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Gut, J. (1970). Die Landschaft auf den Landtagen der markgräflich badischen Gebiete. Unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnisse in der noch ungeteilten Markgrafschaft Baden und den durlachischen Besitzungen bis zum Regierungsantritt Markgraf Georg Friedrichs in allen Landen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-41928-9
Gut, Johannes. Die Landschaft auf den Landtagen der markgräflich badischen Gebiete: Unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnisse in der noch ungeteilten Markgrafschaft Baden und den durlachischen Besitzungen bis zum Regierungsantritt Markgraf Georg Friedrichs in allen Landen. Duncker & Humblot, 1970. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-41928-9
Gut, J (1970): Die Landschaft auf den Landtagen der markgräflich badischen Gebiete: Unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnisse in der noch ungeteilten Markgrafschaft Baden und den durlachischen Besitzungen bis zum Regierungsantritt Markgraf Georg Friedrichs in allen Landen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-41928-9

Format

Die Landschaft auf den Landtagen der markgräflich badischen Gebiete

Unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnisse in der noch ungeteilten Markgrafschaft Baden und den durlachischen Besitzungen bis zum Regierungsantritt Markgraf Georg Friedrichs in allen Landen

Gut, Johannes

Schriften zur Verfassungsgeschichte, Vol. 13

(1970)

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Table of Contents.

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Vorbemerkungen 21
I. Schrifttum 21
II. Die Quellen 27
III. Abgrenzung des Themas, Aufbau und äußere Form der Arbeit 37
Einleitung: Die landständischen Einrichtungen in den Territorien des Deutschen Reiches 40
I. Allgemeines 40
II. Einzelne Territorien außerhalb des Südwestens des Reiches 51
1. Der Beginn im Osten des Reiches 51
2. Bayern 52
III. Der Südwesten des Reiches 53
1. Die vorderösterreichischen Lande 54
2. Schwäbisch-Österreich und Vorarlberg 55
3. Die Kurpfalz 57
4. Württemberg 57
5. Elsaß 59
Erster Teil: Die ersten quellenmäßig nachweisbaren Zusammenkünfte der Landstände in der Markgrafschaft Baden während der Jahre 1536 und 1537 61
Erstes Kapitel: Allgemeine Vorbemerkungen 61
Erster Abschnitt: Der Landesumfang 61
Zweiter Abschnitt: Der Beginn der Landtage in den oberen Herrschaften 67
Dritter Abschnitt: Erste Erwähnungen von Landtagen der eigentlichen Markgrafschaft Baden in der Literatur 69
Vierter Abschnitt: Die Stellung der Städte und Ämter in der eigentlichen Markgrafschaft Baden zu Beginn des 16. Jahrhunderts 72
1. Die Art der Huldigung 72
2. Die Form der Schuldaufnahmen des Landesherrn 72
3. Die Beschwerden der Städte und Dörfer aus den Jahren 1514 bis 1516 73
Zweites Kapitel: Die Beteiligung der Landstände an den Teilungsstreitigkeiten des Jahres 1536 75
Erster Abschnitt: Der Beginn des Teilungsstreites 75
Zweiter Abschnitt: Das erste Auftreten des Ausschusses 77
Dritter Abschnitt: Der brüderliche Kompromiß vom 31. Mai und der Ettlinger Abschied vom 29. Juni 1536 92
Vierter Abschnitt: Die vorläufige Beendigung des Teilungsstreites ohne Mitwirkung der Landschaft durch den Heidelberger Abschied vom 3. November 1536 105
Drittes Kapitel: Die Beteiligung der Landstände an den Vormundschaftsstreitigkeiten der Jahre 1536 und 1537 109
Erster Abschnitt: Allgemeine Bemerkungen zum Vormundschaftsstreit 109
Zweiter Abschnitt: Die nachweisbare Beteiligung der badischen Landstände am Vormundschaftsstreit 110
Viertes Kapitel: Die Beteiligung der Landschaft an der Schuldenteilung vom 29. September 1537 120
Erster Abschnitt: Allgemeine Bemerkungen zu dem Fortgang des Teilungsstreites nach dem Vormundschaftsurteil des Reichskammergerichts vom 14. April 1537 120
Zweiter Abschnitt: Die Beteiligung der Landschaft an der Schuldenteilung vom 29. September 1537 121
Zweiter Teil: Die Landtage in Baden-Durlach vom Jahre 1554 bis zum Regierungsantritt Georg Friedrichs 125
Erstes Kapitel: Die Landtage des Jahres 1554 und allgemeine Grundlegung 126
Erster Abschnitt: Die unteren Lande 126
I. Die Gründe für die Einberufung des Landtages; das Berufungsrecht und die Berufung des Landtages; Tagungsort und Tagungslokal; die Form der Verhandlungen 126
1. Die Gründe für die Einberufung des Landtages 126
2. Das Berufungsrecht und die Berufung des Landtages 126
3. Tagungsort und Tagungslokal 127
4. Die Form der Verhandlungen 128
II. Das Kräfteverhältnis zwischen Landesherrn und Landschaft (Gang der Verhandlungen und Ergebnis) 128
1. Gang der Verhandlungen und Verhandlungsdauer 128
2. Ergebnis der Verhandlungen 130
3. Pflicht zur Hilfe 135
III. Die Stellung der Städte und Ämter, Gemeinden und der Landschaft auf dem Landtag; ihr Verhältnis zueinander 136
1. Die Stellung der Städte und Ämter und die Frage der Landstandschaft 136
2. Das aktive und passive Wahlrecht; das Recht, auf dem Landtag zu erscheinen; die erschienenen Abgeordneten 139
3. Die Bevollmächtigung der erschienenen Abgeordneten 145
4. Die Stellung der Gemeinden auf dem Landtag 146
a) Der Personenkreis Gemeinde 146
b) Die Korporation Gemeinde 148
5. Die Bedeutung und Abgrenzung der Landschaft 149
6. Das Verhältnis zwischen Landesherrn und Landschaft (Zur Frage des staatsrechtlichen Dualismus) 153
7. Das Verhältnis des Ausschusses zu den Untertanen (Zur Frage der Landesvertretung) 155
IV. Die Frage nach dem Beginn der Landtage in der Markgrafschaft Baden Pforzheimer Teils 156
Zweiter Abschnitt: Die Sonderstellung der Stadt Pforzheim 158
I. Die Vereinbarungen 158
II. Der Gang der Verhandlungen (Das Verhältnis der Stadt Pforzheim zur Landschaft) 159
III. Ort und Form der Verhandlungen; die erschienenen Abgeordneten und ihre Bevollmächtigung 162
1. Ort und Form der Verhandlungen 162
2. Die erschienenen Abgeordneten 163
3. Die Bevollmächtigung der erschienenen Abgeordneten 163
Dritter Abschnitt: Die Landtage in den oberen Landen 164
I. Die Gründe für die Einberufung der Landtage; das Berufungsrecht und die Berufung der Landtage; Tagungsorte und Tagungslokale; die Form der Verhandlungen 165
1. Die Gründe für die Einberufung der Landtage 165
2. Das Berufungsrecht und die Berufung der Landtage 165
3. Tagungsorte und Tagungslokale 165
4. Die Form der Verhandlungen 166
II. Das Kräfteverhältnis zwischen Landesherrn und Landschaften (Gang der Verhandlungen und Ergebnis) 167
1. Das Ergebnis der Verhandlungen 167
2. Der Gang der Verhandlungen 168
III. Die erschienenen Abgeordneten und ihre Bevollmächtigung; das Problem der Landstandschaft; das Siegelrecht 169
1. Die Markgrafschaft Hachberg 169
a) Die erschienenen Abgeordneten und ihre Bevollmächtigung 169
b) Das Siegelrecht 171
c) Das Problem der Landstandschaft 171
2. Die Landgrafschaft Sausenberg und die Herrschaften Hotteln und Badenweiler 172
a) Die erschienenen Abgeordneten und ihre Bevollmächtigung 172
b) Das Siegelrecht 175
c) Das Problem der Landstandschaft 175
Rötteln-Sausenberg 175
Badenweiler 177
IV. Bedeutung und Abgrenzung der Landschaften 178
1. Gegenüber anderen Ständen 178
2. Geographische Abgrenzung 178
3. Die Ausschüsse 182
V. Das Verhältnis zwischen Landesherrn und Landschaften (Zur Frage des staatsrechtlichen Dualismus) 184
VI. Das Verhältnis der Ausschüsse zu den „Untertanen" (Zur Frage der Landes Vertretung) 185
Zweites Kapitel: Die Einzelverhandlungen mit den Städten und Ämtern der unteren Lande und den Landschaften der oberen Lande während der Zeit bis zum Jahre 1582 187
Erster Abschnitt: Die erste Veränderung der im Jahre 1554 bewilligten Hilfe der unteren Lande und allgemeine Grundlagen 187
I. Die Abänderungsvereinbarungen 187
II. Gang, Form, Ort und Zeit der Verhandlungen 188
III. Die Bedeutung der Einzelverhandlungen 189
1. Die Vertauschbarkeit der Landtagsformen 189
2. Die Stellung der Städte und Ämter 190
Zweiter Abschnitt: Die Abschiede des Jahres 1562 190
I. Die Gründe für die Einberufung der Versammlungen; das Berufungsrecht und die Berufung der Versammlungen; Tagungsorte und Tagungslokale; die Form der Verhandlungen 190
1. Die Gründe für die Einberufung der Versammlungen 190
2. Das Berufungsrecht und die Berufung der Versammlungen 192
3. Tagungsorte und Tagungslokale 193
4. Die Form der Verhandlungen 194
II. Das Kräfteverhältnis zwischen Landesherrn und Landschaften (Gang der Verhandlungen und Ergebnis) 195
1. Gang der Verhandlungen und Verhandlungsdauer 195
2. Das Ergebnis der jeweiligen Beratungen 196
III. Der Grund für die Form der Einzelverhandlungen 198
IV. Die erschienenen Abgeordneten 200
V. Die Bevollmächtigung der erschienenen Abgeordneten und das Siegelrecht 212
1. Die Bevollmächtigung der erschienenen Abgeordneten 212
2. Das Siegelrecht 212
a) Die unteren Lande 213
b) Die oberen Lande 215
VI. Die Bedeutung der Ausschüsse 216
VII. Die Landstandschaft und Landes Vertretung in den oberen Landen 217
1. Rötteln-Sausenberg 217
2. Badenweiler 219
Dritter Abschnitt: Die Abschiede mit der Stadt Pforzheim 219
I. Die Abänderung der im Jahre 1554 bewilligten Hilfe 219
1. Die AbänderungsVereinbarungen und der Verhandlungsgang 219
2. Der Zeitpunkt der Verhandlungen 221
3. Das Berufungsrecht; die Form der Verhandlungen; der Kreis der zu erscheinen berechtigten Abgeordneten 221
II. Der Tag des Jahres 1573 221
1. Der Grund für die neuerlichen Verhandlungen 221
2. Die Berufung und das Berufungsrecht 222
3. Die Form der Verhandlungen 222
4. Der Gang der Verhandlungen und die Vereinbarungen 222
5. Die erschienenen Abgeordneten und ihre Bevollmächtigung 224
Vierter Abschnitt: Die Abschiede des Jahres 1582 225
I. Die Gründe für die Einberufung der Versammlungen; das Berufungsrecht und die Berufung; Tagungsorte und Tagungslokale; die Form der Verhandlungen 226
1. Die Gründe für die Einberufung der Versammlungen 226
2. Das Berufungsrecht und die Berufung der Versammlungen; Tagungsorte und Tagungslokale 227
a) Die Berufung und das Berufungsrecht 228
b) Tagungsorte und Tagungslokale 228
3. Die Form der Verhandlungen 230
II. Das Kräfteverhältnis zwischen Landesherrn und Untertanen (Gang der Verhandlungen und Ergebnis) 230
1. Die oberen Lande 230
a) Gang der Verhandlungen und Verhandlungsdauer 230
b) Ergebnis der Verhandlungen 233
2. Die unteren Lande 234
a) Gang der Verhandlungen und Verhandlungsdauer 234
b) Ergebnis der Verhandlungen 237
III. Die Stadt Pforzheim und ihr Verhältnis zum Landtag 238
1. Gang der Verhandlungen, Verhandlungsdauer und Ergebnis 238
2. Das Verhältnis der Stadt zum Landtag 242
IV. Der Grund für die Form der Einzelverhandlungen 243
V. Die erschienenen Abgeordneten 244
VI. Die Bevollmächtigung der erschienenen Abgeordneten und das Siegelrecht 258
1. Die Bevollmächtigung der erschienenen Abgeordneten 258
2. Das Siegelrecht 259
a) Die oberen Lande 259
b) Die unteren Lande 260
VII. Die Landstandschaft in der Markgrafschaft Hachberg 263
Drittes Kapitel: Die Landtage in den einzelnen Teilen Baden-Durlachs während der Landesteilung der Jahre 1584 bis 1604 265
Erster Abschnitt: Die unteren Lande 266
A. Der Landtag des Jahres 1585 266
I. Die Gründe für die Einberufung des Landtages; das Berufungsrecht und die Berufung; Tagungsort und Tagungslokal; die Form der Verhandlungen 266
1. Die Gründe für die Einberufung des Landtages 266
2. Das Berufungsrecht und die Berufung des Landtages; Tagungsort und Tagungslokal 266
a) Das Berufungsrecht und die Berufung 267
b) Tagungsort und Tagungslokal 267
3. Die Form der Verhandlungen 267
II. Das Kräfteverhältnis zwischen Landesherrn und Landschaft 268
1. Gang der Verhandlungen und Verhandlungsdauer 268
2. Ergebnis der Verhandlungen 270
III. Die erschienenen Abgeordneten 272
IV. Die Bevollmächtigung der erschienenen Abgeordneten und das Siegelrecht 276
1. Die Bevollmächtigung der erschienenen Abgeordneten 276
2. Das Siegelrecht 276
V. Die Stellung der Stadt Pforzheim 277
1. Ihr Verhältnis zum Landtag und den Bewilligungen der übrigen Untertanen 277
a) Verhandlungsgang und Ergebnis 277
b) Das Verhältnis der Stadt Pforzheim zum Landtag 279
2. Die erschienenen Abgeordneten und ihre Bevollmächtigung; das Siegelrecht 280
a) Die erschienenen Abgeordneten 280
b) Die Bevollmächtigung der erschienenen Abgeordneten 281
c) Das Siegelrecht 281
B. Der Landtag des Jahres 1588 281
I. Die Gründe für die Einberufung des Landtages; das Berufungsrecht und die Berufung; Tagungsort und Tagungslokal; Form der Verhandlungen 281
1. Die Gründe für die Einberufung des Landtages 282
2. Das Berufungsrecht und die Berufung des Landtages; Tagungsort und Tagungslokal 282
a) Das Berufungsrecht und die Berufung 282
b) Tagungsort und Tagungslokal 282
3. Die Form der Verhandlungen 283
II. Das Kräfteverhältnis zwischen Landesherrn und Landschaft (Gang der Verhandlungen und Ergebnis) 283
1. Gang der Verhandlungen und Verhandlungsdauer 283
2. Ergebnis der Verhandlungen 285
III. Die erschienenen Abgeordneten 289
IV. Die Bevollmächtigung der erschienenen Abgeordneten und das Siegelrecht 292
1. Die Bevollmächtigung der erschienenen Abgeordneten 292
2. Das Siegelrecht 292
V. Die Stellung der Stadt Pforzheim zum Landtag 293
Zweiter Abschnitt: Die oberen Lande 294
I. Der Ausschußtag in der Markgrafschaft Hachberg vom 19. August 1592 294
1. Die Berufung und die Verhandlungen 294
2. Die Form der Verhandlungen und der Abschlußvereinbarung 297
II. Der Ausschußtag aller oberen Lande vom 4. Mai 1603 297
1. Die Berufung und die Verhandlungen 297
2. Die Form der Verhandlungen 301
3. Die erschienenen Abgeordneten 301
4. Die UnterSiegelung 301
III. Die Beteiligung der engeren Ausschüsse in den oberen Landen an der gewerblichen Gesetzgebung 302
1. Die Markgrafschaft Hachberg 302
2. Die gesamten oberen Lande 304
Dritter Abschnitt: Die Bedeutung der engeren Ausschüsse und des „gantz klein vsschutz" 305
Dritter Teil: Überblick über die Verhältnisse in Baden-Baden und die weitere Entwicklung in Baden-Durladi bis zum Jahre 1668 309
Erstes Kapitel: Überblick über die Verhältnisse in Baden-Baden 309
Erster Abschnitt: Die Stellung der Städte und Ämter, der Klosterdörfer, der Gemeinden und der Landschaft auf den Landtagen; ihr Verhältnis zueinander 309
1. Die Landstandschaft der Städte und Ämter und der Klosterdörfer von Schwarzach, Lichtental, Herrenalb und Frauenalb 309
a) Die Städte und Ämter 310
b) Die Stadt Baden 314
c) Die Klosterdörfer von Schwarzach, Lichtental, Herrenalb und Frauenalb 316
2. Die Stellung der Gemeinden 321
3. Die Bedeutung und Abgrenzung der Landschaft 323
a) Territoriale Abgrenzung 323
b) Das Auftreten anderer Stände 323
c) Die Landschaft als Zusammenfassung aller Städte und Ämter 324
4. Die Bedeutung des Ausschusses 325
Zweiter Abschnitt: Die berufenen und erschienenen Abgeordneten; ihre Bevollmächtigung 326
1. Die berufenen und erschienenen Abgeordneten 326
2. Die Bevollmächtigung der Abgeordneten 336
Dritter Abschnitt: Zusammenfassende Übersicht über die Tätigkeit der Landschaft auf den Landtagen 338
1. Die Landtage der Jahre 1558 bis 1578 338
2. Die Landtage zur Abhilfe bei besonderen Mißständen in den Jahren 1568 bis 1580 341
3. Der Landtag des Jahres 1582 343
4. Die Folgezeit bis einschließlich des Jahres 1588 345
5. Die Vorgänge des Jahres 1589 347
6. Die Vorgänge des Jahres 1590 350
7. Die durch Markgraf Ernst Friedrich von Baden-Durlach im Auftrag gehaltenen Landtage 351
8. Die Landtage nach der Landestrennung 355
Zweites Kapitel: Überblick über die Entwicklung in Baden-Durlach vom Regierungsantritt Georg Friedrichs bis zum Jahre 1668 356
Erster Abschnitt: Die Zeit bis zum 30jährigen Krieg 356
1. Die sich in den einzelnen Landesteilen entsprechenden Landtage des Jahres 1605 356
2. Der Land- oder Ausschußtag in den oberen Landen vom 2. Dezember 1605 360
3. Der Ausschußtag des Jahres 1610 und die sich in den einzelnen Landesteilen entsprechenden Landtage des Jahres 1614 361
Zweiter Abschnitt: Die Zeit des 30jährigen Krieges 363
1. Die Ausschußtage vom 2. Dezember 1620 und 9. Oktober 1621 363
2. Die sich in den einzelnen Landesteilen entsprechenden Landtage des Jahres 1624 364
3. Die Jahre 1629 bis 1631 365
4. Der Ausschußtag des Jahres 1633 in den unteren Landen und die weiteren Verhältnisse bis zum Ende des 30jährigen Krieges 367
Dritter Abschnitt: Die Zeit nach dem 30jährigen Krieg 368
1. Der Ausschuß tag des Jahres 1651 in den unteren Landen 368
2. Die sich in den einzelnen Landesteilen entsprechenden Ausschußtage der Jahre 1652 und 1653 368
3. Die Ausschuß tage des Jahres 1654 in den unteren Landen 371
4. Die Ausschußtage ab dem Jahre 1655 in allen Landesteilen 372
a) Das Jahr 1655 in den unteren und den oberen Landen 372
b) Die folgenden Jahre in den unteren Landen 375
c) Die Jahre nach 1655 in den oberen Landen 377
5. Die sich in den einzelnen Landesteilen entsprechenden Ausschußtage des Jahres 1668 379
Zusammenfassung 383
I. Allgemein 383
II. Abgrenzung und Bedeutung der Landschaften; ihr Verhältnis zu den Land- und Ausschußtagen 384
1. Geographische Trennung 384
2. Die dominierende Stellung der Landschaften auf den Land- und Ausschußtagen (das Auftreten der anderen Stände); ihr Verhältnis zu der Gesamtheit der jeweiligen Untertanen. Zur Frage des staatsrechtlichen Dualismus; zur Frage der Landesvertretung 384
III. Häufigkeit der Tagungen; Vertauschbarkeit der Landtagsformen; Berufungsrecht; Gang und Form der Verhandlungen; die Frage der ständischen Kompetenzen 386
IV. Die Landstandschaft. Die Stellung der Städte und Ämter, der Klosterdörfer, sowie der Gemeinden. Die landschaftlichen Abgeordneten und ihre Bevollmächtigung 387
1. Die Landstandschaft. Die Stellung der Städte und Ämter, der Klosterdörfer, sowie der Gemeinden 387
2. Die landschaftlichen Abgeordneten und ihre Bevollmächtigung 388
a) Baden-Durlach 388
b) Baden-Baden 389
V. Das Kräfteverhältnis zwischen Landesherrn und Landschaften (Gründe für die Einberufung; Gang, Gegenstand und Ergebnis der Verhandlungen) 391
1. Die Jahre 1536 und 1537 in der eigentlichen Markgrafschaft Baden 391
2. Die folgende Zeit bis zum Regierungsantritt Georg Friedrichs in allen Landen 393
a) Baden-Durlach 393
b) Baden-Baden 395
3. Das 17. Jahrhundert 397
a) Die Zeit der Landesvereinigung 397
b) Die folgende Zeit in Baden-Baden 398
c) Die folgende Zeit in Baden-Durlach 398
Literaturhinweis 401