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Neumann-Duesberg, H. (1960). Betriebsverfassungsrecht. Ein Lehrbuch. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-41082-8
Neumann-Duesberg, Horst. Betriebsverfassungsrecht: Ein Lehrbuch. Duncker & Humblot, 1960. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-41082-8
Neumann-Duesberg, H (1960): Betriebsverfassungsrecht: Ein Lehrbuch, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-41082-8

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Betriebsverfassungsrecht

Ein Lehrbuch

Neumann-Duesberg, Horst

(1960)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort VII
Inhaltsverzeichnis IX
Einleitung 1
I. Rechtstheorie des Betriebsverfassungsrechts und Zivilrechtsdogmatik 1
II. Das Betriebsverfassungsrecht in soziologischer, sozialpolitischer und sozialstaatlicher Sicht 3
III. Inhaltliche Ausrichtung 6
Kapitel 1: Betriebsverfassungsrecht als Mitbestimmungsrecht in Betrieben und Unternehmen der Privatwirtschaft 7
I. Begriff des Betriebsverfassungsrechts 7
II. Bezeichnung „Betriebsverfassungsrecht“ 8
1. Betriebs- und Unternehmens-(Unternehmer-)ebene 8
2. Verfassungsrecht 11
A. Verfassungsfähigkeit 11
B. Verfassungsnormen im Betriebsverfassungsrecht 13
3. Ergebnis 13
III. Systematische Einordnung des Betriebsverfassungsrechts 14
Kapitel 2: Abgrenzung des Betriebsverfassungsrechts vom Tarifvertragsrecht, von der überbetrieblichen Mitbestimmung und vom Personalvertretungsrecht 15
I. Trennung der betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmung von der tarifvertraglichen Mitbestimmung 15
II. Ausscheiden der überbetrieblichen Mitbestimmung 16
III. Ausscheiden des Personalvertretungsrechts 21
1. Privatwirtschaft und öffentlicher Dienst 21
2. Zweckmäßigkeit der Trennung des „Mitbestimmungsrechts in der Privatwirtschaft“ vom „Mitbestimmungsrecht im öffentlichen Dienst“ 22
Kapitel 3: Geschichte des Betriebsverfassungsrechts 24
Kapitel 4: Betriebsverfassungsrecht und Gewerkschaften 36
I. Die Rechtsstellung der Gewerkschaften im Betriebsverfassungsrecht 36
II. Reformwünsche der Gewerkschaften zur Mitbestimmung 39
III. Kompetenzverteilung zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten 40
IV. Mitbestimmungsabkommen zwischen Gewerkschaften und Montankonzernen 41
Kapitel 5: Die Mitbestimmung in der Sicht der Arbeitnehmer und die normative Kraft der Betriebsverfassung 43
I. Stellungnahme der Arbeitnehmer zur Mitbestimmung 43
II. Normative Kraft der Betriebsverfassung 47
Kapitel 6: Betriebssoziologische und rechtsprinzipielle Rechtfertigung der Mitbestimmung 51
I. Die Arbeiter früher Objekt des Betriebs 51
II. Individuelle Mitbestimmung 52
1. Freiheit der Selbstbestimmung des arbeitenden Menschen 52
2. Überwindung der Selbstentfremdung des arbeitenden Menschen 53
3. Individuelle Mitbestimmung auch im Interesse von Arbeitgeber und Unternehmer 56
III. Kollektive betriebsverfassungsrechtliche Mitbestimmung 57
1. Kollektive betriebsverfassungsrechtliche Mitbestimmung neben individueller Mitbestimmung 57
2. Schutz der kollektiven Interessen durch die kollektive Mitbestimmung 59
3. Betriebsdemokratie 60
4. Ergebnis und Ausblick 64
Kapitel 7: Betriebsverfassungsrecht und freiheitlich-sozialer Rechtsstaat 66
I. Deutsche Verfassungsbestimmungen über das Mitbestimmungsrecht 66
II. Freiheitlich-sozialer Rechtsstaat 68
1. Egalité, Liberté, Fraternité 68
A. Gleichheit – Egalité 68
B. Freiheit 69
C. Fraternité als Füreinander-Einstehen 70
2. Formaler und materialer Rechtsstaatsbegriff 70
3. Sozialverantwortung im Sozialstaat 71
4. Würde des Menschen und Entfaltung der Persönlichkeit 77
5. Keine Synthese, sondern Einheit des Begriffs vom freiheitlich-sozialen Rechtsstaat 78
III. Mitbestimmung der Arbeitnehmer keine Enteignung, sondern arbeits- und gesellschaftsrechtliche Neuordnung 79
Kapitel 8: Betriebsverfassungsrecht als Privatrecht (nicht öffentliches Recht) 81
I. Verhältnis des Betriebsverfassungsrechts zur Wirtschafts- und Staatsverfassung 81
II. Keine öffentlich-rechtliche Über- und Unterordnung im Betrieb 83
III. Keine staatliche Aufsicht einer Selbstverwaltungstätigkeit des Betriebsrats 85
IV. Keine öffentlich-rechtliche Wirkung der Betriebsvereinbarung 86
V. Personalvertretungsrecht und Betriebsverfassungsrecht 87
1. Wesensunterschiede zwischen Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht 87
2. Personalvertretungsrecht sowohl privates wie öffentliches Recht 88
VI. Ergebnis 90
Kapitel 9: Das Betriebsverfassungsrecht im internationalen Arbeitsrecht 91
I. Räumlicher Geltungsbereich der Bestimmungen über die Beteiligung der Arbeitnehmer in Unternehmerorganen 91
II. Keine Geltung des Betriebsverfassungsgesetzes im Ausland 91
III. Geltung des Betriebsverfassungsrechts für alle Betriebe innerhalb des Bundesgebietes 93
Kapitel 10: Der Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes 94
I. Keine Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes auf den öffentlichen Dienst (§ 88 I, II BetrVG) 94
II. Betriebe und Unternehmen der Seeschiffahrt, Luftfahrt, Binnenschiffahrt (§ 88 III, IV BetrVG) 95
1. Seeschiffahrt und Luftfahrt 95
A. Betriebe der Seeschiffahrt und Luftfahrt (§ 88 III, IV BetrVG) 95
B. Unternehmen der Seeschiffahrt und Luftfahrt 95
2. Binnenschiffahrt 97
A. Betriebe der Binnenschiffahrt 97
B. Unternehmen der Binnenschiffahrt 97
III. Unanwendbarkeit des Betriebsverfassungsgesetzes auf Religionsgemeinschaften sowie ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen (§ 81 II BetrVG) 97
IV. Tendenzunternehmen und deren Betriebe (§ 81 I BetrVG) 100
1. Der Begriff des Tendenzunternehmens 101
2. Die Beteiligungsrechte in Tendenzunternehmen und deren Betrieben 104
A. Keine wirtschaftlichen Beteiligungsrechte (§ 81 I 1 BetrVG) 104
B. Einschränkung der übrigen Beteiligungsrechte (§ 81 I 2 BetrVG) 105
a) Betriebsratsfähigkeit des Tendenzbetriebs 105
b) Allgemeine Beteiligungsvorschriften 105
c) Soziale Angelegenheiten 106
d) Personelle Angelegenheiten 107
V. Montangesellschaften und Holdinggesellschaften 110
VI. Betriebsverfassungsgesetz und Belegschaftsgröße 110
VII. Ausschluß der Privathaushalte vom Betriebsverfassungsgesetz 112
Kapitel 11: Der Geltungsbereich des Mitbestimmungsgesetzes und des Mitbestimmungsergänzungsgesetzes 113
I. Mitbestimmungsgesetz 113
II. Mitbestimmungsergänzungsgesetz 115
Kapitel 12: Beteiligungsrechte und Beteiligungspflichten 117
I. Beteiligungsrechte 117
II. Beteiligungspflichten 117
III. Betriebsverfassungsrechtlicher, nicht obligatorischer Charakter der Beteiligungsrechte und -pflichten 119
IV. Kollektivrechtliche Natur der Arbeitnehmerbeteiligungsrechte und -pflichten 120
V. Entstehung der Beteiligungsrechte und -pflichten aus Gesetz und Kollektivvertrag, nicht aus Arbeitsverhältnis 120
Kapitel 13: Die Rechtsetzungsbefugnis des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer 122
I. Rechtsetzungsbefugnis nach § 56 BetrVG 122
II. Rechtsetzungsbefugnis nach § 57 BetrVG 122
III. Unterschied zwischen Beteiligungsrechten und Rechtsetzungsbefugnis 123
IV. Doppelfunktion des Betriebsrats 124
Kapitel 14: Funktionen der betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmung 126
I. Zusammenarbeits- und Friedensfunktion 126
II. Ordnungsfunktion 127
III. Schutzfunktion 127
IV. Überwachungsfunktion 128
V. Sozialpolitische Funktion 129
VI. Verhinderung wirtschaftlicher Machtkonzentration 129
Kapitel 15: Stufen der betriebsverfassungsrechtlichen Beteiligungsrechte 131
I. Betriebsverfassungsrechtliche, nicht individualrechtliche Abstufungsmerkmale 131
II. Die Stufen der Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte 133
1. Stufen der Mitbestimmungsrechte 133
A. Mitbestimmung durch Einigung 133
a) Mitbestimmungsrecht nach § 56 BetrVG 133
b) Mitbestimmungsrecht nach § 72 BetrVG 134
B. Mitbestimmung durch gleichberechtigte Stimmabgabe im Aufsichtsrat einer Kapitalgesellschaft 135
a) Paritätische Aufsichtsratsbesetzung nach dem Mitbestimmungs- und dem Mitbestimmungsergänzungsgesetz 135
b) Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat nach §§ 76, 77 BetrVG 136
2. Stufen der Mitwirkungsrechte 136
A. Kündigungsverlangen nach § 66 IV BetrVG 136
B. Gerichtliches Anrufungsrecht nach § 61 II BetrVG 136
C. Erörterungsrecht 137
D. Anhörungsrecht 138
E. Informationsrecht 138
a) Sofort fällige Rechte 139
b) Verhaltenes Informationsrecht 140
F. Antrags- und Überwachungsrechte als Zusatzrechte 140
III. Rechtsetzungsbefugnis nach § 57 BetrVG 140
Kapitel 16: Streik und Betriebsverfassungsrecht 141
I. Streik und betriebliche Mitbestimmung 141
1. Ruhen der betrieblichen Beteiligungsrechte während des Streiks 141
A. Beendigung der Beteiligungsrechte bei Aussperrung aller Arbeitnehmer 141
B. Ruhen der Beteiligungsrechte keine notwendige Folge des Ruhens der Arbeitsverhältnisse 141
C. Keine Beteiligungsrechte bei streikbedingten Arbeitgeberentscheidungen 142
D. Auch bei nichtstreikbedingten Arbeitgeberentscheidungen keine Beteiligungsrechte 144
2. Beschränkung der Beteiligungsrechte vor Streikbeginn 144
A. Problemlage 144
B. Streikkausale Arbeitgebermaßnahmen 145
C. Nichtstreikkausale Arbeitgebermaßnahmen 145
3. Ruhen des Betriebsratsamts während des Streiks 146
A. Ruhen des Betriebsratsamts streikender Betriebsratsmitglieder 146
B. Ruhen des Amts des Betriebsrats in seiner Gesamtheit 146
II. Streik und Mitbestimmung im Aufsichtsrat 147
1. Kein Ruhen des Mitbestimmungsrechts im Aufsichtsrat 147
2. Kein Ruhen des Amts der Aufsichtsratsmitglieder 148
3. Streikbeteiligung der Aufsichtsratsmitglieder 149
III. Streik und Arbeitsdirektor 150
Kapitel 17: Der Betrieb 151
I. Der Betrieb als arbeitstechnische Organisationseinheit 151
1. Der Betriebsbegriff 151
A. Die im Betrieb arbeitenden Menschen 151
B. Die sächlichen und immateriellen Mittel 155
C. Die Organisierung 157
D. Der Betriebszweck 158
2. Unterscheidung zwischen Betriebs- und Unternehmensbegriff 159
3. Betriebseinheit oder Betriebsmehrheit? 161
A. Mehrheit von Inhabern, Einheit des Betriebsinhabers 162
B. Einheit des Betriebszwecks? 164
C. Einheit der betrieblichen Organisation 164
4. Ende des Betriebs 165
A. Betriebsabbruch 165
B. Betriebsstillegung 165
C. Personenwechsel im Betrieb 166
a) Inhaberwechsel 166
b) Belegschaftswechsel 167
c) Inhaber- und Belegschaftswechsel 167
D. Ortswechsel 168
E. Zweckänderung 168
II. Der Betrieb als sozialer Organismus 169
III. Der Betrieb kein Verband im Rechtssinn 171
1. Unabhängigkeit des Betriebs vom Mitgliederwechsel 172
2. Keine gemeinsame Zweckverfolgung durch Arbeitgeber und beteiligungsberechtigte Arbeitnehmer 173
A. Zusammenarbeitsgebot (§ 49 I BetrVG) und entgegengesetzte Interessen 173
B. Ausschluß der gemeinsamen Zweckverfolgung durch das Lohnarbeitsverhältnis 175
C. Keine uneingeschränkte gleichberechtigte Mitbestimmung der Arbeitnehmer 175
D. Ergebnis 176
3. Keine den Gesamtwillen des Betriebs bildenden und ausführenden Organe 176
4. Keine körperschaftliche Verfassung des Betriebs 177
5. Stellungnahme zu sonstigen Bedenken gegen die Verbandsnatur des Betriebs 178
A. Die Sonderstellung der Personen des § 4 II BetrVG im etwaigen Verband 178
B. Fehlen eines Verbandsnamens 178
C. Fehlen eines Verbandsvermögens 179
D. Betrieb nicht Kaufobjekt 179
E. Kein Auftreten des Betriebs im Rechtsverkehr 179
F. Dienststelle kein Verband 180
G. Kein Bedürfnis für Verbandscharakterisierung des Betriebs 180
6. Zusammenfassung 181
IV. Rechtsnatur des Betriebs 181
Kapitel 18: Die Betriebsgemeinschaft 182
I. Begriff der Betriebsgemeinschaft 182
II. Die Betriebsgemeinschaft kein Verband im Rechtssinn 183
1. Unabhängigkeit der Betriebsgemeinschaft vom Mitgliederwechsel 183
2. Die Betriebsgemeinschaft keine verbandsrechtliche Zweckgemeinschaft 183
3. Keine Organe der Betriebsgemeinschaft 184
4. Keine körperschaftliche Verfassung der Betriebsgemeinschaft 185
5. Sonstige Gründe gegen den Verbandscharakter der Betriebsgemeinschaft 186
6. Zusammenfassung 186
Kapitel 19: Die Belegschaft 187
I. Abgrenzung des Belegschaftsbegriffs 187
II. Die betriebsverfassungsrechtliche Belegschaft kein Verband im Rechtssinn 189
1. Fremde Meinungen 189
2. Eigene Meinung 190
A. Unabhängigkeit der betriebsverfassungsrechtlichen Belegschaft vom Mitgliederwechsel 191
B. Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks durch die beteiligungsberechtigten Arbeitnehmer 191
C. Keine Organe der betriebsverfassungsrechtlichen Belegschaft 192
a) Die Betriebsversammlung kein Organ der betriebsverfassungsrechtlichen Belegschaft 192
b) Der Betriebsrat kein Organ der betriebsverfassungsrechtlichen Belegschaft 194
D. Keine körperschaftliche Verfassung der betriebsverfassungsrechtlichen Belegschaft 196
E. Keine Verbandsautonomie der betriebsverfassungsrechtlichen Belegschaft 197
F. Keine Haftung der betriebsverfassungsrechtlichen Belegschaft für Betriebsratshandlungen 198
G. Zusammenfassung 198
III. Die betriebsverfassungsrechtliche Belegschaft kein öffentlichrechtlicher Verband 198
IV. Die betriebsverfassungsrechtliche Belegschaft keine juristische Teilperson 199
V. Die betriebsverfassungsrechtliche Belegschaft kein sozialrechtlicher Verband 200
VI. Die betriebsverfassungsrechtliche Belegschaft eine Rechtsgemeinschaft eigener Art. 201
Kapitel 20: Träger der Beteiligungsrechte und Beteiligungspflichten sowie der Rechtsetzungsbefugnis 202
I. Träger der Beteiligungsrechte 202
1. Betriebsverfassungsrechtliche Belegschaft kein Rechtsträger der Beteiligungsrechte 202
2. Betriebsrat kein Rechtsträger der Beteiligungsrechte 203
3. Die in einer eigenständigen betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsgemeinschaft verbundenen Arbeitnehmer als Träger der Beteiligungsrechte 204
A. Kollektivrechtliche Natur der Beteiligungsrechte nicht Hindernis, sondern Voraussetzung für die gemeinschaftliche Rechtsträgerschaft der Arbeitnehmer 204
B. Keine schlichte Rechtsgemeinschaft der beteiligungsberechtigten Arbeitnehmer 204
C. Keine Gesamthandsgemeinschaft der beteiligungsberechtigten Arbeitnehmer 206
D. Beteiligungsrechtsgemeinschaft der Arbeitnehmer als eigenständige betriebsverfassungsrechtliche Rechtsgemeinschaft 207
II. Träger der Beteiligungspflichten 208
III. Träger der Rechtsetzungsbefugnis 208
IV. Zusammenfassung 208
Kapitel 21: Die Betriebsversammlung 209
I. Organisatorische Fragen 209
II. Aufgabenkreis der Betriebsversammlung 211
III. Rechtsnatur der Betriebsversammlung 212
IV. Lohnfortzahlungspflicht bei Betriebsversammlungen 213
1. Lohnzahlungsanspruch der an der Betriebsversammlung teilnehmenden Arbeitnehmer 213
2. Lohnfortzahlung ohne Betriebsversammlungsteilnahme? 213
A. Lohnanspruch der teilnahmeverhinderten Arbeitnehmer 213
B. Kein Lohnanspruch der freiwillig nicht an der Betriebsversammlung teilnehmenden Arbeitnehmer 213
3. Betriebsvereinbarung oder betriebliche Einigung über den Betriebsversammlungszeitpunkt 215
4. Unberechtigte Abhaltung der Betriebsversammlung während der Arbeitszeit 215
5. Fortsetzung der Betriebsversammlung über die Arbeitszeit hinaus 217
6. Betriebsversammlung außerhalb der Arbeitszeit 217
V. Teilnahmeberechtigung 218
1. Teilnahmerecht der Arbeitnehmer 218
2. Teilnahmerecht der Betriebsratsmitglieder 218
A. Inhalt des Teilnahmerechts 218
B. Pflichten des Betriebsrats und des Betriebsversammlungsleiters 218
3. Teilnahmerecht des Arbeitgebers 220
4. Teilnahmerecht einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft 220
A. Inhalt des Teilnahmerechts 220
B. Mißbrauch des Teilnahmerechts 221
a) Betreten des Betriebs (zwecks Teilnahme an der Betriebsversammlung) 221
b) Gesetzesverstöße in der Betriebsversammlung 222
C. Prozessuales und Sachlegitimation 224
a) Zulässigkeit des Beschlußverfahrens 224
b) Sachlegitimation von Gewerkschaft und Betriebsrat 224
c) Einstweilige Anordnung 225
d) Beweis 225
e) Streitiges ordentliches Verfahren gegen den Gewerkschaftsbeauftragten 226
VI. Nichtöffentlichkeit der Betriebsversammlung (insbesondere Presse, Tonband und Lautsprecher) 226
1. Kein Anwesenheitsrecht der Presse 227
2. Tonband in der Betriebsversammlung 227
3. Lautsprecherübertragung in andere Betriebsräume 228
Kapitel 22: Der Betriebsrat 229
I. Rechtsnatur des Betriebsrats 229
1. Der Betriebsrat kein Organ der betriebsverfassungsrechtlichen Belegschaft 229
2. Der Betriebsrat kein Organmitglied (kein Organ) des Betriebs 231
3. Der Betriebsrat kein Organmitglied (kein Organ) der Betriebsgemeinschaft 231
4. Der Betriebsrat kein Repräsentant im staatstheoretischen Sinn 232
5. Der Betriebsrat als eigenständiger gesetzlicher Verwalter 234
II. Betriebsratsfähigkeit des Betriebs und Zahl der Betriebsratsmitglieder (§§ 8, 9 BetrVG) 239
1. Mindestbetriebsgröße für die Betriebsratserrichtung (§ 8 BetrVG) 239
A. Ständig Beschäftigte 240
B. In der Regel Beschäftigte 240
2. Zahl der Betriebsratsmitglieder (§ 9 BetrVG) 241
III. Kein Gruppenrat 242
IV. Der Gesamtbetriebsrat 242
V. Wahl des Betriebsrats und Wahlmängel 242
1. Wahl des Betriebsrats 242
2. Anfechtbarkeit und Nichtigkeit der Betriebsratswahl 245
VI. Aufgaben des Betriebsrats 247
1. Wahrnehmung der Beteiligungsrechte, Beteiligungspflichten sowie der Rechtsetzungsbefugnis 247
2. Allgemeine Beteiligungsaufgaben des Betriebsrats 247
VII. Zur Geschäftsführung des Betriebsrats 248
VIII. Die Betriebsratssitzung 249
1. Betriebsratsbeschlüsse 249
2. Teilnahmeberechtigung 251
Kapitel 23: Der Betriebsratsvorsitzende, der stellvertretende Betriebsratsvorsitzende und der Betriebsausschuß 263
I. Rechtsstellung des Betriebsratsvorsitzenden 263
1. Geschäftsführungsbefugnis 263
2. Der Betriebsratsvorsitzende kein gesetzlicher Vertreter und kein Bote des Betriebsrats 264
A. Kein gesetzlicher Vertreter im Willen 264
B. Kein Bote 265
C. Kein gesetzlicher Vertreter in der Erklärung 265
3. Eigenständige Rechtsstellung des Betriebsratsvorsitzenden 266
4. Bevollmächtigung des Betriebsratsvorsitzenden durch den Betriebsrat 266
A. Zulässigkeit der Bevollmächtigung 266
B. Stillschweigende Vollmachtserteilung, insbesondere Duldungsmacht 267
5. Anscheinsvollmacht des Betriebsratsvorsitzenden 268
6. Genehmigung eigenmächtigen Handelns des Betriebsratsvorsitzenden durch den Betriebsrat 268
A. Genehmigungsmöglichkeit 268
B. Stillschweigende Genehmigung 269
7. Nichtgenehmigung einer vom Betriebsratsvorsitzenden eigenmächtig abgeschlossenen Betriebsvereinbarung 270
II. Wahl und Absetzung des Betriebsratsvorsitzenden und des stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden 272
III. Der stellvertretende Betriebsratsvorsitzende 274
IV. Der Betriebsausschuß 274
Kapitel 24: Die Betriebsratsmitglieder 276
I. Betriebsratsamt als Ehrenamt 276
II. Störungs- und Behinderungsverbot (§ 53 I BetrVG 276
III. Benachteiligungsverbot (§ 53 II BetrVG) 278
IV. Begünstigungsverbot (§ 53 II BetrVG) 280
V. Kündigungsschutz der Betriebsratsmitglieder (§ 13 KSchG) 280
1. Ordentliche Kündigung 280
A. Grundsätzliches Verbot der ordentlichen Kündigung 280
B. Ausnahmsweise Zulässigkeit der ordentlichen Kündigung zum Zeitpunkt der Betriebsstillegung 281
2. Außerordentliche Kündigung 282
A. Vorliegen eines wichtigen Grundes 283
B. Kündigungsschutzklage binnen drei Wochen bei Fehlen eines wichtigen Grundes 285
C. Amtsverhinderung des Betriebsratsmitglieds während seines Kündigungsrechtsstreits 285
3. Änderungskündigung 285
A. Problemstellung 285
B. Überflüssige Änderungskündigung 286
a) Ordnungsprinzip 286
b) Direktionsrecht 286
c) Richtigstellung der irrtümlich falschen Anwendung einer Tarif- oder Betriebsvereinbarungsnorm 287
d) Kündigungsschutzklage gegen eine unnötigerweise ausgesprochene Änderungskündigung 288
C. Kündigung des Arbeitsverhältnisses zwecks Änderung einer dem Betriebsratsmitglied zustehenden Arbeitsbedingung 289
a) Fremde Meinungen 289
b) Eigene Meinung 291
D. Ergebnis 292
VI. Schweigepflicht der Betriebsratsmitglieder (§ 55 BetrVG und Persönlichkeitsrecht) 293
VII. Arbeitsfreistellung der Betriebsratsmitglieder 294
1. Freistellung durch das Gesetz 294
A. Betriebsratssitzungen 294
B. Betriebsversammlungen 294
C. Sprechstunden 295
2. Freistellung durch den Arbeitgeber (§ 37 III BetrVG) 295
A. Auswahl 296
B. Grenzen der Freistellung 296
C. Freistellungsanspruch des Betriebsrats 297
3. Freistellung durch Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag 297
A. Freistellung eines Betriebsratsmitglieds durch Betriebsvereinbarung 297
B. Freistellung eines Betriebsratsmitglieds durch Verbandstarifvertrag 298
a) Betriebsgrößentypisierung 298
b) Umfangstypisierung 299
c) Auswahltypisierung 299
d) Ergebnis 299
C. Freistellung eines Betriebsratsmitglieds durch Firmentarifvertrag 299
D. Normenwirkung einer tariflichen Freistellung 299
4. Rechtsfolgen der Freistellung eines Betriebsratsmitglieds 300
A. Wegfall der Arbeitspflicht 300
B. Abmeldung 301
C. Arbeitsentgelt 301
VIII. Arbeitsentgelt nichtfreigestellter Betriebsratsmitglieder für eine infolge Betriebsratstätigkeit notwendige Arbeitszeitversäumnis 303
1. Regelung durch das Gesetz (§ 37 II BetrVG) 303
A. Durchführung von Betriebsratsaufgaben 303
B. Notwendige Versäumnis der Arbeit 307
a) Allgemeines 307
b) Interessenabwägung und Beurteilungsmethode 307
c) Lage und Dauer der Arbeitszeitversäumnis 309
d) Zahl der zur Arbeitszeitversäumnis berechtigten Betriebsratsmitglieder 310
C. Abmeldung, Freistellung und Angabe von Gründen 311
D. Arbeitsentgelt 312
E. Keine Nachholpflicht 313
F. Prozessuales 313
2. Kollektivvertragliche Regelung der Erstattung des Lohnausfalls von Betriebsratsmitgliedern 314
IX. Umlageverbot (§ 40 BetrVG) 317
X. Sprechstunden des Betriebsrats 317
1. Regelung durch das Gesetz (§ 38 BetrVG) 317
A. Sprechstundeneinführung durch den Betriebsrat 317
B. Freistellung und Abmeldung 317
C. Arbeitsentgelt 318
D. Rechtsstellung des die Sprechstunde aufsuchenden Arbeitnehmers 318
E. Nähere Vereinbarung (§ 38 BetrVG) 318
2. Sprechstundenregelung durch Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag 319
A. Betriebsvereinbarung 319
a) Betriebsverfassungsnorm 319
b) Betriebsnorm 319
c) Inhaltsnorm 320
B. Tarifvertrag 321
XI. Geschäftsführungskosten 322
1. Regelung durch das Gesetz (§ 39 I BetrVG) 322
A. Betriebsratsamtstätigkeit als Voraussetzung der Kostentragungspflicht 322
B. Notwendigkeit der Kosten 324
C. Anspruchsgrundlage und gerichtliche Durchsetzung 326
a) Betriebsverfassungsrechtlich 326
b) Individualrechtlich 327
2. Aufwandspauschale durch Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag 328
A. Betriebsvereinbarung 328
B. Tarifvertrag 328
C. Normenwirkung 328
D. Prozessuales 329
XII. Bereitstellung der Räume und der sächlichen Mittel 329
1. Regelung durch das Gesetz (§ 39 II BetrVG) 329
2. Regelung der Geschäftsbedarfsbereitstellung durch Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag 332
Kapitel 25: Haftung für Handlungen des Betriebsrats oder eines Betriebsratsmitglieds 333
I. Keine Haftung des Betriebs 333
II. Keine Haftung der Belegschaft 333
III. Keine Haftung der einzelnen Arbeitnehmer 333
IV. Keine Haftung des Arbeitgebers 334
V. Haftung von Betriebsratsmitgliedern 334
1. Kausalitätsprobleme bei der Betriebsratsmitgliederhaftung 334
A. Keine Unterbrechung des Kausalzusammenhangs 334
B. Kumulative Kausalität 336
2. § 830 I 2 BGB bei der Haftung von Betriebsratsmitgliedern 337
3. Haftungsgründe 338
A. Haftung der Betriebsratsmitglieder gegenüber dem Arbeitgeber 338
a) Haftung der Betriebsratsmitglieder aus Arbeitsverhältnis 338
b) Haftung der Betriebsratsmitglieder aus Sozialrechtsverhältnis 338
c) Deliktische Haftung 340
B. Haftung der Betriebsratsmitglieder gegenüber einem Arbeitnehmer 340
a) Haftung der Betriebsratsmitglieder aus Sozialrechtsverhältnis 340
b) Deliktische Haftung 343
C. Haftung der Betriebsratsmitglieder gegenüber Dritten 344
a) Zwischen Betriebsrat (Betriebsratsmitglied) und Bewerber sich anbahnendes Sozialrechtsverhältnis 344
b) Kein Sozialrechtsverhältnis zwischen Betriebsrat (Betriebsratsmitglied) und sonstigen Dritten 345
Kapitel 26: Betriebsverfassungsrechtliche Sondervertretungen 346
I. Sondervertreter der nicht ständig Beschäftigten (§ 20 I BetrVG) 346
II. Jugendvertretungen (§ 20 II BetrVG) 347
III. Tarifliche Sondervertretungen (§ 20 III BetrVG) 347
IV. Vertrauensmänner der Schwerbeschädigten (§ 13 SchwBeschG) 348
Kapitel 27: Die Betriebsvereinbarung 350
I. Allgemeines 350
II. Zur Geschichte der Betriebsvereinbarung 351
III. Regelung, Einzelfall, Sonderfall 352
1. Regelung und Einzelfall 352
2. Sonderfall 353
IV. Rechtsnatur der Betriebsvereinbarung 353
1. Satzungs- und Beschlußtheorie 354
2. Vereinbarungstheorie 356
3. Vertragstheorie 357
A. Die Betriebsvereinbarung als Vertrag 357
B. Die Vertragspartner der Betriebsvereinbarung 358
C. Normativer und nur verpflichtender Teil der Betriebsvereinbarung 359
4. Ergebnis 360
V. Arten der Betriebsvereinbarung 360
1. Normative und nur verpflichtende Betriebsvereinbarungen 360
2. Keine Unterscheidung zwischen dauernden und vorübergehenden Regelungen 360
3. Betriebsvereinbarungen für einen Einzelbetrieb oder mehrere Betriebe 361
4. Erzwingbare und fakultative Betriebsvereinbarungen 361
5. Die Arbeitsordnung 362
6. Betriebsvereinbarungen in sozialen und betriebsverfassungsrechtlichen, nicht in personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten 363
7. Betriebsvereinbarungen als Inhalts-, Betriebs-, Abschluß- und Betriebsverfassungsnormen 363
A. Inhaltsnormen 363
B. Normen über betriebliche Fragen 364
C. Abschlußnormen 365
D. Normen über betriebsverfassungsrechtliche Fragen 365
VI. Zustandekommen der Betriebsvereinbarung 366
1. Der Abschluß von Betriebsvereinbarungen in der Praxis 366
2. Ersetzen der Betriebsvereinbarung durch die Einigungsstelle 366
3. Form der Betriebsvereinbarung 367
4. Bekanntmachen der Betriebsvereinbarung 368
VII. Mängel der Betriebsvereinbarung 369
VIII. Wirkungen der Betriebsvereinbarung 371
1. Unmittelbare und zwingende Wirkung der Betriebsvereinbarungsnormen 371
A. Allgemeines über die normative und unabdingbare Wirkung einer Betriebsvereinbarung 371
a) Unmittelbar 371
b) Zwingend 372
B. Inhaltsnormen 373
C. Betriebsnormen 374
D. Abschlußnormen 374
E. Betriebsverfassungsnormen 376
2. Verpflichtende Wirkung der Betriebsvereinbarung 377
A. Verpflichtungswirkung der Normenbestimmungen einer Betriebsvereinbarung 377
B. Reine Verpflichtungsbestimmungen der Betriebsvereinbarung 378
C. Betriebsverfassungsrechtlicher Charakter der (zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligungsrechtlich verbundenen Arbeitnehmern bestehenden) Betriebsvereinbarungspflichten 378
IX. Rückwirkung der Betriebsvereinbarung 378
X. Auslegung der Betriebsvereinbarung 380
1. Auslegung der normativen Bestimmungen 380
2. Auslegung der verpflichtenden Bestimmungen 382
XI. Durchführung der Betriebsvereinbarung 382
XII. Kündigung der Betriebsvereinbarung 383
1. Unkündbarkeit von Nichtdauerrechtsverhältnissen 383
2. Kündigung eines Dauerrechtsverhältnisses 385
A. Kündbarkeit der nach § 56 BetrVG abgeschlossenen Betriebsvereinbarung 386
B. Außerordentliche Kündigung 387
C. Ordentliche Kündigung 388
3. Zusammenfassung 390
XIII. Sonstige Beendigungsmöglichkeiten der Betriebsvereinbarung 390
XIV. Nachwirkung der Betriebsvereinbarung 391
1. Keine Nachwirkung fakultativer Betriebsvereinbarungen 391
2. Nachwirkung der nach § 56 BetrVG abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen 393
3. Einzelvertragliche Abdingung der nachwirkenden Betriebsvereinbarung nur für den Einzelfall (nicht für alle Arbeitnehmer) 394
4. Nachwirkende Betriebsvereinbarung und neueintretende Arbeitnehmer 394
Kapitel 28: Betriebsvereinbarung und Individualrecht (Grenzen der Kollektivmacht) 396
I. Unabdingbarkeits- und Günstigkeitsprinzip 396
II. Eingriffe in einzelvertraglich begründete Arbeitnehmerrechte durch Kollektivverträge 396
III. Eingriffe in nichteinzelvertraglich begründete Arbeitnehmerrechte durch Rückwirkung von Kollektivverträgen 399
1. Rückwirkende Beeinflussung einer geltenden Kollektivordnung durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung? 399
2. Rückwirkung eines Kollektivvertrags in einen kollektivfreien Raum hinein 400
3. Rückwirkung auf die aus dem Betrieb ausgeschiedenen Arbeitnehmer 402
4. Ergebnis 403
IV. Eingriffe in nichteinzelvertraglich begründete Arbeitnehmerrechte durch Kollektivverträge für die Zukunft 403
1. Kollektivrechtliche Lohnkürzung für die Zukunft 403
2. Veränderung kollektivrechtlicher Pensionsregelungen durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung 405
A. Pensionäre 405
B. Noch nicht pensionsreife Arbeitnehmer 405
a) Verkürzung der Pensionshöhe 405
b) Verlängerung der Wartezeit 406
C. Pensionsreife Arbeitnehmer bei Weiterarbeit im Betrieb 406
3. Kollektivrechtliche Beschränkung der Lohnverfügungsgewalt des Arbeitnehmers 407
Kapitel 29: Die Betriebliche Einigung 408
I. Allgemeines 408
II. Abgrenzung der betrieblichen Einigung von der Betriebsvereinbarung 409
1. Unterschiede 409
2. Umdeutung einer nicht wirksamen Betriebsvereinbarung in eine gültige betriebliche Einigung? 409
III. Vorkommen der betrieblichen Einigung 411
1. Regelungsabreden 411
A. Betriebliche Einigung nach § 56 BetrVG 411
a) Mitbestimmung nach § 56 BetrVG durch betriebliche Einigung (statt durch Betriebsvereinbarung) 412
b) Betriebliche Einigungen nach § 56 BetrVG als Regelungsabreden 414
B. Betriebliche Einigung in den Fällen des § 57 BetrVG 415
C. Betriebliche Einigung in betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten 415
2. Singulärabreden 416
3. Keine betriebliche Einigung auf wirtschaftlichem Gebiet 417
IV. Rechtsnatur der betrieblichen Einigung 418
V. Zustandekommen der betrieblichen Einigung 418
1. Freiwillig abgeschlossene betriebliche Einigung 418
2. Ersetzung der betrieblichen Einigung durch die Einigungsstelle 419
3. Abschlußmängel der betrieblichen Einigung 420
VI. Beendigung der betrieblichen Einigung 420
1. Kündigung der betrieblichen Einigung 420
2. Sonstige Beendigungsgründe der betrieblichen Einigung 421
VII. Rückwirkung und Nachwirkung der betrieblichen Einigung 421
1. Rückwirkung der betrieblichen Einigung 421
2. Nachwirkung der betrieblichen Einigung 422
VIII. Wirkung und Durchführung der betrieblichen Einigung 422
1. Betriebliche Einigung auf sozialem Gebiet 422
A. § 56 BetrVG (Regelungsabreden) 422
a) Betriebliche Einigung als betriebsverfassungsrechtliche Voraussetzung 422
b) Notwendigkeit individualrechtlicher Durchführung der betrieblichen Einigung 422
c) Einwirkungspflicht des Betriebsrats auf die Arbeitnehmer? 424
d) Betriebsverfassungsrechtliche Durchführungspflicht des Arbeitgebers 424
e) Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren analog § 82 I k BetrVG 425
f) Entscheidung und Zwangsvollstreckung bei betrieblichen Einigungen des § 56 BetrVG 426
B. § 57 BetrVG (Regelungsabreden) 427
a) Wirkung der betrieblichen Einigung (auf dem Gebiet des § 57 BetrVG) 427
b) Durchsetzung der betrieblichen Einigung (auf dem Gebiet des § 57 BetrVG) 428
C. Singulärabreden in sozialen Angelegenheiten 430
a) Wirkung 430
b) Durchsetzung 431
2. Betriebliche Einigung auf personellem Gebiet 431
A. Betriebliche Einigung bei Einstellung, Umgruppierung oder Versetzung 431
a) Keine individualrechtliche Wirkung der Verständigung 431
b) Betriebsverfassungsrechtliche Wirkung der Verständigung 432
B. Betriebliche Einigung bei Einzelkündigung 433
a) Individualrechtlich 433
b) Betriebsverfassungsrechtlich 434
C. Betriebliche Einigung bei Masseneinstellung oder Massenentlassung 434
D. Kündigungs- oder Versetzungsverlangen 435
a) Nachgeben des Arbeitgebers (Entlassung soll erfolgen) 435
b) Nachgeben des Betriebsrats (Entlassung soll unterbleiben) 435
3. Betriebliche Einigung auf betriebsverfassungsrechtlichem Gebiet 435
IX. Zusammenfassung 436
X. Abschließende Wertung der betrieblichen Einigung 437
Kapitel 30: Allgemeine Beteiligungsaufgaben 438
I. Zusammenarbeitspflicht 438
1. Bedeutung der Zusammenarbeitspflicht 438
2. Verwirklichung der Zusammenarbeitspflicht 439
3. Grenzen der Zusammenarbeitspflicht 440
II. Betriebliche Friedenspflicht 440
1. Allgemeine Friedenspflicht des Arbeitgebers und des Betriebsrats (§ 49 II BetrVG) 440
2. Parteipolitische Neutralität im Betrieb (§ 51 Satz 2 BetrVG) 442
III. Überwachungsaufgaben nach § 51 Satz 1 BetrVG 443
IV. Allgemeine Aufgaben nach § 54 und § 58 BetrVG 445
1. Die verschiedenen Arten der Aufgaben 445
A. Antragstellung durch den Betriebsrat (§ 54 I a BetrVG) 445
B. Überwachung durch den Betriebsrat (§ 54 I b, II BetrVG) 446
C. Beschwerdebehandlung durch den Betriebsrat (§ 54 I c BetrVG) 447
D. Förderung der Eingliederung sozialschutzbedürftiger Personen (§ 54 I d BetrVG) 447
E. Mitwirkung des Betriebsrats beim Arbeitsschutz (§ 58 BetrVG) 448
2. Die Durchführung der Betriebsratsaufgaben der §§ 54 und 58 BetrVG 449
A. Verhandeln mit dem Arbeitgeber 449
B. Überwachungsaufgaben des Betriebsrats und Hausrecht des Arbeitgebers 449
C. Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren 450
D. Verfahren vor der Einigungsstelle 451
V. Strafantragsrecht 451
Kapitel 31: Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in sozialen Angelegenheiten 453
I. Soziale Angelegenheiten 453
II. Mitbestimmung als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Regelung der sozialen Angelegenheiten des § 56 BetrVG 454
1. Notwendigkeit der Mitbestimmung 454
2. Eilfälle 455
3. Rechtsfolgen der ohne Mitbestimmung vorgenommenen Arbeitgebermaßnahmen in sozialen Angelegenheiten des § 56 BetrVG 456
4. Wirksamkeit einseitiger Arbeitgebermaßnahmen auf dem Gebiet des § 57 BetrVG 457
III. Mitbestimmungsformen in sozialen Angelegenheiten 457
1. § 56 BetrVG 457
A. Betriebsvereinbarung nach § 56 BetrVG 457
B. Mündliche Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat 458
C. Zustimmung durch den Betriebsrat? 459
D. Keine Mitbestimmung nach § 56 BetrVG durch einen betrieblichen Ausschuß 460
2. § 57 BetrVG 462
IV. Generelle Regelung 462
1. Keine Mitbestimmung bei Einzelfällen 462
2. Sonderfälle 463
V. Die Einigungsstelle 464
VI. Gesetzes- und Tarifvorrang vor betrieblicher Mitbestimmung (§§ 56 I und 59 BetrVG) 464
1. Der Gesetzes- und Tarifvertragsvorbehalt des § 56 I BetrVG 464
A. Ausschluß der Erzwingbarkeit einer Betriebsvereinbarung durch den Gesetzesvorrang des § 56 I BetrVG 465
B. Ausschluß der Erzwingbarkeit einer Betriebsvereinbarung durch den Tarifvorrang des § 56 I BetrVG 465
C. Erzwingbare Betriebsvereinbarung nur soweit gesperrt, wie ihr Gegenstand durch Gesetz oder Tarifvertrag geregelt ist 467
D. Erzwingbare Betriebsvereinbarung nicht nur durch zwingendes Gesetz und unabdingbare Tarifnorm, sondern auch durch nachwirkende Tarifnorm gesperrt 467
E. Tarifvorbehalt des § 56 I BetrVG und Tarifgebundenheit 468
2. Unzulässigkeit jeder Betriebsvereinbarung bei Tarifüblichkeit (§ 59 BetrVG) 468
A. Tarifüblichkeitssperre des § 59 Halbs. 1 BetrVG nur gegenüber Betriebsvereinbarungen mit „materiellen“ Arbeitsbedingungen 469
B. Tarifüblichkeitssperre des § 59 BetrVG auch ohne Tarifgebundenheit 469
C. Tarifüblichkeitssperre des § 59 BetrVG auch gegenüber günstigeren Betriebsvereinbarungen 470
D. Abgrenzung der Tarifüblichkeit 471
E. Zulassung von Betriebsvereinbarungen durch den Tarifvertrag (§ 59 Halbs. 2 BetrVG) 472
F. Sperrwirkung des § 59 BetrVG nur für Betriebsvereinbarungen, nicht für Einzelabmachungen 473
VII. Die einzelnen Tatbestände des § 56 BetrVG 473
1. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen (§ 56 I a BetrVG) 474
A. Lage der täglichen Arbeitszeit und der Pausen 474
a) Regelmäßige Lage 474
b) Unregelmäßige Lage (vorübergehende Änderung der Arbeitszeitlage) 474
B. Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit 474
C. Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf die einzelnen Arbeitstage 475
D. Kurzarbeit 476
E. Mehrarbeit und Überstunden 476
2. Zeit und Ort der Auszahlung der Arbeitsentgelte (§ 56 I b BetrVG) 477
A. Auszahlungszeit 477
B. Auszahlungsort 478
3. Aufstellung des Urlaubsplans (§ 56 I a BetrVG) 478
4. Durchführung der Berufsausbildung (§ 56 I d BetrVG) 479
5. Verwaltung von Wohlfahrtseinrichtungen (§ 56 I e BetrVG) 480
A. Voraussetzungen der Mitbestimmung nach § 56 I e (BetrVG) 480
B. Verwaltungsordnung für Wohlfahrtseinrichtungen 481
C. Keine Mitbestimmung bei der einzelnen Verwaltungsmaßnahme 481
a) Die einzelne Verwaltungsmaßnahme keine Arbeitgeberexekutive 481
b) Die einzelne Verwaltungsmaßnahme keine mitbestimmungspflichtige Regelung 482
D. Notwendige Mitbestimmung bei der Einsetzung der Verteilerstelle 482
E. Wohlfahrtseinrichtung als juristische Person 484
6. Arbeitnehmerverhalten in Bezug auf die Ordnung im Betrieb (§ 56 I f BetrVG) 484
A. Unterscheidung zwischen arbeitstechnisch-organisatorischer Ordnung und innerer sozialer Ordnung des Betriebs 484
B. Rauchverbot im Betrieb 486
a) Feuersgefahr im Betrieb 486
b) Benachteiligung der Arbeitsleistung 486
c) Betriebliche Ordnung (§ 56 I f BetrVG) 487
C. Alkoholverbot im Betrieb 488
D. Singverbot 489
E. Sonstige betriebliche Ordnungsfälle 490
F. Betriebsbuße 490
a) Zweck und Zulässigkeit einer Betriebsbuße 490
b) Soziologischer Unwertcharakter der Betriebsbuße 491
c) Betriebsbußenordnung 492
d) Bußverhängung keine Regelung 493
e) Notwendige Mitbestimmung bei der Einsetzung der bußverhängenden Stelle 494
f) Einziehung der Geldbuße 494
g) Gerichtliche Nachprüfung der Bußandrohung und Bußverhängung 494
h) Rechtspolitische Erwägungen 495
7. Regelung von Akkord- und Stücklohnsätzen (§ 56 I g BetrVG) 495
8. Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und Einführung neuer Entlohnungsmethoden (§ 56 I h BetrVG) 497
VIII. Die einzelnen Tatbestände des § 57 BetrVG 498
IX. Kollektivvertragliche Erweiterung des Mitbestimmungsrechts in sozialen Angelegenheiten 500
1. Erweiterung durch Betriebsvereinbarung 500
2. Erweiterung durch Tarifvertrag 502
3. Ergebnis 505
Kapitel 32: Die Mitwirkung der Arbeitnehmer in personellen Angelegenheiten 506
I. Allgemeines 506
1. Voraussetzungen der Mitwirkung in personellen Angelegenheiten 506
2. Leitende Angestellte (§ 65 BetrVG) 506
3. Arten der personellen Angelegenheiten 507
4. Nicht Mitbestimmung, sondern Mitwirkung in personellen Angelegenheiten 508
II. Mitwirkung bei Einstellungen, Umgruppierungen und Versetzungen 508
1. Begriff der Einstellung, Umgruppierung und Versetzung 508
A. Einstellung einschließlich Ersteingruppierung 508
a) Arbeitsvertrag oder Eingliederung 508
b) Ersteinstufung 510
B. Umgruppierung 511
C. Versetzung 514
2. Informationspflicht des Arbeitgebers (§§ 61 I, 63 BetrVG) 517
A. Inhalt der Information 517
a) Mitteilung über den Arbeitsplatz 517
b) Auskunft über die Person des Einzustellenden 517
B. Rechtzeitigkeit der Information 520
3. Rechtswirkung unterlassener Information 521
A. Zivilrechtsfolgen 521
B. Strafrechtliche Folgen 522
4. Verhalten des Betriebsrats nach Information durch den Arbeitgeber 523
A. Schweigen des Betriebsrats 523
B. Zustimmung des Betriebsrats 524
C. Erhebung von Bedenken durch den Betriebsrat (§ 61 II 1 BetrVG) 525
a) Angabe von Gründen 525
b) Wochenfrist mit Fristverlängerung 525
c) Schriftlichkeit 526
5. Verständigung (nach rechtzeitig beim Arbeitgeber eingelegtem Einspruch) 527
A. Nachgeben des Betriebsrats 527
B. Nachgeben des Arbeitgebers 527
C. Betriebsverfassungsrechtliche Folgen einer Anfechtung der Verständigungserklärung 528
D. Verständigungsbruch 529
6. Keine Verständigung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber 530
A. Vorläufige Wirksamkeit der Arbeitgebermaßnahme 530
B. Anrufung des Arbeitsgerichts und Einspruchsgründe 531
a) Rechtsverstoß des Arbeitgebers bei personellen Maßnahmen (§§ 61 III a, 63 BetrVG) 531
b) Vetternwirtschaft (§§ 61 III b, 63 BetrVG) 533
c) Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes (§§ 61 III c, 63 BetrVG) 533
d) Gefährdung des Betriebsfriedens durch unsoziales oder gesetzwidriges Verhalten des Bewerbers (§§ 61 III d, 63 BetrVG) 533
7. Die arbeitsgerichtliche Entscheidung und ihre Wirkung auf die personelle Arbeitgebermaßnahme 535
8. Abschließende Wertung des Einspruchsrechts nach § 61 BetrVG 536
III. Anhörung des Betriebsrats vor Einzelkündigungen (§ 66 I BetrVG) 538
1. Das Anhörungsrecht 538
2. Voraussetzungen des § 66 I BetrVG 539
3. Zweck der Betriebsratsanhörung 540
4. Keine Pflicht des Arbeitgebers zur Anhörung des Betriebsrats in Eilfällen 541
A. Ordentliche Kündigung 541
B. Außerordentliche Kündigung 541
5. Anhörungspflicht vor Nachschieben von Kündigungsgründen 543
6. Rechtsfolgen der Nichtanhörung des Betriebsrats 544
A. Fremde Meinungen 544
a) Wirksamkeitstheorie 544
b) Nichtigkeitstheorie (§ 134 BGB) 545
c) die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts 545
d) Unwirksamkeitstheorie 546
B. Eigene Meinung 547
a) Keine aus § 134 BGB folgende Nichtigkeit der ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochenen Kündigung 547
b) Kein Einfluß der Nichtanhörung des Betriebsrats auf den Kündigungsgrund 547
c) Keine infolge Nichtanhörung des Betriebsrats rechtsmißbräuchliche Kündigung 548
d) Anhörung des Betriebsrats als Wirksamkeitsvoraussetzung der Kündigung 548
e) Kein Abhängigmachen vom Verschulden des Arbeitgebers 549
f) Kündigung der nicht unter das Kündigungsschutzgesetz fallenden Arbeitnehmer 550
g) Geltendmachung der Unwirksamkeit im Kündigungsschutzprozeß 550
h) Nachholen der Kündigung 551
7. Zusammenfassung 552
IV. Mitwirkung des Betriebsrats vor Masseneinstellungen und Massenentlassungen (§ 66 II BetrVG) 552
1. Das Beratungsrecht nach § 66 II BetrVG 552
2. Verhältnis des Beratungsrechts (§ 66 I BetrVG) zum Mitwirkungsrecht bei der einzelnen Einstellung (§ 61 II BetrVG) oder Kündigung (§ 66 I BetrVG) 554
3. Rechtsfolgen einer Verletzung der Beratungspflicht 556
V. Berechtigtes Entlassungs- oder Versetzungsverlangen des Betriebsrats (§ 66 IV BetrVG) 557
1. Voraussetzungen 557
2. Beschlußfassung des Betriebsrats 559
3. Nachgeben des Arbeitgebers gegenüber begründetem Betriebsratsverlangen 559
4. Nachgeben des Arbeitgebers infolge irriger Bewertung des Arbeitnehmerverhaltens 559
5. Weigerung des Arbeitgebers gegenüber dem begründeten Betriebsratsverlangen 560
VI. Unberechtigtes Kündigungsverlangen des Betriebsrats oder der Arbeitnehmer (Druckkündigung) 561
1. Gegenmaßnahmen des Arbeitgebers 561
2. Rechtfertigung der auf Druck erfolgten Kündigung 563
A. Ordentliche Kündigung 563
B. Außerordentliche Kündigung 563
3. Entschädigungsanspruch des entlassenen Arbeitnehmers? 564
A. Keine Entschädigungspflicht des Arbeitgebers aus Aufopferung 564
B. Schadensersatzpflicht der schuldigen Betriebsratsmitglieder und Arbeitnehmer 567
C. Ergebnis 567
VII. Kollektivvertragliche Erweiterung der Mitwirkungsrechte in personellen Angelegenheiten 568
1. Zulässigkeit kollektivvertraglicher verbindlicher Richtlinien für personelle Angelegenheiten 568
2. Erweiterungsmöglichkeiten 569
3. Kritik fremder Meinungen 570
A. § 60 III 3 BetrVG kein Hindernis kollektivvertraglicher Erweiterung 570
B. § 60 I, II BetrVG kein Hindernis kollektivvertraglicher Erweiterung 571
C. § 61 III a BetrVG keine Rechtsgrundlage kollektivvertraglicher Erweiterung 572
D. § 1 TVG keine Rechtsgrundlage kollektivvertraglicher Erweiterung 572
E. Art. 2 I GG keine Rechtsgrundlage kollektivvertraglicher Erweiterung 573
F. Keine prozessualen Bedenken gegen kollektivvertragliche Erweiterung 573
G. Keine Beeinträchtigung der Arbeitnehmerposition durch kollektivvertragliche Erweiterung 574
H. Kein Eingriff in die Mitbestimmungsstruktur durch kollektivvertragliche Erweiterung 575
4. Eigene Meinung: Zulässigkeit begrenzter kollektivvertraglicher Erweiterung 575
A. Zustimmungserfordernis 575
a) Zustimmungserfordernis für alle Einstellungen, Umgruppierungen, Versetzungen 575
b) Zustimmungserfordernis für Einstellungen (Umgruppierungen, Versetzungen) auf bestimmte Arbeitsplätze 576
B. Erweiterung der Einspruchsgründe 577
C. Ausdehnung der personellen Maßnahmen des § 60 II BetrVG 578
D. Erstreckung der Beteiligungsrechte auf Einstellungen oder personelle Veränderungen leitender Angestellter 578
E. Erweitertes Mitwirkungsrecht bei der Kündigung 578
a) Zustimmung zur Kündigung 578
b) Widerspruchsrecht gegen Kündigungen 579
aa) Widerspruchsrecht gegen gesetz-, tarifvertrags- oder betriebsvereinbarungswidrige Kündigungen 579
bb) Kein Widerspruchsrecht gegen sozialwidrige ordentliche oder gegen grundlose außerordentliche Kündigungen 580
F. Keine Erweiterung des Mitwirkungsrechts nach § 66 IV BetrVG 580
5. Keine Ausdehnung der personellen Beteiligungsrechte durch betriebliche Einigung 581
A. Zulässigkeit von Richtlinien für personelle Maßnahmen durch betriebliche Einigung 581
B. Unzulässigkeit der kollektiven Ausdehnung personeller Mitwirkungsrechte durch betriebliche Einigung 581
a) Keine Erweiterung durch Regelungsabrede 581
b) Keine Erweiterung durch Singulärabrede 582
6. Zusammenfassung 582
Kapitel 33: Der Wirtschaftsausschuß 584
I. Zweck, Rechtsnatur und Rechtfertigung des Wirtschaftsausschusses 584
II. Errichtung und Zusammensetzung des Wirtschaftsausschusses 586
III. Amtsdauer des Wirtschaftsausschusses 587
IV. Rechtsstellung der Mitglieder des Wirtschaftsausschusses 588
V. Zuständigkeit des Wirtschaftsausschusses 589
VI. Meinungsverschiedenheit zwischen Unternehmer und Wirtschaftsausschuß 590
Kapitel 34: Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei geplanten Betriebsänderungen 594
I. Inhalt und Durchführung des Mitbestimmungsrechts nach §§ 72 ff. BetrVG 594
II. Rechtsfolgen mitbestimmungswidrigen Unternehmerhandelns 595
III. Rechtsnatur des Arbeitnehmerbeteiligungsrechts bei geplanten Betriebsänderungen 597
1. Mitbestimmungs- (nicht Mitwirkungs-)recht nach §§ 72 ff. BetrVG 597
2. Unternehmerische Mitbestimmung 598
3. Keine kollektivrechtliche Erweiterung 599
Kapitel 35: Die Beteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat nach §§ 76, 77 BetrVG 600
I. Zur Geschichte der Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichtsrat nach §§ 76, 77 BetrVG 600
II. Mitbestimmung im Aufsichtsrat als arbeits- und gesellschaftsrechtliche Neuordnung 601
III. Geltungsbereich der §§ 76, 77 BetrVG 602
1. Positiver Geltungsbereich 602
2. Negativer Geltungsbereich 603
IV. Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat 605
V. Amtsdauer des Aufsichtsrats 606
VI. Verhältnis des Betriebsverfassungsgesetzes zum Aktiengesetz 607
VII. Beschlußfähigkeit und gerichtliche Ergänzung des Aufsichtsrats 608
VIII. Konzern (§§ 76 IV, 77 BetrVG) 609
IX. Rechtsstellung der „Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat“ 613
1. Rechtsnatur der Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat 613
2. Gleiche Rechtsstellung der Arbeitnehmervertreter mit den anderen Aufsichtsratsmitgliedern 614
3. Rechtsverhältnis zwischen dem einzelnen Arbeitnehmervertreter und der aufsichtsratspflichtigen Gesellschaft 615
A. Rechtsbeziehungen aus dem Arbeitsverhältnis 615
B. Rechtsbeziehungen aus dem körperschaftsrechtlichen Rechtsverhältnis 615
Kapitel 36: Die Beteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat nach dem Mitbestimmungsgesetz 618
I. Zur Geschichte 618
II. Verhältnis des Betriebsverfassungsgesetzes zum Mitbestimmungsgesetz 619
III. Betroffene Gesellschaften 620
IV. Obligatorischer Aufsichtsrat 620
V. Zusammensetzung des Aufsichtsrats 620
1. Paritätsprinzip 620
2. Aufsichtsrat von elf Mitgliedern 621
3. Erweiterung des Aufsichtsrats auf 15 bzw. 21 Mitglieder 621
4. Rechtliche Besonderheit der „weiteren“ Mitglieder 621
VI. Wahl der Aufsichtsratsmitglieder in Montanunternehmen 622
1. Aktionärvertreter und „weitere“ Vertreter dieser Gruppe 623
2. Arbeitnehmervertreter und „weitere“ Mitglieder dieser Gruppe 623
A. Vorschlagsgebundene Wahl 623
B. Nominierung der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmerseite 623
a) Nominierungsrecht der Betriebsräte, gewerkschaftliches Einspruchsrecht (§ 6 I, II MitbestG) 623
b) Nominierungsrecht gewerkschaftlicher Spitzenorganisationen 624
C. Ausbalancierung des Nominierungsrechts zwischen Betriebsräten und Gewerkschaften 625
3. Das neutrale (11., 15. oder 21.) Mitglied 625
VII. Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder 626
VIII. Beschlußfähigkeit und gerichtliche Ergänzung des Aufsichtsrats 627
1. Beschlußfähigkeit des Aufsichtsrats 627
2. Gerichtliche Aufsichtsratsergänzung bei fehlender Beschlußfähigkeit 627
3. Gerichtliche Aufsichtsratsergänzung bei fehlender Gesamtzusammensetzung 628
IX. Rechtsstellung der Aufsichtsratsmitglieder von Montanunternehmen 628
Kapitel 37: Die Beteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat nach dem Mitbestimmungsergänzungsgesetz 630
I. Zur Geschichte 630
II. Betroffene Gesellschaften 631
III. Wahl und Abberufung der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat von Holdinggesellschaften 633
IV. Verhütung der Mitbestimmungspotenzierung 634
V. Rechtsstellung der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat von Holdinggesellschaften 636
Kapitel 38: Der Arbeitsdirektor 637
I. Rechtsstellung des Arbeitsdirektors 637
II. Bestellung und Abberufung des Arbeitsdirektors 637
1. Nach dem Mitbestimmungsgesetz 637
2. Nach dem Mitbestimmungsergänzungsgesetz 638
III. Arbeitsdirektorfunktionen keine Mitbestimmung der Arbeitnehmer 638
IV. Konfliktssituation des Arbeitsdirektors 639
Kapitel 39: Ertrags- und Substanzbeteiligung 640
Literaturverzeichnis 643
Paragraphenregister 652
Sachregister 656