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Stahl, W. (1972). Beiladung und Nebenintervention. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42582-2
Stahl, Walter E.. Beiladung und Nebenintervention. Duncker & Humblot, 1972. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42582-2
Stahl, W (1972): Beiladung und Nebenintervention, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-42582-2

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Beiladung und Nebenintervention

Stahl, Walter E.

Schriften zum Prozessrecht, Vol. 27

(1972)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhaltsverzeichnis 5
Abkürzungsverzeichnis 13
Teil 1: Einleitung und Aufgabenstellung 17
I. Grund der Beiladung und Nebenintervention 17
II. Aufgabenstellung 18
1. Rechtsvergleich der Voraussetzungen. Das rechtliche Interesse 18
2. Bestimmung der besonderen Voraussetzungen der notwendigen Beiladung und der streitgenössischen Nebenintervention. Abgrenzungen zur einfachen Beiladung und Nebenintervention 18
3. Verhältnis von Rechtsstellung und Urteilswirkung 19
4. Teilnahme und Urteilswirkung 19
Teil 2: Die allgemeinen Voraussetzungen der Beiladung 21
I. Anhängiges Verfahren 21
II. Beizuladender und Intervenierender müssen Dritte sein 22
III. Sachurteilsvoraussetzungen 24
1. Beiladungsfähigkeit 24
2. Gerichtsbarkeit 25
Teil 3: Die besonderen Voraussetzungen der Beiladung 26
I. Das rechtliche Interesse 26
1. Der unbestimmte Rechtsbegriff 26
2. Bestimmung des rechtlichen Interesses in Literatur und Rechtsprechung 27
3. Auslegung des Wortes „Interesse“, ausgehend von „rechtlich“ 28
a) Für die Beiladung 29
b) Für die Nebenintervention 29
c) Ergebnis 34
4. „Rechtlich“ – das Rechtsverhältnis des Dritten 34
a) Öffentlich- und privatrechtliches Rechtsverhältnis 35
b) Öffentlichrechtliche Rechtsverhältnisse 37
c) Subjektive Grenzen des Rechtsverhältnisses – Rechtsverhältnisse des Dritten zu einem Vierten 37
d) Eigenes Rechtsverhältnis 40
e) Abgrenzung zum Rechtsschutzbedürfnis 41
f) Gegenwärtiges Rechtsverhältnis 43
II. Die Entscheidung und ihr Berühren der Rechtsverhältnisse des Dritten 43
1. Die Entscheidung 43
a) Tenor, nicht Gründe 44
b) In der Hauptsache und in der Kostenfrage 44
c) Sachentscheidung und Prozeßurteil 45
2. Das Berühren 46
a) Nachteiliges Berühren 47
b) Rechtliches Berühren 47
c) Unmittelbares und mittelbares Berühren 48
aa) Unmittelbares Berühren 48
bb) Mittelbares Berühren 48
aaa) Gleiche Rechtslage 49
bbb) Anhörungsrechte Dritter 51
ccc) Streitverkündung 51
ddd) Streitgenössische Nebenintervention und notwendige Beiladung 52
III. Ergebnis 52
IV. Das rechtliche Interesse als Voraussetzung 52
1. Für Erwerb und Beibehaltung der Rechtsstellung als Nebenintervenient 52
2. Für die Interventionswirkung 53
3. Für den Beitritt nach Streitverkündung 53
4. Für die Beiladung 53
Teil 4: Die besonderen Voraussetzungen der notwendigen Beiladung Abgrenzung zur einfachen Beiladung 55
I. Die gesetzlich angeordnete Beiladung – Parallele im Zivilprozeß 55
II. Die allgemeine Systematisierung in Rechtsprechung und Literatur 56
1. Nach dem streitigen Rechtsverhältnis 56
2. Nach der Wirkung der Entscheidung 57
a) Beiladung ist notwendig, wenn das Urteil auch ohne Beiladung gegen den Dritten wirkt 58
b) Beiladung als Voraussetzung der Wirksamkeit des Urteils gegenüber einem Dritten 58
3. Nach der Einwirkung der Entscheidung auf die Rechtsverhältnisse des Dritten 58
4. Nach der Identität des Streitgegenstandes 60
III. Die Systematisierung nach Fallgruppen in Rechtsprechung und Literatur 61
1. Der Verwaltungsakt mit Doppelwirkung 61
2. Die Tatbestands- und Feststellungswirkung 62
3. Anspruch auf hoheitliches Tätigwerden des Staates gegenüber einem Dritten 62
4. Verwaltungsakte, die eine Rechtsgemeinschaft betreffen 62
5. Rechtsnachfolge 63
6. Mehrstufiger Verwaltungsakt 63
IV. Eigene Systematisierung 63
1. Auslegung des Wortlautes 64
a) Des Wortes „notwendig“ 64
b) Die Wendung „einheitliche Feststellung des Rechtsverhältnisses“ 64
2. Die Vorstellung der an der Gesetzgebung beteiligten Personen 64
3. Der Zweck der notwendigen Beiladung 67
4. Der Umkehrschluß aus dem Grundsatz der Gleichwertigkeit von Gleichsinnigem 69
5. Der Grundgedanke der notwendigen Beiladung: teleologische Auslegung unter Rechtsvergleich mit der streitgenössischen Nebenintervention 70
a) Die streitgenössische Nebenintervention 71
aa) „Nebenintervenient“ in § 69 ZPO 71
bb) Nachteilige Urteilswirkung 73
cc) Anwendungsbereich des § 69 ZPO 74
aaa) Die herrschende Auslegung geht über den Wortlaut des § 69 ZPO weit hinaus 75
bbb) Intensität der Wirkung 76
ccc) Normierung des Rechtsverhältnisses zwischen dem Nebenintervenienten und dem Gegner 76
dd) Telos der streitgenössischen Nebenintervention 77
ee) Einschränkung der streitgenössischen Nebenintervention 80
aaa) Durch den Umfang der materiellen Verfügungsbefugnis 80
bbb) Nur Rechtsverhältnis des Dritten zum Gegner 80
b) Die notwendige Beiladung 81
aa) Intensität des Berührens 81
bb) Unterschiedliche Rechtsstellung von einfachem und notwendigem Beigeladenen 81
cc) Zweitverfahren und Rechtskraftwirkung 82
V. Ergebnis 82
VI. Abgrenzung der streitgenössischen Nebenintervention und der notwendigen Beiladung gegenüber der notwendigen Streitgenossenschaft 83
1. Einheitliche Abgrenzung 83
2. Erforderlichkeit der Abgrenzung 83
3. Abgrenzung in Lehre und Rechtsprechung 83
4. Abgrenzungen der Voraussetzungen 83
a) Die notwendige Streitgenossenschaft gem. § 62 I ZPO 2. Alt. schließt die Teilnahme als Nebenintervenient oder Beigeladener alternativ aus 83
b) Unterschiedlicher Zweck 84
c) Das Rechtsschutzbedürfnis als Abgrenzungskriterium 85
5. Ergebnis 85
VII. Der Anwendungsbereich der notwendigen Beiladung 86
1. Die Rechtskrafterstreckung 86
2. Die Gestaltungswirkung 88
a) Verwaltungsakte, welche eine Rechtsgemeinschaft betreffen, soweit sie diese gestalten 88
b) Verpflichtungsklage 88
c) Leistungsklage auf hoheitliches Tätigwerden des Staates gegenüber einem Dritten 89
3. Die erweiterte Vollstreckungswirkung 90
4. Bei Tatbestands- oder Feststellungswirkung 90
Teil 5: Der Beitritt und die Beiladung 91
I. Die Initiative zur Teilnahme eines Dritten am Verfahren 91
II. Teilnahme und Dispositionsmaxime 92
III. Rechtliches Interesse und Teilnahme 93
IV. Rechtsschutz der Parteien gegen die Teilnahme eines Dritten am Verfahren 94
V. Teilnahme in Verbindung mit Rechtsmitteln 95
VI. Rückgängigmachen der Teilnahme 96
Teil 6: Die Rechtsstellung des Beigeladenen und des Nebenintervenienten 97
I. Gemeinsamkeiten 97
1. Beigeladener und Nebenintervenient sind nicht Partei 97
2. Das Urteil kann sie nicht verurteilen und ihnen nichts zusprechen 99
3. Unmittelbare und mittelbare Verteidigung der Rechtsverhältnisse 100
4. Verfügung über den Streitgegenstand 102
a) Einfacher Beigeladener 102
b) Einfacher Nebenintervenient 103
c) Streitgenössischer Nebenintervenient 103
d) Notwendig Beigeladener 105
e) Ergebnis 107
5. Sachanträge des notwendig Beigeladenen und des streitgenössischen Nebenintervenienten 107
6. Die Wendung: „insofern ... gilt der Nebenintervenient im Sinne des § 61 als Streitgenosse ...“ 109
a) Die Meinungen in der Literatur 109
b) Anwendbarkeit des § 61 ZPO und der zu § 62 ZPO entwickelten Grundsätze 110
7. Bindung an die Lage des Verfahrens im Zeitpunkt der Beiladung bzw. des Beitritts 112
8. Nur Prozeßhandlungen 114
9. Verfahrensrechte und -pflichten 115
II. Unterschiede in der Rechtsstellung von einfachem und streitgenössischem Nebenintervenienten und einfachem und notwendigem Beigeladenen 116
1. Das eigene Prozeßführungsrecht 116
a) Des Beigeladenen 116
b) Des einfachen Nebenintervenienten 116
c) Des streitgenössischen Nebenintervenienten 117
d) Ergebnis 117
2. Konsequenzen des selbständigen Prozeßführungsrechtes des Beigeladenen und des streitgenössischen Nebenintervenienten 118
III. Unterschiede der Rechtsstellung von Beigeladenen und Nebenintervenienten 119
1. Unterstützung einer Partei 119
2. Unterschiede, die sich aus der VwGO und der ZPO ergeben 120
Teil 7: Die Interventions- und die Beiladungswirkung 122
I. Rechtskraft oder besondere Beiladungswirkung 122
1. Die Interventionswirkung 122
2. Die Urteilswirkung gegenüber dem Beigeladenen 122
a) Materielle Rechtskraft 122
b) Eine der Interventionswirkung entsprechende Rechtsfolge 123
3. Einwände gegen eine Interventionswirkung 123
4. Gründe, mit denen eine Rechtskraftwirkung angenommen wird 124
5. Einwände gegen eine Rechtskraftwirkung gegenüber dem Beigeladenen 126
a) In der Literatur 126
aa) Wortlaut des § 70 LVG und Rechtsstellung des Beigeladenen zwingen nicht zur Annahme einer Rechtskraftwirkung 126
bb) Klärung durch den Wortlaut fehlt 126
cc) Zweck der Beiladung, welcher in der Rechtskrafterstreckung gesehen wird, ist verfehlt, wenn die Rechtskraft des Urteils sich ohnehin auf den Dritten erstreckt 126
dd) Urteilswirkung gegenüber dem Beigeladenen nur in den Grenzen seiner Einflußmöglichkeit auf das Urteil 127
b) Folgerung aus diesen Einwänden 127
c) Eigene Stellungnahme 127
aa) Zweck der Beiladung 128
bb) Urteilswirkung in den Grenzen des rechtlichen Gehörs 128
cc) Besondere Beiladungswirkung als Notwendigkeit der praktischen Bedeutung der Beiladung 128
6. Ergebnis 131
II. Der Grund der Interventions- und Beiladungswirkung 132
III. Voraussetzungen der Interventions- und Beiladungswirkung 132
1. Möglichkeit der Einflußnahme auf das fremde Verfahren 132
a) Möglichkeit, rechtswirksam Prozeßhandlungen vorzunehmen 132
b) Rechtliches Interesse gehört nicht zu den Voraussetzungen 133
c) Tatsächliche Einflußnahme ist nicht erforderlich 134
d) Ergebnis 134
2. Einschränkungen der Interventions- und Beiladungswirkung durch ihren Zweck 134
3. Der Streitwert der beiden Verfahren 135
4. Entscheidung des ersten Gerichts 137
5. Beachtung der Interventions- und Beiladungswirkung durch das Gericht von Amts wegen 138
IV. Umfang der Interventions- und Beiladungswirkung 138
1. Subjektiver Umfang 138
2. Objektiver Umfang 139
a) Interventions- und Beiladungswirkung auch zugunsten des Dritten 139
b) Objektiver Umfang im einzelnen 142
aa) der Interventionswirkung 142
bb) der Beiladungswirkung 143
V. Interventions- und Beiladungswirkung gegenüber dem streitgenössischen Nebenintervenienten und dem notwendig Beigeladenen 143
Teil 8: Folgen des Unterlassens einer notwendigen Beiladung und Einführung der notwendigen Beiladung in den Zivilprozeß 145
I. Unterlassen einer notwendigen Beiladung und Wirksamkeit des Urteils trotz unterlassener notwendiger Beiladung 145
1. Vor formeller Rechtskraft des Urteils 145
a) In erster oder zweiter Instanz 145
b) In der Revisionsinstanz 145
2. Nach formeller Rechtskraft 146
a) Fälle von Rechtskrafterstreckung 146
b) Fälle erweiterter Vollstreckungswirkung 146
c) Fälle von Gestaltungswirkung – Verwaltungsakt mit Doppelwirkung 146
aa) Die herrschende Ansicht: Urteil ist unwirksam 146
bb) Die Gegenmeinung: Urteil ist wirksam 147
cc) Eigene Stellungnahme 147
dd) Ergebnis 148
II. Rechtsschutz des Dritten, gegen den das Urteil wirkt, ohne daß er am Verfahren teilgenommen hat 148
1. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand 148
2. Anfechtung der Mitteilung, daß Verwaltungsakt aufgehoben ist 149
3. Verfassungsbeschwerde mit der Rüge, das rechtliche Gehör sei verletzt 149
4. Verfassungsrechtliche Untersuchung des Problems der unterlassenen notwendigen Beiladung 150
a) Bedenken gegen eine Verletzung des rechtlichen Gehörs 150
aa) weil alle Vorschriften, die eine Wirksamkeitserstreckung anordnen, gegen Art. 103 I GG verstoßen würden 150
bb) Bedenken gegen eine weite Auslegung des Art. 103 GG aus Art. 19 IV GG 151
b) Der Justizanspruch und sein grundrechtlicher Schutz 152
aa) Art. 1 GG 153
bb) Art. 3 GG 153
cc) Art. 101 I 2 GG 153
dd) Art. 103 I GG 153
ee) Art. 19 IV GG 154
5. Wiederaufnahme des Verfahrens 155
III. Die Einführung der notwendigen Beiladung in den Zivilprozeß 157
Literaturverzeichnis 159