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Das objektive Zweckmoment in der rechtswidrigen Handlung

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Oehler, D. (1959). Das objektive Zweckmoment in der rechtswidrigen Handlung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-41097-2
Oehler, Dietrich. Das objektive Zweckmoment in der rechtswidrigen Handlung. Duncker & Humblot, 1959. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-41097-2
Oehler, D (1959): Das objektive Zweckmoment in der rechtswidrigen Handlung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-41097-2

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Das objektive Zweckmoment in der rechtswidrigen Handlung

Oehler, Dietrich

Berliner Juristische Abhandlungen, Vol. 1

(1959)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhalt 5
§ 1. Problemstellung 11
§ 2. Die Rechtswidrigkeit als Bestimmung und Bewertung 16
I. Stand der Meinungen 16
Merkel 16
Jhering 17
Thon 17
Hold von Ferneck u. a. 18
Nagler und andere Vertreter des objektiven Unrechts 18
Nowakowski (Kelsen) 21
II. Stellungnahme. 21
Das Straf recht ruht nicht nur auf bedingter Aussage 22
Strafrechtliche Befehle 23
Die Bewilligungen sind unselbständig gegenüber den strafrechtlichen Befehlen 23
Subjektive Rechte und Grundrechte werden nur durch Imperative wirksam 25
Absetzung von anglo-amerikanischen Positivisten 28
Aufhebung des Unterschiedes zwischen objektivem und subjektivem Recht 30
Normadressat 30
Ziel des Strafrechts: Schutz der Rechtsgüter 31
Zivilrechtliche Verpflichtungen Unzurechnungsfähiger 33
Strafrechtliche Pflicht Unzurechnungsfähiger nach § 51 StGB 34
Verpflichtungscharakter des Rechtsimperativs zeigt sich beim irrenden Unzurechnungsfähigen, bei Notwehr und aus dem Kennenmüssen des Unrechts 37
Bisherige Lehre von der Bewertungs- und Bestimmungsnorm abhängig von dem Nichterfordernis des Bewußtseins der Rechtswidrigkeit 40
Rechtsimperativ zugleich Bestimmung und Bewertung 41
Wirkungsweise des Rechtsimperativs 42
Adressiertheit beruht auf Personsein des Menschen 42
Zweck des Rechtsimperativs, Verhinderung der Handlung trotz fehlender Zurechenbarkeit des Willens 44
Rechtmäßiges bewußtes Handeln Unzurechnungsfähiger kein Zufall 44
Rechtsimperativ trifft Tätergefährlichkeit 45
Auch das Polizeirecht kennt Pflichten Unzurechnungsfähiger 48
Herkunft der Lehre von der Bewertungsnorm aus äußerlich gefaßtem Handlungbegriff 49
§ 3. Das Wesen der Schuld im Gegensatz zur Rechtswidrigkeit 51
Im Pflichtimperativ wird das Sollen zum Inhalt des Wollens gemacht 51
Schuld nicht nur Vorwerfbarkeit 52
Unmöglichkeit der Trennung von Wertungsobjekt und Wertung beim Willensvorgang 53
Erlebtes Sollen begegnet der Selbstbestimmung 54
Schuldunwert liegt in der Selbstbestimmung selbst 54
Schuldstufen 57
Finalismus abhängig von Nicolai Hartmanns verfehlter Auffassung von den Werten 58
Hartmanns Entpersönlichung und Entindividualisierung des Menschen 59
Der Mensch erzeugt demgegenüber selbst Werte 59
Einebnung der Schuld schon bei Hartmann vorgezeichnet 60
Hartmanns Ontologie und das heute betonte Vorgeordnetsein des Seins negiert die Schöpfung des Seins durch Entscheidung 60
§ 4. Vorbemerkung zu der Frage der überschießenden Innentendenz als Merkmal des Unrechtstatbestandes 62
Subjektive Unrechtsmerkmale sollten ver äußer lichten Tatbestand wieder bereichern 63
Ausgangspunkt der Rechtswidrigkeit muß die Gefährdung der Rechtsgüter sein 63
Übersicht über folgende Untersuchung 64
§ 5. Die Unabhängigkeit der Rechtswidrigkeit von Vorsatz und Fahrlässigkeit 65
Rechtsgüter nur vereinzelt gegen jeden Angriff geschützt 65
Der Unrechtsgehalt einer vorsätzlichen und fahrlässigen Handlung ist gleich 66
Das Unrecht hat mit Gesinnungsverfall nichts zu tun 67
Bei nur vorsätzlicher strafbarer Handlung verhindert der Rechtsimperativ, nicht eine Norm aus einem anderen Rechtsgebiet, die rechtswidrige Setzung des Tatbestandes 69
Beschränkung der Kausalkette durch die objektive Bezweckbarkeit bei vorsätzlicher und fahrlässiger Handlung 70
Die Einbeziehung des objektiven Fahrlässigkeitsmerkmals in den Unrechtstatbestand unnötig 74
Töten und Tod verursachen bedeuten das gleiche 75
Finale, sogenannte kausale und objektiv deutbare Tätigkeitsworte 76
§ 6. Die Ausführungshandlung als typische Gefährdung des sich aus der Absicht ergebenden Rechtsgutes 79
Die Absicht ist schuldtypisierendes Merkmal. 79
I. Allgemeines. 79
Beendigung hier immer möglich 79
Beispiel für die Ausführung als typische Gefährdung des sich aus der Absicht ergebenden Schutzobjektes, der Diebstahl, 81
Unrechtbegründend nicht die Absicht, sondern die Typizität der Gefahr für das Rechtsgut 83
Ausschluß der Typizität im konkreten Fall durch Fehlen der Absicht 84
Rechtfertigungsgründe für die Wegnahme schließen schon Diebstahlsunrecht aus 86
Rechtswidrigkeit des Tatbestandes und Unrechtsausschluß ergeben sich nur aus besonderen strafrechtlichen Erwägungen 88
Das Absichtsmerkmal als schuldtypisierendes Merkmal 91
Absicht als Schuldmerkmal und innere Tatsache 93
II. Die einzelnen einschlägigen Delikte. 93
Hochverräterische Veröffentlichung (§ 84, Ziff. 1, letztes Merkmal) 93
Staatsfeindliche Sabotage (§ 90) 94
Staatsfeindliches Nachrichtensammeln (§ 92) 95
Einfuhr verfassungsverräterischer Veröffentlichungen (§ 93 I Ziff. 2) 95
Verunglimpfungen von staatlichen Organen (§ 97) 96
Vorsätzlicher Landesverrat (§ 100, II), Staatsgefährdende Fälschung (§ 100 a, I, III), Schwerer Hausfriedensbruch (§ 124) 96
Münzfälschung (§ 146) 97
Falschanschuldigung (§ 164 I) 98
Verbreitung unzüchtiger Schriften (§ 184 I Ziff. 1) 99
Giftbeibringung (§ 229), hier Typizität der Gefahr nicht zum Tatbestand gehörend, S. 99. Entführung einer Frau (§§ 236/237) 100
Begünstigung (§ 257), Frage der materiellen Rechtswidrigkeit 104
Urkundenfälschung (§ 267) 106
Urkundenbeseitigung (§ 274 I) 107
Vollstreckungsvereitlung (§ 288), Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§ 316 a) 108
Aussagenerpressung (§ 343) 109
§ 7. Der Versuch 111
Nicht immer als objektive Gefährdung des Rechtsgutes aufzufassen 111
Der objektive Zweck des Anfangs der Ausführungshandlung 112
Das objektiv Geistige der Handlung gegen Kantische Kausalauffassung 113
Sinnerhellungsverfahren und objektiver Zweck 113
Rechtswidrigkeit des tauglichen Versuchs und objektiv erkennbare Zweckbestimmtheit der Handlung 114
Objektiver Zweck so schwer wie der Vorsatz oder andere Innenmerkmale erkennbar 117
Abergläubischer Versuch 117
Grenze zwischen Vorbereitung und Versuch nach objektiver Plantheorie 118
Vorsatz bei Versuch und Vollendung in gleicher Stellung 119
Unrecht des gefährlichen untauglichen Versuchs wie bei tauglichem Versuch 120
Unrechtsbildung beim ungefährlichen untauglichen Versuch durch den Willen, eine für dieses Rechtsgut gefährliche Handlung zu setzen 120
Unterschied zwischen diesem Willenselement und dem Vorsatz 122
§ 8. Die Ausführungshandlung ist sozial üblich und nicht typisch gefährlich für das allein durch die Absidit bestimmte Rechtsgut 124
Zum Tatbestand gehört meist eine objektive Tendenz, selten die Absicht selbst. 124
Nur ein Teil der Ausführungshandlung mit objektiver Sinntendenz 124
Ausführungshandlung als solche rechtmäßig 125
Bezugspunkt der Unrechtsausschließungsgründe neben Ausführungshandlung entweder objektive Tendenz oder Absicht 125
Objektive Tendenz bei aktiver Bestechung (§§ 333, 334 II) 126
verfassungsverräterischer Zersetzung (§ 91) 127
landesverräterischen Beziehungen (§ 100 d I—III) 127
Ein Teil des Versicherungsbetruges (§ 265) mit subjektivem Unrechtsmerkmal 128
§ 9. Die das Rechtsgut allein bestimmende Ausführungshandlung verkörpert entweder typisch strafbegründende Absichts-, Innentendenz- oder Gesinnungsmerkmale oder weist in ihrer objektiven Tendenz auf diese hin 131
Die Innenmerkmale sind Schuldmerkmale 131
a) Absichtsmerkmale. 131
Betrug (§ 263) 131
Hehlerei (§ 259) 133
Ausbeutung Minderjähriger (§§ 301/2) 135
b) Gefühlsmäßig bestimmte Innentendenzmerkmale. Sittlichkeitsdelikte (§§ 174 ff.) 136
c) Gesinnungsmerkmale 139
d) Gewerbs-, Gewohnheitsmäßigkeit und Eigennützigkeit 141
Gewerbsmäßigkeit 142
Gewohnheitsmäßigkeit 142
Eigennützigkeit: kupplerische Zuhälterei (§ 181 a, Fall β) 143
Kuppelei (§ 180) 143
§ 10. Die für sich strafbare Ausführungshandlung als Mittel zur Verletzung weiterer Rechtsgüter 145
Die Absicht ist Schuldmerkmal. 145
Ausnahmecharakter dieser Tatbestände 145
Strafschärfung bei verfassungsverräterischer Absicht (§ 94 und §§ 95 III, 96 III, 2. Fall) 147
Mord (§ 211 II, 3. Fallgruppe) 148
Zum Teil Versicherungsbetrug (§ 265) 150
Besonders schwere Brandstiftung (§ 307 Ziff. 2) 152
§ 11. Delikte mit gegenüber der Grundform des Delikts strafschärfendem oder strafmilderndem und auf kein weiteres Rechtsgut ausgerichtetem Innenmerkmal 154
Die Innenmerkmale sind schuldändernde Elemente 154
§ 12. Behauptungsdelikte, Offenbarungsdelikte und Fahrlässigkeitsdelikte mit zielgerichteter Tätigkeit 158
1. Behauptungsdelikte (§§ 153 f.) 158
2. Offenbarungsdelikte (§ 138 u. ä. Delikte im Nebenstrafrecht) 159
3. Fahrlässigkeitsdelikte mit zielgerichteter Tätigkeit, z. B. fahrlässiger Falscheid (§ 161), Verbreitung hochverräterischer Veröffentlichungen (§ 84), fahrlässige Hehlerei edler Metalle (§ 5 EdelmetGes.) u. a. 161
Unterschied zwischen vorsätzlich und final 162
Die gewollte Tätigkeit hier Teil des Unrechtstatbestandes 163
§ 13. Das Zweckmoment in den Rechtfertigungsgründen 165
Notwehr und Verteidigungszweck 165
Heileingriff und Heilzweck 168
Züchtigungsrecht und Erziehungszweck 170
Übergesetzlicher Notstand, Rettungszweck und Abwägungspflicht 171
Einwilligung 174
§ 14. Die rechtswidrige Handlung und die Teilnahme 178
Anwendung der bisherigen Ergebnisse auf die Teilnahme. 178