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Strafgerichtliche Öffentlichkeit und öffentlicher Ankläger in der französischen Aufklärung, mit einem Ausblick auf die Gesetzgebung der Konstituante

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Haber, G. (1979). Strafgerichtliche Öffentlichkeit und öffentlicher Ankläger in der französischen Aufklärung, mit einem Ausblick auf die Gesetzgebung der Konstituante. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-44325-3
Haber, Günter. Strafgerichtliche Öffentlichkeit und öffentlicher Ankläger in der französischen Aufklärung, mit einem Ausblick auf die Gesetzgebung der Konstituante. Duncker & Humblot, 1979. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-44325-3
Haber, G (1979): Strafgerichtliche Öffentlichkeit und öffentlicher Ankläger in der französischen Aufklärung, mit einem Ausblick auf die Gesetzgebung der Konstituante, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-44325-3

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Strafgerichtliche Öffentlichkeit und öffentlicher Ankläger in der französischen Aufklärung, mit einem Ausblick auf die Gesetzgebung der Konstituante

Haber, Günter

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 32

(1979)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Einleitung 11
Erster Teil: Das französische Strafverfahrensrecht zur Zeit der Aufklärung – Grundstrukturen des französischen Strafprozesses in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts 21
Kapitel 1: Das förmliche Gerichtsgeheimnis 21
I. Der Ausschluß des Publikums 21
II. Die Informationssperre gegen den Inquisiten 27
III. Die faktische Lockerung zugunsten des Besitzbürgertums 31
Kapitel 2: Der Procureur du roi: Ein von der Herrschaftspraxis des Ancien régime geprägtes Rechtsinstitut 32
I. Der Procureur du roi als Vorläufer des öffentlichen Anklägers (Ministère public) in der Strafprozeßordnung der bürgerlichen Gesellschaft? 32
Die Fragwürdigkeit eines rein deskriptiven Institutionenvergleichs 32
II. Der Procureur du roi als Hilfsorgan richterlicher Verfahrensherrschaft über den Inquisiten als Prozeßobjekt 36
1. Der bedeutungslose rechtliche Vorrang der Partie civile 36
2. Der strukturelle Unterschied zum Ministère public des Code d’instruction criminelle von 1808 als Ankläger eines verteidigungsberechtigten Angeklagten 38
3. Die Prozeßobjektstellung des Inquisiten und die Verfahrensbeherrschung durch das Gericht 41
4. Das Fehlen einer Anklagefunktion des Procureur du roi und dessen Abwertung durch die Gerichte 52
5. Der materiale Unterschied bei formaler Gleichheit zwischen Generalinquisition und Vorverfahren des Code d’instruction criminelle von 1808 60
III. Feudale Ämterverfassung statt bürokratischen Behördenaufbaus 65
Zweiter Teil: Die aufklärerische Kritik als geistige Vorbereitung der bürgerlichen Strafverfahrensreform 72
Kapitel 1: Aristokratisches Standesdenken und Erneuerung der Strafgerichtsbarkeit (Montesquieu) 72
Kapitel 2: Der durch eine bürgerliche Elite aufgeklärte Absolutismus als Garant vernunftgemäßer Strafrechtspflege (Voltaire / die Physiokraten / Condorcet) 85
Kapitel 3: Liberale und radikale Grundpositionen – Die Ausrichtung der Reformvorschläge an der Interessenlage des aufsteigenden Bürgertums (Beccaria/Servan/die Enzyklopädisten; besonders Diderot / Helvetius / Mably) 106
Kapitel 4: Exkurs: Rousseau 135
Kapitel 5: Die Schlußphase der Reformdiskussion vor der französischen Revolution (Die Akademiepreisausschreiben / Ausländische Einflüsse / Das Nebeneinander gesellschaftstheoretisch begründeter und praxisorientierter Reformforderungen) 156
Kapitel 6: Der monarchische Reformversuch von 1788 186
Dritter Teil: Die Gesetzgebung der Konstituante 189
Kapitel 1: Das Gesetzgebungsprogramm in den Cahiers de doléances 189
Kapitel 2: Institutionen bürgerlicher Öffentlichkeit im Strafprozeß 198
I. Die strafgerichtliche Öffentlichkeit – Die vorgezogene Teilreform zur Überwachung der Gerichte durch das bürgerliche Publikum 198
II. Die besonderen Öffentlichkeitsformen: Repräsentationen des Bürgertums auf der Grundlage eines Vermögenszensus 203
1. Der antifeudale Aspekt des Öffentlichkeitsgrundsatzes 203
2. Die Richterwahl – Richterliche Unabhängigkeit vom Monarchen und Abhängigkeit vom Steuern zahlenden Bürgertum / Berufsständische Belange 206
3. Das liberale Jurymodell der Mehrheit – Die Konstituierung der Jury als Repräsentanz des Bürgertums durch den Steuerzensus/Der Konflikt um die berufsrichterlichen Kompetenzen 214
4. Das demokratische Jurymodell der sogenannten extremen Linken Unterschied zum liberalen Öffentlichkeitsverständnis 235
III. Die Entbehrlichkeit der Jury für die gemeinde- und zuchtpolizeigerichtlichen Verfahren 241
IV. Das Verhältnis der allgemeinen Gerichtsöffentlichkeit zu den besonderen Öffentlichkeitsformen 243
1. Die Divergenz der Zulassungskriterien 243
2. Das Abstimmungsgeheimnis als Hilfsmittel zur Durchsetzung der Meinung des bürgerlichen Publikums 244
3. Exkurs: Die spätere Gegenposition der Sansculotten zum Abstimmungsgeheimnis 246
4. Die grundsätzliche Bindung der Jury an die bürgerliche öffentliche Meinung 248
V. Das Geheimnis des Vorverfahrens und die Anklagejury 250
Kapitel 3: Accusateur public und Commissaire du roi als nichtrichterliche amtliche Strafverfolgungsorgane: Der Bruch mit der Tradition 252
I. Die öffentliche Anklage im Schwurgerichtsverfahren 256
II. Die Anklage im gemeinde- und zuchtpolizeigerichtlichen Verfahren 272
Quellen- und Literaturverzeichnis 275
A. Quellen 275
B. Sekundärliteratur 283