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Born, W. (1978). Die offene Stadt, Schutzzonen und Guerillakämpfer. Regelungen zum Schutz der Zivilbevölkerung in Kriegszeiten. Unter besonderer Berücksichtigung des am 10. Juni 1977 von der Diplomatischen Konferenz in Genf verabschiedeten I. Zusatzprotokolls zu den Genfer Konventionen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-44112-9
Born, Wolf-Ruthart. Die offene Stadt, Schutzzonen und Guerillakämpfer: Regelungen zum Schutz der Zivilbevölkerung in Kriegszeiten. Unter besonderer Berücksichtigung des am 10. Juni 1977 von der Diplomatischen Konferenz in Genf verabschiedeten I. Zusatzprotokolls zu den Genfer Konventionen. Duncker & Humblot, 1978. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-44112-9
Born, W (1978): Die offene Stadt, Schutzzonen und Guerillakämpfer: Regelungen zum Schutz der Zivilbevölkerung in Kriegszeiten. Unter besonderer Berücksichtigung des am 10. Juni 1977 von der Diplomatischen Konferenz in Genf verabschiedeten I. Zusatzprotokolls zu den Genfer Konventionen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-44112-9

Format

Die offene Stadt, Schutzzonen und Guerillakämpfer

Regelungen zum Schutz der Zivilbevölkerung in Kriegszeiten. Unter besonderer Berücksichtigung des am 10. Juni 1977 von der Diplomatischen Konferenz in Genf verabschiedeten I. Zusatzprotokolls zu den Genfer Konventionen

Born, Wolf-Ruthart

Schriften zum Völkerrecht, Vol. 60

(1978)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 8
Inhaltsverzeichnis 10
Abkürzungsverzeichnis 16
Einleitung 18
1. Vorbemerkung 18
2. Vorarbeiten durch das IKRK 22
3. Die Diplomatische Konferenz 23
4. Abgrenzung des Themas 27
1. Kapitel: Von der offenen Stadt zur unverteidigten Ortschaft Von Artikel 25 der Haager Landkriegsordnung zu Artikel 59 des I. Zusatzprotokolls zu den Genfer Konventionen 30
I. Die offene Stadt nach Artikel 25 HLKO 30
1. Schutzbereich von Artikel 25 HLKO 32
a) Die räumliche Reichweite von Artikel 25 HLKO 32
b) Der Umfang des Angriffs- und Beschießungsverbotes — Die Unterscheidung zwischen Eroberungs- und Zerstörungsbeschießung 37
c) Arten des Waffeneinsatzes, vor denen Artikel 25 HLKO Schutz gewährt 42
d) Zusammenfassung 45
2. Die Erklärung zur offenen Stadt 46
a) Die Erklärung zur offenen Stadt i n der vorderen Kampfzone 46
aa) Orte, bei denen die Voraussetzungen einer offenen Stadt vorliegen 47
bb) Orte, bei denen die Voraussetzungen einer offenen Stadt nicht gegeben sind 50
b) Die Erklärung zur offenen Stadt im Hinterland 51
aa) Orte im Hinterland, bei denen die Voraussetzungen einer offenen (entmilitarisierten) Stadt vorliegen 54
bb) Orte im Hinterland, bei denen die Voraussetzungen einer offenen (entmilitarisierten) Stadt nicht gegeben sind 59
c) Ergebnis und Würdigung 63
II. Die unverteidigten Ortschaften nach Artikel 59 des I. Zusatzprotokolls zu den Genfer Konventionen 65
1. Vorgeschichte 65
a) Der Vorentwurf des Jahres 1955 und die Delhi-Regeln aus dem Jahre 1956 65
aa) Artikel 12 des „Projet de 1955" 66
bb) Artikel 16 der Delhi-Regeln 67
b) Die Regierungsexpertenkonferenz von 1971 und 1972 und der IKRK-Entwurf von 1973 69
aa) Artikel 53 des IKRK-Entwurfs aus dem Jahre 1972 70
bb) Artikel 52 des IKRK-Entwurfs aus dem Jahre 1973 74
c) Die Diplomatische Konferenz der Jahre 1974 - 1977 74
2. Die unverteidigten Ortschaften nach Artikel 59 des I. Zusatzprotokolls zu den Genfer Konventionen 77
a) Geschützter Status aufgrund de-facto-Situation und Erklärung zur unverteidigten Ortschaft 78
b) Die Möglichkeit der Besetzung und die Lage einer Ortschaft in der Nähe oder in einer Zone, in der Streitkräfte miteinander in Berührung stehen 80
c) Entfernen der beweglichen Waffen und beweglichen militärischen Ausrüstung aus einer unverteidigten Ortschaft 82
d) Die festen militärischen Einrichtungen und Niederlassungen in einer unverteidigten Ortschaft 83
e) Die Unterstützung militärischer Operationen 85
f) Vereinbarung von unverteidigten Ortschaften 87
g) Ergebnis und Würdigung 88
2. Kapitel: Von den Schutzzonen des Genfer Rechts zur entmilitarisierten Zone 90
I. Die Schutzzonen des Genfer Rechts 90
1. Historische Beispiele für die Errichtung besonders geschützter Zonen 90
2. Die Schutzzonen der Genfer Konventionen vom 12. August 1949 94
a) Sanitäts- und Sicherheitszonen und -orte (Artikel 23 der I. und Artikel 14 der IV. Genfer Konvention) 94
b) Neutralisierte Ortschaften oder Zonen (Artikel 15 der IV. Genfer Konvention) 98
II. Die entmilitarisierten Zonen nach Artikel 60 des I. Zusatzprotokolls zu den Genfer Konventionen 100
1. Vorgeschichte 100
a) Die Regierungsexpertenkonferenz von 1971 und 1972 und der IKRK-Entwurf von 1973 100
aa) Artikel 54 des IKRK-Entwurfs aus dem Jahre 1972 100
bb) Artikel 53 des IKRK-Entwurfs aus dem Jahre 1973 103
b) Die Diplomatische Konferenz der Jahre 1974 -1977 104
2. Die entmilitarisierten Zonen nach Artikel 60 des I. Zusatzprotokolls zu den Genfer Konventionen 105
a) Der räumliche Anwendungsbereich von Artikel 60 106
b) Vereinbarung von entmilitarisierten Zonen 107
c) Die Einigung über die Einstellung der militärisch wesentlichen Aktivitäten und über die in entmilitarisierten Zonen zugelassenen Personen 109
d) Weiterentwicklung der Genfer Konventionen 111
e) Ergebnis und Würdigung 112
3. Kapitel: Schutz der Zivilbevölkerung durch besonders geschützte Objekte 114
I. Artikel 27 HLKO und Artikel 5 des IX. Haager Abkommens 114
II. Der Roerich-Pakt 115
III. Die Haager Konvention zum Schutz von Kulturgütern 116
IV. Artikel 53 des I. Zusatzprotokolls zu den Genfer Konventionen 118
1. Die Diplomatische Konferenz der Jahre 1974 -1977 118
2. Artikel 53 des I. Zusatzprotokolls zu den Genfer Konventionen 121
3. Ergebnis und Würdigung 122
4. Kapitel: Das militärische Objekt 124
I. Vorgeschichte 124
1. Artikel 2 des IX. Haager Abkommens und die Haager Luftkriegsregeln 124
2. Der Vorentwurf des Jahres 1955, die Delhi-Regeln aus dem Jahre 1956 und die Resolution des Institut de Droit International von 1969 127
3. Die Regierungsexpertenkonferenz von 1971 und 1972 und der IKRK-Entwurf von 1973 129
a) Artikel 43 des IKRK-Entwurfs aus dem Jahre 1972 130
b) Artikel 47 des IKRK-Entwurfs aus dem Jahre 1973 132
4. Die Diplomatische Konferenz der Jahre 1974-1977 132
II. Artikel 52 des I. Zusatzprotokolls zu den Genfer Konventionen 135
1. Natur, Lage, Zweckbestimmung und Nutzung eines Objekts 135
2. Wirksamer Beitrag eines Objekts zur militärischen Operationsführung 137
3. Eindeutiger militärischer Vorteil durch Zerstörung, Einnahme oder Ausschaltung eines Objekts 138
4. In dubio pro humanitate — Artikel 52 Absatz 3 139
5. Ergebnis und Würdigung 140
III. Systematische Einteilung der geschützten Gebiete und Objekte 140
1. Gebiete, die der Zivilbevölkerung unmittelbar Schutz gewähren 140
a) Ipso jure bestehender Schutz 140
aa) Die entmilitarisierte Ortschaft 140
bb) Die offene Stadt 141
cc) Die unverteidigte Ortschaft 141
b) Vereinbarungen von geschützten Gebieten 141
aa) Entmilitarisierte Zonen 141
bb) Neutralisierte Zonen 141
cc) Sanitäts- und Sicherheitszonen und -orte 141
2. Geschützte Objekte und Gebiete, die der Zivilbevölkerung mittelbar Schutz gewähren 142
a) Artikel 27 HLKO und Artikel 5 des IX. Haager Abkommens 142
b) Der Roerich-Pakt 142
c) Artikel 53 des I. Zusatzprotokolls zu den Genfer Konventionen 142
d) Das Haager Kulturschutzabkommen vom 14. Mai 1954 142
5. Kapitel: Schutz der Zivilbevölkerung im Guerrillakrieg 143
I. Der Begriff des Kombattanten de lege lata 144
1. Die Brüsseler Konferenz von 1874 144
2. Die Haager Friedenskonferenz von 1899 und 1907 148
3. Die Genfer Konferenz von 1949 149
4. Wirklichkeit des Guerrillakampfes 152
II. Der Begriff des Kombattanten de lege ferenda 155
1. Die Regierungsexpertenkonferenz von 1971 und 1972 und der IKRK-Entwurf von 1973 155
a) Artikel 38 und 39 des IKRK-Entwurfs aus dem Jahre 1972 156
b) Artikel 41 und 42 des IKRK-Entwurfs aus dem Jahre 1973 158
2. Die Diplomatische Konferenz der Jahre 1974-1977 159
a) Die 1. Sitzungsperiode vom 20. Februar bis 29. März 1974 159
b) Die 2. Sitzungsperiode vom 3. Februar bis 18. April 1975 160
c) Die 3. Sitzungsperiode vom 21. April bis 11. Juni 1976 164
d) Die 4. Sitzungsperiode vom 17. März bis 10. Juni 1977 166
3. Der Begriff des Kombattanten nach Artikel 43 und 44 des I. Zusatzprotokolls zu den Genfer Konventionen 167
a) Von den Streitkräften gemäß Artikel 43 Absatz 1 zu erfüllende Bedingungen 169
aa) Zugehörigkeit zu einer Konfliktpartei 169
bb) Organisation und Disziplinarwesen 170
cc) Verantwortliche Führung 170
b) Von den Kombattanten gemäß Artikel 44 Absatz 3 zu erfüllende Voraussetzungen 171
aa) Unterscheidung von der Zivilbevölkerung 171
α) Unterscheidung durch offenes Tragen der Waffen 172
β) Unterscheidung während einer Attacke oder militärischen Operation 172
bb) Unterscheidung in Ausnahmesituationen 173
α) Offenes Tragen der Waffen bei jeder militärischen Begegnung 174
β) Offenes Tragen der Waffen während einer militärischen Entfaltungsbewegung, die einer Attacke vorausgeht 175
αα) Entfaltungsbewegung, die einem Angriff vorausgeht 175
ββ) Militärische Entfaltungsbewegung 176
γ) Offenes Tragen der Waffen für den Gegner sichtbar 179
c) Ergebnis und Würdigung 180
6. Kapitel: Realisierbarkeit der Schutzbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland 183
I. Die wehrgeographische und militärstrategische Lage der Bundesrepublik Deutschland 183
II. Errichtung entmilitarisierter Ortschaften durch Entfernen militärischer Objekte 186
III. Offene Städte und unverteidigte Ortschaften (Artikel 25 HLKO und Artikel 59 des I. Zusatzprotokolls zu den Genfer Konventionen) 187
IV. Vereinbarung entmilitarisierter und neutralisierter Zonen (Artikel 60 des I. Zusatzprotokolls zu den Genfer Konventionen und Artikel 15 der IV. Genfer Konvention) 188
V. Schutzzonen nach Artikel 23 der I. und Artikel 14 der IV. Genfer Konvention 189
VI. Der Schutz von Kulturgütern 190
VII. Ergebnis und Würdigung 191
Anhang: Nach Kapiteln geordnete Synopse der behandelten Vorschriften vom Vorentwurf 1955 bis zum I. Zusatz - Protokoll zu den Genfer Konventionen 1977 194
Literaturverzeichnis 210