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Bieback, K. (1976). Die öffentliche Körperschaft. Ihre Entstehung, die Entwicklung ihres Begriffs und die Lehre vom Staat und den innerstaatlichen Verbänden in der Epoche des Konstitutionalismus in Deutschland. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-43505-0
Bieback, Karl-Jürgen. Die öffentliche Körperschaft: Ihre Entstehung, die Entwicklung ihres Begriffs und die Lehre vom Staat und den innerstaatlichen Verbänden in der Epoche des Konstitutionalismus in Deutschland. Duncker & Humblot, 1976. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-43505-0
Bieback, K (1976): Die öffentliche Körperschaft: Ihre Entstehung, die Entwicklung ihres Begriffs und die Lehre vom Staat und den innerstaatlichen Verbänden in der Epoche des Konstitutionalismus in Deutschland, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-43505-0

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Die öffentliche Körperschaft

Ihre Entstehung, die Entwicklung ihres Begriffs und die Lehre vom Staat und den innerstaatlichen Verbänden in der Epoche des Konstitutionalismus in Deutschland

Bieback, Karl-Jürgen

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 286

(1976)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 6
Inhaltsverzeichnis 8
Abkürzungsverzeichnis 14
Einführung 16
Erster Teil: Die Ausgangslage. Die Stellung der innerstaatlichen Verbände im Spätabsolutismus und die Staatslehre des Naturrechts und Reichsstaatsrechts 27
1. Kapitel: Staat und innerstaatliche Verbände im Spätabsolutismus 27
A. Die Entstehung des modernen Staates in Preußen und Österreich im 18. Jahrhundert 27
B. Die absolutistischen Reformen in den süd- und mitteldeutschen Staaten 30
2. Kapitel: Die Staatslehren der Zeit des Absolutismus 30
A. Die naturrechtlichen Systeme der Staatslehre 30
I. Methode und allgemeine Grundlagen 31
II. Das allgemeine Verbandsrecht der Naturrechtssysteme 32
III. Das Verhältnis von Staat und innerstaaatlichen Verbänden — die Lehre von der öffentlichen Gesellschaft 35
a) Das staatszentralistische System von Pufendorf, Boehmer, Scheidemantel und Majer 35
b) Die Gesellschaftslehre von Wölfl: und Nettelbladt 40
c) Die Bedeutung der Naturrechtslehre für die Lehre von dem Verhältnis zwischen Staat und innerstaatlichen Verbänden 42
B. Die Reichsstaatsrechtslehre des 18. Jahrhunderts 44
I. Methode und allgemeine Inhalte 44
II. Die Lehre vom Staat und den innerstaatlichen Verbänden 47
III. Die Reichsstaatsrechtslehre im 19. Jahrhundert (Klüber) 51
IV. Zusammenfassung 52
3. Kapitel: Die innerstaatlichen Verbände in der Gesetzgebung des Spätabsolutismus 53
A. Das Preußische ALR von 1794 53
I. Allgemeine Unterwerfung der Gesellschaften unter das staatliche Recht der Oberaufsicht 53
II. Das Gesellschaftsrecht des ALR 54
III. Zusammenfassung: Die Bedeutung des ALR für die Fortentwicklung des Rechts der innerstaatlichen Verbände 57
B. Die Gesetzgebung in Süddeutschland 58
Zweiter Teil: Staat und innerstaatliche, öffentliche Verbände im Vormärz und in der frühen konstitutionellen Staatslehre 60
1. Kapitel: Das politische System des Konstitutionalismus und die Entwicklung der innerstaatlichen Verbände im Vormärz 60
A. Die Trennung von Staat und Gesellschaft 60
I. Staat und Gesellschaft als Strukturelemente einer Verfassungsgeschichte des 19. Jahrhunderts 60
II. Die Form des Gegensatzes von Staat und Gesellschaft im Vormärz 63
III. Die Auflösung der Rechts- und Staatsordnung des Absolutismus 72
B. Die Verfassungen der konstitutionellen Monarchie 75
I. Die Grundlage: die süddeutschen Verfassungen von 1818/20 75
II. Die Verfassungen der dreißiger Jahre 84
C. Die innerstaatlichen Verbände im konstitutionellen System des Vormärz 84
I. Die Gemeindeordnungen 84
a) Der Umfang der Gemeindereformen 87
b) Freie Willensbildung und demokratische Legitimation der Gemeindeorgane 87
c) Das Verhältnis zwischen Staat und Gemeinde (Staatsaufsicht und Auftragsverwaltung) 88
d) Der Umfang der eigenen gemeindlichen Verwaltungsbefugnisse 89
e) Die Gemeinde als selbständiger Verband der öffentlichen Verwaltung 94
f) Die Diskrepanz zwischen den Ordnungsprinzipien der Staatsverwaltung und der Gemeindeverwaltung 95
g) Die Entwicklung der Korporationen und der Gemeinden in Preußen bis zur StO 1831 97
II. Die Kommunalverbände 99
III. Die Kirchen 99
IV. Die Universitäten 102
V. Die Handelskammern, Kaufmannschaften, Zünfte und gemeinnützigen Korporationen 103
VI. Die erwerbswirtschaftlichen Korporationen und das Vereinswesen 106
VII. Zusammenfassung: Zur Typologie der neuen „öffentlichen Korporationen" des Vormärz 108
2. Kapitel: Die öffentliche Körperschaft in der Zivilrechtswissenschaft des frühen 19. Jahrhunderts 110
A. Methode und allgemeine Grundlagen der Zivilrechtswissenschaft 111
B. Die Lehre von den innerstaatlichen Verbänden 113
I. Der römisch-rechtliche Begriff der juristischen Person und die Lehre von den „Rechten einer Korporation" 113
II. Die „öffentliche Korporation" in der deutschrechtlichen Zivilistik 118
C. Zusammenfassung: Die Verbindung des Begriffs der juristischen Person mit der Organisation und der Beziehung des Verbandes zum Staat 121
3. Kapitel: Die Lehre von den innerstaatlichen Verbänden in der konstitutionellen Staats- und Gemeinderechtslehre des Vormärz 125
A. Methode und allgemeine Ausrichtung 125
I. Die verschiedenen methodischen Richtungen 125
II. Grundlegende Gemeinsamkeiten der Staatslehre des Vormärz 129
B. Die Entwicklung allgemeiner Verbandslehren 133
I. Die „Gesellschafts-"lehre des Vernunftrechts 134
II. Die Organismuslehre 137
C. Die besondere Stellung des Staates und das konstitutionelle System 140
I. Die Lehre von der höheren Einheit des Staates 141
II. Die Einheit des Staates und die Lehre von der bürgerlichen Gesellschaft und dem Volk 142
III. Die rechtliche Analyse des konstitutionellen Dualismus 144
D. Die allgemeinen Lehren vom Verhältnis zwischen Staat und Verbänden 150
I. Die „Gesellschafts-"lehre des Vernunftrechts 150
II. Die Organismuslehre 153
E. Die Unterordnung der innerstaatlichen Verbände unter den Staat 154
I. Die Unterordnung durch die staatliche Gesetzgebung, Aufsicht und Auftragsverwaltung 154
II. Die Lehre vom staatlichen Herrschafts- und Rechtsetzungsmonopol 156
F. Die Lehren vom Freiheitsstatus der innerstaatlichen und öffentlichen Verbände 162
I. Die Begründung der Verbandsfreiheit aus den Individualgrundrechten 162
II. Die Verbände als Träger eigener Grundrechte 166
III. Die positivrechtliche Garantie der Freiheit der innerstaatlichen Verbände 173
G. Die innerstaatlichen Verbände als Teil der öffentlichen Ordnung des politischen Gemeinwesens 178
I. Die politische Funktion der Grundrechte, speziell der Gemeindefreiheit in der konstitutionellen Staats- und Gemeinderechtslehre 179
II. Das Verhältnis von Gemeinde- und Kirchenverfassung zur Staatsverfassung 181
III. Die Funktion der Gemeindefreiheit innerhalb der Organisation der Staatsverwaltung (gouvernementales Denken) 186
IV. Die Funktion der Gemeinde innerhalb der Willensbildung des politischen Gemeinwesens 188
V. Die Funktion der Gemeinde bei der Vermittlung von Staat und Gesellschaft 191
VI. Die Funktion der Gemeinde bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Subsidiaritätsprinzip) 193
VII. Die innerstaatlichen Verbände als Teil der bürgerlichen Öffentlichkeit und das öffentliche Recht 197
Dritter Teil: Staat und innerstaatliche Verbände in der Zeit des voll entwickelten konstitutionellen Systems und in der Staatslehre von 1848 bis 1873 208
1. Kapitel: Das politische System des Konstitutionalismus und die Entwicklung der innerstaatlichen Verbände 208
A. Die Entwicklung von Staat und Gesellschaft 208
I. Die Entfaltung des Gegensatzes von Staat und Gesellschaft ohne offenen Antagonismus 208
II. Die Herauslösung der privaten Verbände aus der überkommen absolutistischen Rechts- und Sozialordnung 211
B. Die Verfassungsentwicklung von 1848—1873 212
I. Die preußische Verfassung von 1850 212
II. Die Reichsverfassung von 1871 214
III. Die Änderungen an den Verfassungen des Vormärz 215
C. Die innerstaatlichen Verbände im konstitutionellen System von 1848—1873 215
I. Die Gemeindegesetzgebung 215
II. Die Neuordnung der Kommunalverbände 218
III. Die Kirchen 220
IV. Die Handelskammern und Zünfte 224
V. Das Vereinswesen 226
2. Kapitel: Die Lehre von Staat und Gesellschaft und den innerstaatlichen Verbänden 232
A. Georg Wilhelm Friedrich Hegel 235
B. Lorenz von Stein 250
C. Rudolf von Gneist 268
D. Robert von Mohl 279
E. Die Diskussion über die Bürokratie und die innerstaatliche Ordnung 287
3. Kapitel: Die Lehre vom modernen Staat und den innerstaatlichen öffentlichen Verbänden 289
A. Friedrich Julius Stahl 290
B. Die späte konstitutionelle Staatslehre (H. Schulze und J. Held) 298
C. Johann-Caspar Bluntschli 308
Vierter Teil: Staat und innerstaatliche öffentliche Verbände in der Zeit nach 1873 und in der Staats- und Verwaltungsrechtslehre des Positivismus und der Genossenschaftslehre 316
1. Kapitel: Das politische System des Konstitutionalismus und die Entwicklung der innerstaatlichen Verbände nach 1873 316
A. Die Entwicklung von Staat und Gesellschaft 316
I. Der Prozeß einer zunehmenden Verschränkung von Staat und Gesellschaft 316
II. Die institutionellen Formen der Verschränkung von Staat und Gesellschaft 322
B. Die Verfassungsentwicklung nach 1873 326
I. Der Ausbau des Rechtsstaats 326
II. Die Zurückdrängung des Parlaments (Die Volkswirtschaftsräte) 328
III. Die Entwicklung zum Zentralstaat 330
C. Die öffentlichen Körperschaften nach 1873 330
I. Die Gemeinden, Kirchen und Universitäten 330
II. Die gewerblichen und beruflichen Kammern 333
III. Die Realkörperschaften 337
IV. Die Einrichtungen der Sozialversicherung 338
V. Die öffentliche Körperschaft als besondere Institution des öffentlichen Rechts 340
VI. Zusammenfassung: Zur Typologie der öffentlichen Körperschaft in der Zeit nach 1873 349
VII. Die verwaltungsgeschichtlichen Analysen über die öffentliche Körperschaft der Zeit nach 1873 359
2. Kapitel: Die Staats- und Verwaltungsrechtslehre des öffentlichrechtlichen Positvismus 363
A. Methode und allgemeine Grundlagen des Positivismus 363
I. Die Methode des öffentlich-rechtlichen Positivismus 364
II. Die Lehre vom Staat und dem öffentlichen Recht 367
III. Die Lehre vom konstitutionellen System 374
IV. Der öffentlich-rechtliche Positivismus innerhalb der Entwicklung von Staat und Gesellschaft 376
B. Carl Friedrich von Gerber 378
C. Georg Jellinek 380
D. Albert Haenel 390
E. Die Verwaltungsrechtslehre des öffentlich-rechtlichen Positivismus 398
F. Georg Meyer, Franz Dochow und Edgar Loening 399
G. Otto von Sarwey 401
H. Otto Mayer 403
I. Die rein abstrakt-begrifflich ausgerichteten Monographien (insbesondere: Heinrich Rosin, Franz Wolff, Hans Schuler) 411
J. Die Lehre von der Selbstverwaltung im öffentlich-rechtlichen Positivismus 416
K. Die Diskussion um den Begriff der öffentlichen Körperschaft in der Kirchenrechtsliteratur 423
3. Kapitel: Die Genossenschaftslehre 431
A. Die Ursprünge der Genossenschaftslehre (Georg Beseler und Otto Bähr) 431
B. Otto von Gierke 434
C. Hugo Preuß 447
Schlußbemerkung 453
Literaturverzeichnis 465