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Literarischer Jugendschutz

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Raue, P. (1970). Literarischer Jugendschutz. Was kann nach dem Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften indiziert werden?. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42115-2
Raue, Peter. Literarischer Jugendschutz: Was kann nach dem Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften indiziert werden?. Duncker & Humblot, 1970. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42115-2
Raue, P (1970): Literarischer Jugendschutz: Was kann nach dem Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften indiziert werden?, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-42115-2

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Literarischer Jugendschutz

Was kann nach dem Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften indiziert werden?

Raue, Peter

Berliner Abhandlungen zum Presserecht, Vol. 8

(1970)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einleitung 13
§ 1 Der Inhalt des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (GjS) 14
a) Schutzbereich 14
b) Organisation der Bundesprüfstelle 14
c) Indizierungsverfahren 15
d) Folgen der Indizierung 15
e) Rechtsmittel gegen die Indizierung 16
§ 2 Der Jugendschutzvorbehalt in Art. 5 Abs. 2 GG 17
I. Die verfassungsrechtliche Legitimation für das GjS 17
II. Inhaltliche Bestimmung des Jugendschutzvorbehaltes 18
1. Die staatlichen Maßnahmen zur Leitung und Erziehung Jugendlicher 18
2. Art. 5 Abs. 2: Ermächtigung zur Jugendfürsorge oder nur zum Jugendschutz? 19
a) Problem 20
b) Lösung 20
aa) Wortlaut 20
bb) Vergleich mit anderen Grundgesetzvorschriften 21
aaa) Art. 74 Ziff. 7 und 10 21
bbb) Art. 11 Abs. 2 und 13 Abs. 3 21
ccc) Übernahme dieser Regelungen in Art. 5 Abs. 2 22
3. Jugendschutz ist Schutz vor Gefahr 22
§ 3 Die rechtlichen Voraussetzungen für die Indizierung von Schriften nach § 1 Abs. 1 GjS 24
A. Gefährdung Jugendlicher: Schutz des besonders anfälligen oder des durchschnittlichen Jugendlichen? 24
I. Problemstellung und Streitstand 24
1. Fehlende Differenzierungen im GjS 25
2. Der status controversiae 26
II. Eigener Lösungsweg 28
1. Wortlaut 28
2. Entstehungsgeschichte 28
3. Die übrigen Jugendschutzgesetze 28
4. § 184 StGB 30
5. Art. 5 Abs. 2 als Auslegungshilfe 31
a) Die Schrankenschranke der Verhältnismäßigkeit 31
b) Eingriffserfolg im Verhältnis zum Eingriffszweck 32
c) Verbot generellen Eingriffs, wenn Gefahr nur im Extremfall droht 33
d) Ergebnis: GjS schützt die Gefährdung des durchschnittlichen Jugendlichen 33
B. Die sittliche Gefährdung Jugendlicher 33
I. Sittliche Gefährdung — nicht unsittliche Schriften 34
1. § 1 Abs. 1 Satz 1 GjS 34
a) Konsequenz 35
b) Wirkung, nicht Inhalt entscheidet 36
2. § 1 Abs. 1 Satz 2 GjS 37
a) Auch Satz 2 fordert Gefahr für die Jugend 37
b) Der unterschiedliche Aussagewert der Beispiele in Satz 2 38
c) § 18 GjS 38
3. § 1 Abs. 1 Satz 2 GjS als Beweislastrege 41
4. Ergebnis: Für den ganzen Abs. 1 kommt es nur auf die Jugendgefährlichkeit an 42
II. Die „sittliche Jugendgefährdung" in der Literatur 42
1. Gerhard Potrykus 43
2. Walter Becker 44
3. Hermann Riedel 45
4. Robert Schilling 46
III. Das Tatbestandsmerkmal der „sittlichen Jugendgefährdung" in der Rechtsprechung und in der Praxis der Bundesprüfstelle 47
1. Das VG Köln 47
a) Darstellung 48
b) Beispiele aus der Rechtsprechung und Kritik 48
2. OVG Münster 51
3. Das Bundesverwaltungsgericht 53
4. BGH für Strafsachen 55
5. Bundesprüfstelle 56
6. Ergebnis: Keine Eingrenzung des unbestimmten Rechtsbegriffs durch Rechtsprechung und Bundesprüfstelle 58
IV. Eigener Lösungsversuch 59
1. Abgrenzung gegenüber anderen als sittlichen Gefahren 59
2. Die Maßstäbe für den Gehalt der sittlichen Gefährdung 60
a) Kein Rückgriff auf das christlich abendländische Kulturgut 60
b) Rückgriff auf den Kern der unser Zusammenleben prägenden und tragenden Normen 61
3. Die Wertmaßstäbe im Grundgesetz 61
a) Art. 6 GG 61
aa) Der Verwahrlosungsbegriff 62
bb) Die Wertentscheidung für Ehe und Familie 64
b) Art. 1 65
c) Art. 4, Art. 3 66
d) Weitere Grundgesetzvorschriften, insbesondere Art. 18 66
e) Art. 2 Abs. 1 68
aa) Die Rechte anderer 68
bb) Die verfassungsmäßige Ordnung 69
cc) Das Sittengesetz 70
4. Die unterverfassungsrechtlichen Normen 72
a) Das typisch kriminelle Unrecht 72
b) Die zivilrechtlichen Generalklauseln 73
c) Die polizeiliche Generalklausel 73
5. Zusammenfassung 74
V. Die Beispiele in § 1 Abs. 1 Satz 2 75
1. Die zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhaß anreizenden Schriften 75
2. Die unsittlichen Schriften 75
3. Die verrohend wirkenden Schriften 77
4. Die den Krieg verherrlichenden Schriften 77
§ 4 Schranken des literarischen Jugendschutzes in § 1 Abs. 2 Ziffer 1 und 3 79
I. § 1 Abs. 2 Ziffer 1 79
1. Die Schriften politischen Inhalts 79
2. Die Schriften sozialen Inhalts 80
3. Die Schriften religiösen und weltanschaulichen Inhalts 80
II. § 1 Abs. 2 Ziffer 3 81
§ 5 Der sogenannte Kunst- und Wissenschaftsvorbehalt (§ 1 II Ziff. 2) 83
I. Das Verhältnis von Art. 5 Abs. 2 zu Abs. 3 GG 83
1. Die schrankenlose Formulierung 85
2. Art. 5 Abs. 3 als subjektives Freiheitsrecht 85
3. Kein sachlich vertretbarer Grund für die Differenzierung 85
4. Untrennbarkeit von Meinungsäußerung und Kunst 86
5. Das Gründgens-Urteil des BGH als Beispiel für die falsche Interpretation des Art. 5 Abs. 3 durch herrschende Lehre und Rechtsprechung 86
6. Die Schranken des Art. 5 Abs. 2 als vermehrte Rechtssicherheit 88
II. Das Verhältnis von Art. 5 Abs. 3 zu § 1 Abs. 2 Ziffer 2 GjS 90
1. Grundsätzliches 90
2. Art. 5 Abs. 3 verbietet den Kunstvorbehalt im GjS 91
3. Einschränkung des Differenzierungsverbotes 92
4. Die Zulässigkeit von Kunstbegriffen in anderen Gesetzen 93
5. Die notwendige Willkür bei der Definition des Kunstvorbehaltes im GjS 96
6. Die tatsächliche Undefinierbarkeit 100
7. Der Wissenschaftsvorbehalt 100
§ 6 Schlußbetrachtung 102
Leitsätze 104
Literaturverzeichnis 111