Das strafprozessuale Verbot der reformatio in peius und die Maßregeln der Besserung und Sicherung
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Das strafprozessuale Verbot der reformatio in peius und die Maßregeln der Besserung und Sicherung
Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 122
(1999)
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Abstract
Der Autor behandelt die Anwendung des strafprozessualen Verschlechterungsverbots auf die strafrechtlichen Maßregeln der Besserung und Sicherung, die im System der Zweispurigkeit neben der Strafe die zweite Spur im Sanktionenrecht bilden. Zuerst werden die allgemeinen Grundlagen gelegt, wenn zum einen das System der Zweispurigkeit in seiner Bedeutung und zum anderen das Verbot der reformatio in peius in seinem Inhalt und insbesondere seiner rechtsstaatlichen Herleitung dargestellt wird. Einen wichtigen Abschnitt bildet der Komplex, in dem der Begriff "Nachteil" untersucht wird. Im Ergebnis zeigt sich der Vorzug einer generell-objektiven Betrachtungsweise. Eine erste Verzahnung der beiden Begrifflichkeiten "Verschlechterungsverbot" und "Maßregeln" erfolgt in dem Teil der Arbeit, der sich mit dem Verbot in den verschiedenen Verfahrenskonstellationen beschäftigt, in denen Maßregeln angeordnet werden können. Hier zeigt sich ein überaus weiter Anwendungsbereich des strafprozessualen Verschlechterungsverbots.Im zweiten Teil der Arbeit verknüpft Joachim Kretschmer die beiden Rechtsinstitute im einzelnen. Das Verbot der reformatio in peius wird - bezogen auf jede einzelne der sechs strafrechtlichen Maßregeln des § 61 StGB - umfassend dargestellt. Hierbei behandelt der Autor beispielsweise folgende Rechtsprobleme: Das Verhältnis der Maßregeln der Besserung und Sicherung und ihre Austauschbarkeit untereinander, das Verhältnis der Maßregeln zu den Strafen, die Ausnahmeregelung in den §§ 331 Abs. 2, 358 Abs. 2 Satz 2 und 373 Abs. 2 Satz 2 StPO und ihre Unvereinbarkeit mit dem rechtsstaatlichen Verbot, den Einfluß einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis auf die Festsetzung der Sperrfrist.Nach einer ausführlichen Untersuchung ergibt sich als wesentliches Ergebnis, daß die Maßregeln im Rahmen des Verschlechterungsverbots unvergleichbar und daher auch unaustauschbar sind. Die Maßregeln dürfen in einem Rechtsmittelverfahren unter der Geltung des Verbots weder nachträglich angeordnet noch miteinander ausgewechselt werden.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Einleitung | 13 | ||
Erster Teil: Allgemeine Grundlagen zum System der Zweispurigkeit und zum Verbot der reformatio in peius | 16 | ||
Erstes Kapitel: Das System der Zweispurigkeit | 16 | ||
I. Die Systematik der Rechtsfolgen | 16 | ||
II. Grundzüge der gesetzlichen Entwicklung des Maßregelrechts | 19 | ||
III. Von Sinn und Zweck des Strafens | 22 | ||
1. Der Gedanke der Vergeltung | 23 | ||
2. Die Spezialprävention als Strafzweck | 25 | ||
3. Der generalpräventive Ansatz | 26 | ||
4. Die Rechtsprechung | 28 | ||
5. Das Schrifttum | 32 | ||
6. Ein Resümee | 34 | ||
IV. Grund und Zweck der Maßregeln der Besserung und Sicherung | 35 | ||
1. Der tragende Grund für das Maßregelrecht | 35 | ||
2. Zweck und Ziel der Maßregeln | 36 | ||
V Die Rechtfertigung der Maßregeln der Besserung und Sicherung | 39 | ||
VI. Tendenz zur Einspurigkeit? | 44 | ||
1. Wirkungseinheit von Strafe und Maßregel | 44 | ||
2. Gegenläufige Entwicklungen | 48 | ||
Zweites Kapitel: Das Verbot der reformatio in peius | 52 | ||
I. Der Inhalt des Verschlechterungsverbots | 53 | ||
II. Die historische Entwicklung | 55 | ||
III. Die dogmatische Einordnung des Verschlechterungsverbots | 58 | ||
1. Die Rechtskraftlehre | 58 | ||
2. Die Idee der Verwirkung | 61 | ||
IV. Das Verbot der reformatio in peius als notwendiges Element des Rechtsstaats oder „nur“ eine Rechtswohltat | 63 | ||
1. Art. 103 Abs. 3 GG – ne bis in idem | 65 | ||
2. Der „fair trial“-Grundsatz | 68 | ||
3. Die zu erwartenden Einwände | 79 | ||
V Der Begriff des „Nachteils“ | 84 | ||
1. Die Frage nach einem möglichen Maßstab | 85 | ||
2. Die Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs | 87 | ||
a) Der generell-objektive Maßstab in der Rechtsprechung – RGSt. 69, 76 (2 D 1384/34) und BGHSt. 25, 38 (2 StR 422/72) | 87 | ||
b) Die konkret-individuelle Betrachtungsweise – BGHSt. 24, 11 (4 StR 66/70) | 90 | ||
c) Die subjektive Tendenz – RGSt. 69, 129 (1 D 1326/34) und BGHSt. 5, 312 (4 StR 755/53) | 92 | ||
3. Der Begriff des „Nachteils“ im Schrifttum | 94 | ||
a) Generell-objektive Ansichten | 95 | ||
b) Konkret-individuelle Ansichten | 109 | ||
4. Eigener Standpunkt | 110 | ||
a) Der Vorzug der generell-objektiven Betrachtungsweise | 110 | ||
b) Die Verschiedenartigkeit der Maßregeln | 111 | ||
c) Bedenken hinsichtlich der Legitimation der Ausnahmeregelung in den §§ 331 Abs. 2, 358 Abs. 2 Satz 2 und 373 Abs. 2 Satz 2 StPO | 113 | ||
d) Würdigung des bisherigen Ergebnisses | 116 | ||
aa) Rechtsfehlerhafte Erstanordnung einer Maßregel | 117 | ||
bb) Rechtsfehlerfreie Erstanordnung einer Maßregel | 118 | ||
VI. Der Verzicht | 119 | ||
VII. Die Rechtsmittelbeschränkung | 122 | ||
VIII. Die Berücksichtigung eines Verstoßes gegen das Verbot der reformatio in peius von Amts wegen | 125 | ||
IX. Sechs Thesen zum Verbot der Schlechterstellung in bezug auf die Maßregeln der Besserung und Sicherung | 126 | ||
Drittes Kapitel: Der Anwendungsbereich des Verschlechterungsverbots in den wichtigsten verfahrensrechtlichen Konstellationen im Hinblick auf die Maßregeln der Besserung und Sicherung | 127 | ||
I. Das Verschlechterungsverbot im anhängigen Verfahren | 127 | ||
II. Im neuen Verfahren nach vorheriger Einstellung | 130 | ||
III. § 357 StPO – Revisionserstreckung auf Mitverurteilte | 135 | ||
IV. Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft | 135 | ||
V. Die „isolierte“ Maßregel bei verminderter Schuldfähigkeit | 136 | ||
VI. Das unbeschränkte Rechtsmittel des Angeklagten neben einem auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft | 137 | ||
VII. Das Sicherungsverfahren | 138 | ||
VIII. Das Strafbefehlsverfahren | 139 | ||
IX. Das Beschwerdeverfahren | 143 | ||
X. Zusammenfassung | 147 | ||
Zweiter Teil: Das Verschlechterungsverbot bei den Maßregeln der Besserung und Sicherung | 148 | ||
Viertes Kapitel: Die freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung | 148 | ||
I. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§§ 61 Nr. 1, 63 StGB) und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§§ 61 Nr. 2, 64 StGB) | 148 | ||
1. Die Ausnahmeregelung in den §§ 331 Abs. 2, 358 Abs. 2 Satz 2 und 373 Abs. 2 Satz 2 StPO | 150 | ||
a) Eine verfassungsrechtlich fragwürdige Begründung | 151 | ||
b) Das Verhältnis zu den Länderunterbringungsgesetzen | 157 | ||
aa) Vollzugsrechtliche Regelungen | 157 | ||
bb) Das Verhältnis der strafrechtlichen Unterbringung zu den landesrechtlichen Unterbringungsmöglichkeiten | 158 | ||
α) Die Rechtsprechung | 159 | ||
β) Das Schrifttum | 160 | ||
γ) Stellungnahme | 164 | ||
c) Forderung an den Gesetzgeber | 167 | ||
2. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus | 168 | ||
a) Die künftige Gefährlichkeit der Täters | 168 | ||
b) Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und das Verbot der reformatio in peius anhand des Verhältnisses zur Maßregel der Sicherungsverwahrung | 173 | ||
aa) Eine Gegenüberstellung der Rechtsprechung | 173 | ||
bb) Das Schrifttum | 176 | ||
α) Zustimmung | 177 | ||
β) Ablehnung | 180 | ||
cc) Der eigene Standpunkt | 181 | ||
3. Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt | 183 | ||
a) Zu den Voraussetzungen einer Anordnung nach § 64 StGB | 183 | ||
aa) Zweck und Ziel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt in verfassungsrechtlicher Betrachtung | 183 | ||
bb) Der Begriff des Hanges | 186 | ||
b) Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und das Verbot der reformatio in peius | 188 | ||
aa) Keine nachträgliche Anordnung bei einer Rechtsmittelbeschränkung des Angeklagten | 188 | ||
bb) Das Verhältnis von Strafe und Maßregeln der Besserung und Sicherung am Beispiel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt | 192 | ||
α) Keine stellvertretende Erledigung der Straffunktionen durch den Maßregelvollzug | 194 | ||
β) Beeinflussung des Strafmaßes durch die Maßregelanordnung | 197 | ||
4. Das Verhältnis der Maßregeln der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zu den sonstigen Maßregeln | 203 | ||
5. Ergebnis | 208 | ||
II. Die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (§§ 61 Nr. 3, 66 StGB) | 209 | ||
1. Zweck und Ziel der Sicherungsverwahrung | 209 | ||
2. Die Sicherungsverwahrung in ihrer verfassungsrechtlichen Bedeutung | 210 | ||
a) Die Entwicklung zu § 66 StGB | 211 | ||
b) Die Sicherungsverwahrung als Rechtsinstitut | 213 | ||
c) Die vollzugsrechtliche Ausgestaltung | 217 | ||
3. Die Sicherungsverwahrung und das Verbot der reformatio in peius | 220 | ||
a) Die Rechtsprechung | 221 | ||
b) Das Schrifttum | 224 | ||
4. Ergebnis | 227 | ||
Fünftes Kapitel: Die freiheitsbeschränkenden Maßregeln der Besserung und Sicherung | 228 | ||
I. Die Führungsaufsicht (§§ 61 Nr. 4, 68 StGB) | 228 | ||
1. Die Führungsaufsicht in ihrer Doppelfunktion | 228 | ||
2. Die Führungsaufsicht und das Verschlechterungsverbot in einer Gesamtbetrachtung | 232 | ||
3. Ergebnis | 238 | ||
II. Die Entziehung der Fahrerlaubnis (§§ 61 Nr. 5, 69 StGB) | 238 | ||
1. Die Entziehung der Fahrerlaubnis und das strafprozessuale Verbot der Verschlechterung | 241 | ||
a) Problemlose Anwendungsfälle | 241 | ||
b) Die nachträgliche Einziehung des Führerscheins in erweiterter Sicht | 246 | ||
c) Die Entziehung der Fahrerlaubnis im Austausch mit der Geldstrafe und der Nebenstrafe des Fahrverbots | 250 | ||
d) Die Berücksichtigung der Zeit einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis zwischen Ersturteil und Berufungsurteil bei der Festsetzung der Sperrfrist | 263 | ||
aa) Die gegenwärtige Gesetzeslage | 264 | ||
bb) Die Problematik des Verbots der reformatio in peius | 266 | ||
cc) Ein Ausweg | 272 | ||
e) Aufhebung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis im Revisionsverfahren – ein Sonderproblem des § 111 a Abs. 2 StPO | 276 | ||
2. Ergebnis | 280 | ||
III. Das Berufsverbot (§§ 61 Nr. 6, 70 StGB) | 281 | ||
1. Die Voraussetzungen einer Anordnung nach § 70 StGB | 282 | ||
2. Das Berufsverbot und das Verbot der reformatio in peius | 284 | ||
a) Die Berücksichtigung des vorläufigen Berufsverbots im Berufungsurteil | 284 | ||
b) Aufhebung des vorläufigen Berufsverbots nach § 132 a Abs. 2 StPO wegen Zeitablaufs im Revisionsverfahren | 286 | ||
c) Die Änderung des Berufsverbots | 287 | ||
d) Der Austausch mit anderen Maßregeln unter Berücksichtigung außerstrafrechtlicher Maßnahmen | 288 | ||
3. Ergebnis | 292 | ||
Zusammenfassendes Ergebnis | 293 | ||
Schrifttumsverzeichnis | 295 | ||
Namen- und Sachregister | 304 |