Die Entwicklung der »Responsabilité sans faute« in der neueren französischen Lehre und Rechtsprechung
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Vogt, K. (1975). Die Entwicklung der »Responsabilité sans faute« in der neueren französischen Lehre und Rechtsprechung. Der Versuch eines Beitrages zur Fortentwicklung des Staatshaftungsrechts in Deutschland. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-43398-8
Vogt, Karl Herbert. Die Entwicklung der »Responsabilité sans faute« in der neueren französischen Lehre und Rechtsprechung: Der Versuch eines Beitrages zur Fortentwicklung des Staatshaftungsrechts in Deutschland. Duncker & Humblot, 1975. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-43398-8
Vogt, K (1975): Die Entwicklung der »Responsabilité sans faute« in der neueren französischen Lehre und Rechtsprechung: Der Versuch eines Beitrages zur Fortentwicklung des Staatshaftungsrechts in Deutschland, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-43398-8
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Die Entwicklung der »Responsabilité sans faute« in der neueren französischen Lehre und Rechtsprechung
Der Versuch eines Beitrages zur Fortentwicklung des Staatshaftungsrechts in Deutschland
Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 266
(1975)
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Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Inhaltsverzeichnis | 5 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 18 | ||
Einleitung: Die „responsabilité sans faute" und die Diskussion um eine Neugestaltung des Staatshaftungsrechtes in Deutschland | 21 | ||
A. Die Neugestaltung des deutschen Staatshaftungsrechtes als Forderung der Wissenschaft | 21 | ||
B. Das gegenwärtige Staatshaftungssystem des Bundesgerichtshofes und die daran geübte Kritik | 23 | ||
I. Die Änderungen im bisherigen Staatshaftungssystem durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes | 23 | ||
II. Die Kritik an der Konzeption des Bundesgerichtshofes | 25 | ||
1. Die fehlende Einbeziehung nichtgezielter Schädigungen in den Bereich objektiver (verschuldensfreier) Haftung | 25 | ||
2. Die Schwäche des dogmatischen Unterbaus des enteignungsgleichen Eingriffs | 30 | ||
C. Die zu bewältigenden Reformaufgaben und der dazu mit der vorliegenden Arbeit versuchte Beitrag | 32 | ||
D. Rechtfertigung der Einbeziehung auch der „expropriation" und der „réquisition" in die Darstellung des französischen Staatshaftungsrechtes | 33 | ||
Erster Teil: Die Stellung der „responsabilité sans faute" im französischen Staatshaftungssystem | 36 | ||
A. Der Geltungsbereich der Entschädigungspflicht wegen Inanspruchnahme von Eigentum und Arbeitskraft sowie der Haftung für Verschulden der Staatsbediensteten in Frankreich | 36 | ||
I. Die Ersatzpflicht wegen Inanspruchnahme von Eigentum und Arbeitskraft („expropriation" und „réquisition") | 36 | ||
1. Die Expropriation | 36 | ||
2. Die Requisition | 39 | ||
II. Die Haftung des Staates für schuldhaftes Verhalten seiner Bediensteten („faute de service") | 42 | ||
B. Die klassischen Fallgruppen der „responsabilité sans faute" | 49 | ||
I. Die Ersatzpflicht wegen der Beeinträchtigung von Grundstückseigentum infolge der normalen Ausführung öffentlicher Arbeiten oder des Betriebes einer öffentlichen Einrichtung (sog. „travaux publics") | 49 | ||
1. Die Konstruktion der Haftung für Schädigungen durch „travaux publics" | 49 | ||
2. Überblick über die wichtigsten Formen einer ersatzpflichtauslösenden Beeinträchtigung durch „travaux publics" | 51 | ||
3. Die Voraussetzungen der Ersatzpflicht | 54 | ||
a) Der entstandene Schaden als unvermeidliche Folge der staatlichen Tätigkeit | 54 | ||
b) Das Erfordernis eines aus der Verletzung von Grundstückeigentum herrührenden Vermögensschadens | 54 | ||
c) Das Erfordernis des hoheitlichen Charakters der schadensstiftenden Staatsaktivität | 55 | ||
d) Das Erfordernis eines „dommage anormal" | 57 | ||
e) Das Erfordernis fehlenden Mitverschuldens bei der Schadensentstehung | 59 | ||
II. Die Haftung bei Arbeitsunfällen im staatlichen Dienst | 59 | ||
1. Die Haftung bei Arbeitsunfällen im staatlichen Dienst als erstes Beispiel rein rechtsschöpferisch entwickelter Haftungsgruppen | 59 | ||
2. Das Urteil „Cames" | 60 | ||
3. Die Weiterwirkung des Urteiles „Cames" | 61 | ||
III. Haftung bei Unfällen als Folge einer ungewöhnlichen Gefährdung der Nachbarschaft („risque anormal du voisinage") | 61 | ||
1. Das Urteil „Regnault – Desroziers" | 61 | ||
2. Deutung der Rechtsprechung „Regnault – Desroziers" als eine Haftung für anormale Nachbarschaftsgefährdung | 62 | ||
IV. Haftung bei Unfällen durch besondere gefährliche „travaux publics" | 63 | ||
1. Der ursprüngliche Geltungsbereich der „faute" Haftung im Bereich der Schädigungen durch „travaux publics" | 63 | ||
2. Beginn der Herausarbeitung einer objektiven Unfallhaftung | 64 | ||
a) Objektive Haftung bei Unfällen durch herabgefallene Elektrizitätsdrähte | 64 | ||
b) Objektive Haftung bei Unfällen durch Gas- und Wasserleitungen | 65 | ||
c) Objektive Haftung bei Unfällen infolge von Sprengarbeiten | 66 | ||
3. Deutung der objektiven Unfallhaftung im Bereich der „travaux publics" als eine Haftung für gefährliche Sachen | 66 | ||
4. Rechtslage bei Unfallschäden durch ungefährliche „travaux publics" | 67 | ||
V. Haftung für Schäden als Folge der Verweigerung staatlicher Hilfe bei der Vollstreckung von Räumungsurteilen | 68 | ||
1. Die Haftung für Schäden infolge Vollstreckungshilfeverweigerung als eine Ersatzpflicht für bewußt herbeigeführten Schaden | 68 | ||
2. Das Urteil „Couitéas" | 68 | ||
3. Das Urteil „Cartonnerie et imprimerie St. Charles" | 69 | ||
4. Deutung der Haftung für Schäden infolge Vollstreckungshilfeverweigerung als eine Ersatzpflicht für erlaubte Schädigung in Ausübung eines Notstandsrechts | 70 | ||
Zweiter Teil: Kritik an der Zusammenfassung der klassischen Fälle der sogenannten „responsabilité pour risque" unter dem Gesichtspunkt der Haftung für gefährliche Staatstätigkeit | 73 | ||
A. Gemeinsame Merkmale der fünf klassischen Gruppen der objektiven Haftung | 73 | ||
I. Subsidiarität gegenüber der „faute"-Haftung | 73 | ||
II. Rechtmäßigkeit der schädigenden Handlung | 74 | ||
B. Versuch einer Zusammenfassung unter dem weiteren Gesichtspunkt einer besonderen Gefährlichkeit der schadenstiftenden Handlung | 74 | ||
C. Duez' Versuch einer Zusammenfassung unter dem Gesichtspunkt der Ausübung besonderer Hoheitsbefugnisse der Verwaltung sowie der Spezialität und Anormalität des entstandenen Schadens | 76 | ||
D. Sonstige Zusammenfassungsversuche | 77 | ||
E. Scheitern der bisherigen Zusammenfassungsversuche — Notwendigkeit einer eingehenden Analyse der Rechtsprechung | 77 | ||
Dritter Teil: Von der Haftung für „risque" zur „responsabilité sans faute": Die moderne Entwicklung der objektiven Staatshaftung im Bereich der Verwaltung | 79 | ||
A. Die Ausbildung einer Entschädigungspflicht bei Unfallschäden gelegentlicher Helfer der Verwaltung | 79 | ||
I. Die Aufgabe des Erfordernisses eines „risque créé" durch die Entscheidung „Faure" | 79 | ||
II. Die modernen Haftungsvoraussetzungen im Bereich der Schädigung von Verwaltungshelfern | 80 | ||
1. Beispiele aus der Rechtsprechung | 80 | ||
2. Erste Voraussetzung: Teilnahme an einem „service public" | 81 | ||
a) Normalfall: direkte Wahrnehmung der Aufgaben des betreffenden „service public" durch den Helfer | 81 | ||
b) Sonderfall: Unfall bei der Ausführung eines bloßen Hilfsdienstes sowie Unfall bei der Rückkehr vom Einsatzort | 83 | ||
c) Beispiel für die Verneinung der Teilnahme an einem „service public" | 84 | ||
aa) Teilnahme an lediglich fiskalischen Betätigungen der Verwaltung | 84 | ||
bb) Teilnahme an der Ausführimg von „travaux publics" | 85 | ||
cc) Teilnahme an privaten Veranstaltungen, die nicht der Kontrolle der Verwaltung unterliegen | 87 | ||
3. Zweite Voraussetzung: Einverständnis der Verwaltung mit dem Tätigwerden des Privatmannes | 87 | ||
a) Formen der Einverständniserklärung: „Réquisition", „Sollicitation", „Acceptation" | 87 | ||
b) Aufgedrängte Hilfeleistung als Grund für die Verweigerung einer objektiven Entschädigung | 89 | ||
4. Dritte Voraussetzung: Würdigkeit des Opfers, entschädigt zu werden | 90 | ||
a) Mitverschulden des Opfers — Anzulegender Sorgfaltsmaßstab | 90 | ||
b) Benutzung des unterstützten „service public" als Grund für eine Einschränkung der Entschädigung auf objektiver Basis | 91 | ||
5. Vierte Voraussetzung nach Louis-Lucas: Uneigennützigkeit des Helfers | 92 | ||
III. Die neuesten Entwicklungen im Bereich der Haftung für Verwaltungshelferschäden | 93 | ||
1. Tendenzen zur Aufgabe des bisherigen subsidiären Charakters der richterlich entwickelten Haftungsgrundsätze | 93 | ||
a) Aufgabe der Subsidiarität gegenüber gesetzlicher Regelung | 93 | ||
b) Aufgabe der Subsidiarität gegenüber zivilrechtlichen Ansprüchen | 94 | ||
2. Geltung der für „collaborateurs occasionnels" entwickelten Haftungsgrundsätze nunmehr auch für Behördenangehörige | 95 | ||
3. Absehen vom Erfordernis einer Billigung der privaten Hilfe durch die Verwaltung im Bereich der Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Ordnung | 96 | ||
a) Ersetzung der staatlichen Billigung durch das Erfordernis dringender Notwendigkeit des Eingreifens | 96 | ||
b) Auftretende Schwierigkeiten | 98 | ||
aa) Untersuchung der Frage, ob mit der Hilfeleistung der Aufgabenbereich eines „service public" tangiert ist | 98 | ||
bb) Prüfung der Frage, ob eine dringende Notwendigkeit zum Einschreiten vorlag | 100 | ||
IV. Zusammenfassung | 101 | ||
B. Moderne Entwicklungstendenzen bei der Haftung für „travaux-publics"-Schäden | 102 | ||
I. Die bisherige Rechtslage auf diesem Gebiet | 102 | ||
II. Kritik an der bisherigen Rechtslage und Änderungsvorschläge der Regierungskommissare Rivet, Laroque und Detton | 102 | ||
1. Kritik an der bisherigen Rechtslage | 102 | ||
2. Änderungsvorschläge der Regierungskommissare Rivet, Laroque und Detton | 103 | ||
III. Der Wandel in der Rechtsprechung seit 1952 | 104 | ||
1. Die Entscheidung „Ville d'Arras" | 104 | ||
2. Die Entscheidungen „Grau", „Gain" und „EDF c/Dme Anro" | 105 | ||
IV. Die neuen Merkmale der Haftung im Bereich der Unfälle durch „travaux publics" | 106 | ||
1. Unterscheidung zwischen Benutzer (usager) der öffentlichen Einrichtung und Dritter (tiers) | 106 | ||
2. Aufgabe des Erfordernisses eines „risque créé" | 106 | ||
3. Schlechterstellung des Benutzers, sofern es sich um eine ungefährliche Sache handelte | 108 | ||
V. Die Abgrenzung zwischen „Benutzer" und „Drittem" in der modernen Rechtsprechung | 110 | ||
1. Der Bedeutungsinhalt der für „Benutzer" charakteristischen „Benutzung" | 110 | ||
a) Der Begriff der „Benutzung" bei Einrichtungen, die keine positiven Gebrauchsvorteile verschaffen | 110 | ||
b) Der Begriff der „Benutzung" bei der Durchführung von öffentlichen Arbeiten auf privaten Grundstücken | 111 | ||
2. Die Bedeutung des Einverständnisses der Verwaltung mit der „Benutzung" für die Annahme der „Benutzer"-Eigenschaft | 111 | ||
a) Die „Benutzer"-Eigenschaft der Besucher von Dienstwohnungsinhabern | 111 | ||
b) Die Figur des sogenannten „anormalen Benutzers" | 112 | ||
3. Schwierigkeiten der Abgrenzung zwischen „Benutzern" und „Dritten", wenn mehrere öffentliche Einrichtungen bei der Schadensentstehung im Spiel waren | 114 | ||
a) Normalfall: Unabhängigkeit der beteiligten Einrichtungen voneinander | 114 | ||
b) Sonderfall: Schadensstiftende öffentliche Einrichtung in die benutzte Anlage eingegliedert | 115 | ||
c) Die Anwendbarkeit der Lehre von der „incorporation" auf Unfälle bei der Benutzung von Kanälen, Häfen, Küstengewässern und der offenen See | 118 | ||
VI. Die Herausarbeitüng von neuen Gruppen von Opfern | 119 | ||
1. Der Dauerbezieher industrieller oder kommerzieller Leistungen | 119 | ||
a) Begriff des Dauerbeziehers sowie rechtliche Behandlung im Falle einer Schädigung | 119 | ||
b) Entbehrlichkeit eines wirksamen Vertrages im klassischen Sinn zwischen dem Geschädigten und dem Versorgungsbetrieb | 120 | ||
c) Erfordernis des Schadenseintrittes gerade im Zusammenhang mit der Leistungserbringung — insbesondere bei Schädigungen durch den Bruch von Versorgungsleitungen | 121 | ||
2. Der Sondernutzungsberechtigte an öffentlichen Sachen | 122 | ||
a) Das Urteil „Epoux Caous – Lenormand" | 122 | ||
b) Bestimmung der begrifflichen Grenze zwischen Sondernutzungsberechtigtem und Drittem | 123 | ||
c) Rechtliche Behandlung des Sondernutzungsberechtigten | 123 | ||
3. Das Mitglied öffentlich-rechtlicher Eigentümerverbände (associations syndicales) | 124 | ||
4. Der Mitarbeiter an öffentlichen Bauten | 125 | ||
5. Der Anlieger (riverain) | 125 | ||
VII. Die modernen Haftungsvoraussetzungen der Unfallhaftung im Bereich der „travaux publics" im einzelnen sowie die Berufung auf Mitverschulden des Opfers als wichtigstem Einwand | 126 | ||
1. Grundvoraussetzung: Vorliegen eines Schadens, der durch die Existenz oder die Ausführung von „travaux publics" verursacht wurde | 126 | ||
2. Zusätzliche Voraussetzung beim Benutzen ungefährlicher Sachen: Zurückführbarkeit der Schädigung auf fehlerhafte Unterhaltung der öffentlichen Einrichtung | 126 | ||
a) Begriff der fehlerhaften Unterhaltung | 126 | ||
b) Rechtsnatur der Haftung für fehlerhafte Unterhaltung | 128 | ||
aa) Die Lehre vom „défaut d'entretien" als Unterfall der „faute"-Haftung | 128 | ||
bb) Die Lehre von der Wesensverschiedenheit von Haftung für „défaut d'entretien" und „faute"-Haftung | 129 | ||
c) Heutige Bedeutung der Unterscheidung zwischen „Benutzer" und „Drittem" | 131 | ||
3. Die Berufung auf Mitverschulden des Opfers als Wichtigster Einwand | 132 | ||
VIII. Die moderne Haftung im Bereich „dommages permanents" | 133 | ||
1. Die moderne Abgrenzung zwischen „dommages accidentels" und „dommages permanents" | 133 | ||
2. Die Anormalität und die Spezialität des Schadens als entscheidende Haftungsvoraussetzung im Bereich der „dommages permanents" | 133 | ||
3. Die Bedeutung der Unterscheidung zwischen „Benutzern" und „Dritten" im Bereich der „dommages permanents" | 135 | ||
a) Begriff und rechtliche Behandlung des „Dritten" | 135 | ||
b) Rechtliche Behandlung des „Benutzers" | 136 | ||
4. Weitere Gruppen von Geschädigten im Bereich der „dommages permanents" und ihre rechtliche Behandlung | 138 | ||
a) Der Anlieger | 138 | ||
b) Der Sondernutzungsberechtigte | 139 | ||
IX. Zusammenfassung | 140 | ||
C. Die Erweiterung der Haftung für „risque anormal du voisinage" zu einer Haftung für gefährliche Tätigkeiten | 141 | ||
I. Der Gedanke des „risque anormal du voisinage" in der Nachkriegsrechtsprechung | 141 | ||
1. Das anfängliche Weiterwirken des Gedankens der Nachbarschaftsgefährdung im Bereich der Unfälle bei Sprengstofftransport | 141 | ||
2. Die Aufgabe des Gedankens der Nachbarschaftsgefährdung im Bereich der Schädigungen durch entwichene Fürsorgezöglinge und durch Geisteskranke | 143 | ||
II. Die moderne Form der Haftung des Staates für Unfälle infolge gefährlicher Staatsaktivität | 145 | ||
1. Die Haftung bei Schädigungen durch Schußwaffengebrauch | 145 | ||
a) Die Urteile „Lecomte" und „Franquette – Daramy" | 145 | ||
b) Die Weiterentwicklung der in den Urteilen „Lecomte" und „Franquette – Daramy" eingeleiteten Rechtsprechung | 146 | ||
2. Die Haftung bei Schädigung Ungeborener durch Erkrankungen der Mutter im staatlichen Dienst sowie Schädigung von Autofahrern durch Wild | 147 | ||
a) Die Haftung für Schädigungen Ungeborener infolge des Staatsdienstes der Mutter | 147 | ||
b) Die Haftung für Schädigung von Autofahrern durch Wild | 149 | ||
III. Die Haltung des Conseil d'Etat im Fall der Impfschäden und der Verletzung von Feuerwerkszuschauern | 150 | ||
1. Die rechtliche Behandlung der Impfschäden | 150 | ||
2. Die rechtliche Behandlung der Verletzung von Feuerwerkszuschauern | 152 | ||
IV. Das Erfordernis einer besonderen Gefährlichkeit der schadensauslösenden staatlichen Aktivität als Merkmal dieser Haftungsgruppe | 153 | ||
D. Die moderne Haftung wegen bewußter und gewollter Zufügung eines Schadens | 153 | ||
I. Die Erweiterung der Haftung für verweigerte Vollstreckungshilfe zu einer Haftiung für Maßnahmen zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung | 153 | ||
1. Das Urteil „S. A. Boulenger" | 154 | ||
2. Das Urteil „C. A. P. I. A." | 154 | ||
3. Das Urteil „Société conserveries de St. Nazaire" | 155 | ||
II. Die Entwicklung einer Haftung für wirtschaftslenkende Maßnahmen | 156 | ||
1. Das Urteil „Société Georges Irat" | 156 | ||
2. Das Urteil „Vannier" | 157 | ||
III. Die Entwicklung einer allgemeingültigen Eingriffshaftung für Individualmaßnahmen | 158 | ||
1. Das Urteil „Syndicat du canal de submersion de Raonel et des Basses Plaines" | 158 | ||
2. Das Urteil „Farsat" | 158 | ||
3. Das Urteil „Paladini" | 159 | ||
4. Das Urteil „Commune de Châteauneuf-sur-Loire" | 159 | ||
5. Das Urteil „Ministre de l'Equipement et du Logement c/époux Derbey | 160 | ||
6. Das Urteil „Sastre" | 161 | ||
7. Das Urteil „Ministre de l'Améngagement du Territoire, de l'Equipement, du Logement et du Tourisme c/Sieur Navarra" | 162 | ||
IV. Die Haftung für Schädigungen durch Verordnungen der Verwaltung unterhalb der Regierungsebene | 164 | ||
V. Zusammenfassung | 165 | ||
Vierter Teil: Die Ausdehnung der objektiven Staatshaftung auf Hoheitsbetätigungen jenseits des Verwaltungsbereiches | 167 | ||
A. Die Idee von der Souveränität des Staates und die Prinzipien der Gewaltenteilung und der Rechtskraft als Hindernisse für eine Erweiterung der objektiven Staatshaftung | 167 | ||
I. Die Prinzipien der Gewaltenteilung und der Rechtskraft als Hindernisse für eine Erweiterung der objektiven Staatshaftung | 167 | ||
1. Die hemmende Wirkung des Gewaltenteilungsprinzips für die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte | 168 | ||
2. Die Auswirkungen des Rechtskraftprinzipes und des Grundsatzes der Gewaltenteilung auf die Entschädigungsrechtsprechung der ordentlichen Gerichte | 168 | ||
II. Die Idee von der Souveränität des Staates und ihre Auswirkungen auf die Anerkennung einer Staateshaftung | 170 | ||
1. Haftungsbeschränkungen infolge der Souveränität des Gesetzgebers und der Regierung | 170 | ||
2. Die Lehre von den gerichtsfreien Hoheitsakten (actes de gouvernement) und den gerichtsfreien militärischen Maßnahmen als Auswirkung der Souveränität des Staates | 171 | ||
B. Das heutige Bild der objektiven Staatshaftung jenseits der Verwaltungstätigkeit | 173 | ||
I. Die richterliche Zubilligung eines Ersatzes für Schädigungen durch den Gesetzgeber sowie durch die Regierung bei abstraktgenerellen Erlassen | 173 | ||
1. Die Entschädigung für Beeinträchtigungen durch gesetzgeberische Maßnahmen | 173 | ||
a) Der theoretische Neuansatz bei der Deutung des gesetzgeberischen Willens | 173 | ||
b) Die praktischen Auswirkungen des theoretischen Neuansatzes in den Urteilen „La Fleurette" und „Caucheteux et Desmont" | 174 | ||
c) Die bei der Gewährung einer Entschädigung für Beeinträchtigungen durch gesetzgeberische Maßnahmen vom Conseil d'Etat angestellten Überlegungen | 176 | ||
2. Die Entschädigung für Beeinträchtigungen durch sonstige abstrakt-generelle Maßnahmen | 179 | ||
3. Die Entschädigung für Beeinträchtigung durch Ausführungs- und Durchführungsverordnungen (ordonnances) | 179 | ||
4. Die Entschädigung für Beeinträchtigungen durch Dekrete der Regierung | 180 | ||
5. Die Entschädigung für Beeinträchtigungen durch verwaltungsaktlichen Vollzug abstrakt-genereller Anordnungen | 180 | ||
II. Die Ersatzleistung für Schäden infolge von gerichtsfreien Hoheitsakten (actes de gouvernement) | 184 | ||
1. Die Theorie vom „acte détachable" als Wegbereiterin der Staatshaftung im Bereich der gerichtsfreien Hoheitsakte | 184 | ||
2. Die Weiterentwicklung der Lehre vom „acte détachable" im Bereich der Dienstanweisungen an Auslandsbeamte sowie der Gewährung von diplomatischem Schutz an Privatpersonen | 186 | ||
a) Der „acte détachable" bei Dienstanweisungen an Auslandsbeamte | 186 | ||
b) Der „acte détachable" bei Gewährung von diplomatischem Schutz an Privatleute | 188 | ||
3. Der „acte détachable" bei Schädigungen durch internationale Vertragsschlüsse | 189 | ||
a) Die Entscheidung „Compagnie générale d'énergie radioélectrique" | 189 | ||
b) Die HaftungsVoraussetzungen im einzelnen | 191 | ||
aa) Erfordernis einer Auslösung inländischer Rechtswirkungen durch den Vertrag | 191 | ||
α) Die Anforderungen des Art. 55 der Verfassung von 1958 | 191 | ||
β) Der normative Charakter des Vertragsinhaltes als zusätzliches Erfordernis einer innerstaatlichen Rechtswirkung | 192 | ||
bb) Erfordernis fehlenden Haftungsausschlusses durch den Vertrag und das Ratifikationsgesetz | 193 | ||
cc) Erfordernis einer besonderen Schwere und Spezialität des Schadens | 194 | ||
III. Die Ersatzpflicht für Schädigungen durch die Justizbehörden und ihre Hilfsbehörden | 195 | ||
1. Die Entwicklung einer Staatshaftung für Schädigungen durch Hilfskräfte der Staatsanwaltschaft | 195 | ||
a) Die gedankliche Vorbereitung der Staatshaftung in diesem Bereich durch Delvolvé | 195 | ||
b) Der Lösungsversuch des Tribunal de grande instance Paris im Fall „Dr. Giry" | 196 | ||
c) Die Weiterentwicklung der Gedanken Delvolvés und der Grundsätze des Urteils „Dr. Giry" in den Urteilen „Lenfant", „Baud" und „Issatier" | 198 | ||
2. Die Ersatzpflicht für Maßnahmen des Präfekten auf Grund des Art. 30 C. Proc. pén. (früher: Art. 10 C. instr. crim.) | 201 | ||
3. Die Ausdehnung der Staatshaftung auf den Aufgabenbereich des Untersuchungsrichters — Die Urteile „Onaoukorri", „ N . . . c/agent judiciaire du Trésor", „Guy Vavon c/Etat Français" sowie das Gesetz vom 17.7.1970 | 203 | ||
4. Die Aufnahme des gesamten Gebietes der ordentlichen Gerichtsbarkeit in den Bereich der Staatshaftung durch das Gesetz vom 5. 7.1972 | 205 | ||
5. Die Fortschritte der Staatshaftung im Bereich der verwaltungsgerichtlichen Tätigkeit | 207 | ||
a) Das Urteil „Chatenay" | 207 | ||
b) Das Urteil „Aragon" | 207 | ||
c) Das Urteil „Blondet" | 209 | ||
d) Das Urteil „Grünberg" | 210 | ||
IV. Zusammenfassung | 210 | ||
Fünfter Teil: Der Versuch einer Zusammenfassung der modernen Haftungsgruppen der objektiven Staatshaftung unter einem leitenden Grundgedanken | 212 | ||
A. Das Grundprinzip der Gleichheit aller vor den öffentlichen Lasten (régalité de tous devant les charges publiques) als einhellig anerkannter tragender Rechtsgrund der Haftung für Schädigungen durch Einzeleingriffe, Verordnungen und Gesetze sowie ordnungsgemäß durchgeführte „travaux publics" | 212 | ||
I. Die ausdrückliche Zurückführung gewisser Haftungsfälle durch den Conseil d'Etat auf das Lastengleichheitsprinzip | 212 | ||
II. Der Inhalt des Lastengleichheitssatzes nach der herkömmlichen Doktrin | 213 | ||
III. Die Rechtsnatur des Lastengleichheitssatzes | 214 | ||
IV. Der Umfang der Geltungskraft des Lastengleichheitssatzes — Das Problem der Bindung des Gesetzgebers | 215 | ||
V. Die Prüfung der Anwendbarkeit des Lastengleichheitssatzes in den vom Conseil d'Etat angegebenen Fällen | 217 | ||
1. Das Vorliegen einer „Charge publique" ( = die im öffentlichen Interesse erfolgte bewußte und gewollte Herbeiführung des Schadens) | 217 | ||
2. Die Unvereinbarkeit der Belastung mit dem Postulat der Lastengleichheit — die Spezialität des Schadens | 219 | ||
B. Die Zurückführung der Haftung für Schädigungen infolge ordnungsgemäß durchgeführter „travaux publics" auf den Lastengleichheitssatz durch die überwiegende Meinung | 220 | ||
C. Der Haftungsgrund für die übrigen Fälle | 221 | ||
I. Die Ansichten der Literatur | 221 | ||
1. Die Lehre von der notwendigen Verknüpfung von Vor- und Nachteilen (corrélation entre avantages et charges) | 222 | ||
2. Die Lehre von der Solidarität der Staatsbürger untereinander | 223 | ||
3. Die Lehre vom „risque social" | 224 | ||
II. Die Konzeption des Conseil d'Etat | 225 | ||
1. Die Eingrenzungsmerkmale der Haftung zugunsten freiwilliger Helfer | 228 | ||
2. Die Eingrenzungsmerkmale bei der Haftung für gefährliche Tätigkeiten | 230 | ||
3. Die Eingrenzungsmerkmale bei der Haftung für „travaux publics"-Unfälle | 231 | ||
Sechster Teil: Die Ansätze zur Herausbildung eines harmonisch gegliederten Haftungssystems, bestehend aus Eingriffshaftung, Unfallhaftung und „faute"-Haftung | 236 | ||
A. Die Abgrenzung zwischen der Haftung für „travaux publics"-Unfälle und der „faute"-Haftung im geltenden Recht | 236 | ||
B. Die Möglichkeit einer Erweiterung der Haftung für „travaux publics"-Unfälle zu einer allgemeinen Unfallhaftung | 237 | ||
C. Der Unterschied zwischen der Unfall- und der „faute"-Haftung einerseits und der Eingriffshaftung andererseits | 239 | ||
D. Unfall-, „faute"- und Eingriffshaftung als Ausprägungen eines einheitlichen Grundprinzipes | 240 | ||
Siebenter Teil: Gemeinsamkeiten der objektiven Staatshaftung und der „faute"-Haftung als Folge der einheitlichen Erklärung durch das Solidaritätsprinzip | 242 | ||
A. Die Schutzwürdigkeit der verletzten Rechtsposition als Voraussetzung einer Entschädigung | 242 | ||
B. Das Erfordernis eines anormalen, nicht als Verwirklichung des normalen Lebensrisikos ansehbaren Schadens | 245 | ||
C. Das Erfordernis eines speziellen Schadens im Sinne eines Sonderopfers | 247 | ||
D. Anormalität und Spezialität des Schadens als kumulativ zu fordernde Merkmale einer Haftung aufgrund des Solidaritätsgedankens | 248 | ||
E. Der Einfluß des Verhaltens des Opfers auf den Umfang der Entschädigung | 250 | ||
I. Die Bedeutung fehlenden Wohlverhaltens des Opfers auf steuerrechtlichem Gebiet | 250 | ||
II. Die Bedeutung eines mitwirkenden Verschuldens des Opfers bei der Schadensentstehung | 251 | ||
III. Die Bedeutung einer Mitverursachung des Schadens durch das Opfer im Wege einer Provozierung des staatlichen Eingreifens | 252 | ||
IV. Die Anrechnung einer besonderen, auf gesellschaftliche Gründe zurückzuführenden Schadensgeneigtheit des Opfers | 253 | ||
V. Die Bedeutung eines Verstoßes gegen Obliegenheiten bei der Schadensabwicklung | 254 | ||
VI. Die Vorteilsausgleichung | 255 | ||
Schlußbetrachtung: Ausblick auf die deutschen Bemühungen um eine Vereinheitlichung des Staatshaftungsrechts im Licht der französischen Erfahrungen | 256 | ||
Literaturverzeichnis | 262 |