Auskünfte und Zusagen von Finanzbehörden
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Monreal, A. (1967). Auskünfte und Zusagen von Finanzbehörden. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-41755-1
Monreal, Alfred. Auskünfte und Zusagen von Finanzbehörden. Duncker & Humblot, 1967. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-41755-1
Monreal, A (1967): Auskünfte und Zusagen von Finanzbehörden, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-41755-1
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Auskünfte und Zusagen von Finanzbehörden
Schriften zum Steuerrecht, Vol. 2
(1967)
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Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 12 | ||
Erster Teil: Begriff und Rechtsnatur der „Auskunft“ und „Zusage“ | 15 | ||
Erster Abschnitt: Die Begriffe „Auskunft“ und „Zusage“ | 15 | ||
I. Der Begriff „Auskunft“ | 15 | ||
1. Im allgemeinen Sprachgebrauch | 15 | ||
2. Im Steuerrecht | 15 | ||
II. Die Arten der Auskunft im Steuerrecht | 16 | ||
1. Die Rechtsauskunft | 16 | ||
a) als Tatbestandsauskunft | 16 | ||
b) als Rechtsfolgenauskunft | 17 | ||
2. Die Tatsachenauskunft | 17 | ||
3. Die Tatsachen- und Rechtsfolgenauskunft | 18 | ||
III. Die „Auskunft allgemeiner Art“ und die „konkrete Auskunft | 18 | ||
1. Die Auskunft allgemeiner Art | 18 | ||
2. Die konkrete Auskunft | 19 | ||
IV. Der Begriff der Zusage und sein Verhältnis zum Begriff der Auskunft | 19 | ||
1. Im Sprachgebrauch | 19 | ||
2. Im Steuerrecht | 20 | ||
V. Kritik und Stellungnahme | 22 | ||
VI. Die Arten der Zusage | 26 | ||
1. Die Zusage, einen bestimmten Sachverhalt rechtlich in einer bestimmten Art und Weise zu behandeln | 26 | ||
2. Die Zusage, einen Sachverhalt zu unterstellen | 27 | ||
VII. Die Abgrenzung der „Auskunft“ und „Zusage“ von anderen Erklärungen, insbesondere von „Vorbesprechungen“ und „allgemein gehaltenen Erörterungen“ | 27 | ||
Zweiter Abschnitt: Die Rechtsnatur der „Auskunft“ und „Zusage“ | 33 | ||
I. Die Problematik | 33 | ||
1. Der Begriff der „Verfügung“ im Sinne der AO | 33 | ||
2. Der Steuerverwaltungsakt | 34 | ||
II. Die Rechtsnatur der in den Steuergesetzen vorgesehenen Auskünfte von Finanzbehörden an Steuerpflichtige | 36 | ||
1. Die Rechtsnatur der Zolltarifauskunft | 36 | ||
2. Die Auskunft gemäß § 56 LStDV, die sog. Lohnsteueranrufungsauskunft | 37 | ||
3. Die Rechtsnatur der Auskunft gemäß § 128 LAG | 38 | ||
III. Die Rechtsnatur der in den Steuergesetzen nicht vorgesehenen Auskünfte und Zusagen von Finanzbehörden an Steuerpflichtige | 39 | ||
1. Die Rechtsnatur der Auskunft | 39 | ||
a) Die Rechtsprechung | 39 | ||
b) Die Literatur und die eigene Untersuchung | 40 | ||
2. Die Rechtsnatur der Zusage | 45 | ||
a) Die Rechtsprechung | 46 | ||
b) Die Literatur | 48 | ||
c) Stellungnahme | 49 | ||
Zweiter Teil: Bedeutung und Wirkung der Lohnsteueranrufungsauskunft (§ 56 LStDV) und Auskunft nach § 128 LAG | 55 | ||
Erster Abschnitt: Die Lohnsteueranrufungsauskunft | 55 | ||
I. Einleitung | 55 | ||
II. Die Bedeutung der Lohnsteueranrufungsauskunft, die dem Arbeitgeber erteilt worden ist, für die Haftung desselben | 56 | ||
III. Die Bedeutung der Lohnsteueranrufungsauskunft, die dem Arbeitgeber erteilt worden ist, für die Steuerschuld des Arbeitnehmers | 61 | ||
IV. Die Bedeutung der Lohnsteueranrufungsauskunft, die dem Arbeitnehmer erteilt worden ist | 62 | ||
Zweiter Abschnitt: Die Auskunft gemäß § 128 LAG | 63 | ||
Dritter Teil: Die Bedeutung der im Gesetz nicht vorgesehenen Auskünfte und Zusagen für das Steuerfestsetzungs(Veranlagungs-)verfahren | 65 | ||
Erster Hauptabschnitt: Die konkrete Rechtsauskunft und die Zusage einer bestimmten rechtlichen Behandlung eines Sachverhalts. Die Rechtfertigung der Zusammenbehandlung von Rechtsauskunft und Zusage und Problemstellung | 65 | ||
Erster Abschnitt: Die „unrichtige“ Rechtsauskunft und Zusage | 69 | ||
I. Die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs | 69 | ||
II. Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs | 71 | ||
A. Der gegenwärtige Stand der Rechtsprechung | 71 | ||
B. Die Entwicklung der BFH-Rechtsprechung | 73 | ||
III. Die Rechtsprechung der Finanzgerichte | 81 | ||
IV. Die steuerrechtliche Literatur zu dem gestellten Problem | 82 | ||
A. Die Autoren, die eine Bindung der Finanzbehörden an unrichtige Rechtsauskünfte und Zusagen ablehnen | 83 | ||
B. Die Autoren, die eine Bindung der Finanzbehörden an unrichtige Rechtsauskünfte und Zusagen bejahen | 86 | ||
V. Der eigene Standpunkt | 94 | ||
Zweiter Abschnitt: Die „unzutreffende“ Rechtsauskunft und Zusage | 101 | ||
Erster Unterabschnitt: Andere Auslegung oder Ausdeutung des Gesetzes | 101 | ||
I. Vorbemerkung | 101 | ||
II. Die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofes | 101 | ||
A. Die Behörde legt das Gesetz nachträglich anders aus | 101 | ||
B. Die Behörde hält nachträglich eine andere Ausdeutung eines. Gesetzesbegriffes für zutreffend | 102 | ||
III. Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes | 103 | ||
A. Die Behörde legt das Gesetz nachträglich anders aus | 103 | ||
B. Die Behörde hält nachträglich eine andere Ausdeutung eines Gesetzesbegriffes für zutreffend | 106 | ||
IV. Die Rechtsprechung der Finanzgerichte | 114 | ||
V. Die Literatur | 114 | ||
VI. Stellungnahme | 116 | ||
Zweiter Unterabschnitt: Andere Ermessensausübung | 121 | ||
I. Vorbemerkung | 121 | ||
II. Die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofes | 122 | ||
III. Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes | 123 | ||
IV. Die Literatur | 125 | ||
V. Stellungnahme | 125 | ||
Dritter Abschnitt: Die einzelnen Voraussetzungen, unter denen eine Bindung an Auskünfte und Zusagen angenommen werden kann | 126 | ||
Vorbemerkung | 126 | ||
I. Der Steuerpflichtige muß dem Finanzamt in seiner eigenen Steuerangelegenheit einen bestimmten Sachverhalt unterbreiten und zu erkennen geben, daß er hinsichtlich dieses Sachverhalts eine verbindliche Auskunft oder Zusagen erstrebt | 126 | ||
II. Wird die finanzbehördliche Erklärung nur mündlich erteilt, so liegt die Vermutung nahe, daß nur eine unverbindliche Meinungsäußerung – keine Auskunft oder Zusage – gegeben ist | 132 | ||
III. Das Finanzamt muß durch seine Beamten, die für die spätere Veranlagung zuständig sind, die erbetene Auskunft oder Zusage geben | 134 | ||
IV. Der Bindungs„wille“. Vorbehalte in der Bindung schließen die Bindung aus | 148 | ||
V. Die Auskunft oder Zusage muß vor dem Abschluß des Geschäfts gegeben und ursächlich für den Abschluß des Geschäfts gewesen sein | 155 | ||
VI. Der Steuerpflichtige muß darauf vertrauen und vertrauen dürfen, daß die Auskunft bzw. Zusage zutreffend ist und die Finanzbehörde sich bei der später erfolgenden Steuerfestsetzung danach richtet. Er muß die zur Bindung notwendigen Dispositionen in diesem Vertrauen treffen | 168 | ||
VII. Weil erfahrungsgemäß die Finanzbehörden vorbehaltlose Auskünfte und Zusagen nur selten geben, muß der Steuerpflichtige, der behauptet, vom Finanzamt eine Auskunft oder Zusage erhalten zu haben, entsprechende Tatsachen darlegen. Unklarheiten gehen zu seinen Lasten | 178 | ||
VIII. Hat das Finanzamt eine Auskunft bzw. Zusage für einen Dauertatbestand gegeben, so kann es im allgemeinen seine Erklärung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In solchen Fällen kann sich der Steuerpflichtige bei seinen geschäftlichen Maßnahmen auf die veränderte Lage einstellen | 181 | ||
Zweiter Hauptabschnitt: Die konkrete Tatsachenauskunft | 186 | ||
I. Vorbemerkung | 186 | ||
II. Die Bedeutung der falschen Tatsachenauskunft für die Haftung eines Steuerpflichtigen | 186 | ||
III. Die Bindungswirkung der falschen Tatsachenauskunft | 187 | ||
Dritter Hauptabschnitt: Die Zusage, einen Sachverhalt zu unterstellen | 189 | ||
Vierter Teil: Die Bedeutung der im Gesetz nicht vorgesehenen Auskünfte und Zusagen für das Berichtigungsverfahren | 191 | ||
I. Vorbemerkung | 191 | ||
II. Die Rechtsprechung | 191 | ||
III. Die Literatur | 193 | ||
IV. Stellungnahme | 193 | ||
Fünfter Teil: Die Bedeutung der im Gesetz nicht vorgesehenen Auskünfte und Zusagen für das Rechtsmittelverfahren | 195 | ||
I. Vorbemerkung | 195 | ||
II. Die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofes | 195 | ||
III. Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes | 197 | ||
IV. Die Rechtsprechung der Finanzgerichte | 199 | ||
V. Die Literatur | 199 | ||
VI. Stellungnahme | 199 | ||
Literaturverzeichnis | 205 | ||
Sachverzeichnis | 217 |