Öffentliche Sachherrschaft und öffentliche Sachwaltung
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Hardinghaus, H. (1966). Öffentliche Sachherrschaft und öffentliche Sachwaltung. Eine Untersuchung des deutschen Rechts der öffentlichen Sachen, verglichen mit dem französischen Recht des Domaine public. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-40577-0
Hardinghaus, Herbert. Öffentliche Sachherrschaft und öffentliche Sachwaltung: Eine Untersuchung des deutschen Rechts der öffentlichen Sachen, verglichen mit dem französischen Recht des Domaine public. Duncker & Humblot, 1966. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-40577-0
Hardinghaus, H (1966): Öffentliche Sachherrschaft und öffentliche Sachwaltung: Eine Untersuchung des deutschen Rechts der öffentlichen Sachen, verglichen mit dem französischen Recht des Domaine public, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-40577-0
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Öffentliche Sachherrschaft und öffentliche Sachwaltung
Eine Untersuchung des deutschen Rechts der öffentlichen Sachen, verglichen mit dem französischen Recht des Domaine public
Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 39
(1966)
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Book Details
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Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 13 | ||
Einleitung | 15 | ||
Erster Teil: Die Hauptprobleme des deutschen Rechts der öffentlichen Sachen | 18 | ||
I. Die Grundzüge des deutschen Rechts der öffentlichen Sachen | 18 | ||
A. Das Recht der öffentlichen Sachen und das öffentliche Sachenrecht | 18 | ||
B. Die Trennung der öffentlichen Sachherrschaft vom privaten Eigentum an öffentlichen Sachen | 18 | ||
C. Die Bindung des Herrn der öffentlichen Sache an den öffentlichen Sachzweck | 20 | ||
D. Die Beschränkung des privaten Eigentümers öffentlicher Sachen | 21 | ||
II. Die Hauptprobleme | 23 | ||
A. Das Problem der Berücksichtigung der Nutzungsinteressen der Allgemeinheit | 23 | ||
1. Die Regulierung der Nutzungen durch den privaten Eigentümer | 23 | ||
a) Die Geltendmachung des privaten Eigentums gegen die Grundrechte | 25 | ||
b) Die Geltendmachung des privaten Eigentums gegen die öffentlichen Nutzungsinteressen | 25 | ||
c) Die Geltendmachung des privaten Eigentums zur Verfolgung privater Zwecke | 26 | ||
2. Die Regulierung der Nutzungen durch den öffentlichen Sachherrn | 26 | ||
a) Die Zulassung von Nutzungen gegen das Gemeinwohl | 27 | ||
α) Die Zulassung von gesetzwidrigen Nutzungen | 27 | ||
β) Die Zulassung von sonstigen dem Gemeinwohl widersprechenden Nutzungen | 28 | ||
b) Die Verhinderung von Nutzungen überwiegenden öffentlichen Interesses | 28 | ||
3. Die Rechtsstellung der Nachbarn | 29 | ||
4. Der Schutz der öffentlichen Sache vor unzulässigen Einwirkungen | 30 | ||
5. Die Unterhaltung der öffentlichen Sache | 30 | ||
B. Das Problem der Rechtssicherheit | 31 | ||
1. Die Verflechtung öffentlichen und privaten Rechts | 31 | ||
2. Die Spannung zwischen öffentlichem Sachherrn und privatem Eigentümer | 33 | ||
3. Die Unlösbarkeit des Rechtswegproblems | 33 | ||
III. Der Grund der Probleme | 34 | ||
A. Die Theorie der beschränkt öffentlichen Sache | 34 | ||
B. Die Erweiterung der Funktion öffentlicher Sachen | 35 | ||
Zweiter Teil: Die Lösungsversuche auf der Basis der beschränkt öffentlichen Sache | 37 | ||
A. Der Versuch einer finalen Begrenzung der Privatautonomie des Eigentümers | 37 | ||
1. Die allgemeinen Einschränkungen des privaten Eigentums | 37 | ||
a) Zivilrechtliche Einschränkungen | 38 | ||
b) Öffentlichrechtliche Einschränkungen | 39 | ||
2. Die Grundrechtsbindung des Fiskus | 40 | ||
3. Die Bindung des privaten Eigentümers öffentlicher Sachen an das Gemeinwohl | 43 | ||
a) Die mittelbare Verfolgung des Gemeinwohls bei Sachen des Finanzvermögens | 45 | ||
b) Die unmittelbare Verfolgung des öffentlichen Sachzweckes bei öffentlichen Sachen | 46 | ||
c) Die mittelbare Verfolgung des Gemeinwohls bei öffentlichen Sachen | 46 | ||
B. Die Ausschaltung der Eigentümerrechte durch besonderen hoheitlichen Eingriff | 47 | ||
1. Die Enteignung aus Gründen des öffentlichen Wohles | 47 | ||
2. Die Leistungspflicht nach dem Bundesleistungsgesetz | 48 | ||
C. Der Mangel aller Lösungsversuche auf der Basis der beschränkt öffentlichen Sache | 48 | ||
D. Die Bedeutung der neueren Gesetzgebung | 49 | ||
1. Die neuen Wegegesetze | 50 | ||
a) Die Koppelung öffentlicher Wegeherrschaft und privaten Eigentums | 50 | ||
b) Die begrenzte Ausschaltung des privaten Eigentums bei widmungsfremden Nutzungen | 50 | ||
2. Die Neuordnung der Gewässer | 52 | ||
a) Die Aufgabe der Unterscheidung widmungsgemäßen und widmungsfremden Gebrauchs | 53 | ||
b) Die Zurückdrängung des privaten Eigentümers | 54 | ||
Dritter Teil: Die Vergleichende Darstellung des französischen Rechts der öffentlichen Sachen | 57 | ||
I. Die Grundzüge des französischen Rechts | 57 | ||
A. Das Nutzungsrecht | 58 | ||
1. Die Regulierung der Nutzungen durch den Herrn der öffentlichen Sache | 58 | ||
2. Die finale Bindung des Herrn der öffentlichen Sache | 59 | ||
a) Die Verfolgung des Widmungszweckes und die polizeiliche Aufgabe des Herrn der öffentlichen Sache | 59 | ||
b) Die Verfolgung sonstiger öffentlicher Zwecke durch den Herrn der öffentlichen Sache | 61 | ||
α) Die Monopolisierung öffentlicher Versorgungs- und Verkehrsunternehmen | 62 | ||
β) Die öffentliche Kontrolle privater Unternehmen | 63 | ||
γ) Die wirtschaftlich-finanzielle Verwertung der öffentlichen Sache | 64 | ||
c) Öffentliche Zweckverfolgung und „ordre public" | 66 | ||
B. Die Rechtsstellung der Nachbarn | 69 | ||
C. Der Schutz der öffentlichen Sache vor unzulässigen Einwirkungen | 71 | ||
D. Die Unterhaltung der öffentlichen Sache | 72 | ||
E. Das Verhältnis von öffentlichem und privatem Recht | 72 | ||
II. Die Gegenüberstellung des französischen und des deutschen Rechts der öffentlichen Sachen | 73 | ||
Vierter Teil: Die Theorien des französischen Rechts der öffentlichen Sachen und ihr Nutzen für das deutsche Recht | 76 | ||
I. Die gemeinrechtliche Theorie | 76 | ||
A. Die Behandlung öffentlicher Sachen nach gemeinem Recht | 76 | ||
B. Die Versuche einer Modernisierung der gemeinrechtlichen Theorie | 77 | ||
II. Die liberale Theorie | 78 | ||
A. Der Ausschluß privaten Rechts und das liberale Verständnis der Funktion des Herrn der öffentlichen Sache | 78 | ||
1. Die Eigentumsunfähigkeit öffentlicher Sachen | 79 | ||
2. Die beschränkte Kontrollfunktion des öffentlichen Sachherrn | 79 | ||
B. Die Bedeutung der liberalen Theorie in der Gegenwart | 80 | ||
III. Die Theorie des öffentlichen Eigentums | 81 | ||
A. Die Erklärung des öffentlichen Sachherrn zum öffentlichen Eigentümer | 81 | ||
1. Die Abwendung von der liberalen Theorie | 81 | ||
2. Die Entwicklung des öffentlichen Eigentumsbegriffes | 82 | ||
B. Das Verständnis und der Erfolg des öffentlichen Eigentums in der Gegenwart | 83 | ||
1. Die Gemeinsamkeiten von öffentlichem und privatem Eigentum | 84 | ||
2. Die Besonderheiten des öffentlichen Eigentums | 84 | ||
3. Der Erfolg der Theorie des öffentlichen Eigentums | 87 | ||
IV. Der Beitrag der drei Theorien zur Lösung der Probleme des deutschen Rechts | 88 | ||
A. Der mangelnde Nutzen der gemeinrechtlichen Theorie | 88 | ||
B. Der Beitrag der liberalen Theorie | 88 | ||
1. Die Ausschaltung privater Rechtselemente | 88 | ||
2. Die Verdrängung der Zivilgerichtsbarkeit | 89 | ||
C. Der Beitrag der Theorie des öffentlichen Eigentums | 90 | ||
1. Die Übertragbarkeit des öffentlichen Eigentumsbegriffes in das deutsche Recht | 90 | ||
a) Das öffentliche Eigentum bei Otto Mayer | 90 | ||
b) Der revidierte Begriff des öffentlichen Eigentums | 91 | ||
2. Die Vorteile einer Anwendung der öffentlichen Eigentumstheorie | 92 | ||
D. Die gemeinsamen Nachteile der liberalen und der öffentlichen Eigentumstheorie | 93 | ||
1. Die Begründung der Widmung im privaten Eigentumsrecht | 94 | ||
a) Die mangelnde Reichweite des Rechts der öffentlichen Sachen | 95 | ||
b) Die Widmung zu Gunsten Dritter im französischen Recht | 95 | ||
c) Die Widmung zu Gunsten Dritter im deutschen Recht | 96 | ||
2. Die Verkehrsunfähigkeit öffentlicher Sachen | 97 | ||
a) Die Unveräußerlichkeit | 97 | ||
α) Die Veräußerlichkeit nach geltendem deutschem Recht | 97 | ||
β) Die Unveräußerlichkeit nach der liberalen und der öffentlichen Eigentumstheorie | 99 | ||
b) Der Ausschluß der Ersitzung | 101 | ||
α) Die Ersitzung nach geltendem deutschem Recht | 101 | ||
β) Der Ausschluß der Ersitzung nach der liberalen und der öffentlichen Eigentumstheorie | 102 | ||
c) Das Interesse an der Verkehrsfähigkeit öffentlicher Sachen | 102 | ||
E. Die extreme Enge und Weite der finalen Bindung des öffentlichen Sachherrn nach der liberalen und nach der öffentlichen Eigentumstheorie | 104 | ||
1. Die Bindung des öffentlichen Sachheim an den „ordre public" | 104 | ||
2. Die Verfolgung jeden öffentlichen Interesses durch den öffentlichen Eigentümer | 105 | ||
Fünfter Teil: Die neue Darstellung des deutschen Rechts der öffentlichen Sachen | 107 | ||
I. Das Nutzungsrecht | 108 | ||
A. Die dem öffentlichen Sachzweck entsprechenden Nutzungen | 108 | ||
1. Der widmungsgemäße Gebrauch | 108 | ||
2. Der widmungsfremde Publikumsgebrauch | 109 | ||
a) Der Publikumsgebrauch als subsidiärer Zweck der öffentlichen Sache | 110 | ||
b) Publikumsgebrauch und Verwaltungsgebrauch | 111 | ||
B. Die dem öffentlichen Sachzweck entsprechende Nutzungsordnung | 111 | ||
1. Die Regulierung der Nutzungen ohne den privaten Eigentümer | 112 | ||
a) Die Flucht des öffentlichen Sachherrn in das Privatrecht | 112 | ||
b) Der Versuch einer finalen Bindung des privaten Eigentümers | 113 | ||
c) Die Lösung des Nutzungsrechts vom privaten Eigentum | 114 | ||
2. Die Regulierung der Nutzungen allein durch den öffentlichen Sachherrn | 116 | ||
3. Die Regulierung der Nutzungen mit den Mitteln des öffentlichen Rechts | 117 | ||
4. Das Interesse an der Regulierung der Nutzungen nach den Erfordernissen des Gemeinwohls | 117 | ||
a) Der Ausschluß von dem Gemeinwohl widersprechenden Nutzungen | 118 | ||
b) Der Vorrang von das Gemeinwohl fördernden Nutzungen | 119 | ||
c) Die Regulierung der Nutzungen nach dem Gemeinwohl durch den öffentlichen Sachherrn | 120 | ||
d) Die subsidiäre Generalvollmacht des öffentlichen Sachherrn zur Förderung des Gemeinwohls | 122 | ||
5. Das Interesse an der Regulierung der Nutzung allein nach den Erfordernissen der öffentlichen Sachzwecke | 123 | ||
a) Die Aufgabenteilung der öffentlichen Verwaltung | 123 | ||
b) Die Adäquanz des Verwaltungsmittels | 124 | ||
6. Der Interessen widerstreit und seine Entscheidung zu Gunsten einer Beschränkung des öffentlichen Sachherrn auf die öffentliche Sachzweckverfolgung | 126 | ||
7. Die öffentliche Sachherrschaft und die „Konzessionsverträge" | 127 | ||
8. Die öffentliche Sachherrschaft und die öffentliche Sachnutzungsgebühr | 128 | ||
a) Die Erhebung der Gebühr ohne gesetzliche Grundlage | 129 | ||
b) Die Richtlinien für die Erhebung der Gebühr | 130 | ||
α) Die Kostendeckung der öffentlichen Sachnutzung | 130 | ||
β) Ausgeschlossene Gebührenzwecke | 131 | ||
9. Die ausnahmsweise Befreiung des öffentlichen Sachherrn von der Beschränkung auf die öffentliche Sachzweckverfolgung | 134 | ||
C. Die Nutzung der öffentlichen Wege und der Gewässer | 135 | ||
1. Die Nutzung der öffentlichen Wege | 135 | ||
2. Die Gewässernutzung | 136 | ||
II. Die Rechtsstellung der Nächbarn öffentlicher Sachen | 137 | ||
A. Die Transponierung der privaten Nachbarrechte in das öffentliche Recht | 138 | ||
B. Der Vorrang der widmungsgemäßen Verwendung vor den öffentlichen Nachbarrechten | 138 | ||
III. Der Schutz öffentlicher Sachen vor unzulässigen Einwirkungen | 139 | ||
IV. Die Unterhaltung der öffentlichen Sachen | 140 | ||
A. Die Pflicht des öffentlichen Sachherrn zur Unterhaltung | 140 | ||
B. Die Pflicht zur Unterhaltung und die Verkehrssicherungspflicht | 140 | ||
V. Die Verkehrsfähigkeit der öffentlichen Sachen | 142 | ||
A. Der Fortbestand des privaten Eigentums | 142 | ||
B. Die Verfügung über das private Eigentum | 142 | ||
C. Der Gutglaubensschutz des Erwerbers | 143 | ||
VI. Der Anteil des privaten Rechts und der Zivilgerichtsbarkeit | 144 | ||
A. Die Einflechtung privaten Rechts | 145 | ||
B. Die Unlösbarkeit des Rechtswegproblems | 145 | ||
Sechster Teil: Die neue Konzeption des deutschen Rechts der öffentlichen Sachen | 147 | ||
I. Die Abgrenzung von den bisher im deutschen Recht wirksamen Theorien | 147 | ||
A. Die Abgrenzung von der Theorie der beschränkt öffentlichen Sache | 147 | ||
B. Die Abgrenzung von der Theorie des öffentlichen Eigentums | 148 | ||
C. Die Abgrenzung von der im hamburgischen Wegerecht und im baden-württembergischen Wasserrecht vertretenen Theorie | 149 | ||
1. Das Hamburger Wegegesetz | 149 | ||
2. Das baden-württembergische Wassergesetz | 151 | ||
II. Das Recht der öffentlichen Sachen als Recht der öffentlichen Sachwaltung | 152 | ||
A. Das Monopol des öffentlichen Sachwalters | 152 | ||
B. Die Aufgabe des öffentlichen Sachwalters als Aufgabe öffentlicher Daseinsvorsorge | 153 | ||
Schlußbetrachtung | 155 | ||
Literaturverzeichnis | 157 |