Menu Expand

Das völkerrechtliche Sexualstrafrecht

Cite BOOK

Style

Schwarz, A. (2019). Das völkerrechtliche Sexualstrafrecht. Sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt vor dem Internationalen Strafgerichtshof. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55609-0
Schwarz, Alexander. Das völkerrechtliche Sexualstrafrecht: Sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt vor dem Internationalen Strafgerichtshof. Duncker & Humblot, 2019. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55609-0
Schwarz, A (2019): Das völkerrechtliche Sexualstrafrecht: Sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt vor dem Internationalen Strafgerichtshof, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55609-0

Format

Das völkerrechtliche Sexualstrafrecht

Sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt vor dem Internationalen Strafgerichtshof

Schwarz, Alexander

Beiträge zum Internationalen und Europäischen Strafrecht / Studies in International and European Criminal Law and Procedure, Vol. 36

(2019)

Additional Information

Book Details

Pricing

About The Author

Alexander Schwarz studierte Rechtswissenschaften, Kunstgeschichte und Philosophie in Heidelberg und Santiago de Chile. Während des Studiums arbeitete er am Max-Planck-Institut für Völkerrecht bei Prof. Dr. Dr. h.c. Rüdiger Wolfrum. Im Anschluss an sein juristisches Staatsexamen promovierte er an der Universität Göttingen bei Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos. Forschungsaufenthalte führten ihn an die Cambridge University und das Rote-Khmer-Tribunal in Kambodscha. Nach Abschluss der Dissertation begann er den juristischen Vorbereitungsdienst am LG Leipzig. Seit 2013 ist er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Völkerrecht, Europarecht und Öffentliches Recht von Prof. Dr. Stephanie Schiedermair an der Universität Leipzig.

Abstract

Alexander Schwarz erläutert die Hintergründe sexualisierter Gewalt im makrokriminellen Kontext und unternimmt eine systematische Gesamtdarstellung des völkerrechtlichen Sexualstrafrechts. Neben sexualisierter Gewalt als Tathandlung des Genozids, werden die Anwendungsbereiche der Sexualdelikte untersucht, wie sie im IStGH-Statut als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen unter Strafe stehen: Vergewaltigung, sexuelle Sklaverei, Zwangsprostitution, erzwungene Schwangerschaft und Zwangssterilisation. Anhand des sexualspezifischen Auffangtatbestands wird nachgewiesen, dass eine völkerstrafrechtliche Erfassung weiterer Formen sexualisierter Gewalt nötig und möglich ist. Am Beispiel der Zwangsheirat untersucht der Verfasser, welche weiteren Instrumente das Romstatut bereithält, um nicht ausdrücklich kodifizierte Formen sexueller Gewalt zu erfassen. Schließlich werden Formen geschlechtsbezogener Verfolgung analysiert und die Frage beantwortet, ob die Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellt.»Sexual Offences in International Criminal Law: Sexual and Gender-Based Violence at the International Criminal Court«

The study assesses the international criminal prosecution of sexual violence, primarily the crime of rape, sexual slavery, enforced prostitution, forced pregnancy, enforced sterilisation and any other form of sexual violence. In light of the reality of forced marriages taking place in conflict situations, the author examines whether foced marriage constitutes an independent crime against humanity. In addition, the study examines whether crimes based on the sexual orientation can amount to the crime against humanity of persecution.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 19
Einleitung 23
A. Untersuchungsgegenstand 26
I. Zeitlicher und materiell-rechtlicher Kontext 26
II. Gang der Untersuchung 27
III. Eingrenzung 27
IV. Methodik 29
B. Terminologie 32
I. Sexuelle Gewalt (sexual violence) 32
II. Sexualisierte Gewalt 34
III. Geschlechtsspezifische Gewalt (gender violence) 35
1. Der Unterschied zwischen Geschlecht und Gender 35
2. Der gender-Begriff im Statut des IStGH 37
3. „Gender violence“ im IStGH-Statut 41
4. Begriffliche Abgrenzung: „gender violence“ und „sexual violence“ 41
5. „Gender violence“ betrifft beide Geschlechter 43
6. Stellungnahme zum Konzept von „gender violence“ im Rahmen des IStGH 44
IV. Geschlechtsbezogene Gewalt (gender-based violence) 44
V. Zusammenfassung 47
Kapitel 1: Makrokriminologische Aspekte sexualisierter Gewalt 48
A. Ursachen sexualisierter Gewalt - Versuch einer Typisierung 48
I. Psychologische Ursachen 48
II. Gruppeneinflüsse und fehlende Pönalisierung 49
III. Sexualisierte Gewalt als Strategie der Kriegsführung 51
IV. Die „Funktionalisierung“ sexualisierter Gewalt 54
B. Folgen sexualisierter Gewalt 55
I. Primäre Viktimisierung 55
1. Psychische Verletzungen 56
2. Physische Verletzungen 58
II. Sekundäre Viktimisierung 58
III. Gefahren der Re-Viktimisierung durch Völkerstrafverfahren 59
IV. Soziale Folgen 61
V. Stellungnahme 63
C. Sexualisierte Gewalt an Männern und Jungen: Relativierte Täter, vergessene Opfer? 64
I. Dimension und Ursachen sexualisierter Gewalt an männlichen Opfern 64
II. Erscheinungsformen sexualisierter Gewalt an Männern 68
III. Die Verfolgung sexualisierter Gewalt an Männern durch internationale Tribunale 70
IV. Stellungnahme und Erwartungen 72
Kapitel 2: Die Genese des völkerrechtlichen Sexualstrafrechts 75
A. Geschichte und Ausmaß sexualisierter Gewalt in makrokriminellen Kontexten 75
I. Bis zum Zweiten Weltkrieg 75
II. Während des Zweiten Weltkrieges 77
III. Nach dem Zweiten Weltkrieg 78
1. Jugoslawien 78
2. Ruanda 80
IV. Jüngste Erscheinungen sexualisierter Gewalt: Die Fälle Syrien, Irak, Libyen, Nigeria und Kolumbien 82
B. Historische Entwicklung der Strafbarkeit sexueller Gewalt im Völker‍(straf)‌recht 87
I. Voraussetzung der Strafbarkeit: nullum crimen sine lege 87
1. Der Gesetzlichkeitsgrundsatz im Völker‍(straf)‌recht 87
2. Der Gesetzlichkeitsgrundsatz im Rahmen des IStGH 88
II. Schutzvorschriften im Humanitären Völkerrecht 89
1. Das Hagenbach-Urteil (1474) und die Kriegsartikel Gustav Adolfs (1621) 90
2. Lieber Code 91
3. Haager Recht 92
4. Genfer Recht 94
a) Allgemeine Regeln 94
b) Sexuelle Gewalt als „schwerer Verstoß“ gegen die Genfer Konventionen? 97
c) Die Zusatzprotokolle von 1977 99
5. Stellungnahme zum Haager und Genfer Recht 100
C. Die Verfolgung sexualisierter Gewalt durch internationale Straftribunale 102
I. Der Internationale Militärgerichtshof von Nürnberg (Nürnberg-Tribunal) 102
1. Das Statut des Nürnberg-Tribunals 102
2. Die Nürnberger Prozesse und sexuelle Gewalt 103
II. Das Internationale Militärtribunal von Tokio 106
1. Das Statut des Tokio-Tribunals 106
2. Die Tokioter-Prozesse und sexuelle Gewalt 107
III. Das Kontrollratsgesetz Nr. 10 und die Nürnberger Nachfolgeprozesse 108
IV. Die Statute der ad hoc-Gerichte 109
1. Das Statut des ICTY 109
2. Das Statut des ICTR 111
3. Stellungnahme zu den Statuten der ad hoc-Gerichte 113
V. Die Rechtsprechung der ad hoc-Gerichte 114
1. Sexuelle Gewalt als Völkermord: Die Akayesu-Entscheidung des ICTR 116
2. Sexuelle Gewalt als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit 120
3. Sexuelle Gewalt als Folter 121
4. Würdigung und Zusammenfassung der ad hoc-Rechtsprechung 124
VI. Der Sondergerichtshof für Sierra Leone (SCSL) 125
1. Entstehungsgeschichte 125
2. Sexuelle Gewalt im Rahmen des SCSL 125
VII. Die Außerordentlichen Kammern an den Gerichten Kambodschas (ECCC) 128
Kapitel 3: Sexuelle Gewalt als Genozid 132
A. Vorbemerkungen zum völkerstrafrechtlichen Verbrechensbegriff 132
B. Der Tatbestand des Genozids in Art. 6 IStGH-Statut 133
I. Begriff 133
II. Kontextelement bei Genozid? 134
III. Geschützte Gruppen 135
IV. Frauen bzw. Geschlecht als „Gruppe“: Der „Femizid“ als Tathandlung des Genozids? 137
V. Physische, biologische oder auch soziale Zerstörung? 139
C. Sexuelle Gewalt als Tathandlung des Genozid gemäß Art. 6 IStGH-Statut 140
I. Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe, Art. 6‍(b) IStGH-Statut 142
1. Allgemeine Voraussetzungen 142
2. Sexuelle Gewalt als schwerer körperlicher oder seelischer Schaden 144
a) Vergewaltigung 144
b) Andere Formen sexueller Gewalt 148
II. Vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen, Art. 6‍(c) IStGH-Statut 151
1. Allgemeine Voraussetzungen 151
2. Sexuelle Gewalt als „Auferlegung von Lebensbedingungen“ 152
III. Verhängung von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind, Art. 6‍(d) IStGH-Statut 155
1. Allgemeine Voraussetzungen 155
2. Sexuelle Gewalt als „geburtenverhindernde Maßnahme“ 155
a) Vergewaltigung 155
b) Andere Formen sexueller Gewalt 158
D. Zerstörungsabsicht 161
E. Würdigung und konkurrenzrechtliche Schlussfolgerungen zu sexueller Gewalt als Tathandlung des Genozids 162
Kapitel 4: Sexuelle Gewalt als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen 164
A. Sexuelle Gewalt im Begehungszusammenhang von Verbrechen gegen die Menschlichkeit 165
B. Sexuelle Gewalt im Begehungszusammenhang von Kriegsverbrechen 166
I. Kontextelement 166
II. Sexualdelikte als eigenständige Kriegsverbrechen? 167
III. Täter_innen und Opfer im bewaffneten Konflikt: Können Mitglieder einer Konfliktpartei an Mitgliedern der gleichen Konfliktpartei Sexualverbrechen begehen? 169
C. Die Einzeltatbestände sexueller Gewalt 174
I. Vergewaltigung (rape) 174
1. Geschütztes Rechtsgut 174
2. Die Definition der Vergewaltigung durch ICTY und ICTR 175
a) Die „konzeptionelle“ Definition der Akayesu-Entscheidung 176
aa) Tathandlungen/Tatobjekte 176
bb) Zwangselemente 178
cc) Würdigung 179
b) Die „mechanische“ Definition der Furundzija-Entscheidung 181
aa) Tathandlungen 182
bb) Zwangselemente 184
c) Die Definition der Kunarac-Entscheidung („Foča“) 184
aa) Besondere Bedeutung des Kunarac-Verfahrens 184
bb) Das Element der Einwilligung des Opfers („consent“) 185
cc) (Zwangs-)‌Elemente, die eine Einwilligung ausschließen 187
dd) Innere Tatseite (mens rea) 190
d) Zusammenfassung und Stellungnahme zu den Definitionen der ad hoc-Gerichte 191
aa) Zwangselement und Zustimmung des Opfers 192
bb) Tathandlungen 194
cc) Das mens rea-Erfordernis 196
3. Die Definition der Vergewaltigung durch die Verbrechenselemente des IStGH 196
a) Entstehungsgeschichte 196
b) Struktur und Rechtsnatur 197
c) Tathandlungen 199
aa) Invasion/Penetration 199
bb) Invasive Tathandlungen 201
cc) Geschlechtsneutrale Ausgestaltung 204
dd) Vornahme sexueller Handlungen oder Zwingen des Opfers zu einer sexuellen Handlung am Täter, einem Dritten oder an sich selbst 205
ee) Zusammenfassung der Tathandlungen 206
d) Zwangselemente 207
aa) Nötigung oder fehlendes Einverständnis: Civil Law oder Common Law? 207
bb) Entstehungsgeschichte 210
cc) Die Kombinationslösung des IStGH 211
dd) (Nicht-)‌Zustimmung des Opfers ist kein Tatbestandsmerkmal der Vergewaltigung 213
e) Konkrete Nötigungshandlungen/Zwangselemente 217
aa) Nötigung durch Anwendung von Gewalt 217
bb) Nötigung durch Drohung mit Gewalt oder Zwang 219
cc) Ausnutzen von Zwangsumständen 221
dd) Ausnutzen einer zustimmungsunfähigen Person 222
ee) Kausalität zwischen Nötigungsmittel und Tathandlung 224
ff) Das Problem der (fehlenden) Zustimmung im Rahmen bewaffneter Konflikte aus Perspektive des Beschuldigten 224
f) Das mens rea-Erfordernis 227
g) Würdigung des Vergewaltigungstatbestandes 229
II. Sexuelle Sklaverei (sexual slavery) 230
1. Einführung und Begriff 230
2. Geschützte Rechtsgüter 232
3. Eigenständiger Deliktscharakter? 233
a) Abgrenzung zur Versklavung 234
b) Abgrenzung zur Zwangsprostitution 234
c) Abgrenzung zur Vergewaltigung 235
d) Stellungnahme 235
4. Äußere Tatseite (actus reus) 236
a) Angemaßtes Eigentumsverhältnis 237
b) Kein Erfordernis kommerzieller Vorteile 238
c) Ähnliche Freiheitsentziehung („similar deprivation of liberty“) 240
d) Handlungen sexueller Natur („acts of a sexual nature“) 242
e) Fehlendes Einverständnis des Opfers nicht erforderlich 242
5. Innere Tatseite (mens rea) der sexuellen Sklaverei 243
III. Zwangsprostitution (enforced prostitution) 245
1. Entstehungsgeschichte, geschützte Rechtsgüter und Begriff 245
2. Abgrenzung zu anderen Tatbeständen 247
3. Äußere Tatseite (actus reus) 248
a) Zwangs- und Nötigungselemente 249
b) Handlungen sexueller Natur („acts of a sexual nature“) 250
c) (Geldwerter) Vorteil bzw. anderer Vorteil des Täters oder einer anderen Person 250
4. Innere Tatseite (mens rea) der Zwangsprostitution 253
IV. Erzwungene Schwangerschaft (forced pregnancy) 254
1. Einführung und geschützte Rechtsgüter 254
2. Verhandlungsgeschichte 257
3. Äußere Tatseite (actus reus) 259
a) Zwangsweise geschwängerte Frau 260
b) Rechtswidrige Gefangenhaltung 261
c) Die Unberührbarkeit nationalstaatlicher Schwangerschaftsregelungen 263
4. Innere Tatseite (mens rea) und die besondere Absicht („intent“) des Täters 263
V. Zwangssterilisation (enforced sterilisation) 266
1. Einführung und geschützte Rechtsgüter 266
2. Äußere Tatseite (actus reus) 268
a) Tatobjekt 268
b) (Dauerhafte) Beseitigung der Fortpflanzungsfähigkeit 269
c) Potentielle Tathandlungen 270
d) Außerachtlassung von vorübergehenden Geburtskontrollmaßnahmen 272
e) Medizinisch indiziert oder „echte Zustimmung“? 273
3. Die innere Tatseite (mens rea) 273
VI. Der sexualspezifische Auffangtatbestand „jede andere Formen sexueller Gewalt von vergleichbarer Schwere“ 274
1. Vorbemerkung 274
2. Problem der Unbestimmtheit und restriktive Auslegung 276
3. Tatobjekt 278
4. Zwangsmittel 278
5. Das Merkmal sexuell: Das Kriterium des Sexualbezugs 279
a) Angriff auf sexuelle Geschlechtsmerkmale bzw. „das Geschlechtliche“ 281
b) Angriff auf „die Sexualität“ eines Menschen 283
c) Angriff auf geschützte Rechtsgüter „sexueller“ Gewalt 284
d) Sexuelle Motive des Täters/der Täter_in 286
e) Die Opferperspektive: Wahrnehmung von Handlungen als sexuell 287
f) Zusammenfassung zum Merkmal „sexuell“ 287
6. Der Schweregrad sexueller Gewalt (gravity) 288
a) Einführung 288
b) Die unterschiedlichen gravity-Standards sexueller Gewalt 289
c) Problemstellung 291
d) Der Schweregrad in den Verfahren gegen Bemba und Muthaura/Kenyatta 293
e) Begriffsbestimmung: Die verschiedenen gravity-Standards des IStGH-Statuts und das Doppelverwertungsverbot 295
aa) gravity als Zulässigkeitserfordernis 296
bb) gravity im Rahmen von Artikel 53‍(1)(b) 296
cc) gravity als eigenständiges Tatbestandselement (gravity of the offence) 297
dd) gravity als Strafschwerezumessung und das Doppelverwertungsverbot 297
f) Die Bewertung der Tatschwere sexueller Gewalt 299
aa) Vergleichbare Schwere mit den Sexualdelikten in Art. 7‍(1)(g)‌1–5 301
(1) Setzen „sexuelle Handlungen“ invasive Begehungsformen voraus? 301
(2) Physische Gewalt bzw. körperliche Kraftentfaltung am Opfer? 303
(3) Zwischenergebnis 306
bb) Die Natur von Sexualstraftaten: Demütigend und erniedrigend 307
cc) Schwere der Rechtsgutbeeinträchtigung 311
dd) Tatfolgen (impact) bzw. individuelle und kollektive Auswirkungen sexueller Gewalt 311
g) Äußere Umstände und kumulative Ermittlung des Schweregrades 314
h) Stellungnahme und Zusammenfassung des Schweregrades sexueller Gewalt 315
7. Bisherige Rechtsprechung des IStGH 315
a) Der Fall Kenyatta: Einführung 316
b) Der Fall Kenyatta und „andere Formen sexueller Gewalt vergleichbarer Schwere“ 317
aa) Vor- und Zwischenverfahren 317
bb) Hauptverfahren 323
c) Würdigung der bisherigen Rechtsprechung zum sexualspezifischen Auffangtatbestand 324
8. Potentielle Tathandlungen sexueller Gewalt 325
a) Sexuelle Handlungen an Toten 325
aa) Tote als geschützte „Personen“ i.S.v Art. 8‍(2)(b)(xxii)-6, 8‍(2)(e)(vi)-6? 326
bb) Sexuelle Handlungen an Toten als Angriff auf die sexuelle Selbstbestimmung i.S.v. Art. 7‍(1)(g)-6? 328
cc) Ergebnis 329
b) Sexuelle Verstümmelungen 329
aa) Sexuelle Verstümmelung als Kriegsverbrechen 331
(1) Sexuelle Verstümmelung als Zwangssterilisation, Art. 8‍(2)(b)(xxii)-5, 8‍(2)(e)(vi)-5 331
(2) Sexuelle Verstümmelung als „mutilation“, Art. 8‍(2)(b)(x), 8‍(2)(c)(i) und 8‍(2)(e)(xi) 331
bb) Sexuelle Verstümmelungen als „andere Form sexueller Gewalt“, Art. 7‍(1)(g)-6 333
(1) Völkerrechtsprechung und Verhandlungsgeschichte 333
(2) Sexualbezug („act of a sexual nature“) 334
(3) „Vergleichbare Schwere“ von Genitalverstümmelungen 335
cc) Ergebnis 337
c) Orales Sich-Stimulieren-Lassen des Täters/der Täter_in 337
d) Erzwungene Nacktheit (forced nudity) 338
aa) Sexualbezug 339
bb) Völkerrechtsprechung 340
cc) Schwerevergleich 341
dd) Ergebnis 342
9. Verhältnis von „andere Form sexueller Gewalt“ (Art. 7‍(1)(g)-6) und „andere unmenschliche Handlungen“ (Art. 7‍(1)(k)) 342
a) Andere unmenschliche Handlungen, Art. 7‍(1)(k) 343
b) Spezialität oder parallele Anwendbarkeit? 345
10. Gesamtwürdigung des sexualspezifischen Auffangtatbestandes 347
VII. Das Phänomen der Zwangsheirat 348
1. Erscheinungsformen und Entstehungszusammenhänge 349
a) Kambodscha (Rote Khmer) 350
b) Nigeria (Boko Haram) 351
c) Irak/Syrien (sog. „Islamischer Staat“) 352
2. Zwangsheirat als Menschenrechtsverletzung 353
3. Abgrenzung zu „arrangierten Hochzeiten“ (arranged mariages) 354
4. Völkerstrafrechtliche Einordnung 356
a) Strafbarkeit der „Zwangsheirat“ als allgemeiner Rechtsgrundsatz 357
b) Zwangsheirat als (sexuelle) Sklaverei 358
c) „Zwangsheirat“ als eigenständiges Handlungsunrecht? 360
d) Zwangsheirat als „unmenschliche Handlung“ gemäß Art. 7‍(1)(k) IStGH-Statut 362
5. Tatbestandselemente der Zwangsheirat 364
a) Ehe oder eheähnliche Verbindung? 364
b) Zwangs- und Nötigungselemente 366
c) Schwere 367
6. Würdigung 367
Kapitel 5: Geschlechtsbezogene Gewalt als Verbrechen gegen die Menschlichkeit 369
A. Die Verfolgung aus Gründen des Geschlechts 369
I. Die äußere Tatseite des Verfolgungstatbestands 370
II. Die innere Tatseite (mens rea): Die Diskriminierungsabsicht des Täters 373
III. Verfolgung aus Gründen des Geschlechts 374
1. Die geschlechtsbezogene Verfolgung als völkerstrafrechtliches Neuland 374
2. Verfolgung aufgrund des biologischen Geschlechts (sex) 376
3. Verfolgung aufgrund des sozialen Geschlechts (gender) 377
4. Geschlechtsbezogene Verfolgungskonstellationen 379
5. Bisherige Erfahrungen im Fall Prosecutor v. Mbarishumana 381
IV. Konkrete Formen sexueller Gewalt als Verfolgungshandlung 383
V. Die sexuelle Orientierung als Verfolgungsgrund? 387
1. Die sexuelle Orientierung als Verfolgung aus „Gründen des Geschlechts“? 388
a) Auslegung der gender-Definition in Art. 7‍(3) IStGH-Statut: Methodische Vorüberlegungen 389
b) Wortlautauslegung 390
c) Systematische Auslegung 392
d) Entstehungsgeschichte 393
e) Menschenrechtskonforme Auslegung gemäß Art. 21‍(3) IStGH-Statut 395
f) Gebot der Nichtdiskriminierung, Art. 21‍(3) IStGH-Statut 400
g) Das Gebot der engen Auslegung gemäß Art. 22‍(2) IStGH-Statut 401
h) Ergebnis der Auslegung 402
2. Last resort – Die sexuelle Orientierung als Verfolgung aus „nach dem Völkerrecht universell als unzulässig anerkannten Gründen“? 402
3. Stellungnahme zur (fehlenden) Erfassung der sexuellen Orientierung 404
VI. Verfolgung aufgrund der geschlechtlichen Identität? 405
1. Geschlechtliche Selbstbestimmung 405
2. Geschlechtliche Identität als Kategorie des Völkerstrafrechts? 405
B. Stellungnahme und Erwartungen 406
Kapitel 6: Zusammenfassende Würdigung 409
Schaubilder und Grafiken 417
Literaturverzeichnis 421
Dokumenten- und Rechtsquellenverzeichnis 455
Internetquellen 460
Rechtsprechungsverzeichnis 463
1. ICC 463
2. ICTY 466
3. ICTR 468
4. SCSL 469
5. ECCC 470
6. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte 470
7. Human Rights Committee 470
8. Internationaler Gerichtshof 470
9. Nationale Gerichte 471
10. Nürnberg Tribunal 471
Sachverzeichnis 472