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Lebahn, A. (1976). Sozialistische Wirtschaftsintegration und Ost-West-Handel im sowjetischen internationalen Recht. Theorie und Praxis des Offenheitsprinzips in seiner Entwicklung vom System bilateraler Handelsabkommen zur multilateralen Wirtschaftskooperation in regionalen und universalen Organisationen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-43744-3
Lebahn, Axel. Sozialistische Wirtschaftsintegration und Ost-West-Handel im sowjetischen internationalen Recht: Theorie und Praxis des Offenheitsprinzips in seiner Entwicklung vom System bilateraler Handelsabkommen zur multilateralen Wirtschaftskooperation in regionalen und universalen Organisationen. Duncker & Humblot, 1976. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-43744-3
Lebahn, A (1976): Sozialistische Wirtschaftsintegration und Ost-West-Handel im sowjetischen internationalen Recht: Theorie und Praxis des Offenheitsprinzips in seiner Entwicklung vom System bilateraler Handelsabkommen zur multilateralen Wirtschaftskooperation in regionalen und universalen Organisationen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-43744-3

Format

Sozialistische Wirtschaftsintegration und Ost-West-Handel im sowjetischen internationalen Recht

Theorie und Praxis des Offenheitsprinzips in seiner Entwicklung vom System bilateraler Handelsabkommen zur multilateralen Wirtschaftskooperation in regionalen und universalen Organisationen

Lebahn, Axel

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 305

(1976)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 21
Vorbemerkung 25
Claus-Dieter Ehlermann: Vorwort: Entwicklung und Stand der Handelspolitik der Europäischen Gemeinschaft gegenüber den osteuropäischen Mitgliedstaaten des RGW 27
I. Einleitung 27
II. Historische Entwicklung der gemeinsamen Handelspolitik 28
a) Auslaufen der mitgliedstaatlichen Handelsabkommen; Schema eines gemeinschaftlichen Handelsabkommens 35
b) Kooperationsabkommen 36
c) Autonome Einfuhrregelung 37
d) Autonome Ausfuhrregelung 38
e) Teilnahme an multilateralen Abkommen 39
f) Beziehungen zu internationalen Organisationen 41
g) Intensivierung der bilateralen Kontakte 43
h) KSZE 45
i) Klärung der Gemeinschaftskompetenzen gegenüber der DDR 46
III. Zusammenfassende Darstellung des Standes der Handelspolitik der Gemeinschaft 47
1. Kontraktuelle Handelspolitik 47
2. Autonome Handelspolitik 48
3. Kontakte 49
IV. Schlußbemerkung 49
Erstes Kapitel: Die Vereinbarkeit der sowjetischen Theorie der sozialistischen Wirtschaftsintegration mit der Praxis der Ost-West-Handelsbeziehungen der UdSSR in einem funktionsgerechten System der juristischen Regelung internationaler Wirtschaftsbeziehungen 51
A. Das Paradoxon von Kooperation und Konfrontation als spezifisches Kennzeichen des Ost-West-Handels 51
I. Einflußnahme auf die Entwicklung und Existenz des ideologischen Gegners durch wirtschaftliche Zusammenarbeit 51
1. Systemveränderung durch Osthandel 52
2. Systemkonsolidierung durch Osthandel 53
II. Die sowjetische These vom Nebeneinander des ideologischen Klassenkampfes und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit 54
1. Koexistenzpolitik als ideologische Überdeterminierung ökonomischer Beziehungen 54
a) Pflicht der Sowjetunion zur vorrangigen Berücksichtigimg des sozialistischen Internationalismus 55
b) Drittlandskooperation als Überbrückung mittelbarer Konflikte durch unmittelbare Wirtschaftszusammenarbeit 58
c) Politikfreier Pragmatismus als klassische Methode des deutschen Osthandels 61
d) Überlagerung der Geschäftsinteressen durch politische Differenzen zwischen USA und UdSSR 62
e) Osthandelspraxis als Mittelweg zwischen ideologischem Fernziel und ökonomischem Tagesinteresse 62
2. Koexistenzpolitik als Aufgabe der wissenschaftlichen und praktischen Lösung von Paradoxa 63
a) Ideologische Zielsetzung als Element juristischer und ökonomischer Systematisierung 64
b) Zwang zu pragmatischen Konstruktionen zwischen zwei antithetischen Systemen 65
Β. Die Einheitlichkeit der Weltwirtschaft und die Gegenüberstellung von „sozialistischem" und „kapitalistischem" internationalen Recht 67
I. Annäherung der Systeme nach der Konvergenztheorie 67
II. Abgrenzung des sozialistischen Systems durch Antithese zum Kapitalismus 68
1. Die östliche Konzeption: Ideologische Durchdringung des „Überbaus" bis ins Detail 68
2. Die westliche Kritik 69
a) Der wissenschaftliche Aspekt 70
b) Der politische Aspekt 72
c) Der juristische Aspekt 72
d) Der praktische Aspekt 74
C. Die Welthandelsfreundlichkeit des ökonomischen und juristischen Außenwirtschaftssystems der UdSSR 75
I. Die These vom sowjetischen Autarkiestreben 75
1. Der Begriff „Autarkie" und die damit verbundenen Assoziationen 75
2. Die traditionelle westliche Interpretation der Außenhandelspolitik der UdSSR als Autarkiestreben 76
a) Embargopolitik und Autarkie 76
b) Autarkie als Wesenselement der Planwirtschaft 78
II. Neue Akzentsetzungen bei der Osthandelsforschung 80
Zweites Kapitel: Die Regelung des „Internationalen Wirtschaftsrechts" in Abhängigkeit des Wirtschafts- und Gesellschaftssystems 83
A. Die Entwicklung des Begriffs „Wirtschaftsrecht" in Deutschland 83
B. Die Entwicklung des Begriffs „Wirtschaftsrecht" in der Sowjetunion 84
C. Vergleich der westdeutschen und sowjetischen Wirtschaftsrechtskonzeption 86
D. Der Begriff „Internationales Wirtschaftsrecht" im westlichen Sinne 88
E. Der Begriff „Internationales Wirtschaftsrecht" im sowjetischen Sinne 90
I. Die Behandlung internationaler Wirtschaftsbeziehungen in der allgemeinen sowjetischen Völkerrechtsliteratur 90
II. Die Behandlung internationaler Wirtschaftsbeziehungen in wirtschaftsrechtlicher Spezialliteratur 93
1. Die Zweiteilung des Internationalen Rechts in Völkerrecht und Internationales Privatrecht (IPR) 93
2. Das Zusammenwirken von Völkerrecht und Internationalem Privatrecht bei der Regelung internationaler Wirtschaftsbeziehungen 94
3. Die juristische Einordnung öffentlichrechtlich-völkerrechtlicher Elemente und international-privatrechtlicher Elemente in den Rahmen eines Internationalen Wirtschaftsrechts 96
a) Die methodologische Trennimg der Elemente 96
b) Die methodologische Verbindung der Elemente 97
c) Der praxisbezogene komplexe Begriff des „Internationalen Wirtschaftsrechts" 98
d) Das Komplexprogramm als Richtlinie praxisorientierter Rechtswissenschaft 100
F. Die Rolle der sowjetischen Theorie und Praxis als Modell der anderen sozialistischen Staaten 104
Drittes Kapitel: Die besondere Bedeutung des Bilateralismus und des Multilateralismus im Rechtssystem der sowjetischen Außenwirtschaftsbeziehungen 107
A. Hemmende Auswirkungen des Bilateralismus auf den Ost-West-Handel 107
I. Der Standpunkt westlicher Geschäftsleute 107
II. Der Standpunkt der ECE/Genf 108
B. Entwicklung bilateraler und multilateraler Beziehungen in der Geschichte des sowjetischen Außenwirtschaftsrechts 111
I. Hemmende Auswirkungen verschiedener Wirtschafte- und Rechtssysteme 111
II. Die Bedeutung der Wirtschaftsbeziehungen zu kapitalistischen Staaten 112
IIΙ. Die Bedeutung der Wirtschaftsbeziehungen zu sozialistischen Staaten 113
IV. Die Bedeutung des proletarischen Internationalismus im Wirtschaftsbereich 114
V. Die Bedeutung der friedlichen Koexistenz im Wirtschaftsbereich 115
C. Der Gebrauch bilateraler und multilateraler Verträge im Wandel sowjetischer Außenwirtschaftsbeziehungen 117
I. Die Bevorzugung bilateraler Formen bis in die 60er Jahre 117
II. Die Schwerpunktverlagerung auf multilaterale Formen durch das „Komplexprogramm" 119
D. Der komplexe Zusammenhang bilateraler und multilateraler Elemente mit den Gesichtspunkten der Systemzugehörigkeit 122
Viertes Kapitel: Die juristisch-begriffliche Systematisierung bilateraler und multilateraler Völkerrechtsverträge und ihre ökonomisch-praktischen Konsequenzen 125
A. Die Wortbedeutung von „bilateral-multilateral" 125
B. Die Definition im ,Strupp-Schlochauer' 126
I. Das Wesensmerkmal „Zahl der Vertragsseiten" 126
II. Das Erfordernis allseitiger Rechtsbeziehungen 127
III. Die Einordnung der „unechten" multilateralen Verträge 128
IV. Kritik an der Definition Bindschedlers 130
C. Die Differenzierung von „bilateral-multilateral" im wissenschaftlichen Schrifttum 130
I. Die westliche Fachliteratur 130
1. Deutschsprachiges Schrifttum 130
2. Französischsprachiges Schrifttum 132
3. Englischsprachiges Schrifttum 133
II. Die sowjetische Fachliteratur 135
D. Die Differenzierung von „bilateral-multilateral" in der Wiener Vertragsrechtskonvention 138
E. Die Bedeutung der Differenzierung „bilateral-multilateral" für die vorliegende Untersuchung 138
F. Der Übergang von bilateralen und multilateralen Verträgen: die Offenheit 140
I. Die Offenheit des Übergangs als Element der Bildung allgemeinverbindlicher Völkerrechtsnormen 140
II. Die Auswirkung des Übergangs auf die inhaltliche Qualifizierung der Verträge 141
Fünftes Kapitel: Die Universalität als eigenständige Rechtskategorie multilateraler Verträge: Der Übergang von Quantität zur Qualität bei zunehmender Teilnehmerzahl internationaler Organisationen 145
A. Die besondere Rechtsnatur von Universalverträgen 146
I. Die westliche Konzeption 146
II. Die sowjetische Konzeption 148
1. Das Recht auf Beitritt 150
2. Das Recht auf Vorbehalte 151
B. Die besondere Wirtschaftsfunktion von Universalorganisationen 153
I. Die ideologisch-ökonomische Funktion des Universalitätsprinzips 153
II. Wirtschaftstatsachenforschung als Basis einer Neudefinition der Universalverträge 155
IIΙ. Das Meistbegünstigungsprinzip als Instrument universaler Multilateralisierung bilateraler Verträge 156
IV. Die konkrete Ausgestaltung des Diskriminierungsverbots im internationalen Handel 159
C. Die Neuinterpretation des Universalitätsprinzips 163
I. Desillusionierung westlicher Theorie durch die UNO-Praxis 163
1. Die Einheitlichkeit des Weltbildes (,one world´) 163
2. Der Wandel in der Verwendung des Vetos als Folge veränderter Stimmenmehrheiten 165
3. Die materiellen Rechtssetzungsinhalte universaler Organisationsmechanismen 167
4. Die pragmatische Analysierung materieller Ordnungsfunktionen 169
II. Der Stellenwert der UNO in der sowjetischen außenpolitischen Praxis und völkerrechtlichen Theorie 172
1. Dallins Schilderung des sowjetischen UNO-Bildes bis Anfang der 60er Jahre 172
2. Die Entwicklung des Forschungs- und Lehrgegenstandes 174
3. Der derzeitige Publikationsstand 175
a) Die allgemeinen Darstellungen 175
b) Die besonderen Aspekte 177
4. Die UNO als Instrument sowjetischer Langfristenplanung 179
Sechstes Kapitel: Die Offenheit internationaler Organisationen als formal-juristisch abgesicherte Offenhaltung des Beitritts von Nichtmitgliedsstaaten 184
A. Die westliche Lehre 185
B. Die Vertragspraxis der Sowjetunion 185
I. Absolut offene Verträge 186
II. Beschränkt offene Verträge mit objektiver Abgrenzung 186
III. Teilnahmemerkmal „sozialistischer Staat" als subjektive oder objektive Beschränkung 187
IV. Unbedingt offene Verträge 188
V. Bedingt offene Verträge 189
VI. Stillschweigend offene Verträge 191
C. Verwendungsbereich der Typen offener internationaler Organisationen in der sowjetischen Vertragspraxis 193
D. Besonderheiten der sowjetischen Theorie offener internationaler Organisationen 193
I. Die juristische Definition 193
II. Die wirtschaftliche Bedeutung 195
Siebentes Kapitel: Die Offenheit internationaler sozialistischer Wirtschaftsorganisationen als Problem der tatsächlichen Beitrittsmöglichkeit von Drittstaaten 198
A. Allgemeine Prüfungskriterien für die Realisierbarkeit der Beitrittsklausel durch Drittstaaten 198
B. Der Beitritt zu einer als „sozialistisch" qualifizierten Organisation 200
I. Die Meinung der sowjetischen Völkerrechtslehre speziell zur Offenheit des RGW 200
II. Die Offenheit im systematischen Zusammenhang mit der sowjetischen Lehre von den sozialistischen Normen und Prinzipien des Völkerrechts 202
1. Offenheit als logisches Postulat für Organisationen des allgemeinen Völkerrechts 202
2. Offenheit als propagandistisches Element des Geltungsbereichs sozialistischen Völkerrechts 203
3. Offenheit als Mittel der Auflösung der entgegengesetzten Rechtssysteme im Koexistenzrecht 203
4. Die Vereinbarkeit der Fixierung der Offenheit sozialistischer internationaler Wirtschaftsorganisation mit der sowjetischen Völkerrechtslehre 205
a) Die Abgrenzung der drei Völkerrechtskreise 205
b) Die Rechtsprinzipien als Hauptkennzeichen der Völkerrechtskreise 206
c) Das Verhältnis von Völkerrechtsprinzipien und Völkerrechtsnormen 207
d) Die Bildung und Geltung der sozialistischen Völkerrechtsprinzipien und -normen 209
III. Halbgeschlossenheit als begriffsnotwendiges Element sozialistischer internationaler Organisationen 211
1. Die inhaltliche Unvereinbarkeit des herkömmlichen Offenheitsbegriffs mit dem klassischen System der sowjetischen Völkerrechtslehre 212
a) Der Ideologiebezug des Rechts 212
b) Der Antagonismus von kapitalistischen und sozialistischen Rechtssphären 212
c) Die Vermischung der Rechtssphären in multilateralen Rechtsmodellen 213
2. Die pragmatische Umwertung des Offenheitsbegriffs 214
a) Juristische Neuinterpretationen 214
b) Offenheit als Beteiligung von Drittländern 216
aa) Offenheit ohne Rücksicht auf Mitgliedsdiaftsbedingungen und Aufnahmeverfahren? 216
bb) Offenheit als Teilnahme ohne Mitgliedschaft? 218
3. Revision des herkömmlichen Offenheitsbegriffs als Konsequenz einer pragmatischen Umbewertung 219
Achtes Kapitel: Der offene Austritt aus internationalen Organisationen im Spannungsverhältnis zwischen staatlicher Souveränität und Dauerhaftigkeit der Organisation 221
A. Der Austritt als Beendigung eines Rechtsverhältnisses 221
I. Die Kündigungsklausel als typischer Vertragsbestandteil 222
II. Der Gruppenaustritt als Problem der Regelung von Mehrheitsentscheidungen 223
III. Der Zusammenhang von Austritt und Fortbestand der Internationalen Organisation 224
B. Der Austritt als Verwirklichung der Staatssouveränität 226
I. Die westliche Konzeption vom Zurücktreten der Souveränitätsverwirklichung gegenüber der Vertragsbestandskraft 226
1. Der Austritt als Durchbrechung des Dauerhaftigkeitsprinzips durch die Staatenpraxis 226
2. Das Austrittsrecht als Verwirklichung der Staatssouveränität im Grenzfall 229
II. Die sowjetische Konzeption vom Vorrang der Staatssouveränität 230
1. Das Austrittsrecht als conditio sine qua non internationaler Organisationen 230
2. Das Austrittsrecht als Wesenselement der Staatssouveränität 232
III. Der Vergleich der westlichen und sowjetischen Konzeption 234
IV. Der innere Zusammenhang des Austrittsrechts aus internationalen Organisationen, aus supranationalen Organisationen und aus Föderationen 236
Neuntes Kapitel: Die Vereinbarkeit der im neuen RGW-Statut von 1974 zugleich fixierten Austrittsfreiheit und Integrationsverpflichtung unter Berücksichtigung der westlichen Integrationstheorie 239
A. Der RGW als Dachorganisation aller sozialistischer internationaler Wirtschaftsorganisationen 239
B. Der Austritt aus dem RGW 240
I. Die Bestimmungen der konstituierenden Rechtsakte 240
II. Die Fixierung der Integration als Organisationszweck im Komplexprogramm und in der Neufassung des RGW-Statuts von 1974 241
1. Der westliche Integrationsbegriff 243
a) Die gesamtwissenschaftliche Einbeziehung soziologischer, ökonomischer, juristischer und politischer Elemente 243
b) Die Supranationalität als internationalrechtliches Grundprinzip 244
2. Die Anwendung des westlichen Integrationsbegriffs auf den RGW 247
a) Der allgemein-ökonomische Integrationsbegriff als Maßstab für einen Prozeß intensivierter internationaler Wirtschaftszusammenarbeit 247
b) Der komplexe Integrationsbegriff als theoretisch anspruchsvoller und praktisch schwer präzisierbarer Maßstab 248
c) Die schematische Gegenüberstellung von EG als Prototyp jeglicher Integration und RGW als daraus fortentwickelter Sonderform 249
d) Die Ableitung einzelner Aspekte der sozialistischen Integration durch Analogien aus dem westeuropäischen Modell 251
e) Die undifferenzierte Anwendung westlicher Integrationsbegriffe auf den RGW 253
f) Die Lückenfüllung bei Informationsmangel über RGW-Mechanismen durch Verallgemeinerung westlicher Integrationskennzeichen 254
g) Die vergleichende Gegenüberstellung westlicher und östlicher Integration als verschiedenartige Ausprägungen eines allgemeinen Oberbegriffs 255
h) Die antithetische Gegenüberstellung von RGW und EG durch Kommission und Parlament der EG 257
Zehntes Kapitel: Die Auswirkungen der juristischen Ausprägung einer Verpflichtung zur sozialistischen Integration auf den freien Austritt aus dem RGW 258
A. Die Konkretisierung der Wirtschaftsintegration durch internationale Organisationsakte 258
I. Die Entwicklung der eigenständigen sozialistischen Integration in Abgrenzung gegenüber der kapitalistischen Integration 259
II. Die spezifischen Kennzeichen der sozialistischen Integrationstheorie 261
1. Die Integration als objektiver Prozeß 261
2. Die pragmatische induktive Forschungsmethode 262
III. Die Ausprägung der „Integration" in multilateralen Völkerrechtsinstrumenten im Rahmen des RGW 263
1. Das Komplexprogramm von 1971 264
a) Die westliche Bewertung als ,Absichtserklärung´ 264
b) Der Charakter eines rechtsverbindlichen Völkerrechtsvertrages 265
c) Die Konkretheit und Konkretisierbarkeit der Bestimmungen 267
d) Die Definition der ,Integration´ 268
2. Das neue RGW-Statut von 1974 269
3. Andere internationale Abkommen der RGW-Länder 270
a) Multilaterale Verträge ohne Verweisung auf die Integration 271
b) Multilaterale Verträge mit Verweisung auf die Integration 272
IV. Die ideologische Lösung des Gegeneinanderstellens von Integrationszweck und Austrittsrecht durch dialektische Antithese zum westlichen Integrationsbegriff 274
V. Das Fehlen einer sowjetischen Integrationstheorie wegen parteiideologischer Gebundenheit und mangelnden rechtstechnischen Instrumentariums 275
1. Die ungenügende Zuordnung von Inhalt und Form bei der rechtlichen Systematisierung internationaler Wirtschaftsorganisationen 276
2. Die inhaltliche Ausfüllung von Rechtsformen durch Parteibeschlüsse 277
a) Die parallel laufende Regelung internationaler Wirtschaftsprobleme auf der Ebene von Staat und Partei 277
b) Die Wechselwirkungen von Partei- und Staatsebene bei der Festlegung von Inhalt und Form der internationalen Wirtschaftszusammenarbeit 279
c) Die westliche Kritik an der Ideologiegebundenheit des sozialistischen internationalen Rechts 279
d) Die Qualifizierung von Parteibeschlüssen als „materielles Recht" durch die westliche Ostrechtsforschung 280
B. Die Einordnung der unmittelbaren Integrationsorganisation in einen komplexen gesamtaußenwirtschaftlichen Zusammenhang 281
I. Elemente einer komplexen Integrationstheorie 282
II. Ideologische Konstruierbarkeit einer „wirtschaftlichen Brežnev-Doktrin" 282
C. Die juristische Wertung des Βegriffsmerkmals „sozialistisch" der Integration als Bindeglied zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen des „sozialistischen Internationalismus" 283
I. Die Zielorientierung der sozialistischen Bewegung auf unauslöslichen Zusammenschluß um die UdSSR als objektive Gesetzmäßigkeit 283
II. Die Geschlossenheit des sozialistischen Lagers als juristische Verpflichtung 284
1. Die Einheit der sozialistischen Länder als Bedingung der Wahrung ihrer Souveränität 285
2. Die Realisierung des staatlichen Einzelinteresses durch Wahrung der Gesamtinteressen des sozialistischen Lagers 286
3. Der freie Austritt aus einer sozialistischen Zentralorganisation als Systemwidrigkeit gegenüber den Rechtsprinzipien des sozialistischen Internationalismus 287
4. Die bilateralen Vertragsverpflichtungen auf Integration und Geschlossenheit innerhalb des RGW 288
a) Deklaratorische Wiederholung multilateraler Integrationsverpflichtungen 290
b) Absicherung der multilateralen Integrationsverpflichtungen 290
aa) Vergleichbarkeit der Konstruktionsprinzipien des Warschauer Paktes und des RGW 290
bb) Auflösung des RGW als Gegenleistung zur Auflösung der EG 291
cc) Unauflösliche Zweckverbindung von EG und NATO und unauflösbare Komplementarität von RGW und Warschauer Pakt 292
c) Bilaterale Legalinterpretation und Fortentwicklung multilateraler Vertragsbestimmungen 292
D. Die Einführung der Integrationsverpflichtung in den systematischen Zusammenhang des sozialistischen Bündnissystems 294
E. Die Ausprägung des völkerrechtlichen Integrationsgebots im innerstaatlichen Recht der RGW-Mitgliedsländer 296
I. Die Schaffung einer „gemeinsamen Rechtsordnung" 296
II. Die Aufnahme des Integrationsziels in die staatlichen Planakte 297
1. Internationale Wirtschaftszusammenarbeit in den DDR-Volkswirtschaftsplänen bis 1971 297
a) Der Volkswirtschaftsplan 1969 297
b) Der Volkswirtschaftsplan 1970 298
c) Der Volkswirtschaftsplan 1971 298
2. Sozialistische ökonomische Integration in den DDR-Volkswirtschaftsplänen ab 1971 300
a) Der Jahresplan 1972 und der Fünfjahresplan 1971 – 1975 300
b) Der Volkswirtschaftsplan 1973 300
c) Der Volkswirtschaftsplan 1975 301
d) Der Volkswirtschaftsplan 1976 302
F. Die Ausprägung der Sonderstellung der Sowjetunion in der Sozialistischen Wirtschaftsintegration bei der Transformation multilateraler und bilateraler Völkerrechtspflichten in nationales Recht 303
I. Ergänzende Interpretation von internationalen Verträgen der UdSSR durch Heranziehung von Rechtsmaterialien und Schrifttum anderer sozialistischer Länder 303
1. Rechtspraxis und -wissenschaft der DDR 304
2. Der Fünfjahresplan 1976 – 1980 der Volksrepublik Ungarn 307
II. Qualifikation der „gemeinsamen Rechtsordnung" durch Bezug auf UdSSR 308
Elftes Kapitel: Die Teilnahme an spezialisierten sozialistischen internationalen Wirtschaftsorganisationen als Eingliederung in ein RGW-orientiertes System 310
A. Der systematische Zusammenhang der sozialistischen internationalen Wirtschaftsorganisationen 311
I. Der funktionale Zusammenhang 311
1. Zentralisierung allgemeiner Wirtschaftskoordinierung und Dezentralisierung operativer Funktionen 312
2. Beziehungen des RGW zu sozialistischen Wirtschaftsorganisationen als „Außenbeziehungen" 314
II. Der juristische Zusammenhang in den Regelungen bis 1974 315
1. Beziehungen des RGW zu sozialistischen Wirtschaftsorganisationen nach dem RGW-Statut von 1959 315
a) Die Systematik der Artikel X und XI 315
b) Der Wortlaut des Artikel XI 316
2. Der Einbau sozialistischer Wirtschaftsorganisationen in ein internationales Koordinationssystem 316
3. Die Bestimmungen des Komplexprogramms über die Funktionen internationaler sozialistischer Organisationen 318
a) Die Dezentralisierung auf zwischenstaatliche Organisationen 319
b) Die Realisierung des Organisationssystems in der Vertragspraxis 321
aa) Die bisherigen Koordinationsverträge des RGW 321
bb) Neuerungen bei Gründung und Ausformung von Spezialorganisationen 323
4. Die Interdependenz von RGW und „Spezialorganisation des RGW" als Aufgabe juristischer Regelung 325
III. Der Status der „Spezialorganisationen des RGW" nach dem neuen Statut des RGW von 1974 328
1. Die Neuformulierungen des Statuts von 1974 329
2. Die Rechtsbindungen der Spezialorganisationen an den RGW 331
a) Die Koordinierung des RGW mit „INTERELEKTRO" 332
b) Die Koordinierimg mit älteren Spezialorganisationen 334
aa) Beziehungen des RGW zu „INTERCHIM" 335
bb) Beziehungen des RGW zum „Zentrum" 335
cc) Beziehungen des RGW zum „OPW" 336
c) Die Koordinierung mit „INTERATOMENERGO" 337
3. Entwicklungsperspektiven der Eigenständigkeit gegenüber dem RGW 340
B. Das Prinzip der Teilnahme des interessierten Staates an internationalen sozialistischen Wirtschaftsorganisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit 342
I. EURATOM als westlicher Anwendungsfall 343
II. Die Interessiertheit als Kriterium der Teilnahme an einzelnen sozialistischen Integrationsmaßnahmen 344
III. Die Interessiertheit als Brücke zwischen einzelstaatlichen Sonderinteressen und kollektiven Integrationserfordernissen 345
Zwölftes Kapitel: Die Rechtsfähigkeit und Vertragskompetenz des RGW als Voraussetzung und Maßstab eigener Außenbeziehungen 348
A. Die westliche Konzeption 348
B. Die sowjetische Konzeption 351
I. Die DDR-Völkerrechtstheorie als Vergleichspunkt 351
II. Die sowjetische allgemeine Theorie internationaler Organisationen 353
1. Die Akademieausgabe „Kurs des Völkerrechts" 355
2. Das regierungsoffiziöse „Diplomatische Wörterbuch" 357
3. Die Konzeption der Völkerrechtssubjektivität internationaler Organisationen im sonstigen Schrifttum 358
a) Die methodische Unentwickeltheit der sowjetischen Lehre 358
b) Der Stand der sowjetischen Forschung 360
C. Die Unterschiedlichkeit westlicher und sowjetischer Forschungsmethoden 362
I. Der Staat und die Völkergemeinschaft als Bezugspunkte 362
II. Die Eigenständigkeit eines Rechts internationaler Organisationen 364
III. Die Integrationsfunktion internationaler Organisationen 365
IV. Die Individualität internationaler Organisationen 365
D. Die Rechtsfähigkeit des RGW als Grundlage seiner Außenkompetenz 367
I. Völkerrechtliche Anerkennung des RGW durch die EG 367
1. Westliche Zweifel an Rechts- und Vertragsfähigkeit des RGW 367
2. Ungeklärtheit der östlichen Position in der Anerkennungsfrage 369
a) Versuche der Wissenschaft zur Eliminierung des Anerkennungsproblems 369
b) Hochrangigkeit der Anerkennung von RGW und EG in der Regierungspraxis 370
c) Anerkennung als dem Vertragsschluß vorgelagerter Prozeß gegenseitiger Abstimmung 372
II. Bestimmungen der Grundlagendokumente des RGW über Außenbeziehungen 373
1. Das Gründungskommuniqué des RGW von 1949 373
2. Das Statut des RGW von 1959 375
a) Die Rechtsfähigkeit des RGW 375
b) Die Vertragskompetenzen des RGW 378
aa) Beziehungen zu Drittländern 378
bb) Beziehungen zu internationalen Organisationen 381
3. Das Komplexprogramm von 1971 383
4. Das neue Statut des RGW von 1974 387
a) Der politische Hintergrund der Änderung des Status 387
aa) Die Entwicklung seit dem Besuch Faddeevs in Kopenhagen 388
bb) Der Informationsstand des Westens nach der Ratstagung in Sofia 389
b) Die im Statut neu geregelten Sachbereiche 391
III. Die Charakterisierung der Rechtsfähigkeit des RGW in seinen Vertragsdokumenten 394
1. Der Kooperationsvertrag mit Finnland von 1973 394
2. Der Entwurf für ein Rahmenabkommen mit der EWG von 1976 396
IV. Perspektiven der Verhandlungen über Zusammenarbeit zwischen EWG und RGW 397
24 Thesen: Schlußfolgerungen und Tendenzprognosen 400
I. Schlußfolgerungen 400
II. Tendenzprognosen 404
Anhang: Internationale von den sozialistischen Ländern gegründete Organisationen (tabellarische Aufstellung) 411
Bibliographie des juristischen, ökonomischen und politischen Schrifttums über die Theorie und Praxis der Außenwirtschaftsbeziehungen der Sowjetunion mit schwerpunktmäßiger Erfassung der neueren Literatur über Ost-West-Handel und sozialistische Wirtschaftsintegration bis 1976 418
Sachregister 487