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Das Selbsthilfeverbot des französischen Rechts und sein Einfluß auf Gestaltungs- und Gestaltungsklagerecht

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Helmreich, H. (1967). Das Selbsthilfeverbot des französischen Rechts und sein Einfluß auf Gestaltungs- und Gestaltungsklagerecht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-40605-0
Helmreich, Harald. Das Selbsthilfeverbot des französischen Rechts und sein Einfluß auf Gestaltungs- und Gestaltungsklagerecht. Duncker & Humblot, 1967. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-40605-0
Helmreich, H (1967): Das Selbsthilfeverbot des französischen Rechts und sein Einfluß auf Gestaltungs- und Gestaltungsklagerecht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-40605-0

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Das Selbsthilfeverbot des französischen Rechts und sein Einfluß auf Gestaltungs- und Gestaltungsklagerecht

Helmreich, Harald

Schriften zum Prozessrecht, Vol. 6

(1967)

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Table of Contents

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Einleitung 15
Erster Teil: Die Lehre von den Gestaltungsrechten 17
I. Historische Entwicklung der Theorie von den Gestaltungsrechten 17
1. Die „Befugnisse“ Thons 18
2. Die „negativen“ Rechte Bekkers 18
3. Die „Erwerbsberechtigungen“ bei Enneccerus 19
4. Die „Rechte des rechtlichen Könnens“ Zitelmanns 20
5. Die „Gestaltungsrechte“ Seckels 21
II. Gesetzgebung des ausgehenden 19. Jahrhunderts im Hinblick auf das Gestaltungsrecht 22
III. Die Theorie des Gestaltungsrechts 25
1. Das Gestaltungsrecht als subjektives Recht 25
2. Wirkung des Gestaltungsrechts 26
3. Der Wille des Gestaltungsberechtigten 27
a) Gestaltungsrecht und Warterechte 28
b) Gestaltungsrecht und Gestaltungsklagerecht 30
4. Der Gestaltungsgegner 35
IV. Das Wesen des Gestaltungsrechts und die gedanklichen Voraussetzungen für die Bildung des Begriffs des Gestaltungsrechts 37
1. Gestaltungsrecht und Selbsthilfe 37
a) Die Selbsthilfe und ihre Verbindung mit dem Gestaltungsrecht 37
b) Folgen der Verbindung von Gestaltungsrecht und Selbsthilfe 42
aa) Bedingungsfeindlichkeit 42
bb) Unwiderruflichkeit 43
2. Gestaltungsrecht und einseitige Willenserklärung 46
Zweiter Teil: Gestaltungsrechte im französischen Privatrecht 48
I. Gestaltungsrechte ohne gerichtliche Durchsetzung 48
1. Vertragsaufhebung durch einseitige Willenserklärung 48
a) Vertragsaufhebung aufgrund vertraglicher Vereinbarung 48
b) Vertragsaufhebung aus besonderem Grund nach der Rechtsprechung 49
c) Gesetzliche Fälle der einseitigen Vertragsaufhebung 53
aa) Terminkauf von Lebensmitteln und beweglichen Sachen 53
bb) Arbeitsvertrag 54
cc) Mietvertrag 55
dd) Gesellschaftsvertrag 55
ee) Auftrag 56
ff) Versicherungsvertrag 56
2. Optionsrechte 57
a) Option der Ehefrau bei Auflösung der „Communauté 57
b) Die Alternativobligation 58
c) Erbschaftsannahme und -ausschlagung 59
3. Das Wiederkaufsrecht 60
4. Die „mise-en-demeure“ 61
5. Die Rücknahmerechte 62
a) Entzug der Schlüsselgewalt 62
b) Rücknahme einer Schenkung unter Ehegatten 64
c) Rücknahme beim Vertrag zugunsten Dritter 65
6. Bestätigungs- und Genehmigungsrechte 66
a) Bestätigung eines relativ nichtigen Rechtsgeschäftes 67
b) Genehmigung bei Geschäftsführung ohne Auftrag, beim Auftrag und bei Zahlungen an einen Dritten 68
7. Anerkennnung des unehelichen Kindes 69
8. Aufrechnung als Grenzfall eines Gestaltungsrechts 74
9. Die Einrede des nichterfüllten Vertrags und das Zurückbehaltungsrecht 78
II. Gestaltungsrechte mit gerichtlicher Durchsetzung 81
1. Die Nichtigkeitsklage 81
2. Klage auf Wandlung und auf Minderung 83
3. Die Klage auf Vertragsauflösung 85
Dritter Teil: Das Fehlen einer Theorie des Gestaltungsrechts im französischen Recht 89
I. Die mögliche Einordnung der Gestaltungsrechte in das französische System 89
II. Kategorien der französischen Dogmatik, die sich in Nachbarschaft zu der Kategorie der Gestaltungsrechte befinden 93
1. Die „droits éventuels“ 93
2. Die „droits discrétionnaires“ 95
3. Die „facultés“ 100
4. Das „droit de critique“ 103
III. Boyers Versuch, den Begriff der „droits potestatifs“ (Gestaltungsrechte) in die französische Doktrin einzuführen 107
Vierter Teil: Gründe für das Fehlen einer Theorie der Gestaltungsrechte im französischen Recht und der Satz: „Nul ne peut se faire justice à soi-meme“ 111
I. Das Verhältnis von Recht und Klagerecht im französischen Recht 111
II. Die Verbindung von dinglichem und obligatorischem Geschäft 117
III. Das einseitige Rechtsgeschäft im französischen Recht 119
IV. Die Selbsthilfe im französischen Recht und der Satz: „Nul ne peut se faire justice à soi-même“ 123
1. Die Geschichte des Rechtssprichwortes 124
a) Die „Etablissements“ Ludwigs des Heiligen als Quelle des Sprichworts 124
b) Die römische Vorlage des Selbsthilfeverbots: Das Dekret Marc Aurels 127
c) Der Hintergrund des Selbsthilfeverbots in den „Etablissements“ 131
2. Das Wesen der Selbsthilfe und das Gewicht des Selbsthilfeverbots 133
a) Bestimmung der Selbsthilfe 133
b) Das Sprichwort „Nul ne peut ...“ in seinem Gewicht als Rechtsquelle 133
c) Das Sprichwort „Nul ne peut ...“ in seinem Gewicht als überzeugende Autorität 136
aa) Die Perioden der Selbsthilfe und ihr Einfluß auf das Selbsthilfeverbot 136
bb) Selbsthilfe und Formalismus 139
d) Das Verhältnis von Rechtsprechung und Gesetzgebung zum Selbsthilfeverbot 142
3. Das Selbsthilfeverbot und die Theorie der Gestaltungsrechte im französischen Recht 143
Ausblick: Internationalverfahrensrechtliche Probleme, die aus der verschiedenen Ausformung von Gestaltungsrechten in der französischen und deutschen Rechtsordnung erwachsen 145
I. Die deutsche internationale Zuständigkeit 145
1. Die Frage des numerus clausus der Gestaltungsurteile 146
2. Die institutionelle Zuständigkeit 146
3. Rücksicht auf die Anerkennung durch das französische Recht 148
II. Die Anerkennung derartiger Urteile durch die französische Rechtsordnung 150
1. Einordnung des Nichtigkeits-, Wandlungs- und Auflösungsurteils nach französischem Recht 150
2. Anerkennung und Exequaturverfahren bei ausländischen Gestaltungsurteilen im französischen Recht 155