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Papier, H. (1970). Die Forderungsverletzung im öffentlichen Recht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42322-4
Papier, Hans-Jürgen. Die Forderungsverletzung im öffentlichen Recht. Duncker & Humblot, 1970. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42322-4
Papier, H (1970): Die Forderungsverletzung im öffentlichen Recht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-42322-4

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Die Forderungsverletzung im öffentlichen Recht

Papier, Hans-Jürgen

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 136

(1970)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 8
Inhaltsverzeichnis 10
Die Problemeinführung 16
Erstes Kapitel: Das öffentlich-rechtliche Schuldverhältnis — seine Voraussetzungen und seine haftungsrechtliche Behandlung in Rechtsprechung und Lehre 18
A. Die Gründe der herrschenden Lehre für eine Anwendung des Haftungsrechts des allgemeinen Schuldrechts im öffentlichen Recht 18
B. Die grundsätzlichen Fragestellungen 19
C. Der Gegensatz von Forderungsverletzung und Delikt im Privatrecht 20
D. Die Trennung beider Unrechtsformen im öffentlichen Recht 24
I. Die Unterscheidung subjektiver öffentlicher Rechte in absolute und relative 24
II. Die Einordnung der positiven Leistungsansprüche des status negativus in das Haftungsschema: Forderungsverletzung — unerlaubte Handlung 27
1. Der Gegensatz von „dinglichen" Ansprüchen zu Forderungsrechten und die unterschiedliche Haftung im Falle ihrer Verletzung nach Privatrecht 28
2. Die Verletzung der negatorischen Ansprüche des öffentlichen Rechts 32
3. Die Parallelen bei den positiven Leistungsansprüchen des status negativus zu den negatorischen Ansprüchen 34
E. Die Bedenken gegen eine unmittelbare Staatshaftung allgemein 35
I. Die persönliche Haftung des Amtsträgers nach § 839 BGB 36
II. Die Staatshaftungstheorie Kelsens 38
F. Die traditionelle Anwendung des bürgerlichen Rechts der Forderung sverletzung in der Rechtsprechung 41
I. Die öffentlich-rechtliche Verwahrung 41
1. Die Entwicklung dieses Instituts in der Rechtsprechung 41
2. Die maßgeblichen Gründe für die Konstruktion eines öffentlich- rechtlichen Verwahrungsverhältnisses 43
II. Das öffentlich-rechtliche Treuhandverhältnis 43
III. Die Verletzung der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht 44
IV. Die Haftung im Rahmen öffentlich-rechtlicher Anstaltsverhältnisse 45
V. Zur generellen Anerkennung der Forderungsverletzung als Institut des öffentlichen Rechts in der Rechtsprechung 47
G. Kritik an der Rechtsprechung des Reichsgerichts 47
H. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seit BGHZ 21, 214 53
I. Die Fürsorgepflichtverletzung 54
II. Die Fürsorgepflicht als Hauptpflicht 54
III. Das „besonders enge Verhältnis des einzelnen zum Staat oder zur Staatsverwaltung" 56
IV. Die teilweise Anerkennung des Schuldverhältnisses als öffentlich- rechtliches Schuldverhältnis 58
J. Die Begriffsbestimmung des öffentlich-rechtlichen Schuldverhältnisses in der Rechtslehre 59
I. Die Voraussetzung der Vermögenswertigkeit der geschuldeten Leistung 60
II. Die Begriffsbestimmung bei Friedrichs 61
III. Das öffentlich-rechtliche Schuldverhältnis nach dem Entwurf einer Verwaltungsrechtsordnung für Württemberg (EVRO) 62
IV. Die Beschränkung auf schlicht-hoheitliche Verwaltungstätigkeit 63
1. Begriffliche Klärung 64
2. Das Verhältnis zu den in BGHZ 21, 214 aufgestellten Voraussetzungen 65
3. Kritik an der herrschenden Lehre 65
a) Forderungsverhältnisse und Gewaltverhältnisse 67
b) Die Koinzidenz von Forderungsrecht = Gläubigerfunktion und Entscheidungs- und Vollstreckungsbefugnis als Kriter i um der Uber- und Unterordnung 70
c) Das bürgerliche Recht der Forderungsverletzung als Ausdruck eines allgemeinen, jedoch auf Koordinationsverhältnisse beschränkten Rechtsgedankens 72
α) Die Unterscheidung zwischen Analogie und Anwendung eines allgemeinen Rechtsgedankens 73
β) Kritik an der Ersetzung der Analogie durch die Theorie der Anwendung allgemeiner Rechtsgedanken 76
d) Die analoge Anwendung des bürgerlichen Rechts der Forderungsverletzung auf Schuldverhältnisse des öffentlichen Rechts 78
V. Die Bestimmung des verwaltungsrechtlichen Schuldverhältnisses nach Art und Intensität des jeweiligen Leistungsinteresses bei Simons 82
VI. Zusammenfassende Stellungnahme zu den Begriffsbestimmungen des öffentlich-rechtlichen Schuldverhältnisses 85
Zweites Kapitel: Die Sanktionierung der öffentlichrechtlichen Forderungsverletzung durch das Institut des enteignungsgleichen Eingriffs 86
A. Die Entwicklung des enteignungsgleichen Eingriffs durch die Rechtsprechung zur selbständigen Haftungsgrundlage für Staatsunrecht 86
B. Die von vornherein beschränkte Regelungsmöglichkeit der öffentlich- rechtlichen Forderungsverletzung mit Hilfe des enteignungsgleichen Eingriffs 88
C. Das Verhältnis von Forderungsverletzung und enteignungsgleichem Eingriff 89
I. Enteignung durch Unterlassen 90
II. Das Erfordernis des Eingriffs in „bereits vorhandene konkrete Werte" 91
III. Kritik an der Rechtsprechung und die eigene Begründung 92
D. Die unterschiedlichen Rechtsfolgen bei Forderungsverletzung und enteignungsgleichem Eingriff 95
I. Der Gegensatz von Restitution und Kompensation 96
II. Die Enteignungsentschädigung als Schadensersatz minderen Umfangs 98
Drittes Kapitel: Amtspflichtverletzung und öffentlichrechtliche Forderungsverletzung 100
A. Die Einwände der herrschenden Lehre gegen die Amtshaftungsvorschriften als Grundlage eines Schadenersatzanspruchs wegen Forderung sverletzung 100
I. Art. 34 GG als befreiende Haftungsübernahme des Staates für Beamtenunrecht 101
1. Die Amtspflichten als Innenpflichten im Gegensatz zu den Rechtspflichten des Staates im Außen Verhältnis 101
2. Die mögliche Diskrepanz zwischen Organwalterunrecht und Staatsunrecht 104
a) Das amtspflichtwidrige, aber rechtmäßige Organwalterhandeln 104
b) Das amtspflichtgemäße, aber rechtswidrige Organwalterhandeln 105
3. Die Ergebnisse der herrschenden Lehre 106
4. Kritik an der Konstruktion der Amtspflichten des § 839 BGB als Innenpflichten des Organ waiters 106
II. Die Amtshaftung als ausschließliche D e l i k t s haftung 108
B. Das Verhältnis der Amtshaftung als einer unmittelbaren Staatshaftung zur öffentlich-rechtlichen Forderungsverletzung 109
I. Die Problematik bei der „Umdeutung" der geltenden Amtshaftung in eine unmittelbare Staatshaftung 110
II. Art. 34 GG als Haftungs- oder Anspruchsnorm 112
III. Art. 34 GG als umfassende, Forderungsverletzung und unerlaubte Handlung gleichermaßen erfassende Haftungsnorm 114
C. Die Amtshaftung als „Mindesthaftung" des Hoheitsträgers bei öffentlich-rechtlichen Forderungsverletzungen? 116
I. Die Haftungsverschärfung als Sinn und Zweck der Amtshaftung 116
II. Der Wegfall der für die B e a m t e n haftung aus § 839 BGB geltenden Einschränkungen bei der S t a a t s haftung nach Art. 34 GG 119
1. Subsidiarität der Staatshaftung, § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB? 120
2. Zur Geltung des § 839 Abs. 3 BGB für die Staatshaftung 121
3. Staatshaftung und Naturalrestitution 123
Viertes Kapitel: Ausnahmen von dem Grundsatz ausschließlicher und abschließender Regelung der öffentlich-rechtlichen Forderungsverletzung durch das Staatshaftungsrecht 126
A. Die die Staatshaftungsnorm ergänzende Anwendung schuldrechtlicher Vorschriften 126
I. Die Beweislast hinsichtlich des Verschuldens des Amtsträgers 126
II. Der Anspruch auf Verzugszinsen im Rahmen der Staatshaftung 128
1. Die abweichenden Voraussetzungen des öffentlich-rechtlichen Schuldnerverzuges eines Trägers öffentlicher Gewalt 130
a) Die Anwendbarkeit des § 284 BGB auf öffentlich-rechtliche Subjektionsverhältnisse 130
b) Die dem hoheitlichen Schuldner zustehende Prüfungsund Entscheidungsfrist 131
c) Die Bedeutung der Antragstellung für den Eintritt des Verzuges bei antragsbedinger Leistung 134
2. Die gesetzlichen Regelungen öffentlich-rechtlicher Verzugszinsansprüche 135
3. Die entsprechende Anwendung des § 288 BGB 136
III. Die Verjährung des Staatshaftungsanspruchs 138
1. Die Unanwendbarkeit des § 852 BGB auf den Staatshaftungsanspruch wegen öffentlich-rechtlicher Forderungsverletzung 138
2. Die gesetzlichen Sonderregelungen 140
B. Die Fälle gesetzlicher Anerkennung einer Haftung des Hoheitsträgers wegen Forderungsverletzung neben der Amtshaftung 141
I. Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht 142
II. Der Schadensersatzanspruch aus öffentlich-rechtlicher Verwahrung 144
C. Die Leistungsstörungen im Rahmen gegenseitiger Verträge des öffentlichen Rechts 147
I. Die Bedeutung der §§ 323 ff. BGB neben einer Schadensersatzhaftung aus Art. 34 GG 147
II. Anwendbarkeit der §§ 323 ff. BGB im öffentlichen Recht nur mit Einschränkungen? 148
1. Die These einer unbedingten Aufrechterhaltung öffentlichrechtlicher Vertragspflichten zur Wahrung des öffentlichen Interesses 148
2. Zur Vereinbarkeit der in den §§ 323 ff. BGB getroffenen Regelungen mit der zu 1. genannten These 149
3. Die Ablehnung einer besonderen, die §§ 323 bis 326 BGB ausschließenden Bestandskraft öffentlich-rechtlicher Erfüllungsansprüche 152
D. Die Grenzen des Art. 34 GG als Zurechnungsnorm — die Ergänzung durch entsprechende Anwendung des § 278 BGB 153
I. Art. 34 GG als Institut der Organ- u n d Gehilfenhaftung 154
1. Zur Unterscheidung von Organschaft und Stellvertretung, von Organhaftung und Gehilfenhaftung im Privatrecht 154
2. Die Regelung des öffentlichen Haftungsrechts 156
II. Die Haftung der „Funktionskörperschaft" aus Art. 34 GG als der Schuldnerin der Primärverpflichtung 157
III. Die Haftung des Hoheitsträgers für das Verschulden einer als Erfüllungsgehilfin eingeschalteten Z i v i l person 159
Zusammenfassung 161
Literaturverzeichnis 165