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Das Öffentliche als verfassungstheoretisches Problem, dargestellt am Rechtsstatus der Wohlfahrtsverbände

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Rinken, A. (1971). Das Öffentliche als verfassungstheoretisches Problem, dargestellt am Rechtsstatus der Wohlfahrtsverbände. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42421-4
Rinken, Alfred. Das Öffentliche als verfassungstheoretisches Problem, dargestellt am Rechtsstatus der Wohlfahrtsverbände. Duncker & Humblot, 1971. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42421-4
Rinken, A (1971): Das Öffentliche als verfassungstheoretisches Problem, dargestellt am Rechtsstatus der Wohlfahrtsverbände, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-42421-4

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Das Öffentliche als verfassungstheoretisches Problem, dargestellt am Rechtsstatus der Wohlfahrtsverbände

Rinken, Alfred

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 152

(1971)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 8
Inhaltsverzeichnis 10
Abkürzungsverzeichnis 18
Einleitung: Anlaß und Fragestellung der Untersuchung 22
§ 1 Das Problem des öffentlichen 22
I. Das öffentliche als Problem der konkreten Verfassungsordnung 22
1. Das Problemfeld 23
2. Der Rechtsstatus 26
3. Die Verfassung als Ausgangspunkt 27
II. Die Leitfrage: Der Rechtsstatus der Wohlfahrtsverbände 30
§ 2 Das Problem des öffentlichen in der Diskussion um den Rechtsstatus der freien Wohlfahrtsverbände 32
I. Der Verfassungsstreit über die Vorrangregelungen des BSHG 32
1. Die Rechtsstellung der freien Wohlfahrtsverbände nach dem BSHG 32
2. Die verfassungsrechtliche Beurteilung im Verfassungsstreit 34
3. Die verfassungstheoretische Tiefendimension: Das Problem des Öffentlichen 37
II. Übersicht über den Gang der Untersuchung 39
Erster Teil: „Öffentliche" und „private" Wohlfahrtspflege 40
1. Abschnitt: Der Sachbereich Wohlfahrtspflege (Überblick) 40
§ 3 Vom Armenwesen zur Sozialhilfe 40
I. Die Gesetzgebung 40
1. Preußisches Armenpflegegesetz (1842), Unterstützungswohnsitzgesetz (1870) 40
2. Fürsorgepflichtverordnung und Reichsgrundsätze (1924) 43
3. Bundessozialhilfegesetz (1961) 45
II. Die kommunale Wohlfahrtspflege, insbes. die Elberfelder Armenordnung (1853) 46
§ 4 Die Verbände der freien Wohlfahrtspflege 48
I. Das Gemeinsame Werk der EKD 49
1. Innere Mission (1848) 50
2. Hilfswerk (1945) 53
3. Das Gemeinsame Werk (1957) 54
II. Der Deutsche Caritasverband (1897) 55
III. Die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (1917/1951) 60
IV. Die Arbeiterwohlfahrt (1919/1946) 62
V. Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband (1920/1949) 63
VI. Das Deutsche Rote Kreuz (1921/1950) 64
2. Abschnitt: Die geläufigen Verhältnisbestimmungen mit den Begriffspaaren „öffentlich-privat", „öffentlich-frei" 67
§ 5 Die Orientierung der überkommenen Verhältnisbestimmungen am liberalen Trennungsschema 68
I. Das Armenwesen im Prozeß des Auseinandertretens von Staat und Gesellschaft 68
II. Die Verhältnisbestimmungen in den frühen Verhandlungen des Deutschen Vereins 75
§ 6 Das Versagen des Trennungsschemas gegenüber der sozialstaatlichen Wirklichkeit 80
I. Aspekte einer Realanalyse 80
1. Die Wohlfahrtspflege im Prozeß der Wiederannäherung von Staat und Gesellschaft 80
2. Die „Angleichung" von „freier" und „öffentlicher" Sozialarbeit 82
II. Die Unsicherheit der neuen Statusbestimmungen 83
1. Die funktionalen Ansätze der Fachdiskussion 84
2. Die Postulierung eines öffentlichen Status für die freien Wohlfahrtsverbände 85
Zweiter Teil: Zum Rechtsbegriff des Öffentlichen 87
1. Abschnitt: Analyse, Kritik, Hinweise 87
§ 7 Der überkommene Dualismus von öffentlichem Recht und Privatrecht und der neue „Bereich des Öffentlichen" 88
I. Das Ungenügen des überkommenen Begriffsinstrumentariums 88
1. Der formale Charakter der juristischen Begriffe des Öffentlichen 88
a) Die Körperschaft des öffentlichen Rechts und der Beliehene 88
b) Öffentliches Recht und Privatrecht 93
2. „Überschießende Tendenzen" auf eine materiale Betrachtung 95
a) Die gesellschaftliche Selbstverwaltung 95
b) Die Interessentheorie 96
II. Der „Bereich des Öffentlichen" 99
1. Die undeutlichen Konturen dieses Bereiches 99
2. Einzelargumente 100
a) Partizipation am öffentlichen Kirchenstatus 100
b) Öffentliche Bedeutung der Verbände 101
c) Erfüllung öffentlicher Aufgaben 102
III. Zusammenfassung 106
§ 8 Die „Verstaatlichung" des Öffentlichen im staats- und verwaltungsrechtlichen Formalismus 108
I. Die Prägung des Rechtsbegriffs des öffentlichen in der Staatsund Verwaltungsrechtslehre des juristischen Formalismus 108
1. Der Rechtsbegriff des Öffentlichen bei Paul Laband und Otto Mayer 108
2. Der im formalistischen Begriff des Öffentlichen gegebene Gesamtzusammenhang 110
a) Der Staatsbegriff, der Rechtsbegriff und die juristische Methode 110
b) Der Dualismus von Staat und Gesellschaft 112
II. Die Kritik am Formalismus durch die an der älteren „Politik" orientierte Politische Wissenschaft 114
1. Die „Erinnerung" an die materiale Komponente des Öffentlichen, die salus publica 115
a) Die Ablehnung einseitiger Machtorientierung 116
b) Der Anschluß an die aristotelische Tradition der praktischen Philosophie 117
2. Die verengte Problemsicht dieser Lehre 119
a) Der „Rückgriff" auf die Tradition 120
b) Die „Verfallstheorie" 121
3. „Gute Ordnung" und moderne Industriegesellschaft 123
III. Die Erweiterung der Problemdimension 124
1. Die politische Philosophie Hegels 124
a) Vernunftphilosophie 125
(1) Traditionszusammenhang 126
(2) Kritische Theorie 129
b) Freiheitsphilosophie 132
c) Wirklichkeitswissenschaft 134
d) Staatsphilosophie 138
2. Grenzen des Hegeischen Denkens 140
a) Theorie und Praxis 140
b) Verinnerlichung 143
c) Versöhnung 144
d) Idealistische Dialektik 148
IV. Die Differenzierung und Formalisierung der auf das Gemeinwesen bezogenen Wissenschaften 149
1. Die Problemreduzierung im Übergang von C. F. von Gerber zu Paul Laband 150
2. Der Dualismus von Verfassungs- und Verwaltungsrecht 157
V. Die wissenschaftliche Behandlung des Armenwesens als Beispiel des Differenzierungs- und Formalisierungsprozesses 159
1. Die Polizeiwissenschaft (Robert von Mohl) 161
2. Hegels „Polizei" in der „Bürgerlichen Gesellschaft" 164
3. Die Verwaltungslehre (Lorenz von Stein) 167
4. Die Verwaltungsrechtswissenschaft 173
a) Die staatswissenschaftliche Methode 173
b) Die juristische Methode 174
5. Die Volkswirtschaftspolitik 175
6. Die Fürsorgewissenschaft 176
§ 9 Zusammenfassung und Feststellung des Problems: Der Begriff des Öffentlichen als Grundproblem der Staats-, Rechts- und Methodenlehre 178
§ 10 Exkurs: Konsequenz und Öffnung des Formalismus 184
I. Der konsequente Formalismus 184
II. Der „offene" Formalismus 189
1. Otto von Gierke 190
2. Albert Haenel 193
a) Staat und Gesellschaft 193
b) Staat und Recht 195
c) Das System der Staatsaufgaben 199
d) Die öffentliche Funktion des Privaten 200
e) Der „offene" Formalismus 201
§ 11 Das Öffentliche in der neueren Rechts- und Staatslehre 203
I. Das Öffentliche als Problem einer allgemeinen Rechtsehre — Arnold Röttgen 203
II. Das Öffentliche als Problem einer allgemeinen Staatslehre — Herbert Krüger 207
III. Das Öffentliche als Problem einer konkreten Verfassungsrechtslehre — Konrad Hesse 212
2. Abschnitt: Das Öffentliche als Grundelement des freiheitlich verfaßten Gemeinwesens, der res publica 215
§ 12 Die Verfassung als Grundordnung des öffentlichen Gemeinwesens 215
I. Der Ausgangspunkt: die konkret-geschichtliche Verfassung 217
1. „Vorläufige" Verfassungsinterpretation 219
2. Antinomien des Verfassungsauftrags? 225
II. Die Verfassung als normative Gesamtverfassung 227
1. Die Verfassung als Gesamtverfassung des politischen Gemeinwesens 227
a) Staat — Gesellschaft — Gemeinwesen 227
b) „Politisches" Gemeinwesen 229
2. Die Verfassung als normativer Gesamtplan 239
III. Das politische Gemeinwesen als res publica 244
1. Die öffentliche Struktur des politischen Gemeinwesens 244
2. Die Schwierigkeiten einer demokratischen Grundlegung des Öffentlichen 245
§ 13 Die soziale Demokratie als eine spezifisch öffentliche Ordnung des Gemeinwesens 249
I. Die Öffentlichkeit: das Volk 250
1. Normativer Anspruch 251
2. Plurale Struktur 255
3. Geschichtliche Dimension 256
4. Konkrete Verfaßtheit 257
II. Das Öffentliche: salus publica 258
1. Gemeinwohl und Pluralismus 258
2. Die konkrete „gute Ordnung" 260
3. Gemeinwohl als Reflexionsgebot 261
III. Der öffentliche Verfassungsprozeß 262
1. Politik, Pluralität und Publizität 262
2. Die öffentliche Verfassungsordnung 264
3. Demokratie und Komplexität 265
4. Die dynamische Trias des Öffentlichen 269
§ 14 Der soziale Rechtsstaat als eine spezifisch öffentliche Ordnung 274
I. Das Recht im öffentlichen Gemeinwesen 274
1. Recht und Staat 276
2. Staat und Recht 277
II. Die öffentliche Struktur des Rechts 277
1. Substantielle Rationalität 277
2. Rechtsverwirklichung im öffentlichen Prozeß 279
III. Das öffentliche Recht 280
1. Demokratie und Recht 280
2. Das öffentliche Recht als „Rahmenordnung" 282
3. Das öffentliche Recht als „Planungsrecht" und „politisches Recht" 283
4. Öffentliches Recht und Privatrecht 283
5. Das Problem der Souveränität 285
§ 15 Das Öffentliche als Garant und Gefährdung der Freiheit 287
I. Funktion und Dialektik des Öffentlichen 287
1. Die freiheitssichernde Aufgabe des Öffentlichen 287
II. Das Gegenbild: Öffentlichkeit bei Carl Schmitt 291
Dritter Teil: Die Stellung der Wohlfahrtsverbände im öffentlichen Gemeinwesen 294
§ 16 Die Statusfrage als Problem „guter Ordnung" des Sachbereichs 294
I. Kein einheitlicher Gesamtstatus 295
II. Die Verwirklichung öffentlicher Freiheit durch Organisation des Sachbereichs im Rahmen der öffentlichen Gesamtordnung 299
1. Das Freiheits- und Demokratieproblem als „Sachproblem" 300
2. Elemente einer Organisation „öffentlicher Freiheit" in den Regelungen des Bundessozialhilfegesetzes 301
a) Schutz der (privaten) Besonderheit der Verbände 302
b) Anerkennung ihrer öffentlichen Bedeutung 303
c) Angebot eines kooperativen Wahlstatus 306
d) Gesamtverantwortung der Gemeinden 307
III. Das Öffentlichkeitsdefizit in der Organisation des Sozialhilfebereichs 308
§ 17 Exkurs: Die Stellung der Wohlfahrtsverbände im Gemeinwesen im Spiegel ihres Selbstverständnisses 311
I. Die katholische Caritas 312
1. Die Verhältnisbestimmungen 312
2. Das Subsidiaritätsprinzip 316
3. Die Lehre des II. Vatikanum 318
II. Die evangelische Diakonie 322
1. Die obrigkeitsstaatliche Tradition 323
2. Die Diskussion um den Wohlfahrtsstaat 325
III. Die Arbeiterwohlfahrt 327
Schluß: § 18 Die Verfassungstheorie des öffentlichen und die öffentliche Wissenschaft des Rechts 329
Literaturverzeichnis 334
A. Allgemeiner Literaturnachweis 334
B. Sozialhilfe, Wohlfahrtsverbände 368
Personenregister 385
Sachregister 388