Kausales Rechtsdenken und Rechtssoziologie
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Kausales Rechtsdenken und Rechtssoziologie
Eine Würdigung der Lehre von Müller-Erzbach
Schriftenreihe zur Rechtssoziologie und Rechtstatsachenforschung, Vol. 14
(1968)
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Abstract
Mit der Begründung dieser Schriftenreihe im Jahre 1966 ging es dem Berliner Handels- und Wirtschaftsrechtler Ernst E. Hirsch, wie er damals schrieb, um den Nachweis, »daß die Wiederaufnahme der durch die nationalsozialistische Herrschaft unterbundenen Bemühungen von Arthur Nussbaum um Erforschung der Rechtstatsachen für eine Rechtswissenschaft stricto sensu ebenso unentbehrlich ist wie die im deutschen Rechtskreis von Eugen Ehrlich begründete, aber noch immer vor allem von Juristen teils abgelehnte, teils beargwöhnte Rechtssoziologie.« Entsprechend dieser (unveränderten) Aufgabenstellung ist die Schriftenreihe zum einen der Beschäftigung mit den Klassikern der Vergangenheit und ihrer Relevanz für das Heute und zum anderen aktuellen Fragestellungen der Gegenwart gewidmet.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Inhaltsverzeichnis | 5 | ||
Einleitung | 9 | ||
Erstes Kapitel: Die Interessenjurisprudenz und das kausale Rechtsdenken | 11 | ||
Erster Abschnitt: Die Interessenjurisprudenz | 12 | ||
§ 1 Die Faktoren der Rechtsbildung | 12 | ||
§ 2 Interessenjurisprudenz und Rechtsanwendung | 13 | ||
1. Der gesetzliche Interessenschutz | 13 | ||
2. Die Grenzen des Interessenschutzes | 14 | ||
§ 3 Die Auslegung rechtsgeschäftlicher Erklärungen | 15 | ||
Zweiter Abschnitt: Das kausale Rechtsdenken | 16 | ||
§ 4 Das kausale Rechtsdenken in seiner Einstellung zu den übrigen Rechtslehren seiner Epoche | 16 | ||
1. Seine Einstellung zur Begriffsjurisprudenz | 16 | ||
2. Die Einstellung des kausalen Rechtsdenkens zur Gefühlsjurisprudenz | 18 | ||
3. Die Einstellung des kausalen Rechtsdenkens zur herkömmlichen Interessenjurisprudenz (Tübinger Schule) | 18 | ||
§ 5 Die Hinwendung zur naturwissenschaftlichen Ursachenforschung | 19 | ||
§ 6 Die maßgebenden Lebensfaktoren | 20 | ||
1. Das Bedürfnis | 21 | ||
2. Das Beherrschungsvermögen | 22 | ||
3. Das Vertrauen | 23 | ||
§ 7 Die typische Beschaffenheit der Lebensfaktoren | 24 | ||
§ 8 Die Ursachenforschung im Sinne des kausalen Rechtsdenkens | 24 | ||
1. Die Kausalität | 24 | ||
2. Die Schwierigkeiten der Ursachenforschung und deren Verhältnis zur teleologischen Methode | 26 | ||
§ 9 Das Bewerten der Lebensfaktoren durch das Recht | 27 | ||
1. Das Bewerten des Interesses | 28 | ||
2. Das Bewerten der Macht | 29 | ||
§ 10 Das Gestalten der Macht durch das Recht | 29 | ||
§ 11 Die Interdependenz zwischen Sozialleben und rechtlicher Ordnung | 31 | ||
§ 12 Das Erfassen rechtsgeschäftlicher Erklärungen | 31 | ||
§ 13 Die Anwendung des kausalen Rechtsdenkens | 32 | ||
Zweites Kapitel: Das Verhältnis des kausalen Rechtsdenkens zur Rechtssoziologie und zur soziologischen Jurisprudenz | 33 | ||
Erster Abschnitt: Die Rechtssoziologie und die soziologische Jurisprudenz | 34 | ||
§ 14 Der Gegenstand und die Arbeitsweise der Rechtssoziologie im Allgemeinen | 34 | ||
§ 15 Die empirische und die theoretische Rechtssoziologie | 38 | ||
1. Der empirische Zweig der Rechtssoziologie | 38 | ||
2. Der theoretische Zweig der Rechtssoziologie | 39 | ||
§ 16 Die soziologische Jurisprudenz | 39 | ||
Zweiter Abschnitt: Das kausale Rechtsdenken und die empirische Rechtssoziologie | 40 | ||
§ 17 Die Erforschung der Interdependenz zwischen sozialer Wirklichkeit und lebendem Recht durch das kausale Rechtsdenken | 40 | ||
§ 18 Eine Analyse einzelner Schriften Müller-Erzbachs unter dem Gesichtspunkt des lebenden Rechts | 42 | ||
1. Die frühen Arbeiten Müller-Erzbachs | 42 | ||
2. Die späten Arbeiten Müller-Erzbachs | 45 | ||
3. Zusammenfassung | 46 | ||
Dritter Abschnitt: Das kausale Rechtsdenken und die theoretische Rechtssoziologie unter dem Gesichtspunkt der kausalen Gesetzmäßigkeit | 48 | ||
§ 19 Die mittelbare Kausalität bei Müller-Erzbach | 48 | ||
1. Das Kausalitätsprinzip in der Mikrophysik | 49 | ||
2. Der Gesichtspunkt der Bewertung für die mittelbare Kausalität | 51 | ||
§ 20 Die fehlenden theoretischen Voraussetzungen bei der mittelbaren Kausalität | 53 | ||
Vierter Abschnitt: Das kausale Rechtsdenken und die theoretische Rechtssoziologie unter dem Gesichtspunkt der Funktionalität | 55 | ||
§ 21 Der Funktionsbegriff als Kriterium rechtssoziologischer Theorie | 55 | ||
§ 22 Durkheim und der Funktionsbegriff | 56 | ||
§ 23 Der Funktionsbegriff in der strukturell-funktionalen Theorie Parsons’ | 57 | ||
1. Die Schaffung einer systematischen Theorie | 58 | ||
2. Das Bezugssystem „soziales Handeln“ | 58 | ||
3. Die Voraussetzungen einer dynamischen Analyse | 59 | ||
4. Das Konstantsetzen von Variablen | 60 | ||
5. Die Verbindung von Konstanten mit Variablen durch den Funktionsbegriff | 61 | ||
6. Der Handelnde in seiner Rolle | 62 | ||
§ 24 Der Funktionsbegriff bei Merton | 63 | ||
§ 25 Definition eines allgemeinen Funktionsbegriffs für die Untersuchung des kausalen Rechtsdenkens und die zugrundezulegenden Konstanten | 65 | ||
1. Die Heuristik des allgemeinen Funktionsbegriffs | 65 | ||
2. Die Bestimmung der Konstanten und Variablen in Anlehnung an die strukturell-funktionale Theorie | 67 | ||
§ 26 Die Anwendung des Funktionsbegriffs und der strukturell-funktionalen Theorie auf das kausale Rechtsdenken | 67 | ||
1. Der mathematische Funktionsbegriff im kausalen Rechtsdenken | 68 | ||
2. Der soziologische Funktionsbegriff und die strukturell-funktionale Theorie im kausalen Rechtsdenken | 69 | ||
a) Die Variablen und Konstanten in der kausalen Rechtslehre | 70 | ||
b) Die Verbindung der Variablen mit den Konstanten | 73 | ||
aa) Der Idealtyp vom Rechtsleben als Bezugspunkt | 74 | ||
bb) Die bewußt dysfunktionale Rechtsbildung | 76 | ||
cc) Die Funktionalität in der kausalen Rechtslehre, dargestellt an drei Beispielen | 77 | ||
c) Die Rechtsfortbildung und die strukturell-funktionale Theorie | 80 | ||
§ 27 Das kausale Rechtsdenken und die Problematik des sozialen Wandels | 82 | ||
1. Die Problematik im allgemeinen und Dahrendorfs Lösungsvorschlag | 82 | ||
2. Die von Müller-Erzbach geforderte kausale Geschichtsschau | 83 | ||
§ 28 Der Handelnde als Rollenträger | 85 | ||
Fünfter Abschnitt: Das kausale Rechtsdenken und die soziologische Jurisprudenz | 86 | ||
§ 29 Die soziologisch orientierte Aufstellung von Rechtsnormen als Postulat des kausalen Rechtsdenkens | 86 | ||
§ 30 Die rechtssoziologischen Erkenntnisse bei der Anwendung des Rechts | 87 | ||
Drittes Kapitel: Die Interessenabwägung im Rahmen des kausalen Rechtsdenkens | 89 | ||
Erster Abschnitt: Die gesetzlichen Prinzipien der Interessenabwägung | 89 | ||
§ 31 Die Interessenbewertung als eine Unterart der Interessenabwägung | 89 | ||
§ 32 Das Interesse als Bewertungsobjekt und als Bewertungsmaßstab | 91 | ||
§ 33 Der Mangel an umfassenden Bewertungsmaßstäben in der kausalen Rechtslehre | 92 | ||
1. Das Erfordernis eines Katalogs von gesetzlichen Bewertungsprinzipien | 93 | ||
2. Die Unvollständigkeit der kausalen Rechtslehre hinsichtlich der Bewertungsprinzipien | 96 | ||
Zweiter Abschnitt: Die außergesetzlichen Prinzipien der Interessenabwägung | 97 | ||
§ 34 Der Entwicklungsgang der unabhängig vom Gesetz wirksamen Prinzipien | 97 | ||
§ 35 Die Konfliktslösung bei widerstreitenden Interessen | 98 | ||
Viertes Kapitel: Abschließende Beurteilung | 100 | ||
§ 36 Das kausale Rechtsdenken als rechtssoziologisch orientierte Methode der Rechtsanwendung | 100 | ||
1. Die rechtssoziologische Auslegungsmethode | 100 | ||
2. Der Gegensatz zur Interessenjurisprudenz im Sinne der Tübinger Schule | 101 | ||
3. Der Gegensatz zur Wertungsjurisprudenz | 102 | ||
§ 37 Die Lehre Müller-Erzbachs im Sinne eines funktionalen Rechtsdenkens und die Gründe für ihren geringen Einfluß auf die Rechtspraxis | 103 | ||
§ 38 Die Verdienste des kausalen Rechtsdenkens | 105 | ||
Literaturverzeichnis | 107 |