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Die verfassungsrechtliche Stellung der Bundeswehrverwaltung

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Schulte, H. (1970). Die verfassungsrechtliche Stellung der Bundeswehrverwaltung. Eine Untersuchung über die Stellung der Bundeswehrverwaltung zur Bundeswehr und zu den übrigen Verwaltungen des Bundes und der Länder. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42313-2
Schulte, Hermann. Die verfassungsrechtliche Stellung der Bundeswehrverwaltung: Eine Untersuchung über die Stellung der Bundeswehrverwaltung zur Bundeswehr und zu den übrigen Verwaltungen des Bundes und der Länder. Duncker & Humblot, 1970. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42313-2
Schulte, H (1970): Die verfassungsrechtliche Stellung der Bundeswehrverwaltung: Eine Untersuchung über die Stellung der Bundeswehrverwaltung zur Bundeswehr und zu den übrigen Verwaltungen des Bundes und der Länder, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-42313-2

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Die verfassungsrechtliche Stellung der Bundeswehrverwaltung

Eine Untersuchung über die Stellung der Bundeswehrverwaltung zur Bundeswehr und zu den übrigen Verwaltungen des Bundes und der Länder

Schulte, Hermann

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 134

(1970)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 3
Inhaltsübersicht 5
Abkürzungsverzeichnis 13
Einleitung 15
Erster Teil: Das Verhältnis von Bundeswehr und Bundeswehrverwaltung 20
A. Die Grundsätze 20
I. Das Verhältnis der Bundeswehrverwaltung zur Bundeswehr nach ihrer unterschiedlichen Stellung im Gewaltenteilungssystem 20
1. Überblick über die im Fachschrifttum zur Stellung der Streitkräfte im Gewaltenteilungssystem vertretenen Auffassungen 21
a) Die rechtliche Bedeutung der Fragestellung 22
b) Die Gründe für und gegen die „Grundformen"-Unterscheidung zwischen Streitkräften und Verwaltung 26
c) Kritik der Überlegungen im Schrifttum 38
2. Die Bedingungen, denen die Merkmale genügen müssen, die die verschiedenen Gewalten im Gewaltenteilungssystem unterscheiden 41
a) Die verschiedenen Gewalten im Gewaltenteilungssystem 41
b) Die Grundformen staatlicher Tätigkeit und ihre verschiedenen Erscheinungsformen 43
c) Die Bereiche staatlicher Tätigkeit 44
d) Die Gliederung der materiellen Erscheinungsform und die ihr folgende Untergliederung der übrigen Erscheinungsformen der Grundform Vollziehung 46
e) Zusammenfassung 47
3. Hypothese: die Streitkräfte und die Verwaltung gehören zu zwei verschiedenen Unter-Grundformen der Vollziehung 48
a) Die Merkmale, die eine Grundformenunterscheidung begründen 48
aa) Aufgaben, Ziele und Zwecke der Staatsorgane 48
bb) Die Bindung der Staatsorgane an verschiedene Rechtsnormen 49
cc) Waffengewaltanwendung durch Staatsorgane 50
dd) Anordnung und Befehl als Lenkungsmittel staatlicher Organisationen 50
ee) Waffengewaltanwendung auf Befehl durch Staatsorgane 52
b) Zur Wahl der Bezeichnungen 53
4. Befehlsvollziehung und Anordnungsvollziehung als Unter- Grundformen der Grundform Vollziehung in der Rechtsordnung 53
a) Die Befehlsvollziehung und die Anordnungsvollziehung im materiellen Sinne 54
aa) Die Gleichartigkeit von Befehl und Anordnung als Lenkungsmittel staatlicher Organisationen 55
bb) Die Verschiedenartigkeit von Befehl und Anordnung auf Grund der Gehorsamspflichten ihrer Empfänger 57
cc) Die Verschiedenartigkeit von Befehl und Anordnung auf Grund anderer Pflichten ihrer Empfänger 65
dd) Die Bewertung der Unterschiedlichkeiten für eine Grundformenunterscheidung 66
ee) Das Verhältnis der Befehlsgewalt des Vorgesetzten zu der Befehls- und Kommandogewalt des Bundesministers der Verteidigung und des Bundeskanzlers 68
b) Die Befehlsvollziehung und die Anordnungsvollziehung im organisatorischen Sinne 69
c) Die Befehlsvollziehung und die Anordnungsvollziehung im formellen Sinne 73
d) Die Befehlsvollziehung und die Anordnungsvollziehung im funktionellen Sinne 74
e) Zusammenfassung 74
5. Die grundgesetzliche Gewährleistung der Befehlsvollziehung und der Anordnungsvollziehung 75
a) Die unterschiedliche und getrennte Behandlung der Streitkräfte und der Bundesverwaltung im Grundgesetz 75
b) Die Regelung über die Befehls- und Kommandogewalt in Art. 65 a und Art. 115 b 78
c) Die Übernahme der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums in Art. 33 Abs. 4 82
d) Die Entstehungsgeschichte des Art. 87 b 85
e) Der Sinn und Zweck der Gegenüberstellung von Streitkräften und Verwaltung im Grundgesetz 85
6. Die Bedeutung der Unterscheidung von Befehlsvollziehung und Anordnungsvollziehung für das Verhältnis von Bundeswehr und Bundeswehrverwaltung 86
a) Die organisatorische Trennung von Bundeswehr und Bundeswehrverwaltung 86
b) Die Organisation der Bundeswehrverwaltung 87
c) Die Organisation der Streitkräfte 88
d) Grundsätze für die Führung der Bundeswehr und der Bundeswehrverwaltung 89
II. Die Grundsätze für die Aufgabenteilung zwischen Bundeswehrverwaltung und Bundeswehr durch das Grundgesetz 91
1. Das Verhältnis von Grundformenunterscheidung und Bereichsunterscheidungen und die sich daraus ergebende Begriffsbildung 91
2. Bereiche staatlicher Tätigkeit, in denen die Streitkräfte tätig werden können 94
a) Der Bereich der Nothilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall 95
b) Der Bereich des inneren Notstandes 96
c) Der Bereich der Verteidigung 96
aa) Die Objekte der Verteidigung 97
bb) Der Angriff, gegen den sich die Verteidigung richtet 97
cc) Die Mittel der Verteidigung 98
dd) Die Subjekte der Verteidigung 98
3. Die Gliederung und die Verteilung der Vollziehungsaufgaben durch den Verfassunggeber in den Bereichen staatlicher Tätigkeit, in denen die Streitkräfte tätig werden 100
4. Die Gründe für diese Aufgabenverteilung 103
a) Die politischen Gründe 104
b) Die verwaltungstechnischen Gründe 106
c) Die militärischen Gründe 107
d) Die historischen Gründe 107
5. Die grundgesetzliche Gewährleistung des Grundsatzes der Trennung von Bundeswehr und Bundeswehrverwaltung 107
III. Das Zuordnungsverhältnis der Bundeswehrverwaltung zur Bundeswehr 109
1. Die dienende Funktion der Bundeswehrverwaltung 109
a) Die Hilfsfunktion der Bundeswehrverwaltung für die Bundeswehr 109
b) Die Bundeswehrverwaltung als einheitliche Verwaltungsorganisation gegenüber der Bundeswehr 110
c) Die Bundeswehrverwaltung als Sonderverwaltung für die Bundeswehr 111
d) Die Bedingtheit der Bundeswehrverwaltung durch die Bundeswehr 111
e) Die Notwendigkeit der Bundeswehrverwaltung für die Bundeswehr 111
2. Die Mittlerstellung der Bundeswehrverwaltung 112
3. Die interne Tätigkeit der Bundeswehrverwaltung gegenüber der Bundeswehr 113
4. Die Allzuständigkeit der Bundeswehrverwaltung gegenüber der Bundeswehr und deren Folgen für die Tätigkeit der Bundeswehr 114
5. Zusammenfassung 114
B. Die Einzelheiten 115
I. Die Verwirklichung des Grundsatzes der Trennung bei der Truppenverwaltung 115
1. Die Organisation der Truppenverwaltung 116
a) Die Organe der Truppenverwaltung 116
b) Die Regelungen über die organisatorische Gestaltung der Truppenverwaltung 117
aa) Der Abgrenzungserlaß vom 9. 9.1957 117
bb) Der Abgrenzungserlaß vom 19. 5.1958 118
cc) Der Erlaß vom 2.4.1959 — Unterstellung von Beamten unter Soldaten und umgekehrt — 119
c) Zusammenfassende Darstellung der organisatorischen Gestaltung der Truppenverwaltung 121
aa) Die Instrumente der Aufsicht 121
bb) Die Truppenverwaltungsbeamten in ihrem Verhältnis zur Bundeswehr und zur territorial gebundenen Bundeswehrverwaltung 122
2. Die Vereinbarkeit der bestehenden Truppenverwaltung mit dem Grundsatz der Trennung von Bundeswehr und Bundeswehrverwaltung 124
a) Die Fachaufsicht des G 4 über den Leiter der Abteilung Verwaltung 125
b) Andere Befugnisse von Soldaten gegenüber Beamten der Truppenverwaltung 125
c) Befehle und fachdienstliche Anordnungen von Beamten an Soldaten 126
d) Die Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben durch den Kompanierechnungsführer 127
e) Der Beschwerdeweg 127
3. Die Durchführung der Trennung von Bundeswehr und Bundeswehrverwaltung im Truppenbereich: durch Einführung eines Fachdienstweges 128
4. Die Truppenverwaltung als Teil der Bundeswehrverwaltung 129
II. Die Abgrenzung der Bundeswehrverwaltung von der Bundeswehr nach ihren Aufgaben, den Bereichen der zivilen und der militärischen Verteidigung 130
1. Allgemeine Eingrenzung der Verwaltungsaufgaben der Bundeswehrverwaltung und der militärischen Aufgaben der Bundeswehr 130
2. Der Charakter des Art. 87 b Abs. 1 Satz 2 für die Aufgabenzuweisung an die Bundeswehrverwaltung 131
a) Bundeswehrverwaltung und materieller Verwaltungsbegriff 132
b) Art. 87 b Abs. 1 Satz 2 als Legaldefinition 135
aa) Der fest begrenzte Aufgabenkreis der Bundeswehrverwaltung 136
bb) Der ausschließliche Aufgabenkreis der Bundeswehrverwaltung — geborene und gekorene Aufgaben — 139
cc) Die verschiedenen Auslegungsmöglichkeiten des Abs. 1 Satz 2 142
α) Die Auffassungen im Schrifttum zum Rechtscharakter des Abs. 1 Satz 2 142
β) Die Legaldefinition der geborenen Aufgaben der Bundeswehrverwaltung 144
γ) Die Legaldefinition der möglichen Aufgaben der Bundeswehrverwaltung 145
δ) Abs. 1 Satz 2 nicht nur Richtlinie für die Bestimmung der Aufgaben der Bundeswehrverwaltung 146
c) Ergebnis 147
3. Die Aufgaben der Bundeswehrverwaltung 147
a) Allgemeine Formeln zur Bezeichnung der Aufgaben der Bundeswehrverwaltung 148
b) Die Aufgaben des Personalwesens 149
aa) Die weite Begriffsbildung: Personalwesen nicht Personalbedarf 149
bb) Die Verwaltungstätigkeiten für die Wehrpflichtigen und die Freiwilligen vor ihrer Zugehörigkeit zur Bundeswehr (Wehrersatzwesen) 150
α) Das Verhältnis zu Abs. 2 Satz 1 150
β) Der Begriff „Wehrersatzwesen" 151
γ) Die Verwaltungstätigkeiten 152
cc) Die Verwaltungstätigkeiten für die im Truppenbereich Tätigen (Personalverwaltung) 153
α) Zivile Personalverwaltung 154
β) Die Verwaltungstätigkeiten — Begründung des Dienstverhältnisses und Erfüllung der Ansprüche aus diesem Dienstverhältnis 154
dd) Die Verwaltungstätigkeiten für die Soldaten nach ihrem Ausscheiden aus der Bundeswehr 156
α) Die Beschädigtenversorgung 156
β) Die anderen Aufgaben 158
ee) Die Verwaltungstätigkeiten für das eigene Personal 158
ff) Die Tätigkeiten der Bundeswehr auf dem Gebiet des Personalwesens 158
c) Die Aufgaben der unmittelbaren Deckung des Sachbedarfs der Streitkräfte 159
aa) Der Begriff „unmittelbare Sachbedarfsdeckung" 159
bb) Der Ablauf der Sachbedarfsdeckung 163
cc) Die Gegenstände der Sachbedarfsdeckung 163
dd) Das Bauwesen in Abs. 1 Satz 3 164
ee) Das Zwangsleistungswesen in Abs. 1 Satz 4 Halbs. 1 164
d) Annexaufgaben und Hilfszuständigkeiten der Bundeswehrverwaltung 165
e) Das Beispiel des Aufgabenkatalogs des § 9 Organisations-Gesetz-Entwurf 166
4. Bundeswehr und Bundeswehrverwaltung im Grenzbereich des Personalwesens 168
a) Die Ernennung und Entlassung der Soldaten und Beamten 168
b) Personalbearbeitung 172
c) Die Freiwilligenannahme der Bundeswehr 174
5. Bundeswehr und Bundeswehrverwaltung im Grenzbereich der unmittelbaren Sachbedarfsdeckung 176
a) Die Beschaffung des Materials durch die Bundeswehrverwaltung 176
b) Die Verwaltung des bereitgestellten Materials im Kommandobereich 178
aa) Verwaltungstätigkeit und logistische Tätigkeit 178
bb) Die Trennung von Verwaltungs- und Versorgungsaufgaben 179
cc) Verwaltungs- und Versorgungsaufgaben als militärische und als zivile Aufgaben 180
dd) Der Verzicht auf eine Abgrenzung von Verwaltungsund Versorgungsaufgaben 181
c) Die Notwendigkeit der Abgrenzung von zivilen und militärischen Aufgaben zwischen territorialgebundener Bundeswehrverwaltung und Truppenverwaltung und zwischen Truppenverwaltung und Bundeswehr 183
e) Die Abgrenzung von Verwaltungsaufgaben und Versorgungsaufgaben eine politische Entscheidung 185
f) Die bisher ergangenen Abgrenzungserlasse 185
Zweiter Teil: Die Bundeswehrverwaltung in ihrem Verhältnis zu den übrigen Verwaltungen des Bundes und den Verwaltungen der Länder 189
I. Das Verhältnis von Abs. 1 und Abs. 2 des Art. 87 b zueinander 189
1. Die Meinungen im Schrifttum 189
a) Die Meinung von Mercker 189
b) Die Meinung der übrigen Autoren 191
2. Subsidiaritäts- oder Spezialitätsverhältnis 191
a) Das durch die Begriffe und die Formulierung „ im übrigen" vorgeschriebene Rangverhältnis 193
b) Die Entstehungsgeschichte des Art. 87 b 194
c) Die begrifflichen Überschneidungen in ihrem systematischen Zusammenhang in Abs. 1 und Abs. 2 196
d) Das Ergebnis 197
II. Die Wahrnehmung von Aufgaben der Bundeswehrverwaltung durch andere Verwaltungsorganisationen 197
1. Die Wahrnehmung von geborenen Aufgaben der Bundeswehrverwaltung durch andere Behörden 198
a) Die Wahrnehmung von geborenen Aufgaben der Bundeswehrverwaltung durch andere Behörden des Bundes 198
aa) Die Auffassungen im Schrifttum, die die Übertragung solcher Aufgaben auf andere Bundesbehörden zulassen 199
bb) Das Verständnis des Begriffs „Bundeswehrverwaltung" in Abs. 1 Satz 1 im Schrifttum 200
cc) Die „Bundeswehrverwaltung" in Abs. 1 Satz 1 als Ressortzuständigkeit 203
α) Die Bundeswehrverwaltung als Sonderverwaltung 203
β) Die besondere Stellung der Bundeswehrverwaltung gegenüber den Streitkräften 204
γ) Die besondere Zuweisung der Verwaltungsaufgaben an den Bund in Art. 87 b 204
δ) Der Bundesminister der Verteidigung als Leiter der Bundeswehrverwaltung 205
dd) Die geborenen, die übertragbaren, die tatsächlich übertragenen und die möglichen Aufgaben der Bundeswehrverwaltung 206
ee) Autoren, die eine ausschließliche Zuständigkeit der Bundeswehrverwaltung für ihre geborenen Aufgaben annehmen 208
ff) Ergebnis 208
gg) Beispiele im Schrifttum 209
b) Die Wahrnehmung von geborenen Aufgaben der Bundeswehrverwaltung durch Behörden der Länder 210
2. Die Wahrnehmung von gekorenen Aufgaben der Bundeswehrverwaltung durch andere Behörden 210
a) Die Möglichkeit ihrer Wahrnehmung durch andere Behörden 210
b) Die Wahrnehmung gekorener Aufgaben durch Bund oder Länder 211
aa) Die Zuständigkeit der Länder zur Verwaltung als eigene Angelegenheit 212
bb) Die Zuständigkeit der Länder zur Verwaltung als Auftragsangelegenheit 212
cc) Die Zuständigkeit anderer Behörden 213
III. Die Übertragung von Aufgaben des Art. 87 b Abs. 2 auf die Bundeswehrverwaltung 213
1. Die Aufgaben des Abs. 2 213
2. Die Durchführung dieser Aufgaben 214
a) Die Übertragung von Aufgaben des Abs. 2 auf die Bundeswehr 214
b) Die Übertragung von Aufgaben des Abs. 2 auf die Bundeswehrverwaltung 214
aa) Die Auffassungen im Schrifttum 214
bb) Der Sondercharakter der Bundeswehrverwaltung gegenüber den übrigen Verwaltungen des Bundes 216
cc) Die Legaldefinition des Abs. 1 Satz 2 als Grenze der Aufgabenzuweisung an die Bundeswehrverwaltung 218
Schlußbemerkung 219
Anhang: Die Entwicklung der Verfassungsgesetzentwürfe über die Verwaltung im Bereich der Verteidigung (Art. 87 b) 221
Schrifttumsverzeichnis 224