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Typus und Rechtsfindung

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Leenen, D. (1971). Typus und Rechtsfindung. Die Bedeutung der typologischen Methode für die Rechtsfindung dargestellt am Vertragsrecht des BGB. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42573-0
Leenen, Detlef. Typus und Rechtsfindung: Die Bedeutung der typologischen Methode für die Rechtsfindung dargestellt am Vertragsrecht des BGB. Duncker & Humblot, 1971. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42573-0
Leenen, D (1971): Typus und Rechtsfindung: Die Bedeutung der typologischen Methode für die Rechtsfindung dargestellt am Vertragsrecht des BGB, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-42573-0

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Typus und Rechtsfindung

Die Bedeutung der typologischen Methode für die Rechtsfindung dargestellt am Vertragsrecht des BGB

Leenen, Detlef

Schriften zur Rechtstheorie, Vol. 26

(1971)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Abkürzungsverzeichnis 14
Einleitung: Problemstellung, Gang und Ziel der Untersuchung 17
§ 1: Das Unbehagen an der Typologik 17
1. Die Beliebtheit der Typologik 17
2. Das Unbehagen an der Typologik und dessen Wurzeln 19
a) Verwendung des Wortes „Typus" 19
b) Logische Qualität des Begriffs des Typus 19
c) Methode typologischen Denkens im Recht 20
3. Folgerungen für die Aufgabenstellung dieser Untersuchung 22
1. Teil: Typus und Begriff im juristischen Denken 25
§ 2: Zur Wortverwendung von „Typus" und „typisieren" 25
1. Die beiden Hauptrichtungen der Wortverwendung 25
a) Typisierung als schlechthin generalisierendes Verfahren 25
b) Typisierung als vergleichsweise konkretisierendes Verfahren 26
2. Die zu empfehlende Wortverwendung 27
§ 3: Der eindeutige Allgemeinbegriff 28
1. Uneinheitliche Stellungnahmen zur Eindeutigkeit juristischer Begriffe 28
2. Mangelnde Eindeutigkeit juristischer Begriffe 29
3. Überlieferte Ansichten 30
4. Rechtstheoretische Alternativen 31
a) Begriffsqualität kommt nur eindeutigen Begriffen zu (Hassemer) 31
b) Begriffsqualität kann auch deutungsbedürftigen Begriffen zuerkannt werden 32
§ 4: Typus und deutungsbedürftiger Begriff 34
1. „Offenheit" 34
a) Offenheit des Typus: insbesondere Abstufbarkeit 34
b) Unschärfe deutungsbedürftiger Begriffe: Phänomen von „Begriffskern und -hof" 36
c) Zusammenfassende Gegenüberstellung 40
2. „Sinnhaftigkeit" 42
3. „Ganzheitlichkeit" (Strukturiertheit) 46
4. „Anschaulichkeit" 47
§ 5: Zur logischen Qualität der Unterscheidung von Typus und deutungsbedürftigem Begriff 49
1. Der typologische Gegensatz der Denkformen 49
2. Der typologische Gegensatz der Anwendungsverfahren 57
3. Die Reihe der juristischen Denkformen 60
§ 6: Typus und Begriff im Prozeß wertenden Denkens 62
1. Das Wechselspiel von Verfestigung und Auflockerung 62
2. Die zentrale Bedeutung typologischen Denkens im Rechtsbildungsprozeß 63
3. Einzelbeispiele 66
a) Konkretisierung wertausfüllungsbedürftiger Generalklauseln 66
b) Prinzipien 72
c) Dogmatische Neuschöpfungen 75
2. Teil: Typus und Begriff in ihrer Bedeutung für die Gesetzgebung 80
§ 7: Typen als Bezugspunkte der gesetzlichen Wertungen 80
1. Typische Fälle als „Leitbild" des Gesetzgebers (Der dem Gesetz zugrunde liegende Typus) 80
2. Nähere Kennzeichnung des dem Gesetz zugrunde liegenden Typus 84
3. Das „Zugrundeliegen" von Typen 87
§ 8: Zur Möglichkeit einer typologischen Tatbestandsfassung 88
1. Zur Problematik der Denkform des Typus 88
2. Zu den sprachlichen Problemen typologischer Tatbestandsfassung 92
§ 9: Gründe für ein begriffliches Verfahren der Gesetzgebung 96
1. Bei der Verbegrifflichung von Typen sich ergebende Hauptunterschiede 96
2. Möglichkeiten einer bewußten Ausnutzung dieser Unterschiede für spezifische Zwecke der Gesetzgebung 97
a) Vorentscheidung von Wertungsfragen 97
b) Streben nach Sicherheit und Leichtigkeit der Rechtsanwendung 101
c) Gesetzliche Ordnungsentscheidungen 104
§ 10: Die Überlagerung von „primärer" und „sekundärer" Wertentscheidung im begrifflich gefaßten Gesetz 108
1. Die teleologische Schichtung des Begriffs 108
a) Das Zusammenspiel der Wertungen 109
b) Der Konflikt der Wertungen 110
2. Exkurs zu Savigny und Heck 112
3. Teil: Das besondere Vertragsrecht des BGB in typologischer Sicht 118
§ 11: Ungeeignete Wege zur Klärung der Grundfrage typologischer oder begrifflicher Struktur 120
1. Grammatische Analyse 120
2. Historische Analyse 121
a) Gesetzesmaterialien 121
b) Pandektistik (essentialia, naturalia, accidentalia negotii) 122
c) Römisches Recht 124
§ 12: Die Funktion der gesetzlichen Regelung einzelner Vertragsverhältnisse als wichtigstes Kriterium zur Entscheidung der Grundfrage 126
1. Keine Beschränkung auf einen numerus clausus zugelassener Vertragsarten 126
2. Funktion des dispositiven Rechts 127
a) Erleichterung des Rechtsverkehrs 127
b) Ordnungsfunktion 129
3. Funktion des zwingenden Rechts 131
4. Zusammenfassung: Die Funktion weder des dispositiven noch des zwingenden Rechts läßt eine sek. Wertentscheidung erkennen 133
§ 13: Abstufendes Denken in der Anwendung des Vertragsrechts 133
1. Der fließende Übergang von Entgeltlichkeit zu Unentgeltlichkeit (gemischte Entgeltlichkeit) 134
2. Der fließende Übergang von unmittelbarer Entgeltlichkeit (Austauschverträge) zu mittelbarer Entgeltlichkeit (Gesellschaft) 139
3. Der fließende Übergang von Kauf zu Miete (Finanzierungsleasing) 142
4. Der fließende Übergang von Kauf zu Darlehen (Finanzierter Kauf) 145
5. Der fließende Übergang von Dienst- zu Werkvertrag 147
§ 14: Das Verfahren der Gesamtbetrachtung in der Anwendung des Vertragsrechts 148
1. Dienst- und Werkvertrag 148
2. Stille Gesellschaft / Partiarisches Rechtsgeschäft 151
3. Automatenaufstellvertrag 152
4. 154
a) Finanzierungsleasing 154
b) Finanzierter Kauf 155
5. Mangelnde Gesamtbetrachtung: Die Rechtsprechung des BGH zum Kauf eines Neuwagens mit Inzahlungnahme eines Altwagens 157
§ 15: Die typologische Struktur des besonderen Vertragsrechts 162
1. „Modellvorstellungen" im Schuldrecht 162
2. Das Verhältnis von Erläuterungsnorm zu nachfolgender Regelung 165
3. Die Behandlung gemischter Verträge als Problem der typologischen oder begrifflichen Struktur des Vertragsrechts 166
a) Kombinationstheorie (G. Rümelin, Hoeniger) 167
b) Theorie der analogen Rechtsanwendung (Otto Schreiber) 167
4. Die typologische Struktur des besonderen Vertragsrechts 170
IV. Teil: Typologische Rechtsfindung und juristische Methodenlehre, zugleich eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse 172
§ 16: Die Mehrspurigkeit der Rechtsfindungsmethoden 172
1. Ungenügende Einarbeitung der Typologik in die Rechtsanwendungslehre 172
2. Die Unterscheidung von Auslegung und Rechtsfortbildung anhand des „möglichen Wortsinns" ist kein sinnvolles Kriterium im Rahmen typologischer Rechtsfindung 173
3. Die typologische Methode der Rechtsfindung stellt kein weiteres „Auslegungs "verfahren dar 174
4. Die Grundfrage nach der typologischen oder begrifflichen Struktur einer anzuwendenden Regelung 176
5. Der typologischen Methode der Rechtsfindung kommt kein selbständiger Begründungswert zu 176
§ 17: Grundzüge typologischer Rechtsfindung im Bereich des besonderen Vertragsrechts 177
1. Die Ermittlung des maßgeblichen Typus 177
a) Ziel der Typgewinnung: der normative Typus 178
b) Verfahren der Typgewinnung: die Gesamtbetrachtung 179
2. Die Aufbereitung des Sachverhalts 182
3. Die Zuordnung 183
4. Rechtliche Würdigung (teilweise) atypischer Geschäfte 184
a) Verfehlte Methoden 184
b) Zutreffendes Verfahren: ergänzende Vertragsauslegung unter Einordnung in die Wertungen des Gesetzes 185
5. Möglichkeit und Verfahren einer Einordnung (teilweise) atypischer Geschäfte in den Bezugsrahmen der gesetzlichen Wertungen für typische Geschäfte 187
§ 18: Die Bedeutung typologischen Denkens im Rahmen begrifflicher Rechtsanwendung 190
Schrifttumsverzeichnis 194