Internationale Beamtenstreitigkeiten vor nationalen Gerichten
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Bleckmann, A. (1981). Internationale Beamtenstreitigkeiten vor nationalen Gerichten. Materialien zum Recht der internationalen Organisationen und zur Immunität. Rechtsgutachten für die Union Syndicale, Section Eurocontrol. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-44829-6
Bleckmann, Albert. Internationale Beamtenstreitigkeiten vor nationalen Gerichten: Materialien zum Recht der internationalen Organisationen und zur Immunität. Rechtsgutachten für die Union Syndicale, Section Eurocontrol. Duncker & Humblot, 1981. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-44829-6
Bleckmann, A (1981): Internationale Beamtenstreitigkeiten vor nationalen Gerichten: Materialien zum Recht der internationalen Organisationen und zur Immunität. Rechtsgutachten für die Union Syndicale, Section Eurocontrol, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-44829-6
Format
Internationale Beamtenstreitigkeiten vor nationalen Gerichten
Materialien zum Recht der internationalen Organisationen und zur Immunität. Rechtsgutachten für die Union Syndicale, Section Eurocontrol
Schriften zum Völkerrecht, Vol. 68
(1981)
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Book Details
Pricing
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
1. Teil: Sachverhalt und bisheriges Verfahren | 11 | ||
2. Teil: Rechtsgutachten | 17 | ||
A. Zur internationalen Zuständigkeit der Gerichte der Bundesrepublik Deutschland | 17 | ||
I. Zur Notwendigkeit der Begründung der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte | 17 | ||
1. Die internationale Zuständigkeit nach der „Souveränitätstheorie" | 17 | ||
2. Die internationale Zuständigkeit nach der „Kompetenztheorie" | 18 | ||
3. Abwägung zwischen der Souveränitäts- und der Kompetenztheorie | 19 | ||
4. Regel und Ausnahme: Gebietshoheit und Immunität | 20 | ||
5. Die internationale Zuständigkeit der Bundesrepublik Deutschland aufgrund der Gebietshoheit | 21 | ||
II. Ausnahmen von der internationalen Zuständigkeit | 23 | ||
1. Zur Notwendigkeit der Beschränkung der unbegrenzten internationalen Zuständigkeit der Staaten | 23 | ||
a) Die Theorie des genuine link | 23 | ||
b) Begrenzung der internationalen Zuständigkeit durch die Zuständigkeit anderer Völkerrechtssubjekte | 24 | ||
2. Unzuständigkeit der Staaten für die Regelung „reiner Völkerrechtsverhältnisse" | 26 | ||
B. Die Regelung der Immunität im Eurocontrol-Vertrag | 31 | ||
C. Die außervertragliche Immunität von Eurocontrol | 39 | ||
I. Einführung | 39 | ||
II. Völkergewohnheitsrechtliche Immunität der internationalen Organisationen? | 39 | ||
III. Zur Rechtspersönlichkeit von Eurocontrol | 47 | ||
IV. Entwicklung der Immunität der internationalen Organisationen aus den der Staatenimmunität zugrundeliegenden Rechtsprinzipien (Gleichheitssatz, Souveränität, Würde der Staaten) | 48 | ||
V. Analoge Anwendung der Staatenimmunität auf internationale Organisationen | 52 | ||
VI. Zusammenfassung der bisherigen Ergebnisse | 53 | ||
VII. Ableitung der Immunität internationaler Organisationen aus der Natur der Sache | 53 | ||
D. Die Konkretisierung der außervertraglichen Immunität von Eurocontrol | 59 | ||
E. „Immunität" von Eurocontrol aufgrund der Zuweisung der Streitigkeiten an das Verwaltungsgericht der ILO? | 76 | ||
I. Zusammenfassung der Prinzipien über die außervertragliche Immunität internationaler Organisationen — Zur Unterscheidung der acta iure imperii und der acta iure gestionis | 76 | ||
II. Zuständigkeitsbegründung des ILO-Verwaltungsgerichts durch einen Vertrag zwischen Eurocontrol und I LO oder durch das Personalstatut von Eurocontrol | 76 | ||
1. Satzungsverstoß des Vertrages aus der Sicht des ILO-Verwaltungsgerichts | 76 | ||
2. Satzungsverstoß des Vertrages aus der Sicht der deutschen Gerichte | 77 | ||
3. Kann der deutsche Richter nachprüfen, ob das Personalstatut von Eurocontrol gegen die Eurocontrol-Satzung verstößt? | 80 | ||
a) Schlüsse aus der Zurückhaltung der internationalen Gerichte bei der Überprüfung von Beschlüssen internationaler Organisationen anhand der Satzung | 80 | ||
b) Schlüsse aus der Tatsache, daß das BVerfG die Beschlüsse der EWG-Organe nicht auf ihre Übereinstimmung mit den Europäischen Gemeinschaftsverträgen überprüfen kann | 81 | ||
c) Schlüsse aus dem Verbot der Überprüfung fremder Gesetze anhand der fremden Verfassungen im Rahmen des IPR | 83 | ||
4. Anwendung des estoppel-Prinzips auf das Verhalten der Bundesregierung bei der Verabschiedung des Personalstatuts durch die Eurocontrol-Organe | 85 | ||
a) Die Voraussetzungen des estoppel-Prinzips | 85 | ||
b) Verzicht der Bundesrepublik Deutschland auf die Kompetenz der nationalen Gerichte | 86 | ||
c) Beachtlichkeit des estoppel-Prinzips und des Verzichts der Bundesregierung durch den deutschen Richter | 88 | ||
5. Verzicht auf die Zuständigkeit der deutschen Gerichte durch die „Zweite Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Europäische Organisation zur Sicherung der Luftfahrt — Eurocontrol —" vom 29. August 1979 | 92 | ||
6. Verstößt die Zuständigkeitsbegründung des Verwaltungsgerichts der ILO durch das Personalstatut von Eurocontrol gegen die Satzung von Eurocontrol und begründet dieser Verstoß die Nichtigkeit der einschlägigen Bestimmungen des Personalstatuts? | 93 | ||
a) Das Personalstatut verstößt gegen den Wortlaut der Ziffer 5 des Zeichnungsprotokolls | 93 | ||
b) Die Begründung der Zuständigkeit des ILO-Verwaltungsgerichts durch das Personalstatut der Eurocontrol wird durch die Art. 13 und 14 der Eurocontrol-Satzung nicht gedeckt | 94 | ||
c) Die Beschränkung der Souveränität der Gesamtheit der Mitglieder einer internationalen Organisation durch das „objektive Verfassungsrecht" der internationalen Organisationen | 95 | ||
d) Zur Begründung der Nichtigkeit von Beschlüssen internationaler Organisationen | 102 | ||
7. Zur innerstaatlichen Wirksamkeit von Beschlüssen internationaler Organisationen | 103 | ||
8. Transformation des Beschlusses über die Einrichtung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit | 108 | ||
F. Zuständigkeit „ratione materiae": Können die deutschen Gesetze über die Zuständigkeit der Gerichte und insbesondere der Verwaltungsgerichte dahin ausgelegt werden, daß sie Streitigkeiten zwischen internationalen Organisationen und ihren Beamten umfassen? | 109 | ||
G. Zur mangelnden Rechtsstaatlichkeit des Verwaltungsgerichts der ILO | 111 | ||
H. Zusammenfassung der Ergebnisse | 116 |