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Quis iudicabit?

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Schachten, W. (1989). Quis iudicabit?. Das konfessionell gebundene Staatsamt eines katholischen Universitätstheologen und die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht des Staates im Bereich der Grundrechte. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-46616-0
Schachten, Winfried. Quis iudicabit?: Das konfessionell gebundene Staatsamt eines katholischen Universitätstheologen und die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht des Staates im Bereich der Grundrechte. Duncker & Humblot, 1989. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-46616-0
Schachten, W (1989): Quis iudicabit?: Das konfessionell gebundene Staatsamt eines katholischen Universitätstheologen und die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht des Staates im Bereich der Grundrechte, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-46616-0

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Quis iudicabit?

Das konfessionell gebundene Staatsamt eines katholischen Universitätstheologen und die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht des Staates im Bereich der Grundrechte

Schachten, Winfried

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 560

(1989)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 13
Vorbemerkung zur Ausgangsfrage: Quis iudicabit 17
Einleitung 20
Erster Teil: Das konfessionell gebundene Staatsamt 34
I. Die historische Entwicklung dieses Amtes - Die Säkularisation als Wende 34
1. Die rechtliche Verfaßtheit des kirchenrechtlich gebundenen Amtes eines Theologieprofessors vor der Säkularisation 34
a) Die Rechtsstellung der mittelalterlichen Universität und ihrer Lehrer 35
b) Die Präponderanz der Landesherren und die Bindung an die Kirche in der deutschen Universitätsentwicklung 36
2. Die Situation nach der Säkularisation 38
3. Die staatlich garantierte Lehrfreiheit und die rechtliche Begründung des konfessionell gebundenen Staatsamtes 38
II. Die Grundzüge der gegenwärtigen Rechtslage 39
1. Die maßgeblichen Rechtsquellen für die Begründung des konfessionell gebundenen Staatsamtes im gegenwärtigen Recht 41
a) Die verfassungsrechtliche Garantie der staatlich-theologischen Fakultäten und des sie ausfüllenden konfessionell gebundenen Staatsamtes 42
aa) Die bundesverfassungsrechtliche Garantie 42
bb) Die Garantie in den Landesverfassungen 46
b) Das konfessionell gebundene Staatsamt im Rahmen der gesetzlichen Normen 46
aa) Die verfassungsrechtlichen Normen 46
bb) Die Beamten- und Universitätsgesetze 47
cc) Rechtsnormen aus der autonomen Satzungsgewalt der Universitäten 48
Zweiter Teil: Der Bereich der Grundrechte 50
I. Die Stellung der Grundrechte im Bonner Grundgesetz 50
1. Die rechtsphilosophische Neuorientierung in der Verfassungsgesetzgebung nach 1945 51
a) Die Grundrechte als überpositive Rechtsordnung 51
b) Der statusbegründende Doppelcharakter der Grundrechte 55
aa) Die Grundrechte als subjektive Rechte 55
bb) Die Grundrechte als objektives Recht 57
c) Die Maßstäblichkeit der Grundrechte für die Geltung des Kirchenvertragsrechts 58
d) Die Maßstäblichkeit der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4.11.1950 58
2. Der Bereich der Grundrechte gem. Art. 3 Abs. 1; Art. 5 Abs. 3; Art. 6 Abs. 1 GG im Blick auf das konfessionell gebundene Staatsamt des Hochschullehrers im besonderen 60
a) Der Bereich des Grundrechts aus Art. 3 Abs. 1 GG 60
b) Der Bereich des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 3 GG 63
c) Der Bereich des Grundrechts aus Art. 6 Abs. 1 (und Abs. 2) GG 68
II. Das Kirchenvertragsrecht im Rahmen der Grundrechte 71
1. Die verfassungsrechtliche Neuordnung durch das Grundgesetz 71
a) Die Letztverantwortung des Verfassungsgebers für das Gemeinwohl 73
b) Der prinzipielle Vorrang des staatlichen Rechts und die staatliche Grenzziehungsbefugnis bzw. -pflicht 77
c) Die Forderung des Grundgesetzes nach Anerkennung eines eigenen Staatsethos 80
d) Der Auftrag zur Verwirklichung der Freiheitsrechte im besonderen 82
2. Die Fortgeltung des Kirchenvertragsrechts unter dem Grundgesetz 84
a) Das Kirchenvertragsrecht als Teil der verfassungsrechtlichen, d.h. staatlichen Rechtsordnung 84
b) Das Kirchenvertragsrecht in der veränderten konkreten Verfassungsordnung 87
Dritter Teil: Der Bereich der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht 90
I. Die Theologischen Fakultäten und der Universitätstheologe als Staatsbeamter 90
1. Die Theologischen Fakultäten im Gefüge des Staatsrechts 90
a) Der Kultur- und Wissenschaftsauftrag des Staates 90
b) Der Status der Theologischen Fakultäten als staatliche Einrichtungen mit einem der Kirche zugestandenen Einfluß auf die staatliche Personalhoheit 95
c) Status und Organisation der Theologischen Fakultäten und ihrer Lehrer innerhalb der Universitäten 102
2. Der rechtliche Charakter des konfessionell gebundenen Staatsamtes und die kirchlichen Einflußrechte auf das Amt eines katholischen Universitätstheologen 106
a) Die Frage nach der verfassungsrechtlichen Begründung des konfessionell gebundenen Staatsamtes und der Rechtsstellung des katholischen Universitätstheologen 106
b) Die beamtenrechtliche Schutz- und Fürsorgepflicht des Staates in bezug auf die Grundrechte 109
c) Die konkordatären Grundlagen des kirchlichen Beanstandungsrechtes und der beamtenrechtliche Schutz- und Fürsorgeanspruch des katholischen Universitätstheologen 110
aa) Die Beanstandungsklauseln und ihre Rechtsquellen 110
bb) Die Beanstandungsklauseln und ihre Auslegung nach den Grundsätzen völkerrechtlicher Verträge 113
(1) Wortlaut und vertraglicher Kontext 113
(2) Entstehung und historische Praxis 115
(3) Die Frage nach Sinn und Zweck der Konkordate 118
II. Staatliche Grundrechtsverteidigung und kirchliche Beanstandung 120
1. Die Frage nach dem Verhältnis der individuellen Verfassungsgarantien des Universitätstheologen und Art. 4; 140 GG iVm Art. 137 Abs. 3 WRV 120
a) Die konkordatären kirchlichen Beanstandungsrechte im Verhältnis zur verfassungsrechtlichen Problemlage 120
b) Die Einwirkungen der Religionsartikel des Grundgesetzes auf die theologischen Fakultäten 124
2. Die kirchliche Beanstandung und die staatliche Grundrechts Verteidigung 128
a) Im Bereich von Art. 3 GG 130
aa) Die Fakultas zur Lehre der Theologie von Nichtklerikern und Klerikern nach dem kanonischen Recht 130
bb) Die Verfassungswidrigkeit einer Differenzierung zwischen Nichtklerikern und Klerikern 133
cc) Die Zumutbarkeit einer Anerkennung des Rechtes gem. Art. 3 GG durch die Kirche 136
b) Im Bereich von Art. 5 Abs. 3 GG bei kirchlichen Lehrbeanstandungen 138
aa) Die kirchliche Lehrbeanstandung und die staatliche Reaktion unter dem Verfassungsgebot der Verhältnismäßigkeit 138
bb) Die Zumutbarkeit einer Anerkennung des Rechtes aus Art. 5 Abs. 3 GG durch die Kirche 144
cc) Das grundrechtlich geschützte Interesse des beanstandeten Hochschullehrers und die beamtenrechtliche Schutzpflicht des Staates 146
3. Im Bereich von Art. 6 Abs. 1 GG bei Heirat eines klerikalen katholischen Universitätstheologen 148
a) Die kirchliche Beanstandung hinsichtlich des Lebenswandels auf dem Hintergrund des kirchlichen Rechts 150
(1) Das Verständnis der Ehe als iuris naturalis si ve divini im kanonischen Recht 150
(2) Das Verständnis des Zölibates als lex posita seu ecclesiastica im kanonischen Recht 152
b) Die Grundrechtsschranke des Art. 6 Abs. 1 GG hinsichtlich der beamtenrechtlichen Eignungsprüfung für das Staatsamt des katholischen Universitätstheologen 154
c) Die Zumutbarkeit einer Anerkennung des unverfügbaren Rechts gem. Art. 6 Abs. 1 GG durch die Kirche 156
Vierter Teil: Quis iudicabit? Der Versuch einer Antwort 158
1. Quis iudicabit? Die Frage nach der Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichtes bei innerstaatlichem, die Grundrechte berührendem Vollzug völkerund staatskirchenrechtlicher Verträge 159
2. Quis iudex? Die Menschen- und Grundrechte als Basis der Kooperation und Kriterium der Streitschlichtung 165
3. Die Bedeutung der Freundschaftsklauseln für die Antwort auf die Frage: Quis iudicabit? 170
Beschluß 173
Literaturverzeichnis 177