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Kippels, K. (1978). Der völkerrechtliche Status des zukünftigen Europakanals und seine Auswirkungen auf das Rhein- und Donauregime. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-44256-0
Kippels, Kurt Wilhelm. Der völkerrechtliche Status des zukünftigen Europakanals und seine Auswirkungen auf das Rhein- und Donauregime. Duncker & Humblot, 1978. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-44256-0
Kippels, K (1978): Der völkerrechtliche Status des zukünftigen Europakanals und seine Auswirkungen auf das Rhein- und Donauregime, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-44256-0

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Der völkerrechtliche Status des zukünftigen Europakanals und seine Auswirkungen auf das Rhein- und Donauregime

Kippels, Kurt Wilhelm

Schriften zum Völkerrecht, Vol. 62

(1978)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 14
Einleitung: Die allgemeine Bedeutung des Projekts 17
I. Zur Geschichte einer Rhein-Main-Donau-Schiffahrtsverbindung 17
II. Die geographische Lage des Europakanals 22
III. Die wirtschaftliche und verkehrsmäßige Bedeutung 26
Erster Teil: Der völkerrechtliche Status des Europakanals 32
A. Oer Einfluß der zwischen Rhein- und Donaumündung geltenden völkerrechtlichen Vereinbarungen auf den Rechtsstatus des Europakanals 33
I. Der Rhein-Main-Regnitz-Abschnitt 33
1. Die Schiffahrtsartikel der Schlußakte des Wiener Kongresses von 1815 33
a) Völkerrechtliche Verträge über den Rhein vor dem Wiener Kongreß 33
b) Die Bedeutung der Artikel 108 - 116 der Wiener Schlußakte für Rhein und Main 34
c) Die spezielle Regelung des Artikels 117 i. V. m. Annex X V I Β der Schlußakte 36
2. Die Mannheimer Akte von 1868 37
a) Der räumliche Geltungsbereich der Akte 38
b) Die Bedeutung der Artikel 3 - 5 Mannheimer Akte 39
aa) Main und Regnitz als Nebenflüsse i. S. d. Mannheimer Akte 40
bb) Der Europakanal im Hinblick auf Art. 3 - 5 der Rheinakte 41
3. Der Versailler Friedensvertrag von 1919 42
a) Die Revision der Mannheimer Akte 42
b) Die Bedeutung des Art. 362 Ziffer 3 des Versailler Vertrags 44
aa) Ausdehnung auf den Europakanal 45
bb) Ausdehnung auf Main und Regnitz 45
II. Der Donau-Altmühl-Abschnitt 48
1. Die Friedensverträge von Paris (1856) und Berlin (1878) 49
a) Völkerrechtliche Verträge vor dem Pariser Frieden 49
b) Artikel 15 bis 19 des Pariser Friedens Vertrags 50
c) Die Bestimmungen des Berliner Friedens von 1878 und die weiteren völkerrechtlichen Donauverträge bis 1921 54
2. Die Pariser Donauakte vom 23. Juni 1921 56
a) Inhalt und Vorgeschichte der Konvention 56
b) Die räumliche Geltung der Akte auf Nebenflüssen und Kanälen 57
c) Die fortdauernde Geltung der Pariser Konvention 59
aa) Die Note der deutschen Reichsregierung vom 14. November 1936 60
bb) Die Verträge von Sinaia (1938) und Wien (1940) 73
cc) Der Einfluß des Zweiten Weltkriegs auf die Pariser Akte 75
dd) Die Belgrader Konvention von 1948 82
3. Die derzeitige völkerrechtliche Lage auf der deutschen Donau 93
4. Der Rechtsstatus der deutschen Donau nach einem Beitritt der Bundesrepublik zur Belgrader Konvention von 1948 99
III. Die Ausdehnung des Rhein- oder Donauregimes auf den Europakanal nach allgemeinem Völkerrecht 100
B. Bestimmung des völkerrechtlichen Status des Europakanals als einer im Rahmen der Rhein-Donau-Gesamtstrecke rechtlich selbständigen Wasserstraße 106
I. Die Bestimmungen des Versailler Friedensvertrages über den Großschiffahrtsweg Rhein-Donau 106
1. Die räumliche Geltung der Art. 331, 353 VFV 106
2. Inhalt und Entstehungsgeschichte der Art. 331 und 353 110
3. Das Regime der Art. 332 bis 338 113
4. Die Unwirksamkeit des Flußregimes nach Art. 332 ff. wegen Fristablaufs nach Art. 378 117
5. Weitere Gründe für die Rechtsunwirksamkeit der Art. 331, 353 124
a) Die Note der Reichsregierung vom 14. November 1936 124
b) Der Einfluß des Zweiten Weltkriegs und die Lehre von der clausula rebus sie stantibus 125
II. Verpflichtung zur Internationalisierung des Europakanals nach allgemeinem Völkerrecht 132
1. Verpflichtungen aus dem Internationalen Wasserrecht 133
2. Völkerrechtlich garantierte Rechtspositionen und allgemeine Rechtsgrundsätze i. S. d. Statuts des IGH's 142
3. Die Gewährung von internationaler Schiffahrtsfreiheit nach dem Völkergewohnheitsrecht 145
a) Die geographischen Grenzen der Geltung einer möglicherweise auf Binnenwasserstraßen zu gewährenden Schiffahrtsfreiheit 145
b) Vergleich mit der Rechtslage von Wasserstraßen, die dem Europakanal ähnlich sind 153
aa) Verbindungskanäle zwischen internationalen Flußsystemen, die nur auf einem Staatsgebiet verlaufen 153
bb) Verbindungskanäle, die über mehr als ein Staatsgebiet verlaufen 159
cc) Der völkerrechtliche Status der Meerengen und der interozeanischen Kanäle 162
dd) Die völkerrechtliche Lage anderer Binnenschiffahrtskanäle 169
Zweiter Teil: Auswirkungen des zukünftigen Europakanals auf die Regime an Rhein und Donau 174
A. Die Kollision der bestehenden Flußregime als Konfrontation unterschiedlicher Gesellschaftssysteme 174
I. Vergleich der beiden Regime an Donau und Rhein 174
1. Der Begriff der „Schiffahrtsfreiheit" 177
2. Die Regelung der Kabotage und der Gleichbehandlungsgrundsatz 180
3. Die Schiffahrtsabgaben und die Schiffahrtstarife 183
a) Das Abkommen von Bratislava (1955) 184
b) Die Frachtpreisbildung auf dem Rhein 185
II. Die Prinzipien der MA und die wirtschaftlichen Interessen der Donaustaaten 193
1. Die Mannheimer Akte als Vertrag ohne Rechtswirkung zugunsten Dritter 194
2. Kein Recht dritter Staaten auf Teilnahme am (kleinen) Kabotageverkehr 195
3. Das Recht aller Staaten auf Teilnahme an der großen Kabotage 199
III. Die Interessen der Rheinstaaten am Donauverkehr 201
IV. Der Gegensatz zwischen Staatshandelsländern und OECD-Staaten an Rhein und Donau 202
1. Die besondere Lage Jugoslawiens 202
2. Die Situation der Schweiz 203
3. Die Sonderstellung Österreichs 205
a) Österreich als Rheinuferstaat 205
b) Die Meistbegünstigungsklausel des österreichisch-sowjetischen Schiffahrtsvertrages von 1957 208
c) Österreichs Verhältnis zur EG 210
d) Österreich als Mitgliedstaat der OECD 210
B. Alternativen der Problemlösung und Revision der bestehenden Regime an Rhein und Donau 216
I. Die Vertragsabschlußkompetenz der Bundesrepublik und der EGVorbehalt 216
1. Die Verkehrsbestimmungen des EWG-Vertrages 216
2. Die bisherigen EG-Verordnungen auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt 218
3. Eingeschränkte Abschlußkompetenz der Bundesrepublik 228
II. Widmungsalternativen bezüglich des Europakanals 231
1. Ausdehnung eines der beiden Eegime von Rhein und Donau auf den Europakanal 231
2. Internationalisierung des Europakanals, bzw. der Gesamtverbindung Rhein-Donau durch einen besonderen völkerrechtlichen Vertrag oder Einbeziehung des Kanals in ein einheitliches Regime zwischen Rhein- und Donaumündung 232
3. Der Europakanal ohne spezielle völkerrechtliche Ordnung 233
III. Änderungen der Konvention von Belgrad 234
IV. Mögliche Änderungen der Mannheimer Akte 236
1. Die Ziele der KSZE für die europäische Binnenschiffahrt 236
2. Die Verkehrs- und Beförderungsrechte der Binnenschiffahrt 236
3. Das Transitrecht durch das Rheinstromgebiet 238
4. Der Wechselverkehr zwischen Rhein- und Donaustaaten 239
a) Kontingentierungssystem 239
b) Genehmigungssystem 239
c) Freier Wechselverkehr 240
5. Die große Rheinkabotage 241
a) Modifiziertes Genehmigungssystem im Rahmen der MA 241
b) Multilateraler Verzicht oder Vorbehalt für die OECD-Länder 242
c) Allgemeines Genehmigungssystem 242
d) Kontingentierungssystem 243
e) Vorbehalt für die Signatare der MA 243
f) Rückkehr zum Rheinregime der MA ohne die Änderung durch den VFV als optimale Lösung 245
aa) Zusatzprotokoll zur MA 246
bb) Die EG-Kommission als Genehmigungsbehörde und Vertragspartner für Drittstaaten 249
cc) Das Problem der „Scheinfirmen" aus Staatshandelsländern 252
6. Die kleine Rheinkabotage 254
Literaturverzeichnis 256