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Der Bereicherungsausgleich in Dreiecksverhältnissen unter besonderer Berücksichtigung der Anweisungsfälle

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Meyer, U. (1979). Der Bereicherungsausgleich in Dreiecksverhältnissen unter besonderer Berücksichtigung der Anweisungsfälle. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-44286-7
Meyer, Udo. Der Bereicherungsausgleich in Dreiecksverhältnissen unter besonderer Berücksichtigung der Anweisungsfälle. Duncker & Humblot, 1979. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-44286-7
Meyer, U (1979): Der Bereicherungsausgleich in Dreiecksverhältnissen unter besonderer Berücksichtigung der Anweisungsfälle, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-44286-7

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Der Bereicherungsausgleich in Dreiecksverhältnissen unter besonderer Berücksichtigung der Anweisungsfälle

Meyer, Udo

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 50

(1979)

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Table of Contents

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Inhaltsverzeichnis 7
Einleitung 13
Erster Teil: Bereicherungsausgleich in Anweisungsfällen 15
§ 1. Vorbemerkung 15
A. Unwirksamkeit der Kausalverhältnisse 15
§ 2. Der Leistungsbegriff der modernen Lehre 16
§ 3. Unwirksamkeit des Deckungs- oder Valutaverhältnisses 17
1. Prüfung einer Leistungsbeziehung 18
2. Teleologische Argumentation unter Berücksichtigung des Zwecks der Leistungskondiktion 18
a) Geltendmachung von Verteidigungsrechten 19
b) Schutz vor Einwendungen aus den Rechtsbeziehungen des Vertragspartners zu einem Dritten und richtige Verteilung des Insolvenzrisikos 20
3. Kondiktionsverhältnisse bei angenommener Anweisung, § 784 21
4. Zulassung des Durchgriffs analog § 822* bei einer „Unentgeltlichkeitscausa“ im Valutaverhältnis 23
§ 4. Unwirksamkeit beider Kausalverhältnisse – „Doppelmangel“ 25
§ 5. Der Bereicherungsausgleich im einzelnen 26
I. Erlangtes Etwas 26
1. Darstellung der verschiedenen Ansichten 26
a) Unwirksamkeit des Deckungsverhältnisses 26
b) Unwirksamkeit beider Kausalverhältnisse 27
2. Methode zur Feststellung der Bereicherung (des „Erlangten“) 28
a) Differenztheorie 28
b) Abstellen auf das primär Erlangte 28
3. Bestimmung des erlangten Etwas bei der abgekürzten Lieferung 31
a) Der ‚Gegenstand als solcher‘ als das erlangte Etwas 31
b) Der wirtschaftliche Wert des Gegenstandes als das erlangte Etwas 32
II. Auswirkungen des Valutaverhältnisses auf den Bereicherungsausgleich im Deckungsverhältnis 34
1. Darstellung der herrschenden Ansicht und Ausgangspunkt der eigenen Lösung 34
2. Auslegung des § 818 III 35
a) Herkömmliche Auffassungen 36
b) Kritik an dem herrschenden Verständnis des § 818 III – Saldotheorie 38
c) Kriterium der „vermögensmäßigen Entscheidung“ 42
d) Exkurs: Allgemeine Brauchbarkeit des Kriteriums der „vermögensmäßigen Entscheidung“ im Rahmen des § 818 III 44
III. Die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung im Deckungsverhältnis bei Fehlen ‚negativer Ereignisse‘ im Valutaverhältnis 47
1. „Kondition der Kondiktion“ 48
a) Dogmatische Bedenken 48
b) Praktikabilitätserwägungen 49
2. Eigene Ansicht 51
– Selbständige Abwicklung der Kausalverhältnisse 52
– Einwände 52
§ 6. Ergebnis für den Bereicherungsausgleich in Anweisungsfällen bei Unwirksamkeit der Kausalverhältnisse 54
B. Fehlen oder Unwirksamkeit der Anweisung 55
§ 7. Vorbemerkung und Überleitung 55
§ 8. Fehlen der Anweisung 56
I. Formale Begründung für die Gewährung des Durchgriffs 58
1. „Sphärentheorie“ und Gedanke der Geschäftsgrundlage 58
2. Zurechnung der Überweisung oder Zahlung der Bank an den Empfänger als Leistung des ‚Anweisenden‘ an den Empfänger und Kritik an der Argumentation des BGH 60
a) Zurechnung als Leistung des Anwesenden 60
b) Argumentation des BGH und ihre Kritik 62
– Gesichtspunkt der Verlanlassung 62
– Widerspruch zur „Sicht des Empfängers“ 64
c) Die Lösung von Putzo mit dem Gesichtspunkt der Veranlassung 65
II. Abwägung der Interessen der beteiligten Parteien bei Gewährung des Durchgriffs im Falle des anfänglichen Fehlens einer Anweisung 67
1. Das Interesse des Begünstigten am Behaltendürfen des von der Bank Empfangenen 67
a) Darstellung der Interessenlage 67
b) Maßgeblichkeit des Empfängerhorizontes für die Festlegung einer Leistungsbeziehung? 69
ba) Darstellung des Meinungsstands 69
bb) Wertungskriterien und Interessengesichtspunkte 70
bc) Entscheidung für das Abstellen auf die Willensrichtung des Leistenden 71
– Vertrauensschutz 71
– Zurechnung über §§ 133, 157 und das Anfechtungsrecht 73
– Inkongruenz zu den Tatbeständen des Gutglaubenserwerbs 74
bd) Zusammenfassung 77
c) Vertrauensschutz des Empfängers durch Anwendung des § 818 III 78
ca) Voraussetzungen der Anwendbarkeit des § 818 III 78
cb) Widerspruch zur grundsätzlichen Nichtabzugsfähigkeit der an einen Dritten erbrachten Leistung bei der Eingriffskondiktion? 79
– „Jungbullenfall – BGHZ 55, 176 ff.“ – Zulassung der unmittelbaren Kondiktion aus § 951 79
– Einbau fremder Baumaterialien durch einen Bauunternehmer – BGHZ 56, 228 ff. 80
– Gründe für die Ablehnung der Abzugsfähigkeit bei der Eingriffskondiktion 81
– Abweichende Interessenlage 83
cc) Ausnahmsweise Zulassung der Abzugsfähigkeit bei der Eingriffskondiktion 86
d) Zwischenergebnis 87
e) Übertragung des festgestellten Ergebnisses auf die „Anweisungsfälle im Bankverkehr“ 87
ea) Vorbemerkung 87
eb) BGHZ 50, 227 – Kritik an der Entscheidung des BGH und Lösung über Fehlen einer Anweisung 88
ec) Pfisters Argumentation mit der Sicht des Empfängers 89
eca) Reine Tilgungswirkung im Valutaverhältnis 90
ecb) Abwägung des Interessenwiderstreits zwischen Bank und Empfänger 91
– Überbewertung des Vertrauensschutzes 92
– Unwirksamkeit des Valutaverhältnisses 93
– Konkurs des Empfängers 95
2. Interessenlage des vermeintlich Anweisenden 96
3. Die Art der der Bank zugestandenen unmittelbaren Kondiktion 98
4. Zusammenfassung 99
§ 9. Nachträgliche Änderung der Leistungsbestimmung durch den vermeintlich Angewiesenen 100
a) Fehlen eines Vertrauensschadens des Empfängers 100
– Wahlrecht mit Rückwirkung 100
– Wahlrecht mit Wirkung ex-nunc 102
b) Weitere Abwicklung bei Eintritt eines Vertrauensschadens des Empfängers 104
§ 10. Unterfälle des Fehlens einer Anweisung 105
1. Gefälschte Anweisung 105
a) Zulassung der unmittelbaren Kondiktion 105
b) Auswirkung von Schadensersatzansprüchen oder einem vertraglichen Belastungsrecht der Bank auf den Bereicherungsausgleich 107
2. Widerruf einer Anweisung 108
a) Widerruf einer Giroüberweisung 108
aa) Tilgungswirkung 109
ab) Interessenlage 109
– Widerspruch zum ursprünglichen Fehlen einer Anweisung 109
– Fehlen der Anweisung 110
– Empfängerschutz 111
– Interessen des Schuldners und der Bank 112
b) Widerruf eines Schecks 112
ba) Begründung des BGH und die eigene Lösung 113
bb) Interessenabwägung 114
– Widerspruch zum Widerruf einer Giroüberweisung? 114
§ 11. Mängel der Anweisung 117
1. Geschäftsunfähigkeit 117
a) Formale Argumentation unter Berücksichtigung der Ansicht Möschels 117
b) Interessen des Geschäftsunfähigen 119
c) Interessenabwägung zwischen dem Empfänger und der Bank 121
ca) Anwendbarkeit des § 818 III auf Vertrauensschäden 122
cb) Wegfall der Bereicherung beim Schuldner als Vertrauensschaden? 123
2. Anfechtung der Anweisung 124
a) Darstellung des Meinungsstands 124
b) Schadensersatzanspruch als Zurechnungsgrundlage 125
c) Vertrauensschaden und Empfängerschutz 127
3. Konkurs des Anweisenden 130
a) Kenntnis der Bank von der Konkurseröffnung 130
aa) Eigene Lösung über Unwirksamkeit der Anweisung 130
ab) Unbrauchbarkeit des Abstellens auf die Sicht des Empfängers durch den BGH 131
ac) Widersprüche in der Lösung bei Annahme der Wirksamkeit der Anweisung 133
b) Gutgläubigkeit der Bank bezüglich der Konkurseröffnung 134
ba) Bestehen eines Guthabens auf dem Girokonto 135
– Rechtsbeziehung Bank-Gemeinschuldner 135
– Rechtsbeziehung Gemeinschuldner-Empfänger 135
bb) Debetsaldo auf dem Girokonto 136
Zweiter Teil: Bereicherungsausgleich bei Drittleistung und beim Vertrag zugunsten Dritter 139
§ 12. Bereicherungsausgleich bei Drittleistung gemäß §§ 267, 268 139
Vorbemerkung 139
1. Bestehen der Forderung im Valutaverhältnis 140
a) Festlegung des Rückabwicklungsverhältnisses 140
b) Rückabwicklung im einzelnen 141
ba) Schutz des Schuldners vor der Rückgriffskondiktion durch Anwendung des § 814 141
bb) Schutz des Schuldners durch Anwendung des § 818 III 142
bc) Schutz des Schuldners durch analoge Anwendung der §§ 404 ff. auf die Rückgriffskondiktion 143
2. Nichtbestehen der Forderung im Valutaverhältnis 144
a) Festlegung des Rückabwicklungsverhältnisses 144
aa) Darstellung des Meinungsstands 144
ab) Entscheidung für die unmittelbare Kondiktion 145
– Vergleich mit der Drittzahlung nach § 268 145
– Bestehen einer Leistungsbeziehung und Aufdrängung eines Kondiktionsanspruchs 145
– Interesse des Dritten an der unmittelbaren Kondiktion 147
– Abwicklungsschwierigkeiten der Kondiktion der Kondiktion 148
– Interessenlage des Gläubigers, „Erhalten von Einwendungen“ 148
ac) Vertrauensschutz des Empfängers über § 818 III 149
ad) Zusammenfassung 150
§ 13. Bereicherungsausgleich beim Vertrag zugunsten Dritter 328 ff. 151
Vorbemerkung zum Leistungsbegriff 151
I. Vertrag zur Abkürzung des Leistungswegs 152
II. Versorgungs- und Sicherungsverträge 154
1. Darstellung der herrschenden Meinung und ihre Kritik 154
2. Eigener Lösungsvorschlag 155
a) Vergleich der Rechtsstellung des Dritten mit der eines Zessionars 155
b) Interessenlage des Dritten 156
c) Folgerungen aus dem Vergleich zur Zession 158
d) Interessenlage des Versprechenden und des Versprechensempfängers 159
e) Interessenlage bei der Zession 161
f) Zusammenfassung 162
Literaturverzeichnis 163
Entscheidungsregister 170