Die Kündigung des NDR Staatsvertrages
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Die Kündigung des NDR Staatsvertrages
Voraussetzungen und Folgen
Hoffmann-Riem, Wolfgang | Kewenig, Wilhelm A. | Münch, Ingo von | Ramm, Thilo
Veröffentlichungen des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht an der Universität Kiel, Vol. 83
(1980)
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Abstract
Die »Veröffentlichungen des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht an der Universität Kiel« sind eine 1918 unter dem Namen »Aus dem Institut für Internationales Recht an der Universität Kiel« gegründete Schriftenreihe des ältesten universitären Völkerrechtsinstituts im deutschsprachigen Raum. Sie werden in der Nachfolge von Prof. Dr. Jost Delbrück herausgegeben. In ihr werden zum einen Habilitationsschriften von Institutsangehörigen und hervorragende Dissertationen, die von den Direktorinnen und Direktoren des Instituts betreut oder begutachtet wurden, veröffentlicht. Zum anderen erscheinen in der Schriftenreihe die Tagungsbände der vom Institut ausgerichteten internationalen Symposien und Workshops sowie die Sammelbände zu den jedes Jahr veranstalteten Ringvorlesungen des Instituts. Schließlich finden sonstige Monographien von Institutsangehörigen oder von mit dem Institut verbundenen Wissenschaftlern Aufnahme.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Vorwort | 7 | ||
Thilo Ramm: Zur Kündigung des Staatsvertrages über den Norddeutschen Rundfunk | 9 | ||
Erstes Teilgutachten: Die Wirkung der Kündigung des Staatsvertrages über den NDR | 9 | ||
Vorbemerkung | 9 | ||
A. Sachverhalt | 10 | ||
B. Rechtsgutachten | 17 | ||
I. Zur Wirksamkeit der Kündigung des Staatsvertrages | 17 | ||
II. Die Wirkung der Kündigung vom 8. Juni 1978 | 26 | ||
III. Ergebnis des ersten Teilgutachtens | 39 | ||
Zweites Teilgutachten: Die arbeitsrechtlichen Folgen der Kündigung des Staatsvertrages über den NDR | 40 | ||
I. Aufgabenstellung der Untersuchung | 40 | ||
II. Auswirkungen des bisherigen Ergebnisses | 41 | ||
III. Der Staatsvertrag über den NDR als Gründungsvertrag und seine arbeitsrechtliche Bedeutung | 49 | ||
IV. Die tatsächlichen Möglichkeiten | 55 | ||
V. Der Austritt Schleswig-Holsteins aus dem Norddeutschen Rundfunk | 57 | ||
VI. Die Abänderung des NDRStV und der Abschluß eines neuen NDRStV mit Errichtung einer Nachfolgeorganisation | 61 | ||
VII. Die vertragliche Aufhebung des Norddeutschen Rundfunks und der Neuaufbau einer Rundfunkorganisation in den Ländern Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein | 64 | ||
Ingo von Münch: Bedurfte die Kündigung des Staatsvertrages über den NDR durch die Regierung des Landes Schleswig-Holstein der Zustimmung des Schleswig-Holsteinischen Landtages? | 68 | ||
I. Sachverhalt und Fragestellung | 68 | ||
II. Vertragliche Kündigungsmöglichkeit | 69 | ||
III. Normenbestand | 75 | ||
IV. Rechtsprechungs- und Literaturstand | 76 | ||
V. Art. 25 Abs. 2 Landessatzung für Schleswig-Holstein: Wörtliche Auslegung | 80 | ||
VI. Art. 25 Abs. 2 Landessatzung für Schleswig-Holstein: Systematische Auslegung | 82 | ||
VII. An. 25 Abs. 2 Landessatzung für Schleswig-Holstein: Teleologische Auslegung | 84 | ||
VIII. Verzichtbarkeit des Erfordernisses parlamentarischer Zustimmung? | 92 | ||
IX. Ergebnis | 92 | ||
X. Zusammenfassung | 93 | ||
Wolfgang Hoffmann-Riem: Rechtsfolgen der Kündigung des NDR-Staatsvertrages durch den Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein | 95 | ||
Vorbemerkung | 97 | ||
Erster Teil: Gliedstaatsvertragliche Folgen der Kündigung des StV NDR | 98 | ||
A. Wirksamkeit des Kündigungsaktes | 98 | ||
I. Rechtserheblichkelt von landesrechtlichen Mängeln des Kündigungsaktes | 98 | ||
II. Zustimmungsbedürftigkeit des Kündigungsaktes | 101 | ||
1. Zum Verständnis von Art. 25 II der schleswig-holsteinischen Landessatzung | 101 | ||
2. Verhältnis zwischen der parlamentarischen Verantwortlichkeit der Regierung und dem Gesetzesvorbehalt | 102 | ||
3. Auswirkungen der Theorien über das Verhältnis von Staatsvertragsrecht und Landesrecht | 103 | ||
4. Hilfsweise Beurteilung der Rechtslage bei der Annahme, daß die Kündigung in den landesrechtlichen Bereich hineinwirkt | 106 | ||
a) Ansatzpunkte für den Gesetzesvorbehalt | 106 | ||
b) Gewandeltes Verständnis des Gesetzesvorbehalts | 107 | ||
c) Gesetzgeber als Garant zur Sicherung einer grundrechtsgemäßen Kommunikationsstruktur | 108 | ||
5. Verbot gesetzesvertretender Exekutivmaßnahmen | 109 | ||
III. Anforderungen an die Zustimmung des Landtages | 112 | ||
1. Befassung des Landtages mit der Kündigung | 112 | ||
2. Vorliegen einer Ermächtigung an die Landesregierung zur Kündigung? | 114 | ||
3. Hilfsweise: Mängel der Bestimmtheit der Ermächtigung | 114 | ||
IV. Zwischenergebnis | 116 | ||
V. Materiellrechtliche Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Kündigung | 117 | ||
B. Auswirkung der Kündigung auf das staatsvertragliche Rechtsverhältnis von Schleswig-Holstein zu Hamburg und Niedersachsen | 118 | ||
I. Wortlaut von § 24 StV NDR | 118 | ||
II. Entstehungsgeschichte | 119 | ||
III. Allgemeine Regeln der Auslegung von Gliedstaatsverträgen | 121 | ||
IV. Auslegung nach dem Zweck des Staatsvertrages | 124 | ||
1. Sicherung eines leistungsfähigen Rundfunksystems | 124 | ||
2. Kontinuität der Rundfunkversorgung in den verbleibenden Ländern | 125 | ||
V. Berücksichtigung der Folgen einer Auflösung oder eines bloßen Austritts | 126 | ||
1. Folgen für die Rundfunkversorgung in Norddeutschland | 126 | ||
2. Folgen für das Rundfunkverbundsystem der ARD | 127 | ||
VI. Grenzen der Zumutbarkeit für die anderen Länder, am Staatsvertrag festgehalten zu werden | 129 | ||
1. Recht zur Anschlußkündigung | 130 | ||
2. Recht auf Anpassung des Staatsvertrages an die geänderten Verhältnisse | 131 | ||
3. Beispiel: § 25 StV ZDF | 132 | ||
VII. Auseinandersetzung nach einer Austrittskündigung | 132 | ||
C. Auswirkung der Kündigung auf die Rechtsstellung von Hamburg und Niedersachsen | 133 | ||
Zweiter Teil: Folgewirkungen der Kündigung im Bereich des jeweiligen Landesrechts | 134 | ||
A. Geltung des StV NDR als schleswig-holsteinisches Landesrecht | 134 | ||
B. Anforderungen an die Aufhebung des (durch Transformation entstandenen) Landesrechts | 135 | ||
I. Allgemeiner Grundsatz | 135 | ||
II. Besonderheiten des Beendigungsgrundes "Kündigung" | 136 | ||
1. Verkündung im Gesetzblatt | 136 | ||
2. Meinungsstreit um das Erfordernis eines besonderen Aktes für das Außerkrafttreten | 136 | ||
3. Beachtung der Besonderheiten des konkreten Falles | 137 | ||
III. Besonderheiten des Regelungsgegenstandes | 138 | ||
1. Errichtung der Rundfunkanstalt | 138 | ||
2. Gesetzesvorbehalt und Pflicht zur Sicherung der Rundfunkversorgung | 140 | ||
a) Ausgestaltung der Rundfunkfreiheit in Schleswig-Holstein | 140 | ||
aa) Sendemonopol eines öffentlich-rechtlichen Veranstalters | 140 | ||
bb) Regelung der internen Organisationsstruktur | 141 | ||
b) Reichweite des Gesetzesvorbehalts | 141 | ||
c) Pflicht zur Sicherung der Rundfunkversorgung | 144 | ||
3. Vermeidung möglicher Verfassungsverstöße als Auslegungsprinzip | 145 | ||
a) Folgen einer bloßen Kassation | 145 | ||
b) Rechtsmacht zur Fortsetzung der Sendetätigkeit bis zu einer Neuregelung der Rundfunkversorgung? | 147 | ||
IV. Ergebnis | 150 | ||
C. Folgerungen für den Bestand des NDR | 150 | ||
I. Fortbestand des NDR als Anstalt der drei Länder | 150 | ||
II. Befugnis des schleswig-holsteinischen Landesgesetzgebers zur Neuregelung des Landesrundfunkrechts | 151 | ||
III. Fortgeltung des Sendemonopols des NDR | 151 | ||
IV. Begrenzungen bei Neuregelungen durch Hamburg und Niedersachsen | 151 | ||
Zusammenfassung der Ergebnisse | 152 | ||
I. Gliedstaatsvertragliche Folgen der Kündigung des StV NDR | 152 | ||
II. Folgewirkungen der Kündigung im Bereich des jeweiligen Landesrechts | 153 | ||
Wilhelm A. Kewenig: Zu den Voraussetzungen und zur Wirkung der Kündigung des NDR-Staatsvertrages durch den schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten | 155 | ||
A. Sachverhalt und Fragestellung | 157 | ||
B. Gutachten | 161 | ||
I. Bedurfte die Kündigung des NDR-Staatsvertrages durch den schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten der Zustimmung des schleswig-holsteinischen Landtages? | 161 | ||
1. Die Kündigungsmöglichkeit nach § 24 StV | 161 | ||
a) Zu den Voraussetzungen der Kündigungsmöglichkeit nach § 24 StV | 161 | ||
b) Bedenken gegen die Ausübung des Kündigungsrechtes im konkreten Fall? | 164 | ||
2. Die Kündigung und die Kompetenzregelung des Art. 25 LS für die Außenvertretung des Landes | 167 | ||
a) Interpretation der Vertretungsregelung des Art. 25 LS nach ihrem Wortlaut | 167 | ||
b) Exkurs: Was ist eine parlamentarische Zustimmung im Sinne von Art. 25 Abs. 2 Satz 2 LS? | 169 | ||
c) Interpretation der Vertretungsregelung des Art. 25 LS aus dem Sachzusammenhang | 171 | ||
d) Interpretation der Vertretungsregelung des Art. 25 LS nach ihrem "Sinn und Zweck" | 174 | ||
e) Überprüfung des Ergebnisses aufgrund eines Rückgriffs auf die Entstehungsgeschichte und eines rechtsvergleichenden Ausblicks | 179 | ||
f) Steht Art. 5 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Grundsatz des Gesetzesvorbehaltes dem gefundenen Ergebnis entgegen? | 182 | ||
g) Zwischenergebnis | 185 | ||
3. Der Rückgriff auf Art. 59 GG: Bedarf die Kündigung eines völkerrechtlichen Vertrages in den Fällen des Art. 59 Abs. 2 GG der Zustimmung des Bundestages? | 185 | ||
a) Die Praxis der Kündigung völkerrechtlicher Verträge seit 1949 | 186 | ||
b) Der Meinungsstand in der Literatur | 187 | ||
c) Überprüfung der wichtigsten Argumente, die für eine Beteiligung des Parlaments an der Kündigung völkerrechtlicher Verträge vorgetragen werden | 188 | ||
aa) Das "logische" Argument | 189 | ||
bb) Das verfassungshistorische Argument | 190 | ||
cc) Das "demokratische" Argument | 191 | ||
dd) Das Argument von der auswärtigen Gewalt als kombinierter Gewalt | 192 | ||
ee) Das Argument "Gesetzesvorbehalt" | 193 | ||
d) Zwischenergebnis | 194 | ||
4. Überprüfung der These von v. Münch, daß die Kündigung eines völkerrechtlichen Vertrages in den Fällen des Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG keiner, die Kündigung eines Staatsvertrages in den Fällen des Art. 25 Abs. 2 Satz 2 LS dagegen durchaus der parlamentarischen Zustimmung bedarf | 195 | ||
a) Entfällt auf der Länderebene tatsächlich das Hauptargument gegen eine Beteiligung des Parlaments an der Kündigung, nämlich der Hinweis auf die Notwendigkeit einer möglichst großen Bewegungsfreiheit der Regierung im "außenpolitischen Raum"? | 196 | ||
b) Trifft die These vom Fortfall des Hauptargumentes gegen eine Beteiligung des Parlaments an der Kündigung auf Länderebene überhaupt die richtige Fragestellung? Was spricht für eine parlamentarische Beteiligung? | 200 | ||
5. Ergebnis | 201 | ||
II. Kommt der Kündigung des NDR-Staatsvertrages durch den schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten die Wirkung einer Auflösungs- oder einer Austrittskündigung zu ? | 202 | ||
1. Präzisierung der Fragestellung | 202 | ||
2. Die Wirkung der Kündigung- der Wortlaut des § 24 StV | 203 | ||
a) Der Begriff "Kündigung" im Völkerrecht | 203 | ||
b) Der Begriff "Kündigung" im öffentlichen Recht | 206 | ||
c) Der Begriff "Kündigung" im Rundfunkrecht | 208 | ||
d) Der Begriff "Kündigung" und der sonstige Wortlaut des § 24 StV | 210 | ||
3. Die Wirkung der Kündigung - systematische Interpretation des § 24 StV | 212 | ||
4. Die Wirkung der Kündigung - teleologische Interpretation des § 24 StV | 220 | ||
5. Die Wirkung der Kündigung - Interpretation des § 24 StV aus seiner Entstehungsgeschichte | 225 | ||
6. Ergebnis | 230 | ||
7. Exkurs: Zur Wirksamkeit der Anschlußkündigung durch das Land Niedersachsen | 230 | ||
III. Gesamtergebnis | 233 | ||
IV. Thesenförmige Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse des Gutachtens | 233 |