Die Wirkung für nichtig erklärter Steuerrechtsnormen auf bestehende Steuerverwaltungsakte
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Die Wirkung für nichtig erklärter Steuerrechtsnormen auf bestehende Steuerverwaltungsakte
Schriften zum Steuerrecht, Vol. 8
(1971)
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Seit dem Erscheinen des ersten Bandes im Jahre 1965 hat sich die älteste lebende Schriftenreihe auf dem Gebiet des Steuerrechts ein hohes Ansehen erworben. Prominente Universitätsprofessoren und Steuerpraktiker haben ihre frühen Arbeiten (insb. Dissertationen) mit wegweisenden Erkenntnissen in den »Schriften zum Steuerrecht« veröffentlicht.Steuerrechtswissenschaft ist eine in hohem Maße praktische Wissenschaft. Während sich die Steuergesetzgebung im Widerstreit fiskalischer und privater Interessen immer weiter von einer Ordnung des Rechts entfernt, begegnet die Rechtswissenschaft stets neuen Herausforderungen, das Steuerrecht dogmatisch zu strukturieren und für die Steuerpraxis handhabbar zu machen. Dazu leisten die »Schriften zum Steuerrecht« einen wichtigen Beitrag.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Inhaltsübersicht | 7 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 11 | ||
A. Die Prüfung der Gültigkeit von Steuerrechtsnormen | 13 | ||
I. Nichtigerklärung durch das Bundesverfassungsgericht | 13 | ||
II. Nichtigerklärung durch ein Landesverfassungsgericht | 15 | ||
III. Inzidente Gültigkeitsprüfung durch andere Gerichte | 17 | ||
IV. Nichtigerklärung durch § 47 VwGO | 18 | ||
V. Bisher für nichtig erklärte und dem Bundesverfassungsgericht zur Nachprüfung vorgelegte Steuerrechtsnormen | 19 | ||
1. Vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärte Steuerrechtsnormen | 19 | ||
2. Dem Bundesverfassungsgericht zur Nachprüfung vorgelegte Steuerrechtsnormen | 22 | ||
3. Inzidente Feststellung der Nichtigkeit durch die Gerichte der Finanzgerichtsbarkeit | 25 | ||
4. Steuerrechtsnormen, die von den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit inzident für ungültig angesehen worden sind | 27 | ||
B. Wirkung der Nichtigkeit einer Steuerrechtsnorm auf den Steuerverwaltungsakt im konkreten Verfahren, in dem die Steuerrechtsnorm Gegenstand der Prüfung war | 28 | ||
I. Begriff des Steuerverwaltungsakts | 28 | ||
II. Wirkung im einzelnen | 29 | ||
C. Unmittelbare Wirkung der Nichtigkeit einer Steuerrechtsnorm auf sonstige Steuerverwaltungsakte, die auf der nichtigen Norm beruhen | 32 | ||
I. Das Beruhen auf einer nichtigen Rechtsnorm | 32 | ||
II. Sind die auf einer nichtigen Rechtsnorm beruhenden Steuerverwaltungsakte selbst nichtig? | 35 | ||
1. Bedeutung und Wirkung der Nichtigerklärung einer Rechtsnorm | 35 | ||
a) Wenn eine vorkonstitutionelle Norm infolge des Inkrafttretens des Grundgesetzes verfassungswidrig geworden ist | 36 | ||
b) Wenn eine nachkonstitutionelle Norm nachträglich verfassungswidrig wird | 36 | ||
c) Wenn eine nachkonstitutionelle Norm von Anfang an verfassungswidrig ist | 37 | ||
d) Zusammenfassung | 42 | ||
e) Ergebnis | 42 | ||
2. Bewirkt der Mangel einer gültigen normativen Grundlage die Nichtigkeit der vor der gerichtlichen Feststellung der Nichtigkeit der Norm erlassenen Steuerverwaltungsakte? | 42 | ||
a) Abgrenzung zwischen aufhebbaren und nichtigen Verwaltungsakten | 42 | ||
b) Kommt einem Verwaltungsakt, dem eine gültige Rechtsgrundlage fehlt, ebenfalls Wirkungskraft zu? | 45 | ||
c) Ausnahmsweise Nichtigkeit | 46 | ||
d) Ergebnis | 46 | ||
III. Besonderheiten für nach Verkündung der gerichtlichen Entscheidung erlassene Steuerverwaltungsakte | 47 | ||
D. Die weiteren Wirkungen der Nichtigerklärung einer Steuerrechtsnorm auf unanfechtbare Steuerverwaltungsakte, wenn die geschuldeten Steuern vor Feststellung der Nichtigkeit gezahlt worden sind | 49 | ||
I. Unmittelbare Steuernachforderungen und unmittelbare Erstattungsansprüche | 49 | ||
II. Können unanfechtbare, einer gültigen gesetzlichen Grundlage entbehrende Steuerverwaltungsakte berichtigt werden? | 51 | ||
1. Der Begriff der Berichtigung | 51 | ||
2. Liegen die tatbestandlichen Vorraussetzungen der Berichtigungsvorschriften vor? | 52 | ||
a) § 92 Abs. 3 AO | 52 | ||
b) § 93 AO | 53 | ||
c) § 94 Abs. 1 Ziff. 1 AO | 53 | ||
d) § 94 Abs. 1 Ziff. 2 AO | 54 | ||
e) § 95 AO | 54 | ||
f) § 96 AO | 55 | ||
g) § 93 AO | 55 | ||
h) § 4 Abs. 2 StAnpG | 55 | ||
i) § 4 Abs. 3 Ziff. 2 StAnpG | 56 | ||
j) § 222 Abs. 1 Ziff. 1 und 2 AO | 60 | ||
k) § 222 Abs. 1 Ziff. 3 AO | 61 | ||
aa) „Fehler“ | 62 | ||
bb) Aufdeckung bei Nachprüfung durch die Aufsichtsbehörde | 64 | ||
cc) Sperrwirkung des § 222 Abs. 2 AO? | 64 | ||
dd) Ergebnis | 67 | ||
l) § 222 Abs. 1 Ziff. 4 AO | 67 | ||
m) § 223 AO | 68 | ||
n) § 224 AO | 69 | ||
o) §§ 225, 225 a, 225 b, 226 AO | 69 | ||
3. Weitere Voraussetzungen für eine Berichtigung zugunsten des Steuerpflichtigen | 69 | ||
a) Die Unanfechtbarkeit als Hinderungsgrund | 70 | ||
b) Die Möglichkeit, ein Rechtsmittel einzulegen, als Hinderungsgrund | 71 | ||
c) Sonstige Erwägungen bei der Ermessensentscheidung | 74 | ||
4. Weitere Voraussetzungen für eine Berichtigung zugunsten der Finanzverwaltung und für eine Steuernachforderung | 76 | ||
a) Das Vertrauen des Steuerpflichtigen auf den Bestand des Rechtsscheins der nichtigen Norm als Hinderungsgrund | 77 | ||
b) Das Vertrauen des Steuerpflichtigen auf den Bestand des Steuerverwaltungsakts als Hinderungsgrund | 79 | ||
c) Beschränkter Vertrauensschutz zugunsten des Steuerpflichtigen | 79 | ||
5. Zusammenfassung | 80 | ||
III. Steht § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG einer Berichtigung zugunsten der Finanzverwaltung und der Steuerpflichtigen und einer Steuernachforderung entgegen? | 81 | ||
1. Verfassungsmäßigkeit des § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG | 82 | ||
2. Gilt § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG nur für die Nichtigerklärung von Normen durch das Bundesverfassungsgericht oder auch durch andere Gerichte? | 83 | ||
3. Schließt § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG eine Berichtigung der auf einer für nichtig erklärten Rechtsnorm beruhenden Steuerverwaltungsakte aus? | 86 | ||
a) Die von der Verwaltung, der Rechtsprechung und dem Schrifttum hierzu vertretenen Meinungen | 86 | ||
b) Ausgangspunkt für die Erörterung der Streitfrage | 94 | ||
c) Allgemeine Bedeutung der Worte „bleiben unberührt“ | 95 | ||
d) Die Rechtsbeständigkeit der Steuerverwaltungsakte | 96 | ||
e) Denkbarer Umfang des Schutzes der Bestandskraft durch § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG und Auswirkungen auf die Berichtigungsvorschriften | 101 | ||
aa) „Deklaratorische Schutzwirkung“ | 101 | ||
bb) „Einfache konstitutive Schutzwirkung“ | 102 | ||
cc) „Verstärkte konstitutive Schutzwirkung“ | 102 | ||
dd) „Absolute Schutzwirkung“ | 102 | ||
f) Vereinbarkeit der vier Wirkungsmöglichkeiten mit Wortlaut und Grundgedanken des § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG | 103 | ||
g) Kritik an der „herrschenden Meinung“ | 104 | ||
h) Bedeutung der Eigenschaft des § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG als lex specialis | 107 | ||
i) Umfang der Schutzwirkung des § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG? | 107 | ||
aa) Aufbau der Vorschrift | 107 | ||
bb) Die Gesetzesmaterialien | 109 | ||
cc) Bedeutung des Grundsatzes „volenti non fit iniura“ | 112 | ||
dd) Rechtssicherheit, Gesetzmäßigkeit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung | 112 | ||
α) Rechtssicherheit | 113 | ||
β) Gesetzmäßigkeit der Besteuerung | 114 | ||
γ) Gleichmäßigkeit der Besteuerung | 115 | ||
δ) Abwägung im einzelnen – Ergebnis | 119 | ||
j) Die „besonderen gesetzlichen Regelungen“ im Sinn des § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG | 121 | ||
k) Zusammenfassung | 123 | ||
IV. Steuererstattung aus Billigkeitsgründen nach § 131 AO | 124 | ||
1. Steht § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG einem Erlaß von Steuern entgegen, die auf Grund für nichtig erklärter Rechtsnormen gezahlt worden sind? | 125 | ||
2. Rechtsnatur der Entscheidung nach § 131 AO | 126 | ||
3. Die Unanfechtbarkeit des Steuerbescheides als Hinderungsgrund für einen Erlaß | 127 | ||
4. Die Berichtigungsvorschriften als Hinderungsgrund für einen Erlaß | 128 | ||
5. Sachliche Billigkeitsgründe | 128 | ||
V. Vorschläge für eine Lösung der Frage der Berichtigung durch den Gesetzgeber | 130 | ||
1. Übernahme der österreichischen Regelung der Wirkungen der Nichtigerklärungen von Rechtsnormen? | 130 | ||
2. Lösung im Sinn einer Berichtigung wegen der Nichtigkeit der Norm | 131 | ||
Nachtrag | 136 | ||
Literaturverzeichnis | 141 |