Die Pflicht der Behörden zur Aktenvorlage im Strafprozeß
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Schneider, U. (1970). Die Pflicht der Behörden zur Aktenvorlage im Strafprozeß. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42161-9
Schneider, Uwe-Helmut. Die Pflicht der Behörden zur Aktenvorlage im Strafprozeß. Duncker & Humblot, 1970. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42161-9
Schneider, U (1970): Die Pflicht der Behörden zur Aktenvorlage im Strafprozeß, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-42161-9
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Die Pflicht der Behörden zur Aktenvorlage im Strafprozeß
Schriften zum Prozessrecht, Vol. 16
(1970)
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Book Details
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Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 16 | ||
Einleitung | 21 | ||
A. Einführung in die Problemstellung und Abgrenzung des Themas | 21 | ||
I. Behördenakten als Beweismittel im Strafverfahren | 21 | ||
II. Abgrenzung und politische Bedeutung des Themas | 21 | ||
1. Die Beschränkung des Themas auf die Vorlage von Akten vor einem Strafgericht | 21 | ||
2. Die Aktenvorlage vor Behörden und das Einsichtsrecht in Behördenakten durch Privatpersonen | 21 | ||
3. Die Begrenzung der Aktenvorlagepflicht durch Geheimnisse, deren Schutz im öffentlichen Interesse liegt | 22 | ||
4. Die Begrenzung der Aktenvorlagepflicht durch private, rechtlich geschützte Geheimnisse | 25 | ||
5. Das Verhältnis der Aktenvorlagepflicht zur Auskunftspflicht gegenüber einem Strafgericht und zur Zeugnispflicht der Beamten etc. | 26 | ||
6. Die Aktenvorlagepflicht vor Gericht in anderen Verfahrensarten und die Notwendigkeit einer gleichartigen Auslegung | 27 | ||
B. Die historische Entwicklung der behördlichen Aktenvorlagepflicht | 28 | ||
I. Urkundenbeweis und Behördenhilfe | 28 | ||
II. 1. Behördenakten im römischen Strafprozeß | 28 | ||
2. a) Der Urkundenbeweis im älteren deutschen Recht | 29 | ||
b) Die Pflicht zur Behördenhilfe vor dem 19. Jahrhundert und besonders im absolutistisch regierten Staat | 30 | ||
c) Die zunehmende Bedeutung von Urkundenbeweis und Behördenhilfe im 19. Jahrhundert | 30 | ||
III. Zur Entstehungsgeschichte der §§ 94 ff., insbesondere des § 96 StPO | 32 | ||
1. Die Entstehungsgeschichte des 8. Abschnittes der StPO | 32 | ||
2. Die Reformentwürfe zur Frage der behördlichen Aktenvorlagepflicht nach Erlaß der StPO | 33 | ||
Hauptteil | 34 | ||
A. Das Ersuchen des Gerichts an eine Behörde um Vorlage ihrer Akten und die Entscheidung der ersuchten Behörde als doppelfunktionelle Prozeßhandlungen | 34 | ||
I. Das Vorlageersuchen und die Entscheidung der ersuchten Behörde als Prozeßhandlung | 34 | ||
II. Das Vorlageersuchen und die Entscheidung der ersuchten Behörde als Verwaltungshandlung | 36 | ||
III. Die wechselseitige Abhängigkeit von prozeßrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Zweckbeziehung | 36 | ||
B. Die Pflicht der Behörden zur Vorlage ihrer Akten vor Gericht | 37 | ||
(A) Die allgemeine Pflicht zur Herausgabe von Beweismitteln nach §§ 94 ff. StPO und ihr Verhältnis zur Beschlagnahmebefugnis des Gerichts | 37 | ||
I. Die Sicherstellung von Beweismitteln im allgemeinen | 38 | ||
II. Die Herausgabepflicht von Privatpersonen | 39 | ||
III. Die Beschlagnahmebefugnis des Gerichts | 39 | ||
IV. Die Begrenzung der Beschlagnahmebefugnis | 40 | ||
(B) Die Stellung des § 96 StPO zu §§ 94 f StPO, zu Art. 35 GG und zu den §§ 156 ff. GVG | 41 | ||
I. Die Herausgabepflicht von Privatpersonen und die Vorlagepflicht von Behörden | 41 | ||
1. Der Meinungsstand zur Rechtnatur des § 96 StPO | 42 | ||
a) § 96 StPO als ergänzende Regelung zu §§ 94 ff. StPO | 42 | ||
b) § 96 StPO als besondere Ausformung des Untersuchungsgrundsatzes | 42 | ||
c) § 96 StPO als selbständige Vorschrift, die Art. 35 GG näher bestimmt | 43 | ||
2. Rückschlüsse aus der Stellung des § 96 StPO auf seine Rechtsnatur | 43 | ||
II. Die behördliche Vorlagepflicht als Ausfluß der Pflicht zur Behördenhilfe | 44 | ||
1. innerhalb des Einheitsstaates | 44 | ||
2. im Bundesstaat | 45 | ||
III. Das Verhältnis von § 96 StPO zu §§ 156 ff. GVG | 46 | ||
(C) Die Beschränkung der Amtshilfepflicht auf innerstaatliche Behörden | 49 | ||
I. 1. Nur innerstaatliche Behörden sind amtshilfepflichtig | 49 | ||
2. Ausländische Behörden mit Sitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes | 49 | ||
a) Diplomatische Vertretungen | 49 | ||
b) Berufs- und Wahlkonsuln | 50 | ||
II. Die Pflicht zur Amtshilfe im Verhältnis zu Behörden der DDR | 50 | ||
(D) Die nach Art. 35 GG, § 96 StPO herausgabepflichtigen Stellen | 51 | ||
I. „Behörden“ als herausgabepflichtige Subjekte | 51 | ||
1. Umfassende Auslegung des Art. 35 GG | 53 | ||
2. Umfassende Auslegung des Art. 35 GG auch im Verhältnis zwischen Bundes- und Landesbehörden sowie Behörden verschiedener Länder | 54 | ||
3. Amtshilfe durch Behörden sonstiger juristischer Personen des öffentlichen Rechts | 54 | ||
4. Amtshilfe im Bereich der Leistungsverwaltung | 57 | ||
a) Leistungsverwaltung in privatrechtlicher Form | 57 | ||
b) Amtshilfe im fiskalischen Bereich | 59 | ||
c) Keine Amtshilfe bei erwerbswirtschaftlicher Betätigung der öffentlichen Hand | 59 | ||
5. Keine Amtshilfe durch Kirchen | 60 | ||
II. „Öffentliche Beamte“ als herausgabepflichtige Subjekte | 60 | ||
(E) Die Vorlagepflicht der gesetzgebenden Versammlungen und ihrer Ausschüsse | 61 | ||
I. Die Vorlagepflicht von gesetzgebenden Versammlungen | 61 | ||
1. Die Amtshilfepflicht der parlamentarischen Verwaltungen | 61 | ||
2. Keine direkte Anwendbarkeit von Art. 35 GG für gesetzgebende Versammlungen | 62 | ||
3. Gründe für eine entsprechende Anwendung des Art. 35 GG 63 II. Die Hilfspflicht von Untersuchungsausschüssen | 64 | ||
(F) Die zur Herausgabe zuständigen Behörden | 65 | ||
I. Die Herausgabepflicht von Beweismitteln durch den Gewahrsamsinhaber | 65 | ||
II. 1. Die zur Amtshilfe zuständige Behörde | 66 | ||
2. Die Herausgabepflicht des „öffentlichen Beamten“ im Sinne des § 96 StPO | 68 | ||
3. Keine Verfügungsgewalt der Behörden über private Gegenstände der Beamten | 68 | ||
4. Kein Ersuchen um Gestattung der Verwertung, wenn Akten schon vorliegen | 68 | ||
(G) Die für die Verweigerungserklärung zuständige oberste Behörde | 69 | ||
I. Der Begriff der obersten Dienstbehörde | 70 | ||
1. Die Dienstaufsicht | 70 | ||
2. Die Organaufsicht | 70 | ||
II. Die „oberste“ Dienstbehörde bei obersten Bundes- und Landesbehörden | 71 | ||
III. Die für die Verweigerungserklärung zuständige Stelle, wenn eine gesetzgebende Versammlung um Vorlage ersucht ist | 72 | ||
(H) Akten und sonstige Gegenstände als Herausgabeobjekte | 72 | ||
I. Keine Beschränkung der Amtshilfe auf bestimmte Objekte | 72 | ||
II. Die entsprechende Anwendung von § 96 StPO auf sonstige Gegenstände | 73 | ||
1. Der Begriff des Schriftstückes in § 96 StPO | 73 | ||
2. Der Begriff der Urkunde in § 96 StPO | 74 | ||
3. Der Begriff der Akten in § 96 StPO | 75 | ||
(I) Die Art und Weise der Vorlegung | 76 | ||
C. Die Grenzen der Aktenvorlagepflicht | 77 | ||
(A) Die Begrenzung der Vorlagepflicht durch den Untersuchungszweck | 77 | ||
I. Die allgemeinen Grenzen der Amtshilfe | 77 | ||
II. Die Auswirkung der beschränkten gerichtlichen Aufklärungspflicht auf den Umfang der Amtshilfe | 78 | ||
(B) Die Vorlage unter der Bedingung des Kostenersatzes | 80 | ||
(C) Die Begrenzung der Vorlagepflicht durch Geheimnisschutz | 83 | ||
I. Der Verfolgungszwang und der Grundsatz der Öffentlichkeit des Strafverfahrens im Verhältnis zum Geheimnisschutz | 83 | ||
II. Zum Begriff „Wohl des Staates“ | 85 | ||
III. Die Verweigerung der Aktenvorlage als Ermessensentscheidung | 87 | ||
1. Abgrenzung – Ermessen – unbestimmter Rechtsbegriff | 88 | ||
2. Das Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes als unbestimmter Rechtsbegriff | 88 | ||
3. Die Vorlage bei überwiegendem Interesse der Wahrheitsfindung | 89 | ||
(D) Die Geheimhaltungsinteressen der Allgemeinheit | 91 | ||
I. Der Begriff des „Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes“ in § 96 StPO | 91 | ||
II. Allgemeine Anhaltspunkte für das Vorliegen von rechtlich-geschützten Geheimhaltungsgründen | 95 | ||
(E) Die einzelnen Geheimhaltungsgründe | 97 | ||
I. Geheimnisse, deren Schutz vornehmlich im öffentlichen Interesse liegt | 97 | ||
1. Geheimnisse, deren Bekanntwerden dem Staatsinteresse nachteilig ist | 97 | ||
2. Verwaltungsgeheimnisse | 99 | ||
3. Das Wahlgeheimnis | 100 | ||
4. Das gerichtliche Beratungsgeheimnis | 101 | ||
5. Die Geheimhaltung der Personalakten | 102 | ||
6. Das Prüfungsgeheimnis | 104 | ||
II. Geheimnisse mit doppeltem Schutzcharakter | 104 | ||
1. Das Steuergeheimnis | 105 | ||
2. Sonstige bei der Verwaltung bekanntgewordene privaten Wirtschaftsgeheimnisse | 107 | ||
3. Der Schutz von Gewährsleuten | 107 | ||
4. Das Berufsgeheimnis des Arztes und des Rechtsanwalts als im Interesse des Staates geschütztes Geheimnis | 109 | ||
(F) Der Schutz von privaten Geheimnissen | 111 | ||
I. Der Schutz der Privatsphäre nach Art. 2 I GG | 111 | ||
II. Der verfassungsrechtliche Schutz des ärztlichen Berufsgeheimnisses | 113 | ||
III. Zur Anwendbarkeit des § 96 StPO auf private bei einer Behörde hinterlegte Schriftstücke | 115 | ||
IV. Der Schutz des Postgeheimnisses und die Rechtsnatur des § 99 StPO | 117 | ||
V. Der fehlende Schutz sonstiger Privatgeheimnisse | 117 | ||
(G) Die Vorlage unter der Bedingung der vertraulichen Benutzung | 117 | ||
D. Die Wirkung der Weigerungserklärung auf das Strafverfahren | 119 | ||
(A) Die wechselseitige Abhängigkeit von Amtshilfeverhältnis und Strafverfahren | 119 | ||
(B) Die Verweigerungserklärung der obersten Dienstbehörde als Beweisverbot | 120 | ||
I. Der Begriff des Beweisverbots | 120 | ||
1. Die Ansicht von Beling | 121 | ||
2. Die Ansicht von Peters | 121 | ||
3. Die Ansicht von Dünnebier | 122 | ||
II. Enthält § 96 StPO ein Verwertungsverbot? | 122 | ||
1. Verwertungsverbot bei wesentlich bekanntgewordenem Akteninhalt? | 123 | ||
2. Die nachträgliche Abgabe der Verweigerungserklärung | 123 | ||
(C) Die sich aus der Verweigerungserklärung ergebenden Folgen für die Beweiswürdigung | 124 | ||
I. Unterliegt die Verweigerung der Aktenvorlage der Beweiswürdigung? | 124 | ||
II. Die Unzulänglichkeit des Grundsatzes „in dubio pro reo“ | 125 | ||
III. Besteht ein prozessualer Anspruch auf Verwertung der Akten, nachdem diese ohne Beschränkung vorgelegt wurden? | 126 | ||
(D) Die Wirkung der rechtswidrigen Verweigerung auf das Strafverfahren | 127 | ||
I. Die Verweigerung nach Bekanntwerden des Akteninhaltes | 127 | ||
II. Die Verweigerung vor der Verlesung | 128 | ||
(E) Rechtsmittel des Gerichts gegen die Verweigerung der Aktenvorlage und die Beschlagnahme von Behördenakten | 129 | ||
I. Die verfahrensrechtliche Pflicht des Gerichts auf Beiziehung der Behördenakten | 130 | ||
II. Die Rechtsbehelfe | 134 | ||
(F) Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten gegen die rechtswidrige Verweigerungserklärung | 138 | ||
I. Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft | 138 | ||
II. Rechtsmittel des Angeklagten, des Nebenklägers etc. | 140 | ||
III. Zusammenfassung der Teilergebnisse | 141 | ||
Zusammenfassung der Ergebnisse | 142 | ||
Literaturverzeichnis | 147 |