Auslegung der Grundrechte durch einfaches Gesetzesrecht?
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Majewski, O. (1971). Auslegung der Grundrechte durch einfaches Gesetzesrecht?. Zur Problematik der sogenannten Gesetzmäßigkeit der Verfassung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42472-6
Majewski, Otto. Auslegung der Grundrechte durch einfaches Gesetzesrecht?: Zur Problematik der sogenannten Gesetzmäßigkeit der Verfassung. Duncker & Humblot, 1971. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42472-6
Majewski, O (1971): Auslegung der Grundrechte durch einfaches Gesetzesrecht?: Zur Problematik der sogenannten Gesetzmäßigkeit der Verfassung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-42472-6
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Auslegung der Grundrechte durch einfaches Gesetzesrecht?
Zur Problematik der sogenannten Gesetzmäßigkeit der Verfassung
Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 162
(1971)
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Book Details
Pricing
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Inhaltsverzeichnis | 5 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 8 | ||
Einführung | 11 | ||
Erstes Kapitel: Die Beziehung von Verfassung zu Gesetz bei Leisner | 13 | ||
1. Besprechung seiner Schriften, insbesondere der Monographie „Von der Verfassungsmäßigkeit der Gesetze zur Gesetzmäßigkeit der Verfassung" | 13 | ||
2. Der Verfassungsbegriff bei Leisner | 17 | ||
3. Kritik | 20 | ||
Zweites Kapitel: Die notwendige Gesetzesnähe der Verfassung | 21 | ||
1. Die Einheit der Rechtsordnung | 21 | ||
a) Die Normstufenpyramide und ihre Kritik | 21 | ||
b) Die gegenseitige Ergänzungsbedürftigkeit von Rechtssätzen innerhalb von Teilrechtsordnungen | 24 | ||
c) Konkurrenz von Rechtssätzen als Folge materieller Zusammengehörigkeit | 24 | ||
d) Immanente Problemzusammenhänge im BGB und StGB | 25 | ||
e) Gegenseitige Ergänzung von privatem und öffentlichem Recht und deren Abgrenzung | 26 | ||
f) Bedeutung der Einheit der Rechtsordnung für die allgemeine Dogmatik | 28 | ||
g) Die Einheit der Rechtsordnung als topos für die Verfassungskonkretisierung | 29 | ||
2. Auswirkung der Erfüllung „von unten nach oben" als einer allgemeinen Erscheinung auf die Beziehung von Verfassung zu Gesetz | 31 | ||
a) Die Rückwirkung der Rechtsverordnung (RVO) auf das ermächtigende Gesetz | 32 | ||
b) Globalverweisungen in Gesetzen auf Verordnungen, nachgewiesen anhand des Art. 47 Abs. 1 BayBesoldG | 36 | ||
c) Der effektive Entscheidungszuwachs der Exekutive als Folge der Durchdringung staatlicher und gesellschaftlicher Sphäre | 36 | ||
d) Folgerungen für die Funktion des Gesetzgebers im Verfassungs-, speziell im Grundrechtsbereich | 40 | ||
3. Die historischen Rezeptionen in Verfassungen aus niederrangigem Recht | 42 | ||
a) Aufnahme der Grundsätze der preußischen Reformgesetzgebung des 19. Jahrhunderts in süddeutsche Verfassungsurkunden | 42 | ||
b) Rezeptionen in den Verfassungen von 1871 und 1918 | 46 | ||
c) Rezeptionen niederrangiger Normen im Grundrechts- und Kompetenzteil des Bonner Grundgesetzes | 47 | ||
d) Rechtstheoretische Folgerungen für das Verhältnis von Verfassung zu Gesetz | 50 | ||
Drittes Kapitel: Das Verhältnis von Verfassung zu einfachem Gesetzesrecht als methodisches Problem der Verfassungskonkretisierung | 52 | ||
1. Normativität der Verfassung und ihr Bezug zur Wirklichkeit in der Rechtstheorie | 52 | ||
a) Die Kritik am Positivismus in den Lehren R. Smends und E. Kaufmanns | 53 | ||
b) Äußerungen bei Scheuner, Leibholz und Hesse | 54 | ||
c) Kritik | 56 | ||
2. Die hermeneutische Fragestellung | 60 | ||
a) Topik und Vorverständnis in der Rechtsanwendung | 61 | ||
b) Hinwendung zum Problemdenken als Ausdruck eines gewandelten Normverständnisses | 63 | ||
c) Weitgehende Rationalität als Leitgedanken der Verfassungskonkretisierung | 65 | ||
d) Wertung und Rationalität im Erkenntnisprozeß | 65 | ||
3. „Normative Leitgedanken" und „Normbereich" als hermeneutische Hilfsgesichtspunkte für die Konkretisierung von Verfassungsnormen | 68 | ||
4. Abgrenzung zur „Natur der Sache" und zum institutionellen Rechtsdenken | 74 | ||
5. Der hermeneutische Ansatz in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts | 78 | ||
Viertes Kapitel: Versuch einer auf den Grad der Einbeziehung des einfachen Gesetzesrechts abgestimmten Typologisierung von Grundrechten | 86 | ||
1. Sachgeprägte Grundrechte, nachgewiesen anhand der Freiheitsgarantien in Art. 4 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 3 GG | 88 | ||
2. Rechtserzeugte Grundrechte, veranschaulicht anhand der Art. 101, 103 und 104 GG | 101 | ||
3. Unterschiedliches Mischungsverhältnis von rechts- und sachgeprägten Normbereichen bei einer Ausgestaltungsfunktion des einfachen Gesetzgebers im Falle der Art. 14 Abs. 1 S. 2 und Art. 12 Abs. 1 S. 2 GG | 102 | ||
4. Gemischte sach- und rechtsgeprägte Normbereiche bei einer Begrenzungsfunktion des Gesetzgebers, unter Berücksichtigung der Güterabwägungslehre | 107 | ||
5. Die unterverfassungsrechtliche Normsetzung bei Grundrechten ohne ausdrücklichen Gesetzes vorbehält | 111 | ||
Zusammenfassung | 114 | ||
Literaturverzeichnis | 116 |