Die Ernennung von Professoren des Rechts zu Mitgliedern der Justizprüfungsämter
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Lübtow, U. (1964). Die Ernennung von Professoren des Rechts zu Mitgliedern der Justizprüfungsämter. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-40954-9
Lübtow, Ulrich von. Die Ernennung von Professoren des Rechts zu Mitgliedern der Justizprüfungsämter. Duncker & Humblot, 1964. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-40954-9
Lübtow, U (1964): Die Ernennung von Professoren des Rechts zu Mitgliedern der Justizprüfungsämter, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-40954-9
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Die Ernennung von Professoren des Rechts zu Mitgliedern der Justizprüfungsämter
Berliner Juristische Abhandlungen, Vol. 9
(1964)
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Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhalt | 7 | ||
I. Die Probleme | 9 | ||
II. Die Zuständigkeit der Universitätsorgane für die Vorschläge der Professoren des Rechts zu Prüfern | 10 | ||
1. Die Regelungen der Bundesländer mit Ausnahme Berlins und Bayerns | 10 | ||
2. Die Berliner Regelung | 13 | ||
a) Die gegenwärtige Praxis | 13 | ||
b) Die Entstehungsgeschichte des § 6 Abs. 4 Buchstabe a Berliner JAO | 13 | ||
c) Die Kompetenzverteilung nach der Satzung der Freien Universität Berlin | 15 | ||
d) Die Vorschläge als Angelegenheit der Selbstverwaltung | 15 | ||
e) Die Zuständigkeit des Akademischen Senats zur Vertretung der Freien Universität als Gesamtinstitution | 19 | ||
f) Die bei den Vorschlägen zu prüfenden Voraussetzungen als Argument für die Zuständigkeit des Akademischen Senats | 20 | ||
g) Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn als weiterer Grund für die Zuständigkeit des Akademischen Senats | 22 | ||
h) Die bisherige Praxis als Quelle einer gewohnheitsrechtlichen Zuständigkeitsregelung | 27 | ||
i) Übertragung der Zuständigkeit durch Delegation oder Mandat | 28 | ||
3. Die bayerische Regelung | 30 | ||
III. Der förmliche Antrag als Voraussetzung des Vorschlags | 35 | ||
IV. Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfbarkeit der Ablehnung eines Vorschlags | 36 | ||
1. Die Ablehnung als anfechtbarer Verwaltungsakt | 36 | ||
2. Das subjektive öffentliche Recht des Professors auf den Vorschlag | 40 | ||
a) Der Wortlaut der einschlägigen Bestimmungen | 40 | ||
b) Rechtsanspruch im Hinblick auf die Fürsorgepflicht | 42 | ||
c) Rechtsanspruch auf Grund verfassungskonformer Auslegung der Bestimmungen, welche die Vorschläge anordnen | 43 | ||
d) Rechtsanspruch im Hinblick auf Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes | 46 | ||
e) Rechtsanspruch im Hinblick auf Art. 5 Abs. 3 S. 1 des Grundgesetzes und Art. 142 S. 2 der Weimarer Reichsverfassung | 46 | ||
f) Rechtsanspruch aus dem Gleichheitssatz | 47 | ||
3. Die Nachprüfung der Zuständigkeit | 48 | ||
V. Die Ernennung eines Professors zum Prüfer, ihre Ablehnung und ihre verwaltungsgerichtliche Nachprüfbarkeit | 53 | ||
1. Die Ernennung als Verwaltungsakt | 53 | ||
2. Der Rechtsanspruch auf Ernennung zum Prüfer | 53 | ||
VI. Die Beteiligung des zum Prüfer ernannten Professors an den Examina | 56 | ||
VII. Die Abberufung des Professors von einer begonnenen Prüfung | 57 | ||
VIII. Die Abberufung vom Amt des Prüfers vor Ablauf der für die Ernennung vorgesehenen Frist | 58 | ||
IX. Die Pflicht des Professors, bei den juristischen Staatsprüfungen mitzuwirken | 60 | ||
1. Vorschlag und Ernennung eines Professors zum Prüfer gegen seinen Wunsch | 60 | ||
2. Der Umfang der Pflicht des zum Prüfer ernannten Professors, bei den Prüfungen mitzuwirken | 63 | ||
X. Anspruch des Professors auf vorzeitige Befreiung von seinem Nebenamt als Prüfer | 65 | ||
XI. Zusammenfassung der Ergebnisse | 66 |