Beamtentum
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Beamtentum
Schriften zum Beamtenrecht und zur Entwicklung des öffentlichen Dienstes 1968 - 1991. Hrsg. von Josef Isensee
Editors: Isensee, Josef
Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 684
(1995)
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Abstract
Die Schriften, die der vorliegende Band umschließt, enthalten ein Kompendium des Beamtenrechts. In ihnen wird eine Vielzahl grundsätzlicher und konkreter Probleme erörtert, vom Leistungsprinzip bis zur Abordnung, von der Beamtenversorgung bis zur Zulage. Eine Lektüre unter diesem Aspekt wäre überaus ergiebig. Doch sie übersähe das Spezifische und Eigentliche. Die Abhandlungen erfassen das Beamtenrecht nicht als abgesondertes, autarkes Rechtsgebiet, sondern als integralen Bestandteil der Rechtsordnung. Sie zeigen es in seiner Wechselbeziehung mit der Verfassung. Das Beamtenrecht ist Gegenstand des Verfassungsrechts und eine Bedingung seiner Möglichkeit. In ihm hat sich der soziale Rechtsstaat zu bewähren, durch Gewährleistung der dienstlichen und bürgerlichen Rechte und durch angemessene berufliche wie soziale Absicherung. Doch der soziale Rechtsstaat ist auch angewiesen auf den Beamten als Legalitätsgaranten und Leistungsträger. So enthalten Leisners Schriften ein Beamtenrecht mit staatsrechtlichen Bezügen und zugleich ein konkretes Staatsrecht (zumal ein Staatsorganisationsrecht) aus der Perspektive des Beamtentums: die Dienstverfassung. Daneben ersteht aus beamtenrechtlichen Fragestellungen der Grundriß eines allgemeinen Verwaltungsrechts. Leisner beschränkt sich nicht auf die (im engen Sinne) "juristische" Behandlung des Stoffes und schreibt wichtige Kapitel für eine Staatslehre und eine Verwaltungslehre des öffentlichen Dienstes.Gegenstand der Schriften ist nicht nur die gegenwärtige Gestalt des Beamtentums und des Beamtenrechts, sondern auch seine künftige Entwicklung. Leisner begleitet ein Vierteljahrhundert die Reformbestrebungen, von den kulturrevolutionären Vorstößen der Ära um 1970 bis zu den verfassungspolitischen Initiativen nach 1990, aus Anlaß der deutschen Wiedervereinigung die institutionelle Garantie des Berufsbeamtentums zu streichen. Er setzt sich mit den großen Projekten auseinander wie der Einführung des Gesetz-Tarif-Modells oder der Einbeziehung der Beamten in die Sozialversicherung. Aber er analysiert auch die kleinen Maßnahmen wie das Einfrieren von Zulagen oder die Belastung der Beamten mit einer Solidarabgabe zugunsten der Arbeitslosen. In der kritischen Beschäftigung mit systemimmanenten, mit systemverändernden und systemüberwindenden Projekten wird das System rekonstruiert, Kontur und Substanz des Beamtentums sichtbar gemacht. Dabei zeigen sich nicht nur die rechtlichen Grenzen möglicher Reformen, sondern auch Gründe, Mißständen abzuhelfen und geltendes Recht zu verbessern. Die verfassungsstaatliche Legitimation gibt Impulse für eine sachgerechte Reformpolitik, die bewahrt, indem sie verändert.Walter Leisner hat die Lehre des Beamtenrechts auf eine zuvor nicht erreichte Höhe geführt. Dank seines Einsatzes hat sie sich zur vollwertigen Disziplin der Rechtswissenschaft erhoben. Sie braucht keinen Vergleich zu scheuen.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort des Herausgebers | V | ||
I. | V | ||
II. | VI | ||
III. | VII | ||
IV. | VIII | ||
Inhalt | XIII | ||
Teil I: Beruf — Amt — Mandat | 1 | ||
Öffentliches Amt und Berufsfreiheit | 3 | ||
I. Fragestellung | 3 | ||
II. Die Begriffe des „öffentlichen Amts" | 7 | ||
1. Der verfassungsrechtliche Amtsbegriff | 7 | ||
2. Der strafrechtliche Amtsbegriff | 9 | ||
3. Der haftungsrechtliche Amtsbegriff | 10 | ||
4. Der NS-Amtsbegriff | 11 | ||
III. Bestimmung des außerdienstlichen öffentlichen Amtes aus der organisatorischen Nähe zum öffentlichen Dienst | 13 | ||
1. Die These „Kein öffentliches Amt ohne öffentliche Dienstpflicht" — Kritik | 14 | ||
2. Das öffentliche Amt als „dienstähnliche" Stellung | 16 | ||
3. Kritik der „Zurückdrängung der Berufsfreiheit" durch „Heranführung an den öffentlichen Dienst" | 19 | ||
IV. Bestimmung des außerdienstlichen öffentlichen Amtes aus der Art der wahrgenommenen Aufgaben | 21 | ||
1. „Öffentliches Amt nach Aufgabenstellung" — Allgemeines | 21 | ||
2. „Wesentliche Staatsaufgaben" oder „öffentliche Aufgaben" außerdienstlicher öffentlicher Amtswalter | 24 | ||
3. Anhang: „Das Notaramt" als ein besonderes, von einer spezifischen Aufgabe geprägtes „Amt" | 29 | ||
V. Das außerdienstliche öffentliche Amt als aufgabenbezogene Beleihung und Bindung Privater | 31 | ||
1. Aufgabenbezogenheit des öffentlichen Amtes und „Amt als Status" | 31 | ||
2. Öffentliches Amt und beliehener Unternehmer | 33 | ||
3. Öffentliches Amt und staatlich gebundener Beruf | 37 | ||
Unvereinbarkeit von öffentlichem Dienst und Abgeordnetenstellung | 40 | ||
I. Die Fragestellung — Gesetzgebung und bisherige Verfassungsrechtsprechung | 40 | ||
1. Geltende gesetzliche Regelungen der Materie | 40 | ||
2. Die Stellungnahme des Bundesverfassungsgerichts | 41 | ||
3. Gang der Untersuchung | 44 | ||
II. Inkompatibilität zwischen Beamtenstellung und Abgeordnetenmandat — Allgemeines | 44 | ||
a) Unterscheidung von Ineligibility und Inkompatibilität | 44 | ||
b) Faktische Ineligibility durch Inkompatibilität | 45 | ||
III. Unvereinbarkeit von Staatsamt und Abgeordnetenmandat | 47 | ||
1. Inkompatibilität und Gewaltenteilung | 47 | ||
a) Die Verletzung der Gewaltenteilung durch die Kumulierung von Amt und Mandat | 48 | ||
b) Die Bedenken gegen eine Ableitung durchgehender Inkompatibilität aus der Gewaltenteilung | 49 | ||
aa) Die „unvollständige" Gewaltenteilung | 49 | ||
bb) Die „Tradition der Kompatibilität von Amt und Mandat" | 50 | ||
cc) Die Gewaltenteilung als „konkretisierungsbedürftiges" Verfassungsprinzip | 52 | ||
2. Die Inkompatibilität als notwendige Folge der Verfassungsgrundentscheidung für die rechtsstaatliche Beschränkung und Kontrolle der Staatsgewalt und für deren überwachte Effizienz | 53 | ||
a) Beschränkte Machtausübung und Inkompatibilität | 53 | ||
b) Kontrollierte Machtausübung und Inkompatibilität | 54 | ||
c) Spezialisierte Machtausübung und Inkompatibilität | 56 | ||
aa) Inkompatibilität und Gesetzesbegriff | 56 | ||
bb) Grundlegende Verschiedenartigkeit von gesetzgeberischer und gesetzesausfuhrender Gesetzesbetrachtung | 57 | ||
d) Inkompatibilität als notwendige Folgerung aus der Grundentscheidung für die Demokratie | 58 | ||
e) Besondere Bedenken gegen die Kompatibilität im Falle der gestaltenden und leistenden Verwaltung | 59 | ||
f) Interessenkonflikte und Kompatibilität | 60 | ||
g) Inkompatibilität als Folge der notwendigen Effizienz der Staatsorganisation | 61 | ||
3. Die Inkompatibilität als notwendige Folge von Grundsätzen des deutschen Beamtenrechts | 63 | ||
a) Die Unmöglichkeit gleichzeitiger Ausübung von Amt und Mandat | 63 | ||
b) Disziplinarrechtliche Begründung der Inkompatibilität | 65 | ||
c) Der beamtete Mandatsträger und die Verpflichtung zu politisch neutraler Amtsführung | 66 | ||
4. Die Inkompatibilität als notwendige Folge von Grundsätzen des deutschen Parlamentsrechts | 69 | ||
a) Beeinträchtigung der Freiheit des Abgeordneten | 69 | ||
b) Verletzung der Abgeordnetenpflichten durch Dienstpflicht | 69 | ||
c) Inkompatibilität und einzelne Institutionen des Parlamentsrechts | 70 | ||
d) Parlamentarier in öffentlichen und parastaatlichen Gremien | 71 | ||
5. Argumente für die Zulässigkeit einer Kumulierung — Kritik | 72 | ||
a) Kompatibilität von Ministeramt und Abgeordnetenmandat | 72 | ||
b) Der „notwendige Sachverstand" der Beamtenschaft | 73 | ||
c) Vertretung der Beamtenschaft im Parlament | 74 | ||
IV. Die Unzulässigkeit der Kumulierung von Abgeordnetenmandat und Staatsamt im gehobenen, mittleren und einfachen Dienst | 76 | ||
V. Die Unvereinbarkeit von mittelbarem Staatsamt und parlamentarischem Mandat | 78 | ||
1. Argumente gegen eine Gleichstellung von mittelbaren und unmittelbaren Staatsbeamten | 79 | ||
a) Personelle Überlegungen; Interessenvertretung | 79 | ||
b) Das Argument der „verschiedenen Ebenen" | 82 | ||
2. Die entscheidenden Gründe für die Erstreckung der Inkompatibilität auf die Angehörigen des mittelbaren Staatsdienstes aus dem Gesichtspunkt der Gewaltenteilung | 84 | ||
a) Ausführung von Gesetzen, Bestimmung des eigenen Status | 84 | ||
b) Spezifisch gemeinderechtliche Argumente für die Erstreckung der Unvereinbarkeit | 87 | ||
c) Geltung der für die unmittelbaren Staatsbediensteten angeführten Inkompatibilitätsgründe für die Angehörigen der mittelbaren Staatsverwaltung | 90 | ||
3. Die besondere Problematik der kommunalen Wahlbeamten | 91 | ||
a) Argumente für die Vereinbarkeit von Mandat und Bürgermeisteramt — Kritik | 91 | ||
b) Die Erstreckung der Inkompatibilität als verfassungsmäßige Notwendigkeit | 94 | ||
4. Die besondere Problematik der Ehrenbeamten | 95 | ||
a) Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts | 95 | ||
b) Gründe für und gegen die Erstreckung der Unvereinbarkeit auf Ehrenbeamte | 96 | ||
VI. Gleichheitssatz und Erstreckung der Inkompatibilität | 98 | ||
1. Fragestellung | 98 | ||
2. Die Geltung des Gleichheitssatzes im Bereich des Staatsorganisationsrechts | 100 | ||
a) These und Gegenthese zur Geltung des Gleichheitssatzes im Organisationsrecht | 100 | ||
b) Geltung des Gleichheitssatzes in den bundesstaatlichen Beziehungen | 101 | ||
c) Geltung des Gleichheitssatzes im Beamtenrecht | 102 | ||
3. Verletzung des Gleichheitssatzes durch die Differenzierung zwischen mittelbaren und unmittelbaren Staatsbediensteten im Hinblick auf die Einführung der Inkompatibilität | 104 | ||
Teil II: Legitimation des Berufsbeamtentums | 107 | ||
Grundlagen des Berufsbeamtentums | 109 | ||
I. Vorbemerkung — Fragestellung | 109 | ||
II. Der Begriff des Berufsbeamtentums | 111 | ||
1. Berufsbeamtentum und öffentlicher Dienst | 111 | ||
2. Die Wesensmerkmale des Berufsbeamtentums | 112 | ||
III. Demokratiegebot und Berufsbeamtentum | 115 | ||
1. Volksherrschaft und Beamtentum | 116 | ||
2. Der Beamte als Vollstrecker des Mehrheitswillens | 118 | ||
3. Pluralistische Demokratie und Berufsbeamtentum | 122 | ||
4. Das Berufsbeamtentum als antiständische Institution | 124 | ||
IV. Der Berufsbeamte als Verkörperung der Republik | 132 | ||
1. Die Kritik: Der Beamte als Fürstendiener — Gegenthese | 132 | ||
2. Die These vom „Beamten als Fürstendiener", Kritik | 133 | ||
3. Ämterordnung und Beamtenstatus als Institutionen des republikanischen Staatsrechts | 136 | ||
V. Das Berufsbeamtentum als Voraussetzung der Gewaltenteilung im parlamentarischen System | 138 | ||
1. Das Berufsbeamtentum als Stütze der Exekutive im System parlamentarischer Gewaltenteilung | 138 | ||
2. Durchgehender Arbeitnehmerstatus im öffentlichen Dienst als Störung der Gewaltenbalance | 141 | ||
VI. Das Berufsbeamtentum als Hort der Rechtsstaatlichkeit | 144 | ||
1. Der Begriff der Rechtsstaatlichkeit — Allgemeines | 144 | ||
2. Lebenszeitprinzip und Rechtsstaatlichkeit | 145 | ||
3. Rechtsstaatlichkeit und Verzicht auf kampfweise Interessendurchsetzung | 146 | ||
VII. Die Berufsbeamten als Träger der Sozialstaatlichkeit | 149 | ||
1. Die sozialstaatliche Fragestellung in der Beamtenreform | 149 | ||
2. Das Berufsbeamtentum als Grundlage der modernen Leistungsstaatlichkeit | 150 | ||
3. Das Berufsbeamtentum als sozialstaatliches Modell | 158 | ||
VIII. Schlußbemerkung | 161 | ||
Legitimation des Berufsbeamtentums aus der Aufgabenerfüllung. Ergebnisse einer Untersuchung zur Legitimation des Berufsbeamtentums aus deren Aufgaben | 163 | ||
Gesamtergebnis | 181 | ||
Beamtentum in Anarchiegefahr? | 183 | ||
I. Die „Anarchie von innen" | 183 | ||
II. Verwaltungsanarchisierung durch Parlamentskontakt | 187 | ||
III. Politisierung des öffentlichen Dienstes — Anarchisierung in parteipolitischer Clanherrschaft | 188 | ||
IV. Der Hierarchieverlust | 190 | ||
V. Beamtenüberforderung durch Legalitätsübersteigerung — Umschlag in Unordnung | 192 | ||
VI. Bürokratie — Instrument antibeamtlicher Anarchie | 195 | ||
VII. Schlußbemerkung | 198 | ||
Teil III: Funktionsvorbehalt | 199 | ||
Der Beamte als Leistungsträger. Die Anwendbarkeit des beamtenrechtlichen Funktionsvorbehaltsr(Art. 33 Abs. 4 GG) auf die Leistungsverwaltung | 201 | ||
I. Stand der Diskussion — Die h.L. von der Anwendbarkeit des Funktionsvorbehalts auf die Leistungsverwaltung | 201 | ||
1. Die herrschende Lehre | 201 | ||
2. Die Gegenthese: Restriktive Auslegung des Funktionsvorbehalts | 203 | ||
3. Notwendigkeit weiterer Vertiefung des Problems | 210 | ||
II. Praktikabilität des erweiterten Funktionsvorbehalts — Konkretisierungen des „Hoheitsrechtlichen" nach geltendem Recht | 212 | ||
1. Der Begriff des „hoheitsrechtlichen" Handelns | 212 | ||
2. Geltung des Funktionsvorbehalts auch bei „nicht überwiegender Hoheitstätigkeit" eines Bediensteten | 215 | ||
3. Geltung des Funktionsvorbehalts für ganze Verwaltungszweige | 217 | ||
III. Begründung und Abgrenzung der Anwendung des Funktionsvorbehalts auf die Leistungsverwaltung aus dem Begriff der „Verwaltung" | 219 | ||
1. Notwendigkeit eines Begriffs der „Verwaltung" über den Rechtsformen | 219 | ||
2. Zur Abgrenzung der Leistungsverwaltung | 223 | ||
Entstaatlichung und Berufsbeamtentum | 226 | ||
Das Problem: Privatisierung — eine Gefahr für das Beamtentum? | 226 | ||
Das Vordringen des Privatisierungsgedankens | 226 | ||
Bedeutet Privatisierung eine Gefahr für das Berufsbeamtentum? | 228 | ||
Die Privatisierung und der verfassungsrechtliche Aufgabenbereich der Beamten (Art. 33 Abs. 4 GG) | 231 | ||
Hoheitstätigkeit — „wesentliche Staatstätigkeit" als Entstaatlichungsschranke | 231 | ||
Die Beamten in der Leistungsverwaltung und die Grenzen möglicher Entstaatlichung | 233 | ||
Tätigkeit der öffentlichen Hand in privatrechtlicher, privatwirtschaftlicher Form | 235 | ||
Die Gewährleistung des Berufsbeamtentums — nicht Schranke, sondern Garantie der wirtschaftlichen Freiheit | 237 | ||
Die Erweiterung der Beamtendomäne — eine Gefahrdung des Berufsbeamtentums | 237 | ||
Abbau des Berufsbeamtentums — eine Gefahr fur die Wirtschaftsfreiheit | 239 | ||
Müssen Lehrer Beamte sein? | 240 | ||
I. Anlaß der Untersuchung — Fragestellung | 240 | ||
II. Die Notwendigkeit des Beamtenstatus für Lehrer | 243 | ||
1. Verbeamtung der Lehrer als Verfassungsgebot — der Hoheitscharakter der Tätigkeit | 243 | ||
2. Die Verbeamtung der Lehrer als traditionelle Grundentscheidung in Deutschland | 247 | ||
3. Die staatspolitische Bedeutung des Lehramtes als Rechtfertigung des Beamtenstatus | 249 | ||
4. Staatliche Verantwortung für die Schule als Grundlage des Beamtenstatus der Lehrer | 250 | ||
5. Die Freiheit des Lehrers verlangt die beamtliche Bindung | 253 | ||
6. Die Sicherungsbedürftigkeit des Lehrers gegen Pressionen in der „demokratischen Schule" — Begründung für die Notwendigkeit des Beamtenstatus | 255 | ||
III. Die Argumente gegen den Beamtenstatus der Lehrer — Beweis für dessen Notwendigkeit | 258 | ||
1. Verfassungstreue | 258 | ||
2. Streikrecht | 260 | ||
3. Pädagogische Freiheit gegen „verwaltete Schule" | 262 | ||
4. Privatschulen — Beweis gegen die Notwendigkeit des Beamtenstatus? | 267 | ||
IV. Schlußbemerkung | 268 | ||
Teil IV: Beamtenstatus | 271 | ||
Das Leistungsprinzip | 273 | ||
I. Begriff und Bedeutung | 273 | ||
II. Die Problematik des „Leistungsprinzips" — Grundsätzliches zum Leistungsgrundsatz | 275 | ||
Anhang: Formen der Leistungsanerkennung | 288 | ||
III. Einzelreformprobleme im Zusammenhang mit dem Leistungsprinzip | 289 | ||
Amtsbezeichnungen als Gebot der Rechtsstaatlichkeit | 293 | ||
Verfassungsfeinde im öffentlichen Dienst? | 305 | ||
Arbeitskampf gegen den allmächtigen Steuerstaat | 315 | ||
I. Streikverbot für Beamte, Streikfreiheit für Angestellte — eine unsinnige Regelung | 315 | ||
II. Verbot des Beamtenstreiks — sinnvoll nur bei zeitweiliger Bereitschaft zur Übernahme andersartiger, unterwertiger Tätigkeit | 317 | ||
III. Ersatzanwerbung in der Privatwirtschaft durch den Gesetzgeber | 324 | ||
IV. „Kein Streikbrechen durch Staatsmacht" — Zwang zu pflichtwidrigem Handeln | 328 | ||
Versetzung und Abordnung im Beamtenrecht | 331 | ||
Zusammenfassung | 331 | ||
I. „Versetzung" und „Abordnung" — zwei Rechtsinstitute | 331 | ||
1. Entweder Versetzung — oder Abordnung | 331 | ||
2. Bezeichnung als Versetzung oder Abordnung — ohne Bedeutung | 332 | ||
II. Übertragung eines „neuen Amtes" | 332 | ||
1. Die Amtsbegriffe | 332 | ||
2. Wechsel des abstrakt-funktionellen Amtes bei Versetzung | 333 | ||
3. Wechsel des konkret-funktionellen Amtes, des „Dienstpostens" — Abordnung | 334 | ||
III. Versetzung oder Abordnung — mögliche einzelne Abgrenzungskriterien | 335 | ||
1. Planstelle bei der aufnehmenden Behörde | 335 | ||
2. Regelung der Bezahlung durch die aufnehmende Behörde | 336 | ||
3. Die Formulierung der Amtswechselverfügungen | 337 | ||
4. Die Tätigkeit „für die neue Behörde" | 338 | ||
5. Die Amtsbezeichnung | 339 | ||
IV. Der Amtswechsel auf Zeit — notwendig Abordnung, nicht Versetzung | 340 | ||
1. Das entscheidende Abgrenzungskriterium Versetzung — Abordnung: die (beabsichtigte) Dauer des Amtswechsels | 340 | ||
a) Versetzung — auf Dauer | 340 | ||
b) Abordnung — auf Zeit | 340 | ||
2. Notwendigkeit und grundsätzliche Bedeutung des Kriteriums der Dauer zur Abgrenzung von „Versetzung" und „Abordnung" | 341 | ||
a) Unmöglichkeit anderer eindeutiger Abgrenzung | 341 | ||
b) Verfassungsgrundsätzliche Bedeutung — „keine Ämter auf Zeit" | 342 | ||
V. Die Beendigung der Abordnung und Versetzung — Rückkehr des Beamten zur Stammbehörde | 343 | ||
1. Die Beendigung der Abordnung | 343 | ||
2. Beendigung der Versetzung durch (weitere) Versetzung, insbesondere Rückversetzung | 344 | ||
3. „Rückversetzung" als „Rückabordnung"? | 344 | ||
VI. Personalvertretungsrecht | 345 | ||
1. Amtswechselverfügung und Personalrat | 345 | ||
2. Beendigung und Verlängerung der Abordnung | 346 | ||
VII. Das „dienstliche Bedürfnis" für Abordnung und Versetzung | 347 | ||
1. Voll nachprüfbarer unbestimmter Rechtsbegriff | 347 | ||
2. Begründung im Einzelfall, nicht allgemein-formelhaft | 348 | ||
3. „Bewertungszuständigkeit" der Behörde? | 348 | ||
4. Die Ermessensentscheidung der Behörde über das Vorliegen des „dienstlichen Interesses" | 349 | ||
Der Standort des höheren Dienstes im Beamtenverfassungsrecht | 351 | ||
Zur Laufbahngruppenordnung | 351 | ||
I. Der höhere Dienst und die Einebnungskrise der Laufbahngruppenordnung | 351 | ||
1. Einebnungstendenzen in der Besoldung | 352 | ||
2. Laufbahnrechtliche Angleichungen | 354 | ||
3. Die Grundsatzkritik an den Laufbahngruppen: „Laufbahn nach Funktion" | 357 | ||
II. Der höhere Dienst und das Beamtenverfassungsrecht | 359 | ||
1. Laufbahngruppenordnung als hergebrachter Grundsatz | 359 | ||
2. Der höhere Dienst und die Grundstrukturen des Beamtenverfassungsrechts | 361 | ||
III. Bildungsentscheidungen der Verfassung als Grundlagen des höheren Dienstes | 364 | ||
1. Der Zusammenhang von Bildungsentscheidung und Dienstpolitik | 364 | ||
2. Das Problem Fachhochschule | 365 | ||
IV. Schlußbemerkung — die Notwendigkeit einer funktionalen Begründung des höheren Dienstes | 367 | ||
Sonderopfer — Solidaritätspflicht bei Arbeitslosigkeit und knappen Finanzen? | 369 | ||
Besondere Opfer aus besonderer Treue? | 373 | ||
Arbeitsplatzsicherheit im öffentlichen Interesse | 376 | ||
Fehlvorstellungen über Einkommenslage und Personalkosten | 378 | ||
Der Vorwurf: „Zu viele Staatsaufgaben" — kein Solidaritätsargument gegenüber Beamten | 380 | ||
Das Beamtentum — Institution politischer Solidarität | 381 | ||
„Zulageneinfrierung" auf Dauer — ein Verfassungsrisiko | 385 | ||
I. „Einfrierung der Bundesbankzulage" — Fragestellung der Untersuchung | 385 | ||
1. Die „Einfrierung" der Bundesbankzulage und ihre Auswirkungen | 385 | ||
2. Bemühungen um „Entfrierung" der Bundesbankzulage | 387 | ||
3. Verfassungsrechtliche und rechtspolitische Fragestellung | 388 | ||
II. Die Bundesbankzulage im Gefüge der Besoldung — Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers | 389 | ||
1. Die Bundesbankzulage — keine Amtszulage | 390 | ||
2. Erschwerniszulage, Mehrarbeitsvergütung? | 390 | ||
3. Die Bundesbankzulage — keine Stellenzulage | 391 | ||
4. Wettbewerbszulage? | 392 | ||
5. Die Bundesbankzulage — eine Stellenzulage sui generis | 393 | ||
6. Die gesetzgeberische Freiheit der Besoldungsgestaltung und die Zulagen | 395 | ||
III. Die Einfrierung der Bundesbankzulage und die Grenzen des Ermessens in der Besoldungsgesetzgebung | 396 | ||
1. Ablehnung von Zulagen — ein unsachliches Argument für die „Einfrierung" | 396 | ||
2. Zulagenkürzung und Alimentationsprinzip | 397 | ||
3. Anpassungsverpflichtung und „veränderte Verhältnisse" — eine Rechtfertigung für die Einfrierung? | 400 | ||
4. Veränderungen der Besoldungsstruktur aus Spargründen? | 402 | ||
5. Grenzen einer Umbewertung: gesetzgeberische Strukturentscheidung, Leistungsprinzip | 403 | ||
6. Attraktivität — Anreiz für den Dienst bei der Bundesbank | 405 | ||
7. Resultat: Die „Aufzehrklausel" hinsichtlich der Bundesbankzulage ist aufzuheben | 407 | ||
Schlußergebnis | 409 | ||
Sozialversicherungspflicht für Ruhestandsbeamte? | 410 | ||
I. Fragestellung: Die Beamtenpensionen als „den Renten vergleichbare Einnahmen" | 410 | ||
II. Die Einbeziehung der Beamtenpensionen in die Berechnungsgrundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung nach Beamtenrecht | 413 | ||
1. Die Freistellung der Beamten von der Versicherungspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung | 413 | ||
a) Die Bestimmungen der Reichsversicherungsordnung | 413 | ||
b) Die Versicherungspflicht hinsichtlich nichtbeamtlicher Tätigkeit von Beamten | 414 | ||
c) Grundsätzliche Sozialversicherungspflicht auch der Beamten? | 415 | ||
d) Pensionen als Berechnungsgrundlagen für die gesetzliche Krankenversicherung — nicht „Abbau von Doppelversorgung", sondern nichtsystemkonforme Entwicklung | 416 | ||
2. Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung vom „Ruhegehalt als Alimentation"? | 420 | ||
a) Die Beamtenpension als Alimentation — der Ruhestand als Fortwirkung des Beamtenstatus | 420 | ||
b) Das Wesen der Alimentation: Globalsicherung des Beamten — ihr Unterschied zum Lohn der Arbeitnehmer | 422 | ||
c) Unvereinbarkeit der „Pensionen als Beitragsgrundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung" mit dem Alimentationscharakter des Ruhegehalts | 427 | ||
3. Unvereinbarkeit mit dem System der Beihilfen | 434 | ||
a) Beihilfen im Krankheitsfall — Ausdruck eines hergebrachten Grundsatzes des Berufsbeamtentums? | 434 | ||
b) Das Ergänzungsverhältnis von Beihilfen und Besoldung/ Versorgung | 436 | ||
c) Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung auf der Grundlage von Pensionen — angesichts der Beihilfen eine unzulässige Form der Krankenfursorge | 438 | ||
4. Keine Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung für Beamte — Notwendigkeit der Systemtrennung in der Krankenfürsorge zwischen Beamten und Arbeitnehmern | 445 | ||
a) Die Unzulässigkeit der Einbeziehung der Beamten in die gesetzliche Krankenversicherung | 445 | ||
b) Systemzusammenführung über „ Sozialstaatlichkeit "? | 446 | ||
c) Wahlmöglichkeit für betroffene Rentner-Pensionäre zwischen Sozialversicherung und beamtenrechtlicher Krankenversorgung | 449 | ||
III. Sozialversicherungsrechtliche Bedenken gegen eine Sozialversicherungspflicht der Pensionen | 452 | ||
1. Verletzung von Rechten der sozialversicherten Beamten | 453 | ||
a) Kein Zuschuß für die Leistungen aufgrund der Pensionen | 453 | ||
b) Beitragspflicht von der Pension — eine gegenleistungslose Sonderabgabe | 454 | ||
c) Entwertung der Rentner-Rechte der Rentner-Pensionäre | 455 | ||
2. Berührung von Rechten der Versichertengemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung | 457 | ||
3. Die Einbeziehung der (Ruhestands-)Beamten in die gesetzliche Krankenversicherung — Verletzung der „Schutzbedürftigkeit" als Grundlage der Sozialversicherung | 459 | ||
IV. Verfassungswidrige Folgerungen aus der „Verpflichtung der Pensionäre zur gesetzlichen Krankenversicherung": Sozialversicherungspflicht für alle Beamten | 462 | ||
1. Einbeziehung aller Ruhestandsbeamten in die gesetzliche Krankenversicherung | 463 | ||
2. Soziale Krankenversicherungspflicht für alle Beamten | 465 | ||
3. Und am Ende: Rentenversicherung für die Beamten — Lohn für Beamte | 466 | ||
Kurzfassung | 467 | ||
Teil V: Mitbestimmung | 473 | ||
Mitbestimmung im öffentlichen Dienst | 475 | ||
Vorbemerkung | 475 | ||
I. Die bisherigen Vorschläge und Lösungen | 476 | ||
II. Arbeitsrechtliche und betriebsverfassungsrechtliche Begründung für eine direktive Mitbestimmung oder deren Erweiterung — Anwendbarkeit auf den öffentlichen Dienst | 483 | ||
1. Effizienzsteigerungen durch Kooperation | 484 | ||
2. Soziale Sicherung der Arbeitnehmer | 487 | ||
3. Gleiche Bedeutung von Kapital und Arbeit | 489 | ||
4. „Demokratisierung" | 492 | ||
a) „Wirtschaftsdemokratie " und Demokratisierung des öffentlichen Dienstes | 492 | ||
b) Mögliche Begründung für eine Notwendigkeit der Demokratisierung des öffentlichen Dienstes | 494 | ||
c) Demokratisierung zum Schutz der Menschenwürde? | 495 | ||
d) Übertragung des Demokratiegebotes der Verfassung auf „Gesellschaft", „Wirtschaft", öffentlichen Dienst? | 496 | ||
e) „Machtbändigung", „Übertragung des Gewaltenteilungsprinzips der Verfassung auf „Gesellschaft", „Wirtschaft", öffentlichen Dienst | 500 | ||
III. Gründe gegen die allgemeine Zulässigkeit einer direktiven Mitbestimmung im öffentlichen Dienst — Grenzen derselben | 503 | ||
1. Zweifelhafte Gründe gegen die Zulässigkeit direktiver Mitbestimmung | 503 | ||
a) Charakter des öffentlichen Dienstes | 503 | ||
b) Organisationsstruktur des öffentlichen Dienstes | 503 | ||
c) Status des Beamten, insbesondere Treue- und Gehorsamspflicht | 505 | ||
d) Effizienz der Erfüllung der Staatsaufgaben | 507 | ||
2. Insbesondere: Unvereinbarkeit direktiver Mitbestimmung mit der Erfüllung öffentlicher Aufgaben? | 508 | ||
a) Fragestellung: Begriff „Mitbestimmung" | 508 | ||
b) Der Begriff der „öffentlichen Aufgabe" | 509 | ||
c) Direktive Mitbestimmung als „Erfüllung öffentlicher Aufgaben in privatem Interesse" | 510 | ||
3. Direktive Mitbestimmung als Ausschaltung parlamentarischer Kontrolle | 512 | ||
a) Die Rechte von Parlament und Regierung im System der Gewaltenteilung | 512 | ||
b) Die Durchbrechung der parlamentarischen Verantwortlichkeit — die „ministerialfreien Räume" | 514 | ||
c) Zulässigkeit direktiver Mitbestimmung in Analogie zu einzelnen Fällen kontrollfreier Bindung der Exekutivtätigkeit | 517 | ||
d) Spezielle verfassungsrechtliche Legitimation direktiver Mitbestimmung | 518 | ||
4. Direktive Mitbestimmung als Verletzung gemeindeverfassungsrechtlicher Grundsätze | 520 | ||
a) Die Fragestellung | 520 | ||
b) Verletzung von Gewaltenteilung und Gewaltenkontrolle im Kommunalbereich (Art 28 Abs. 1 GG) | 521 | ||
c) Verletzung gemeindlicher Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 GG) | 522 | ||
5. Exkurs: Direktive Mitbestimmung und Rechtsschutz | 524 | ||
a) Gerichtlicher Rechtsschutz | 524 | ||
b) Außergerichtlicher Rechtsschutz | 525 | ||
6. Ergebnis — der verbleibende Raum für Formen direktiver Mitbestimmung | 526 | ||
a) Die Unzulässigkeit letztentscheidender Mitbestimmung | 526 | ||
b) Direktive Mitbestimmung mit beratender Stimme | 527 | ||
c) Der Gewerkschaftseinfluß in der direktiven Mitbestimmung | 528 | ||
IV. Direktive Mitbestimmung in der Hoheitsverwaltung | 531 | ||
1. Der Begriff der Hoheitsverwaltung | 531 | ||
2. Mögliche Bedeutung direktiver Mitbestimmung in der Hoheitsverwaltung | 532 | ||
3. Verstärktes Gewicht der Argumente gegen eine direktive Mitbestimmung im Bereich der Hoheitsverwaltung | 533 | ||
V. Direktive Mitbestimmung in der Leistungsverwaltung | 534 | ||
1. Begriff der Leistungsverwaltung | 534 | ||
2. Die These von der Gleichartigkeit von Leistungsverwaltung und Privatwirtschaft | 536 | ||
a) Mitbestimmung allein nach der Rechtsform | 536 | ||
b) Private als Leistungsträger | 537 | ||
c) Fragwürdigkeit öffentlicher Zweckbindung in der Leistungsverwaltung | 538 | ||
d) Zweifel an der Zuordnung der Daseinsvorsorge zur „Verwaltung" | 539 | ||
e) Parlamentarische Kontrolle der Leistungsverwaltung? | 540 | ||
3. Unterschiede von Leistungsverwaltung und Privatwirtschaft — Gründe gegen die Zulässigkeit direktiver Mitbestimmung | 541 | ||
a) Die Besonderheiten echter Leistungsverwaltung | 541 | ||
b) Parlamentarische Kontrolle als Wesenselement der Daseinsvorsorge durch öffentliche Leistung | 543 | ||
c) Folgerung aus diesen Unterschieden: Unzulässigkeit direktiver Mitbestimmung | 544 | ||
d) Ausnahme für öffentliche Daseinsvorsorge in privatrechtlichen Formen | 546 | ||
VI. Direktive Mitbestimmung im Bereich „reiner" Fiskaltätigkeit | 548 | ||
1. Der Begriff „Fiskaltätigkeit" | 548 | ||
2. Die Zulässigkeit direktiver Mitbestimmung | 550 | ||
VII. Folgerungen für die Zulässigkeit direktiver Mitbestimmung bei genossenschaftlicher (Selbst-)Verwaltung, insbesondere im Bereich der Sozialversicherung | 551 | ||
VIII. Direktive Mitbestimmung durch Ausweitung der Personalratsmitbestimmung | 553 | ||
1. Die Tendenzen zur Ausweitung der Rechte der Personalvertretungen — Die Fragestellung | 553 | ||
2. Die Ausweitung der Mitbestimmung in Personalangelegenheiten | 555 | ||
3. Ausweitung der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten | 558 | ||
IX. Zusammenfassung der Ergebnisse | 560 | ||
Literaturverzeichnis | 562 | ||
Mitbestimmung im öffentlichen Dienst — innere Kontrolle der Staatsgewalt | 570 | ||
I. Die Unzulässigkeit letztentscheidender Mitbestimmung im öffentlichen Dienst | 570 | ||
II. Mitbestimmungsansätze im Bereich der Exekutive | 571 | ||
III. Begründungsmöglichkelten für eine Personalmitsprache im öffentlichen Dienst | 573 | ||
IV. Mitbestimmung als Initiativgewalt | 578 | ||
Vorgesetztenwahl? dargestellt am Beispiel der Schulleiterwahl | 580 | ||
I. Vorbemerkung: Bedeutung der Untersuchung und Fragestellung | 580 | ||
II. Vereinbarkeit der Einschaltung von Gremien und der Bestellung auf Zeit mit dem Grundgesetz | 583 | ||
1. Die Wahl der Schulleiter | 583 | ||
a) Die Wahl durch die Lehrer und die Staatsformentscheidungen des Grundgesetzes | 583 | ||
aa) Repräsentative Demokratie | 583 | ||
bb) Gewaltenteilung | 586 | ||
cc) Parlamentarisches Prinzip — Ministerverantwortlichkeit | 588 | ||
b) Wahl durch Eltern- und Schülervertreter und die Staatsformentscheidungen des Grundgesetzes | 591 | ||
c) Unzulässigkeit „majoritätsfreier" Wahlkollegien | 593 | ||
d) Die Wahl der Schulleiter und das Beamten-Verfassungsrecht des Grundgesetzes | 594 | ||
aa) Übertragung hoheitlicher Befugnisse auf Eltern- und Schülervertreter | 594 | ||
bb) Enthierarchisierung der Personalangelegenheiten der Beamten | 595 | ||
cc) Abhängigkeit der Schulleiter | 596 | ||
dd) Gefahren für das Leistungsprinzip — Schwierige Qualifikationsbeurteilung | 597 | ||
e) Rechtfertigung der Schulleiterwahl durch Analogie zu den kommunalen Wahlbeamten? | 598 | ||
aa) Kommunale Wahlbeamte — eine kraft besonderer Verfassungsbestimmung zulässige Institution | 598 | ||
bb) Die besonderen Funktionen der kommunalen Wahlbeamten | 599 | ||
2. Die Übertragung von Funktionen (Ämtern) auf Zeit | 600 | ||
a) Unvereinbarkeit mit Demokratie, Gewaltenteilung, parlamentarischem Prinzip? | 600 | ||
aa) Unzulässigkeit wahlweiser Bestellung auf Zeit | 600 | ||
bb) Überwiegende Gründe für eine Vereinbarkeit der Bestellung auf Zeit mit Art. 20 GG | 601 | ||
b) Verstoß gegen das Beamtenverfassungsrecht des Grundgesetzes | 602 | ||
aa) Beeinträchtigung der Unabhängigkeit des Beamten | 602 | ||
bb) Umgehung des Lebenszeitprinzips | 603 | ||
cc) Unvereinbarkeit mit dem „Amts-Begriff" | 604 | ||
c) Analogie zu den „Beamten auf Zeit"? | 605 | ||
III. Zulässigkeit der wahlweisen Bestellung von Schulleitern auf Zeit nach Schul-Verfassungsrecht? | 607 | ||
1. Die Fragestellung: Rechtfertigung der Regelungen durch die „besondere Situation der Schule" | 607 | ||
2. „Demokratisierung" und „demokratische Aufgabe" der Schule | 610 | ||
a) Auflösung des „Herrschaftsverbandes Schule" durch „Demokratisierung von unten" | 610 | ||
aa) Die These | 610 | ||
bb) Kritik | 612 | ||
b) Demokratisierung aus dem „demokratischen Auftrag der Schule"? | 615 | ||
aa) These | 615 | ||
bb) Kritik | 616 | ||
3. Die angebliche Wandlung des Begriffs der „Schulaufsicht" | 618 | ||
a) These | 618 | ||
b) Kritik — Allgemeines | 619 | ||
c) Die Entwicklung der Schulaufsicht und der heutige Schulaufsichtsbegriff | 620 | ||
aa) Historische Tradition: Volles staatliches Leitungsrecht | 620 | ||
bb) Die Kritik am umfassenden Aufsichtsbegriff | 621 | ||
cc) Exkurs: Kommunalautonomie und staatliche Schulaufsicht | 623 | ||
dd) Exkurs: Privatschulfreiheit und staatliche Schulaufsicht | 626 | ||
ee) Der Schulaufsichtsbegriff des geltenden Verfassungsrechts | 627 | ||
4. „Pädagogische Freiheit" als Begründung der Schulleiterwahl? | 630 | ||
a) Die These | 630 | ||
b) Kritik | 632 | ||
aa) Keine „Freiheit der Lehre" an den Schulen | 632 | ||
bb) Keine Begründung „pädagogischer Freiheit" aus der Meinungsfreiheit | 634 | ||
cc) Keine Analogie zur richterlichen Freiheit | 635 | ||
c) Die Bedeutung der „pädagogischen Freiheit" | 636 | ||
5. Elternrecht und Schulleiterwahl | 638 | ||
a) Die These: Mitbestimmungsrecht der Eltern aufgrund von Art. 6 Abs. 2 GG | 638 | ||
aa) Die Begründung des Elternrechts und die Mitbestimmung | 638 | ||
bb) Das Zurücktreten des Elternrechts in der Reformdiskussion | 639 | ||
b) Kritik: Elternrecht als Mitwirkung, nicht als Mitbestimmung | 641 | ||
aa) Die grundsätzliche Abgrenzung von elterlichem und staatlichem Bereich | 641 | ||
bb) Die Beschränkung des Elternrechts auf Mitwirkung | 642 | ||
cc) Das „Hessische Modell" — kein Gegenbeweis | 644 | ||
dd) Das individuelle Freiheitsrecht der Eltern und die kollektive Mitbestimmung durch Elternvertreter | 645 | ||
6. Schülerrecht und Mitbestimmung bei der Bestellung von Schulleitern | 646 | ||
a) These: Schülermitbestimmungsrecht bis zur Schulleiterwahl | 646 | ||
aa) Die Modelle | 646 | ||
bb) Verfassungsrechtliche Begründung des Schülermitbestimmungsrechts | 647 | ||
b) Kritik: Die Schüler sind in Personalangelegenheiten auf Mitwirkung beschränkt | 648 | ||
aa) Widerlegung der Argumente für ein Schülermitbestimmungsrecht, insbesondere: Die Grundrechtsmündigkeit der Schüler | 649 | ||
bb) Begründung der Unzulässigkeit der Schülermitbestimmung aus dem Elternrecht | 651 | ||
cc) Das Schülerrecht als Individualrecht | 652 | ||
IV. Anhang: Die hamburgischen und niedersächsischen Schulreformen — ein Beispiel verfassungswidriger Schulverfassung | 653 | ||
1. Das Hamburgische Schulverfassungsgesetz | 653 | ||
a) Bestellung von Schulleitern auf Zeit | 653 | ||
b) „ Wahl " der Schulleiter | 655 | ||
c) Zusammenhang zwischen Bestellung auf Zeit und Bestellung in Kooperation | 658 | ||
2. Der Vorentwurf eines niedersächsischen Schulgesetzes (ENsSchG) | 659 | ||
a) Bestellung des Schulleiters auf Zeit | 659 | ||
b) „Wahl" der Schulleiter | 662 | ||
Teil VI: Reform | 665 | ||
Reform der Mitte. Der Beamte zwischen Staatsdiener und Staatsarbeiter | 667 | ||
I. Reform zwischen „Fortschritt" und „Tradition" | 667 | ||
II. Keine „Reform gegen die Vergangenheit" | 668 | ||
III. Das Wesen des öffentlichen Dienstes verlangt „Reform der Mitte" | 668 | ||
IV. Beispiele für eine Reform zwischen Extremen | 670 | ||
V. Synthese in einem reformierten Berufsbeamtentum | 676 | ||
Die Verantwortung der Beamten in der demokratischen Ordnung. Zur Reform des öffentlichen Dienstrechts | 678 | ||
Verfassungsreform des öffentlichen Dienstrechts? | 682 | ||
I. Nach der Wiedervereinigung — erstmals eine „echte Verfassungsrevision"? | 682 | ||
1. Das Grundgesetz — eine „beruhigte Verfassung" | 682 | ||
2. Wiedervereinigung — Anlaß zum „verfassungsrechtlichen Aufräumen"? | 683 | ||
3. Keine „Grundrechts-Revision" — Beispiel: Eigentumsrecht | 685 | ||
II. Abschaffung des Berufsbeamtentums — „Verfassungsänderung aus Wiedervereinigung"? | 686 | ||
1. Die Forderung nach Streichung des Art. 33 Abs. 4 und 5 GG | 686 | ||
2. Keine Beamten in der früheren DDR — auch nicht im wiedervereinigten Deutschland? | 688 | ||
III. Aufgabe des Beamtenstatus — ein Weg nach Europa? | 690 | ||
1. Keine „Schnellschuß-Revision" unter europäischem Vorwand | 690 | ||
2. Das deutsche Beamtenrecht — „Fremdkörper in Europa"? | 691 | ||
IV. „Privatisierung der Verwaltung" | 692 | ||
V. Ausblick: Den „Beruf unserer Zeit" zur Verfassunggebung überdenken | 694 | ||
Sachregister | 696 |