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Wechsel und Grundforderung

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Miller, F. (1969). Wechsel und Grundforderung. Theorie und Praxis in Deutschland, Frankreich, Italien und der Schweiz. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42065-0
Miller, Fritz-Georg. Wechsel und Grundforderung: Theorie und Praxis in Deutschland, Frankreich, Italien und der Schweiz. Duncker & Humblot, 1969. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42065-0
Miller, F (1969): Wechsel und Grundforderung: Theorie und Praxis in Deutschland, Frankreich, Italien und der Schweiz, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-42065-0

Format

Wechsel und Grundforderung

Theorie und Praxis in Deutschland, Frankreich, Italien und der Schweiz

Miller, Fritz-Georg

Berliner Juristische Abhandlungen, Vol. 21

(1969)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhaltsverzeichnis 5
Abkürzungsverzeichnis 13
Einleitung 15
1. Teil: Die dogmatische Grundkonzeption der Interdependenz von Wechselforderung und Grundforderung in den einzelnen Ländern 19
1. Kapitel: Ihre Entwicklung im Laufe dieses Jahrhunderts, insbesondere unter dem Einfluß der Gesetzesvereinheitlichung 19
A. Deutschland 19
I. Der Rechtszustand vor dem EWG 19
1. Die Abstraktheit der Wechselverpflichtung 19
a) Schon vor 1900 anerkannt 19
b) Wielands Kritik 23
2. Die Einreden aus dem Grundverhältnis 25
a) Bereicherungseinrede nach §§ 812 Abs. 2, 821 BGB 25
b) exceptio doli 27
II. Die Reaktion auf das EWG 28
1. Abstraktheit schon Gewohnheitsrecht 28
2. Die Auffassung, die abstrakte Konzeption des Wechsels sei im EWG verankert 28
3. Die Kritik von Neis 33
III. Der Rechtszustand heute 35
B. Frankreich 36
I. Das Verhältnis der Wechsel- zur Grundforderung 36
1. Die „klassische“ Auffassung 36
2. Die moderne Auffassung 37
II. Der Übergang der provision 42
1. Historische Entwicklung 42
2. Heutige Regelung 43
a) Definition der provision 43
b) Ihr Übergang „de droit“ 44
c) Beweisregelung und ihre Folgen 45
III. Die Reaktion auf das EWG 47
C. Die Schweiz 48
I. Das System des alten Obligationenrechts 48
1. Die Wechselverpflichtung als kausale, lediglich „beweisabstrakte“ Verpflichtung 48
2. Kein automatischer Übergang der Deckungsforderung 51
II. Die Reformbewegung zu einem „Recht an der Deckung“ 51
III. Der Übergang der Deckungsforderung im neuen Obligationenrecht 53
IV. Die Kritik der Wissenschaft an dieser Bestimmung 54
D. Italien 55
I. Wechselverpflichtung abstrakt wie in Deutschland 55
1. Keine gesetzliche Grundlage, aber seit 1900 herrschende Meinung 55
2. Bis heute starke Mindermeinung 57
II. Die Einreden aus dem Grundverhältnis 58
1. Das Dilemma – keine positiv-rechtliche Verankerung 58
2. Die Lösungsversuche – Einrede „eigener Art“ 59
III. Der Übergang der „provvista“ 61
1. Das Problem 61
2. Das Sondergesetz 62
a) Vorgeschichte und Vorläufer 62
b) Die „tratta garantita“ 63
c) Die Motive hinter der Regelung 64
3. Die dogmatischen Vorbehalte 65
IV. Das EWG in Italien 66
1. Nicht für Abstraktheit beansprucht 66
2. Art. 66 1. c. 66
2. Kapitel: Gegenseitige Einschätzung 68
3. Kapitel: Rück- und Ausblick 71
2. Teil: Die Beziehungen zwischen erstem Nehmer und Aussteller 77
1. Kapitel: Der Rechtszustand in den einzelnen Ländern 77
I. Abschnitt: Die „Gegenrechte“ des Ausstellers aus dem Grundverhältnis 77
A. Deutschland 77
1. Die „Defekte“ des Grundverhältnisses müssen grundsätzlich zu einer Bereicherungseinrede führen 77
2. Bestimmte „Defekte“ ziehen auch die Wechselverpflichtung selbst in Mitleidenschaft 79
a) Spiel, Wette o. ä. 79
b) Wucher 79
c) Mangelnde Form nach § 518 Abs. 1 Satz 2 BGB 80
3. Grundforderungsaustausch und Beweislast 80
B. Italien 82
1. Alle Einreden aus dem Grundverhältnis zulässig, auch die Einrede des nicht erfüllten Vertrages 82
2. Alle geben nur ein „Gegenrecht“ 83
3. Schenkungsform 83
4. Forderungsaustausch 83
C. Frankreich 84
1. Alle „exceptions“ sind zulässig und führen zur Nichtigkeit der Wechselverpflichtung 84
2. Auch im Verhältnis Aussteller–Akzeptant 84
a) Die „superabstrakte“ Auffassung einiger Instanzgerichte 85
b) Die möglichen Gründe dafür 85
c) Deutsche Reaktion auf diese Entwicklung 87
3. Forderungsaustausch 88
D. Die Schweiz 88
II. Abschnitt: Independenz und Interdependenz von Wechsel- und Grundforderung 89
§ 1 Versuch einer einheitlichen, auch dogmatisch schlüssigen Lösung, dargestellt am Leitfaden der deutschen Entwicklung 89
A. Das Nebeneinander von Wechsel- und Grundforderung 90
1. Die Ausnahme: Wechselhingabe zur Tilgung – Novation 90
2. Der Regelfall: Hingabe zahlungshalber – die Grundforderung bleibt grundsätzlich bestehen 90
3. Die Selbständigkeit der beiden Forderungen 92
4. Sonderfälle 93
B. Interdependenz von Wechsel- und Grundforderung 94
1. Der Einfluß der Wechselhingabe auf die Stellung der Beteiligten 94
a) Die Rechte des Schuldners (Einrede der Wechselbegebung) 94
b) Die Rechte des Gläubigers (Verjährung und Fälligkeit) 95
2. Das Erlöschen der Grundforderung bei geglücktem Zahlungsversuch 96
a) bei Einlösung des Wechsels 97
b) wenn der Gläubiger den durch Weitergabe erhaltenen Gegenwert behalten darf 97
3. Das „Erlöschen“ der Grundforderung bei mißglücktem Zahlungsversuch 98
a) Das Problem 98
b) Die dogmatische Konstruktion des Rückgriffsausschlusses bei Verletzung der „Diligenzpflichten“ 98
aa) Die früheren Versuche 99
bb) Die neuereAnschauung: Vertragliche Nebenabrede 99
cc) Die kritischen Punkte der heute herrschenden Meinung 101
C. Redite und Pflichten des ersten Nehmers 104
1. Der Einlösungsversuch 104
2. Die Folgen schuldhafter Versäumung der „Diligenzpflichten“ 104
a) Bei nichtakzeptiertem Wechsel 105
b) Bei Akzept 105
§ 2 Die „eigenen Wege“ der einzelnen Länder 105
A. Italien 105
1. Die besondere dogmatische Begründung für den Verlust der Grundforderung 105
2. Die positive Regelung durch art. 66 1.c. 106
a) Abs. 1: Vermutung gegen Novation 106
b) Abs. 2: Das starre Protesterfordernis und seine Durchbrechungen 107
c) Abs. 3: Die Hinterlegungspflicht und deren Ausnahmen 108
3. Weitere Voraussetzungen des Rückgriffs auf die Grundforderung nach gescheitertem Zahlungsversuch 109
B. Die Schweiz 110
1. Art. 116 Absatz 2 OR: Vermutung gegen Novation 110
2. Dogmatische Konstruktion 110
3. Protesterfordernis weitgehend durchbrochen 111
C. Frankreich 111
1. Vermutung gegen Novation 112
2. Die Konstruktion des Rückgriffsverlustes 113
a) Keine Pflicht zur Wahrnehmung der Diligenzakte 113
b) Kein Unterschied zu den übrigen Ländern 114
3. Die Verjährung der Grundforderung 114
4. Die Ansprüche des Nehmers aus art. 116 al. 6, 156, al. 2 C. com. – Wechselbereicherungsanspruch 115
2. Kapitel: Vergleich und Ausblick 117
I. Die zulässigen Einreden aus dem Grundverhältnis 117
1. Kaum Unterschiede in der Praxis auf Grund der verschiedenen dogmatischen Konstruktionen 117
2. Aussichten für eine Vereinheitlichung 117
II. Das Fortbestehen der Grundforderung neben der Wechselforderung 118
1. Kaum noch praktische und geringer werdende dogmatische Unterschiede 118
2. Aussichten für eine Vereinheitlichung 120
a) Der Fehlschlag der gesetzlichen Regelung in Italien 120
b) Die Lehren 120
3. Teil: Die Beziehungen zwischen erstem Nehmer und Bezogenem 123
1. Kapitel: Der Rechtszustand in den einzelnen Ländern 123
A. Frankreich 123
I. Die Rechte des Indossatars eines akzeptierten Wechsels 123
1. Der Anspruch aus dem Wechsel 123
a) allen seinen Sicherungsrechten 123
b) möglicherweise denen der provision 123
2. Der Anspruch auf die provision 124
a) Seine Schwäche 124
b) Seine Stärken 124
3. Die zulässigen Einreden gegen die verschiedenen Forderungen 125
a) die Akzeptforderung 125
b) die provision 125
II. Die „normale“ nichtakzeptierte Tratte 126
1. Nur eine Art Anwartschaft auf die Deckungsforderung 126
a) Dogmatische Bedenken 126
b) Praktische Vorteile 127
2. Die „Immobilisierung“ der provision – Erstarkung zum Vollrecht 128
a) Durch Akzept 128
b) Durch „defense“ 129
c) Durch Eröffnung des Ausstellerkonkurses 129
d) Durch Konkurs des Bezogenen 131
III. Die Tratte mit „affectation spéciale de la provision“ 131
1. Wesen – spezielle Widmung 131
2. Wirkung 132
3. Der Hauptanwendungsfall 133
IV. Die nichtakzeptable Tratte 133
1. Die neue Auffassung 133
2. Zusammentreffen mit der „affectation spéciale“ 134
V. Die nicht ausreichende Provision 134
1. Bei einem Wechsel 134
2. Bei mehreren Wechseln 134
B. Die Schweiz 137
I. Die Rechte des Indossatars aus einem akzeptierten Wechsel 137
1. Die Wirkung des Indossaments 137
a) nur die Forderung aus dem Wechsel 137
b) deren Vorzugs- und Nebenrechte 137
2. Die zivilrechtliche Abtretung der Deckungsforderung 138
3. Die Formularabtretung an Banken 138
4. Die Abtretung nach Art. 1053 Abs. 2 OR 139
a) Auch bei Akzept möglich 139
b) Wechselrechtliche Eigenart 140
c) Zessionsrechtliche Eigenart 140
d) Unzureichende Deckungsforderung 141
e) Wirkungen 141
5. Konkurs des Ausstellers 142
II. Die nichtakzeptierte Tratte 142
1. Der Aussteller ist in bonis 142
2. Der Aussteller fällt in Konkurs 143
a) Wesen des Art. 1053 Abs. 1 OR 143
b) Übergang der Deckungsforderung 143
c) Auch bei Konkurs nach Fälligkeit 145
d) Keine Konkursanfechtung 145
e) Konkurs des Bezogenen 146
f) Unzureichende Deckungsforderung 146
3. Zivilrechtliche Abtretung der Deckungsforderung 148
4. Abtretung nach Art. 1053 Abs. 2 OR 149
5. Kein Erfolg in der Praxis 149
III. Die nichtakzeptable Tratte 150
IV. Die innerschweizerische Kritik 150
C. Italien 151
I. Die Rechte des Indossators eines akzeptierten Wechsels 151
1. Die Wirkungen des Indossaments 151
a) nur die Forderung aus dem Wechsel 151
b) deren Nebenrechte und Sicherheiten 152
2. Zivilrechtliche Abtretung der Deckungsforderung 152
II. Die nichtakzeptierte Tratte 153
1. Die „normale“ Tratte 153
2. Die „tratta garantita“ 154
a) Die zur „provvista“ geeignete Forderung 156
b) Abtretung nur an Banken 157
c) Form und Inhalt der Klausel 157
d) Die Notifikation und ihre Wirkung 158
e) Voraussetzungen der Geltendmachung 160
f) Generell unanfechtbar im Konkurs 162
g) Strafandrohung 162
h) Steuerliche Vorteile 163
III. Die nichtakzeptable Tratte 163
IV. Kritik 163
D. Deutschland 164
I. Die Rechte des Indossatars eines akzeptierten Wechsels 164
1. Die Wirkungen des Indossaments 164
a) nur die Wechselforderung 164
b) jetzt auch deren Sicherungsrechte und sonstige akzessorische Nebenrechte 164
2. Zivilrechtliche Abtretung der Deckungsforderung 165
3. Ausstrahlungen des Deckungsverhältnisses 167
II. Die nichtakzeptierte Tratte – kein Anspruch gegen den Bezogenen 170
1. Die Folgen im Konkurs des Ausstellers 171
2. Die Folgen im Konkurs des Abzahlungsverkäufers bei Eigentumsvorbehalt 173
III. Die nichtakzeptable Tratte 177
IV. Die Möglichkeiten de lege lata, ein Recht an der Deckungsforderung zu erhalten 178
1. Zivilrechtliche Abtretung 178
2. Verpfändung 179
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen 179
4. Handelsbrauch 181
V. Vorschläge de lege ferenda 183
2. Kapitel: Vergleich und Ausblick 184
I. Die Unterschiede der gesetzlichen Regelungen hinsichtlich des Übergangs der Deckungsforderung 184
II. Die Unterschiede in der Praxis des Wechselverkehrs 185
III. Die Gründe für die verschiedene Entwicklung, insbesondere die Seltenheit der Tratte in Deutschland, und die Unwahrscheinlichkeit ihrer Änderung 186
1. Historische Gründe – das Aufkommen der Sicherungsabtretung 187
2. Bankpraktische Gründe 189
IV. Gründe, die dennoch für eine gesetzliche Regelung des Übergangs der Deckungsforderung auch in Deutschland sprechen 192
Literaturverzeichnis 194