Menu Expand

Prozeßmaximen und Rechtswirklichkeit

Cite BOOK

Style

Bomsdorf, F. (1971). Prozeßmaximen und Rechtswirklichkeit. Verhandlungs- und Untersuchungsmaxime im deutschen Zivilprozeß. - Vom gemeinen Recht bis zur ZPO -. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42359-0
Bomsdorf, Falk. Prozeßmaximen und Rechtswirklichkeit: Verhandlungs- und Untersuchungsmaxime im deutschen Zivilprozeß. - Vom gemeinen Recht bis zur ZPO -. Duncker & Humblot, 1971. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42359-0
Bomsdorf, F (1971): Prozeßmaximen und Rechtswirklichkeit: Verhandlungs- und Untersuchungsmaxime im deutschen Zivilprozeß. - Vom gemeinen Recht bis zur ZPO -, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-42359-0

Format

Prozeßmaximen und Rechtswirklichkeit

Verhandlungs- und Untersuchungsmaxime im deutschen Zivilprozeß. - Vom gemeinen Recht bis zur ZPO -

Bomsdorf, Falk

Schriften zum Prozessrecht, Vol. 19

(1971)

Additional Information

Book Details

Pricing

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 15
Zitierhinweis 18
Einleitung 19
Erstes Kapitel: Das Verhältnis von Richter- und Parteienmacht bei der Ermittlung und Aufklärung des Sachverhalts im gemeinen Prozeß 23
I. Entstehung und Wesen des gemeinen Prozesses 23
1. Die Entstehung des gemeinen Prozesses 23
2. Die Quellen des gemeinen Prozesses 28
3. Ordentlicher und summarischer Prozeß 28
II. Die passive Stellung des Richters im gemeinen Prozeß 31
1. Das officium judicis 31
2. Die Unzulässigkeit der Ergänzung von Tatsachen 33
3. Die Unzulässigkeit der Verwertung privaten Wissens 35
4. Die Bildung der Regel „judex ex officio non procedit“ 38
5. Ergebnis 42
III. Die tätige Rolle des Richters im gemeinen Prozeß 42
1. Die Aussagen der Quellen 42
2. Die Befugnisse des Richters zur Ermittlung und Aufklärung des Sachverhalts im Verfahren überhaupt 44
a) Die Prozeßdirektion 44
b) Der Gefährdeeid 47
c) Eröffnung und Schließung der Verhandlung 48
d) Das Fragerecht 49
e) Die Verwertung von Tatsachen, die sich aus Gerichtsakten ergeben 51
3. Die Befugnisse des Richters zur Ermittlung und Aufklärung des Sachverhalts im Beweisverfahren 53
a) Notorische Tatsachen 53
b) Zeugenbeweis 54
c) Urkunden 56
d) Augenschein 58
e) Sachverständige 59
f) Eid 60
g) Reinigungs- und Erfüllungseid 60
IV. Ergebnis: Die gemeinrechtliche Lehre und ihr Verhältnis zu der Regel „judex ex officio non procedit“ 62
Zweites Kapitel: Das Verhältnis von Richter- und Parteienmacht bei der Ermittlung und Aufklärung des Sachverhalts im preußischen Prozeß 66
I. Von der Kammergerichtsordnung von 1709 zum Codex Fridericianus Marchicus von 1748 66
1. Die Kammergerichtsordnung von 1709 66
2. Die weitere Gesetzgebung 68
3. Das Edikt über das Verfahren in Bagatellsachen von 1739 69
4. Der Codex Fridericianus Marchicus von 1748 72
II. Das Corpus Juris Fridericianum von 1781 75
1. Das neue Verfahren: die Ermittlung der Tatsachen ohne Advokaten 76
2. Der Grund für die Neuerungen: die Abneigung gegen die Advokaten 77
III. Die Allgemeine Gerichtsordnung für die Preußischen Staaten von 1793 83
1. Die Abschaffung der Assistenzräte und die Wiederzulassung von Advokaten in Gestalt von Justizkommissaren 83
2. Das Verfahren der AGO 85
3. Das Bestehenbleiben der offiziellen Prozeßinstruktion trotz Wiederzulassung der Advokaten 87
4. Die AGO und die Idee der umfassenden Wahrheitsermittlung 90
5. Die AGO und die Freiheit der Parteien 91
6. Ergebnis 95
Drittes Kapitel: Die Entstehung von Verhandlungs- und Untersuchungsmaxime 98
I. Der geistige Hintergrund 98
1. Das juristische Naturrecht 99
2. Das Vernunftrecht 101
3. Das Vernunftrecht im Zivilprozeß 105
a) Spätes Eindringen des Vernunftrechts in den gemeinen Prozeß 105
b) Vernunftrecht und einzelne gemeinrechtliche Prozessualisten 106
c) Grolman und v. Almendingen 108
II. Nikolaus Thaddäus v. Gönner als Haupt der vernunftrechtlichen Prozessualisten 111
1. N. Th. v. Gönner – sein Leben 111
2. Der juristische Standpunkt Gönners: das Vernunftrecht 112
a) Das Vernunftrecht als Ausgangspunkt allen Rechts 112
b) Die Bevorzugung der Philosophie 113
c) Die Methode Gönners: der Dreierschritt 114
d) Die Methode Gönners und das positive Recht 116
3. Die vernunftrechtliche Bearbeitung des gemeinen Prozesses durch Gönner 117
III. Die Maximenschöpfung 121
1. Der Anlaß: Grolman und die AGO 122
2. Der erste Schritt der Maximenschöpfung 125
a) Der Plan 125
b) Der Ausgangspunkt 125
c) Die Ableitung der Verhandlungsmaxime 126
d) Die Ableitung der Untersuchungsmaxime 127
e) Die Eigenheiten des ersten Schritts 127
3. Der zweite Schritt der Maximenschöpfung 130
a) Die Verdeutlichung der Maximen im positiven Recht 130
b) Die pauschale Bewältigung der Ausnahmen 131
4. Fortsetzung des zweiten Schritts: die Prozeßdirektion als untergeordnetes Prinzip des gemeinen Prozesses 134
a) Die Ableitung der Prozeßdirektion als notwendige Fortsetzung des zweiten Schritts der Ableitung der Verhandlungsmaxime 134
b) Die Deduktion der Prozeßdirektion und deren Verhältnis zur Dispositionsfreiheit der Parteien 135
c) Die durch die Prozeßdirektion gedeckten Fälle amtlichen richterlichen Vorgehens 137
5. Der dritte Schritt der Maximenschöpfung 139
a) Die Ausschließung nicht mit der Verhandlungsmaxime harmonierender Einzelheiten des positiven Rechts 139
b) Das Weiterschließen von der als richtig erwiesenen Verhandlungsmaxime auf das positive Recht 141
6. Würdigung der Maximenschöpfung 146
IV. Die Verhandlungsmaxime in den weiteren Werken Gönners 151
1. Die „Kritik des Entwurfs einer neuen Gerichtsordnung für die Königlich sächsischen Lande“ von 1808 151
2. Der „Entwurf eines Gesetzbuches über das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen“ von 1815/1817 153
3. Die Novelle zum bayerischen Judiciarkodex von 1819 156
Viertes Kapitel: Die Lehre von Verhandlungs- und Untersuchungsmaxime von Gönner bis zum Erscheinen der ZPO 159
I. Die Maximenmanie 159
1. Die philosophische Ableitung der Verhandlungsmaxime 160
2. Die Vermischung von Verhandlungsmaxime und heutiger Dispositionsmaxime 161
3. Die Polarität von Verhandlungs- und Untersuchungsmaxime 162
4. Die Folgen der Maximenmanie für das positive Recht 164
II. Maximenideologen 165
1. Ableitung und Begründung der Verhandlungsmaxime 166
2. Der Inhalt der Verhandlungsmaxime: drei Regeln 167
3. Das Verhältnis zu den Ausnahmen der Verhandlungsmaxime und eine neue Sicht der Untersuchungsmaxime 167
III. Die „richtig verstandene“ Verhandlungsmaxime 170
1. Vereinbarkeit von Verhandlungsmaxime und Frage- und Aufklärungsrecht 170
2. Rückwirkungen der Verhandlungsmaxime 172
3. Der neue Inhalt der Verhandlungsmaxime 174
4. Die Trennung von Verhandlungsmaxime und Dispositionsmaxime 175
IV. Die relative Identität von Verhandlungs- und Untersuchungsmaxime 176
1. Der Mittelweg zwischen Verhandlungs- und Untersuchungsmaxime 176
2. Die Übereinstimmung der Maximen im summarischen Prozeß des gemeinen Rechts und im Verfahren der AGO 181
V. Kritik an den Prozeßmaximen 182
1. Die Kritik des ersten Schrittes der Maximenentstehung 183
2. Die Kritik des zweiten Schrittes 185
3. Pragmatische Kritik und Polemik gegen die Verhandlungsmaxime 187
VI. Ergebnis 191
Fünftes Kapitel: Das Verhältnis von Richter- und Parteienmacht bei der Ermittlung und Aufklärung des Sachverhalts sowie der Einfluß der Maximendoktrin in den partikularen Gerichtsordnungen des 19. Jahrhunderts 193
I. Der preußische Einfluß 193
1. Württemberg 193
2. Oldenburg und das Fürstentum Lübeck 196
3. Bayern 199
II. Entwicklungen auf gemeinrechtlich-partikularer Grundlage 202
1. Kurhessen 202
2. Hannover 204
3. Lübeck, Hamburg und Bremen 208
4. Mecklenburg 212
5. Nassau 213
6. Sachsen-Meiningen 214
7. Sachsen 215
III. Der Einfluß der Verhandlungsmaxime 216
1. Frankfurt 216
2. Baden 217
3. Braunschweig 221
IV. Die weitere Entwicklung in Preußen 222
V. Der französische Einfluß 229
1. Die bayerische Prozeßordnung von 1869 232
2. Die hannoversche Prozeßordnung von 1850 233
3. Die badische Prozeßordnung von 1864 235
4. Die württembergischen Prozeßordnungen von 1865 und 1868 236
VI. Ergebnis 239
Sechstes Kapitel: Das Verhältnis von Richter- und Parteienmacht bei der Ermittlung und Aufklärung des Sachverhalts in der Zivilprozeßordnung des Deutschen Reichs 242
I. Die Verantwortlichkeit der Parteien 242
II. Die Mitwirkung des Gerichts 245
1. Die Frage- und Aufklärungspflicht 245
2. Die Anordnung des persönlichen Erscheinens 248
3. Die Befugnis, die Vorlage von Urkunden, Stammbäumen, Plänen, Rissen und Zeichnungen zu verlangen 249
4. Die amtliche Einnahme des Augenscheins und Hinzuziehung von Sachverständigen 251
5. Das Zeugenverhör 252
6. Der richterliche Eid 252
III. Ergebnis 254
Siebentes Kapitel: Ausblick: Das Verhältnis von Richter- und Parteienmacht bei der Ermittlung und Aufklärung des Sachverhalts in den Novellen zur Zivilprozeßordnung 257
I. Die Mängel der ZPO 257
II. Der Einfluß des österreichischen Prozesses 259
III. Die Novelle vom 1. Juni 1909 263
IV. Die Novelle vom 13. Februar 1924 267
V. Die Novelle vom 27. Oktober 1933 273
Schluß 278
Quellen 284
Literaturverzeichnis 291