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Die Pflicht der Behörden zur Aktenvorlage im Strafprozeß

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Schneider, U. (1970). Die Pflicht der Behörden zur Aktenvorlage im Strafprozeß. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42161-9
Schneider, Uwe-Helmut. Die Pflicht der Behörden zur Aktenvorlage im Strafprozeß. Duncker & Humblot, 1970. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42161-9
Schneider, U (1970): Die Pflicht der Behörden zur Aktenvorlage im Strafprozeß, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-42161-9

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Die Pflicht der Behörden zur Aktenvorlage im Strafprozeß

Schneider, Uwe-Helmut

Schriften zum Prozessrecht, Vol. 16

(1970)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 16
Einleitung 21
A. Einführung in die Problemstellung und Abgrenzung des Themas 21
I. Behördenakten als Beweismittel im Strafverfahren 21
II. Abgrenzung und politische Bedeutung des Themas 21
1. Die Beschränkung des Themas auf die Vorlage von Akten vor einem Strafgericht 21
2. Die Aktenvorlage vor Behörden und das Einsichtsrecht in Behördenakten durch Privatpersonen 21
3. Die Begrenzung der Aktenvorlagepflicht durch Geheimnisse, deren Schutz im öffentlichen Interesse liegt 22
4. Die Begrenzung der Aktenvorlagepflicht durch private, rechtlich geschützte Geheimnisse 25
5. Das Verhältnis der Aktenvorlagepflicht zur Auskunftspflicht gegenüber einem Strafgericht und zur Zeugnispflicht der Beamten etc. 26
6. Die Aktenvorlagepflicht vor Gericht in anderen Verfahrensarten und die Notwendigkeit einer gleichartigen Auslegung 27
B. Die historische Entwicklung der behördlichen Aktenvorlagepflicht 28
I. Urkundenbeweis und Behördenhilfe 28
II. 1. Behördenakten im römischen Strafprozeß 28
2. a) Der Urkundenbeweis im älteren deutschen Recht 29
b) Die Pflicht zur Behördenhilfe vor dem 19. Jahrhundert und besonders im absolutistisch regierten Staat 30
c) Die zunehmende Bedeutung von Urkundenbeweis und Behördenhilfe im 19. Jahrhundert 30
III. Zur Entstehungsgeschichte der §§ 94 ff., insbesondere des § 96 StPO 32
1. Die Entstehungsgeschichte des 8. Abschnittes der StPO 32
2. Die Reformentwürfe zur Frage der behördlichen Aktenvorlagepflicht nach Erlaß der StPO 33
Hauptteil 34
A. Das Ersuchen des Gerichts an eine Behörde um Vorlage ihrer Akten und die Entscheidung der ersuchten Behörde als doppelfunktionelle Prozeßhandlungen 34
I. Das Vorlageersuchen und die Entscheidung der ersuchten Behörde als Prozeßhandlung 34
II. Das Vorlageersuchen und die Entscheidung der ersuchten Behörde als Verwaltungshandlung 36
III. Die wechselseitige Abhängigkeit von prozeßrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Zweckbeziehung 36
B. Die Pflicht der Behörden zur Vorlage ihrer Akten vor Gericht 37
(A) Die allgemeine Pflicht zur Herausgabe von Beweismitteln nach §§ 94 ff. StPO und ihr Verhältnis zur Beschlagnahmebefugnis des Gerichts 37
I. Die Sicherstellung von Beweismitteln im allgemeinen 38
II. Die Herausgabepflicht von Privatpersonen 39
III. Die Beschlagnahmebefugnis des Gerichts 39
IV. Die Begrenzung der Beschlagnahmebefugnis 40
(B) Die Stellung des § 96 StPO zu §§ 94 f StPO, zu Art. 35 GG und zu den §§ 156 ff. GVG 41
I. Die Herausgabepflicht von Privatpersonen und die Vorlagepflicht von Behörden 41
1. Der Meinungsstand zur Rechtnatur des § 96 StPO 42
a) § 96 StPO als ergänzende Regelung zu §§ 94 ff. StPO 42
b) § 96 StPO als besondere Ausformung des Untersuchungsgrundsatzes 42
c) § 96 StPO als selbständige Vorschrift, die Art. 35 GG näher bestimmt 43
2. Rückschlüsse aus der Stellung des § 96 StPO auf seine Rechtsnatur 43
II. Die behördliche Vorlagepflicht als Ausfluß der Pflicht zur Behördenhilfe 44
1. innerhalb des Einheitsstaates 44
2. im Bundesstaat 45
III. Das Verhältnis von § 96 StPO zu §§ 156 ff. GVG 46
(C) Die Beschränkung der Amtshilfepflicht auf innerstaatliche Behörden 49
I. 1. Nur innerstaatliche Behörden sind amtshilfepflichtig 49
2. Ausländische Behörden mit Sitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes 49
a) Diplomatische Vertretungen 49
b) Berufs- und Wahlkonsuln 50
II. Die Pflicht zur Amtshilfe im Verhältnis zu Behörden der DDR 50
(D) Die nach Art. 35 GG, § 96 StPO herausgabepflichtigen Stellen 51
I. „Behörden“ als herausgabepflichtige Subjekte 51
1. Umfassende Auslegung des Art. 35 GG 53
2. Umfassende Auslegung des Art. 35 GG auch im Verhältnis zwischen Bundes- und Landesbehörden sowie Behörden verschiedener Länder 54
3. Amtshilfe durch Behörden sonstiger juristischer Personen des öffentlichen Rechts 54
4. Amtshilfe im Bereich der Leistungsverwaltung 57
a) Leistungsverwaltung in privatrechtlicher Form 57
b) Amtshilfe im fiskalischen Bereich 59
c) Keine Amtshilfe bei erwerbswirtschaftlicher Betätigung der öffentlichen Hand 59
5. Keine Amtshilfe durch Kirchen 60
II. „Öffentliche Beamte“ als herausgabepflichtige Subjekte 60
(E) Die Vorlagepflicht der gesetzgebenden Versammlungen und ihrer Ausschüsse 61
I. Die Vorlagepflicht von gesetzgebenden Versammlungen 61
1. Die Amtshilfepflicht der parlamentarischen Verwaltungen 61
2. Keine direkte Anwendbarkeit von Art. 35 GG für gesetzgebende Versammlungen 62
3. Gründe für eine entsprechende Anwendung des Art. 35 GG 63 II. Die Hilfspflicht von Untersuchungsausschüssen 64
(F) Die zur Herausgabe zuständigen Behörden 65
I. Die Herausgabepflicht von Beweismitteln durch den Gewahrsamsinhaber 65
II. 1. Die zur Amtshilfe zuständige Behörde 66
2. Die Herausgabepflicht des „öffentlichen Beamten“ im Sinne des § 96 StPO 68
3. Keine Verfügungsgewalt der Behörden über private Gegenstände der Beamten 68
4. Kein Ersuchen um Gestattung der Verwertung, wenn Akten schon vorliegen 68
(G) Die für die Verweigerungserklärung zuständige oberste Behörde 69
I. Der Begriff der obersten Dienstbehörde 70
1. Die Dienstaufsicht 70
2. Die Organaufsicht 70
II. Die „oberste“ Dienstbehörde bei obersten Bundes- und Landesbehörden 71
III. Die für die Verweigerungserklärung zuständige Stelle, wenn eine gesetzgebende Versammlung um Vorlage ersucht ist 72
(H) Akten und sonstige Gegenstände als Herausgabeobjekte 72
I. Keine Beschränkung der Amtshilfe auf bestimmte Objekte 72
II. Die entsprechende Anwendung von § 96 StPO auf sonstige Gegenstände 73
1. Der Begriff des Schriftstückes in § 96 StPO 73
2. Der Begriff der Urkunde in § 96 StPO 74
3. Der Begriff der Akten in § 96 StPO 75
(I) Die Art und Weise der Vorlegung 76
C. Die Grenzen der Aktenvorlagepflicht 77
(A) Die Begrenzung der Vorlagepflicht durch den Untersuchungszweck 77
I. Die allgemeinen Grenzen der Amtshilfe 77
II. Die Auswirkung der beschränkten gerichtlichen Aufklärungspflicht auf den Umfang der Amtshilfe 78
(B) Die Vorlage unter der Bedingung des Kostenersatzes 80
(C) Die Begrenzung der Vorlagepflicht durch Geheimnisschutz 83
I. Der Verfolgungszwang und der Grundsatz der Öffentlichkeit des Strafverfahrens im Verhältnis zum Geheimnisschutz 83
II. Zum Begriff „Wohl des Staates“ 85
III. Die Verweigerung der Aktenvorlage als Ermessensentscheidung 87
1. Abgrenzung – Ermessen – unbestimmter Rechtsbegriff 88
2. Das Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes als unbestimmter Rechtsbegriff 88
3. Die Vorlage bei überwiegendem Interesse der Wahrheitsfindung 89
(D) Die Geheimhaltungsinteressen der Allgemeinheit 91
I. Der Begriff des „Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes“ in § 96 StPO 91
II. Allgemeine Anhaltspunkte für das Vorliegen von rechtlich-geschützten Geheimhaltungsgründen 95
(E) Die einzelnen Geheimhaltungsgründe 97
I. Geheimnisse, deren Schutz vornehmlich im öffentlichen Interesse liegt 97
1. Geheimnisse, deren Bekanntwerden dem Staatsinteresse nachteilig ist 97
2. Verwaltungsgeheimnisse 99
3. Das Wahlgeheimnis 100
4. Das gerichtliche Beratungsgeheimnis 101
5. Die Geheimhaltung der Personalakten 102
6. Das Prüfungsgeheimnis 104
II. Geheimnisse mit doppeltem Schutzcharakter 104
1. Das Steuergeheimnis 105
2. Sonstige bei der Verwaltung bekanntgewordene privaten Wirtschaftsgeheimnisse 107
3. Der Schutz von Gewährsleuten 107
4. Das Berufsgeheimnis des Arztes und des Rechtsanwalts als im Interesse des Staates geschütztes Geheimnis 109
(F) Der Schutz von privaten Geheimnissen 111
I. Der Schutz der Privatsphäre nach Art. 2 I GG 111
II. Der verfassungsrechtliche Schutz des ärztlichen Berufsgeheimnisses 113
III. Zur Anwendbarkeit des § 96 StPO auf private bei einer Behörde hinterlegte Schriftstücke 115
IV. Der Schutz des Postgeheimnisses und die Rechtsnatur des § 99 StPO 117
V. Der fehlende Schutz sonstiger Privatgeheimnisse 117
(G) Die Vorlage unter der Bedingung der vertraulichen Benutzung 117
D. Die Wirkung der Weigerungserklärung auf das Strafverfahren 119
(A) Die wechselseitige Abhängigkeit von Amtshilfeverhältnis und Strafverfahren 119
(B) Die Verweigerungserklärung der obersten Dienstbehörde als Beweisverbot 120
I. Der Begriff des Beweisverbots 120
1. Die Ansicht von Beling 121
2. Die Ansicht von Peters 121
3. Die Ansicht von Dünnebier 122
II. Enthält § 96 StPO ein Verwertungsverbot? 122
1. Verwertungsverbot bei wesentlich bekanntgewordenem Akteninhalt? 123
2. Die nachträgliche Abgabe der Verweigerungserklärung 123
(C) Die sich aus der Verweigerungserklärung ergebenden Folgen für die Beweiswürdigung 124
I. Unterliegt die Verweigerung der Aktenvorlage der Beweiswürdigung? 124
II. Die Unzulänglichkeit des Grundsatzes „in dubio pro reo“ 125
III. Besteht ein prozessualer Anspruch auf Verwertung der Akten, nachdem diese ohne Beschränkung vorgelegt wurden? 126
(D) Die Wirkung der rechtswidrigen Verweigerung auf das Strafverfahren 127
I. Die Verweigerung nach Bekanntwerden des Akteninhaltes 127
II. Die Verweigerung vor der Verlesung 128
(E) Rechtsmittel des Gerichts gegen die Verweigerung der Aktenvorlage und die Beschlagnahme von Behördenakten 129
I. Die verfahrensrechtliche Pflicht des Gerichts auf Beiziehung der Behördenakten 130
II. Die Rechtsbehelfe 134
(F) Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten gegen die rechtswidrige Verweigerungserklärung 138
I. Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft 138
II. Rechtsmittel des Angeklagten, des Nebenklägers etc. 140
III. Zusammenfassung der Teilergebnisse 141
Zusammenfassung der Ergebnisse 142
Literaturverzeichnis 147