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Schulte, H. (1970). Eigentum und öffentliches Interesse. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42170-1
Schulte, Hans. Eigentum und öffentliches Interesse. Duncker & Humblot, 1970. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42170-1
Schulte, H (1970): Eigentum und öffentliches Interesse, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-42170-1

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Eigentum und öffentliches Interesse

Schulte, Hans

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 125

(1970)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhalt 7
§ 1: Einführung 15
§ 2: Private gesetzliche Eingriffsrechte und öffentliches Interesse 18
I. Nachbarrechtliche Kollisionen ohne Einschaltung von hoheitlichen Akten 18
1. Das Nachbarrecht als „notwendige Kollisionsregelung" 18
2. Das öffentliche Interesse als gesetzgeberisches Motiv 19
3. Das gesetzgeberische Motiv (das öffentliche Interesse) im Nachbarrecht: ökonomisch sinnvolle Raumnutzung 20
4. Die ökonomisch sinnvolle Raumnutzung in den einzelnen Vorschriften des Nachbarrechts 22
a) Notweg 22
b) Leitungsnotweg 22
c) Überbau 23
d) Immissionen gem. § 906 BGB 24
e) § 906 BGB analog 24
f) Bergrecht 24
g) Wild abfließendes Wasser 25
h) Weitere landesrechtliche Fälle 25
i) Wohnungseigentum 26
j) Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis 29
5. Die dogmatische Behandlung des Nachbarrechts bei Baur 30
6. Entschädigung und ihre Funktion 31
II. Nachbarrechtliche Eingriffe mit Einschaltung von Hoheitsakten 32
1. Immissionen gem. §§ 16 ff. GewO 32
2. Notweg 33
3. Leitungsnotweg 33
4. Wild abfließendes Wasser 33
5. Bergrechtliche Grundabtretung 33
6. Dispens im öffentlichen Baurecht 34
III. Notstandsrechtliche Kollisionen 35
1. § 904 BGB 35
2. Sonstige 35
3. Dogmatische Eigenständigkeit gegenüber dem Nachbarrecht 36
4. Keine Fälle mit Einschaltung hoheitlicher Akte 37
IV. „Sonstige" private gesetzliche Eingriffsrechte 37
1. Der „politische Mieter" 38
2. Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung im Betrieb 41
3. Soziales Mietrecht 43
4. Feldmühle-Fall 44
5. Gemeinsame Problematik dieser Fälle 45
V. Zusammenfassung 46
§ 3: „Eingriff" und „Inhaltsbestimmung" beim Eigentum 48
I. Die Eingriffs- und Inhaltsvorstellung im allgemeinen 48
1. „Eingriff" als negative Kennzeichnung 48
2. Die denkökonomische Dimension juristischer Begriffe 48
3. Das Verhältnis der Gegensatzpaare Eingriff — Inhaltsbestimmung und entschädigungslos — entschädigungspflichtig zueinander 49
4. „Inhalt" und „Eingriff" nur bildhafte Vorstellungen 50
5. Materiell entscheidend: Die „Kriterien" 52
6. Vorschlag: Aufgabe der bisherigen Inhalts- und Eingriffsvorstellung 54
7. Statt dessen: Denkmodell des totalen Eigentümerbeliebens als formale Regel und des „Eingriffs" als formale Ausnahme 54
8. Beispiele für Verwechslungen formaler mit inhaltlichen Kategorien in der Diskussion über Eigentum 55
a) Pandektistik und BGB 56
b) Rechtsprechung 57
II. Die Eingriffs- und Inhaltsvorstellung im Nachbarrecht 58
1. Der „an sich" gegebene Abwehranspruch aus § 1004 BGB 58
2. Beispiele 59
a) Westermann 59
b) Kleindienst 60
3. Vorzüge der vorliegend vertretenen Ansicht 62
III. Die Bedeutung der „Kriterien" 63
§ 4: Öffentliches Interesse 68
I. Richtung der Untersuchung 68
1. Vielfalt der möglichen Aspekte 68
2. Der vorliegend behandelte Aspekt 69
II. Das Gebot der Gesetzesbindung der Verwaltung als Zwang zur Konkretisierung des öffentlichen Interesses 71
1. Gesetzesbindung der Verwaltung 71
2. Funktion des Gesetzgebers dagegen: wertendes Entscheiden 74
III. Die parallele Problematik im Polizeirecht 77
1. „Abstrakte Gefahr" bei unselbständigen Polizeiverfügungen 77
2. „Konkrete Gefahr" bei selbständigen Polizeiverfügungen 78
3. Weitere Kennzeichnung des Begriffs der konkreten Gefahr 79
IV. Abstrahierung der Problematik: „Konditionale" Normierung und „Zweck"-Normierung 81
1. Konditionale und Zweck-Normierung im Polizeirecht 81
2. „Isolierte" und „gebundene" Generalklauseln 83
V. Das öffentliche Interesse bei der Enteignung 85
1. Bisherige Versuche zur Erklärung des Begriffs Wohl der Allgemeinheit in Art. 14 III 1 GG 85
2. Trotzdem keine befriedigende Begriffsbestimmung 87
3. Möglichkeit rationaler Konkretisierung 88
4. Nur unmittelbares öffentliches Interesse 90
5. Rationalität durch Plan 92
6. Alle diese Merkmale im heutigen Enteignungsrecht berücksichtigt 94
VI. Enteignung und private Eingriffsrechte 97
1. Unterscheidungsmerkmal: Konkretes und abstraktes öffentliches Interesse 97
2. Anwendung auf die in § 1 erwähnten Fälle 99
3. Formaler Enteignungsbegriff und materieller Gehalt 101
§ 5: Das Rechtsinstitut der privatrechtlichen Aufopferung 107
I. Ein neues Rechtsinstitut 107
1. Konstituierende Merkmale 107
2. Literatur und Rechtsprechung 107
3. Bedeutung 111
II. Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis 115
III. Verfassungsrechtliche Grenzen 117
IV. Entschädigung 124
1. Die Funktion der Entschädigungspflicht 124
2. Die Kriterien zur Abgrenzung zwischen entschädigungslosen und entschädigungspflichtigen „Eingriffen" 126
3. Zur Höhe der Entschädigung 129
V. Privatrechtliche Aufopferung und Gefährdungshaftung 133
§ 6: Parallelen zwischen privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Aufopferung 137
I. Entschädigungsfrage 137
1. „Sonderopfer" 137
2. „Situationsgebundenheit" und „Ortsüblichkeit" 138
3. „Zumutbarkeit" 140
4. Praktische Konsequenzen 140
II. Abgrenzung Enteignung — Aufopferung — Gefährdungshaftung 141
1. öffentlich-rechtliche Gefährdungshaftung 141
2. Enteignung — Aufopferung 142
3. Gegen die dogmatische Nivellierung der Fälle der öffentlich-rechtlichen Entschädigung 143
III. Übermaßverbot 145
IV. Generalklausel 146
§ 7: Die gewerberechtliche Anlagegenehmigung 148
I. Das Genehmigungsverfahren als Vorkontrolle privater Tätigkeit 148
1. Literatur zur dogmatischen Einordnung 148
2. Gegenüberstellung mit § 906 Abs. 2 BGB 149
3. Die privatrechtliche Auffassung der gewerberechtlichen Anlagegenehmigung 150
a) Präventivmaßnahme 150
b) Nur formal Charakter hoheitl. Eingriffs 151
c) Anspruch auf Genehmigung bei konditionaler Normierung 151
d) Kein „Vertrauensschutz" 152
e) Ergebnis 153
II. Die öffentlich-rechtliche Nachbarklage im Gewerberecht 153
1. Zulässigkeit 153
2. Wesen: Entscheidung über privatrechtliche Streitigkeiten 154
3. Der Verwaltungsakt mit privatrechts-streitentscheidender Funktion 155
4. Zur formalen Verschiebung der Parteistellung im Verwaltungsprozeß 157
III. Vorteile der vorliegend angewandten Betrachtungsweise 158
§ 8: Das Nachbarrecht der öffentlichen Sachen 160
I. Enteignungsrechtliche oder nachbarrechtliche Lösung 160
1. Rechtsprechung des RG 160
2. Literatur 163
3. Erste Kritik: Das RG spricht nicht von privatrechtlicher Aufopferung 163
4. BGH-Rechtsprechung: Überwiegend enteignungsrechtliche Lösung 164
5. Weitere Kritik: Das Problem hat nichts mit der Frage des „öffentlichen Eigentums" zu tun 169
6. Grundsätzlich: Nach der Art des maßgebenden öffentlichen Interesses handelt es sich um Enteignungsfälle 171
II. Konsequenzen und Einzelheiten der enteignungsrechtlichen Lösung 172
1. Abweichendes Ergebnis in den Fällen der RG-Rechtsprechung 172
2. Opfergrenze des § 906 BGB auch im Enteignungsrecht? 173
3. „Ortsüblichkeit" kein adäquates Entschädigungskriterium für alle Fälle 173
4. Nur dort anzuwenden, wo die fraglichen Beeinträchtigungen auch durch Private praktisch und typisch möglich wären 175
5. Praktische Bedeutung 177
III. Abgrenzung zur Gefährdungshaftung 181
1. Beispiele für unrichtige Abgrenzung 181
2. „Gefahr" im allgemeinen Sprachgebrauch und als juristischer Begriff 183
3. Versuch richtiger Abgrenzung 184
§ 9: Die öffentlich-rechtliche Nachbarklage 186
I. Das bisherige System und seine Schwierigkeiten 186
1. Einführung 186
2. Die Schwierigkeiten 186
a) Prinzipielle Rechtfertigung des Instituts 187
b) Welche Normen sind „nachbarschützend"? 187
c) Inwieweit darf der Nachbar beeinträchtigt werden? 188
d) Die nach Baubeginn erhobene Nachbarklage 188
e) Konkurrenz der zivilrechtlichen und der öffentlich-rechtlichen Möglichkeiten 189
f) Vorläufiger Rechtsschutz 190
3. Die Position des Nachbarn — ein subjektives öffentliches Recht? 191
II. Bisherige Versuche der prinzipiellen Rechtfertigung des Instituts 192
1. Keine ausdrückliche Zulassung im öffentlichen Baurecht 192
2. Faktisches Betroffensein reicht nicht aus 192
3. Auch nicht der erkennbare Wille des Gesetzes, nachbarliche Interessen zu schützen 194
4. Sonstige nicht zureichende Begründungsversuche 197
5. Auch Art. 19 IV GG hilft nicht weiter 198
III. Begründung des Instituts aus Art. 141 GG 200
1. Klärung der Fragestellung 200
2. Das öffentliche Baurecht als die wichtigste Quelle von Vorschriften über die Nutzung des Grundeigentums 202
3. Das zwingt zu einer extrem privatrechtlichen Auffassung 206
IV. Der nachbarrechtliche Dispens 207
1. Einteilung: „nachbarrechtlicher" und „enteignungsrechtlicher" Dispens 207
2. Aufriß des vorgeschlagenen neuen Systems 208
3. Die wesentliche Neuerung: Ein Ersatzanspruch für wesentlich betroffene Nachbarn 210
a) Rechtfertigung des Ersatzanspruchs als Fall eines Anspruchs aus privatrechtlicher Aufopferung 210
b) Umfang und Grenzen des Ersatzanspruchs 211
aa) nicht jeder „Eingriff" schädigt 212
bb) Möglichkeit ersatzloser Schädigungen als typisch nachbarrechtliche Erscheinung 212
cc) Kriterien 213
c) Keine Bindung an Junctimklausel 213
d) Weitere Vorteile der vorliegend vertretenen Ansicht 214
aa) Automatische Regelung als Folge der Entschädigungspflicht 214
bb) Möglichkeit nachbarlicher Vereinbarungen 215
cc) Schwächung der Position des Nachbarn 216
e) Die nach Baubeginn erhobene Nachbarklage: Lösung der meisten Unzuträglichkeiten durch Analogie zu §§ 912 ff. BGB 216
aa) Schwierigkeiten bei der bisherigen Auffassung 216
bb) Bessere Lösung: Analogie zu § 912 BGB 217
cc) Andere Fälle analoger Anwendung von § 912 219
dd) Umfang und Grenzen der Analogie 221
ee) Zum Entschädigungsanspruch 223
4. „Nicht beabsichtigte Härte" und „nicht entgegenstehende öffentliche Belange" 224
a) „nicht beabsichtigte Härte" als typisch nachbarrechtlicher Gedanke 224
b) Verbindung zum nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis 225
c) „Sofern öffentliche Belange nicht entgegenstehen" 227
d) Beispiel 228
5. Anspruch auf nachbarrechtlichen Dispens 229
6. Zusammenfassung 230
V. Der enteignungsrechtliche Dispens 230
1. Bedeutung des „Wohls der Allgemeinheit" 231
2. Junctimklausel 234
a) Keine „Enteignungen" nach der bei Erlaß des GG üblichen Terminologie 234
b) Andere Fälle, in denen die Junctimklausel stillschweigend übergangen wird 236
c) Rechtsprechung des BGH in vergleichbaren Fällen 236
3. Kein Anspruch auf enteignungsrechtlichen Dispens 237
VI. Nachbar schützende Normen und Rechtsweg 238
1. Nachbarschützende Normen 238
2. Rechtsweg 241
3. Die öffentlich-rechtliche Nachbarklage auf anderen Gebieten 242
§ 10: Die Zuordnung der Gewässer und die nachbarrechtlichen Kollisionen im Wasserrecht 244
I. Bisherige Konstruktionen und Auffassungen der Zuordnung der Gewässer 244
II. Vorschlag einer neuen Auffassung 249
1. Kritik der bisherigen Auffassungen 249
2. Grundsätzliches zur Konstruktion der Zuordnung: Aufspaltung der Eigentumszuordnung 249
3. Fortsetzung: Originär private und originär öffentliche Zuordnung 253
4. Anwendung auf das neue Wasserrecht 255
III. Die Rechtsnatur der zugeordneten Positionen 258
1. Das bewilligte Recht als subjektiv öffentliches Recht 258
2. Das bewilligte Recht und die „öffentliche Nutzungsordnung des Wasserhaushalts" 259
IV. Ergebnis 262
V. Die nachbarrechtlichen Kollisionen im neuen Wasserrecht 263
1. Kollision wasserrechtlicher Positionen untereinander (Ausgleichung) 263
2. Die Kollisionen zwischen Grundeigentum und wasserrechtlichen Berechtigungen 266
3. Durchleitungsrechte 267
4. Durchleitungsrechte: Enteignungsrechtliche Fälle 268
5. Grundwasser 270
§ 11: Bergrecht und öffentliches Interesse 275
I. Die Zuordnung der Bodenschätze und die Kollisionen der zugeordneten Positionen 275
II. „Subsidiäre Staatshaftung für Bergschäden?" 277
1. Ausgangspunkt 277
2. Mögliche Konsequenzen 278
3. Die Rechtsnatur des „Eingriffs" der Verleihung des Bergwerkseigentums 280
4. Kein Verstoß gegen die Institutsgarantie des Eigentums 282
5. Auch kein Verstoß durch evtl. Unvollkommenheiten des Ersatzanspruchs 283
III. Die Kollision zwischen Schürfer und Grundeigentümer 285
IV. Bergschaden und bergrechtliche Grundabtretung 287
1. Typisch nachbarrechtliche Kollision 287
2. Bergschadenshaftung keine Gefährdungshaftung 287
3. Grundabtretung keine Enteignung 288
4. Bergschaden in einer Bergrechtsreform 290
5. Konzessionssystem in einer Bergrechtsreform 291
V. Zulegung 292
VI. Hilfsbaurecht 294
1. Im freien Felde 294
2. Im fremden Felde 294
VII. Mitgewinnungsrecht 295
1. Gegenüber dem Grundeigentümer 296
2. Gegenüber dem benachbarten Bergwerkseigentümer 297
VIII. Zum „echten" Bergnachbarrecht 298
1. Umfang und rechtsdogmatische Begründung der Einwirkungsrechte 298
2. Entschädigungsansprüche? 303
3. Fälle der Wasserhaltung bei Stillegungen 305
4. Bergrechtsreform 307
§ 12: Zusammenfassung 308
Literaturverzeichnis 314