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Majewski, O. (1971). Auslegung der Grundrechte durch einfaches Gesetzesrecht?. Zur Problematik der sogenannten Gesetzmäßigkeit der Verfassung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42472-6
Majewski, Otto. Auslegung der Grundrechte durch einfaches Gesetzesrecht?: Zur Problematik der sogenannten Gesetzmäßigkeit der Verfassung. Duncker & Humblot, 1971. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42472-6
Majewski, O (1971): Auslegung der Grundrechte durch einfaches Gesetzesrecht?: Zur Problematik der sogenannten Gesetzmäßigkeit der Verfassung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-42472-6

Format

Auslegung der Grundrechte durch einfaches Gesetzesrecht?

Zur Problematik der sogenannten Gesetzmäßigkeit der Verfassung

Majewski, Otto

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 162

(1971)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhaltsverzeichnis 5
Abkürzungsverzeichnis 8
Einführung 11
Erstes Kapitel: Die Beziehung von Verfassung zu Gesetz bei Leisner 13
1. Besprechung seiner Schriften, insbesondere der Monographie „Von der Verfassungsmäßigkeit der Gesetze zur Gesetzmäßigkeit der Verfassung" 13
2. Der Verfassungsbegriff bei Leisner 17
3. Kritik 20
Zweites Kapitel: Die notwendige Gesetzesnähe der Verfassung 21
1. Die Einheit der Rechtsordnung 21
a) Die Normstufenpyramide und ihre Kritik 21
b) Die gegenseitige Ergänzungsbedürftigkeit von Rechtssätzen innerhalb von Teilrechtsordnungen 24
c) Konkurrenz von Rechtssätzen als Folge materieller Zusammengehörigkeit 24
d) Immanente Problemzusammenhänge im BGB und StGB 25
e) Gegenseitige Ergänzung von privatem und öffentlichem Recht und deren Abgrenzung 26
f) Bedeutung der Einheit der Rechtsordnung für die allgemeine Dogmatik 28
g) Die Einheit der Rechtsordnung als topos für die Verfassungskonkretisierung 29
2. Auswirkung der Erfüllung „von unten nach oben" als einer allgemeinen Erscheinung auf die Beziehung von Verfassung zu Gesetz 31
a) Die Rückwirkung der Rechtsverordnung (RVO) auf das ermächtigende Gesetz 32
b) Globalverweisungen in Gesetzen auf Verordnungen, nachgewiesen anhand des Art. 47 Abs. 1 BayBesoldG 36
c) Der effektive Entscheidungszuwachs der Exekutive als Folge der Durchdringung staatlicher und gesellschaftlicher Sphäre 36
d) Folgerungen für die Funktion des Gesetzgebers im Verfassungs-, speziell im Grundrechtsbereich 40
3. Die historischen Rezeptionen in Verfassungen aus niederrangigem Recht 42
a) Aufnahme der Grundsätze der preußischen Reformgesetzgebung des 19. Jahrhunderts in süddeutsche Verfassungsurkunden 42
b) Rezeptionen in den Verfassungen von 1871 und 1918 46
c) Rezeptionen niederrangiger Normen im Grundrechts- und Kompetenzteil des Bonner Grundgesetzes 47
d) Rechtstheoretische Folgerungen für das Verhältnis von Verfassung zu Gesetz 50
Drittes Kapitel: Das Verhältnis von Verfassung zu einfachem Gesetzesrecht als methodisches Problem der Verfassungskonkretisierung 52
1. Normativität der Verfassung und ihr Bezug zur Wirklichkeit in der Rechtstheorie 52
a) Die Kritik am Positivismus in den Lehren R. Smends und E. Kaufmanns 53
b) Äußerungen bei Scheuner, Leibholz und Hesse 54
c) Kritik 56
2. Die hermeneutische Fragestellung 60
a) Topik und Vorverständnis in der Rechtsanwendung 61
b) Hinwendung zum Problemdenken als Ausdruck eines gewandelten Normverständnisses 63
c) Weitgehende Rationalität als Leitgedanken der Verfassungskonkretisierung 65
d) Wertung und Rationalität im Erkenntnisprozeß 65
3. „Normative Leitgedanken" und „Normbereich" als hermeneutische Hilfsgesichtspunkte für die Konkretisierung von Verfassungsnormen 68
4. Abgrenzung zur „Natur der Sache" und zum institutionellen Rechtsdenken 74
5. Der hermeneutische Ansatz in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 78
Viertes Kapitel: Versuch einer auf den Grad der Einbeziehung des einfachen Gesetzesrechts abgestimmten Typologisierung von Grundrechten 86
1. Sachgeprägte Grundrechte, nachgewiesen anhand der Freiheitsgarantien in Art. 4 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 3 GG 88
2. Rechtserzeugte Grundrechte, veranschaulicht anhand der Art. 101, 103 und 104 GG 101
3. Unterschiedliches Mischungsverhältnis von rechts- und sachgeprägten Normbereichen bei einer Ausgestaltungsfunktion des einfachen Gesetzgebers im Falle der Art. 14 Abs. 1 S. 2 und Art. 12 Abs. 1 S. 2 GG 102
4. Gemischte sach- und rechtsgeprägte Normbereiche bei einer Begrenzungsfunktion des Gesetzgebers, unter Berücksichtigung der Güterabwägungslehre 107
5. Die unterverfassungsrechtliche Normsetzung bei Grundrechten ohne ausdrücklichen Gesetzes vorbehält 111
Zusammenfassung 114
Literaturverzeichnis 116