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Allgemeiner Rechtssatz und Einzelakt

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Volkmar, D. (1962). Allgemeiner Rechtssatz und Einzelakt. Versuch einer begrifflichen Abgrenzung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-41595-3
Volkmar, Dieter. Allgemeiner Rechtssatz und Einzelakt: Versuch einer begrifflichen Abgrenzung. Duncker & Humblot, 1962. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-41595-3
Volkmar, D (1962): Allgemeiner Rechtssatz und Einzelakt: Versuch einer begrifflichen Abgrenzung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-41595-3

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Allgemeiner Rechtssatz und Einzelakt

Versuch einer begrifflichen Abgrenzung

Volkmar, Dieter

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 8

(1962)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungen 13
Einleitung 15
§ 1. Die Aufgabe der Untersuchung 15
§ 2. Anlage und Methode der Untersuchung 17
Erster Teil: Die Unterscheidung zwischen allgemeinem Rechtssatz und Einzelakt in der bisherigen Wissenschaft 24
Erstes Kapitel: 24
§ 3. Die geschichtliche Entwicklung des Problems 24
Zweites Kapitel: Die Lösungsversuche der neueren Wissenschaft 28
§ 4. Die das Abgrenzungsproblem mittelbar berührenden Theorien 29
A. Die Lehre vom „Individualgebot" (v. Ihering) 29
I. v. Iherings Fragestellung 29
II. Die Bedeutung der Lehre v. Iherings 30
B. Die Lehre von der „Falleinheit" (Rosin) 31
I. Der Begriff der Falleinheit 31
II. der Begriff des Einzelakts 32
C. Die Lehre von der „generellen Norm" (Jerusalem) 32
§ 5. Die Theorien über das Kriterium des allgemeinen Rechtssatzes 33
A. Die Lehre von der begrifflichen Allgemeinheit der betroffenen Personen (W. Jellinek) 34
I . Die Lehre W. Jellineks 34
II. Die Lehre E. Jacobis 35
B. Die Lehre von der unbestimmten Zahl der betroffenen Personen 36
C. Die Lehre von der Fallmehrheit 38
I. Die Fallmehrheit als Mehrzahl von Fällen 38
II. Die Fallmehrheit als bestimmte oder unbestimmte Zahl von Fällen 39
D. Die Lehre von der unbestimmten Vielzahl von Fällen 40
E. Die Lehre von der unbestimmten Zahl von Fällen und Adressaten 42
Zweiter Teil: Die rechtstheoretischen Grundlagen der Unterscheidung zwischen allgemeinem Rechtssatz und Einzelakt 47
Erstes Kapitel: Der Adressat des befehlenden Hoheitsaktes 47
§ 6. Der Begriff des Adressaten 48
A. Die Problemstellung 48
B. Die maßgeblichen Gesichtspunkte 49
I. Der Kreis der abstrakt Verpflichteten 49
II. Der Kreis der konkret Verpflichteten 50
C. Ergebnis 51
§ 7. Die begriffliche Allgemeinheit der Adressaten als Kriterium des allgemeinen Rechtssatzes 52
Α. Die Bedenken gegen die von Jellinek angewandte Methode 52
B. Die Bedenken gegen das von Jellinek gefundene Ergebnis 54
I. Der formale Charakter des Kriteriums 54
a) Abhängigkeit der „Allgemeinheit" von der Art der Bezeichnung 54
b) Unbrauchbarkeit dieses Kriteriums 54
II. Der Widerspruch zum Gesetz 56
§ 8. Die zahlenmäßige Bestimmtheit, Bestimmbarkeit oder Unbestimmtheit der Adressaten 57
A. Der Begriff der zahlenmäßigen Unbestimmtheit 57
I. Objektiv-logische und subjektiv-praktische Ungewißheit über die zahlenmäßige Bestimmtheit 58
II. Das Kriterium der Unbestimtheit: 58
a) Theoretische Erwägungen 59
b) Gesichtspunkte der Praktikabilität 61
III. Definition 62
B. Der Begriff der zahlenmäßigen Bestimmtheit 63
I. Das Kriterium der Bestimmtheit 63
II. Zahlenmäßige und personmäßige Bestimmtheit 65
C. Der Begriff der zahlenmäßigen Bestimmbarkeit 67
I. Praktische Bestimmbarkeit 67
II. Logische Bestimmbarkeit 68
III. Bestimmbarkeit nach „Art und Besonderheit" 68
IV. Bestimmbarkeit als gattungsmäßige Bezeichnung 68
Zweites Kapitel: Der vom befehlenden Hoheitsakt geregelte „Fall" 70
§ 9. Der Fall als „rechtliche Betroffenheit einer Person" 71
A. Die Lehre Obermayers 71
I. Darstellung 72
II. Kritik 74
a) Der Mangel der begrifflichen Selbständigkeit des „Falls" gegenüber dem „Adressat" 74
1. Verkennung von Wesen und Struktur des Hoheitsaktes 77
2. Verkennung des adressatlosen Hoheitsaktes 78
3. Wegfall der Allgemeinheitsstufen 78
4. Außerachtlassung des positiven Rechts 80
b) Praktische Auswirkungen der Lehre Obermayers 80
B. Die Lehre Thomas 81
I. Darstellung 81
II. Kritik 82
§ 10. Der Fall als „realer Lebenssachverhalt" 84
A. Die Notwendigkeit der Präzisierung des Sachverhalts-Begriffs 85
B. Die Möglichkeiten der Präzisierung des Sachverhalts-Begriffs 87
AA. Die Individualisierung des „realen Lebenssachverhalts" durch den „rechtsfolgebegründenden Tatbestand" des Hoheitsaktes 87
I. Die herrschende Lehre von Tatbestand und Rechtsfolge und ihre Bedeutung für den Fall-Begriff 87
a) Die Verknüpfung von Tatbestand und Rechtsfolge 87
b) Die „Jedesmal wenn-so"-Formel 89
II. Die Kritik der herrschenden Lehre 90
a) Die grundsätzliche Kritik Burckhardts 91
b) Die Möglichkeit tatbestandsloser abstrakter Befehle 93
1. Die einschlägigen Äußerungen im Schrifttum 93
2. Eigene Stellungnahme 94
aa) Die Möglichkeit tatbestandsloser abstrakter Verbote 94
a') Die Tatbestandskonstruktions Isays 95
b') Die Bedeutung der Sanktionsdrohung für die Tatbestands- Rechtsfolge-Struktur des Verbotes 100
c') Der Rechtssatzcharakter der tatbestandslosen abstrakten Verbote 102
d') Ergebnis 104
bb) Die Möglichkeit tatbestandsloser abstrakter Gebote 104
III. Ergebnis 105
BB. Die Individualisierung des „realen Lebenssachverhalts" durch Momente der Lebenswirklichkeit 106
I. Die Individualisierung des Sachverhalts durch die „Bestimmtheit" realer Gegebenheiten 106
a) Die Bestimmtheit der betroffenen Personen 107
b) Die Bestimmtheit des Ortes oder Gegenstandes 108
1. Die Möglichkeit nicht orts- oder gegenstandsbezogener Hoheitsakte 108
2. Die Beziehung zwischen der Abstraktheit bzw. Konkretheit des Hoheitsaktes und seiner örtlich-gegenständlichen Bestimmtheit 109
3. Die Problematik des Begriffs der „örtlichen Bestimmtheit" 110
c) Ergebnis 111
II. Die Individualisierung des Sachverhalts durch den „Befehlsgegenstand" 111
a) Der Wert der Unterscheidung zwischen dem „Gegenstand" und dem „Inhalt" des Befehls 112
b) Die Untauglichkeit dieser Unterscheidung zur Lösung des Problems 112
1. Keine Anwendbarkeit auf alle Hoheitsakte 112
2. Die Möglichkeit „gegenstandsloser" Anordnungen 113
III. Ergebnis 114
C. Ergebnis 115
§ 11. Der Fall als das „geregelte menschliche Verhalten" 115
A. Das geregelte menschliche Verhalten als Ansatzpunkt für die Bestimmung des Fall-Begriffs 116
I. Die Regelung menschlichen Verhaltens als Essentiale des Befehls 116
II. Das menschliche Verhalten als Gegenstand hoheitlicher Regelung 117
B. Die Individualisierung des ge- oder verbotenen Verhaltens durch den Inhalt des Befehls 119
I. Untersuchung der Gebote 120
a) Das konkret-spezielle Gebot 120
b) Das abstrakt-spezielle Gebot 120
c) Das abstrakt-generelle Gebot 121
d) Das konkret-generelle Gebot 122
II. Untersuchung der Verbote 125
a) Das konkret-spezielle Verbot 125
b) Das abstraktspezielle Verbot 125
c) Das abstrakt-generelle Verbot 126
d) Das konkretgenerelle Verbot 127
C. Die inneren Beziehungen zwischen dem normierten Verhalten und dem „geregelten Lebenssachverhalt" 129
I. Die Lehre von der wesensmäßigen Verschiedenheit der Regelung abgeschlossener und der Regelung zukünftiger Sachverhalte 129
II. Sachverhalts- und Verhaltenstheorie als verschiedene Betrachtungsweisen desselben Gegenstandes 129
D. Ergebnis 132
Drittes Kapitel: Adressat und Fall beim berechtigenden und beim rechtsgestaltenden Hoheitsakt 133
§ 12. Der Begriff des rechtsgestaltenden und der des berechtigenden Hoheitsaktes 134
A. Die Wesensverschiedenheit des rechtsgestaltenden und des befehlenden Hoheitsaktes 135
B. Die Wesensverschiedenheit des rechtsgestaltenden und des berechtigenden Hoheitsaktes 136
C. Ergebnis 139
§ 13. Adressat und Fall beim berechtigenden Hoheitsakt 139
A. Der Begriff des Adressaten 139
B. Der Begriff des Falles 140
I. Das geregelte Verhalten als Kriterium 140
II. Beispiele 140
III. Definition 141
§ 14. Adressat und Fall beim rechtsgestaltenden Hoheitsakt 142
A. Der Begriff des Adressaten 142
B. Der Begriff des Falles 143
I. Unbrauchbarkeit des „geregelten Verhaltens" als Kriterium 144
II. Einzelbeispiele: Das gestaltete Rechtsverhältnis als „Fall" 144
III. Ergebnis 147
Dritter Teil: Die Unterscheidung zwischen allgemeinem Rechtssatz und Einzelakt im positiven Recht 148
Erstes Kapitel: Der Begriff des Einzelfalles im Sinne der Lehre vom Verwaltungsakt 149
§ 15. Die Lehre vom Verwaltungsaktcharakter der abstrakt-speziellen Hoheitsakte 150
§ 16. Der abstrakt-spezielle Hoheitsakt als Einzelfallregelung im Sinne von § 25 VGVO 152
A. Die teleologischen Gründe für die Ausweitung des Fall-Begriffs 152
I. Die Notwendigkeit des Erlasses abstrakt-spezieller Anordnungen 152
II. Der Verwaltungsaktcharakter dieser Anordnungen als Voraussetzung für die Möglichkeit ihres Erlasses 154
B. Die dogmatisch-systematischen Gründe für die Ausweitung des Fall-Begriffs 155
I. Das Problem der Inkongruenz der §§ 25 VGVO und 40 prPVG 155
II. Die Lösung des Problems 157
a) Die Vor- und Entstehungsgeschichte des prPVG 157
b) Die Lösung des Widerspruchs durch die extensive Auslegung des Fall-Begriffs 160
C. Ergebnis 160
§ 17. Der abstrakt-spezielle Hoheitsakt als Einzelfallregelung im Sinne von § 29 ndsSOG 161
A. Die Inkongruenz der §§ 29 ndsSOG und 40 prPVG 161
I. Die Problemstellung 161
II. Die Lehre des Schrifttums von der sachlichen Übereinstimmung der beiden Vorschriften 162
B. Die Auslegung des Fall-Begriffs in § 29 ndsSOG 162
I. Die Gründe für eine restriktive Auslegung des Fall-Begriffs: Logische Interpretation 162
II. Die Gründe für eine extensive Auslegung des Fall-Begriffs 162
a) Genetische Interpretation 162
b) Teleologische Interpretation 163
C. Ergebnis 163
Zweites Kapitel: Die Abgrenzung von Verordnung und Allgemeinverfügung 165
§ 18. Der Begriff der Allgemeinverfügung 166
A. Die unterschiedlichen Auffassungen in Wissenschaft und Rechtsprechung 166
I. Die Allgemeinverfügung als konkrete Anordnung für eine unbestimmte Zahl von Personen 167
II. Die Allgemeinverfügung als konkrete Anordnung für eine bestimmte Zahl von Personen 167
B. Eigene Stellungnahme: Die zwei Arten der Allgemeinverfügung 167
I. Die Allgemeinverfügung als Regelung einer bestimmten Zahl von Fällen durch Befehl an eine bestimmte Zahl von Personen 168
a) Die Regelung einer bestimmten Zahl von Fällen als Einzelfallregelung im Sinne von § 25 VGVO 168
b) Die zahlenmäßige Bestimmtheit des Adressatenkreises als Indiz für die Konkretheit der Regelung 169
II. Die Allgemeinverfügung als Regelung eines einzelnen Falles durch Befehl an eine unbestimmte Zahl von Personen 170
a) Die konkret-generellen Anordnungen und ihr Charakter als Verwaltungsakt 171
b) Die konkret-generellen Anordnungen im Polizeirecht 171
C. Ergebnis 175
§ 19. Der Rechtscharakter umstrittener Hoheitsakte 176
A. Der Rechtscharakter der Verkehrsanordnungen 176
I. Die amtlichen Verkehrszeichen 176
a) Der abstrakt-generelle Charakter der Anordnung 177
b) Die ordnungsmäßige Verkündung der Anordnung 179
c) Ergebnis 182
II. Die Verkehrsregelungen durch Polizeibeamte und Farbzeichen 182
III. Anhang: Befehle für das Verhalten an bestimmten Orten 183
B. Der Rechtscharakter des Fluchtlinien- bzw. Bebauungsplanes 184
I. Der Streitstand 184
a) Die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts 185
b) Die Kritik des Schrifttums 186
1. Die Kritik Obermayers 186
2. Die Kritik Forsthoffs 187
II. Eigene Stellungnahme 188
a) Der abstrakt-generelle Charakter des Planes 189
b) Die rechtssatzmäßige Verkündung des Planes 191
c) Ergebnis 192
C. Der Rechtscharakter gebietlicher Organisationsakte 192
I. Der Streitstand 193
a) Die Lehre vom Verwaltungsaktcharakter der Gebietsänderungsakte 193
b) Die Lehre vom materiellen Verordnungscharakter der Gebietsänderungsakte 194
c) Die Lehre vom Doppelcharakter der Gebietsänderungsakte 195
II. Eigene Stellungnahme 196
a) Die Gebietsänderung als Einzelfallregelung 196
b) Die Gebietsänderung als abstrakt-generelle Regelung 198
c) Ergebnis 199
D. Der Rechtscharakter der Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages 200
I. Der Streitstand 200
II. Eigene Stellungnahme 202
E. Der Rechtscharakter preisrechtlicher Anordnungen 203
I. Die Preisfestsetzungen für Waren 203
a) Für gattungsmäßig bezeichnete Waren 203
b) Für den bestimmten Artikel eines Herstellers 204
II. Die Preisfestsetzungen für Miet- und Pachträume 205
F. Sonstige Anordnungen 208
I. Der Rechtscharakter der viehseuchenpolizeilichen Anordnungen 208
II. Der Rechtscharakter der Zeitungsbeschlagnahme 210
III. Der Rechtscharakter des Filmverbots 211
Drittes Kapitel: Allgemeines Gesetz und Einzelfallgesetz im Sinne von Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG 212
§ 20. Die bisherigen Abgrenzungsversuche 212
A. Darstellung 212
I. Die Lehre Hildegard Krügers 215
II. Die Lehre Hamanns 216
III. Die Lehre Kleins 217
Β. Kritik 218
I. Die Bedenken gegen die Lehre H. Krügers 218
II. Die Bedenken gegen die Lehre Hamanns 220
III. Die Bedenken gegen die Lehre Kleins 221
a) Der Ansatz 221
b) Die Auslegung des Begriffs des Einzelfallgesetzes 223
c) Die Definition des Einzelpersongesetzes 225
d) Ergebnis 228
§ 21. Versuch einer eigenen Lösung 228
A. Die abstrakt-spezielle Anordnung als Einzelfallregelung im Sinne von Art. 19 I 1 GG 228
B. Der Begriff des Einzelfallgesetzes im Hinblick auf die Regelung einer bestimmten Zahl von Fällen 230
I. Die Problemstellung 231
II. Der Lösungsversuch 232
a) Das Kriterium der Kenntnis von der Person der Betroffenen 233
b) Das Kriterium des Verwaltungsaktcharakters der konkreten Regelung 234
C. Ergebnis 237
D. Exkurs: Die Bedeutung von Art. 19 I 1 GG für die enteignungsrechtliche Einzeleingriffslehre 237
a) Die Kritik der Einzeleingriffslehre auf Grund von Art. 19 I 1 GG 237
b) Die Nichtidentität von Einzeleingriff und Einzelfallregelung i. S. von Art. 19 I 1 GG 238
§ 22. Das Problem des „getarnten" Individualgesetzes 240
A. Der Streitstand 240
I. Äußerungen zu Art. 19 I 1 GG 240
II. Die älteren Äußerungen zum Problem der getarnten Einzelfallregelung 243
a) Schrifttum 243
b) Rechtsprechung 244
B. Eigene Stellungnahme 247
I. Die Unbeachtlichkeit der Tarnung 247
II. Der Begriff des getarnten Individualgesetzes 248
a) Die Frage der Einheitlichkeit des Individualgesetz-Begriffs 248
b) Die Begriffsbestimmung und ihre Bedeutung 250
C. Die „lex Schörner" als Anwendungsfall des Problems 253
I. Der Streitstand 253
II. Eigene Stellungnahme 255
a) Bedenken gegen die Ansichten H. Krügers und Kleins 255
b) Die „lex Schörner" als inhaltlich abstrakt-generelles Gesetz 256
Vierter Teil 257
§ 23. Ergebnisse 257
Schrifttumsverzeichnis 261
Personenregister 267
Sachregister 269