Die Wirkung für nichtig erklärter Steuerrechtsnormen auf bestehende Steuerverwaltungsakte
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Latzel, D. (1971). Die Wirkung für nichtig erklärter Steuerrechtsnormen auf bestehende Steuerverwaltungsakte. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42468-9
Latzel, Dieter. Die Wirkung für nichtig erklärter Steuerrechtsnormen auf bestehende Steuerverwaltungsakte. Duncker & Humblot, 1971. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42468-9
Latzel, D (1971): Die Wirkung für nichtig erklärter Steuerrechtsnormen auf bestehende Steuerverwaltungsakte, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-42468-9
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Die Wirkung für nichtig erklärter Steuerrechtsnormen auf bestehende Steuerverwaltungsakte
Schriften zum Steuerrecht, Vol. 8
(1971)
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Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Inhaltsübersicht | 7 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 11 | ||
A. Die Prüfung der Gültigkeit von Steuerrechtsnormen | 13 | ||
I. Nichtigerklärung durch das Bundesverfassungsgericht | 13 | ||
II. Nichtigerklärung durch ein Landesverfassungsgericht | 15 | ||
III. Inzidente Gültigkeitsprüfung durch andere Gerichte | 17 | ||
IV. Nichtigerklärung durch § 47 VwGO | 18 | ||
V. Bisher für nichtig erklärte und dem Bundesverfassungsgericht zur Nachprüfung vorgelegte Steuerrechtsnormen | 19 | ||
1. Vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärte Steuerrechtsnormen | 19 | ||
2. Dem Bundesverfassungsgericht zur Nachprüfung vorgelegte Steuerrechtsnormen | 22 | ||
3. Inzidente Feststellung der Nichtigkeit durch die Gerichte der Finanzgerichtsbarkeit | 25 | ||
4. Steuerrechtsnormen, die von den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit inzident für ungültig angesehen worden sind | 27 | ||
B. Wirkung der Nichtigkeit einer Steuerrechtsnorm auf den Steuerverwaltungsakt im konkreten Verfahren, in dem die Steuerrechtsnorm Gegenstand der Prüfung war | 28 | ||
I. Begriff des Steuerverwaltungsakts | 28 | ||
II. Wirkung im einzelnen | 29 | ||
C. Unmittelbare Wirkung der Nichtigkeit einer Steuerrechtsnorm auf sonstige Steuerverwaltungsakte, die auf der nichtigen Norm beruhen | 32 | ||
I. Das Beruhen auf einer nichtigen Rechtsnorm | 32 | ||
II. Sind die auf einer nichtigen Rechtsnorm beruhenden Steuerverwaltungsakte selbst nichtig? | 35 | ||
1. Bedeutung und Wirkung der Nichtigerklärung einer Rechtsnorm | 35 | ||
a) Wenn eine vorkonstitutionelle Norm infolge des Inkrafttretens des Grundgesetzes verfassungswidrig geworden ist | 36 | ||
b) Wenn eine nachkonstitutionelle Norm nachträglich verfassungswidrig wird | 36 | ||
c) Wenn eine nachkonstitutionelle Norm von Anfang an verfassungswidrig ist | 37 | ||
d) Zusammenfassung | 42 | ||
e) Ergebnis | 42 | ||
2. Bewirkt der Mangel einer gültigen normativen Grundlage die Nichtigkeit der vor der gerichtlichen Feststellung der Nichtigkeit der Norm erlassenen Steuerverwaltungsakte? | 42 | ||
a) Abgrenzung zwischen aufhebbaren und nichtigen Verwaltungsakten | 42 | ||
b) Kommt einem Verwaltungsakt, dem eine gültige Rechtsgrundlage fehlt, ebenfalls Wirkungskraft zu? | 45 | ||
c) Ausnahmsweise Nichtigkeit | 46 | ||
d) Ergebnis | 46 | ||
III. Besonderheiten für nach Verkündung der gerichtlichen Entscheidung erlassene Steuerverwaltungsakte | 47 | ||
D. Die weiteren Wirkungen der Nichtigerklärung einer Steuerrechtsnorm auf unanfechtbare Steuerverwaltungsakte, wenn die geschuldeten Steuern vor Feststellung der Nichtigkeit gezahlt worden sind | 49 | ||
I. Unmittelbare Steuernachforderungen und unmittelbare Erstattungsansprüche | 49 | ||
II. Können unanfechtbare, einer gültigen gesetzlichen Grundlage entbehrende Steuerverwaltungsakte berichtigt werden? | 51 | ||
1. Der Begriff der Berichtigung | 51 | ||
2. Liegen die tatbestandlichen Vorraussetzungen der Berichtigungsvorschriften vor? | 52 | ||
a) § 92 Abs. 3 AO | 52 | ||
b) § 93 AO | 53 | ||
c) § 94 Abs. 1 Ziff. 1 AO | 53 | ||
d) § 94 Abs. 1 Ziff. 2 AO | 54 | ||
e) § 95 AO | 54 | ||
f) § 96 AO | 55 | ||
g) § 93 AO | 55 | ||
h) § 4 Abs. 2 StAnpG | 55 | ||
i) § 4 Abs. 3 Ziff. 2 StAnpG | 56 | ||
j) § 222 Abs. 1 Ziff. 1 und 2 AO | 60 | ||
k) § 222 Abs. 1 Ziff. 3 AO | 61 | ||
aa) „Fehler“ | 62 | ||
bb) Aufdeckung bei Nachprüfung durch die Aufsichtsbehörde | 64 | ||
cc) Sperrwirkung des § 222 Abs. 2 AO? | 64 | ||
dd) Ergebnis | 67 | ||
l) § 222 Abs. 1 Ziff. 4 AO | 67 | ||
m) § 223 AO | 68 | ||
n) § 224 AO | 69 | ||
o) §§ 225, 225 a, 225 b, 226 AO | 69 | ||
3. Weitere Voraussetzungen für eine Berichtigung zugunsten des Steuerpflichtigen | 69 | ||
a) Die Unanfechtbarkeit als Hinderungsgrund | 70 | ||
b) Die Möglichkeit, ein Rechtsmittel einzulegen, als Hinderungsgrund | 71 | ||
c) Sonstige Erwägungen bei der Ermessensentscheidung | 74 | ||
4. Weitere Voraussetzungen für eine Berichtigung zugunsten der Finanzverwaltung und für eine Steuernachforderung | 76 | ||
a) Das Vertrauen des Steuerpflichtigen auf den Bestand des Rechtsscheins der nichtigen Norm als Hinderungsgrund | 77 | ||
b) Das Vertrauen des Steuerpflichtigen auf den Bestand des Steuerverwaltungsakts als Hinderungsgrund | 79 | ||
c) Beschränkter Vertrauensschutz zugunsten des Steuerpflichtigen | 79 | ||
5. Zusammenfassung | 80 | ||
III. Steht § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG einer Berichtigung zugunsten der Finanzverwaltung und der Steuerpflichtigen und einer Steuernachforderung entgegen? | 81 | ||
1. Verfassungsmäßigkeit des § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG | 82 | ||
2. Gilt § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG nur für die Nichtigerklärung von Normen durch das Bundesverfassungsgericht oder auch durch andere Gerichte? | 83 | ||
3. Schließt § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG eine Berichtigung der auf einer für nichtig erklärten Rechtsnorm beruhenden Steuerverwaltungsakte aus? | 86 | ||
a) Die von der Verwaltung, der Rechtsprechung und dem Schrifttum hierzu vertretenen Meinungen | 86 | ||
b) Ausgangspunkt für die Erörterung der Streitfrage | 94 | ||
c) Allgemeine Bedeutung der Worte „bleiben unberührt“ | 95 | ||
d) Die Rechtsbeständigkeit der Steuerverwaltungsakte | 96 | ||
e) Denkbarer Umfang des Schutzes der Bestandskraft durch § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG und Auswirkungen auf die Berichtigungsvorschriften | 101 | ||
aa) „Deklaratorische Schutzwirkung“ | 101 | ||
bb) „Einfache konstitutive Schutzwirkung“ | 102 | ||
cc) „Verstärkte konstitutive Schutzwirkung“ | 102 | ||
dd) „Absolute Schutzwirkung“ | 102 | ||
f) Vereinbarkeit der vier Wirkungsmöglichkeiten mit Wortlaut und Grundgedanken des § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG | 103 | ||
g) Kritik an der „herrschenden Meinung“ | 104 | ||
h) Bedeutung der Eigenschaft des § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG als lex specialis | 107 | ||
i) Umfang der Schutzwirkung des § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG? | 107 | ||
aa) Aufbau der Vorschrift | 107 | ||
bb) Die Gesetzesmaterialien | 109 | ||
cc) Bedeutung des Grundsatzes „volenti non fit iniura“ | 112 | ||
dd) Rechtssicherheit, Gesetzmäßigkeit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung | 112 | ||
α) Rechtssicherheit | 113 | ||
β) Gesetzmäßigkeit der Besteuerung | 114 | ||
γ) Gleichmäßigkeit der Besteuerung | 115 | ||
δ) Abwägung im einzelnen – Ergebnis | 119 | ||
j) Die „besonderen gesetzlichen Regelungen“ im Sinn des § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG | 121 | ||
k) Zusammenfassung | 123 | ||
IV. Steuererstattung aus Billigkeitsgründen nach § 131 AO | 124 | ||
1. Steht § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG einem Erlaß von Steuern entgegen, die auf Grund für nichtig erklärter Rechtsnormen gezahlt worden sind? | 125 | ||
2. Rechtsnatur der Entscheidung nach § 131 AO | 126 | ||
3. Die Unanfechtbarkeit des Steuerbescheides als Hinderungsgrund für einen Erlaß | 127 | ||
4. Die Berichtigungsvorschriften als Hinderungsgrund für einen Erlaß | 128 | ||
5. Sachliche Billigkeitsgründe | 128 | ||
V. Vorschläge für eine Lösung der Frage der Berichtigung durch den Gesetzgeber | 130 | ||
1. Übernahme der österreichischen Regelung der Wirkungen der Nichtigerklärungen von Rechtsnormen? | 130 | ||
2. Lösung im Sinn einer Berichtigung wegen der Nichtigkeit der Norm | 131 | ||
Nachtrag | 136 | ||
Literaturverzeichnis | 141 |