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Der bei Ausbleiben staatlicher Ablehnung verbindliche Mehrheitsbeschluß der Weltgesundheitsorganisation

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Rom, A. (1968). Der bei Ausbleiben staatlicher Ablehnung verbindliche Mehrheitsbeschluß der Weltgesundheitsorganisation. Ein Verordnungsverfahren des genossenschaftlichen Völkerrechts. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42134-3
Rom, Alexander von. Der bei Ausbleiben staatlicher Ablehnung verbindliche Mehrheitsbeschluß der Weltgesundheitsorganisation: Ein Verordnungsverfahren des genossenschaftlichen Völkerrechts. Duncker & Humblot, 1968. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42134-3
Rom, A (1968): Der bei Ausbleiben staatlicher Ablehnung verbindliche Mehrheitsbeschluß der Weltgesundheitsorganisation: Ein Verordnungsverfahren des genossenschaftlichen Völkerrechts, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-42134-3

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Der bei Ausbleiben staatlicher Ablehnung verbindliche Mehrheitsbeschluß der Weltgesundheitsorganisation

Ein Verordnungsverfahren des genossenschaftlichen Völkerrechts

Rom, Alexander von

Schriften zum Völkerrecht, Vol. 5

(1968)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 11
Erstes Kapitel: Einführung in die Vorschriften und in die bisherigen Ergebnisse des Verfahrens nach Art. 21, 22 der Satzung der Weltgesundheitsorganisation WHO (SWHO) 13
I. Die einschlägigen Bestimmungen in der SWHO 13
II. Ausführungsbestimmungen in den Vorschriften Nr. 1 der WHO (Nomenklatur-Vorschriften) 14
III. Ausführungsbestimmungen in den Vorschriften Nr. 2 der WHO (Gesundheitsvorschriften oder Internationale Gesundheitsordnung, IGO) 15
IV. Die zur IGO erklärten Vorbehalte und Ablehnungen unter besonderer Berücksichtigung der Ablehnung von Seiten Norwegens 16
V. Die Verbindlichkeit der IGO für die Bundesrepublik Deutschland unter besonderer Berücksichtigung der Änderung vom 26. Mai 1955 18
VI. Zusammenfassung 19
Zweites Kapitel: Soziologische Grundlagen, die zu neuen Verfahren einer internationalen Koordinierung des einzelstaatlichen Verhaltens führten 20
I. Die neuen Interessenkonstellationen gegenseitiger Interdependenz 20
II. Die Entwicklung von den Art. 21, 22 SWHO gleichen oder ähnlichen Verfahren 24
1. Für den Erlaß oder die Änderung vom Vertragstext oft gesonderter technischer Vorschriften 24
2. Für Vertragsänderungen im allgemeinen 29
III. Die Differenziertheit der einzelnen Verfahren als Abbild jeweils besonderer Interessenlagen und als Merkmal des konkreten Charakters des Völkerrechts 32
Drittes Kapitel: Die rechtliche Natur der Verbindlichkeit von Beschlüssen nach Art. 21, 22 SWHO 35
A. Die Befugnis einer internationalen Organisation zur Festlegung des Inhalts allgemeiner Normierungen 35
B. Die eine positive staatliche Zustimmungserklärung nicht mehr erfordernden Beschlüsse nach Art. 21, 22 SWHO 38
I. Die Schwierigkeit einer Definition des neuen Verfahrens durch Rechtsbegriffe, die dem genossenschaftlich organisierten Völkerrecht entstammen 38
II. Das Verhalten der Staaten als Rechtsgrund der Verbindlichkeit 40
1. Die Ratifizierung der Satzung 41
2. Das Schweigen innerhalb bestimmter Frist 42
a) Schweigen als konkludente Annahmeerklärung 42
aa) Entwicklung und Begründung dieser Ansicht 42
bb) Abstellung auf den Regelfall und Vermutung 44
cc) Abwägung und Ablehnung dieser Konstruktion 45
b) Schweigen als tatsächlicher Verhaltenstatbestand – die Fingierung der Annahmeerklärung 46
aa) Das Wesen der Fiktion 46
bb) Die Frage nach dem Rechtsgrund 48
cc) Die Fehlerhaftigkeit des Schweigens 49
dd) Der fakultative Charakter einer staatlichen Mitwirkung nach Bekanntgabe der Beschlüsse 51
III. Der Mehrheitsbeschluß der Weltgesundheitsversammlung als Rechtsgrund der Verbindlichkeit 52
1. Die Verbindlichkeit von Mehrheitsbeschlüssen im allgemeinen 52
a) Der bindende Mehrheitsbeschluß als Element körperschaftlicher Organisation 52
b) Die Gleichsetzung des Mehrheitswillens mit dem Willen aller 54
c) Rousseaus Theorie vom Gemeinwillen 55
d) Sachgerechtigkeit und Vernünftigkeit als „innere“ Gründe der Verbindlichkeit 57
aa) Die Bedeutung einer Versachlichung des VRs 57
bb) Der Grundsatz der Effektivität und die soziologische Schule 58
cc) Die fehlende Objektivität des Mehrheitsbeschlusses 58
dd) Die Relativität des Gemeinwillens 59
e) Der pragmatische Charakter des Mehrheitsbeschlusses und das Fehlen eines eigenen, spezifisch ihm zugeordneten allgemeinen Prinzips, aus dem sich seine Verbindlichkeit herleiten ließe 60
f) Bildung und Verbindlichkeit des verselbständigten Willens einer Gemeinschaft als Elemente ihrer juristischen Organisation 62
g) Die rechtliche Grundlage der Organisationsnormen 63
2. Die Verbindlichkeit des Mehrheitsbeschlusses nach Art. 21, 22 SWHO im besonderen: Ein Fall völkerrechtlicher Rechtsetzung? Kriterien einer vrn. Rechtsetzung im allgemeinen 63
a) Materielle Gesichtspunkte 64
b) Formelle Gesichtspunkte: Rechtswirkung kraft Willens, nicht kraft Gesetzes 65
aa) Voluntaristische Völkerrechtstheorien 66
α) Die Selbstbindungstheorie 66
β) Die Konsenstheorie 67
bb) Objektivistische Völkerrechtstheorien 70
cc) Zusammenfassende Beantwortung der Frage, ob der staatliche Wille beim Abschluß vrr. Verträge rechtsetzend oder rechtsgeschäftlich tätig wird 72
c) Die Bildung eines eine Rechtsgemeinschaft umfassenden Rechtsetzungswillens 73
aa) Der durch Willensintegration gebildete Gemeinwille 73
bb) Der Umfang der Rechtsgemeinschaft 75
cc) Der durch Mehrheitsbeschluß gebildete Verbandswille 76
3. Art. 21, 22 SWHO: Fall völkerrechtlicher Gesetzgebung oder des Erlasses einer völkerrechtlichen Verordnung? 77
a) Die vr. Gesetzgebung 77
b) Die Situation im Rahmen von Art. 21, 22 SWHO 80
aa) Das Verbleiben der endgültigen Entscheidungsgewalt bei den Staaten 80
bb) Der indirekte Einfluß des staatlichen Ablehnungsrechtes auf die Bildung des Organisationswillens 80
α) auf seinen Inhalt 80
β) auf die Art seines Zustandekommens 81
αα) Die Vereinfachung des Beschlußverfahrens 81
ββ) Die Nichtnotwendigkeit einer qualifizierten Mehrheit, einer Stimmenwägung oder eines sonstigen Ausdrucks des dezentralisierten Aufbaus der internationalen Organisation des Gesundheitswesens 84
c) Vr. Rechtsetzung im Rahmen einzelstaatlicher Ermächtigung 86
aa) Die Rechtsgültigkeit der Ermächtigung 86
bb) Die Beschlüsse der WGVers. als vr. VO und ihre Abgrenzung zur Autonomie 88
cc) Ähnlichkeiten und Unterschiede zur VO des innerstaatlichen Rechtes 90
dd) Die Frage einer innerstaatlichen Verbindlichkeit der vrn. VO 93
ee) Die grundsätzliche analoge Anwendbarkeit des Vertragsrechtes 95
Viertes Kapitel: Die Rechtsnatur des Ablehnungs- und Vorbehaltsrechtes 97
I. Der Zugang der Ablehnungserklärung als auflösende oder ihr Nichtzugang als aufschiebende Bedingung der Verbindlichkeit 97
1. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens 97
2. Die Nichtablehnung als aufschiebende Bedingung 98
II. Die Rechtswirkung der Ablehnung 99
III. Der Gebrauch des Ablehnungsrechtes 100
1. Die Notwendigkeit einer tatsächlichen Entscheidungsmöglichkeit: Die Rechtsgültigkeit verspätet eingegangener Erklärungen 100
2. Die Bestimmtheit der Entscheidung: Die Rechtsgültigkeit vorzeitig eingegangener Erklärungen 102
Fünftes Kapitel: Der genossenschaftliche Charakter des Verfahrens nach Art. 21, 22 SWHO 104
I. Vergleich mit anderen Verfahren von genossenschaftlicher Natur 104
II. Das genossenschaftliche Verständnis einer unter dem Vorbehalt fristgemäßer Ablehnung stehenden einseitigen, heteronomen Rechtsetzung als Grundlage ihrer Einführung und Weiterentwicklung 106
Thesen 108
Literaturverzeichnis 110
Sachregister 118