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Plate, H. (1966). Ernst Beling als Strafrechtsdogmatiker. Seine Lehren zur Begriffs- und Systembildung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-41162-7
Plate, Hartwig. Ernst Beling als Strafrechtsdogmatiker: Seine Lehren zur Begriffs- und Systembildung. Duncker & Humblot, 1966. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-41162-7
Plate, H (1966): Ernst Beling als Strafrechtsdogmatiker: Seine Lehren zur Begriffs- und Systembildung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-41162-7

Format

Ernst Beling als Strafrechtsdogmatiker

Seine Lehren zur Begriffs- und Systembildung

Plate, Hartwig

Schriften zum Strafrecht, Vol. 6

(1966)

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Book Details

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 12
Einleitung: Das Ziel der Arbeit 13
Erstes Kapitel: Die rechtsphilosophischen und rechtstheoretischen Ausgangspunkte Belings 15
I. Rechtswissenschaft und Rechtsphilosophie 15
II. Der Begriff des Rechts 17
III. Der Systemgedanke des Kritizismus 20
IV. Die „Juristische Methodenlehre“ 21
Zweites Kapitel: Die Grundzüge der Strafrechtsdogmatik Belings 28
I. Strafrechtliche Methodenlehre 28
II. Der gesetzgeberische „Wertungsstandpunkt“ des deutschen Strafrechts 31
III. Die „apriorische Grundlegung“ im Strafrecht (1. Abschnitt) 36
1. Der Handlungsbegriff 37
2. Rechtswidrigkeit und Schuld 38
a) Die „objektive Rechtswidrigkeit“ 39
b) Die „Rechtsschuld“ 41
IV. Präzisierung und Ergänzung des gesetzgeberischen „Wertungsstandpunkts“: Die „Deliktstypen“ 46
V. Die „apriorische Grundlegung“ im Strafrecht (2. Abschnitt) 47
1. Der Begriff des „gesetzlichen Tatbestandes“ 48
a) Die „deskriptive“ Natur des gesetzlichen Tatbestandes 49
b) Die „regulative“ Natur des gesetzlichen Tatbestandes 53
c) Die „objektive“ Natur des gesetzlichen Tatbestandes 54
2. Der gesetzliche Tatbestand im begrifflichen Bau des Strafrechts 56
a) Die logische Bedeutung des gesetzlichen Tatbestandes für die „objektive Rechtswidrigkeit“ 56
b) Die logische Bedeutung des gesetzlichen Tatbestandes für die „Rechtsschuld“ 57
c) Die logische Bedeutung des gesetzlichen Tatbestandes für „Täterschaft und Teilnahme“ 59
d) Die logische Bedeutung des gesetzlichen Tatbestandes für „Begehung und Unterlassung“ 64
e) Die logische Bedeutung des gesetzlichen Tatbestandes für „Vollendung und Versuch“ 65
f) Die logische Bedeutung des gesetzlichen Tatbestandes für „Tateinheit und Tatmehrheit“ 68
3. Zusammenfassung: Die grundbegrifflichen Funktionen des gesetzlichen Tatbestandes 70
VI. Der Begriff des Verbrechens 70
Drittes Kapitel: Entwicklungen in Belings Strafrechtsdogmatik 73
I. Karl Bindings Einfluß 73
II. Die Herausbildung der rechtsphilosophischen und rechtstheoretischen Grundlagen: Entfaltung oder neue Einsichten? 76
Viertes Kapitel: Belings dogmatische Grundlagen aus heutiger Sicht 80
I. Belings „Positivismus“ 80
II. Belings Auffassung vom Wesen des Rechts 81
III. Die methodologischen Ansichten Belings 87
1. Der Systemgedanke des Kritizismus 88
2. Belings Begriffsbildung 93
3. Belings Auffassung in der Frage der „Lückenausfüllung“ 101
Fünftes Kapitel: Belings Strafrechtswerk im Spiegel der ihm widerfahrenen Kritik 104
A. Die Kritik an Belings „Formalismus“ 104
I. Unbegründete Kritik 105
II. Die Kritik der „wertbeziehenden Richtung“ 107
1. Die Art der von dieser Richtung geübten Kritik 107
2. Die abweichenden Ausgangspunkte der „wertbeziehenden Richtung“ 110
3. Berechtigtes und Unberechtigtes an der Kritik der „wertbeziehenden Richtung“ 116
III. Belings „Formalismus“ aus heutiger Sicht 116
1. Die der heutigen Strafrechtsdogmatik zugrunde liegenden Prinzipien der Systematik 116
2. Belings „Einseitigkeit“ 120
3. Belings „prozessuales Denken“ 121
B. Die Kritik an Belings Tatbestandslehre 122
I. Die an Beling anknüpfende Entwicklung der Tatbestandslehre 123
1. Die Kritik an Belings Auffassung, der Tatbestand sei „wertfrei“ 124
2. Die Kritik an Belings Auffassung, der Tatbestand sei „objektiv“ 133
3. Die Kritik an Belings Auffassung, der Tatbestand sei „regulativ“ 137 II. Der heutige Pluralismus in der Tatbestandslehre 138
III. Belings Tatbestandslehre aus heutiger Sicht 140
1. Belings Tatbestandsbegriff als auch heute noch fruchtbarer Ausgangspunkt in der Tatbestandslehre 142
2. Berechtigtes und Unberechtigtes am heutigen Pluralismus in der Tatbestandslehre 147
3. Berechtigte und Unberechtigte Kritik an der Einzelausgestaltung des Belingschen Tatbestandsbegriffes 148
a) Die Zeitgebundenheit des Belingschen Tatbestandsbegriffes 148
b) Die ungenügende Beachtung der Belingschen Prämissen 154
c) Die unberechtigte Preisgabe der Belingschen Differenzierung zwischen „Tatbestand“ und „Deliktstypus“ 157
Schlußbetrachtung 164
Literaturverzeichnis 165