Strafgerichtliche Öffentlichkeit und öffentlicher Ankläger in der französischen Aufklärung, mit einem Ausblick auf die Gesetzgebung der Konstituante
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Haber, G. (1979). Strafgerichtliche Öffentlichkeit und öffentlicher Ankläger in der französischen Aufklärung, mit einem Ausblick auf die Gesetzgebung der Konstituante. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-44325-3
Haber, Günter. Strafgerichtliche Öffentlichkeit und öffentlicher Ankläger in der französischen Aufklärung, mit einem Ausblick auf die Gesetzgebung der Konstituante. Duncker & Humblot, 1979. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-44325-3
Haber, G (1979): Strafgerichtliche Öffentlichkeit und öffentlicher Ankläger in der französischen Aufklärung, mit einem Ausblick auf die Gesetzgebung der Konstituante, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-44325-3
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Strafgerichtliche Öffentlichkeit und öffentlicher Ankläger in der französischen Aufklärung, mit einem Ausblick auf die Gesetzgebung der Konstituante
Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 32
(1979)
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Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Einleitung | 11 | ||
Erster Teil: Das französische Strafverfahrensrecht zur Zeit der Aufklärung – Grundstrukturen des französischen Strafprozesses in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts | 21 | ||
Kapitel 1: Das förmliche Gerichtsgeheimnis | 21 | ||
I. Der Ausschluß des Publikums | 21 | ||
II. Die Informationssperre gegen den Inquisiten | 27 | ||
III. Die faktische Lockerung zugunsten des Besitzbürgertums | 31 | ||
Kapitel 2: Der Procureur du roi: Ein von der Herrschaftspraxis des Ancien régime geprägtes Rechtsinstitut | 32 | ||
I. Der Procureur du roi als Vorläufer des öffentlichen Anklägers (Ministère public) in der Strafprozeßordnung der bürgerlichen Gesellschaft? | 32 | ||
Die Fragwürdigkeit eines rein deskriptiven Institutionenvergleichs | 32 | ||
II. Der Procureur du roi als Hilfsorgan richterlicher Verfahrensherrschaft über den Inquisiten als Prozeßobjekt | 36 | ||
1. Der bedeutungslose rechtliche Vorrang der Partie civile | 36 | ||
2. Der strukturelle Unterschied zum Ministère public des Code d’instruction criminelle von 1808 als Ankläger eines verteidigungsberechtigten Angeklagten | 38 | ||
3. Die Prozeßobjektstellung des Inquisiten und die Verfahrensbeherrschung durch das Gericht | 41 | ||
4. Das Fehlen einer Anklagefunktion des Procureur du roi und dessen Abwertung durch die Gerichte | 52 | ||
5. Der materiale Unterschied bei formaler Gleichheit zwischen Generalinquisition und Vorverfahren des Code d’instruction criminelle von 1808 | 60 | ||
III. Feudale Ämterverfassung statt bürokratischen Behördenaufbaus | 65 | ||
Zweiter Teil: Die aufklärerische Kritik als geistige Vorbereitung der bürgerlichen Strafverfahrensreform | 72 | ||
Kapitel 1: Aristokratisches Standesdenken und Erneuerung der Strafgerichtsbarkeit (Montesquieu) | 72 | ||
Kapitel 2: Der durch eine bürgerliche Elite aufgeklärte Absolutismus als Garant vernunftgemäßer Strafrechtspflege (Voltaire / die Physiokraten / Condorcet) | 85 | ||
Kapitel 3: Liberale und radikale Grundpositionen – Die Ausrichtung der Reformvorschläge an der Interessenlage des aufsteigenden Bürgertums (Beccaria/Servan/die Enzyklopädisten; besonders Diderot / Helvetius / Mably) | 106 | ||
Kapitel 4: Exkurs: Rousseau | 135 | ||
Kapitel 5: Die Schlußphase der Reformdiskussion vor der französischen Revolution (Die Akademiepreisausschreiben / Ausländische Einflüsse / Das Nebeneinander gesellschaftstheoretisch begründeter und praxisorientierter Reformforderungen) | 156 | ||
Kapitel 6: Der monarchische Reformversuch von 1788 | 186 | ||
Dritter Teil: Die Gesetzgebung der Konstituante | 189 | ||
Kapitel 1: Das Gesetzgebungsprogramm in den Cahiers de doléances | 189 | ||
Kapitel 2: Institutionen bürgerlicher Öffentlichkeit im Strafprozeß | 198 | ||
I. Die strafgerichtliche Öffentlichkeit – Die vorgezogene Teilreform zur Überwachung der Gerichte durch das bürgerliche Publikum | 198 | ||
II. Die besonderen Öffentlichkeitsformen: Repräsentationen des Bürgertums auf der Grundlage eines Vermögenszensus | 203 | ||
1. Der antifeudale Aspekt des Öffentlichkeitsgrundsatzes | 203 | ||
2. Die Richterwahl – Richterliche Unabhängigkeit vom Monarchen und Abhängigkeit vom Steuern zahlenden Bürgertum / Berufsständische Belange | 206 | ||
3. Das liberale Jurymodell der Mehrheit – Die Konstituierung der Jury als Repräsentanz des Bürgertums durch den Steuerzensus/Der Konflikt um die berufsrichterlichen Kompetenzen | 214 | ||
4. Das demokratische Jurymodell der sogenannten extremen Linken Unterschied zum liberalen Öffentlichkeitsverständnis | 235 | ||
III. Die Entbehrlichkeit der Jury für die gemeinde- und zuchtpolizeigerichtlichen Verfahren | 241 | ||
IV. Das Verhältnis der allgemeinen Gerichtsöffentlichkeit zu den besonderen Öffentlichkeitsformen | 243 | ||
1. Die Divergenz der Zulassungskriterien | 243 | ||
2. Das Abstimmungsgeheimnis als Hilfsmittel zur Durchsetzung der Meinung des bürgerlichen Publikums | 244 | ||
3. Exkurs: Die spätere Gegenposition der Sansculotten zum Abstimmungsgeheimnis | 246 | ||
4. Die grundsätzliche Bindung der Jury an die bürgerliche öffentliche Meinung | 248 | ||
V. Das Geheimnis des Vorverfahrens und die Anklagejury | 250 | ||
Kapitel 3: Accusateur public und Commissaire du roi als nichtrichterliche amtliche Strafverfolgungsorgane: Der Bruch mit der Tradition | 252 | ||
I. Die öffentliche Anklage im Schwurgerichtsverfahren | 256 | ||
II. Die Anklage im gemeinde- und zuchtpolizeigerichtlichen Verfahren | 272 | ||
Quellen- und Literaturverzeichnis | 275 | ||
A. Quellen | 275 | ||
B. Sekundärliteratur | 283 |