Die verfassungsrechtliche Stellung der Bundeswehrverwaltung
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Schulte, H. (1970). Die verfassungsrechtliche Stellung der Bundeswehrverwaltung. Eine Untersuchung über die Stellung der Bundeswehrverwaltung zur Bundeswehr und zu den übrigen Verwaltungen des Bundes und der Länder. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42313-2
Schulte, Hermann. Die verfassungsrechtliche Stellung der Bundeswehrverwaltung: Eine Untersuchung über die Stellung der Bundeswehrverwaltung zur Bundeswehr und zu den übrigen Verwaltungen des Bundes und der Länder. Duncker & Humblot, 1970. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42313-2
Schulte, H (1970): Die verfassungsrechtliche Stellung der Bundeswehrverwaltung: Eine Untersuchung über die Stellung der Bundeswehrverwaltung zur Bundeswehr und zu den übrigen Verwaltungen des Bundes und der Länder, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-42313-2
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Die verfassungsrechtliche Stellung der Bundeswehrverwaltung
Eine Untersuchung über die Stellung der Bundeswehrverwaltung zur Bundeswehr und zu den übrigen Verwaltungen des Bundes und der Länder
Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 134
(1970)
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Book Details
Pricing
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 3 | ||
Inhaltsübersicht | 5 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 13 | ||
Einleitung | 15 | ||
Erster Teil: Das Verhältnis von Bundeswehr und Bundeswehrverwaltung | 20 | ||
A. Die Grundsätze | 20 | ||
I. Das Verhältnis der Bundeswehrverwaltung zur Bundeswehr nach ihrer unterschiedlichen Stellung im Gewaltenteilungssystem | 20 | ||
1. Überblick über die im Fachschrifttum zur Stellung der Streitkräfte im Gewaltenteilungssystem vertretenen Auffassungen | 21 | ||
a) Die rechtliche Bedeutung der Fragestellung | 22 | ||
b) Die Gründe für und gegen die „Grundformen"-Unterscheidung zwischen Streitkräften und Verwaltung | 26 | ||
c) Kritik der Überlegungen im Schrifttum | 38 | ||
2. Die Bedingungen, denen die Merkmale genügen müssen, die die verschiedenen Gewalten im Gewaltenteilungssystem unterscheiden | 41 | ||
a) Die verschiedenen Gewalten im Gewaltenteilungssystem | 41 | ||
b) Die Grundformen staatlicher Tätigkeit und ihre verschiedenen Erscheinungsformen | 43 | ||
c) Die Bereiche staatlicher Tätigkeit | 44 | ||
d) Die Gliederung der materiellen Erscheinungsform und die ihr folgende Untergliederung der übrigen Erscheinungsformen der Grundform Vollziehung | 46 | ||
e) Zusammenfassung | 47 | ||
3. Hypothese: die Streitkräfte und die Verwaltung gehören zu zwei verschiedenen Unter-Grundformen der Vollziehung | 48 | ||
a) Die Merkmale, die eine Grundformenunterscheidung begründen | 48 | ||
aa) Aufgaben, Ziele und Zwecke der Staatsorgane | 48 | ||
bb) Die Bindung der Staatsorgane an verschiedene Rechtsnormen | 49 | ||
cc) Waffengewaltanwendung durch Staatsorgane | 50 | ||
dd) Anordnung und Befehl als Lenkungsmittel staatlicher Organisationen | 50 | ||
ee) Waffengewaltanwendung auf Befehl durch Staatsorgane | 52 | ||
b) Zur Wahl der Bezeichnungen | 53 | ||
4. Befehlsvollziehung und Anordnungsvollziehung als Unter- Grundformen der Grundform Vollziehung in der Rechtsordnung | 53 | ||
a) Die Befehlsvollziehung und die Anordnungsvollziehung im materiellen Sinne | 54 | ||
aa) Die Gleichartigkeit von Befehl und Anordnung als Lenkungsmittel staatlicher Organisationen | 55 | ||
bb) Die Verschiedenartigkeit von Befehl und Anordnung auf Grund der Gehorsamspflichten ihrer Empfänger | 57 | ||
cc) Die Verschiedenartigkeit von Befehl und Anordnung auf Grund anderer Pflichten ihrer Empfänger | 65 | ||
dd) Die Bewertung der Unterschiedlichkeiten für eine Grundformenunterscheidung | 66 | ||
ee) Das Verhältnis der Befehlsgewalt des Vorgesetzten zu der Befehls- und Kommandogewalt des Bundesministers der Verteidigung und des Bundeskanzlers | 68 | ||
b) Die Befehlsvollziehung und die Anordnungsvollziehung im organisatorischen Sinne | 69 | ||
c) Die Befehlsvollziehung und die Anordnungsvollziehung im formellen Sinne | 73 | ||
d) Die Befehlsvollziehung und die Anordnungsvollziehung im funktionellen Sinne | 74 | ||
e) Zusammenfassung | 74 | ||
5. Die grundgesetzliche Gewährleistung der Befehlsvollziehung und der Anordnungsvollziehung | 75 | ||
a) Die unterschiedliche und getrennte Behandlung der Streitkräfte und der Bundesverwaltung im Grundgesetz | 75 | ||
b) Die Regelung über die Befehls- und Kommandogewalt in Art. 65 a und Art. 115 b | 78 | ||
c) Die Übernahme der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums in Art. 33 Abs. 4 | 82 | ||
d) Die Entstehungsgeschichte des Art. 87 b | 85 | ||
e) Der Sinn und Zweck der Gegenüberstellung von Streitkräften und Verwaltung im Grundgesetz | 85 | ||
6. Die Bedeutung der Unterscheidung von Befehlsvollziehung und Anordnungsvollziehung für das Verhältnis von Bundeswehr und Bundeswehrverwaltung | 86 | ||
a) Die organisatorische Trennung von Bundeswehr und Bundeswehrverwaltung | 86 | ||
b) Die Organisation der Bundeswehrverwaltung | 87 | ||
c) Die Organisation der Streitkräfte | 88 | ||
d) Grundsätze für die Führung der Bundeswehr und der Bundeswehrverwaltung | 89 | ||
II. Die Grundsätze für die Aufgabenteilung zwischen Bundeswehrverwaltung und Bundeswehr durch das Grundgesetz | 91 | ||
1. Das Verhältnis von Grundformenunterscheidung und Bereichsunterscheidungen und die sich daraus ergebende Begriffsbildung | 91 | ||
2. Bereiche staatlicher Tätigkeit, in denen die Streitkräfte tätig werden können | 94 | ||
a) Der Bereich der Nothilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall | 95 | ||
b) Der Bereich des inneren Notstandes | 96 | ||
c) Der Bereich der Verteidigung | 96 | ||
aa) Die Objekte der Verteidigung | 97 | ||
bb) Der Angriff, gegen den sich die Verteidigung richtet | 97 | ||
cc) Die Mittel der Verteidigung | 98 | ||
dd) Die Subjekte der Verteidigung | 98 | ||
3. Die Gliederung und die Verteilung der Vollziehungsaufgaben durch den Verfassunggeber in den Bereichen staatlicher Tätigkeit, in denen die Streitkräfte tätig werden | 100 | ||
4. Die Gründe für diese Aufgabenverteilung | 103 | ||
a) Die politischen Gründe | 104 | ||
b) Die verwaltungstechnischen Gründe | 106 | ||
c) Die militärischen Gründe | 107 | ||
d) Die historischen Gründe | 107 | ||
5. Die grundgesetzliche Gewährleistung des Grundsatzes der Trennung von Bundeswehr und Bundeswehrverwaltung | 107 | ||
III. Das Zuordnungsverhältnis der Bundeswehrverwaltung zur Bundeswehr | 109 | ||
1. Die dienende Funktion der Bundeswehrverwaltung | 109 | ||
a) Die Hilfsfunktion der Bundeswehrverwaltung für die Bundeswehr | 109 | ||
b) Die Bundeswehrverwaltung als einheitliche Verwaltungsorganisation gegenüber der Bundeswehr | 110 | ||
c) Die Bundeswehrverwaltung als Sonderverwaltung für die Bundeswehr | 111 | ||
d) Die Bedingtheit der Bundeswehrverwaltung durch die Bundeswehr | 111 | ||
e) Die Notwendigkeit der Bundeswehrverwaltung für die Bundeswehr | 111 | ||
2. Die Mittlerstellung der Bundeswehrverwaltung | 112 | ||
3. Die interne Tätigkeit der Bundeswehrverwaltung gegenüber der Bundeswehr | 113 | ||
4. Die Allzuständigkeit der Bundeswehrverwaltung gegenüber der Bundeswehr und deren Folgen für die Tätigkeit der Bundeswehr | 114 | ||
5. Zusammenfassung | 114 | ||
B. Die Einzelheiten | 115 | ||
I. Die Verwirklichung des Grundsatzes der Trennung bei der Truppenverwaltung | 115 | ||
1. Die Organisation der Truppenverwaltung | 116 | ||
a) Die Organe der Truppenverwaltung | 116 | ||
b) Die Regelungen über die organisatorische Gestaltung der Truppenverwaltung | 117 | ||
aa) Der Abgrenzungserlaß vom 9. 9.1957 | 117 | ||
bb) Der Abgrenzungserlaß vom 19. 5.1958 | 118 | ||
cc) Der Erlaß vom 2.4.1959 — Unterstellung von Beamten unter Soldaten und umgekehrt — | 119 | ||
c) Zusammenfassende Darstellung der organisatorischen Gestaltung der Truppenverwaltung | 121 | ||
aa) Die Instrumente der Aufsicht | 121 | ||
bb) Die Truppenverwaltungsbeamten in ihrem Verhältnis zur Bundeswehr und zur territorial gebundenen Bundeswehrverwaltung | 122 | ||
2. Die Vereinbarkeit der bestehenden Truppenverwaltung mit dem Grundsatz der Trennung von Bundeswehr und Bundeswehrverwaltung | 124 | ||
a) Die Fachaufsicht des G 4 über den Leiter der Abteilung Verwaltung | 125 | ||
b) Andere Befugnisse von Soldaten gegenüber Beamten der Truppenverwaltung | 125 | ||
c) Befehle und fachdienstliche Anordnungen von Beamten an Soldaten | 126 | ||
d) Die Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben durch den Kompanierechnungsführer | 127 | ||
e) Der Beschwerdeweg | 127 | ||
3. Die Durchführung der Trennung von Bundeswehr und Bundeswehrverwaltung im Truppenbereich: durch Einführung eines Fachdienstweges | 128 | ||
4. Die Truppenverwaltung als Teil der Bundeswehrverwaltung | 129 | ||
II. Die Abgrenzung der Bundeswehrverwaltung von der Bundeswehr nach ihren Aufgaben, den Bereichen der zivilen und der militärischen Verteidigung | 130 | ||
1. Allgemeine Eingrenzung der Verwaltungsaufgaben der Bundeswehrverwaltung und der militärischen Aufgaben der Bundeswehr | 130 | ||
2. Der Charakter des Art. 87 b Abs. 1 Satz 2 für die Aufgabenzuweisung an die Bundeswehrverwaltung | 131 | ||
a) Bundeswehrverwaltung und materieller Verwaltungsbegriff | 132 | ||
b) Art. 87 b Abs. 1 Satz 2 als Legaldefinition | 135 | ||
aa) Der fest begrenzte Aufgabenkreis der Bundeswehrverwaltung | 136 | ||
bb) Der ausschließliche Aufgabenkreis der Bundeswehrverwaltung — geborene und gekorene Aufgaben — | 139 | ||
cc) Die verschiedenen Auslegungsmöglichkeiten des Abs. 1 Satz 2 | 142 | ||
α) Die Auffassungen im Schrifttum zum Rechtscharakter des Abs. 1 Satz 2 | 142 | ||
β) Die Legaldefinition der geborenen Aufgaben der Bundeswehrverwaltung | 144 | ||
γ) Die Legaldefinition der möglichen Aufgaben der Bundeswehrverwaltung | 145 | ||
δ) Abs. 1 Satz 2 nicht nur Richtlinie für die Bestimmung der Aufgaben der Bundeswehrverwaltung | 146 | ||
c) Ergebnis | 147 | ||
3. Die Aufgaben der Bundeswehrverwaltung | 147 | ||
a) Allgemeine Formeln zur Bezeichnung der Aufgaben der Bundeswehrverwaltung | 148 | ||
b) Die Aufgaben des Personalwesens | 149 | ||
aa) Die weite Begriffsbildung: Personalwesen nicht Personalbedarf | 149 | ||
bb) Die Verwaltungstätigkeiten für die Wehrpflichtigen und die Freiwilligen vor ihrer Zugehörigkeit zur Bundeswehr (Wehrersatzwesen) | 150 | ||
α) Das Verhältnis zu Abs. 2 Satz 1 | 150 | ||
β) Der Begriff „Wehrersatzwesen" | 151 | ||
γ) Die Verwaltungstätigkeiten | 152 | ||
cc) Die Verwaltungstätigkeiten für die im Truppenbereich Tätigen (Personalverwaltung) | 153 | ||
α) Zivile Personalverwaltung | 154 | ||
β) Die Verwaltungstätigkeiten — Begründung des Dienstverhältnisses und Erfüllung der Ansprüche aus diesem Dienstverhältnis | 154 | ||
dd) Die Verwaltungstätigkeiten für die Soldaten nach ihrem Ausscheiden aus der Bundeswehr | 156 | ||
α) Die Beschädigtenversorgung | 156 | ||
β) Die anderen Aufgaben | 158 | ||
ee) Die Verwaltungstätigkeiten für das eigene Personal | 158 | ||
ff) Die Tätigkeiten der Bundeswehr auf dem Gebiet des Personalwesens | 158 | ||
c) Die Aufgaben der unmittelbaren Deckung des Sachbedarfs der Streitkräfte | 159 | ||
aa) Der Begriff „unmittelbare Sachbedarfsdeckung" | 159 | ||
bb) Der Ablauf der Sachbedarfsdeckung | 163 | ||
cc) Die Gegenstände der Sachbedarfsdeckung | 163 | ||
dd) Das Bauwesen in Abs. 1 Satz 3 | 164 | ||
ee) Das Zwangsleistungswesen in Abs. 1 Satz 4 Halbs. 1 | 164 | ||
d) Annexaufgaben und Hilfszuständigkeiten der Bundeswehrverwaltung | 165 | ||
e) Das Beispiel des Aufgabenkatalogs des § 9 Organisations-Gesetz-Entwurf | 166 | ||
4. Bundeswehr und Bundeswehrverwaltung im Grenzbereich des Personalwesens | 168 | ||
a) Die Ernennung und Entlassung der Soldaten und Beamten | 168 | ||
b) Personalbearbeitung | 172 | ||
c) Die Freiwilligenannahme der Bundeswehr | 174 | ||
5. Bundeswehr und Bundeswehrverwaltung im Grenzbereich der unmittelbaren Sachbedarfsdeckung | 176 | ||
a) Die Beschaffung des Materials durch die Bundeswehrverwaltung | 176 | ||
b) Die Verwaltung des bereitgestellten Materials im Kommandobereich | 178 | ||
aa) Verwaltungstätigkeit und logistische Tätigkeit | 178 | ||
bb) Die Trennung von Verwaltungs- und Versorgungsaufgaben | 179 | ||
cc) Verwaltungs- und Versorgungsaufgaben als militärische und als zivile Aufgaben | 180 | ||
dd) Der Verzicht auf eine Abgrenzung von Verwaltungsund Versorgungsaufgaben | 181 | ||
c) Die Notwendigkeit der Abgrenzung von zivilen und militärischen Aufgaben zwischen territorialgebundener Bundeswehrverwaltung und Truppenverwaltung und zwischen Truppenverwaltung und Bundeswehr | 183 | ||
e) Die Abgrenzung von Verwaltungsaufgaben und Versorgungsaufgaben eine politische Entscheidung | 185 | ||
f) Die bisher ergangenen Abgrenzungserlasse | 185 | ||
Zweiter Teil: Die Bundeswehrverwaltung in ihrem Verhältnis zu den übrigen Verwaltungen des Bundes und den Verwaltungen der Länder | 189 | ||
I. Das Verhältnis von Abs. 1 und Abs. 2 des Art. 87 b zueinander | 189 | ||
1. Die Meinungen im Schrifttum | 189 | ||
a) Die Meinung von Mercker | 189 | ||
b) Die Meinung der übrigen Autoren | 191 | ||
2. Subsidiaritäts- oder Spezialitätsverhältnis | 191 | ||
a) Das durch die Begriffe und die Formulierung „ im übrigen" vorgeschriebene Rangverhältnis | 193 | ||
b) Die Entstehungsgeschichte des Art. 87 b | 194 | ||
c) Die begrifflichen Überschneidungen in ihrem systematischen Zusammenhang in Abs. 1 und Abs. 2 | 196 | ||
d) Das Ergebnis | 197 | ||
II. Die Wahrnehmung von Aufgaben der Bundeswehrverwaltung durch andere Verwaltungsorganisationen | 197 | ||
1. Die Wahrnehmung von geborenen Aufgaben der Bundeswehrverwaltung durch andere Behörden | 198 | ||
a) Die Wahrnehmung von geborenen Aufgaben der Bundeswehrverwaltung durch andere Behörden des Bundes | 198 | ||
aa) Die Auffassungen im Schrifttum, die die Übertragung solcher Aufgaben auf andere Bundesbehörden zulassen | 199 | ||
bb) Das Verständnis des Begriffs „Bundeswehrverwaltung" in Abs. 1 Satz 1 im Schrifttum | 200 | ||
cc) Die „Bundeswehrverwaltung" in Abs. 1 Satz 1 als Ressortzuständigkeit | 203 | ||
α) Die Bundeswehrverwaltung als Sonderverwaltung | 203 | ||
β) Die besondere Stellung der Bundeswehrverwaltung gegenüber den Streitkräften | 204 | ||
γ) Die besondere Zuweisung der Verwaltungsaufgaben an den Bund in Art. 87 b | 204 | ||
δ) Der Bundesminister der Verteidigung als Leiter der Bundeswehrverwaltung | 205 | ||
dd) Die geborenen, die übertragbaren, die tatsächlich übertragenen und die möglichen Aufgaben der Bundeswehrverwaltung | 206 | ||
ee) Autoren, die eine ausschließliche Zuständigkeit der Bundeswehrverwaltung für ihre geborenen Aufgaben annehmen | 208 | ||
ff) Ergebnis | 208 | ||
gg) Beispiele im Schrifttum | 209 | ||
b) Die Wahrnehmung von geborenen Aufgaben der Bundeswehrverwaltung durch Behörden der Länder | 210 | ||
2. Die Wahrnehmung von gekorenen Aufgaben der Bundeswehrverwaltung durch andere Behörden | 210 | ||
a) Die Möglichkeit ihrer Wahrnehmung durch andere Behörden | 210 | ||
b) Die Wahrnehmung gekorener Aufgaben durch Bund oder Länder | 211 | ||
aa) Die Zuständigkeit der Länder zur Verwaltung als eigene Angelegenheit | 212 | ||
bb) Die Zuständigkeit der Länder zur Verwaltung als Auftragsangelegenheit | 212 | ||
cc) Die Zuständigkeit anderer Behörden | 213 | ||
III. Die Übertragung von Aufgaben des Art. 87 b Abs. 2 auf die Bundeswehrverwaltung | 213 | ||
1. Die Aufgaben des Abs. 2 | 213 | ||
2. Die Durchführung dieser Aufgaben | 214 | ||
a) Die Übertragung von Aufgaben des Abs. 2 auf die Bundeswehr | 214 | ||
b) Die Übertragung von Aufgaben des Abs. 2 auf die Bundeswehrverwaltung | 214 | ||
aa) Die Auffassungen im Schrifttum | 214 | ||
bb) Der Sondercharakter der Bundeswehrverwaltung gegenüber den übrigen Verwaltungen des Bundes | 216 | ||
cc) Die Legaldefinition des Abs. 1 Satz 2 als Grenze der Aufgabenzuweisung an die Bundeswehrverwaltung | 218 | ||
Schlußbemerkung | 219 | ||
Anhang: Die Entwicklung der Verfassungsgesetzentwürfe über die Verwaltung im Bereich der Verteidigung (Art. 87 b) | 221 | ||
Schrifttumsverzeichnis | 224 |