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Über die Bedeutung des Irrtums im Strafrecht

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Gössel, K. (1974). Über die Bedeutung des Irrtums im Strafrecht. 1. Band. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-43112-0
Gössel, Karl Heinz. Über die Bedeutung des Irrtums im Strafrecht: 1. Band. Duncker & Humblot, 1974. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-43112-0
Gössel, K (1974): Über die Bedeutung des Irrtums im Strafrecht: 1. Band, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-43112-0

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Über die Bedeutung des Irrtums im Strafrecht

1. Band

Gössel, Karl Heinz

Schriften zum Strafrecht, Vol. 18

(1974)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort VII
Inhaltsverzeichnis IX
Abkürzungsverzeichnis XX
Einleitung: Einleitende Bemerkungen zum Ausgangspunkt und zum Gang der Darstellung 1
1. BUCH: Grundlegung. Die Lehre vom Grunde strafrechtlicher Sanktionen als Ausgangspunkt einer strafrechtlichen Irrtumslehre 7
Erster Teil: Die ontische Struktur des Irrtums 7
Kapitel 1: Über den Begriff des Irrtums in der Rechtswissenschaft 7
Kapitel 2: Über die Entstehung von Bewußtseinsinhalten 10
I. Über die drei Stufen des Entstehens von Bewußtseinsinhalten 10
II. Bewußtseinsinhalte aufgrund sinnlichen Bemerkens 11
a) Die sinnlichen Empfindungen 11
b) Die Eigentätigkeit des Menschen bei der Wahrnehmung 12
III. Bewußtseinsinhalte aufgrund vorstellenden Vergegenwärtigens 16
a) Das vorstellende Vergegenwärtigen 16
b) Die Bedeutung des vorstellenden Vergegenwärtigens im Strafrecht 17
IV. Bewußtseinsinhalte aufgrund denkenden Erfassens 18
a) Strafrechtliche Bedeutung 18
b) Denkformen 18
c) Begriff, Vorstellung und Sprache 19
d) Urteil, Schluß und Folge 20
V. Das Verhältnis der drei Stufen untereinander 21
Kapitel 3: Die Bestimmung des für das Strafrecht geltenden Irrtumsbegriffs 22
I. Die formale Einteilung der Irrtumsarten 22
II. Materiale Irrtumsarten 23
a) Fehlerhafte sinnliche Empfindung 23
b) Fehlerhafte eigene Wahrnehmungstätigkeit 24
c) Fehlerhafte Vorstellungen 24
d) Fehlerhaftes denkendes Erfassen 25
e) Zusammenfassung 26
III. Definition des Irrtums 27
IV. Ablehnung entgegenstehender Auffassungen 27
a) Über das Erfordernis eines Wahrheitsbewußtseins 27
b) Über fehlende Bewußtseinsinhalte 28
Kapitel 4: Ergebnis 31
Zweiter Teil: Der Realgrund strafrechtlicher Sanktionen in seiner Bedeutung für die Irrtumslehre 32
Kapitel 1: Über die Bedeutung unzutreffender Bewußtseinsinhalte im Strafrecht 32
A. Der Irrtum als mögliche negative wie auch positive Sanktionsvoraussetzung 32
B. Zutreffende und unzutreffende Bewußtseinsinhalte als Sanktionsvoraussetzung 35
Kapitel 2: Der sanktionierte Gegenstand in seiner Bedeutung für die Irrtumslehre 38
A. Die Hilfe des Gesetzes für die Suche nach dem sanktionierten Gegenstand 38
B. Die Bedeutung der Frage nach dem sanktionierten Gegenstand 40
C. Die möglichen Verknüpfungen zwischen sanktioniertem Gegenstand und Sanktion 43
I. Die verwirrenden Bezeichnungen in der Literatur 43
II. Die Klärung durch die Anwendung des Satzes vom Grunde 44
a) Die Notwendigkeit der Folge als spezifische Schwierigkeit bei der Anwendung des Satzes vom Grunde im Strafrecht 45
b) Die Bedeutung des Satzes vom Grunde in seinem je verschiedenen Anwendungsbereich für eine Grund-Folge-Abhängigkeit der Sanktion 46
1. Über das real begründende Verhältnis 49
2. Über die begründende Wirkung des Sollens 50
3. Über das erkenntnismäßig begründende Verhältnis 50
4. Über das final begründende Verhältnis 52
5. Über das rechtlich begründende Verhältnis 53
c) Die Bedeutung der verschiedenen begründenden Verhältnisse für die Suche nach dem sanktionierten Gegenstand 54
1. Der Rechtsgrund der Sanktionen 54
2. Der Finalgrund der Sanktionen 55
3. Der Verpflichtungsgrund der Sanktionen 58
4. Der Realgrund der Sanktionen 59
Kapitel 3: Die möglichen Realgründe der Sanktionen 60
A. Das die Sanktionen anordnende Urteil 60
I. Das strafrichterliche Urteil als möglicher Erkenntnisgrund der Sanktionen 60
a) Der Nachweis des Erkenntnisgrundes 60
b) Die entgegengesetzte Auffassung von Spendel 61
II. Die soziale Realität des strafrichterlichen Urteils als untauglicher Realgrund der Sanktionen 64
III. Die Verschiedenheit von Sanktion und strafrichterlichem Urteil 66
B. Die Rechtsordnung 67
I. Die Rechtsordnung als Verpflichtungsgrund der Sanktion 67
II. Verpflichtungsgrund und Realgrund der Sanktion 67
C. Die Tat als vom Recht gesetzter Realgrund der Sanktionen 70
I. Die Anordnung des Gesetzes 70
a) Das geltende Strafgesetzbuch 70
b) Das künftig geltende Strafgesetzbuch 72
c) Die Überprüfung der These von der Realgrundeigenschaft der Tat in einem konkreten Beispielsfall 73
II. Die Tat als Realgrund in der Rechtslehre 74
III. Die Tat als Realgrund in ausgewählten ausländischen Rechtsordnungen 77
a) Lateinamerikanische Beispiele 77
b) Militärstrafgesetzbuch der U. S.A. 78
c) UdSSR 82
D. Täterzustände als Realgrund der Sanktionen 83
I. Anhaltspunkte im Gesetz 84
a) Die Gefahr der Begehung rechtswidriger Taten in der Zukunft 84
b) Die „Persönlichkeit“ 86
II. Die als Realgrund in Frage kommenden Persönlichkeitszustände 87
a) Der am Beispiel des § 63 n. F. StGB vorzuführende Schluß aus dem Erkenntnisgrund des Urteils, das Tat- und Persönlichkeitszustände feststellen muß 87
b) Der materielle Nachweis von Persönlichkeitszuständen als Realgrund der Sanktionen 90
c) Zusammenfassung: Verbrechensgeneigtheit als Realgrund 94
E. Die Vorverurteilung 95
I. Anhaltspunkte im Gesetz 95
II. Vorverurteilungen sind keine Realgründe 97
F. Die Schuld 101
I. Die Schuld entweder als Eigenschaft der Tat oder als Unterart der Verbrechensgeneigtheit 103
a) Als Realgrund taugliche Schuldinhalte 103
b) Die Schuld als Eigenschaft der Tat 104
1. Schrifttum 104
2. Gesetz 106
c) Die Schuld als Persönlichkeitszustand der Verbrechensgeneigtheit 107
II. Über die Möglichkeit verschiedener Realgründe für die Sanktion einerseits und deren Maß und Art andererseits 108
a) der sog. Liszt’sche Dualismus 109
b) Das Dualismusproblem im Schrifttum 112
1. Auffassungen, die mit v. Liszt übereinstimmen 112
2. Auffassungen, die die Lehre von v. Liszt modifizieren bzw. weiterführen 115
3. Ablehnende Stellungnahmen zum „Liszt’schen Dualismus“ in der Literatur 119
c) Die Anwendung des Satzes vom Grunde auf das Dualismusproblem 123
1. Die Unzulässigkeit der Annahme eines je verschiedenen Realgrundes für das „Ob“ und das „Wie“ der Sanktionen 123
2. Die Tat als objektive Bedingung der Sanktionen bzw. als Anzeichen der Gefährlichkeit des Täters 129
d) Über die Möglichkeit eines real fundierenden Verhältnisses nur zwischen den Eigenschaften zweier Gegenstände 132
1. Die Tat begründet das Maß der Sanktionen, eine Eigenschaft der Tat des Ob der Sanktionen 132
2. Die Tat als Realgrund des „Ob“ der Sanktionen, eine Eigenschaft der Tat als Realgrund von Art und Dauer der Sanktionen 133
G. Die Strafzumessungsgründe 134
I. Anhaltspunkte für die Realgrundeigenschaft der Strafzumessungsgründe 135
II. Die Strafzumessungsgründe als Maßstab für den Realgrund der Sanktionen 136
a) Strafzumessungsgründe als Maßstab der Tat 136
b) Strafzumessungsgründe als Maßstab der Verbrechensgeneigtheit 138
III. Als Strafzumessungsgründe nicht in Betracht kommende Gegenstände 138
H. Das Verhältnis der beiden Realgründe zueinander 139
I. Das mögliche Zusammentreffen der beiden Gegenstände bei der realen Begründung der Strafen und Maßregeln 140
II. Tat und Verbrechensgeneigtheit als gemeinsamer Realgrund 141
a) Über die Verbrechensgeneigtheit als alleiniger Realgrund 141
1. Eine allein an die Verbrechensgeneigtheit anschließende Sanktion existiert nicht 141
2. Das Verhältnis von Tat und Verbrechensgeneigtheit in ihrem Realgrundcharakter 143
b) Die Tat als alleiniger Realgrund 145
III. Über die Möglichkeit einer eindeutigen Zuordnung bestimmter Sanktionen an einen der beiden bisher herausgestellten Realgründe 145
IV. Realgrund und Mehrspurigkeit 145
J. Ergebnis dieses Kapitels 147
Kapitel 4: Zusammenfassendes Ergebnis des 2. Teils 149
A. Nur die rechtlich angeordnete Kausalität macht einen Gegenstand zum Realgrund einer Sanktion 149
B. Tat und Persönlichkeit als alleinige Realgründe 150
C. Über die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen über die Beschaffenheit des Realgrundes 151
I. Einleitende Bemerkungen 151
II. Die für die Beschaffenheit des Realgrundes strafrechtlicher Sanktionen maßgebenden Kriterien 152
a) Das gesetzliche Kriterium 152
b) Kriminalpolitische Kriterien 152
c) Das Kriterium der Natur der Sache 155
d) Das Kriterium der Strafrechtssystematik 156
e) Die Interdependenz aller Kriterien 156
ZWEITES BUCH: Die Bedeutung der Kriminalpolitik für die Irrtumslehre 159
Erster Teil: Die Bedeutung der Sanktionszwecke (der Finalgründe) strafrechtlicher Sanktionen 159
Kapitel 1: Einleitung 159
Kapitel 2: Über die Schwierigkeiten, die die sich mit dem Grunde der Sanktionen beschäftigenden Theorien einer Ermittlung der Strafzwecke entgegensetzen 161
A. Über die Brauchbarkeit der Einteilung dieser Theorien in absolute, relative und vereinigende Theorien zur Ermittlung des Finalgrundes der Sanktionen 161
I. Die Einteilung nach dem Rechtsgrund der Sanktion 162
II. Die Einteilung nach dem Wesen der Sanktion 165
III. Die Einteilung nach dem Zweckgrund 166
B. Über die Möglichkeit einer Einteilung der Straftheorien nach der je erfragten Antwort 169
C. Über die Möglichkeit, den Finalgrund zu ermitteln 174
Kapitel 3: Die auf einen Zweckgrund der Sanktionen verzichtenden Lehren 178
A. Darstellung der in Frage kommenden Lehren 178
I. Die Lehre von Kant 178
II. Die Lehre von Stahl 181
III. Die Lehre von Hegel 182
B. Über die Möglichkeit einer zweckhaften Auffassung der Strafe bei Kant und Hegel 183
I. Über die Möglichkeit, im Rahmen dieser Lehren den Sanktionen dennoch Zwecke zu geben 183
II. Über die Möglichkeit, die Sanktionen ihren Zweck in sich selber tragen zu lassen 184
III. Über die Möglichkeit, die Sanktionen zweckfrei zu denken 188
C. Bewußtseinserfordernisse für den Realgrund einer zweckfrei gedachten Sanktion 191
I. Die Bedeutung der Kantischen Lehre vom Verbrechen 191
II. Das Bewußtsein der Rechtswidrigkeit als Merkmal des Realgrundes der Sanktion nach der Lehre von Kant 193
a) Das potentielle materielle und formelle Bewußtsein der Rechtswidrigkeit als Merkmal des Realgrundes 193
b) Definition des Bewußtseins der Rechtswidrigkeit 194
1. Das materielle Bewußtsein der Rechtswidrigkeit und seine Verschlingung mit dem formellen Bewußtsein der Rechtswidrigkeit 194
2. Die Bestimmung des formellen Bewußtseins der Rechtswidrigkeit 195
aa) Formelles und „abstraktes“ Bewußtsein der Rechtswidrigkeit 195
bb) Folgerungen 198
3. Definition der Begriffe: Rechtswidrigkeitsbewußtsein, Bewußtsein der Gesetzwidrigkeit, Bewußtsein der Strafgesetzwidrigkeit 199
c) Die von der Kantischen Straflehre verlangten Bewußtseinsinhalte 201
d) Verfassungsrechtliche Überlegungen 201
III. Die Bedeutung des Hegelschen Verbrechensbegriffs 204
Kapitel 4: Der Strafzweck der Vergeltung 208
A. Über die Möglichkeit und die möglichen Bedeutungen eines Vergeltungszweckes 208
B. Vergeltung als Ausgleich 209
I. Die wesentlichen Theorien 209
II. Die sich daraus ergebenden Bewußtseinserfordernisse im Realgrund 211
a) Folgerungen aus der Lehre von Berner 211
b) Unmittelbare Folgerungen aus dem Strafzweck der ausgleichenden Vergeltung 211
c) Mittelbare Folgerungen aus dem Strafzweck der ausgleichenden Gerechtigkeit 213
C. Vergeltung als Wiederherstellung der Rechtsmacht und die sich daraus ergebenden Bewußtseinserfordernisse 216
I. Bindings Lehre von der Vergeltung als Bewährung der Rechtsmacht 216
a) Die Lehre und ihre Konsequenzen für den Realgrund der Sanktionen 216
b) Das Bewußtsein des Verbotenseins bei Binding als Rechtswidrigkeitsbewußtsein 219
II. Die Lehre von der Vergeltung als Verwirklichung des Rechts (Heinze) 224
III. Vergeltung als Heilung bzw. Wiedergutmachung eines durch das Verbrechen entstandenen Schadens 224
a) Abgrenzung gegen ähnliche Lehren 224
b) Vergeltung als Heilung eines durch das Verbrechen entstandenen Schadens (Welckers Theorie des idealen Schadensersatzes) 225
1. Die möglichen Schäden 225
2. Der Schaden der Ehrverletzung des Verbrechensopfers 228
3. Die übrigen Schäden 229
aa) Die Störung des rechtlichen Willens beim Opfer 229
bb) Der bei den übrigen Rechtsgenossen eingetretene Schaden 230
4. Ergebnis 231
c) Der Welckerschen Theorie verwandte Auffassungen 231
d) Die Theorie von Ahrens 232
e) Die Theorie von der Aufhebung des Verbrechens 233
1. Kitz 233
2. Hälschner 234
3. Hepp 235
4. Berolzheimer 236
IV. Zusammenfassung 237
Kapitel 5: Der Mißbilligungszweck der Sanktionen nebst den sich daraus ergebenden Bewußtseinserfordernissen im Realgrund der Tat 239
Kapitel 6: Die Verhütungszwecke (Präventionszwecke) der Sanktionen und die sich daraus ergebenden Bewußtseinserfordernisse im Realgrund der Tat 240
A. Zur Einteilung der Verhütungslehren 240
B. Der Zweck der Verhütung künftiger Straftaten durch Sanktionsandrohung gegenüber allen Rechtsgenossen 243
I. Die Theorie des psychologischen Zwanges 243
a) Die Lehre 243
b) Das Verhältnis der Strafandrohung zur Strafe 244
c) Materielle Verschiedenheit zwischen Strafdrohung und Strafe 245
d) Die von der Theorie des psychischen Zwanges geforderten Bewußtseinsinhalte 249
1. Die von Feuerbach verlangten Bewußtseinsinhalte 249
aa) Das Bewußtsein der Strafgesetzwidrigkeit 250
bb) Das Bewußtsein der Strafe 251
2. Die Bewußtseinsinhalte, die Feuerbachs Lehre möglicherweise verlangt 254
aa) Das aktuelle Bewußtsein der Strafgesetzwidrigkeit 254
bb) Das Bewußtsein der Strafbarkeit 254
11. Die möglichen Inhalte 254
22. Die Unabhängigkeit der verschiedenen Bewußtseinsinhalte untereinander 256
33. Ergebnis 257
3. Das aktuelle Bewußtsein der Sanktioniertheit als ausreichender Bewußtseinsinhalt 257
4. Zusammenfassung 260
II. Der Feuerbachschen Theorie verwandte Lehren 260
III. Die Warnungstheorie von Bauer 261
C. Der Zweck der Verhütung künftiger Straftaten durch abschreckende Strafzufügung und die sich daraus ergebenden Bewußtseinserfordernisse im Realgrund 262
I. Abschreckung durch Wahrnehmung des Strafübels 262
a) Die Lehre 262
b) Die sich daraus ergebenden Bewußtseinserfordernisse 263
II. Abschreckung durch das Bewußtsein der notwendigen Verknüpfung zwischen sanktionierter Tat und Sanktion 266
a) Die Lehre von der Strafe als Verwirklichung der Strafdrohung 266
b) Die sich daraus ergebenden Bewußtseinserfordernisse 269
D. Der Zweck der Verhütung künftiger Straftaten durch Einwirkung auf den Täter und die sich daraus ergebenden Bewußtseinserfordernisse im Realgrund 275
I. Die Notwehrtheorien 275
II. Die (eigentlichen) Präventionstheorien 279
a) Prävention durch Abschreckung 279
1. Parallelen zur abschreckenden Generalprävention 280
2. Die Frage nach den Bewußtseinserfordernissen 280
aa) Spezialpräventive Abschreckung durch erleidendes Wahrnehmen der Sanktion 280
bb) Spezialpräventive Abschreckung durch das Bewußtsein der notwendigen Verknüpfung zwischen Tat und Sanktion 283
3. Zusammenfassung 283
b) Prävention durch moralische Besserung 284
1. Die Lehre 284
2. Bewußtseinserfordernisse 287
c) Prävention durch juridische Besserung 289
d) Prävention durch politische Besserung 292
e) Die Besserungsstrafe bei v. Liszt 294
f) Prävention durch Sicherung 296
Kapitel 7: Zusammenfassung (1. bis 6. Kapitel) 300
Kapitel 8: Die Lehre von den Sanktionszwecken in der Gegenwart 306
A. Die gegenwärtigen Lehren von den Zwecken der strafrechtlichen Sanktionen 306
I. Die klassischen Vereinigungstheorien und die sich daraus ergebenden Bewußtseinsinhalte 306
a) Vereinigungslehren, die das Strafbarkeitsbewußtsein im Realgrund der Sanktionen verlangen müßten 308
1. Die Lehre von Mezger 308
2. Die Lehre von Hellmuth Mayer 311
3. Die Lehre von Maurach 312
b) Vereinigungslehren, die das Bewußtsein der Rechtswidrigkeit im Realgrund der Sanktionen verlangen müßten 314
1. Die Lehre von Welzel 314
2. Die Lehre von Gallas 315
3. Die Lehre von der Strafe als einer Sühneleistung des Delinquenten 315
II. Die von den klassischen Vereinigungstheorien abweichenden Lehren 317
a) Lehren, die das Strafbarkeitsbewußtsein fordern müßten 317
1. Maihofers Besserungstheorie 317
2. Schmidhäusers differenzierende Straftheorie 319
3. Roxins dialektische Vereinigungstheorie 320
b) Lehren, die das Bewußtsein der Rechtswidrigkeit im Realgrund der Sanktionen fordern müßten 323
1. Lampes Lehre von der Wiederherstellung des Rechtsfriedens der Gemeinschaft 323
2. Nolls Lehre vom Rechtsgüterschutz durch normative Prävention 324
3. Arthur Kaufmanns Lehre von der als Sühne verstandenen Strafe zum Zwecke der Resozialisierung 326
III. Die von Gesetz und Rechtsprechung möglicherweise vorausgesetzten Strafzwecke 327
B. Die an die Strafe anknüpfenden unselbständigen Maßnahmen 334
C. Die gegenwärtige Lehre vom Zweck der Maßregeln 335
D. Über das Verhältnis der von den Sanktionszwecken jeweils geforderten verschiedenen Bewußtseinsinhalten zueinander 338
Kapitel 9: Zwischenbilanz 343
Literaturverzeichnis 345
Sachregister 359