eine Erwerberhaftung für Ruhegeldanwartschaften mit der infolge der Arbeitgeberinsolvenz entstandenen Haftung des Pensionssicherungsvereins nach § 7 BetrAVG. Die ganz h. M. stützt ihren Lösungsweg auf den insolvenzrechtlichen Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung. Bei einer Betriebsveräußerung im Stadium des eröffneten Insolvenzverfahrens trete der Erwerber gemäß § 613 a Abs. 1 S. 1 BGB zwar in die bestehenden Arbeitsverhältnisse einschließlich der vom Veräußerer zugesagten Altersversorgung ein. Der neue Betriebsinhaber hafte allerdings nicht für Altverbindlichkeiten, also nicht für die bereits vor der Insolvenzeröffnung im veräußerten Betrieb erdienten Ruhegeldanwartschaften. Bei einer Betriebsveräußerung außerhalb des laufenden Insolvenzverfahrens hafte der Erwerber hingegen uneingeschränkt. Diese Differenzierung überzeugt nicht. Die Reduktion der Haftungsfunktion des § 613 a BGB dient vielmehr in allen Stadien der Insolvenz der Verwirklichung des Hauptziels der Vorschrift, nämlich der Erhaltung der Arbeitsplätze. Der durch die Haftungsbeschränkung geschaffene Erwerberanreiz erleichtert die Veräußerung des insolventen Betriebs und kann damit zur Vermeidung einer ansonsten unabwendbaren, arbeitsplatzvernichtenden Betriebsstillegung beitragen. Diesem Gedanken - Sanierung statt Zerschlagung - trägt nunmehr auch das neue Insolvenzrecht Rechnung. Das den anwartschaftsberechtigten Arbeitnehmern im eigenen Interesse einer Arbeitsplatzerhaltung abverlangte Sonderopfer wird durch die Insolvenzsicherung im Recht der betrieblichen Altersversorgung (§§ 7 ff. BetrAVG) in Grenzen gehalten.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Einleitung | 21 | ||
§ 1 Einführung in das Thema | 21 | ||
I. Der Begriff der „übertragenden Sanierung“ | 22 | ||
II. Eingrenzung des Themas | 23 | ||
III. Praxisrelevanz des Themas | 24 | ||
§ 2 Gang der Untersuchung | 25 | ||
Erster Teil: Die Erwerberhaftung für Ruhegeldanwartschaften beim Betriebsübergang nach Eröffnung des Konkursverfahrens | 26 | ||
§ 3 Meinungsstand zur Anwendbarkeit des § 613 a BGB im Konkurs | 26 | ||
I. Die konkursrechtliche Auffassung | 26 | ||
1. Das Tatbestandsmerkmal „durch Rechtsgeschäft“ | 27 | ||
2. Vergleich mit den §§ 25 HGB und 419 BGB | 28 | ||
3. Verletzung des Gebots der Gleichbehandlung der Konkursgläubiger | 31 | ||
4. Unbillige Doppelsicherung der Arbeitnehmer | 32 | ||
5. Unvereinbarkeit mit dem Schutzzweck von § 613 a BGB | 33 | ||
II. Die Gegenargumentation der arbeitsrechtlichen Auffassung | 34 | ||
1. Kein tatbestandlicher Ausschluß von § 613 a BGB im Konkurs | 35 | ||
a) Das „Rechtsgeschäft“ als Abgrenzungskriterium zur Gesamtrechtsnachfolge | 35 | ||
b) Die Betriebsveräußerung durch den Konkursverwalter als rechtsgeschäftlicher Verwertungsakt | 36 | ||
2. Keine Vergleichbarkeit der §§ 25 HGB, 419 BGB mit § 613 a BGB | 37 | ||
3. Keine Verletzung des Gleichbehandlungsgebots aller Gläubiger | 39 | ||
4. Keine unbillige Privilegierung der Arbeitnehmer | 40 | ||
5. Kein Verstoß gegen die ratio legis von § 613 a BGB | 40 | ||
III. Die vermittelnde Auffassung | 42 | ||
1. Die drei Ziele des § 613 a BGB | 43 | ||
a) Fortbestand der Arbeitsverhältnisse | 43 | ||
b) Kontinuität des amtierenden Betriebsrats | 44 | ||
c) Haftungsfunktion | 45 | ||
2. Die grundsätzliche Anwendbarkeit des § 613 a BGB im Konkurs | 45 | ||
3. Die teleologische Reduktion der Übernahmehaftung zur Verwirklichung des Grundsatzes der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung | 47 | ||
4. Ständige Rechtsprechung des BAG | 49 | ||
5. Die Reaktionen auf die Rechtsprechung des BAG | 50 | ||
a) Überwiegende Zustimmung | 50 | ||
b) Abweichende Stimmen | 51 | ||
aa) Verweigerte Gefolgschaft des LAG Hamm und des ArbG Wetzlar | 51 | ||
bb) Ablehnung im Schrifttum | 52 | ||
IV. Wiederaufleben der Diskussion im Rahmen der Insolvenzrechtsreform | 53 | ||
1. Kritik des sog. Gravenbrucher Kreises an den Reformentwürfen | 54 | ||
2. Kritik des Bundes der Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit an den Reformentwürfen | 54 | ||
3. Rückschlüsse aus der neuen Insolvenzordnung auf die Geltung der drei Funktionen von § 613 a BGB | 55 | ||
a) Zur Geltung der Bestandsschutz- und Mitbestimmungsfunktion | 55 | ||
b) Die offen gebliebene Frage der Geltung der Haftungsfunktion | 57 | ||
§ 4 Die Auswirkungen einer teleologischen Reduktion der Haftungsfunktion des § 613 a BGB auf die betriebliche Altersversorgung | 58 | ||
I. Einbeziehung der betrieblichen Altersversorgung in den Geltungsbereich von § 613 a BGB | 59 | ||
1. Verknüpfung von Versorgungszusage und Arbeitsverhältnis | 59 | ||
2. Der von § 613 a BGB betroffene Kreis der Versorgungsgläubiger | 61 | ||
a) Aktive Arbeitnehmer | 61 | ||
b) Ausgeschiedene Arbeitnehmer und Betriebsrentner | 62 | ||
II. Die Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung | 66 | ||
1. Die Betriebsrente als Bestandteil des Drei-Säulen-Konzepts der Alterssicherung | 67 | ||
2. Die Einstandspflicht des PSV | 68 | ||
a) Der PSV als Träger der Insolvenzsicherung | 68 | ||
b) Die Unverfallbarkeitsvoraussetzungen für Versorgungsanwartschaften | 69 | ||
c) Die Eröffnung des Konkursverfahrens als Sicherungsfall | 70 | ||
III. Kollision zweier Haftungsnormen: § 7 I 1 BetrAVG und § 613 a I BGB | 71 | ||
1. Ausschluß der Erwerberhaftung auf Tatbestandsebene (sog. Tatbestandslösung) | 71 | ||
a) Der Forderungsübergang nach § 9 II 1 BetrAVG | 72 | ||
b) Bedeutung des Forderungsübergangs für die Erwerberhaftung | 72 | ||
c) Zur Kritik an der Tatbestandslösung | 73 | ||
d) Eigene Bewertung der Tatbestandslösung | 74 | ||
2. Keine Haftungskonkurrenz zwischen dem Erwerber und dem PSV aufgrund der teleologischen Reduktion von § 613 a BGB | 77 | ||
a) Die Anwendbarkeit der teleologischen Reduktion der Haftungsfunktion von § 613 a BGB auf Versorgungsanwartschaften | 78 | ||
aa) Der Rechtscharakter der Versorgungsanwartschaft | 78 | ||
bb) Die konkursrechtliche Einordnung der Versorgungsanwartschaft | 80 | ||
(1) Die Umwandlung der Versorgungsanwartschaft in einen kapitalisierten Zahlungsanspruch | 80 | ||
(2) Die Versorgungsanwartschaft als aufschiebend bedingte Forderung | 81 | ||
(3) Einordnung der Versorgungsanwartschaft unter die Haftungsfunktion des § 613 a BGB | 81 | ||
(4) Die Neuregelung in Art. 91 Nr. 4 EGInsO | 83 | ||
b) Die Haftungsaufteilung zwischen dem PSV und dem Betriebserwerber | 84 | ||
aa) Zur Teilbarkeit der Versorgungsanwartschaft trotz Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses | 85 | ||
bb) Der Zeitraum zwischen Konkurseröffnung und Betriebsübergang | 86 | ||
(1) Der Eröffnungsbeschluß als Zäsur | 87 | ||
(2) Der Betriebsübergang als Zäsur | 87 | ||
(3) Die Rechtslage im neuen Insolvenzrecht | 90 | ||
§ 5 Die Haftungsfunktion des § 613 a BGB im Konkurs als Sanierungshindernis – Eigene Betrachtung der teleologischen Reduktion – | 91 | ||
I. Der Grundsatz der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung als untaugliches Abgrenzungskriterium | 92 | ||
1. Inhalt des Grundsatzes der Gläubigergleichbehandlung | 92 | ||
a) Geschichtliche Erscheinungsformen des Gleichbehandlungsgrundsatzes | 94 | ||
b) Der Gleichbehandlungsgrundsatz im gegenwärtigen Insolvenzrecht | 97 | ||
aa) Maßnahmen zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gläubigergleichbehandlung | 97 | ||
bb) Die konkursrechtliche Verteilungsordnung | 100 | ||
(1) Dinglich gesicherte Gläubiger | 100 | ||
(2) Massegläubiger | 102 | ||
(3) Die Rangordnung der Konkursforderungen | 103 | ||
2. Die besondere Privilegierung der Arbeitnehmerforderungen | 104 | ||
a) Ansprüche aus Sozialplänen und auf den Nachteilsausgleich | 105 | ||
aa) Die Entscheidung des Großen Senats des BAG v. 13.12.1978 | 106 | ||
bb) Die Regelungen des Sozialplangesetzes | 109 | ||
b) Der Abfindungsanspruch i.S.v. §§ 9, 10 KSchG | 110 | ||
c) Lohnansprüche | 112 | ||
d) Ruhegeldansprüche | 115 | ||
II. Die Sanierungshilfe als wahrer Grund einer eingeschränkten Erwerberhaftung | 116 | ||
1. Erleichterung einer übertragenden Sanierung als Alternative zur Betriebsstillegung | 116 | ||
a) Arbeitsplatzerhaltung als Hauptzweck des § 613 a BGB | 117 | ||
b) Vereitelung der ratio legis des § 613 a BGB durch Behinderung einer übertragenden Sanierung | 118 | ||
aa) Rechtstatsächliche Untersuchungen über die Sanierungsfeindlichkeit des § 613 a BGB | 120 | ||
bb) Zur Möglichkeit der Herabsetzung des Kaufpreises | 121 | ||
c) Die Haftungsbefreiung von Altverbindlichkeiten als Beitrag zur Sanierungshilfe | 124 | ||
2. Vergleich zur Sanierungshilfe nach § 16 II SpTrUG | 126 | ||
3. Vereinbarkeit einer auf die Sanierungshilfe gestützten teleologischen Reduktion des § 613 a BGB mit dem EU-Recht | 127 | ||
4. Einhaltung der Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung | 129 | ||
5. Keine zweckwidrige Verwendung des PSV als Sanierungshelfer | 132 | ||
a) Zweckgerechte Einstandspflicht des PSV | 133 | ||
b) Im neuen Insolvenzrecht: Gesetzlich angeordnete Liquiditätshilfe durch den PSV | 134 | ||
III. Zur eingeschränkten Erwerberhaftung bei der „übertragenden Sanierung im engeren Sinne“ | 135 | ||
§ 6 Ergebnisüberprüfung anhand des ab dem 1.1.1999 geltenden Insolvenzrechts | 139 | ||
I. Keine auf vollständige Gleichheit angelegte Gläubigerbefriedigung | 140 | ||
II. Die Bedeutung der übertragenden Sanierung im neuen Insolvenzrecht | 142 | ||
1. Die Hervorhebung der übertragenden Sanierung als Sanierungsinstrument | 143 | ||
2. Die übertragende Sanierung auf der Grundlage eines Insolvenzplans | 144 | ||
§ 7 Sonderfall: Verfallbare Anwartschaften | 145 | ||
I. Das Schicksal verfallbarer Versorgungsanwartschaften bei Übergang eines insolventen Betriebs | 146 | ||
II. Die Bedeutung des ab dem 1.1.1999 geltenden Insolvenzrechts für die Haftung für verfallbare Versorgungsanwartschaften | 149 | ||
Zweiter Teil: Die Erwerberhaftung für Ruhegeldanwartschaften beim Betriebsübergang nach Ablehnung der Konkurseröffnung mangels Masse | 151 | ||
§ 8 Die Voraussetzungen von § 107 KO | 152 | ||
§ 9 Die sog. formlose Liquidation eines masselosen Betriebs | 154 | ||
I. Masselose Konkurse als Massenphänomen | 155 | ||
II. Die Interessen der Beteiligten am Übergang eines „masselosen“ Betriebs | 155 | ||
§ 10 Die Geltung der Haftungsfunktion von § 613 a BGB bei einer Betriebsveräußerung im Stadium der „masselosen“ Liquidation | 158 | ||
I. Die Auffassungen im Schrifttum | 158 | ||
1. Uneingeschränkte Erwerberhaftung | 159 | ||
2. Die Beschränkung der Erwerberhaftung auf Neuschulden | 161 | ||
II. Die Auffassung der Rechtsprechung | 162 | ||
1. BAG-Urteil v. 30.7.1980: Eingeschränkte Erwerberhaftung | 162 | ||
2. BAG-Urteil v. 20.11.1984: Uneingeschränkte Erwerberhaftung | 163 | ||
3. Der aktuelle Stand | 163 | ||
§ 11 Kritische Betrachtung der uneingeschränkten Erwerberhaftung unter besonderer Berücksichtigung der Einstandspflicht des PSV | 164 | ||
I. Grundsätzliche Bedenken gegen eine uneingeschränkte Erwerberhaftung | 165 | ||
1. Das Bedürfnis einer Einschränkung der Erwerberhaftung | 166 | ||
a) Parallele zwischen der Liquidation des Unternehmens nach einem Eröffnungsbeschluß und der Liquidation nach einem Ablehnungsbeschluß | 167 | ||
aa) Vorliegen eines materiellen Konkursgrundes | 168 | ||
bb) Drohende Betriebsstillegung | 169 | ||
b) Schmaler Grat zwischen dem Eröffnungs- und dem Ablehnungsbeschluß | 173 | ||
c) Umgehungsmöglichkeit durch Zahlung eines Kostenvorschusses | 175 | ||
d) Zum Vorwurf einer mißbräuchlichen Ausnutzung der Haftungsbeschränkung | 177 | ||
aa) Fehlende Kontrolle und Aufsicht | 178 | ||
(1) Abgrenzung zur sog. freien Sanierung | 179 | ||
(2) Beliebige Verteilung der Restmasse | 180 | ||
bb) Antragstellung trotz offensichtlicher Masselosigkeit | 181 | ||
2. Vereinbarkeit einer beschränkten Erwerberhaftung mit dem EU-Recht | 184 | ||
3. Keine „Sowieso-Haftung“ des Erwerbers nach §§ 25 HGB, 419 BGB | 186 | ||
a) Vermeidbarkeit einer Haftung nach § 25 HGB | 186 | ||
b) Keine Behinderung einer Unternehmensveräußerung durch § 419 BGB | 187 | ||
aa) Kritik an der Zeitgemäßheit des § 419 BGB | 189 | ||
bb) Die Aufhebung des § 419 BGB mit Inkrafttreten der neuen Insolvenzordnung | 190 | ||
cc) Die teleologische Reduktion des § 419 BGB bei der Unternehmensübertragung nach einem Ablehungsbeschluß i.S.v. § 107 KO | 191 | ||
II. Kollision der Erwerberhaftung mit der Einstandspflicht des PSV bei unterstellter Geltung der Haftungsfunktion des § 613 a BGB | 194 | ||
1. Keine Haftungskonkurrenz bei verfallbaren Versorgungsanwartschaften | 194 | ||
2. Zur Haftungskonkurrenz bei unverfallbaren Versorgungsanwartschaften | 196 | ||
a) Die Einstandspflicht des PSV | 196 | ||
aa) Der Sicherungsfall nach § 7 I 3 Nr. 1 BetrAVG | 196 | ||
bb) Der Zeitpunkt der Begründung der Einstandspflicht | 197 | ||
cc) Der Forderungsübergang auf den PSV | 197 | ||
b) Zum Ausschluß der Erwerberhaftung auf Tatbestandsebene | 199 | ||
aa) Die sog. Tatbestandslösung und die „Rückbeziehung des Forderungsübergangs“ | 199 | ||
bb) Die „Rückbeziehung des Forderungsübergangs“ als untaugliche Rechtfertigung der Tatbestandslösung | 200 | ||
c) Zur uneingeschränkten Erwerberhaftung für die beim Veräußerer erdienten Anwartschaften | 202 | ||
aa) Die Erwerberhaftung gegenüber dem einstandspflichtigen PSV | 203 | ||
(1) Der Betriebserwerber als Rückgriffsschuldner i.S.v. § 9 II BetrAVG | 203 | ||
(2) Bedenken gegen die Eigenschaft des Betriebserwerbers als Rückgriffsschuldner i.S.v. § 9 II BetrAVG | 204 | ||
(a) Zur Anwendbarkeit des § 9 II BetrAVG auf den Betriebserwerber | 205 | ||
(b) Zur Vereinbarkeit der Erwerberhaftung mit der insolvenzbedingten Umwandlung des Rückgriffsanspruchs | 207 | ||
(c) Das Regreßverbot nach § 9 II 2 BetrAVG | 208 | ||
bb) Die Erwerberhaftung anstelle der Einstandspflicht des PSV | 210 | ||
(1) Zum Wegfall der Einstandspflicht aufgrund des Betriebsübergangs | 211 | ||
(a) Subsidiarität der Einstandspflicht | 211 | ||
(b) Keine endgültige Rechtszuweisung nach § 9 II BetrAVG | 213 | ||
(2) Bedenken gegen eine Befreiung des PSV von der Einstandspflicht | 214 | ||
(a) Das Fehlen eines rechtsgeschäftlichen Erlöschensgrundes | 215 | ||
(b) Das Fehlen eines gesetzlich angeordneten Erlöschensgrundes | 215 | ||
(c) Zur Subsidiarität der Einstandspflicht nach § 7 I 3 Nr. 1 BetrAVG | 216 | ||
(aa) Zur Endgültigkeit der Rechtszuweisung nach § 9 II BetrAVG – Widersprüche der h.M | 217 | ||
(bb) Vergleich mit dem Sicherungsfall nach § 7 I 3 Nr. 4 BetrAVG | 218 | ||
(cc) Vergleich mit dem Sicherungsfall nach § 7 I 3 Nr. 2 BetrAVG (Quotenvergleich) | 219 | ||
(dd) Zur Kollision von Erwerberhaftung und Einstandsverpflichtung des PSV beim Sicherungsfall des gerichtlichen Vergleichs | 221 | ||
(ee) Vereinbarkeit einer endgültigen Einstandspflicht des PSV mit § 7 I 3 Nr. 5 BetrAVG | 222 | ||
(ff) Insolvenzschutz aufgrund anerkannter Verfestigung erdienter unverfallbarer Versorgungsanwartschaften – Spezialität der Insolvenzsicherung – | 223 | ||
Dritter Teil: Die Erwerberhafung für Ruhegeldanwartschaften beim Betriebsübergang im Falle der Einstellung des Konkursverfahrens mangels Masse | 226 | ||
§ 12 Voraussetzungen und Rechtsfolgen von § 204 KO | 227 | ||
§ 13 Betriebsveräußerung zwischen Eröffnungs- und Einstellungsbeschluß | 228 | ||
I. Das Vorliegen der Voraussetzungen der eingeschränkten Erwerberhaftung | 229 | ||
II. Zum Wegfall der Haftungsbeschränkung | 229 | ||
1. Die uneingeschränkte Geltung von § 613 a BGB | 230 | ||
a) Keine Verletzung konkursrechtlicher Grundsätze | 230 | ||
b) Parallele zu den Auswirkungen des Ablehnungsbeschlusses nach § 107 KO | 230 | ||
2. Die Aufrechterhaltung der Haftungsbeschränkung | 231 | ||
a) Die Verteilung der Restmasse als Beleg für die Geltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes | 231 | ||
b) Zum Argument der „Chance gleichmäßiger Gläubigerbefriedigung“ | 233 | ||
c) Erforderlichkeit der teleologischen Reduktion des § 613 a BGB aufgrund gerichtlich festgestellter Sanierungsbedürftigkeit | 234 | ||
d) Endgültigkeit der Einstandsverpflichtung des PSV | 235 | ||
§ 14 Die Betriebsveräußerung nach dem Einstellungsbeschluß | 237 | ||
I. Veräußerung nach einer Verteilung des Restvermögens gem. § 204 KO | 237 | ||
II. Veräußerung nach einer Verteilung der Barmittel gem. § 207 InsO | 238 | ||
Vierter Teil: Die Erwerberhaftung für Ruhegeldanwartschaften beim Betriebsübergang und nachfolgender Aufhebung des Eröffnungsbeschlusses im Rechtsmittelverfahren | 242 | ||
§ 15 Voraussetzungen und Wirkungen der Aufhebung des Eröffnungsbeschlusses im Rechtsmittelverfahren | 242 | ||
I. Beschwerdebefugnis, -frist und -gründe | 242 | ||
II. Die Rechtsfolgen der erfolgreichen sofortigen Beschwerde | 243 | ||
III. Auswirkungen der Aufhebung des Eröffnungsbeschlusses auf die Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung | 244 | ||
§ 16 Zur (Weiter-)Geltung der Haftungsbeschränkung des Erwerbers | 244 | ||
I. Uneingeschränkte Erwerberhaftung bei Anwendung des Grundsatzes der Gläubigergleichbehandlung | 245 | ||
II. Nach dem Beschwerdegrund differenzierende Lösung | 245 | ||
1. Haftungsbeschränkung bei Masseunzulänglichkeit als Beschwerdegrund | 246 | ||
2. Uneingeschränkte Erwerberhaftung bei sonstigen Beschwerdegründen | 247 | ||
Fünfter Teil: Die Erwerberhaftung für Ruhegeldanwartschaften beim Betriebsübergang im Konkursantragsverfahren | 250 | ||
§ 17 Betriebsveräußerung durch den Sequester | 250 | ||
I. Sequestrationsanordnung, Zweck und Wirkungen der Sequestration | 251 | ||
1. Sequestrationsanordnung | 251 | ||
2. Zweck der Sequestration | 252 | ||
3. Wirkungen der Sequestration | 253 | ||
II. Die Interessen der Beteiligten an einer möglichst frühzeitigen Betriebsveräußerung | 253 | ||
III. Die Zulässigkeit von Betriebsveräußerungen in der Sequestration | 256 | ||
1. Sicherungsmaßnahme kontra Verwertungsmaßnahme | 256 | ||
2. Wahrung der Schuldnerinteressen | 258 | ||
a) Betriebsveräußerung mit Zustimmung des Schuldners | 259 | ||
b) Betriebsveräußerung bei unmittelbar bevorstehender Konkurseröffnung | 259 | ||
3. Keine Umgehung des Gläubigermitspracherechts | 261 | ||
IV. Die Zulässigkeit von Betriebsveräußerungen im vorläufigen Insolvenzverfahren (§§ 20 ff. InsO) | 263 | ||
§ 18 Zur teleologischen Reduktion der Haftungsfunktion des § 613 a BGB | 265 | ||
I. Der Vergleich eines Betriebserwerbs vom Sequester mit einem Betriebserwerb vom Konkursverwalter | 266 | ||
1. Der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung | 266 | ||
a) Die generelle Untauglichkeit des Gläubigergleichbehandlungsgrundsatzes zur Begründung der Haftungsreduktion des § 613 a BGB | 267 | ||
b) Die Vorverlagerung der Geltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes auf den Zeitpunkt der Sequestrationsanordnung in anderen Fällen | 268 | ||
aa) Die Beschränkung einer Einzelzwangsvollstreckung während der Sequestration | 269 | ||
bb) Die Anfechtbarkeit von nach dem Eröffnungsantrag erfolgten Rechtshandlungen | 270 | ||
cc) Die Aufrechnungsbeschränkung während der Sequestration | 271 | ||
2. Die Veräußerung eines konkursreifen Betriebs in einem unter gerichtlicher Kontrolle stehenden Verfahren | 272 | ||
a) Vorliegen eines Konkursgrundes | 273 | ||
b) Drohende Betriebsstillegung | 275 | ||
c) Keine mißbräuchliche Ausnutzung der Haftungsbeschränkung | 275 | ||
3. Vereinbarkeit einer beschränkten Erwerberhaftung mit dem EU-Recht | 277 | ||
4. Keine „Sowieso-Haftung“ des Erwerbers nach §§ 25 HGB, 419 BGB | 277 | ||
II. Wahrung des Bestandsschutzes und die Einstandspflicht des PSV für Ruhegeldanwartschaften | 277 | ||
1. Verfallbare Versorgungsanwartschaften | 278 | ||
2. Unverfallbare Versorgungsanwartschaften | 279 | ||
Literaturverzeichnis | 283 | ||
Sachregister | 312 |