Über die Bedeutung des Irrtums im Strafrecht

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Über die Bedeutung des Irrtums im Strafrecht
1. Band
Schriften zum Strafrecht, Vol. 18
(1974)
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Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | VII | ||
Inhaltsverzeichnis | IX | ||
Abkürzungsverzeichnis | XX | ||
Einleitung: Einleitende Bemerkungen zum Ausgangspunkt und zum Gang der Darstellung | 1 | ||
1. BUCH: Grundlegung. Die Lehre vom Grunde strafrechtlicher Sanktionen als Ausgangspunkt einer strafrechtlichen Irrtumslehre | 7 | ||
Erster Teil: Die ontische Struktur des Irrtums | 7 | ||
Kapitel 1: Über den Begriff des Irrtums in der Rechtswissenschaft | 7 | ||
Kapitel 2: Über die Entstehung von Bewußtseinsinhalten | 10 | ||
I. Über die drei Stufen des Entstehens von Bewußtseinsinhalten | 10 | ||
II. Bewußtseinsinhalte aufgrund sinnlichen Bemerkens | 11 | ||
a) Die sinnlichen Empfindungen | 11 | ||
b) Die Eigentätigkeit des Menschen bei der Wahrnehmung | 12 | ||
III. Bewußtseinsinhalte aufgrund vorstellenden Vergegenwärtigens | 16 | ||
a) Das vorstellende Vergegenwärtigen | 16 | ||
b) Die Bedeutung des vorstellenden Vergegenwärtigens im Strafrecht | 17 | ||
IV. Bewußtseinsinhalte aufgrund denkenden Erfassens | 18 | ||
a) Strafrechtliche Bedeutung | 18 | ||
b) Denkformen | 18 | ||
c) Begriff, Vorstellung und Sprache | 19 | ||
d) Urteil, Schluß und Folge | 20 | ||
V. Das Verhältnis der drei Stufen untereinander | 21 | ||
Kapitel 3: Die Bestimmung des für das Strafrecht geltenden Irrtumsbegriffs | 22 | ||
I. Die formale Einteilung der Irrtumsarten | 22 | ||
II. Materiale Irrtumsarten | 23 | ||
a) Fehlerhafte sinnliche Empfindung | 23 | ||
b) Fehlerhafte eigene Wahrnehmungstätigkeit | 24 | ||
c) Fehlerhafte Vorstellungen | 24 | ||
d) Fehlerhaftes denkendes Erfassen | 25 | ||
e) Zusammenfassung | 26 | ||
III. Definition des Irrtums | 27 | ||
IV. Ablehnung entgegenstehender Auffassungen | 27 | ||
a) Über das Erfordernis eines Wahrheitsbewußtseins | 27 | ||
b) Über fehlende Bewußtseinsinhalte | 28 | ||
Kapitel 4: Ergebnis | 31 | ||
Zweiter Teil: Der Realgrund strafrechtlicher Sanktionen in seiner Bedeutung für die Irrtumslehre | 32 | ||
Kapitel 1: Über die Bedeutung unzutreffender Bewußtseinsinhalte im Strafrecht | 32 | ||
A. Der Irrtum als mögliche negative wie auch positive Sanktionsvoraussetzung | 32 | ||
B. Zutreffende und unzutreffende Bewußtseinsinhalte als Sanktionsvoraussetzung | 35 | ||
Kapitel 2: Der sanktionierte Gegenstand in seiner Bedeutung für die Irrtumslehre | 38 | ||
A. Die Hilfe des Gesetzes für die Suche nach dem sanktionierten Gegenstand | 38 | ||
B. Die Bedeutung der Frage nach dem sanktionierten Gegenstand | 40 | ||
C. Die möglichen Verknüpfungen zwischen sanktioniertem Gegenstand und Sanktion | 43 | ||
I. Die verwirrenden Bezeichnungen in der Literatur | 43 | ||
II. Die Klärung durch die Anwendung des Satzes vom Grunde | 44 | ||
a) Die Notwendigkeit der Folge als spezifische Schwierigkeit bei der Anwendung des Satzes vom Grunde im Strafrecht | 45 | ||
b) Die Bedeutung des Satzes vom Grunde in seinem je verschiedenen Anwendungsbereich für eine Grund-Folge-Abhängigkeit der Sanktion | 46 | ||
1. Über das real begründende Verhältnis | 49 | ||
2. Über die begründende Wirkung des Sollens | 50 | ||
3. Über das erkenntnismäßig begründende Verhältnis | 50 | ||
4. Über das final begründende Verhältnis | 52 | ||
5. Über das rechtlich begründende Verhältnis | 53 | ||
c) Die Bedeutung der verschiedenen begründenden Verhältnisse für die Suche nach dem sanktionierten Gegenstand | 54 | ||
1. Der Rechtsgrund der Sanktionen | 54 | ||
2. Der Finalgrund der Sanktionen | 55 | ||
3. Der Verpflichtungsgrund der Sanktionen | 58 | ||
4. Der Realgrund der Sanktionen | 59 | ||
Kapitel 3: Die möglichen Realgründe der Sanktionen | 60 | ||
A. Das die Sanktionen anordnende Urteil | 60 | ||
I. Das strafrichterliche Urteil als möglicher Erkenntnisgrund der Sanktionen | 60 | ||
a) Der Nachweis des Erkenntnisgrundes | 60 | ||
b) Die entgegengesetzte Auffassung von Spendel | 61 | ||
II. Die soziale Realität des strafrichterlichen Urteils als untauglicher Realgrund der Sanktionen | 64 | ||
III. Die Verschiedenheit von Sanktion und strafrichterlichem Urteil | 66 | ||
B. Die Rechtsordnung | 67 | ||
I. Die Rechtsordnung als Verpflichtungsgrund der Sanktion | 67 | ||
II. Verpflichtungsgrund und Realgrund der Sanktion | 67 | ||
C. Die Tat als vom Recht gesetzter Realgrund der Sanktionen | 70 | ||
I. Die Anordnung des Gesetzes | 70 | ||
a) Das geltende Strafgesetzbuch | 70 | ||
b) Das künftig geltende Strafgesetzbuch | 72 | ||
c) Die Überprüfung der These von der Realgrundeigenschaft der Tat in einem konkreten Beispielsfall | 73 | ||
II. Die Tat als Realgrund in der Rechtslehre | 74 | ||
III. Die Tat als Realgrund in ausgewählten ausländischen Rechtsordnungen | 77 | ||
a) Lateinamerikanische Beispiele | 77 | ||
b) Militärstrafgesetzbuch der U. S.A. | 78 | ||
c) UdSSR | 82 | ||
D. Täterzustände als Realgrund der Sanktionen | 83 | ||
I. Anhaltspunkte im Gesetz | 84 | ||
a) Die Gefahr der Begehung rechtswidriger Taten in der Zukunft | 84 | ||
b) Die „Persönlichkeit“ | 86 | ||
II. Die als Realgrund in Frage kommenden Persönlichkeitszustände | 87 | ||
a) Der am Beispiel des § 63 n. F. StGB vorzuführende Schluß aus dem Erkenntnisgrund des Urteils, das Tat- und Persönlichkeitszustände feststellen muß | 87 | ||
b) Der materielle Nachweis von Persönlichkeitszuständen als Realgrund der Sanktionen | 90 | ||
c) Zusammenfassung: Verbrechensgeneigtheit als Realgrund | 94 | ||
E. Die Vorverurteilung | 95 | ||
I. Anhaltspunkte im Gesetz | 95 | ||
II. Vorverurteilungen sind keine Realgründe | 97 | ||
F. Die Schuld | 101 | ||
I. Die Schuld entweder als Eigenschaft der Tat oder als Unterart der Verbrechensgeneigtheit | 103 | ||
a) Als Realgrund taugliche Schuldinhalte | 103 | ||
b) Die Schuld als Eigenschaft der Tat | 104 | ||
1. Schrifttum | 104 | ||
2. Gesetz | 106 | ||
c) Die Schuld als Persönlichkeitszustand der Verbrechensgeneigtheit | 107 | ||
II. Über die Möglichkeit verschiedener Realgründe für die Sanktion einerseits und deren Maß und Art andererseits | 108 | ||
a) der sog. Liszt’sche Dualismus | 109 | ||
b) Das Dualismusproblem im Schrifttum | 112 | ||
1. Auffassungen, die mit v. Liszt übereinstimmen | 112 | ||
2. Auffassungen, die die Lehre von v. Liszt modifizieren bzw. weiterführen | 115 | ||
3. Ablehnende Stellungnahmen zum „Liszt’schen Dualismus“ in der Literatur | 119 | ||
c) Die Anwendung des Satzes vom Grunde auf das Dualismusproblem | 123 | ||
1. Die Unzulässigkeit der Annahme eines je verschiedenen Realgrundes für das „Ob“ und das „Wie“ der Sanktionen | 123 | ||
2. Die Tat als objektive Bedingung der Sanktionen bzw. als Anzeichen der Gefährlichkeit des Täters | 129 | ||
d) Über die Möglichkeit eines real fundierenden Verhältnisses nur zwischen den Eigenschaften zweier Gegenstände | 132 | ||
1. Die Tat begründet das Maß der Sanktionen, eine Eigenschaft der Tat des Ob der Sanktionen | 132 | ||
2. Die Tat als Realgrund des „Ob“ der Sanktionen, eine Eigenschaft der Tat als Realgrund von Art und Dauer der Sanktionen | 133 | ||
G. Die Strafzumessungsgründe | 134 | ||
I. Anhaltspunkte für die Realgrundeigenschaft der Strafzumessungsgründe | 135 | ||
II. Die Strafzumessungsgründe als Maßstab für den Realgrund der Sanktionen | 136 | ||
a) Strafzumessungsgründe als Maßstab der Tat | 136 | ||
b) Strafzumessungsgründe als Maßstab der Verbrechensgeneigtheit | 138 | ||
III. Als Strafzumessungsgründe nicht in Betracht kommende Gegenstände | 138 | ||
H. Das Verhältnis der beiden Realgründe zueinander | 139 | ||
I. Das mögliche Zusammentreffen der beiden Gegenstände bei der realen Begründung der Strafen und Maßregeln | 140 | ||
II. Tat und Verbrechensgeneigtheit als gemeinsamer Realgrund | 141 | ||
a) Über die Verbrechensgeneigtheit als alleiniger Realgrund | 141 | ||
1. Eine allein an die Verbrechensgeneigtheit anschließende Sanktion existiert nicht | 141 | ||
2. Das Verhältnis von Tat und Verbrechensgeneigtheit in ihrem Realgrundcharakter | 143 | ||
b) Die Tat als alleiniger Realgrund | 145 | ||
III. Über die Möglichkeit einer eindeutigen Zuordnung bestimmter Sanktionen an einen der beiden bisher herausgestellten Realgründe | 145 | ||
IV. Realgrund und Mehrspurigkeit | 145 | ||
J. Ergebnis dieses Kapitels | 147 | ||
Kapitel 4: Zusammenfassendes Ergebnis des 2. Teils | 149 | ||
A. Nur die rechtlich angeordnete Kausalität macht einen Gegenstand zum Realgrund einer Sanktion | 149 | ||
B. Tat und Persönlichkeit als alleinige Realgründe | 150 | ||
C. Über die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen über die Beschaffenheit des Realgrundes | 151 | ||
I. Einleitende Bemerkungen | 151 | ||
II. Die für die Beschaffenheit des Realgrundes strafrechtlicher Sanktionen maßgebenden Kriterien | 152 | ||
a) Das gesetzliche Kriterium | 152 | ||
b) Kriminalpolitische Kriterien | 152 | ||
c) Das Kriterium der Natur der Sache | 155 | ||
d) Das Kriterium der Strafrechtssystematik | 156 | ||
e) Die Interdependenz aller Kriterien | 156 | ||
ZWEITES BUCH: Die Bedeutung der Kriminalpolitik für die Irrtumslehre | 159 | ||
Erster Teil: Die Bedeutung der Sanktionszwecke (der Finalgründe) strafrechtlicher Sanktionen | 159 | ||
Kapitel 1: Einleitung | 159 | ||
Kapitel 2: Über die Schwierigkeiten, die die sich mit dem Grunde der Sanktionen beschäftigenden Theorien einer Ermittlung der Strafzwecke entgegensetzen | 161 | ||
A. Über die Brauchbarkeit der Einteilung dieser Theorien in absolute, relative und vereinigende Theorien zur Ermittlung des Finalgrundes der Sanktionen | 161 | ||
I. Die Einteilung nach dem Rechtsgrund der Sanktion | 162 | ||
II. Die Einteilung nach dem Wesen der Sanktion | 165 | ||
III. Die Einteilung nach dem Zweckgrund | 166 | ||
B. Über die Möglichkeit einer Einteilung der Straftheorien nach der je erfragten Antwort | 169 | ||
C. Über die Möglichkeit, den Finalgrund zu ermitteln | 174 | ||
Kapitel 3: Die auf einen Zweckgrund der Sanktionen verzichtenden Lehren | 178 | ||
A. Darstellung der in Frage kommenden Lehren | 178 | ||
I. Die Lehre von Kant | 178 | ||
II. Die Lehre von Stahl | 181 | ||
III. Die Lehre von Hegel | 182 | ||
B. Über die Möglichkeit einer zweckhaften Auffassung der Strafe bei Kant und Hegel | 183 | ||
I. Über die Möglichkeit, im Rahmen dieser Lehren den Sanktionen dennoch Zwecke zu geben | 183 | ||
II. Über die Möglichkeit, die Sanktionen ihren Zweck in sich selber tragen zu lassen | 184 | ||
III. Über die Möglichkeit, die Sanktionen zweckfrei zu denken | 188 | ||
C. Bewußtseinserfordernisse für den Realgrund einer zweckfrei gedachten Sanktion | 191 | ||
I. Die Bedeutung der Kantischen Lehre vom Verbrechen | 191 | ||
II. Das Bewußtsein der Rechtswidrigkeit als Merkmal des Realgrundes der Sanktion nach der Lehre von Kant | 193 | ||
a) Das potentielle materielle und formelle Bewußtsein der Rechtswidrigkeit als Merkmal des Realgrundes | 193 | ||
b) Definition des Bewußtseins der Rechtswidrigkeit | 194 | ||
1. Das materielle Bewußtsein der Rechtswidrigkeit und seine Verschlingung mit dem formellen Bewußtsein der Rechtswidrigkeit | 194 | ||
2. Die Bestimmung des formellen Bewußtseins der Rechtswidrigkeit | 195 | ||
aa) Formelles und „abstraktes“ Bewußtsein der Rechtswidrigkeit | 195 | ||
bb) Folgerungen | 198 | ||
3. Definition der Begriffe: Rechtswidrigkeitsbewußtsein, Bewußtsein der Gesetzwidrigkeit, Bewußtsein der Strafgesetzwidrigkeit | 199 | ||
c) Die von der Kantischen Straflehre verlangten Bewußtseinsinhalte | 201 | ||
d) Verfassungsrechtliche Überlegungen | 201 | ||
III. Die Bedeutung des Hegelschen Verbrechensbegriffs | 204 | ||
Kapitel 4: Der Strafzweck der Vergeltung | 208 | ||
A. Über die Möglichkeit und die möglichen Bedeutungen eines Vergeltungszweckes | 208 | ||
B. Vergeltung als Ausgleich | 209 | ||
I. Die wesentlichen Theorien | 209 | ||
II. Die sich daraus ergebenden Bewußtseinserfordernisse im Realgrund | 211 | ||
a) Folgerungen aus der Lehre von Berner | 211 | ||
b) Unmittelbare Folgerungen aus dem Strafzweck der ausgleichenden Vergeltung | 211 | ||
c) Mittelbare Folgerungen aus dem Strafzweck der ausgleichenden Gerechtigkeit | 213 | ||
C. Vergeltung als Wiederherstellung der Rechtsmacht und die sich daraus ergebenden Bewußtseinserfordernisse | 216 | ||
I. Bindings Lehre von der Vergeltung als Bewährung der Rechtsmacht | 216 | ||
a) Die Lehre und ihre Konsequenzen für den Realgrund der Sanktionen | 216 | ||
b) Das Bewußtsein des Verbotenseins bei Binding als Rechtswidrigkeitsbewußtsein | 219 | ||
II. Die Lehre von der Vergeltung als Verwirklichung des Rechts (Heinze) | 224 | ||
III. Vergeltung als Heilung bzw. Wiedergutmachung eines durch das Verbrechen entstandenen Schadens | 224 | ||
a) Abgrenzung gegen ähnliche Lehren | 224 | ||
b) Vergeltung als Heilung eines durch das Verbrechen entstandenen Schadens (Welckers Theorie des idealen Schadensersatzes) | 225 | ||
1. Die möglichen Schäden | 225 | ||
2. Der Schaden der Ehrverletzung des Verbrechensopfers | 228 | ||
3. Die übrigen Schäden | 229 | ||
aa) Die Störung des rechtlichen Willens beim Opfer | 229 | ||
bb) Der bei den übrigen Rechtsgenossen eingetretene Schaden | 230 | ||
4. Ergebnis | 231 | ||
c) Der Welckerschen Theorie verwandte Auffassungen | 231 | ||
d) Die Theorie von Ahrens | 232 | ||
e) Die Theorie von der Aufhebung des Verbrechens | 233 | ||
1. Kitz | 233 | ||
2. Hälschner | 234 | ||
3. Hepp | 235 | ||
4. Berolzheimer | 236 | ||
IV. Zusammenfassung | 237 | ||
Kapitel 5: Der Mißbilligungszweck der Sanktionen nebst den sich daraus ergebenden Bewußtseinserfordernissen im Realgrund der Tat | 239 | ||
Kapitel 6: Die Verhütungszwecke (Präventionszwecke) der Sanktionen und die sich daraus ergebenden Bewußtseinserfordernisse im Realgrund der Tat | 240 | ||
A. Zur Einteilung der Verhütungslehren | 240 | ||
B. Der Zweck der Verhütung künftiger Straftaten durch Sanktionsandrohung gegenüber allen Rechtsgenossen | 243 | ||
I. Die Theorie des psychologischen Zwanges | 243 | ||
a) Die Lehre | 243 | ||
b) Das Verhältnis der Strafandrohung zur Strafe | 244 | ||
c) Materielle Verschiedenheit zwischen Strafdrohung und Strafe | 245 | ||
d) Die von der Theorie des psychischen Zwanges geforderten Bewußtseinsinhalte | 249 | ||
1. Die von Feuerbach verlangten Bewußtseinsinhalte | 249 | ||
aa) Das Bewußtsein der Strafgesetzwidrigkeit | 250 | ||
bb) Das Bewußtsein der Strafe | 251 | ||
2. Die Bewußtseinsinhalte, die Feuerbachs Lehre möglicherweise verlangt | 254 | ||
aa) Das aktuelle Bewußtsein der Strafgesetzwidrigkeit | 254 | ||
bb) Das Bewußtsein der Strafbarkeit | 254 | ||
11. Die möglichen Inhalte | 254 | ||
22. Die Unabhängigkeit der verschiedenen Bewußtseinsinhalte untereinander | 256 | ||
33. Ergebnis | 257 | ||
3. Das aktuelle Bewußtsein der Sanktioniertheit als ausreichender Bewußtseinsinhalt | 257 | ||
4. Zusammenfassung | 260 | ||
II. Der Feuerbachschen Theorie verwandte Lehren | 260 | ||
III. Die Warnungstheorie von Bauer | 261 | ||
C. Der Zweck der Verhütung künftiger Straftaten durch abschreckende Strafzufügung und die sich daraus ergebenden Bewußtseinserfordernisse im Realgrund | 262 | ||
I. Abschreckung durch Wahrnehmung des Strafübels | 262 | ||
a) Die Lehre | 262 | ||
b) Die sich daraus ergebenden Bewußtseinserfordernisse | 263 | ||
II. Abschreckung durch das Bewußtsein der notwendigen Verknüpfung zwischen sanktionierter Tat und Sanktion | 266 | ||
a) Die Lehre von der Strafe als Verwirklichung der Strafdrohung | 266 | ||
b) Die sich daraus ergebenden Bewußtseinserfordernisse | 269 | ||
D. Der Zweck der Verhütung künftiger Straftaten durch Einwirkung auf den Täter und die sich daraus ergebenden Bewußtseinserfordernisse im Realgrund | 275 | ||
I. Die Notwehrtheorien | 275 | ||
II. Die (eigentlichen) Präventionstheorien | 279 | ||
a) Prävention durch Abschreckung | 279 | ||
1. Parallelen zur abschreckenden Generalprävention | 280 | ||
2. Die Frage nach den Bewußtseinserfordernissen | 280 | ||
aa) Spezialpräventive Abschreckung durch erleidendes Wahrnehmen der Sanktion | 280 | ||
bb) Spezialpräventive Abschreckung durch das Bewußtsein der notwendigen Verknüpfung zwischen Tat und Sanktion | 283 | ||
3. Zusammenfassung | 283 | ||
b) Prävention durch moralische Besserung | 284 | ||
1. Die Lehre | 284 | ||
2. Bewußtseinserfordernisse | 287 | ||
c) Prävention durch juridische Besserung | 289 | ||
d) Prävention durch politische Besserung | 292 | ||
e) Die Besserungsstrafe bei v. Liszt | 294 | ||
f) Prävention durch Sicherung | 296 | ||
Kapitel 7: Zusammenfassung (1. bis 6. Kapitel) | 300 | ||
Kapitel 8: Die Lehre von den Sanktionszwecken in der Gegenwart | 306 | ||
A. Die gegenwärtigen Lehren von den Zwecken der strafrechtlichen Sanktionen | 306 | ||
I. Die klassischen Vereinigungstheorien und die sich daraus ergebenden Bewußtseinsinhalte | 306 | ||
a) Vereinigungslehren, die das Strafbarkeitsbewußtsein im Realgrund der Sanktionen verlangen müßten | 308 | ||
1. Die Lehre von Mezger | 308 | ||
2. Die Lehre von Hellmuth Mayer | 311 | ||
3. Die Lehre von Maurach | 312 | ||
b) Vereinigungslehren, die das Bewußtsein der Rechtswidrigkeit im Realgrund der Sanktionen verlangen müßten | 314 | ||
1. Die Lehre von Welzel | 314 | ||
2. Die Lehre von Gallas | 315 | ||
3. Die Lehre von der Strafe als einer Sühneleistung des Delinquenten | 315 | ||
II. Die von den klassischen Vereinigungstheorien abweichenden Lehren | 317 | ||
a) Lehren, die das Strafbarkeitsbewußtsein fordern müßten | 317 | ||
1. Maihofers Besserungstheorie | 317 | ||
2. Schmidhäusers differenzierende Straftheorie | 319 | ||
3. Roxins dialektische Vereinigungstheorie | 320 | ||
b) Lehren, die das Bewußtsein der Rechtswidrigkeit im Realgrund der Sanktionen fordern müßten | 323 | ||
1. Lampes Lehre von der Wiederherstellung des Rechtsfriedens der Gemeinschaft | 323 | ||
2. Nolls Lehre vom Rechtsgüterschutz durch normative Prävention | 324 | ||
3. Arthur Kaufmanns Lehre von der als Sühne verstandenen Strafe zum Zwecke der Resozialisierung | 326 | ||
III. Die von Gesetz und Rechtsprechung möglicherweise vorausgesetzten Strafzwecke | 327 | ||
B. Die an die Strafe anknüpfenden unselbständigen Maßnahmen | 334 | ||
C. Die gegenwärtige Lehre vom Zweck der Maßregeln | 335 | ||
D. Über das Verhältnis der von den Sanktionszwecken jeweils geforderten verschiedenen Bewußtseinsinhalten zueinander | 338 | ||
Kapitel 9: Zwischenbilanz | 343 | ||
Literaturverzeichnis | 345 | ||
Sachregister | 359 |