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Die Kündigung des NDR Staatsvertrages

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Hoffmann-Riem, W., Kewenig, W., Münch, I., Ramm, T. (1980). Die Kündigung des NDR Staatsvertrages. Voraussetzungen und Folgen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-44658-2
Hoffmann-Riem, Wolfgang Kewenig, Wilhelm A. Münch, Ingo von and Ramm, Thilo. Die Kündigung des NDR Staatsvertrages: Voraussetzungen und Folgen. Duncker & Humblot, 1980. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-44658-2
Hoffmann-Riem, W, Kewenig, W, Münch, I and Ramm, T (1980): Die Kündigung des NDR Staatsvertrages: Voraussetzungen und Folgen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-44658-2

Format

Die Kündigung des NDR Staatsvertrages

Voraussetzungen und Folgen

Hoffmann-Riem, Wolfgang | Kewenig, Wilhelm A. | Münch, Ingo von | Ramm, Thilo

Veröffentlichungen des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht an der Universität Kiel, Vol. 83

(1980)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Vorwort 7
Thilo Ramm: Zur Kündigung des Staatsvertrages über den Norddeutschen Rundfunk 9
Erstes Teilgutachten: Die Wirkung der Kündigung des Staatsvertrages über den NDR 9
Vorbemerkung 9
A. Sachverhalt 10
B. Rechtsgutachten 17
I. Zur Wirksamkeit der Kündigung des Staatsvertrages 17
II. Die Wirkung der Kündigung vom 8. Juni 1978 26
III. Ergebnis des ersten Teilgutachtens 39
Zweites Teilgutachten: Die arbeitsrechtlichen Folgen der Kündigung des Staatsvertrages über den NDR 40
I. Aufgabenstellung der Untersuchung 40
II. Auswirkungen des bisherigen Ergebnisses 41
III. Der Staatsvertrag über den NDR als Gründungsvertrag und seine arbeitsrechtliche Bedeutung 49
IV. Die tatsächlichen Möglichkeiten 55
V. Der Austritt Schleswig-Holsteins aus dem Norddeutschen Rundfunk 57
VI. Die Abänderung des NDRStV und der Abschluß eines neuen NDRStV mit Errichtung einer Nachfolgeorganisation 61
VII. Die vertragliche Aufhebung des Norddeutschen Rundfunks und der Neuaufbau einer Rundfunkorganisation in den Ländern Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein 64
Ingo von Münch: Bedurfte die Kündigung des Staatsvertrages über den NDR durch die Regierung des Landes Schleswig-Holstein der Zustimmung des Schleswig-Holsteinischen Landtages? 68
I. Sachverhalt und Fragestellung 68
II. Vertragliche Kündigungsmöglichkeit 69
III. Normenbestand 75
IV. Rechtsprechungs- und Literaturstand 76
V. Art. 25 Abs. 2 Landessatzung für Schleswig-Holstein: Wörtliche Auslegung 80
VI. Art. 25 Abs. 2 Landessatzung für Schleswig-Holstein: Systematische Auslegung 82
VII. An. 25 Abs. 2 Landessatzung für Schleswig-Holstein: Teleologische Auslegung 84
VIII. Verzichtbarkeit des Erfordernisses parlamentarischer Zustimmung? 92
IX. Ergebnis 92
X. Zusammenfassung 93
Wolfgang Hoffmann-Riem: Rechtsfolgen der Kündigung des NDR-Staatsvertrages durch den Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein 95
Vorbemerkung 97
Erster Teil: Gliedstaatsvertragliche Folgen der Kündigung des StV NDR 98
A. Wirksamkeit des Kündigungsaktes 98
I. Rechtserheblichkelt von landesrechtlichen Mängeln des Kündigungsaktes 98
II. Zustimmungsbedürftigkeit des Kündigungsaktes 101
1. Zum Verständnis von Art. 25 II der schleswig-holsteinischen Landessatzung 101
2. Verhältnis zwischen der parlamentarischen Verantwortlichkeit der Regierung und dem Gesetzesvorbehalt 102
3. Auswirkungen der Theorien über das Verhältnis von Staatsvertragsrecht und Landesrecht 103
4. Hilfsweise Beurteilung der Rechtslage bei der Annahme, daß die Kündigung in den landesrechtlichen Bereich hineinwirkt 106
a) Ansatzpunkte für den Gesetzesvorbehalt 106
b) Gewandeltes Verständnis des Gesetzesvorbehalts 107
c) Gesetzgeber als Garant zur Sicherung einer grundrechtsgemäßen Kommunikationsstruktur 108
5. Verbot gesetzesvertretender Exekutivmaßnahmen 109
III. Anforderungen an die Zustimmung des Landtages 112
1. Befassung des Landtages mit der Kündigung 112
2. Vorliegen einer Ermächtigung an die Landesregierung zur Kündigung? 114
3. Hilfsweise: Mängel der Bestimmtheit der Ermächtigung 114
IV. Zwischenergebnis 116
V. Materiellrechtliche Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Kündigung 117
B. Auswirkung der Kündigung auf das staatsvertragliche Rechtsverhältnis von Schleswig-Holstein zu Hamburg und Niedersachsen 118
I. Wortlaut von § 24 StV NDR 118
II. Entstehungsgeschichte 119
III. Allgemeine Regeln der Auslegung von Gliedstaatsverträgen 121
IV. Auslegung nach dem Zweck des Staatsvertrages 124
1. Sicherung eines leistungsfähigen Rundfunksystems 124
2. Kontinuität der Rundfunkversorgung in den verbleibenden Ländern 125
V. Berücksichtigung der Folgen einer Auflösung oder eines bloßen Austritts 126
1. Folgen für die Rundfunkversorgung in Norddeutschland 126
2. Folgen für das Rundfunkverbundsystem der ARD 127
VI. Grenzen der Zumutbarkeit für die anderen Länder, am Staatsvertrag festgehalten zu werden 129
1. Recht zur Anschlußkündigung 130
2. Recht auf Anpassung des Staatsvertrages an die geänderten Verhältnisse 131
3. Beispiel: § 25 StV ZDF 132
VII. Auseinandersetzung nach einer Austrittskündigung 132
C. Auswirkung der Kündigung auf die Rechtsstellung von Hamburg und Niedersachsen 133
Zweiter Teil: Folgewirkungen der Kündigung im Bereich des jeweiligen Landesrechts 134
A. Geltung des StV NDR als schleswig-holsteinisches Landesrecht 134
B. Anforderungen an die Aufhebung des (durch Transformation entstandenen) Landesrechts 135
I. Allgemeiner Grundsatz 135
II. Besonderheiten des Beendigungsgrundes "Kündigung" 136
1. Verkündung im Gesetzblatt 136
2. Meinungsstreit um das Erfordernis eines besonderen Aktes für das Außerkrafttreten 136
3. Beachtung der Besonderheiten des konkreten Falles 137
III. Besonderheiten des Regelungsgegenstandes 138
1. Errichtung der Rundfunkanstalt 138
2. Gesetzesvorbehalt und Pflicht zur Sicherung der Rundfunkversorgung 140
a) Ausgestaltung der Rundfunkfreiheit in Schleswig-Holstein 140
aa) Sendemonopol eines öffentlich-rechtlichen Veranstalters 140
bb) Regelung der internen Organisationsstruktur 141
b) Reichweite des Gesetzesvorbehalts 141
c) Pflicht zur Sicherung der Rundfunkversorgung 144
3. Vermeidung möglicher Verfassungsverstöße als Auslegungsprinzip 145
a) Folgen einer bloßen Kassation 145
b) Rechtsmacht zur Fortsetzung der Sendetätigkeit bis zu einer Neuregelung der Rundfunkversorgung? 147
IV. Ergebnis 150
C. Folgerungen für den Bestand des NDR 150
I. Fortbestand des NDR als Anstalt der drei Länder 150
II. Befugnis des schleswig-holsteinischen Landesgesetzgebers zur Neuregelung des Landesrundfunkrechts 151
III. Fortgeltung des Sendemonopols des NDR 151
IV. Begrenzungen bei Neuregelungen durch Hamburg und Niedersachsen 151
Zusammenfassung der Ergebnisse 152
I. Gliedstaatsvertragliche Folgen der Kündigung des StV NDR 152
II. Folgewirkungen der Kündigung im Bereich des jeweiligen Landesrechts 153
Wilhelm A. Kewenig: Zu den Voraussetzungen und zur Wirkung der Kündigung des NDR-Staatsvertrages durch den schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten 155
A. Sachverhalt und Fragestellung 157
B. Gutachten 161
I. Bedurfte die Kündigung des NDR-Staatsvertrages durch den schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten der Zustimmung des schleswig-holsteinischen Landtages? 161
1. Die Kündigungsmöglichkeit nach § 24 StV 161
a) Zu den Voraussetzungen der Kündigungsmöglichkeit nach § 24 StV 161
b) Bedenken gegen die Ausübung des Kündigungsrechtes im konkreten Fall? 164
2. Die Kündigung und die Kompetenzregelung des Art. 25 LS für die Außenvertretung des Landes 167
a) Interpretation der Vertretungsregelung des Art. 25 LS nach ihrem Wortlaut 167
b) Exkurs: Was ist eine parlamentarische Zustimmung im Sinne von Art. 25 Abs. 2 Satz 2 LS? 169
c) Interpretation der Vertretungsregelung des Art. 25 LS aus dem Sachzusammenhang 171
d) Interpretation der Vertretungsregelung des Art. 25 LS nach ihrem "Sinn und Zweck" 174
e) Überprüfung des Ergebnisses aufgrund eines Rückgriffs auf die Entstehungsgeschichte und eines rechtsvergleichenden Ausblicks 179
f) Steht Art. 5 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Grundsatz des Gesetzesvorbehaltes dem gefundenen Ergebnis entgegen? 182
g) Zwischenergebnis 185
3. Der Rückgriff auf Art. 59 GG: Bedarf die Kündigung eines völkerrechtlichen Vertrages in den Fällen des Art. 59 Abs. 2 GG der Zustimmung des Bundestages? 185
a) Die Praxis der Kündigung völkerrechtlicher Verträge seit 1949 186
b) Der Meinungsstand in der Literatur 187
c) Überprüfung der wichtigsten Argumente, die für eine Beteiligung des Parlaments an der Kündigung völkerrechtlicher Verträge vorgetragen werden 188
aa) Das "logische" Argument 189
bb) Das verfassungshistorische Argument 190
cc) Das "demokratische" Argument 191
dd) Das Argument von der auswärtigen Gewalt als kombinierter Gewalt 192
ee) Das Argument "Gesetzesvorbehalt" 193
d) Zwischenergebnis 194
4. Überprüfung der These von v. Münch, daß die Kündigung eines völkerrechtlichen Vertrages in den Fällen des Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG keiner, die Kündigung eines Staatsvertrages in den Fällen des Art. 25 Abs. 2 Satz 2 LS dagegen durchaus der parlamentarischen Zustimmung bedarf 195
a) Entfällt auf der Länderebene tatsächlich das Hauptargument gegen eine Beteiligung des Parlaments an der Kündigung, nämlich der Hinweis auf die Notwendigkeit einer möglichst großen Bewegungsfreiheit der Regierung im "außenpolitischen Raum"? 196
b) Trifft die These vom Fortfall des Hauptargumentes gegen eine Beteiligung des Parlaments an der Kündigung auf Länderebene überhaupt die richtige Fragestellung? Was spricht für eine parlamentarische Beteiligung? 200
5. Ergebnis 201
II. Kommt der Kündigung des NDR-Staatsvertrages durch den schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten die Wirkung einer Auflösungs- oder einer Austrittskündigung zu ? 202
1. Präzisierung der Fragestellung 202
2. Die Wirkung der Kündigung- der Wortlaut des § 24 StV 203
a) Der Begriff "Kündigung" im Völkerrecht 203
b) Der Begriff "Kündigung" im öffentlichen Recht 206
c) Der Begriff "Kündigung" im Rundfunkrecht 208
d) Der Begriff "Kündigung" und der sonstige Wortlaut des § 24 StV 210
3. Die Wirkung der Kündigung - systematische Interpretation des § 24 StV 212
4. Die Wirkung der Kündigung - teleologische Interpretation des § 24 StV 220
5. Die Wirkung der Kündigung - Interpretation des § 24 StV aus seiner Entstehungsgeschichte 225
6. Ergebnis 230
7. Exkurs: Zur Wirksamkeit der Anschlußkündigung durch das Land Niedersachsen 230
III. Gesamtergebnis 233
IV. Thesenförmige Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse des Gutachtens 233