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Ammermüller, M. (1971). Verbände im Rechtsetzungsverfahren. Kann den Verbänden, insbesondere den Beamtenkoalitionen nach § 94 BBG, ein Anspruch auf Beteiligung bei der Schaffung von Rechtsnormen gewährt werden?. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42554-9
Ammermüller, Martin G.. Verbände im Rechtsetzungsverfahren: Kann den Verbänden, insbesondere den Beamtenkoalitionen nach § 94 BBG, ein Anspruch auf Beteiligung bei der Schaffung von Rechtsnormen gewährt werden?. Duncker & Humblot, 1971. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42554-9
Ammermüller, M (1971): Verbände im Rechtsetzungsverfahren: Kann den Verbänden, insbesondere den Beamtenkoalitionen nach § 94 BBG, ein Anspruch auf Beteiligung bei der Schaffung von Rechtsnormen gewährt werden?, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-42554-9

Format

Verbände im Rechtsetzungsverfahren

Kann den Verbänden, insbesondere den Beamtenkoalitionen nach § 94 BBG, ein Anspruch auf Beteiligung bei der Schaffung von Rechtsnormen gewährt werden?

Ammermüller, Martin G.

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 172

(1971)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 10
A. Einleitung: Die Beteiligung von Verbänden bei der Schaffung von Rechtsnormen als Verfassungsproblem 11
B. Begriffsklärung und Entstehungsgeschichte 14
I. Klärung der in § 94 BBG verwendeten Begriffe 14
1. Die Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften 14
2. Allgemeine Regelungen der beamtenrechtlichen Verhältnisse 16
3. Die Beteiligung bei der Vorbereitung 17
II. Die Entstehungsgeschichte des § 94 BBG 19
1. Die Zeit bis 1945 19
2. Die Zeit nach 1945 21
a) Besatzungsrecht 21
b) Deutsches Bundesrecht 22
aa) Bundespersonalgesetz 22
bb) Bundesbeamtengesetz 22
3. Stellungnahme 23
C. Das Beteiligungsrecht als Ausfluß der Koalitionsfreiheit 25
I. Die Koalitionsfreiheit im allgemeinen 25
1. Gewährleistung der Koalitionsfreiheit durch Art. 9 Abs. 3 GG 25
2. Existenz- und Betätigungsgarantie der Koalitionen 26
a) Betätigungsrecht gegenüber dem Sozialpartner 26
b) Betätigungsrecht gegenüber dem Staat 27
aa) Müssen die Koalitionen sich auf sozialpolitischem Gebiet betätigen? 29
bb) Ist der sozialpolitische Bereich ein Bestandteil des Betätigungsbereiches des Art. 9 Abs. 3 GG? 30
cc) Haben die Koalitionen einen Anspruch auf bestimmte Betätigungsmittel im sozialpolitischen Bereich? 31
II. Die Koalitionsfreiheit der Beamten 35
1. Die rechtlichen Grundlagen 35
2. Die Beamtenkoalitionen als Rechtstatsache 38
3. Der Sozialpartner der Beamten und der Beamtenkoalitionen 41
a) Anwendbarkeit der Begriffe des Kollektivarbeitsrechts 41
b) Der Bundespräsident als Sozialpartner 42
c) Der Bundestag als Sozialpartner 43
d) Die Bundesregierung als Sozialpartner 45
4. Betätigungsbereich und Betätigungsmittel der Beamtenkoalitionen gegenüber der Bundesregierung 49
5. Das Beteiligungsrecht des § 94 BBG als spezifisch koalitionsgemäßes Betätigungsmittel 50
a) Die Beschränkung auf die Spitzenorganisationen 50
b) Die Beschränkung auf die Beteiligung bei der Vorbereitung allgemeiner Regelungen der beamtenrechtlichen Verhältnisse 53
c) § 94 BBG als Ausfluß der allgemeinen Koalitionsfreiheit 53
d) Verfassungskonforme Auslegung 54
e) Ergebnis 54
D. Möglichkeiten und Grenzen eines gesetzlich gewährten Beteiligungsrechts 56
I. Problematik der Gewährung eines Rechtsanspruchs an die Verbände auf Beteiligung 56
II. Sinn und Zweck der Beteiligung von Verbänden an der Rechtsetzung 57
1. Nutzbarmachung des SachVerstandes der Verbände 57
2. Integration der Verbände 58
III. Der Bundestag als Adressat eines Beteiligungsrechts 59
1. Das Entscheidungsrecht des Bundestages 59
2. Das Petitionsrecht (Art. 17 GG) 60
3. Die Anhörung durch den Bundestag 61
IV. Die Bundestagsausschüsse als Adressaten eines Beteiligungsrechts 63
1. Die Aufgaben der Ausschüsse 63
2. Das Beschluß- und Verhandlungsrecht der Ausschüsse 65
3. Ein Rechtsanspruch von Verbänden auf Teilnahme an den Informationssitzungen 65
V. Die Bundestagsabgeordneten als Adressaten eines Beteiligungsrechts 71
VI. Der Bundesrat als Adressat eines Beteiligungsrechts 72
1. Die Sitzungen des Bundesrates 72
2. Die Sitzungen der Ausschüsse des Bundesrates 75
VII. Die Bundesregierung als Adressat eines Beteiligungsrechts 76
1. Die Bundesregierung und die Verbände 76
a) Die Abhängigkeit der Bundesregierung von den Regierungsparteien 76
b) Die Abhängigkeit der Regierungsparteien von den Verbänden 77
c) Die Abhängigkeit der Verbände von der Regierung 78
2. Die Beteiligung der Verbände bei Gesetzentwürfen 79
a) Die Vorbereitung ohne einen Anspruch der Verbände auf Beteiligung 79
b) Die Vorbereitung mit einem Anspruch der Verbände auf Beteiligung 81
c) Zulässigkeit einer Verpflichtung der Bundesregierung 83
3. Die Beteiligung der Verbände bei Rechtsverordnungen 85
VIII. Die Verfassungswidrigkeit der Regelung des § 94 BBG 86
E. Zusammenfassung 89
Literaturverzeichnis 92