Das Verwaltungsrecht der Binnenhäfen in der Bundesrepublik Deutschland
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Sußner, R. (1975). Das Verwaltungsrecht der Binnenhäfen in der Bundesrepublik Deutschland. Ein Beitrag zum Recht der öffentlichen Einrichtungen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-43496-1
Sußner, Reinhard. Das Verwaltungsrecht der Binnenhäfen in der Bundesrepublik Deutschland: Ein Beitrag zum Recht der öffentlichen Einrichtungen. Duncker & Humblot, 1975. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-43496-1
Sußner, R (1975): Das Verwaltungsrecht der Binnenhäfen in der Bundesrepublik Deutschland: Ein Beitrag zum Recht der öffentlichen Einrichtungen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-43496-1
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Das Verwaltungsrecht der Binnenhäfen in der Bundesrepublik Deutschland
Ein Beitrag zum Recht der öffentlichen Einrichtungen
Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 281
(1975)
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Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Erstes Kapitel: Die Problemstellung | 13 | ||
§ 1. Der Begriff des „öffentlichen Binnenhafens" | 14 | ||
I. Der „Hafen" im gegenwärtigen Meinungsstand | 14 | ||
1. Die Wortbedeutung | 14 | ||
2. Die Festlegung des Areals | 15 | ||
II. Die Definition des „öffentlichen Binnenhafens" | 15 | ||
§ 2. Der Hafen als wirtschaftliche Unternehmung mit der Berücksichtigung gemeinwirtschaftlicher Interessen in der überkommenen Auffassung | 16 | ||
I. Die formale Hechtspersönlichkeit und die Organisationsstruktur als Indizien für die privatrechtliche Einordnung | 16 | ||
II. Das gemeinwirtschaftliche Unternehmen | 20 | ||
§ 3. Die Unstimmigkeiten der „Gemeinwirtschaftlichkeit" | 22 | ||
I. Das Spannungsverhältnis zwischen einer privatwirtschaftlichen Betriebsführung und der Berücksichtigung von Gemeininteressen | 23 | ||
II. Die fehlende Bestimmbarkeit des „Gemeininteresses" und die daraus resultierende Disfungibilität des Begriffs | 24 | ||
§ 4. Die Neubestimmung der Hafenleistung | 27 | ||
I. Die öffentlich-rechtliche Sachnutzungsbestimmung | 28 | ||
II. Die sachfremden Analogien zu den Grundgedanken des Energiewirtschaftsgesetzes oder der Eisenbahn-Verkehrsordnung | 30 | ||
III. Die Binnenhäfen als Subjekte des öffentlichen Sachenrechts | 31 | ||
Zweites Kapitel: Die Gegebenheiten in den deutschen Binnenhäfen unter Berücksichtigung des gegenwartigèn Meinungsstandes | 33 | ||
§ 1. Die Rechtsverhältnisse beim Bau eines öffentlichen Hafens | 33 | ||
I. Die Planfeststellung | 33 | ||
1. Die technische Beschaffenheit des Hafenbeckens als Kriterium für die Hechtsgrundlage des Verfahrens | 34 | ||
A. Längs- und Parallelhäfen nach §§ 3 Abs. I, 45 Abs. IV Bundeswasserstraßengesetz (Verfahren nach §§12 ff. Bundeswasserstraßengesetz) | 35 | ||
B. Stichhäfen und andere ausgegliederte Häfen (Verfahren nach § 31 Wasserhaushaltsgesetz) | 36 | ||
2. Das „Wohl der Allgemeinheit" als Legitimation für das Bauvorhaben | 37 | ||
A. Die Problematik des „Beurteilungsspielraums" | 38 | ||
B. Die volkswirtschaftliche Bauwürdigkeit als Parameter für das „Wohl der Allgemeinheit" | 40 | ||
II. Rechtsschutz und Entschädigung beim Bau eines Hafens | 42 | ||
1. Die gegenwärtige Handhabung der Immissionsschäden | 43 | ||
2. Art. 19 Abs. IV Grundgesetz als Maßstab für Abwehransprüche und für öffentliche Ersatzleistungen | 45 | ||
§ 2. Der Betrieb des Hafens | 49 | ||
I. Die Organisationsformen | 49 | ||
1. Die Vielfalt der historisch gewachsenen Verhältnisse | 50 | ||
2. Die praktischen Motive der öffentlichen Verwaltung bei der Konzeption privatrechtlicher Organisationsformen | 51 | ||
3. Die typischen Fallgruppen der Hafenbetriebsformen | 52 | ||
A. Die unselbständigen Sondervermögen der öffentlichen Hand | 52 | ||
B. Die Einzelformen | 53 | ||
a) Der Eigenbetrieb | 53 | ||
b) Der Regiebetrieb nach § 15 Reichshaushaltsordnung | 55 | ||
C. Hafenbetriebsgesellschaften in den Formen juristischer Personen des Privatrechts | 57 | ||
a) Die Mehrheitsbeteiligung der öffentlichen Hand | 58 | ||
b) Das Fehlen privatrechtlichen Eigentums am Betriebsvermögen | 59 | ||
D. Besonderheiten | 60 | ||
II. Die Rechtsbeziehungen der Hafenverwaltung | 62 | ||
1. Das Verhältnis zur öffentlichen Hand bei den privatrechtlich organisierten Betriebsgesellschaften | 62 | ||
A. Die Darstellung als Konzessionierte | 63 | ||
B. Die Einstufung als Beliehene | 65 | ||
2. Das Verhältnis zu den Hafenbenutzern | 69 | ||
A. Die Hafenverwaltung als Kaufmann des Handelsrechts | 69 | ||
B. Die Rechtsbeziehungen zu den Anliegern im Hafengebiet in den Formen des Privatrechts | 72 | ||
a) Die Struktur und die Typologie der Verträge | 73 | ||
b) Der Schutz des Hafengebietes vor Denaturierung | 75 | ||
C. Die Beziehungen des Hafens zu den Schiffahrtstreibenden | 77 | ||
a) Der herkömmliche Dualismus zwischen öffentlich-rechtlichem und zivilrechtlichem Nutzungsverhältnis | 77 | ||
b) Allgemeine Benutzungsbedingungen | 79 | ||
D. Das Gebührenwesen | 83 | ||
a) öffentlich-rechtliche Hafenabgaben | 83 | ||
b) Privatrechtliche Leistungsentgelte (Manipulationsgebühren) | 87 | ||
E. Die Hafenbahn im Verbund der Hafenleistungen | 89 | ||
a) Die Hafenbahn als Eisenbahn des öffentlichen Verkehrs | 90 | ||
b) Die Hafenbahn als Eisenbahn des nichtöffentlichen Verkehrs | 92 | ||
F. Die Haftung beim Hafenbetrieb | 93 | ||
a) Die Haftung über §§ 823, 831, bzw. 89, 31 BGB | 93 | ||
b) Die Haftung der Anlieger | 95 | ||
III. Das Sicherheitsrecht im Hafen | 96 | ||
1. Die Hafenordnung | 96 | ||
A. Die Zuständigkeiten für den Erlaß der Hafenordnungen in Ländern und Gemeinden | 97 | ||
B. Der Regelungsgegenstand der Hafenordnungen | 99 | ||
a) Die Hafenbehörde | 99 | ||
b) Anmeldung und Zulassung zum Hafengebiet | 101 | ||
c) Die Aufrechterhaltung des Hafenverkehrs und des Umschlags | 102 | ||
d) Strafvorschriften | 102 | ||
2. Das Verhältnis des Sicherheitsrechtes im Hafen zu den Zuständigkeiten auf den Bundeswasserstraßen | 103 | ||
A. Die Bundeszuständigkeit für die Bundeswasserstraßen | 103 | ||
B. Die Vereinbarung zur Übertragung der polizeilichen Aufgaben des Bundes auf die Länder | 104 | ||
C. Die Aufspaltung in den Weisungsbefugnissen und die Stellung der Wasser- und Schiffahrtsdirektionen | 105 | ||
D. Das Verhältnis der sicherheitspolizeilichen und verwaltungspolizeilichen Zuständigkeiten zu jenen im Binnenhafen | 105 | ||
Drittes Kapitel: Die Einordnung der Binnenhäfen in das öffentliche Sachenrecht | 109 | ||
§ 1. Der Sachstatus des öffentlichen Binnenhafens | 109 | ||
I. Die Hafentätigkeit als öffentliche Aufgabe | 109 | ||
1. Der Begriff des „öffentlichen" | 110 | ||
2. Die Hafentätigkeit als öffentliche und staatliche Aufgabe — ein integrierter Teil der allgemeinen Verwaltung | 113 | ||
II. Die öffentlich-rechtliche Sachnutzungsbestimmung als Qualifikationskriterium | 117 | ||
1. Die öffentlich-rechtliche Verwaltungsträgerschaft | 117 | ||
2. Die öffentlich-rechtliche Sachherrschaft | 119 | ||
3. Die öffentlich-rechtliche Sachnutzungsbestimmung | 120 | ||
III. Der Binnenhafen als öffentliche Sache | 122 | ||
1. Die Widmung zur öffentlichen Sache | 122 | ||
2. Der Sachstatus des Binnenhafens als öffentliche Einrichtung | 124 | ||
A. Die Ablehnung des öffentlichen Sachbegriffs der dualistischen Auffassung | 126 | ||
B. Die Divergenz vom zivilrechtlichen Sachbegriff | 128 | ||
IV. Die Vereinbarkeit des öffentlichen Sachstatus mit dem privatrechtlichen Eigentum und der zivilistischen Betriebsform der Häfen | 129 | ||
V. Das Verhältnis der öffentlichen Binnenhäfen zum Sachstatus der Wasserstraßen | 131 | ||
§ 2. Die bestimmungsgemäße Benutzung der öffentlichen Binnenhäfen als Verwaltungsleistung | 134 | ||
I. Die Rechtsstellung der Hafenbenutzer | 136 | ||
1. Die grundsätzliche Identität des BenutzungsVerhältnisses bei Anliegern und Schiffahrtstreibenden | 136 | ||
2. Das Benutzungsverhältnis | 137 | ||
A. Gemeingebrauch und Sondernutzung | 137 | ||
B. Die Benutzungsordnung der öffentlichen Binnenhäfen als Resultat des Sachstatus | 140 | ||
C. Das subjektive öffentliche Recht auf Zulassung zur Hafenbenutzung | 142 | ||
D. Der Rechtsweg im Rahmen des Hafennutzungsverhältnisses | 144 | ||
II. Einzelne Folgerungen aus dem öffentlich-rechtlichen Einrichtungsstatus | 147 | ||
1. Die Anliegerverträge | 147 | ||
A. Die Verträge als öffentlich-rechtliche Verträge | 147 | ||
B. Die konkrete Behandlung der Verträge bei Hechtskonflikten | 150 | ||
a) Die Ablehnung genereller zivilrechtlicher Analogien | 150 | ||
b) Die clausula rebus sic stantibus und die allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches als Grundprinzipien aus der apriorischen Natur des Vertrages | 151 | ||
2. Das Gebührenwesen | 153 | ||
A. Die Gleichartigkeit aller im Hafen erhobenen Gebühren | 153 | ||
B. Die Gebührenbemessung unter Berücksichtigung der revidierten Rheinschiffahrtsakte und der Prinzipien des Verwaltungsrechts | 154 | ||
3. Die Haftung der Hafenverwaltung | 157 | ||
A. Die öffentlich-rechtliche Haftung aus der Darreichung einer Verwaltungsleistung | 157 | ||
B. Die Unzulänglichkeiten des derzeitigen Staatshaftungssystems unter der Sicht des Art. 19 Abs. IV Grundgesetz | 159 | ||
§ 3. Rechtspolitische und verwaltungspraktische Folgerungen | 161 | ||
I. Die öffentlich-rechtliche Statusqualität der Binnenhäfen als Maßstab für die Verwaltungspraxis | 161 | ||
II. Die Schaffung flexibler Leistungsstrukturen der öffentlichen Verwaltung | 162 | ||
Literaturverzeichnis | 165 |