Menu Expand

Cite BOOK

Style

Bebber, K. (2001). Wiedergutgemacht?. Die Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung nach dem Bundesergänzungsgesetz durch die Entschädigungsgerichte im OLG-Bezirk Hamm. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50486-2
Bebber, Katharina. Wiedergutgemacht?: Die Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung nach dem Bundesergänzungsgesetz durch die Entschädigungsgerichte im OLG-Bezirk Hamm. Duncker & Humblot, 2001. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50486-2
Bebber, K (2001): Wiedergutgemacht?: Die Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung nach dem Bundesergänzungsgesetz durch die Entschädigungsgerichte im OLG-Bezirk Hamm, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50486-2

Format

Wiedergutgemacht?

Die Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung nach dem Bundesergänzungsgesetz durch die Entschädigungsgerichte im OLG-Bezirk Hamm

Bebber, Katharina

Münsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft, Vol. 141

(2001)

Additional Information

Book Details

Pricing

Abstract

Das »Bundesergänzungsgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung“ vom 1. Oktober 1953 (BGBl. I 1953, 1387 ff. - BErgG -) war kein gewöhnliches Gesetz staatlicher Leistungsverwaltung. Mit den Entschädigungsleistungen sollte nach dem Willen des Gesetzgebers nicht nur ein materieller Schadensausgleich gewährt werden, sondern die Entschädigung diente vor allem auch dazu, eine »moralische Wiedergutmachungsverpflichtung« zu erfüllen. Mit Blick auf die Frage, ob die Nachkriegsjustiz der schwierigen Aufgabe gewachsen war, diese »edle parlamentarische Gesinnung« des BErgG im Einzelfall umzusetzen, zeichnet die Verfasserin ein Stück »Alltag« der Entschädigungspraxis nach.

Grundlage der Untersuchung bilden 1086 Verfahren, die in den Jahren 1953 bis 1956 bei den erstinstanzlichen Entschädigungsgerichten im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm anhängig wurden. Die Verfasserin veranschaulicht, daß es neben legislativen Mängeln ein Geflecht von Motiven, Ursachen und Hintergründen war, welches dazu führte, daß der Tenor der Urteile in der überwiegenden Anzahl der Fälle lautete: »Die Klage wird abgewiesen.« Deutlich wird auch, daß die Funktion der Justiz bzw. des Rechts bei der "Aufarbeitung" zeitgeschichtlicher Ereignisse nur begrenzt ist.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abbildungsverzeichnis 11
Erster Teil: Einführung 13
I. „Fälle sind die Sprache der Juristen. An ihnen führt kein Weg vorbei.“ 13
II. Konkretisierung der Fragestellung: „Das Was bedenke, mehr bedenke: Wie.“ 16
1. Gesellschaftsbildende Bedeutung 17
2. Juristische Aufarbeitung des nationalsozialistischen Unrechts 18
3. Rehabilitierung der Opfer 21
a) Entschädigung als materielle Rehabilitierung? 21
b) Entschädigung als moralische Rehabilitierung? 23
4. Die Rechtsprechung 26
III. Zum Gegenstand der Untersuchung 29
1. Rechtliche Einordnung der Individualentschädigung in den Gesamtzusammenhang der Wiedergutmachung 29
2. Die Geschichte des Entschädigungsrechts 32
a) Historische Vorgänger? 32
b) Die Rechtslage bis zum Erlaß des Bundesergänzungsgesetzes 33
c) Das Bundesergänzungsgesetz 35
d) Die weitere Entwicklung 39
e) Fehlende wissenschaftliche Bearbeitung 39
3. Das Bundesergänzungsgesetz: Verfahrensgang und Anspruchsvoraussetzungen im Überblick 41
a) Die allgemeinen Voraussetzungen jedes Entschädigungsanspruchs 41
b) Überblick über die einzelnen Entschädigungsansprüche 42
aa) Entschädigung für Schaden an Leben 43
bb) Entschädigung für Schaden an Körper und Gesundheit 43
cc) Entschädigung für Schaden an Freiheit 44
dd) Entschädigung für Schaden an Eigentum und Vermögen 45
ee) Entschädigung für Schaden im beruflichen und wirtschaftlichen Fortkommen 46
c) Organisation und Verfahren 47
aa) Verfahrensordnung 48
bb) Amtsermittlungsgrundsatz 49
cc) Einschränkungen des Amtsermittlungsgrundsatzes 50
dd) Beweislast und Beweiserleichterungen 51
ee) Beweismittel 52
Zweiter Teil: Die Entschädigung im OLG-Bezirk Hamm 53
Erstes Kapitel: Die Besetzung der Entschädigungsgerichte 57
I. Verfolgte als Richter bei den Entschädigungskammern/-senaten im OLG-Bezirk Hamm 59
II. Eignung der Verfolgten-Regelung? 61
III. Die Personalpolitik außerhalb der Verfolgten-Regelung 62
IV. Überprüfung und Konkretisierung der Ergebnisse anhand der Durchsicht der Personalakten 64
Zweites Kapitel: Prozessuale Fragen 70
I. Dauer 71
II. Vergleiche 77
III. Einhaltung der Klagefrist 78
1. Zulässigkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand 79
2. Handhabung der Wiedereinsetzung 82
3. Gerichtsferien 85
IV. Versäumnisurteile 87
V. Anspruch auf Anerkennung – Entschädigungsanspruch? 91
Drittes Kapitel: Der Anspruch auf Entschädigung: Die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen im Spiegel der Rechtsprechung im OLG-Bezirk Hamm 102
I. Einführung 102
1. Die gesetzliche Ausgestaltung des Verfolgungsbegriffs im BErgG 104
2. Funktion der Verfolgungsgründe 107
3. Ziel der Untersuchung 112
4. Die quantitative Bedeutung der verschiedenen Verfolgungsgründe in der Praxis 113
II. Verfolgung aus Gründen der Rasse 116
1. Juden 118
2. Sinti und Roma 132
a) Die rechtlichen Vorgaben 135
b) Die Rechtsprechung des BGH 136
c) Die Entschädigungspraxis im OLG-Bezirk Hamm 137
d) Spezifische Vorurteile gegenüber Sinti und Roma? 144
e) Zum Vergleich: „Sozialverfolgte“ 152
III. Verfolgung wegen einer gegen den Nationalsozialismus gerichteten politischen Überzeugung 161
1. Vorliegen einer erkennbaren gegen den Nationalsozialismus gerichteten politischen Überzeugung 167
a) Abstellen auf die innere Haltung des Geschädigten 167
b) Voraussetzungen der geforderten Überzeugung 170
c) Politische Parteien: Kollektive Gegnerschaft 171
d) Individuelle politische Gegnerschaft 180
e) Irrtümliche Verfolgung 203
2. Der ursächliche Zusammenhang zwischen der geforderten Überzeugung und der schadensstiftenden Maßnahme 207
a) Beurteilung des entschädigungsrechtlichen Unrechts im Bereich der NS-Strafrechtspflege 208
aa) Bewertung der Rechtsgrundlagen 208
bb) Bewertung der Anwendung der Rechtsgrundlagen 216
cc) Zusammenfassung und Stellungnahme 226
b) Beurteilung des ursächlichen Zusammenhangs in anderen Fällen 231
3. Die Problematik der Mißbrauchsfälle 240
4. Zusammenfassende Bewertung der Entschädigungspraxis im Bereich der politischen Verfolgung 247
IV. Verfolgung aus Gründen des Glaubens 250
1. Christliche Kirchen 250
2. Zeugen Jehovas 258
V. Verfolgung wegen eines aktiven Einsatzes gegen die Mißachtung der Menschenwürde 274
VI. Entschädigung für eine Sterilisation nach dem Erbgesundheitsgesetz? 286
1. Fehlen eines Verfolgungsgrundes „Sterilisation“ 288
2. Anwendung der gesetzlichen Verfolgungsgründe? 292
a) Sterilisation aus Gründen der Rasse? 292
b) Sterilisation wegen eines aktiven Einsatzes gegen die Mißachtung der Menschenwürde? 294
c) Sterilisation aus anderen Verfolgungsgründen? 296
3. Mangelndes Einfühlungsvermögen der Richter? 301
Viertes Kapitel: Der Ausschluß des Anspruchs auf Entschädigung 309
I. Vorschubleisten der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft 310
II. Falsche Angaben 332
III. Vorschubleisten einer anderen Gewaltherrschaft/Bekämpfen der freiheitlich demokratischen Grundordnung 346
IV. Rechtskräftige Verurteilung bzw. Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte 351
V. Zusammenfassung 354
Dritter Teil: Schlußbetrachtung 355
I. Die Besetzung der Gerichte 356
II. Prozessuale Fragen 357
III. Die allgemeinen Voraussetzungen des Entschädigungsanspruchs 357
IV. Vorliegen eines Verfassungsgrundes 358
V. Ursächlichkeit des Verfolgungsgrundes für die schadensstiftende Maßnahme 359
VI. Ausblick 362
Anhang 364
Synopse: BergG/BEG 364
Quellenverzeichnis 373
Literaturverzeichnis 376
Stichwortverzeichnis 393