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Waibel, E. (1970). Die Verschuldungsfähigkeit des Minderjährigen im Zivilrecht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42244-9
Waibel, Erich. Die Verschuldungsfähigkeit des Minderjährigen im Zivilrecht. Duncker & Humblot, 1970. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42244-9
Waibel, E (1970): Die Verschuldungsfähigkeit des Minderjährigen im Zivilrecht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-42244-9

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Die Verschuldungsfähigkeit des Minderjährigen im Zivilrecht

Waibel, Erich

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 2

(1970)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Einleitung 13
Erstes Kapitel: Die Herkunft des Begriffs „der zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderlichen Einsicht“ 16
I. Die Haftung der Minderjährigen nach dem römischen und dem gemeinen deutschen Recht (Die Anfänge einer auf das Schuldprinzip gegründeten Zurechnungslehre – Die Altersgruppeneinteilung – Das Abstellen allein auf die verstandesmäßige Entwicklung – Die Bedeutung der Art der Handlung für die Einsichtsfähigkeit.) 16
II. Die geschichtliche Entwicklung des Begriffs „der zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderlichen Einsicht“ 20
1. Das „discernement“ des Code Pénal von 1791 21
a) Die Entwicklung des „discernement“ in der französischen Rechtslehre des 18. Jahrhunderts (Das Abstellen allein auf die Verstandsentwicklung als Ausdruck aufklärerischer Betrachtungsweise – Die Auslegung des „discernement“.) 21
b) Der Einfluß des „discernement“ auf die deutsche Gesetzgebung im 19. Jahrhundert 28
c) Insbesondere die preußische Rechtsentwicklung 29
aa) Das „Unterscheidungsvermögen“ (Die Regelung der Zurechnungsfähigkeit im PrALR – Das Strafgesetzbuch von 1851 – Die Auslegung des Unterscheidungsvermögens.) 29
bb) Die zur Erkenntnis der Strafbarkeit erforderliche Einsicht (Das Strafgesetzbuch von 1871 – Die Motive zu § 56 RStGB.) 32
2. Feuerbachs Theorie vom psychologischen Zwang 33
a) Die Lehre von der Zurechnungsfähigkeit im älteren gemeinen Strafrecht (Übernahme der Lehren des römischen Rechts ins ältere gemeine Recht.) 34
b) Die „Einsicht in die Strafbarkeit“ im älteren gemeinen Recht (Die Lehre vom „dolus“ – Der Irrtum – Die Ausrichtung auf das Strafgesetz.) 36
c) Die „Einsicht in die Strafbarkeit“ als Bestandteil der Zurechnungsfähigkeit bei Kleinschrod 40
d) Die „Einsicht in die Strafbarkeit“ als Bestandteil der Zurechnungsfähigkeit bei Feuerbach (Feuerbachs Theorie vom psychologischen Zwang – Die „Kenntnis des Strafgesetzes“ als entscheidender Punkt für die Zurechnungsfähigkeit.) 42
e) Der Einfluß Feuerbachs auf die Lehre von der Zurechnungsfähigkeit im jüngeren gemeinen Strafrecht 46
3. Die Auslegung des § 56 RStGB (Die Rechtsprechung des RG – Die Kritik am § 56 StGB – Die Reformbestrebungen.) 48
Zweites Kapitel: Die Konstruktion und Auslegung des § 828 II BGB 55
I. Der allgemeine Begriff der Unzurechnungsfähigkeit und § 828 II BGB 55
II. Die Anwendung des § 828 II BGB in der Rechtsprechung 61
1. Die Auslegung des Begriffs der zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderlichen Einsicht 61
a) Die Definition der „zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderlichen Einsicht“ (Das grundlegende Urteil RGZ 53, 157 ff. – Die Abschwächung der Rechtsfolgeeinsicht durch die Rechtsprechung.) 61
b) Die Berücksichtigung der Willensfähigkeit 64
aa) Die Berücksichtigung der Willensfähigkeit mittels der Rechtsprechung über den Einfluß äußerer Umstände auf das Maß der erforderlichen Sorgfalt 65
bb) Die Berücksichtigung der Willensfähigkeit innerhalb des Verschuldenserfordernisses der Zumutbarkeit 69
cc) Würdigung dieser Rechtsprechung 70
2. Das Verhältnis von Verantwortlichkeitseinsicht und Verschulden (Die Anpassung des auf vorsätzliche Handlungen zugeschnittenen Begriffs der Zurechnungsfähigkeit auf das Zivilrecht – Ergänzung durch den Begriff der „Einsicht“ in die Gefährlichkeit der Handlung“ – § 828 II enthält keine Regelung der Schuldfähigkeit – Strenge Trennung von Verschulden und Verantwortlichkeit in der Rechtsprechung des RG – Berücksichtigung von Altersgruppen bei der Fahrlässigkeit – Bedenken gegen diese Rechtsprechung.) 74
3. Insbesondere: Der Begriff der Einsicht in die Gefährlichkeit 87
a) Die Umschreibung des Begriffs der Gefahr (Unbestimmtheit des Gefahrbegriffs – Möglichkeit, die Gefahr graduell abzustufen – Abhängigkeit des Urteils der Gefährlichkeit von der Abstrahierung bzw. Konkretisierung des gegebenen Sachverhalts – Eingrenzung des Gefahrbegriffs im Hinblick auf das geschützte Rechtsgut.) 87
b) Die Abhängigkeit der Abstraktion eines Sachverhaltes von dessen Eigenart (Beispiele aus der Rechtsprechung.) 96
c) Die Festlegung des Gefahrbegriffs durch wertende Betrachtungsweise (Wechselbeziehung zwischen Grad der Generalisierung der Bedingungen und der Wahrscheinlichkeit des Erfolges – Statistische Betrachtungsweise unzulänglich – Notwendigkeit einer wertenden Betrachtung nach dem Vorbild der Adäquanztheorie.) 99
4. Die Unterscheidung von Verantwortung und Verschulden an Hand des Begriffspaares „allgemeine“ und „besondere“ Gefahr 102
a) Allgemeines (Ausgangspunkt der Rechtsprechung: Trennung von Verschulden und Verantwortlichkeit – Die Methode der Unterscheidung von allgemeiner und besonderer Gefahr.) 102
b) Bedenken gegen die praktische Brauchbarkeit dieser Unterscheidung (Fälle mit ungewöhnlichem Kausalverlauf – Beispiele aus der Rechtsprechung – Fälle allgemein gefährlichen Verhaltens – Beispiele aus der Rechtsprechung.) 108
c) Dogmatische Bedenken gegen diese Unterscheidung (Schluß von der Gefährlichkeit auf das Unrecht der Handlung nicht möglich – Problem der abstrakten Gefährdungshandlung – Ursache: verfehlte Regelung des § 828 II BGB.) 115
d) Die Einsichtsfähigkeit bei der Verletzung eines Schutzgesetzes (Problem der abstrakten Gefährdungsdelikte.) 120
e) Die Erkennbarkeit der „konkreten Gefahr“ als notwendiger Bestandteil der Einsichtsfähigkeit (Problem der Rechtswidrigkeit einer bloßen Gefährdung – Sorgfaltsverstoß begründet erst das Unrecht der Handlung.) 122
f) Der Irrtum des Minderjährigen über die objektiv bestehende Gefahr bei unzulänglichen Vorsichtsmaßregeln 127
5. Die Ersetzung des Tatbestandsmerkmals der „Einsicht in die Verantwortlichkeit“ durch eine „Einsicht in die allgemeine Gefährlichkeit“ in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Altersgruppenmaßstab als Regulativ für extensive Auslegung des § 828 II BGB – Abweichen des BGH von den Motiven der Rechtsprechung des RG – Gleichsetzung von Gefährlichkeitseinsicht und Verantwortlichkeitseinsicht durch den BGH – Verzicht auf die Rechtsfolgeeinsicht – Ergebnis dieser Rechtsprechung.) 130
III. Die Anwendung des § 828 Abs. 2 BGB auf die Fälle mitwirkenden Verschuldens (§ 254 BGB) 134
1. Anwendung der allgemeinen Verschuldensgrundsätze im Rahmen des § 254 BGB 134
a) Die Auffassung des Schrifttums (Mitverschulden als Verschulden gegenüber dem Schädiger – Verschulden gegen sich selbst – Verbot des venire contra factum proprium.) 134
b) Die Auffassung der Rechtsprechung (§ 276 BGB bestimmt auch das Verschulden des § 254 BGB – Entsprechende Anwendung von §§ 276, 828 II BGB.) 137
2. Der Inhalt der „Deliktsfähigkeit“ beim eigenen Verschulden (Unterschiede des Verschuldens in § 276 BGB und des Verschuldens gegen sich selbst – Schwierigkeiten der Anwendung des § 828 II BGB im Rahmen des § 254 BGB.) 139
3. Mitverschulden trotz fehlender Einsicht in die Gefährlichkeit der Handlung bei verbotenem Tun (Belehrungen, Mahnungen, Verbote als wesentlicher Umstand bei der Erlangung der Einsichtsfähigkeit.) 145
a) Die Verbotsübertretung bzw. der Verstoß gegen eine den Schutz des Schädigers bezweckende Vorschrift als ausreichende Grundlage des Mitverschuldens 148
b) Mitverschulden durch vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung 151
c) Folgerungen aus dieser Rechtsprechung für die Anwendung des § 828 Abs. 2 BGB auf das mitwirkende Verschulden 153
Drittes Kapitel: Der allgemeine Begriff der Zurechnungsfähigkeit und seine Anwendung auf Minderjährige im Zivilrecht 156
1. Die Diskussion um die Übernahme der strafrechtlichen Regelung der Zurechnungsfähigkeit (34. Deutscher Juristentag – Arbeitsbericht der Akademie für Deutsches Recht – Referentenentwurf des BJM – Scheitern der Reformbemühungen.) 156
2. Kann auf die Vorschriften über die Deliktsfähigkeit verzichtet werden? (Standpunkt der subjektiven Fahrlässigkeitstheorie – Schuldunfähigkeit als Unterfall des Verbotsirrtums – Parallele im Zivilrecht – Berücksichtigung der Bestandteile der Schuldfähigkeit im Rahmen des Verschuldens.) 159
a) Bedenken gegen einen Verzicht auf Vorschriften über die Schuldfähigkeit (Keine Berücksichtigung des fehlenden Hemmungsvermögens bei vorsätzlicher Schädigung – Erweiterung der Haftung – Alles-oder-Nichts-Prinzip.) 162
b) Auswirkungen einer Streichung des § 828 Abs. 2 BGB auf die Billigkeitshaftung nach § 829 BGB (Notwendigkeit der Vorschrift des § 829 BGB – Folgen einer Umgestaltung der Billigkeitshaftung.) 167
3. Ist die Übernahme der strafrechtlichen Regelung des § 3 JGG ins Zivilrecht angebracht? 172
a) Die Vereinbarkeit von individueller Schuldfähigkeit und typisierter Fahrlässigkeit 173
b) Auswirkungen auf die Abgrenzung von Deliktsfähigkeit und Verschulden 179
c) Die Auswirkungen auf die Billigkeitshaftung 181
Zusammenfassung 182
Schrifttumsverzeichnis 183