Die Fälschung technischer Aufzeichnungen
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Puppe, I. (1972). Die Fälschung technischer Aufzeichnungen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42747-5
Puppe, Ingeborg. Die Fälschung technischer Aufzeichnungen. Duncker & Humblot, 1972. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42747-5
Puppe, I (1972): Die Fälschung technischer Aufzeichnungen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-42747-5
Format
Die Fälschung technischer Aufzeichnungen
Schriften zum Strafrecht, Vol. 15
(1972)
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Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Erster Teil: Der Begriff der technischen Aufzeichnung | 13 | ||
I. Die Stellung der technischen Aufzeichnung innerhalb der Beweismittel | 13 | ||
Einleitung | 13 | ||
1. Die Unterscheidbarkeit von Urkunde und Augenscheinsobjekt unabhängig vom Erklärungscharakter der Urkunde | 16 | ||
a) Die Aussagenverkörperung als objektives Kriterium der Urkunde | 16 | ||
b) Die Formel der herrschenden Lehre zur objektiven Unterscheidung von Urkunde und Augenscheinsobjekt | 22 | ||
c) Die Auswertung von Urkunden und Augenscheinsobjekten | 25 | ||
d) Der Fälschungsschutz von Urkunde und Augenscheinsobjekt | 30 | ||
2. Eine Gemeinsamkeit zwischen Urkunde und technischer Aufzeichnung | 36 | ||
3. Die Leistungsfähigkeit der technischen Aufzeichnung als Beweismittel | 40 | ||
a) Die Bedeutung des standardisierten Auswertungscodes für den konkreten Beweis | 40 | ||
b) Standardisierte Auswertungsverfahren bei „klassischen“ Augenscheinsobjekten | 43 | ||
c) Die standardisierte Auswertungsmethode als Grund und Gegenstand eines Strafschutzes | 45 | ||
d) Die besondere Leistungsmöglichkeit technischer Beweisverfahren im Vergleich zu anderen standardisierten Augenscheinsbeweisen und ihre Ursachen | 50 | ||
4. Die Rechtfertigung eines Verbots des Mißbrauchs solcher Maschinencodes, die eine beweiserhebliche Tatsache als Bedeutung enthalten | 53 | ||
5. Zur Grenzziehung zwischen schutzwürdigen und nicht schutzwürdigen technischen Aufzeichnungen | 56 | ||
6. Zum Vergleich der hiernach schutzwürdigen technischen Aufzeichnungen mit den Urkunden | 65 | ||
II. Der Begriff der (schutzwürdigen) „technischen Aufzeichnung“ in § 306 E 62 | 69 | ||
1. Der Begriff der Aufzeichnung | 70 | ||
a) Aufzeichnung und Kopie | 70 | ||
b) Aufzeichnung und Anzeige | 79 | ||
2. Aufzeichnung eines Zustands, Meßwertes oder Geschehensablaufs | 84 | ||
3. Technische und menschliche Aufzeichnung und ihre Abgrenzung durch § 306 E 62 | 87 | ||
a) Mit Hilfe von Menschen bewirkte technische Aufzeichnungen und mit Mitteln der Technik bewirkte menschliche Aufzeichnungen | 89 | ||
α) Die bei einem Aufzeichnungsvorgang anfallenden Entscheidungs- bzw. Auswahlvorgänge im einzelnen | 91 | ||
b) Die Herrschaft des Menschen über Registriergeräte und die Kontrolle der Registriergeräte über Menschen | 95 | ||
α) Die subjektive Abgrenzungsmethode der Praxis | 95 | ||
β) Die objektive Abgrenzungsmethode oder die Lehre von der Erklärungsherrschaft | 97 | ||
c) Das Merkmal „ganz oder zum Teil selbsttätig“ | 100 | ||
4. Die Erkennbarkeit des „Gegenstandes der Aufzeichnung“ als einschränkendes Tatbestandserfordernis des § 306 E 62 | 101 | ||
5. Zur Legaldefinition der „technischen Aufzeichnung“ | 113 | ||
Zweiter Teil: Der Schutz der technischen Aufzeichnung | 115 | ||
I. Die Beweisbestimmung als Bedingung des Schutzes technischer Aufzeichnungen | 115 | ||
1. Vorbemerkung | 115 | ||
2. Die Rolle der Beweisbestimmung im Urkundenstrafrecht | 116 | ||
a) Die Beweisbestimmung als Unterscheidungskriterium zwischen Urkundenentwurf und Urkunde | 118 | ||
b) Die Beweisbestimmung als Unterscheidungskriterium zwischen Urkunde und Abschrift | 121 | ||
c) Die Beweisbestimmung als Grund der Gleichbehandlung der sog. Absichts- und Zufallsurkunde | 125 | ||
d) Die Beweisbestimmung als Unterscheidungskriterium zwischen Beweis- und Kennzeichen | 126 | ||
e) Die Beweisbestimmung als Charakteristikum der Gesamturkunde | 139 | ||
f) Ergebnis: Die Bedeutung der Beweisbestimmung als Bedingung des Urkundenschutzes | 142 | ||
3. Die Beweisbestimmung als Tatbestandsmerkmal des § 306 E 62 | 144 | ||
II. Die Art des Schutzes technischer Aufzeichnungen | 149 | ||
1. Die Parallelsetzung der technischen Aufzeichnung mit der Urkunde in E 62 | 149 | ||
2. Die Auffassung des Echtheitsschutzes der Urkunde als Sicherung eines besonders leistungsfähigen Beweismittels | 153 | ||
3. Die Lehre vom falschen Anschein als Erklärung des Echtheitsschutzes der Urkunde und der technischen Aufzeichnung | 162 | ||
4. Die Rechtfertigung des Echtheitsschutzes der Urkunde | 167 | ||
5. Der Unrechtsgehalt der Fälschung technischer Aufzeichnungen, verglichen mit dem der Urkundenfälschung | 176 | ||
6. Die praktischen Probleme des im Entwurf vorgesehenen Echtheitsschutzes für technische Aufzeichnungen | 180 | ||
7. Das Problem der unechten aber wahren Aufzeichnung | 185 | ||
8. Die zufällig entstandene unwahre Aufzeichnung | 188 | ||
9. Ergebnis | 189 | ||
10. Die Formulierung eines Tatbestandes zum Schutz vor Täuschung durch technische Aufzeichnungen | 190 | ||
Dritter Teil: Das Grenzgebiet zwischen technischen Aufzeichnungen und menschlichen Äußerungen | 192 | ||
I. Der Schutz der Beweismittel, die in Zusammenarbeit zwischen Mensch und Maschine entstehen | 192 | ||
1. Die verschiedenen Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Mensch und Aufzeichnungsgerät | 192 | ||
2. Die durch Bemerkungen von Menschenhand ergänzten technischen Aufzeichnungen | 195 | ||
3. Die von Mensch und Maschine gemeinsam hergestellten Zeichen | 203 | ||
a) Die maschinellen Reproduktionen menschlicher Zeichen | 204 | ||
b) Zeichen, deren Auswahl sowohl von einer menschlichen Entscheidung als auch von einem automatischen Auswahlvorgang abhängt | 207 | ||
α) Zusammenarbeit zwischen Mensch und Maschine in der Nachrichtenverarbeitung | 214 | ||
Vierter Teil: Zur Auslegung des § 268 StGB | 222 | ||
Einleitung | 222 | ||
I. Der Begriff der technischen Aufzeichnung in § 268 StGB | 223 | ||
1. Die Einfügung der Daten und Rechenwerte | 223 | ||
2. Zur Auslegung des § 268 StGB Abs. 2 im übrigen, eine Auseinandersetzung mit der bisherigen Literatur | 228 | ||
II. Die nach § 268 StGB strafbare Handlung | 246 | ||
III. Das Verhältnis der Fälschung technischer Aufzeichnungen zur Urkundenfälschung | 264 | ||
Anhang I: Die in E 62 vorgesehenen Vorschriften zum Schutz des Rechtsverkehrs | 267 | ||
Anhang II: Zur Vorgeschichte des § 268 StGB. Die innerhalb der Großen Strafrechtskommission erörterten Fassungen von Vorschriften zum Schutz von technischen Aufzeichnungen und „klassischen“ Augenscheinsbeweismitteln außerhalb des Prozesses | 269 | ||
Literaturverzeichnis | 274 | ||
Sachregister | 278 |