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Kretschmer, J. (1999). Das strafprozessuale Verbot der reformatio in peius und die Maßregeln der Besserung und Sicherung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49892-5
Kretschmer, Joachim. Das strafprozessuale Verbot der reformatio in peius und die Maßregeln der Besserung und Sicherung. Duncker & Humblot, 1999. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49892-5
Kretschmer, J (1999): Das strafprozessuale Verbot der reformatio in peius und die Maßregeln der Besserung und Sicherung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49892-5

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Das strafprozessuale Verbot der reformatio in peius und die Maßregeln der Besserung und Sicherung

Kretschmer, Joachim

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 122

(1999)

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Abstract

Der Autor behandelt die Anwendung des strafprozessualen Verschlechterungsverbots auf die strafrechtlichen Maßregeln der Besserung und Sicherung, die im System der Zweispurigkeit neben der Strafe die zweite Spur im Sanktionenrecht bilden. Zuerst werden die allgemeinen Grundlagen gelegt, wenn zum einen das System der Zweispurigkeit in seiner Bedeutung und zum anderen das Verbot der reformatio in peius in seinem Inhalt und insbesondere seiner rechtsstaatlichen Herleitung dargestellt wird. Einen wichtigen Abschnitt bildet der Komplex, in dem der Begriff "Nachteil" untersucht wird. Im Ergebnis zeigt sich der Vorzug einer generell-objektiven Betrachtungsweise. Eine erste Verzahnung der beiden Begrifflichkeiten "Verschlechterungsverbot" und "Maßregeln" erfolgt in dem Teil der Arbeit, der sich mit dem Verbot in den verschiedenen Verfahrenskonstellationen beschäftigt, in denen Maßregeln angeordnet werden können. Hier zeigt sich ein überaus weiter Anwendungsbereich des strafprozessualen Verschlechterungsverbots.

Im zweiten Teil der Arbeit verknüpft Joachim Kretschmer die beiden Rechtsinstitute im einzelnen. Das Verbot der reformatio in peius wird - bezogen auf jede einzelne der sechs strafrechtlichen Maßregeln des § 61 StGB - umfassend dargestellt. Hierbei behandelt der Autor beispielsweise folgende Rechtsprobleme: Das Verhältnis der Maßregeln der Besserung und Sicherung und ihre Austauschbarkeit untereinander, das Verhältnis der Maßregeln zu den Strafen, die Ausnahmeregelung in den §§ 331 Abs. 2, 358 Abs. 2 Satz 2 und 373 Abs. 2 Satz 2 StPO und ihre Unvereinbarkeit mit dem rechtsstaatlichen Verbot, den Einfluß einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis auf die Festsetzung der Sperrfrist.

Nach einer ausführlichen Untersuchung ergibt sich als wesentliches Ergebnis, daß die Maßregeln im Rahmen des Verschlechterungsverbots unvergleichbar und daher auch unaustauschbar sind. Die Maßregeln dürfen in einem Rechtsmittelverfahren unter der Geltung des Verbots weder nachträglich angeordnet noch miteinander ausgewechselt werden.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Einleitung 13
Erster Teil: Allgemeine Grundlagen zum System der Zweispurigkeit und zum Verbot der reformatio in peius 16
Erstes Kapitel: Das System der Zweispurigkeit 16
I. Die Systematik der Rechtsfolgen 16
II. Grundzüge der gesetzlichen Entwicklung des Maßregelrechts 19
III. Von Sinn und Zweck des Strafens 22
1. Der Gedanke der Vergeltung 23
2. Die Spezialprävention als Strafzweck 25
3. Der generalpräventive Ansatz 26
4. Die Rechtsprechung 28
5. Das Schrifttum 32
6. Ein Resümee 34
IV. Grund und Zweck der Maßregeln der Besserung und Sicherung 35
1. Der tragende Grund für das Maßregelrecht 35
2. Zweck und Ziel der Maßregeln 36
V Die Rechtfertigung der Maßregeln der Besserung und Sicherung 39
VI. Tendenz zur Einspurigkeit? 44
1. Wirkungseinheit von Strafe und Maßregel 44
2. Gegenläufige Entwicklungen 48
Zweites Kapitel: Das Verbot der reformatio in peius 52
I. Der Inhalt des Verschlechterungsverbots 53
II. Die historische Entwicklung 55
III. Die dogmatische Einordnung des Verschlechterungsverbots 58
1. Die Rechtskraftlehre 58
2. Die Idee der Verwirkung 61
IV. Das Verbot der reformatio in peius als notwendiges Element des Rechtsstaats oder „nur“ eine Rechtswohltat 63
1. Art. 103 Abs. 3 GG – ne bis in idem 65
2. Der „fair trial“-Grundsatz 68
3. Die zu erwartenden Einwände 79
V Der Begriff des „Nachteils“ 84
1. Die Frage nach einem möglichen Maßstab 85
2. Die Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs 87
a) Der generell-objektive Maßstab in der Rechtsprechung – RGSt. 69, 76 (2 D 1384/34) und BGHSt. 25, 38 (2 StR 422/72) 87
b) Die konkret-individuelle Betrachtungsweise – BGHSt. 24, 11 (4 StR 66/70) 90
c) Die subjektive Tendenz – RGSt. 69, 129 (1 D 1326/34) und BGHSt. 5, 312 (4 StR 755/53) 92
3. Der Begriff des „Nachteils“ im Schrifttum 94
a) Generell-objektive Ansichten 95
b) Konkret-individuelle Ansichten 109
4. Eigener Standpunkt 110
a) Der Vorzug der generell-objektiven Betrachtungsweise 110
b) Die Verschiedenartigkeit der Maßregeln 111
c) Bedenken hinsichtlich der Legitimation der Ausnahmeregelung in den §§ 331 Abs. 2, 358 Abs. 2 Satz 2 und 373 Abs. 2 Satz 2 StPO 113
d) Würdigung des bisherigen Ergebnisses 116
aa) Rechtsfehlerhafte Erstanordnung einer Maßregel 117
bb) Rechtsfehlerfreie Erstanordnung einer Maßregel 118
VI. Der Verzicht 119
VII. Die Rechtsmittelbeschränkung 122
VIII. Die Berücksichtigung eines Verstoßes gegen das Verbot der reformatio in peius von Amts wegen 125
IX. Sechs Thesen zum Verbot der Schlechterstellung in bezug auf die Maßregeln der Besserung und Sicherung 126
Drittes Kapitel: Der Anwendungsbereich des Verschlechterungsverbots in den wichtigsten verfahrensrechtlichen Konstellationen im Hinblick auf die Maßregeln der Besserung und Sicherung 127
I. Das Verschlechterungsverbot im anhängigen Verfahren 127
II. Im neuen Verfahren nach vorheriger Einstellung 130
III. § 357 StPO – Revisionserstreckung auf Mitverurteilte 135
IV. Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft 135
V. Die „isolierte“ Maßregel bei verminderter Schuldfähigkeit 136
VI. Das unbeschränkte Rechtsmittel des Angeklagten neben einem auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft 137
VII. Das Sicherungsverfahren 138
VIII. Das Strafbefehlsverfahren 139
IX. Das Beschwerdeverfahren 143
X. Zusammenfassung 147
Zweiter Teil: Das Verschlechterungsverbot bei den Maßregeln der Besserung und Sicherung 148
Viertes Kapitel: Die freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung 148
I. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§§ 61 Nr. 1, 63 StGB) und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§§ 61 Nr. 2, 64 StGB) 148
1. Die Ausnahmeregelung in den §§ 331 Abs. 2, 358 Abs. 2 Satz 2 und 373 Abs. 2 Satz 2 StPO 150
a) Eine verfassungsrechtlich fragwürdige Begründung 151
b) Das Verhältnis zu den Länderunterbringungsgesetzen 157
aa) Vollzugsrechtliche Regelungen 157
bb) Das Verhältnis der strafrechtlichen Unterbringung zu den landesrechtlichen Unterbringungsmöglichkeiten 158
α) Die Rechtsprechung 159
β) Das Schrifttum 160
γ) Stellungnahme 164
c) Forderung an den Gesetzgeber 167
2. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus 168
a) Die künftige Gefährlichkeit der Täters 168
b) Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und das Verbot der reformatio in peius anhand des Verhältnisses zur Maßregel der Sicherungsverwahrung 173
aa) Eine Gegenüberstellung der Rechtsprechung 173
bb) Das Schrifttum 176
α) Zustimmung 177
β) Ablehnung 180
cc) Der eigene Standpunkt 181
3. Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt 183
a) Zu den Voraussetzungen einer Anordnung nach § 64 StGB 183
aa) Zweck und Ziel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt in verfassungsrechtlicher Betrachtung 183
bb) Der Begriff des Hanges 186
b) Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und das Verbot der reformatio in peius 188
aa) Keine nachträgliche Anordnung bei einer Rechtsmittelbeschränkung des Angeklagten 188
bb) Das Verhältnis von Strafe und Maßregeln der Besserung und Sicherung am Beispiel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt 192
α) Keine stellvertretende Erledigung der Straffunktionen durch den Maßregelvollzug 194
β) Beeinflussung des Strafmaßes durch die Maßregelanordnung 197
4. Das Verhältnis der Maßregeln der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zu den sonstigen Maßregeln 203
5. Ergebnis 208
II. Die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (§§ 61 Nr. 3, 66 StGB) 209
1. Zweck und Ziel der Sicherungsverwahrung 209
2. Die Sicherungsverwahrung in ihrer verfassungsrechtlichen Bedeutung 210
a) Die Entwicklung zu § 66 StGB 211
b) Die Sicherungsverwahrung als Rechtsinstitut 213
c) Die vollzugsrechtliche Ausgestaltung 217
3. Die Sicherungsverwahrung und das Verbot der reformatio in peius 220
a) Die Rechtsprechung 221
b) Das Schrifttum 224
4. Ergebnis 227
Fünftes Kapitel: Die freiheitsbeschränkenden Maßregeln der Besserung und Sicherung 228
I. Die Führungsaufsicht (§§ 61 Nr. 4, 68 StGB) 228
1. Die Führungsaufsicht in ihrer Doppelfunktion 228
2. Die Führungsaufsicht und das Verschlechterungsverbot in einer Gesamtbetrachtung 232
3. Ergebnis 238
II. Die Entziehung der Fahrerlaubnis (§§ 61 Nr. 5, 69 StGB) 238
1. Die Entziehung der Fahrerlaubnis und das strafprozessuale Verbot der Verschlechterung 241
a) Problemlose Anwendungsfälle 241
b) Die nachträgliche Einziehung des Führerscheins in erweiterter Sicht 246
c) Die Entziehung der Fahrerlaubnis im Austausch mit der Geldstrafe und der Nebenstrafe des Fahrverbots 250
d) Die Berücksichtigung der Zeit einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis zwischen Ersturteil und Berufungsurteil bei der Festsetzung der Sperrfrist 263
aa) Die gegenwärtige Gesetzeslage 264
bb) Die Problematik des Verbots der reformatio in peius 266
cc) Ein Ausweg 272
e) Aufhebung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis im Revisionsverfahren – ein Sonderproblem des § 111 a Abs. 2 StPO 276
2. Ergebnis 280
III. Das Berufsverbot (§§ 61 Nr. 6, 70 StGB) 281
1. Die Voraussetzungen einer Anordnung nach § 70 StGB 282
2. Das Berufsverbot und das Verbot der reformatio in peius 284
a) Die Berücksichtigung des vorläufigen Berufsverbots im Berufungsurteil 284
b) Aufhebung des vorläufigen Berufsverbots nach § 132 a Abs. 2 StPO wegen Zeitablaufs im Revisionsverfahren 286
c) Die Änderung des Berufsverbots 287
d) Der Austausch mit anderen Maßregeln unter Berücksichtigung außerstrafrechtlicher Maßnahmen 288
3. Ergebnis 292
Zusammenfassendes Ergebnis 293
Schrifttumsverzeichnis 295
Namen- und Sachregister 304