Menu Expand

Cite BOOK

Style

Latzel, D. (1971). Die Wirkung für nichtig erklärter Steuerrechtsnormen auf bestehende Steuerverwaltungsakte. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42468-9
Latzel, Dieter. Die Wirkung für nichtig erklärter Steuerrechtsnormen auf bestehende Steuerverwaltungsakte. Duncker & Humblot, 1971. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42468-9
Latzel, D (1971): Die Wirkung für nichtig erklärter Steuerrechtsnormen auf bestehende Steuerverwaltungsakte, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-42468-9

Format

Die Wirkung für nichtig erklärter Steuerrechtsnormen auf bestehende Steuerverwaltungsakte

Latzel, Dieter

Schriften zum Steuerrecht, Vol. 8

(1971)

Additional Information

Book Details

Pricing

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhaltsübersicht 7
Abkürzungsverzeichnis 11
A. Die Prüfung der Gültigkeit von Steuerrechtsnormen 13
I. Nichtigerklärung durch das Bundesverfassungsgericht 13
II. Nichtigerklärung durch ein Landesverfassungsgericht 15
III. Inzidente Gültigkeitsprüfung durch andere Gerichte 17
IV. Nichtigerklärung durch § 47 VwGO 18
V. Bisher für nichtig erklärte und dem Bundesverfassungsgericht zur Nachprüfung vorgelegte Steuerrechtsnormen 19
1. Vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärte Steuerrechtsnormen 19
2. Dem Bundesverfassungsgericht zur Nachprüfung vorgelegte Steuerrechtsnormen 22
3. Inzidente Feststellung der Nichtigkeit durch die Gerichte der Finanzgerichtsbarkeit 25
4. Steuerrechtsnormen, die von den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit inzident für ungültig angesehen worden sind 27
B. Wirkung der Nichtigkeit einer Steuerrechtsnorm auf den Steuerverwaltungsakt im konkreten Verfahren, in dem die Steuerrechtsnorm Gegenstand der Prüfung war 28
I. Begriff des Steuerverwaltungsakts 28
II. Wirkung im einzelnen 29
C. Unmittelbare Wirkung der Nichtigkeit einer Steuerrechtsnorm auf sonstige Steuerverwaltungsakte, die auf der nichtigen Norm beruhen 32
I. Das Beruhen auf einer nichtigen Rechtsnorm 32
II. Sind die auf einer nichtigen Rechtsnorm beruhenden Steuerverwaltungsakte selbst nichtig? 35
1. Bedeutung und Wirkung der Nichtigerklärung einer Rechtsnorm 35
a) Wenn eine vorkonstitutionelle Norm infolge des Inkrafttretens des Grundgesetzes verfassungswidrig geworden ist 36
b) Wenn eine nachkonstitutionelle Norm nachträglich verfassungswidrig wird 36
c) Wenn eine nachkonstitutionelle Norm von Anfang an verfassungswidrig ist 37
d) Zusammenfassung 42
e) Ergebnis 42
2. Bewirkt der Mangel einer gültigen normativen Grundlage die Nichtigkeit der vor der gerichtlichen Feststellung der Nichtigkeit der Norm erlassenen Steuerverwaltungsakte? 42
a) Abgrenzung zwischen aufhebbaren und nichtigen Verwaltungsakten 42
b) Kommt einem Verwaltungsakt, dem eine gültige Rechtsgrundlage fehlt, ebenfalls Wirkungskraft zu? 45
c) Ausnahmsweise Nichtigkeit 46
d) Ergebnis 46
III. Besonderheiten für nach Verkündung der gerichtlichen Entscheidung erlassene Steuerverwaltungsakte 47
D. Die weiteren Wirkungen der Nichtigerklärung einer Steuerrechtsnorm auf unanfechtbare Steuerverwaltungsakte, wenn die geschuldeten Steuern vor Feststellung der Nichtigkeit gezahlt worden sind 49
I. Unmittelbare Steuernachforderungen und unmittelbare Erstattungsansprüche 49
II. Können unanfechtbare, einer gültigen gesetzlichen Grundlage entbehrende Steuerverwaltungsakte berichtigt werden? 51
1. Der Begriff der Berichtigung 51
2. Liegen die tatbestandlichen Vorraussetzungen der Berichtigungsvorschriften vor? 52
a) § 92 Abs. 3 AO 52
b) § 93 AO 53
c) § 94 Abs. 1 Ziff. 1 AO 53
d) § 94 Abs. 1 Ziff. 2 AO 54
e) § 95 AO 54
f) § 96 AO 55
g) § 93 AO 55
h) § 4 Abs. 2 StAnpG 55
i) § 4 Abs. 3 Ziff. 2 StAnpG 56
j) § 222 Abs. 1 Ziff. 1 und 2 AO 60
k) § 222 Abs. 1 Ziff. 3 AO 61
aa) „Fehler“ 62
bb) Aufdeckung bei Nachprüfung durch die Aufsichtsbehörde 64
cc) Sperrwirkung des § 222 Abs. 2 AO? 64
dd) Ergebnis 67
l) § 222 Abs. 1 Ziff. 4 AO 67
m) § 223 AO 68
n) § 224 AO 69
o) §§ 225, 225 a, 225 b, 226 AO 69
3. Weitere Voraussetzungen für eine Berichtigung zugunsten des Steuerpflichtigen 69
a) Die Unanfechtbarkeit als Hinderungsgrund 70
b) Die Möglichkeit, ein Rechtsmittel einzulegen, als Hinderungsgrund 71
c) Sonstige Erwägungen bei der Ermessensentscheidung 74
4. Weitere Voraussetzungen für eine Berichtigung zugunsten der Finanzverwaltung und für eine Steuernachforderung 76
a) Das Vertrauen des Steuerpflichtigen auf den Bestand des Rechtsscheins der nichtigen Norm als Hinderungsgrund 77
b) Das Vertrauen des Steuerpflichtigen auf den Bestand des Steuerverwaltungsakts als Hinderungsgrund 79
c) Beschränkter Vertrauensschutz zugunsten des Steuerpflichtigen 79
5. Zusammenfassung 80
III. Steht § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG einer Berichtigung zugunsten der Finanzverwaltung und der Steuerpflichtigen und einer Steuernachforderung entgegen? 81
1. Verfassungsmäßigkeit des § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG 82
2. Gilt § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG nur für die Nichtigerklärung von Normen durch das Bundesverfassungsgericht oder auch durch andere Gerichte? 83
3. Schließt § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG eine Berichtigung der auf einer für nichtig erklärten Rechtsnorm beruhenden Steuerverwaltungsakte aus? 86
a) Die von der Verwaltung, der Rechtsprechung und dem Schrifttum hierzu vertretenen Meinungen 86
b) Ausgangspunkt für die Erörterung der Streitfrage 94
c) Allgemeine Bedeutung der Worte „bleiben unberührt“ 95
d) Die Rechtsbeständigkeit der Steuerverwaltungsakte 96
e) Denkbarer Umfang des Schutzes der Bestandskraft durch § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG und Auswirkungen auf die Berichtigungsvorschriften 101
aa) „Deklaratorische Schutzwirkung“ 101
bb) „Einfache konstitutive Schutzwirkung“ 102
cc) „Verstärkte konstitutive Schutzwirkung“ 102
dd) „Absolute Schutzwirkung“ 102
f) Vereinbarkeit der vier Wirkungsmöglichkeiten mit Wortlaut und Grundgedanken des § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG 103
g) Kritik an der „herrschenden Meinung“ 104
h) Bedeutung der Eigenschaft des § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG als lex specialis 107
i) Umfang der Schutzwirkung des § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG? 107
aa) Aufbau der Vorschrift 107
bb) Die Gesetzesmaterialien 109
cc) Bedeutung des Grundsatzes „volenti non fit iniura“ 112
dd) Rechtssicherheit, Gesetzmäßigkeit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung 112
α) Rechtssicherheit 113
β) Gesetzmäßigkeit der Besteuerung 114
γ) Gleichmäßigkeit der Besteuerung 115
δ) Abwägung im einzelnen – Ergebnis 119
j) Die „besonderen gesetzlichen Regelungen“ im Sinn des § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG 121
k) Zusammenfassung 123
IV. Steuererstattung aus Billigkeitsgründen nach § 131 AO 124
1. Steht § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG einem Erlaß von Steuern entgegen, die auf Grund für nichtig erklärter Rechtsnormen gezahlt worden sind? 125
2. Rechtsnatur der Entscheidung nach § 131 AO 126
3. Die Unanfechtbarkeit des Steuerbescheides als Hinderungsgrund für einen Erlaß 127
4. Die Berichtigungsvorschriften als Hinderungsgrund für einen Erlaß 128
5. Sachliche Billigkeitsgründe 128
V. Vorschläge für eine Lösung der Frage der Berichtigung durch den Gesetzgeber 130
1. Übernahme der österreichischen Regelung der Wirkungen der Nichtigerklärungen von Rechtsnormen? 130
2. Lösung im Sinn einer Berichtigung wegen der Nichtigkeit der Norm 131
Nachtrag 136
Literaturverzeichnis 141