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Probleme des vorläufigen Rechtsschutzes bei Großprojekten

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Limberger, J. (1985). Probleme des vorläufigen Rechtsschutzes bei Großprojekten. Die regelmäßige Anordnung der sofortigen Vollziehung durch die Verwaltungsbehörden und die Prüfung der Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-45779-3
Limberger, Judith. Probleme des vorläufigen Rechtsschutzes bei Großprojekten: Die regelmäßige Anordnung der sofortigen Vollziehung durch die Verwaltungsbehörden und die Prüfung der Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO. Duncker & Humblot, 1985. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-45779-3
Limberger, J (1985): Probleme des vorläufigen Rechtsschutzes bei Großprojekten: Die regelmäßige Anordnung der sofortigen Vollziehung durch die Verwaltungsbehörden und die Prüfung der Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-45779-3

Format

Probleme des vorläufigen Rechtsschutzes bei Großprojekten

Die regelmäßige Anordnung der sofortigen Vollziehung durch die Verwaltungsbehörden und die Prüfung der Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO

Limberger, Judith

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 481

(1985)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 16
Kapitel 1: Einleitung 19
I. Anlaß der Untersuchung 19
II. Gang der Untersuchung 21
Kapitel 2: Besondere Problematik des vorläufigen Rechtsschutzes bei Großprojekten 24
I. Charakterisierung der Großprojekte 24
II. Die besondere Bedeutung des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens nach der VwGO bei Großprojekten 27
1. Vorläufiger Rechtsschutz nach § 80 bei Anfechtung der Genehmigung von Großprojekten 27
2. Besondere Gefahr vollendeter Tatsachen bis zum Abschluß des Hauptsacheverfahrens bei Großprojekten 30
a) Gefährdung des Rechtsschutzes des Adressaten durch Vollzugsaufschub bei Großprojekten 30
b) Besondere Gefährdung des Rechtsschutzes des Anfechtenden durch vollendete Tatsachen bei Großprojekten 32
3. Reaktion der Praxis auf die besonderen Anforderungen an vorläufigen Rechtsschutz bei Großprojekten 33
Kapitel 3: Anordnung der sofortigen Vollziehung der Genehmigung eines Großprojektes nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 36
I. Problematik 36
II. Voraussetzungen und Modalitäten der Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 38
1. Anordnung der sofortigen Vollziehung im öffentlichen Interesse 38
a) Besonderes öffentliches Sofortvollzugsinteresse 38
b) Ermittlung des öffentlichen Sofortvollzugsinteresses durch Interessenabwägung 39
c) In die Interessenabwägung einfließende Interessen 41
d) Berücksichtigung von Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs bei der Entscheidung nach § 80 Abs. 2 Nr. 4, 1. Alternative 43
e) Trennung von Interessenabwägung und Ermessensausübung bei der Anordnung 49
2. Anordnung der sofortigen Vollziehung im überwiegenden Interesse eines Beteiligten 50
a) Anwendungsbereich und Bedeutung der Regelung 50
b) Der Begriff des Beteiligten 51
c) Ermittlung eines überwiegenden Beteiligteninteresses 52
aa) Interessenabwägung 52
bb) Die auf das bloße Verwirklichungsinteresse des Beteiligten und die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs abstellende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 53
cc) Kritik an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 54
d) Anspruch des Beteiligten auf Anordnung der sofortigen Vollziehung 58
3. Begründungspflicht und Form der Anordnung des Sofortvollzugs 60
III. Bedenken gegenüber einer unveränderten Anwendung des § 80 Abs. 2 Nr. 4 auf Großprojekte 61
IV. Auslegung des § 80 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 4 unter dem Gesichtspunkt des Regel-Ausnahme-Prinzips 64
1. Feststellung eines Regel-Ausnahme-Prinzips zwischen § 80 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 4 64
2. Auswirkungen des Regel-Ausnahme-Prinzips auf die Anwendung des § 80 Abs. 2 Nr. 4 66
a) Grundsatz der restriktiven Auslegung der Ausnahme 67
b) Unzulässigkeit der Umkehr des Regel-Ausnahme-Verhältnisses 68
V. Zulässigkeit der regelmäßigen Anordnung der sofortigen Vollziehung bei Großprojekten nach Sinn und Zweck des § 80 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 4 68
1. Problematik 68
2. Sinn und Zweck des § 80 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 4 69
a) Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes für den Anfechtenden 69
b) Schutz der Beteiligtenbelange und öffentlicher Vollzugsinteressen als weiterer Zweck des § 80 Abs. 2 Nr. 4 71
c) Vorrang der Gewährung effektiven Rechtsschutzes für den Anfechtenden 72
3. Folgerungen aus dem Zweck des § 80 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 4 für die regelmäßige Anordnung des Sofortvollzugs bei Großprojekten 72
VI. Regelmäßige Anordnung der sofortigen Vollziehung bei Großprojekten zum Schutz der Beteiligteninteressen 74
1. Unverzichtbarkeit der regelmäßigen Sofortvollzugsanordnung wegen bestimmter, für Großprojekte spezifischer Vollzugsinteressen 74
a) Typische Vollzugsinteressen bei Großprojekten 74
b) Rechtzeitige Planung als Aufgabe des Unternehmers 77
c) Folgen der Teilgenehmigungspraxis für den vorläufigen Rechtsschutz 78
2. Keine generelle Höherrangigkeit der Vollzugsinteressen bei Großprojekten 81
3. Zusammenfassung und Ergebnis 83
VII. Regelmäßige Anordnung der sofortigen Vollziehung nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 wegen regelmäßiger Anfechtung der Genehmigung von Großprojekten 84
1. Verlust der „inneren Rechtfertigung" der aufschiebenden Wirkung durch regelmäßige Anfechtung der Genehmigung von Großprojekten 84
a) Verallgemeinerungsfähiger Gedanke aus § 80 Abs. 2 Nr. 1 84
b) Innere Rechtfertigung der aufschiebenden Wirkung aus der Erfüllung ihres Zwecks 86
2. Ergebnis: Innere Rechtfertigung der automatischen aufschiebenden Wirkung auch bei regelmäßiger Anfechtung 88
VIII. Regelmäßige Anordnung der sofortigen Vollziehung wegen Anpassung der Auslegung des § 80 Abs. 2 Nr. 4 an die Situation des Verwaltungsakts mit Drittwirkung 89
1. Schutzbedürftigkeit des begünstigten Adressaten des Verwaltungsakts mit Drittwirkung vor ungerechtfertigter Beeinträchtigung durch vorläufigen Rechtsschutz Dritter 89
2. Zulässigkeit der Einschränkung von Adressatenrechten zugunsten des Rechtsschutzes Dritter 91
a) Instabilität der Genehmigung durch Anfechtung und Aufhebbarkeit 92
b) Zumutbarkeit der Beschränkung des Gebrauchs des Verwaltungsakts durch aufschiebende Wirkung 94
c) Berücksichtigung der Unzumutbarkeit der aufschiebenden Wirkung eines offensichtlich erfolglosen Rechtsbehelfs in der Interessenabwägung 95
d) Zumutbarkeit der Belastung des begünstigten Adressaten mit der aufschiebenden Wirkung trotz großer Zahl potentiell Anfechtender bei Großprojekten 96
aa) Berechenbarkeit der Instabilität des Verwaltungsakts durch besondere Zustellungsvorschriften im Planfeststellungsverfahren 96
bb) Berechenbarkeit der Instabilität des Verwaltungsakts im konventionellen Genehmigungsverfahren 97
cc) Ergebnis 98
3. Keine unzulässige Beeinträchtigung des begünstigten Adressaten der Genehmigung eines Großprojekts durch aufschiebende Wirkung 99
IX. Regelmäßige Anordnung der sofortigen Vollziehung aus öffentlichem Interesse an den Großprojekten 100
1. Regelmäßiger Sofortvollzug wegen öffentlich-rechtlicher Trägerschaft des Großprojekts 101
a) Beispiele öffentlich-rechtlicher Trägerschaft bei Großprojekten 101
b) Auswirkungen öffentlich-rechtlicher Trägerschaft auf die Auslegung des § 80 Abs. 2 Nr. 4 103
aa) Unterschied zwischen öffentlich-rechtlicher und privater Trägerschaft eines Vorhabens für das Schutzbedürfnis des Adressaten 103
bb) Öffentlich-rechtliche Unternehmer von Großprojekten als Träger des Grundrechts aus Art. 19 Abs. 4 GG 104
cc) Verbesserung des Hechtsschutzes für den öffentlich-rechtlichen Träger des Großprojekts 106
c) Verbesserung des Rechtsschutzes für juristische Personen des bürgerlichen Rechts mit öffentlich-rechtlicher Beteiligung 107
2. Regelmäßiger Sofortvollzug wegen vorrangiger öffentlicher Interessen an der Errichtung der Großprojekte 108
a) Berührung öffentlicher Interessen bei Großvorhaben 108
b) Beispiele häufiger öffentlicher Interessen an Großprojekten 109
c) Auswirkung der öffentlichen Interessen an Großprojekten auf die Auslegung des § 80 Abs. 2 Nr. 4 110
aa) Prinzipieller Vorrang von Allgemeininteressen 111
(1) Forderung nach stärkerer Berücksichtigung der sogenannten Allgemeininteressen 111
(2) Unvereinbarkeit eines Vorranges von sogenannten Allgemeininteressen mit dem Grundgesetz 111
bb) Besonderer Schutz für bestimmte öffentliche Interessen im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes 114
(1) Erwerbswirtschaftliche finanzielle öffentliche Interessen 114
(2) Rein finanzielle öffentliche Interessen 116
α) Berücksichtigung rein fiskalischer Interessen in § 80 116
β) Besonderer Schutz der öffentlichen Hände vor finanziellen Nachteilen durch Rechtsschutzgewährung 117
γ) Besonderer Schutz für Interessen an der Absicherung öffentlicher Finanzplanung 119
δ) Ergebnis: Kein besonderer Schutz für reine öffentliche Finanzinteressen an Großprojekten 122
(3) öffentliche Interessen an der Erfüllung von Daseinsvorsorgeaufgaben durch das Großprojekt 122
α) Die Erfüllung von Daseinsvorsorgeaufgaben als öffentliches Interesse an Großprojekten 123
β) Besonderes Schutzbedürfnis des öffentlichen Interesses an der Erfüllung von Daseinsvorsorgeaufgaben gegenüber vorläufigem Rechtsschutz 125
3. Ergebnis 130
X. Zeitliche Begrenzung des Aufschubs bei Anfechtung der Genehmigung von Großprojekten 130
1. Vergleichbarkeit der aufschiebenden Wirkung mit der Veränderungssperre im Baurecht 131
2. Wesentliche Unterschiede zwischen Veränderungssperre und aufschiebender Wirkung 132
3. Gefahr der Vereitelung des Sicherungszwecks der aufschiebenden Wirkung durch ihre zeitliche Beschränkung 134
4. Anpassung der aufschiebenden Wirkung an geänderte Interessenlage statt genereller zeitlicher Beschränkung 135
XI. Verzicht auf die Anordnung der sofortigen Vollziehung bei Großprojekten zum Schutz des Rechtsbehelfsführers 137
1. Besondere Gefahr der Schaffung vollendeter Tatsachen bei Großprojekten 137
2. Vorstellungen über einen verstärkten Schutz vor vollendeten Tatsachen in Literatur und Rechtsprechung 138
3. Grundsätzlicher Verzicht auf die Anordnung der sofortigen Vollziehung zum Schutz des Rechtsbehelfsführers bei Großprojekten 140
a) Vorteile eines Verzichts auf die Anordnung sofortiger Vollziehung bei Großprojekten 140
b) Argumente gegen die Verstärkung des Schutzes des Rechtsbehelf sführers durch Verzicht auf die Anordnung der sofortigen Vollziehung 140
aa) Unzulässigkeit regelmäßiger Anordnung sofortiger Vollziehung 141
bb) Schutz des Anfechtenden durch Forderung eines Dringlichkeitsinteresses und durch konkrete Interessenabwägung als Voraussetzung der Anordnung sofortiger Vollziehung 141
cc) Notwendigkeit der Berücksichtigung der Vollzugsinteressen 141
c) Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes des Rechtsbehelfsführers bei Großprojekten bei unveränderter Auslegung des § 80 Abs. 2 Nr. 4 142
aa) Berücksichtigung der speziellen Gefahren irreparabler Schädigung von Rechtsbehelfsführerinteressen bei Großprojekten in der Interessenabwägung 142
bb) Kein Nachteil für den Rechtsbehelfsführer durch komplizierte Sach- und Rechtslage bei Großprojekten 144
(1) Unbeachtlichkeit der Beurteilung der Rechtslage für die Entscheidung nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 144
(2) Keine Anordnung sofortiger Vollziehung ohne Aufklärung der Interessenlage 145
cc) Chancen der Aufschubinteressen gegenüber Vollzugsinteressen bei Großprojekten 146
4. Zusammenfassung und Ergebnis 147
XII. Genereller Verzicht auf die Anordnung der sofortigen Vollziehung aus Unternehmerinteresse 148
XIII. Zusammenfassung 149
Kapitel 4: Vorläufiger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 bei Großprojekten 151
I. Problematik 151
II. Gesetzliche und von der Rechtsprechung entwickelte Grundsätze des gerichtlichen Aussetzungsverfahrens 154
1. Eigene originäre Entscheidung des Gerichts 154
2. Interessenabwägung entsprechend § 80 Abs. 2 Nr. 4 als Grundlage der Aussetzungsentscheidung 155
3. Berücksichtigung offensichtlicher Erfolgsaussichten in der Interessenabwägung 156
III. Gesteigerte Erfolgsaussichtenprüfung als notwendige Grundlage der Aussetzungsentscheidung bei Großprojekten 158
1. Argumente für eine Annäherung des Aussetzungsverfahrens an das Hauptsacheverfahren 158
2. Bedenken gegen eine gesteigerte Erfolgsaussichtenprüfung in der Aussetzungsentscheidung 159
IV. Vereinbarkeit der Untersuchung der Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs bei Großprojekten mit Sinn und Zweck der Aussetzungsentscheidung 160
1. Sinn und Zweck des § 80 Abs. 5 161
2. Anforderungen aus der Funktion des § 80 Abs. 5 S. 1 an die Ausgestaltung des Aussetzungsverfahrens 163
a) Rasche Entscheidung 163
b) Durchsetzung materiellen Rechts 165
c) Sicherung wirksamen Rechtsschutzes 166
aa) Die Argumentation des OVG Lüneburg mit der Effektivität des Rechtsschutzes des Rechtsbehelfsführers 168
bb) Erörterung der Argumentation des OVG Lüneburg 170
(1) Ungeeigneter Verweis auf frühere Entscheidung des OVG Lüneburg 170
(2) Verdeckte Argumentation des OVG Lüneburg 172
(3) Verfehlung des Zwecks des Aussetzungsverfahrens durch gesteigerte Erfolgsaussichtenprüfung 174
(4) Gefährdung des Rechtsschutzes durch zu oberflächliche Untersuchung 176
(5) Präjudizierung des Hauptsacheverfahrens durch Erfolgsaussichtenprüfung 179
(6) Verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts im „falschen Verfahren" 181
(7) Verschlechterung des vorläufigen Rechtsschutzes des Rechtsbehelfsführers durch Forderung hinreichender Erfolgsaussichten 184
cc) Ergebnis 186
d) Schutz des Unternehmers und der öffentlichen Interessen an der Vollziehung 187
aa) Die Argumentation des VGH München mit den Unternehmerinteressen und den öffentlichen Vollzugsinteressen 188
bb) Auseinandersetzung mit der Argumentation des VGH München 191
(1) Anspruch des Unternehmers auf Berücksichtigung seines Schutzbedürfnisses bei Gestaltung des Aussetzungsverfahrens aus Art. 19 Abs. 4 GG 192
(2) Zeitgewinn für den Unternehmer durch Prüfung der Erfolgsaussichten 194
(3) Erhöhte Akzeptanz der Aussetzungsentscheidung für den Unternehmer durch Prüfung der Erfolgsaussichten 195
(4) Verbesserte Einschätzbarkeit des wirtschaftlichen Risikos der sofortigen Vollziehung durch Prüfung der Erfolgsaussichten 197
(5) Ausgleich der Nachteile der Teilgenehmigungspraxis für den Unternehmer durch Prüfung der Erfolgsaussichten 200
(6) Prüfung der Erfolgsaussichten wegen öffentlicher Interessen an Großprojekten 201
cc) Ergebnis 202
e) Zusammenfassung 203
V. Zum Umfang der Sachverhaltsermittlung im Aussetzungsverfahren bei Großprojekten 205
VI. Zusammenfassung 207
Kapitel 5: Thesenförmige Zusammenfassung 209
Literaturverzeichnis 216