Zu Inhalt und Grenzen der Rundfunkfreiheit
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Zu Inhalt und Grenzen der Rundfunkfreiheit
Veröffentlichungen des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht an der Universität Kiel, Vol. 80
(1978)
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Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Inhaltsverzeichnis | 5 | ||
Vorwort | 11 | ||
1. Gutachten: Rundfunkverfassungsrechtliche Fragen hinsichtlich der Zusammenarbeit von Kollegialorganen | 13 | ||
I. Sachverhalt und Fragestellung | 13 | ||
II. Entspricht die gegenwärtige Zusammensetzung der Kollegialorgane des NDR den Anforderungen des Staatsvertrages vom 16. Februar 1955? | 21 | ||
1. Die gegenwärtige Zusammensetzung des Rundfunkrats und der Staatsvertrag | 21 | ||
2. Die gegenwärtige Zusammensetzung des Verwaltungsrats und der Staatsvertrag | 24 | ||
3. Ergebnis des Abschnitts II | 29 | ||
III. Verstößt der Staatsvertrag vom 16. Februar 1955 gegen das Grundgesetz? | 29 | ||
1. Ist der Staatsvertrag verfassungswidrig wegen Verstoßes gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG? | 30 | ||
a) Räumt der Staatsvertrag dem Staat einen zu großen Einfluß auf die Anstalt ein? | 34 | ||
aa) Die Zusammensetzung des Rundfunkrats nach § 8 Abs. 2 Satz 3 StV und das Verbot des beherrschenden staatlichen Einflusses | 40 | ||
aaa) Ist § 8 Abs. 2 Satz 3 StV als Soll-Vorschrift eine ausreichende Barriere gegen einen übermäßigen staatlichen Einfluß? | 40 | ||
bbb) Ist die Höchstzahl „8 aus 24“ eine ausreichende Barriere gegen übermäßigen staatlichen Einfluß? | 41 | ||
ccc) Zur Problematik der Mitgliedschaft von Vertretern der Exekutive im Rundfunkrat und zu der Frage, für welchen Zeitpunkt § 8 Abs. 2 Satz 3 StV gilt | 44 | ||
ddd) Zwischenergebnis | 49 | ||
bb) Die Zusammensetzung des Verwaltungsrats nach § 12 Abs. 1 Satz 2 StV und das Verbot des beherrschenden staatlichen Einflusses | 49 | ||
cc) Die Zusammensetzung des Programmbeirats nach § 16 Abs. 2 StV und das Verbot des beherrschenden staatlichen Einflusses | 52 | ||
dd) Zwischenergebnis | 54 | ||
b) Räumt der Staatsvertrag den gesellschaftlichen Gruppen einen zu geringen Einfluß auf die Anstalt ein? | 54 | ||
aa) Der Programmbeirat und der Anspruch der gesellschaftlichen Gruppen auf Einflußnahme in den Kollegialorganen | 55 | ||
bb) Die Zusammensetzung von Rundfunkrat und Verwaltungsrat und der Anspruch der gesellschaftlichen Gruppen auf Einflußnahme in den Kollegialorganen | 57 | ||
aaa) Der Rundfunkrat und die gesellschaftlichen Gruppen | 57 | ||
bbb) Der Verwaltungsrat und die gesellschaftlichen Gruppen | 60 | ||
cc) Zwischenergebnis | 61 | ||
c) Ergebnis des Abschnitts III, Ziff. 1 | 61 | ||
2. Ist der Staatsvertrag verfassungswidrig wegen Verstoßes gegen Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG? | 61 | ||
a) Vom klassischen zum modernen Verständnis der Gewaltenteilung | 62 | ||
b) Gewaltenteilung und Rundfunkorganisation | 65 | ||
c) Ergebnis des Abschnitts III, Ziff. 2 | 66 | ||
3. Ergebnis des Abschnitts III insgesamt | 67 | ||
IV. Entspricht die gegenwärtige Zusammensetzung der Kollegialorgane des NDR den verfassungsrechtlichen Anforderungen? | 67 | ||
1. Die gegenwärtige Zusammensetzung des Rundfunkrats und das Grundgesetz | 69 | ||
2. Die gegenwärtige Zusammensetzung des Verwaltungsrats und das Grundgesetz | 72 | ||
3. Die gegenwärtige Zusammensetzung des Programmbeirats und das Grundgesetz | 74 | ||
4. Ergebnis des Abschnitts IV | 74 | ||
V. Wie muß die auf dem Staatsvertrag in seiner jetzigen Form basierende Zusammensetzung von Rundfunkrat und Verwaltungsrat beim NDR aussehen, um verfassungskonform zu sein? | 74 | ||
1. Das Vorverfahren der Wahlen in den Rundfunkrat und die verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Ergebnis dieser Wahlen | 76 | ||
2. Das Vorverfahren der Wahlen in den Verwaltungsrat und die verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Ergebnis dieser Wahlen | 81 | ||
VI. Kann die in den Ländern Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein betroffene katholische Kirche vortragen, durch den verfassungswidrigen Zustand der Kollegialorgane des NDR in einem ihrer Grundrechte oder einer grundrechtsähnlichen Rechtsposition verletzt zu sein? | 83 | ||
1. Ist durch die gegenwärtige verfassungswidrige Zusammensetzung von Rundfunkrat und Verwaltungsrat des NDR das Grundrecht der katholischen Kirche aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG verletzt? | 85 | ||
2. Ist durch die gegenwärtige verfassungswidrige Zusammensetzung von Rundfunkrat und Verwaltungsrat des NDR das Grundrecht der katholischen Kirche aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt? | 85 | ||
3. Ist durch die gegenwärtige verfassungswidrige Zusammensetzung von Rundfunkrat und Verwaltungsrat des NDR das Grundrecht der katholischen Kirche aus Art. 4 Abs. 1 GG verletzt? | 88 | ||
4. Ist durch die gegenwärtige verfassungswidrige Zusammensetzung von Rundfunkrat und Verwaltungsrat des NDR das Grundrecht der katholischen Kirche aus Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt? | 89 | ||
5. Ergebnis des Abschnitts VI | 92 | ||
VII. In welcher Form und vor welchem Gericht kann die katholische Kirche die verfassungswidrige Beeinträchtigung ihrer Rechtsposition geltend machen? | 92 | ||
1. Kann die katholische Kirche sich mit einer Verfassungsbeschwerde zur Wehr setzen? | 93 | ||
2. Kann die katholische Kirche sich mit einer Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht zur Wehr setzen? | 98 | ||
3. Kann die katholische Kirche sich in einem sog. „Rundfunkverfassungsstreit“ zur Wehr setzen? | 101 | ||
4. Ergebnis des Abschnitts VII | 102 | ||
VIII. Thesenartige Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse des Gutachtens | 103 | ||
2. Gutachten: Inhalt und Grenzen der anstaltsinternen Programmkontrolle | 104 | ||
I. Sachverhalt | 104 | ||
II. Zum Gang der Untersuchung | 107 | ||
III. Zu den materiellen Rechtsfragen des Falles | 108 | ||
1. Zuständigkeit und ordnungsgemäße Zusammensetzung des Rundfunkrates des WDR | 108 | ||
a) Besitzt der Rundfunkrat eine Zuständigkeit im Bereich der Programmkontrolle? | 109 | ||
b) War der Rundfunkrat zur fraglichen Zeit gesetzes- und verfassungskonform zusammengesetzt? | 114 | ||
c) Exkurs: War der Verwaltungsrat des WDR zur fraglichen Zeit gesetzes- und verfassungskonform zusammengesetzt? | 118 | ||
d) Zwischenergebnis | 119 | ||
2. Inhalt, Grenzen und Mittel der anstaltsinternen Programmkontrolle | 120 | ||
a) Zu den verschiedenen Formen der Kontrolle über den Rundfunk | 120 | ||
b) Zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der dreistufigen Rundfunkkontrolle – Rundfunkfreiheit und Rundfunkkontrolle | 122 | ||
c) Zum Umfang und zu den Mitteln der dreistufigen Rundfunkkontrolle | 126 | ||
d) Zum Verhältnis der drei Stufen der Rundfunkkonirolle zueinander und zur Frage, ob auf der jeweiligen Stufe die Aufsicht nur eingreifen kann oder aber eingreifen muß | 131 | ||
e) Zwischenergebnis | 132 | ||
3. Die Programmrichtlinien des § 4 WDR-Gesetz und die Sendung „Am Anfang war die Eros-Angst“ | 133 | ||
a) Der Überprüfungsmaßstab des § 4 WDR-Gesetz | 133 | ||
b) Die Sendung „Am Anfang war die Eros-Angst“ und die Wahrheitspflicht des § 4 Abs. 2 Satz 1 WDR-Gesetz | 136 | ||
c) Die Sendung „Am Anfang war die Eros-Angst“ und die Verpflichtung zur Achtung der sittlichen und religiösen Überzeugungen der Bevölkerung in § 4 Abs. 1 Satz 3 WDR-Gesetz | 143 | ||
d) Exkurs: Zur Frage, ob das festgestellte Fehlverhalten der anstaltsinternen Kontrollorgane gerichtlich überprüft werden kann | 146 | ||
e) Zwischenergebnis | 148 | ||
IV. Thesenförmige Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse des Gutachtens | 149 | ||
Publikationen des Instituts für Internationales Recht an der Universität Kiel | 151 |