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Die verfassunggebende Gewalt nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

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Murswiek, D. (1978). Die verfassunggebende Gewalt nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-44174-7
Murswiek, Dietrich. Die verfassunggebende Gewalt nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Duncker & Humblot, 1978. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-44174-7
Murswiek, D (1978): Die verfassunggebende Gewalt nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-44174-7

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Die verfassunggebende Gewalt nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Murswiek, Dietrich

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 343

(1978)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 14
Zur Einleitung: Bemerkungen über Revolution und Verfassung 17
Erster Teil: Die Präambel 23
1. Kapitel: Verfassunggebende Gewalt und Grundgesetzentstehung aus der Sicht des Grundgesetzgebers 25
A. Grundgesetz und Verfassung 25
I. Der Name „Grundgesetz" 25
II. Grundgesetz und „verfassung"gebende Gewalt 27
1. Die grundgesetzgebende Gewalt 27
2. Das Wesen der verfassunggebenden Gewalt 29
B. Der Träger der verfassunggebenden Gewalt 30
I. Volk oder Länder? 30
II. Das Volk als Staatsvolk 32
III. Die Unteilbarkeit der verfassunggebenden Gewalt 34
IV. Das „Deutsche" Volk und die verfassunggebende Gewalt 34
C. Die Ausübung der verfassunggebenden Gewalt 36
I. Verfassunggebende Gewalt und Souveränität 36
1. Die grundsätzliche Auffassung des Parlamentarischen Rates 36
a) Souveränität als Voraussetzung für die Ausübung der verfassunggebenden Gewalt 36
b) Die invocatio dei 36
2. Souveränität und Grundgesetzentstehung 39
II. Die Ausübung der verfassunggebenden Gewalt durch das Volk 41
1. Das Staatsvolk als Aktivbürgerschaft 41
2. Wer hat das Grundgesetz beschlossen? 42
a) Das „Deutsche Volk in den Ländern ..." 42
b) Vertretung der nicht mitwirkenden Deutschen? 45
III. Das Verfahren 47
D. Die Beschränkung auf eine Übergangszeit 51
E. Das Gebiet, auf das sich die Grundgesetzgebung bezieht 55
2. Kapitel: Die verfassunggebende Gewalt nach der Präambel 56
A. „Grundgesetz" und Verfassung 56
B. „Das Deutsche Volk in den Ländern . . . (hat) dieses Grundgesetz . . . beschlossen" 57
I. Das Volk 58
II. Verfassunggebung und Volksbegriff 58
1. Das Volk als Staatsvolk 58
2. Das Volk als Aktivbürgerschaft 59
III. Der Begriff des „Deutschen" Volkes 59
IV. Hat das Teilvolk „ in den Ländern . . . " oder das ganze deutsche Volk gehandelt? 60
1. Der Wortlaut: Überblick über die Problematik 61
2. Die Entstehungsgeschichte 62
3. Die Literaturmeinung 62
4. Systematische Interpretation 63
a) Logische Unmöglichkeit einer Interpretationsalternative? 63
b) Tatsächliche Widersprüchlichkeit? 65
aa) Tatsächliche Identifizierung behauptet? 65
bb) Vertretung behauptet? (Präambel Satz 2) 65
c) Der provisorische Charakter 68
d) Kann ein Teilvolk juristisch handeln? 68
e) Die grammatischen Bezüge 69
V. Das Gebiet, auf das sich die Grundgesetzgebung bezieht 69
C. „Kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt" 70
I. Der Träger der verfassunggebenden Gewalt 70
II. Die verfassunggebende Gewalt und ihre Ausübung 72
1. Was heißt „verfassunggebende Gewalt"? 72
2. Verfassunggebung und Souveränität 73
3. Die verfassunggebende Gewalt als Staatsgewalt 74
D. „Für eine Übergangszeit" 75
I. Die Ubergangszeit 75
II. Die Zweckbestimmung 75
E. „ Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen" 76
Zusammenfassung zur Interpretation der Präambel 79
F. Präambel und historische Wirklichkeit 80
I. Hat „das Volk" gehandelt? 80
1. Kein unmittelbares Handeln des Volkes 81
2. Mögliche Zurechnungstatbestände 81
3. Repräsentation? 82
a) Zur Theorie der Repräsentation 82
b) Anerkennung der grundgesetzgebenden Organe als Repräsentanten? 84
4. Vertretung? 87
5. Vertretung ohne Vertretungsmacht? 88
6. Ergebnis 88
II. Wurde das Grundgesetz kraft der verfassunggebenden Gewalt des Volkes beschlossen? 90
1. War das deutsche Volk Träger der verfassunggebenden Gewalt? 90
a) Die Literaturmeinungen 90
b) Die historischen Umstände 92
2. Hat das deutsche Volk in den Ländern Baden usw. die verfassunggebende Gewalt ausgeübt? 95
G. Zur rechtlichen Bedeutung der Präambel 97
I. Der Rechtscharakter der Präambel 97
II. Die Aussage über die verfassunggebende Gewalt 97
1. Anerkennung des pouvoir constituant 97
2. Die rechtliche Bedeutung der Anerkennung des pouvoir constituant 98
Zweiter Teil: Artikel 146 101
A. Art. 146 als Fall der verfassunggebenden Gewalt — Abgrenzung des Untersuchungsgegenstandes 101
B. Erläuterung des Art. 146 im Hinblick auf die verfassunggebende Gewalt 102
I. Der Anwendungsfall 102
1. Die Problematik 103
2. Der Wortlaut 103
3. Insbesondere: Wandel des Begriffs vom deutschen Staatsvolk? 106
a) Hypothese: Das gesamtdeutsche Staatsvolk existiert noch 106
b) Hypothese: Das gesamtdeutsche Staatsvolk existiert nicht mehr 107
4. Systematische Uberprüfung des Ergebnisses 112
a) Das Argument der historischen Tatsachen 113
b) Umkehrschluß aus Art. 146 auf die Unfreiheit bei der Grundgesetzentstehung? 113
c) Widerspruch Art. 146 — Präambel? 114
d) Freie Entscheidung allein genügt nicht 114
5. Die Entstehungsgeschichte 115
6. Die Auffassung F. Kleins 117
7. Stiller Verfassungswandel? 118
II. „Grundgesetz" und „Verfassung" 122
III. Der Verfassunggeber 123
IV. Die „freie Entscheidung" über die endgültige Verfassung 123
1. Die äußere Souveränität 123
2. Volkssouveränität und Verfahren 125
a) Ausübung der verfassunggebenden Gewalt durch das Volk 125
b) Das Verfahren, in dem der pouvoir constituant entscheidet 125
aa) Geordnetes und überprüfbares Verfahren 125
bb) Verfahren der Grundgesetzentstehung? 127
cc) Volksabstimmung notwendig? 129
dd) Nationalversammlung notwendig? 130
c) Die Anforderungen an ein „freies" Verfahren 131
d) Die Entscheidung über die Ausübung des pouvoir constituant 131
aa) Die Entscheidung, daß der pouvoir constituant tätig werden soll 132
bb) Die Entscheidung über das Verfahren 133
3. Bindung des pouvoir constituant an Rechtsnormen? 134
a) Bindung an Art. 146? 134
b) Bindung an das Grundgesetz im übrigen? 136
c) Bindung an überpositives Recht? 137
aa) unmittelbar? 137
bb) durch positive Anordnung? 138
d) Bindung an Völkerrecht? 141
C. Die rechtliche Bedeutung des Art. 146 143
I. Anerkennung des Rechts auf Verfassunggebung 143
1. Die Legalität der Verfassunggebung nach Art. 146 143
2. Der Umkehrschluß aus Art. 146 144
3. Die deklarative Intention des Art. 146 145
II. Die systematische Bedeutung der Voraussetzung und authentischen Interpretation überpositiver Normen 146
1. Die Voraus-Setzung der Kompetenz zur Verfassunggebung 147
a) Der Umfang der voraus-gesetzten Kompetenz 147
aa) Das Subjekt 147
bb) Der Gegenstand 148
cc) Verfahrensvorschriften 149
b) Die systematische Bedeutung der Voraus-Setzung 149
c) Zur Terminologie 150
2. Die authentische Interpretation der überpositiven Kompetenz 151
Zusammenfassung und Schlußfolgerungen: Das Bild der verfassunggebenden Gewalt der Präambel und Artikel 146 155
Dritter Teil: Demokratie und verfassunggebende Gewalt im Grundgesetz 162
A. Verfassunggebung und Verfassungsänderung im System des Grundgesetzes 163
I. Die verfassunggebende Gewalt als Staatsgewalt 164
1. Die verfassunggebende Gewalt als souveräne Gewalt 164
2. Die souveräne Gewalt als Staatsgewalt 165
II. Die Unterscheidung von Verfassunggebung und Verfassungsänderung im Grundgesetz 168
1. Der Wortlaut 168
2. Der Gesamtzusammenhang 169
a) Die verfassunggebende als vorkonstitutionelle Gewalt 169
b) Grenzen der Verfassungsänderung 169
c) Positivierung der Auffassung Carl Schmitts? 171
d) Zwischenergebnis 174
III. Selbstbindung der verfassunggebenden Gewalt? 175
1. Bindung an die Verfahrensregelung in Art. 79 Abs. 1 und 2 GG? 176
a) Die Argumentation Steiners 176
b) Anhaltspunkte im Grundgesetz 176
aa) Der ideengeschichtliche Aspekt 177
bb) Bindung des pouvoir constituant durch Art. 146? 177
2. Selbstbindung an absolute Änderungsgrenze, Art. 79 Abs. 3 GG? 179
3. Ist eine normative Selbstbindung rechtslogisch möglich? 180
IV. Die Normativität der Hevisionsbestimmungen und die Ungebundenheit des pouvoir constituant 187
1. Art. 79 GG als Revisionsnorm 187
2. Die verfassunggebende Gewalt und die Legalität 188
3. Die tatsächlichen Voraussetzungen der verfassunggebenden Entscheidung 190
Β. Umfaßt der Demokratiebegriff des Art. 20 GG die verfassunggebende Gewalt? 191
I. Welche Demokratie-Begriffe kommen in Frage? 192
II. Der Demokratiebegriff des Grundgesetzes 194
1. Demokratie und Herrschaft des Rechts 194
a) „Rule of Law" als Herrschaft des Rechts? 195
b) Demokratie als „Rule of Law"? 197
aa) Volkssouveränität und „Rule of Law" 198
bb) Die demokratische Legitimität des Verfassungsstaates 200
2. Demokratie als „Volksherrschaft" 201
a) „Volksherrschaft" nur im Rahmen der Verfassung? 201
b) „Volksherrschaft" auch über die Verfassung? 202
C. Volkssouveränität und Grenzen des pouvoir constituant 205
I. Volkssouveränität im Gesamtzusammenhang des Grundgesetzes 206
1. Volkssouveränität als Souveränität der vom Volk beschlossenen Verfassung? 207
a) Der faktische und der rechtliche Aspekt der Volkssouveränität 207
aa) Wann kann der pouvoir constituant tätig werden? 208
bb) Wann darf der pouvoir constituant tätig werden? 209
b) Die Entscheidung für die verfassungsstaatliche Verfassung 213
aa) Die Kompetenzordnung 213
bb) Die Schutzbestimmungen 214
c) Souveränität und Selbstbindung 216
d) Verfassung und Generationenproblem 217
e) Verfassungs- und Volkskontinuität 220
2. Vorgegebene Grenzen der Verfassungsänderung 221
a) Demokratie und Verfassung 222
b) „Faktische Grenzen" des pouvoir constituant 223
c) Naturrechtliche Grenzen für den pouvoir constituant 223
d) Grenzen der Verfassunggebung aus der „Natur der Sache" 224
II. Formale und materiale Legitimität 226
1. Der „Ewigkeitsanspruch" des Grundgesetzes 226
2. Die Legitimitätsprinzipien des Grundgesetzes 228
III. Konsequenzen 234
1. Widerspruch zwischen dem Bekenntnis zum pouvoir constituant und dem Verbot seiner Betätigung? 234
2. Die verfassunggebende Gewalt als rechtliche Kompetenz und die faktische Geltungskraft der bestehenden Verfassung 236
a) Verfassunggebung und Revolution 236
b) Die Rechtswirkung der verfassunggebenden Entscheidung 238
c) Die Entscheidung des pouvoir constituant 239
aa) Die Entscheidung durch Ausübung einer verfassungsmäßigen Kompetenz 239
bb) Informelle Entscheidungen 242
cc) Die verfaßten Gewalten in der revolutionären Situation 244
d) Pouvoir constituant und Integration 245
e) Die Funktion des Revisionsverbotes 246
D. Kann durch Verfassungsänderung die legale Möglichkeit einer an Art. 79 Abs. 3 GG nicht gebundenen Totalrevision des Grundgesetzes geschaffen werden? 247
I. Die Unabänderlichkeit des Art. 79 Abs. 3 247
1. Die Änderungskompetenz der verfassungsändernden Gewalt 247
2. Der Zweck des Art. 79 Abs. 3 248
II. Kann durch Verfassungsänderung ein Verfahren für die Betätigung des pouvoir constituant eingeführt werden? 250
1. Prinzipielle Überlegungen 250
2. Einzelfälle 251
a) Streichung von Art. 146 und Präambel? 251
aa) Könnte die Streichung dieser Bestimmungen zur Zulässigkeit der Betätigung des pouvoir constituant führen? 251
bb) Zulässigkeit der Streichung 252
b) Einfügung einer Verfahrensnorm für die Ausübung der verfassunggebenden Gewalt? 252
Zusammenfassende Thesen zum Problemkreis: Legale Grundgesetzrevision und verfassunggebende Gewalt 255
Schluß: Der pouvoir constituant als das nicht-normierbar Normative und die politische Funktion seines verfassungsimmanenten Verständnisses 258
Literaturverzeichnis 263
Sachregister 274