Wiederholung der Beschwerde und Gegenvorstellung
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Ratte, T. (1975). Wiederholung der Beschwerde und Gegenvorstellung. Die Abänderbarkeit einer oberlandesgerichtlichen Beschwerdeentscheidung im Zivilprozeß. Zugleich ein Beitrag zur Rechtsnatur der Berufung und der Beschwerde. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-43447-3
Ratte, Theo. Wiederholung der Beschwerde und Gegenvorstellung: Die Abänderbarkeit einer oberlandesgerichtlichen Beschwerdeentscheidung im Zivilprozeß. Zugleich ein Beitrag zur Rechtsnatur der Berufung und der Beschwerde. Duncker & Humblot, 1975. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-43447-3
Ratte, T (1975): Wiederholung der Beschwerde und Gegenvorstellung: Die Abänderbarkeit einer oberlandesgerichtlichen Beschwerdeentscheidung im Zivilprozeß. Zugleich ein Beitrag zur Rechtsnatur der Berufung und der Beschwerde, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-43447-3
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Wiederholung der Beschwerde und Gegenvorstellung
Die Abänderbarkeit einer oberlandesgerichtlichen Beschwerdeentscheidung im Zivilprozeß. Zugleich ein Beitrag zur Rechtsnatur der Berufung und der Beschwerde
Schriften zum Prozessrecht, Vol. 39
(1975)
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Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsübersicht | 7 | ||
Erster Teil: Einführung und Abgrenzung | 13 | ||
§ 1 Einleitung | 13 | ||
I. Problem und Anliegen der Arbeit | 13 | ||
II. Der Gang der Untersuchung | 15 | ||
§ 2 Erweiterung des Beschwerderechtszuges, Wiederholung der Beschwerde und Gegenvorstellung | 15 | ||
I. Wiederholung der Beschwerde und Gegenvorstellung eröffnen kein neues Verfahren | 17 | ||
II. Begriffsbestimmungen | 17 | ||
1. „Änderung“ der Beschwerdeentscheidung ist im weitesten Sinne zu verstehen | 17 | ||
2. „Rechtsmittel“ sind allein die in den §§ 511 bis 577 ZPO aufgeführten Behelfe | 17 | ||
III. Verhältnis von Wiederholung der Beschwerde und Gegenvorstellung | 18 | ||
1. Definition von Gegenvorstellung und Wiederholung der Beschwerde | 18 | ||
2. Eine mögliche Wiederholung der Beschwerde schließt die Gegenvorstellung aus | 20 | ||
Zweiter Teil: Die Wiederholung der Beschwerde | 24 | ||
§ 3 Der Meinungsstand zur Wiederholung der Beschwerde | 24 | ||
I. Ausgangspunkt ist die einfache Beschwerde | 24 | ||
II. Die Meinung, die eine Wiederholung der Beschwerde uneingeschränkt für zulässig hält | 24 | ||
III. Die Meinung von der generellen Unzulässigkeit einer Wiederholung der Beschwerde | 26 | ||
IV. Die Mittelmeinung | 26 | ||
1. Eine unzulässige Beschwerde ist wiederholbar | 26 | ||
2. Die Verneinung der Wiederholung einer sachlich beschiedenen Beschwerde wegen der formellen Rechtskraft | 26 | ||
3. Einschränkung der Wiederholung der Beschwerde mit Rechtsmittelgrundsätzen | 28 | ||
4. Ergebnis | 30 | ||
§ 4 Der Ansatzpunkt der hier vertretenen Lösung | 31 | ||
I. Bedenken gegen eine Wiederholung der Beschwerde wegen des numerus clausus der Rechtsmittel | 31 | ||
II. Der Einfluß der Beschwerdeentscheidung auf den Bestand des angefochtenen Erkenntnisses | 34 | ||
1. Der Ausgangspunkt | 34 | ||
2. Die Grundsätze der Berufung sind bei der Lösung heranzuziehen | 34 | ||
3. Die gedanklich mögliche Gestaltung der Rechtsmittel und ihre Bedeutung für die Wiederholung der Beschwerde | 36 | ||
§ 5 Die herrschende Auffassung zur Rechtsnatur von Berufung und Beschwerde im heutigen Recht | 38 | ||
I. Der Wortlaut der §§ 511 ff. ZPO ist nicht eindeutig | 38 | ||
II. Die „appellatio“ des römischen Rechts ist das Vorbild der ZPO | 39 | ||
1. Der Gegenstand des Berufungsverfahrens | 39 | ||
2. Berufung und Beschwerde erlauben eine Veränderung der Entscheidungsgrundlage | 40 | ||
3. Berufungs- und Beschwerdeerkenntnis entscheiden erneut über den prozessualen Anspruch | 41 | ||
§ 6 Die Rechtsnatur der Rechtsmittel in der Sicht Jauernigs und Gilles’ | 42 | ||
I. Jauernig verneint eine Entscheidung über den prozessualen Anspruch | 43 | ||
II. Die Ansicht Gilles’ | 43 | ||
1. Die Rechtsmittel seien prozessuale Gestaltungsklagen | 43 | ||
2. Das Rechtsmittel, das Aufhebungsbegehren, sei Streit- und Entscheidungsgegenstand | 44 | ||
3. Die Überprüfung der angefochtenen Entscheidung stelle nur die Begründetheit des Aufhebungsbegehrens fest | 45 | ||
4. Gilles’ These von der Einheitlichkeit eines historisch vorgegebenen Rechtsmittelbegriffs | 45 | ||
a) Die „appellatio“ im römischen Recht | 46 | ||
b) Die Appellation im gemeinen Recht | 46 | ||
5. Konsequenzen dieses Standpunkts | 47 | ||
§ 7 Grundzüge der römisch-rechtlichen „appellatio“ und Kritik der dazu vertretenen Gillesschen Ansicht | 47 | ||
I. Das Verfahren der „appellatio“, insbesondere die Bedeutung der „Apellationsgründe“ | 48 | ||
1. Der Ausgangspunkt | 48 | ||
2. Die Bedeutung der „Apellationsgründe“ | 49 | ||
3. Die reformatio in peius | 50 | ||
4. Ein Abstecher: Die Behandlung der Gegenforderung | 51 | ||
§ 8 Überblick über die deutschrechtlichen Vorläufer unserer heutigen Rechtsmittel sowie Vergleich zwischen der Regelung der Berufung im deutschen und im österreichischen Recht | 52 | ||
I. Die These von der Einheitlichkeit eines historisch vorgegebenen Rechtsmittels | 52 | ||
1. Das germanische Recht | 52 | ||
2. Das sächsische Recht | 53 | ||
3. Das gemeine Recht | 54 | ||
4. Ergebnis | 55 | ||
II. Die Berufung nach hannoverschem Recht | 56 | ||
III. Die österreichische Berufung gehört zu den „eingeschränkten“ Rechtsmitteln | 56 | ||
1. Das Verbot, neue Tatsachen im Berufungsverfahren vorzutragen, § 482 II öZPO | 57 | ||
2. Die eingeschränkte Überprüfungsbefugnis | 58 | ||
IV. Ergebnis | 61 | ||
§ 9 Die Berufung der CPO von 1877 | 61 | ||
I. Der Ausgangspunkt | 61 | ||
II. Der Begriff „Anfechtung“ und ähnliche Wendungen in den §§ 511 ff. ZPO erlauben es nicht, das Rechtsmittel als Anfechtungsklage zu sehen | 61 | ||
III. Die Ansicht Gilles’ verstößt gegen den Grundsatz, daß die Wirkungen eines Gestaltungsurteils erst mit formeller Rechtskraft eintreten | 64 | ||
1. Zur Berufung | 64 | ||
2. Zum Wiederaufnahmeverfahren | 65 | ||
IV. Zwischenergebnis hinsichtlich der CPO von 1877 | 67 | ||
§ 10 Die Novellen von 1924 und 1933 haben den Charakter der Berufung als eines „vollen“ Rechtsmittels nicht verändert | 67 | ||
I. Der Ausgangspunkt | 67 | ||
II. Das Novenrecht existiert (mit Einschränkungen) weiter | 68 | ||
III. Das Gebot des § 519 III Nr. 2 ZPO ist bloße Zulässigkeitsvoraussetzung | 69 | ||
IV. Ergebnis | 70 | ||
§ 11 Der Einfluß der Rechtsmittelentscheidung auf den Bestand des angefochtenen Erkenntnisses | 70 | ||
I. Der theoretische Ausgangspunkt | 70 | ||
II. Die sachliche Berufungs- bzw. Beschwerdeentscheidung beseitigt immer das angefochtene Erkenntnis | 72 | ||
III. Die herrschende Meinung lehnt – ausdrücklich oder stillschweigend – diese Auffassung ab | 75 | ||
IV. Überlegungen, welche die Richtigkeit der hier vertretenen Auffassung unterstreichen | 76 | ||
1. Eine Streitsache soll nur durch eine einzige Entscheidung geregelt sein | 76 | ||
2. Die Zuständigkeit im Wiederaufnahmeverfahren, § 584 ZPO | 76 | ||
3. Umfang der materiellen Rechtskraft und letzter Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht | 77 | ||
4. Die Meinung, die die objektiven Grenzen der materiellen Rechtskraft einer bestätigten Entscheidung an Hand der Gründe der Rechtsmittelentscheidung bestimmt | 78 | ||
5. Die hier vertretene Lösung läßt sich mit den Grundsätzen des Vollstreckungsrechts und des Bestandsschutzes von Hoheitsakten vereinbaren | 78 | ||
6. Der Wortlaut des § 343 S. 1 ZPO berührt den Lösungsvorschlag nicht | 79 | ||
§ 12 Die Meinung, die die einfache Beschwerde dem „Klageprinzip“ zurechnet, verstößt gegen geltendes Recht | 80 | ||
I. Vertreter und Darstellung dieser Ansicht | 80 | ||
II. Auseinandersetzung mit dieser Meinung | 82 | ||
1. Diese Ansicht verstößt gegen geltendes Recht | 82 | ||
2. „Rechtsprechung“ und „Verwaltung“ sind ungeeignete Abgrenzungskriterien | 83 | ||
3. Ein Rechtsmittel setzt keine „Streitentscheidung“ voraus | 84 | ||
§ 13 Beantwortung der Frage nach der Zulässigkeit einer Wiederholung der Beschwerde | 85 | ||
I. Unterscheidung zwischen prozessualem und sachlichem Rechtsmittelgegenstand | 85 | ||
II. Ergebnis | 86 | ||
1. Eine unzulässige Beschwerde kann unter Vermeidung des prozessualen Mangels wiederholt werden. Bei der sofortigen Beschwerde ist die zweiwöchige Notfrist zu beachten | 86 | ||
2. Eine Wiederholung der Beschwerde nach sachlicher Entscheidung des Rechtsmittelgerichts scheidet ausnahmslos aus | 87 | ||
a) Eine Änderung des Sachverhalts ist ohne Einfluß | 87 | ||
b) Unerheblich ist es, ob die (erste) Beschwerde ganz oder nur teilweise erfolglos gewesen ist | 87 | ||
c) Der Beschwerdegegner kann keine Beschwerde (mehr) einlegen | 87 | ||
3. Zum Eingangsfall | 88 | ||
Dritter Teil: Die Gegenvorstellung | 89 | ||
§ 14 Der Meinungsstand zur Zulässigkeit der Gegenvorstellung | 89 | ||
I. Vorbemerkung | 89 | ||
II. Die Abänderbarkeit der Beschwerdeentscheidung, die auf einfache Beschwerde ergangen ist | 90 | ||
1. Die Auffassung der älteren Rechtsprechung und Literatur | 90 | ||
2. Der Standpunkt der neueren Rechtsprechung und Literatur | 91 | ||
a) Die neuere Rechtsprechung | 92 | ||
b) Die neuere Literaturmeinung | 93 | ||
III. Die Abänderbarkeit des auf sofortige Beschwerde ergangenen Beschlusses | 97 | ||
1. Der Standpunkt der Rechtsprechung | 97 | ||
2. Die Auffassungen der Literatur | 98 | ||
§ 15 Die Auseinandersetzung mit den dargestellten Meinungen | 100 | ||
I. Die formelle Rechtskraft erklärt nicht die Unabänderbarkeit des Beschwerdebeschlusses | 100 | ||
II. Auch die materielle Rechtskraft ist ungeeignet, die Abänderbarkeit einer gerichtlichen Entscheidung in demselben Verfahren auszuschließen | 101 | ||
III. Die Innenbindung, wie sie im Rahmen der §§ 318 und 577 III ZPO verstanden wird, erscheint nicht von vornherein geeignet, die Abänderbarkeit von unanfechtbaren Beschwerdeentscheidungen zu erklären | 103 | ||
§ 16 Der Einfluß der Devolutionswirkung auf die Entscheidungsbefugnis des Beschwerdegerichts | 105 | ||
I. Nachweis, daß der Innenbindung für die Frage der Abänderbarkeit keine ausschließliche Bedeutung zukommt | 105 | ||
II. Devolution und einfache Beschwerde | 106 | ||
III. Die Beschwerdeentscheidung läßt die Devolution enden | 107 | ||
1. Die Entscheidungsbefugnis des Rechtsmittelgerichts ist mit der Dauer der Devolution verknüpft | 108 | ||
2. Das Ende der Devolution setzt nicht die formelle Rechtskraft des Rechtsmittelbeschlusses voraus | 109 | ||
IV. Eine Abänderbarkeit von unanfechtbaren Beschwerdebeschlüssen ist weder von Amts wegen noch auf Gegenvorstellung möglich | 109 | ||
1. Dem Beschwerdegericht fehlt die Zuständigkeit | 109 | ||
2. Der Inhalt des Beschlusses ist für das Ergebnis ohne Belang | 110 | ||
3. § 571 ZPO stützt die hier vertretene Ansicht | 110 | ||
4. Ergebnis des Eingangsfalles | 111 | ||
Vierter Teil: Die Rechtskraft unanfechtbarer Beschwerdeentscheidungen | 112 | ||
§ 17 Ergebnis der Arbeit und Überblick über die Grundzüge der materiellen Rechtskraft von unanfechtbaren Rechtsmittelbeschlüssen | 112 | ||
I. Ergebnis | 112 | ||
II. Die materielle Rechtskraft eines Beschlusses, der auf einfache Beschwerde ergangen ist | 112 | ||
III. Jede unanfechtbare Beschwerdeentscheidung erlangt formelle Rechtskraft | 113 | ||
IV. Die herrschende Meinung verlangt eine zur materiellen Rechtskraft „geeignete“ Entscheidung | 114 | ||
V. Jedem (unabänderlichen) formell rechtskräftigen Beschluß kommt materielle Rechtskraft zu | 115 | ||
VI. Die Ausgestaltung des Beschlußverfahrens kann im Einzelfall eine Einschränkung des Umfangs der materiellen Rechtskraft gebieten | 116 | ||
VII. Das Ergebnis dieses Abschnitts | 117 | ||
Literaturverzeichnis | 119 |