Der schlichte Parlamentsbeschluß
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Sellmann, K. (1966). Der schlichte Parlamentsbeschluß. Eine Studie zum Parlamentsakt außerhalb des Gesetzgebungsverfahrens. Dargestellt an Beschlüssen des Bundestages und des Bayerischen Landtages. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-41402-4
Sellmann, Klaus-Albrecht. Der schlichte Parlamentsbeschluß: Eine Studie zum Parlamentsakt außerhalb des Gesetzgebungsverfahrens. Dargestellt an Beschlüssen des Bundestages und des Bayerischen Landtages. Duncker & Humblot, 1966. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-41402-4
Sellmann, K (1966): Der schlichte Parlamentsbeschluß: Eine Studie zum Parlamentsakt außerhalb des Gesetzgebungsverfahrens. Dargestellt an Beschlüssen des Bundestages und des Bayerischen Landtages, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-41402-4
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Der schlichte Parlamentsbeschluß
Eine Studie zum Parlamentsakt außerhalb des Gesetzgebungsverfahrens. Dargestellt an Beschlüssen des Bundestages und des Bayerischen Landtages
Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 29
(1966)
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Book Details
Pricing
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Abkürzungen | 13 | ||
Einleitung | 15 | ||
1. Gegenstand der Arbeit und Problemstellung — Gang der Untersuchung | 15 | ||
2. Beispiele für nicht gesetzlich geregelte schlichte Parlamentsbeschlüsse | 18 | ||
a) Beschlüsse, die staatliche Grundentscheidungen enthalten | 18 | ||
b) Beschlüsse mit außenpolitischem Gegenstand | 18 | ||
c) Beschlüsse mit innenpolitischem Gegenstand | 20 | ||
d) Beschlüsse, die das Verhalten einer Landesregierung gegenüber dem Bund betreffen | 21 | ||
Erster Teil: Schrifttum, Rechtsprechung und Praxis der Parlamente | 23 | ||
I. Schrifttum | 23 | ||
A. Stimmen gegen eine uneingeschränkte Befugnis des Parlaments zu schlichten Beschlüssen | 23 | ||
B. Herrschende Meinung: Generelle Befugnis des Parlaments zu unverbindlichen Beschlüssen | 24 | ||
1. Gewaltenteilungsgrundsatz | 24 | ||
2. Rechtsstaats- bzw. Gesetzmäßigkeitsprinzip | 25 | ||
3. Gleichrangigkeit von Parlament und Exekutive | 26 | ||
4. Bestimmung der Richtlinien der Politik durch den Regierungschef | 27 | ||
C. Ansätze für die Bejahung einer Verbindlichkeit | 28 | ||
II. Rechtsprechung | 28 | ||
III. Praxis der Parlamente | 30 | ||
IV. Einhelligkeit der Meinungen hinsichtlich der politischen Bedeutung schlichter Parlamentsbeschlüsse | 31 | ||
Zweiter Teil: Rechtmäßigkeit und Wirkungen schlichter Parlamentsbeschlüsse | 33 | ||
Erstes Kapitel: Die rechtliche Problematik und das Politische der schlichten Parlamentsbeschlüsse | 33 | ||
I. Plan zur Lösung der Rechtsfragen | 33 | ||
II. Der politische Aspekt der schlichten Parlamentsbeschlüsse | 35 | ||
Zweites Kapitel: Allgemeine Einteilung der schlichten Parlamentsbeschlüsse und allgemeine Grundregeln | 38 | ||
I. Einteilung der schlichten Parlamentsbeschlüsse in verbindlich bzw. unverbindlich gewollte und in objektiv verbindliche bzw. unverbindliche Beschlüsse | 38 | ||
II. Einteilung der schlichten Parlamentsbeschlüsse nach staatlichen Tätigkeitsbereichen | 40 | ||
III. Zur Rechtmäßigkeit schlichter Parlamentsbeschlüsse | 41 | ||
IV. Zur Frage der Auslegung der schlichten Parlamentsbeschlüsse | 43 | ||
V. Tatsächliche Wirkungen schlichter Parlamentsbeschlüsse | 44 | ||
Drittes Kapitel: Auseinandersetzung mit den Argumenten der herrschenden Meinung | 47 | ||
I. Das Gewaltenteilungsprinzip | 47 | ||
II. Das Rechtsstaats- bzw. Gesetzmäßigkeitsprinzip | 51 | ||
III. Die Gleichrangigkeit von Parlament und Exekutive | 56 | ||
IV. Die Bestimmung der Richtlinien der Politik durch den Regierungschef | 59 | ||
Viertes Kapitel: Der schlichte Parlamentsbeschluß in den einzelnen staatlichen Tätigkeitsbereichen | 63 | ||
I. Grundentscheidungen des Staates | 63 | ||
1. Begriffsbestimmung, Beispiele, Abgrenzung von zweitrangigen Entscheidungen und Wesen der Grundentscheidungen | 63 | ||
2. Die Grundentscheidung als Aufgabe des Parlaments und der Regierung | 65 | ||
3. Grundentscheidungen als Gegenstand schlichter Parlamentsbeschlüsse | 66 | ||
4. Verbindlichkeit der schlichten Parlamentsbeschlüsse, die Grundentscheidungen darstellen | 67 | ||
II. Auswärtige Angelegenheiten | 70 | ||
1. Begriffsbestimmungen | 70 | ||
2. Die auswärtige Gewalt als „kombinierte" Gewalt | 70 | ||
3. Einteilung der schlichten Parlamentsbeschlüsse und Beispiele | 72 | ||
4. Verbindliche Beschlüsse im Zusammenhang mit politischen Verträgen | 74 | ||
a) Befugnis zu verbindlichen Einleitungsbeschlüssen | 74 | ||
b) Befugnis zu verbindlicher Einflußnahme auf schwebende Vertragsverhandlungen | 76 | ||
c) Verbindlichkeit der als Beispiele zitierten Bundestagsbeschlüsse | 78 | ||
5. Verbindliche Beschlüsse zu einseitigen völkerrechtlichen Akten staatsleitenden Charakters | 78 | ||
6. Unverbindliche Beschlüsse zu auswärtigen Angelegenheiten von nicht-staatsleitender Natur | 79 | ||
7. Befugnis zu billigenden Stellungnahmen | 80 | ||
8. Beschränkte Befugnis des Bundestages zur Repräsentation der Bundesrepublik durch schlichte Beschlüsse | 81 | ||
III. Innere Angelegenheiten | 82 | ||
A. Regierungsbereich | 82 | ||
1. Regierungsbildung und -führung | 84 | ||
a) Die grundgesetzliche Regelung der Regierungsbildung und -führung | 84 | ||
b) Schlichte Parlamentsbeschlüsse außerhalb der grundgesetzlichen Regelung der Art. 67 und 68 | 85 | ||
c) Befugnis zu Mißbilligungsvoten | 87 | ||
d) Keine Befugnis zu Entlassungsvoten | 88 | ||
2. Schlichte Parlamentsbeschlüsse im Bereich der staatlichen Haushaltswirtschaft | 89 | ||
a) Die Mitwirkung des Parlaments an der Gestaltung der staatlichen Haushaltswirtschaft | 89 | ||
b) Einteilung der nicht gesetzlich geregelten Beschlüsse zur Lenkung und Verteilung staatlicher Mittel sowie Beispiele | 91 | ||
c) Unterschiedliche Befugnis zu Voranschlagsbeschlüssen | 92 | ||
d) Unverbindlichkeit der Ausführungsbeschlüsse | 95 | ||
e) Heckels These von der Verbindlichkeit schlichter Parlamentsbeschlüsse bei politisch akzentuierten Haushaltsansätzen | 96 | ||
3. Der Bundeszwang, die Bundesaufsicht und die Polizeihilfe als Gegenstände schlichter Parlamentsbeschlüsse | 97 | ||
a) Regelung des Bundeszwanges, der Bundesaufsicht und der Polizeihilfe | 97 | ||
b) Schlichte Parlamentsbeschlüsse zum Bundeszwang, zur Bundesaufsicht und zur Polizeihilfe | 99 | ||
c) Bei der Tatbestandsfeststellung durch die Bundesregierung nur Befugnis zu Stellungnahmen | 99 | ||
d) Bei der Ermessensentscheidung der Bundesregierung und ihrer Durchführung keine Befugnis zu verbindlich gewollten Beschlüssen | 100 | ||
e) Keine Befugnis zu verbindlich gewollten Beschlüssen zur Einleitung oder Aufhebung eines Verfahrens | 101 | ||
4. Die Einbringung einer Gesetzesvorlage als Gegenstand schlichter Parlamentsbeschlüsse | 102 | ||
a) Verfassungsrechtliche Regelung der Gesetzgebung und Verfassungswirklichkeit | 102 | ||
b) Beispiele für schlichte Parlamentsbeschlüsse zur Einbringung eines Gesetzentwurfs | 103 | ||
c) Befugnis zu verbindlichen Beschlüssen | 103 | ||
d) Verbindlichkeit der als Beispiele angeführten Beschlüsse | 104 | ||
B. Verwaltungsbereich | 105 | ||
1. Inhaltsbestimmung | 105 | ||
2. Die verfassungsrechtliche Regelung der Zuständigkeiten und Befugnisse im Verwaltungsbereich | 105 | ||
3. Einteilung der schlichten Parlamentsbeschlüsse im Verwaltungsbereich und Beispiele | 106 | ||
4. Schlichte Parlamentsbeschlüsse zum Gesetzesvollzug durch Erlaß von Einzelakten gegenüber Rechtsträgern | 109 | ||
a) Gesetzesvollzug gegenüber einem zumindest bestimmbaren Betroffenenkreis | 109 | ||
(1) Keine Befugnis zu verbindlichen Beschlüssen | 109 | ||
(2) Befugnis zu unverbindlichen Beschlüssen | 109 | ||
b) Gesetzesvollzug gegenüber einem unbestimmten Betroffenenkreis | 110 | ||
(1) Keine Befugnis zu verbindlichen Beschlüssen | 110 | ||
(2) Befugnis zu unverbindlichen Beschlüssen | 111 | ||
c) Beurteilung der als Beispiele wiedergegebenen Bundestags- und Landtagsbeschlüsse | 111 | ||
d) Schlichte Parlamentsbeschlüsse und Gesetzesinterpretation | 112 | ||
5. Schlichte Parlamentsbeschlüsse, die nicht den Gesetzesvollzug durch Erlaß von Einzelakten gegenüber Rechtsträgern betreffen | 115 | ||
a) Verwaltungshandlungen mit rechtlicher Außenwirkung | 115 | ||
(1) Gesetzesvorbehalt für Belastungen und Begünstigungen — keine Ermächtigung durch das Haushaltsplangesetz zu finanziellen Leistungen zugunsten von Rechtsträgern | 115 | ||
(2) Keine Befugnis zu verbindlichen oder auch nur unverbindlichen Beschlüssen | 116 | ||
b) Innerbetriebliche Leistungen | 117 | ||
(1) Erfordernis einer parlamentarischen Ermächtigung für innerbetriebliche Leistungen | 117 | ||
(2) Ausreichende Ermächtigung durch das Haushaltsplangesetz, nicht durch einen schlichten Parlamentsbeschluß | 117 | ||
(3) Beschränkte Befugnis zu unverbindlichen Beschlüssen | 119 | ||
c) Erörterung der als Beispiele gebrachten schlichten Parlamentsbeschlüsse | 119 | ||
6. Schlichte Parlamentsbeschlüsse, die sich auf organisatorische Maßnahmen beziehen | 120 | ||
a) Organisatorische Akte mit Außenwirkung | 120 | ||
(1) Geltung des Gesetzesvorbehalts | 120 | ||
(2) Nur bei gesetzlicher Ermächtigung Befugnis zu unverbindlichen Beschlüssen | 121 | ||
b) Organisatorische Maßnahmen ohne Außenwirkung | 121 | ||
(1) Verfassungsrechtliche Regelung der Befugnisse zur Vornahme organisatorischer Akte ohne Außenwirkung | 121 | ||
(2) Grundsätzliche Befugnis zu verbindlichen Beschlüssen | 122 | ||
c) Prüfung der als Beispiele aufgeführten Beschlüsse | 123 | ||
IV. Schlichte Beschlüsse eines Landesparlaments, die das Verhalten der Landesregierung im Bundesrat betreffen | 124 | ||
1. Bisherige Lösungsversuche | 125 | ||
2. Auseinandersetzung mit den bisherigen Lösungsversuchen und eigener Lösungsvorschlag | 127 | ||
3. Beurteilung des als Beispiel zitierten Landtagsbeschlusses | 131 | ||
Fünftes Kapitel: Die rechtlichen Wirkungen der Nichtbeachtung eines verbindlichen schlichten Parlamentsbeschlusses und seine Durchsetzung | 132 | ||
I. Keine Unwirksamkeit der Akte der Exekutive bei Mißachtung eines verbindlichen Beschlusses | 132 | ||
II. Verbindliche schlichte Parlamentsbeschlüsse und der Verfassungsrechtsweg | 133 | ||
1. Die Regelung des Verfahrens bei Organstreitigkeiten | 134 | ||
2. Keine Durchsetzung eines verbindlichen Beschlusses im Organstreitverfahren | 135 | ||
3. Faktische Wirkungen des Organstreitverfahrens — das Mißtrauensvotum als ultima ratio | 137 | ||
Sechstes Kapitel: Zur Frage einer Aufwertung des schlichten Parlamentsbeschlusses | 138 | ||
Anhang: Bedeutung der nicht gesetzlich geregelten schlichten Parlamentsbeschlüsse für Judikative und Rechtsträger | 142 | ||
I. Der schlichte Parlamentsbeschluß und die Judikative | 142 | ||
II. Der schlichte Parlamentsbeschluß und der einzelne Rechtsträger | 143 | ||
Schrifttumsverzeichnis | 146 |