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Kewenig, W. (1978). Zu Inhalt und Grenzen der Rundfunkfreiheit. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-44289-8
Kewenig, Wilhelm A.. Zu Inhalt und Grenzen der Rundfunkfreiheit. Duncker & Humblot, 1978. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-44289-8
Kewenig, W (1978): Zu Inhalt und Grenzen der Rundfunkfreiheit, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-44289-8

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Zu Inhalt und Grenzen der Rundfunkfreiheit

Kewenig, Wilhelm A.

Veröffentlichungen des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht an der Universität Kiel, Vol. 80

(1978)

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Table of Contents

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Inhaltsverzeichnis 5
Vorwort 11
1. Gutachten: Rundfunkverfassungsrechtliche Fragen hinsichtlich der Zusammenarbeit von Kollegialorganen 13
I. Sachverhalt und Fragestellung 13
II. Entspricht die gegenwärtige Zusammensetzung der Kollegialorgane des NDR den Anforderungen des Staatsvertrages vom 16. Februar 1955? 21
1. Die gegenwärtige Zusammensetzung des Rundfunkrats und der Staatsvertrag 21
2. Die gegenwärtige Zusammensetzung des Verwaltungsrats und der Staatsvertrag 24
3. Ergebnis des Abschnitts II 29
III. Verstößt der Staatsvertrag vom 16. Februar 1955 gegen das Grundgesetz? 29
1. Ist der Staatsvertrag verfassungswidrig wegen Verstoßes gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG? 30
a) Räumt der Staatsvertrag dem Staat einen zu großen Einfluß auf die Anstalt ein? 34
aa) Die Zusammensetzung des Rundfunkrats nach § 8 Abs. 2 Satz 3 StV und das Verbot des beherrschenden staatlichen Einflusses 40
aaa) Ist § 8 Abs. 2 Satz 3 StV als Soll-Vorschrift eine ausreichende Barriere gegen einen übermäßigen staatlichen Einfluß? 40
bbb) Ist die Höchstzahl „8 aus 24“ eine ausreichende Barriere gegen übermäßigen staatlichen Einfluß? 41
ccc) Zur Problematik der Mitgliedschaft von Vertretern der Exekutive im Rundfunkrat und zu der Frage, für welchen Zeitpunkt § 8 Abs. 2 Satz 3 StV gilt 44
ddd) Zwischenergebnis 49
bb) Die Zusammensetzung des Verwaltungsrats nach § 12 Abs. 1 Satz 2 StV und das Verbot des beherrschenden staatlichen Einflusses 49
cc) Die Zusammensetzung des Programmbeirats nach § 16 Abs. 2 StV und das Verbot des beherrschenden staatlichen Einflusses 52
dd) Zwischenergebnis 54
b) Räumt der Staatsvertrag den gesellschaftlichen Gruppen einen zu geringen Einfluß auf die Anstalt ein? 54
aa) Der Programmbeirat und der Anspruch der gesellschaftlichen Gruppen auf Einflußnahme in den Kollegialorganen 55
bb) Die Zusammensetzung von Rundfunkrat und Verwaltungsrat und der Anspruch der gesellschaftlichen Gruppen auf Einflußnahme in den Kollegialorganen 57
aaa) Der Rundfunkrat und die gesellschaftlichen Gruppen 57
bbb) Der Verwaltungsrat und die gesellschaftlichen Gruppen 60
cc) Zwischenergebnis 61
c) Ergebnis des Abschnitts III, Ziff. 1 61
2. Ist der Staatsvertrag verfassungswidrig wegen Verstoßes gegen Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG? 61
a) Vom klassischen zum modernen Verständnis der Gewaltenteilung 62
b) Gewaltenteilung und Rundfunkorganisation 65
c) Ergebnis des Abschnitts III, Ziff. 2 66
3. Ergebnis des Abschnitts III insgesamt 67
IV. Entspricht die gegenwärtige Zusammensetzung der Kollegialorgane des NDR den verfassungsrechtlichen Anforderungen? 67
1. Die gegenwärtige Zusammensetzung des Rundfunkrats und das Grundgesetz 69
2. Die gegenwärtige Zusammensetzung des Verwaltungsrats und das Grundgesetz 72
3. Die gegenwärtige Zusammensetzung des Programmbeirats und das Grundgesetz 74
4. Ergebnis des Abschnitts IV 74
V. Wie muß die auf dem Staatsvertrag in seiner jetzigen Form basierende Zusammensetzung von Rundfunkrat und Verwaltungsrat beim NDR aussehen, um verfassungskonform zu sein? 74
1. Das Vorverfahren der Wahlen in den Rundfunkrat und die verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Ergebnis dieser Wahlen 76
2. Das Vorverfahren der Wahlen in den Verwaltungsrat und die verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Ergebnis dieser Wahlen 81
VI. Kann die in den Ländern Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein betroffene katholische Kirche vortragen, durch den verfassungswidrigen Zustand der Kollegialorgane des NDR in einem ihrer Grundrechte oder einer grundrechtsähnlichen Rechtsposition verletzt zu sein? 83
1. Ist durch die gegenwärtige verfassungswidrige Zusammensetzung von Rundfunkrat und Verwaltungsrat des NDR das Grundrecht der katholischen Kirche aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG verletzt? 85
2. Ist durch die gegenwärtige verfassungswidrige Zusammensetzung von Rundfunkrat und Verwaltungsrat des NDR das Grundrecht der katholischen Kirche aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt? 85
3. Ist durch die gegenwärtige verfassungswidrige Zusammensetzung von Rundfunkrat und Verwaltungsrat des NDR das Grundrecht der katholischen Kirche aus Art. 4 Abs. 1 GG verletzt? 88
4. Ist durch die gegenwärtige verfassungswidrige Zusammensetzung von Rundfunkrat und Verwaltungsrat des NDR das Grundrecht der katholischen Kirche aus Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt? 89
5. Ergebnis des Abschnitts VI 92
VII. In welcher Form und vor welchem Gericht kann die katholische Kirche die verfassungswidrige Beeinträchtigung ihrer Rechtsposition geltend machen? 92
1. Kann die katholische Kirche sich mit einer Verfassungsbeschwerde zur Wehr setzen? 93
2. Kann die katholische Kirche sich mit einer Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht zur Wehr setzen? 98
3. Kann die katholische Kirche sich in einem sog. „Rundfunkverfassungsstreit“ zur Wehr setzen? 101
4. Ergebnis des Abschnitts VII 102
VIII. Thesenartige Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse des Gutachtens 103
2. Gutachten: Inhalt und Grenzen der anstaltsinternen Programmkontrolle 104
I. Sachverhalt 104
II. Zum Gang der Untersuchung 107
III. Zu den materiellen Rechtsfragen des Falles 108
1. Zuständigkeit und ordnungsgemäße Zusammensetzung des Rundfunkrates des WDR 108
a) Besitzt der Rundfunkrat eine Zuständigkeit im Bereich der Programmkontrolle? 109
b) War der Rundfunkrat zur fraglichen Zeit gesetzes- und verfassungskonform zusammengesetzt? 114
c) Exkurs: War der Verwaltungsrat des WDR zur fraglichen Zeit gesetzes- und verfassungskonform zusammengesetzt? 118
d) Zwischenergebnis 119
2. Inhalt, Grenzen und Mittel der anstaltsinternen Programmkontrolle 120
a) Zu den verschiedenen Formen der Kontrolle über den Rundfunk 120
b) Zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der dreistufigen Rundfunkkontrolle – Rundfunkfreiheit und Rundfunkkontrolle 122
c) Zum Umfang und zu den Mitteln der dreistufigen Rundfunkkontrolle 126
d) Zum Verhältnis der drei Stufen der Rundfunkkonirolle zueinander und zur Frage, ob auf der jeweiligen Stufe die Aufsicht nur eingreifen kann oder aber eingreifen muß 131
e) Zwischenergebnis 132
3. Die Programmrichtlinien des § 4 WDR-Gesetz und die Sendung „Am Anfang war die Eros-Angst“ 133
a) Der Überprüfungsmaßstab des § 4 WDR-Gesetz 133
b) Die Sendung „Am Anfang war die Eros-Angst“ und die Wahrheitspflicht des § 4 Abs. 2 Satz 1 WDR-Gesetz 136
c) Die Sendung „Am Anfang war die Eros-Angst“ und die Verpflichtung zur Achtung der sittlichen und religiösen Überzeugungen der Bevölkerung in § 4 Abs. 1 Satz 3 WDR-Gesetz 143
d) Exkurs: Zur Frage, ob das festgestellte Fehlverhalten der anstaltsinternen Kontrollorgane gerichtlich überprüft werden kann 146
e) Zwischenergebnis 148
IV. Thesenförmige Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse des Gutachtens 149
Publikationen des Instituts für Internationales Recht an der Universität Kiel 151