Der bei Ausbleiben staatlicher Ablehnung verbindliche Mehrheitsbeschluß der Weltgesundheitsorganisation
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Rom, A. (1968). Der bei Ausbleiben staatlicher Ablehnung verbindliche Mehrheitsbeschluß der Weltgesundheitsorganisation. Ein Verordnungsverfahren des genossenschaftlichen Völkerrechts. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42134-3
Rom, Alexander von. Der bei Ausbleiben staatlicher Ablehnung verbindliche Mehrheitsbeschluß der Weltgesundheitsorganisation: Ein Verordnungsverfahren des genossenschaftlichen Völkerrechts. Duncker & Humblot, 1968. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42134-3
Rom, A (1968): Der bei Ausbleiben staatlicher Ablehnung verbindliche Mehrheitsbeschluß der Weltgesundheitsorganisation: Ein Verordnungsverfahren des genossenschaftlichen Völkerrechts, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-42134-3
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Der bei Ausbleiben staatlicher Ablehnung verbindliche Mehrheitsbeschluß der Weltgesundheitsorganisation
Ein Verordnungsverfahren des genossenschaftlichen Völkerrechts
Schriften zum Völkerrecht, Vol. 5
(1968)
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Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 11 | ||
Erstes Kapitel: Einführung in die Vorschriften und in die bisherigen Ergebnisse des Verfahrens nach Art. 21, 22 der Satzung der Weltgesundheitsorganisation WHO (SWHO) | 13 | ||
I. Die einschlägigen Bestimmungen in der SWHO | 13 | ||
II. Ausführungsbestimmungen in den Vorschriften Nr. 1 der WHO (Nomenklatur-Vorschriften) | 14 | ||
III. Ausführungsbestimmungen in den Vorschriften Nr. 2 der WHO (Gesundheitsvorschriften oder Internationale Gesundheitsordnung, IGO) | 15 | ||
IV. Die zur IGO erklärten Vorbehalte und Ablehnungen unter besonderer Berücksichtigung der Ablehnung von Seiten Norwegens | 16 | ||
V. Die Verbindlichkeit der IGO für die Bundesrepublik Deutschland unter besonderer Berücksichtigung der Änderung vom 26. Mai 1955 | 18 | ||
VI. Zusammenfassung | 19 | ||
Zweites Kapitel: Soziologische Grundlagen, die zu neuen Verfahren einer internationalen Koordinierung des einzelstaatlichen Verhaltens führten | 20 | ||
I. Die neuen Interessenkonstellationen gegenseitiger Interdependenz | 20 | ||
II. Die Entwicklung von den Art. 21, 22 SWHO gleichen oder ähnlichen Verfahren | 24 | ||
1. Für den Erlaß oder die Änderung vom Vertragstext oft gesonderter technischer Vorschriften | 24 | ||
2. Für Vertragsänderungen im allgemeinen | 29 | ||
III. Die Differenziertheit der einzelnen Verfahren als Abbild jeweils besonderer Interessenlagen und als Merkmal des konkreten Charakters des Völkerrechts | 32 | ||
Drittes Kapitel: Die rechtliche Natur der Verbindlichkeit von Beschlüssen nach Art. 21, 22 SWHO | 35 | ||
A. Die Befugnis einer internationalen Organisation zur Festlegung des Inhalts allgemeiner Normierungen | 35 | ||
B. Die eine positive staatliche Zustimmungserklärung nicht mehr erfordernden Beschlüsse nach Art. 21, 22 SWHO | 38 | ||
I. Die Schwierigkeit einer Definition des neuen Verfahrens durch Rechtsbegriffe, die dem genossenschaftlich organisierten Völkerrecht entstammen | 38 | ||
II. Das Verhalten der Staaten als Rechtsgrund der Verbindlichkeit | 40 | ||
1. Die Ratifizierung der Satzung | 41 | ||
2. Das Schweigen innerhalb bestimmter Frist | 42 | ||
a) Schweigen als konkludente Annahmeerklärung | 42 | ||
aa) Entwicklung und Begründung dieser Ansicht | 42 | ||
bb) Abstellung auf den Regelfall und Vermutung | 44 | ||
cc) Abwägung und Ablehnung dieser Konstruktion | 45 | ||
b) Schweigen als tatsächlicher Verhaltenstatbestand – die Fingierung der Annahmeerklärung | 46 | ||
aa) Das Wesen der Fiktion | 46 | ||
bb) Die Frage nach dem Rechtsgrund | 48 | ||
cc) Die Fehlerhaftigkeit des Schweigens | 49 | ||
dd) Der fakultative Charakter einer staatlichen Mitwirkung nach Bekanntgabe der Beschlüsse | 51 | ||
III. Der Mehrheitsbeschluß der Weltgesundheitsversammlung als Rechtsgrund der Verbindlichkeit | 52 | ||
1. Die Verbindlichkeit von Mehrheitsbeschlüssen im allgemeinen | 52 | ||
a) Der bindende Mehrheitsbeschluß als Element körperschaftlicher Organisation | 52 | ||
b) Die Gleichsetzung des Mehrheitswillens mit dem Willen aller | 54 | ||
c) Rousseaus Theorie vom Gemeinwillen | 55 | ||
d) Sachgerechtigkeit und Vernünftigkeit als „innere“ Gründe der Verbindlichkeit | 57 | ||
aa) Die Bedeutung einer Versachlichung des VRs | 57 | ||
bb) Der Grundsatz der Effektivität und die soziologische Schule | 58 | ||
cc) Die fehlende Objektivität des Mehrheitsbeschlusses | 58 | ||
dd) Die Relativität des Gemeinwillens | 59 | ||
e) Der pragmatische Charakter des Mehrheitsbeschlusses und das Fehlen eines eigenen, spezifisch ihm zugeordneten allgemeinen Prinzips, aus dem sich seine Verbindlichkeit herleiten ließe | 60 | ||
f) Bildung und Verbindlichkeit des verselbständigten Willens einer Gemeinschaft als Elemente ihrer juristischen Organisation | 62 | ||
g) Die rechtliche Grundlage der Organisationsnormen | 63 | ||
2. Die Verbindlichkeit des Mehrheitsbeschlusses nach Art. 21, 22 SWHO im besonderen: Ein Fall völkerrechtlicher Rechtsetzung? Kriterien einer vrn. Rechtsetzung im allgemeinen | 63 | ||
a) Materielle Gesichtspunkte | 64 | ||
b) Formelle Gesichtspunkte: Rechtswirkung kraft Willens, nicht kraft Gesetzes | 65 | ||
aa) Voluntaristische Völkerrechtstheorien | 66 | ||
α) Die Selbstbindungstheorie | 66 | ||
β) Die Konsenstheorie | 67 | ||
bb) Objektivistische Völkerrechtstheorien | 70 | ||
cc) Zusammenfassende Beantwortung der Frage, ob der staatliche Wille beim Abschluß vrr. Verträge rechtsetzend oder rechtsgeschäftlich tätig wird | 72 | ||
c) Die Bildung eines eine Rechtsgemeinschaft umfassenden Rechtsetzungswillens | 73 | ||
aa) Der durch Willensintegration gebildete Gemeinwille | 73 | ||
bb) Der Umfang der Rechtsgemeinschaft | 75 | ||
cc) Der durch Mehrheitsbeschluß gebildete Verbandswille | 76 | ||
3. Art. 21, 22 SWHO: Fall völkerrechtlicher Gesetzgebung oder des Erlasses einer völkerrechtlichen Verordnung? | 77 | ||
a) Die vr. Gesetzgebung | 77 | ||
b) Die Situation im Rahmen von Art. 21, 22 SWHO | 80 | ||
aa) Das Verbleiben der endgültigen Entscheidungsgewalt bei den Staaten | 80 | ||
bb) Der indirekte Einfluß des staatlichen Ablehnungsrechtes auf die Bildung des Organisationswillens | 80 | ||
α) auf seinen Inhalt | 80 | ||
β) auf die Art seines Zustandekommens | 81 | ||
αα) Die Vereinfachung des Beschlußverfahrens | 81 | ||
ββ) Die Nichtnotwendigkeit einer qualifizierten Mehrheit, einer Stimmenwägung oder eines sonstigen Ausdrucks des dezentralisierten Aufbaus der internationalen Organisation des Gesundheitswesens | 84 | ||
c) Vr. Rechtsetzung im Rahmen einzelstaatlicher Ermächtigung | 86 | ||
aa) Die Rechtsgültigkeit der Ermächtigung | 86 | ||
bb) Die Beschlüsse der WGVers. als vr. VO und ihre Abgrenzung zur Autonomie | 88 | ||
cc) Ähnlichkeiten und Unterschiede zur VO des innerstaatlichen Rechtes | 90 | ||
dd) Die Frage einer innerstaatlichen Verbindlichkeit der vrn. VO | 93 | ||
ee) Die grundsätzliche analoge Anwendbarkeit des Vertragsrechtes | 95 | ||
Viertes Kapitel: Die Rechtsnatur des Ablehnungs- und Vorbehaltsrechtes | 97 | ||
I. Der Zugang der Ablehnungserklärung als auflösende oder ihr Nichtzugang als aufschiebende Bedingung der Verbindlichkeit | 97 | ||
1. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens | 97 | ||
2. Die Nichtablehnung als aufschiebende Bedingung | 98 | ||
II. Die Rechtswirkung der Ablehnung | 99 | ||
III. Der Gebrauch des Ablehnungsrechtes | 100 | ||
1. Die Notwendigkeit einer tatsächlichen Entscheidungsmöglichkeit: Die Rechtsgültigkeit verspätet eingegangener Erklärungen | 100 | ||
2. Die Bestimmtheit der Entscheidung: Die Rechtsgültigkeit vorzeitig eingegangener Erklärungen | 102 | ||
Fünftes Kapitel: Der genossenschaftliche Charakter des Verfahrens nach Art. 21, 22 SWHO | 104 | ||
I. Vergleich mit anderen Verfahren von genossenschaftlicher Natur | 104 | ||
II. Das genossenschaftliche Verständnis einer unter dem Vorbehalt fristgemäßer Ablehnung stehenden einseitigen, heteronomen Rechtsetzung als Grundlage ihrer Einführung und Weiterentwicklung | 106 | ||
Thesen | 108 | ||
Literaturverzeichnis | 110 | ||
Sachregister | 118 |